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In: Polizei und Strafprozeß im demokratischen Rechtsstaat, S. 67-78
Im ersten Abschnitt des Beitrags wird die Geschichte des Rechtsstaats nachgezeichnet. Vor diesem Hintergrund wird im zweiten Teil die gegenwärtige Problematik des Rechtsstaats skizziert und erörtert. In diesem Teil geht es um drei Problemkreise: (1) die gegenwärtige Problematik des sozialen Rechtsstaats wird wesentlich durch Momente der außerjuristischen, der politischen, der technologisch-ökonomischen und soziostrukturellen Entwicklung einerseits und durch deren unzureichende rechtsbegrifflich-wissenschaftliche Verarbeitung andererseits bestimmt. (2) Durch das Grundgesetz ist der Gesetzes-Rechtsstaat zu einem Verfassungs-Rechtsstaat intensiviert worden. (3) Der Rechtsstaat steht in komplexen Wechselbeziehungen zu den Prinzipien der Demokratie und des Sozialstaats. (RW)
In: Informationen zur politischen Bildung: izpb, Heft 200, S. 1-32
ISSN: 0046-9408
Die in fuenf Abschnitte gegliederten Informationen sollen zum Verstaendnis der bundesrepublikanischen Rechtsstaatlichkeit beitragen und den Leser zur eigenen Urteilsbildung anregen. Zunaechst zeigt ein historischer Abriss die Entstehung und Entwicklung des Rechtsstaatsgedankens. Es folgt eine Darstellung rechtsstaatlicher Prinzipien nach dem Grundgesetz, dann wird die enge Verbindung des Rechtstaates mit demokratischen Grundsaetzen und dem Sozialstaatsgedanken hervorgehoben. Schliesslich geht es anhand ausgewaehlter Beispiele (Protest und Gewalt; Demonstrationsfreiheit; Widerstandsrecht, Hausbesetzungen; Freiheit und Sicherheit) um aktuelle Probleme des Rechtsstaats. Allgemeine didaktische Ueberlegungen geben Hinweise zur Behandlung des Themas im Unterricht, detaillierte Vorschlaege zur methodischen Gestaltung werden nicht gegeben. Unterrichtsgegenstand: Der Rechtsstaat.
In: Bayerische Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit
In: G, Grundinformation Politik 6
In: Informationen zur politischen Bildung 200
In: The making of modern law: Foreign, comparative and international law, 1600-1926
In: Handwörterbuch zur politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland, S. 407-415
In: Lebensverhältnisse und soziale Konflikte im neuen Europa: Verhandlungen des 26. Deutschen Soziologentages in Düsseldorf 1992, S. 60-67
"Der Aufbau von Rechtsstaaten in den post-kommunistischen Ländern erfolgt als Kolonisierung, weitgehend unter Dominanz des westdeutschen Modells. Die sehr verschiedenen Justizstrukturen anderer westeuropäischer Länder hätten dagegen einige Alternativen anzubieten. Dabei kann soziologischer Rechtsvergleich zu einer Optimierung von Elementen verschiedener Rechtskulturen anregen. Solcher Vergleich zeigt, daß der deutsche Rechtsstaat besonders prozeß- und rechtsmittelfreudig ist. Bei gleichem Regelungsbedarf kommen benachbarte Wohlfahrtsstaaten mit bedeutend geringerer Juridisierung aus. Sie verarbeiten mehr Konflikte informell im Rahmen einer besser ausgebauten Infrastruktur von vor- und außergerichtlichen Institutionen. Der deutsche Rechtsstaat verhindert dies durch ein 'justizielles Überangebot', gesetzlich abgesichert durch Monopolisierungen von Anwaltschaft und Justiz, verhaltensmäßig verstärkt durch für selbstverständlich gehaltene Traditionen von Ausbildung, Professionalität und Verfahrensangeboten. Nicht die Nachfrage also, sondern das Angebot der juristischen Profession bestimmt den Umfang und die Inanspruchnahme von Recht und Justiz. Es gibt keine Gründe, warum benachbarte post-kommunistische Länder das deutsche Rechtsstaatsmuster schlicht übernehmen sollten, anstatt sich die institutionellen Elemente 'ihres Rechtsstaats' aus denen der verschiedenen westlichen Rechtsstaaten zusammenzustellen. Voraussetzung hierfür wäre eine Bestandsaufnahme von 'Bedarfsdaten' für die Justiz." (Autorenreferat)