Rechtsstaatsprinzip und Sozialstaaatsprinzip
In: Politische Bildung: PB ; Beiträge zur wissenschaftlichen Grundlegung und zur Unterrichtspraxis, Band 29, Heft 2, S. 68-80
ISSN: 0554-5455
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Prinzipien des Rechts- und Sozialstaats, die verfassungsgestaltende Grundentscheidungen des Grundgesetzes sind. "Obwohl die Verfassung diese Grundsätze ausdrücklich nennt, sind sie inhaltlich nicht eindeutig bestimmt und für unterschiedliche Interpretationen offen. Allerdings ist die Reichweite der zulässigen Interpretationen, wie Horn schreibt, dadurch begrenzt, 'daß die Verfassung ihre Grundentscheidungen durch mehr oder weniger detaillierte Einzelbestimmungen konkretisiert'. Horn stellt in seinem Beitrag das Grundgesetz in die Verfassungstradition des Rechtsstaates und macht gleichzeitig die besonderen Merkmale des Rechtsverständnisses der Bundesrepublik deutlich, das wiederum nur ... vor dem Hintergrund der spezifischen deutschen Vergangenheit und den daraus resultierenden Erfahrungen zu verstehen ist. Wie der Rechtsstaat, so steht auch der Sozialstaat auf einer breiten geschichtlichen Grundlage. Einen Schwerpunkt legt Horn in seinen Ausführungen auf die nicht unproblematische Verknüpfung von Rechtsstaat und Sozialstaat im sozialen Rechtsstaat. (...) Der Beitrag endet mit den Gegenwartsproblemen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats, der aufgrund aktueller Herausforderungen in die Diskussion geraten ist". (S. 9) (HeLP/Pt).