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In: Schriften zum Internationalen und Europäischen Strafrecht Band 6
Nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages hat die Europäische Union weitere Einflussmöglichkeiten auf die Strafrechtssysteme der Mitgliedstaaten bekommen. Daraus entsteht ein interessantes Spannungsverhältnis zwischen zwei Rechtsgebieten. Der Autor befasst sich mit den Einflussmöglichkeiten auf das gesamte nationale Recht der Mitgliedstaaten, wobei zudem analysiert wird, welchen zukünftigen Einfluss das georgische Strafrecht zu erwarten hat. Georgien ist zwar kein Mitglied der Europäischen Union, unterhält jedoch intensive Kooperationen mit ihr. Im Prozess der Harmonisierung der georgischen Gesetzgebung mit der Europäischen ist es unabdingbar, die wichtigsten Probleme aus dem Gebiet des Europäischen Strafrechts zu erforschen und dementsprechend den Weg für die Europäisierung des nationalen Strafrechts vorzubereiten
In: Schriften zum Internationalen und Europäischen Strafrecht 6
Nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages hat die Europäische Union weitere Einflussmöglichkeiten auf die Strafrechtssysteme der Mitgliedstaaten bekommen. Daraus entsteht ein interessantes Spannungsverhältnis zwischen zwei Rechtsgebieten. Der Autor befasst sich mit den Einflussmöglichkeiten auf das gesamte nationale Recht der Mitgliedstaaten, wobei zudem analysiert wird, welchen zukünftigen Einfluss das georgische Strafrecht zu erwarten hat. Georgien ist zwar kein Mitglied der Europäischen Union, unterhält jedoch intensive Kooperationen mit ihr. Im Prozess der Harmonisierung der georgischen Gesetzgebung mit der Europäischen ist es unabdingbar, die wichtigsten Probleme aus dem Gebiet des Europäischen Strafrechts zu erforschen und dementsprechend den Weg für die Europäisierung des nationalen Strafrechts vorzubereiten
In: Münchener Universitätsschriften
In: Reihe der Juristischen Fakultät 9
In: Schriften zum Strafrecht 171
Main description: Ziel der Untersuchung ist es, eine Modellregelung für den Versuch von Straftaten zu formulieren, die europaweit auf Akzeptanz stoßen könnte. Ausgangspunkt ist eine funktionale Rechtsvergleichung: Neben der ausführlichen Darstellung der Rechtslage in Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Österreich und Spanien findet auch das Recht der nordischen Staaten und einiger osteuropäischer Länder Berücksichtigung. Da die Lösungen der Praxis nicht immer vollständig mit dem Gesetz übereinstimmen, verstärkt eine Analyse der Rechtsprechung die Aussagekraft der Untersuchung. Weiterhin werden wesentliche Entwicklungslinien in der Strafrechtswissenschaft nachgezeichnet. Ergänzend zu den aktuellen mitgliedstaatlichen Vorschriften analysiert Katrin Schubert bereits vorhandene übernationale Lösungsansätze. -- Innerhalb der behandelten Rechtsordnungen zeichnet sich eine Entwicklung der eher objektiv orientierten Ansätze in Richtung mehr subjektiv geprägter Systeme ab. Der Regelungsvorschlag beruht auf der Prämisse, dass eine europäische Versuchsvorschrift, um einer weiteren Vorverlagerung der Strafbarkeit entgegenwirken zu können, im Grundsatz objektiv ausgerichtet sein muss.
In: Schriften zum Strafrecht 171
In: Schriftenreihe des Zentrums für rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung Würzburg 3
Der Sammelband beschäftigt sich mit der Bedeutung der Strafrechtsvergleichung unter den Bedingungen der Europäisierung, Inter- und Transnationalisierung des Strafrechts. Der Rechtsvergleichung wird eine hohe Problemlösungskompetenz für die Bearbeitung grenzüberschreitender Fragestellungen des Strafrechts zugeschrieben. Zugleich wird sie dabei aber selbst zum Problem, da vor dem Hintergrund der Internationalisierung des Strafrechts, auch die Frage nach der Angemessenheit ihrer theoretischen und methodischen Grundlagen neu gestellt werden muss. So ist im "Mehrebenensystem" der Europäischen Union schon unklar, was als Gegenstand der Vergleichung sinnvoll in den Blick genommen werden kann und von wo aus dies beobachtet werden soll. Die Beiträge des Sammelbandes untersuchen Theorien und Methoden der Strafrechtsvergleichung, stellen Strafrechtsvergleichung "in action" vor und gehen der Frage nach, ob und wie die Europäisierung und Internationalisierung des Strafrechts als Motor der Vergleichung wirken. Der Band richtet sich an alle diejenigen, die sich in Wissenschaft und Praxis mit Folgeproblemen der Internationalisierung des Strafrechts konfrontiert sehen und sich für Methoden und Theorien der Rechtsvergleichung interessieren.
In: Große Lehrbücher
In: Großes Lehrbuch
Dieses Studienbuch trägt der zunehmenden Bedeutung des Internationalen Strafrechts Rechnung. Es stellt die jüngsten Rechtsentwicklungen dar, so etwa die Urteile des Internationalen Strafgerichtshofs und die fortschreitende Institutionalisierung im Europäischen Strafrecht. Behandelt werden u.a.: Völkerrechtliche Grundlagen nationaler Strafgewalt; AT des Völkerstrafrechts und Verbrechenstatbestände; Völkerstrafprozessrecht; Europäischer Grundrechtsschutz, insbesondere Art. 6 EMRK; Polizeilich-justizielle Zusammenarbeit, einschl. Europäische Staatsanwaltschaft; Fälle, Beispiele und Schaubilder sowie ausführliche Darstellungen des Streitstandes mit umfassenden Literaturangaben machen das Werk für Studierende, Praktiker und Wissenschaftler gleichermaßen unentbehrlich. Kai Ambos ist o. Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Internationales Strafrecht an der Universität Göttingen. Seine jüngsten Ernennungen zum Richter am Kosovo Sondertribunal und zum Berater der kolumbianischen Sondergerichtsbarkeit für den Frieden unterstreichen sein internationales Renommee.
In: Zürcher Studien zum Strafrecht 40
In: Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung 80
In: Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung 11
In: Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für Ausländisches und Internationales Strafrecht
In: I, Interdisziplinäre Forschungen aus Strafrecht und Kriminologie 15
In: Quellen zur Rechtsvergleichung aus dem Osteuropa-Institut der Freien Universität Berlin, 28
World Affairs Online
In: Kölner kriminalwissenschaftliche Schriften Band 22
Hat das in Deutschland herrschende Dogma von der besonderen Schädlichkeit der kurzen Freiheitsstrafe noch seine Berechtigung oder sollte kriminalpolitischen Tendenzen gefolgt werden, die die Vorzüge dieser Sanktion betonen und für ihren verstärkten Einsatz plädieren? Der Autor untersucht diese Frage anhand eines Vergleichs zwischen dem schwedischen und dem deutschen Strafrecht, der die Regelungen über kurze Freiheitsstrafen, die praktischen Verhältnisse und die Reformdiskussion in beiden Ländern umfaßt. -- Auf der Grundlage seiner rechtsvergleichenden Untersuchung schlägt der Verfasser ein neues auf dem Prinzip des Schuldausgleichs beruhendes Strafzumessungsrecht vor, das Grundgedanken beider Rechtsordnungen vereinigt. Er fordert, kurze Freiheitsstrafen möglichst weitgehend durch ambulante Sanktionen zu ersetzen, und plädiert zugleich für einen gezielten Einsatz kurzer anstelle längerer Freiheitsstrafen in den Fällen, in denen eine Freiheitsentziehung unumgänglich ist.
In: Schriften zum Strafrecht Heft 99
Vielfach ist eine Straftat nicht das Werk eines einzelnen, sondern sie kommt unter Mitwirkung mehrerer Personen zustande. Verschiedene Straftatbestände berücksichtigen dies, indem die Beteiligung mehrerer zur Strafbegründung oder -verschärfung herangezogen wird. Jedoch kann eine Straftat, auch ohne daß ihre Rechtsnatur dadurch verändert würde, durch mehrere Personen begangen werden, die wiederum jeder für sich eine unterschiedliche Rolle spielen und einen verschiedenartigen Tatbeitrag leisten können. Man unterscheidet bereits im allgemeinen Sprachgebrauch zwischen Tätern, Anstiftern und Gehilfen. Die rechtliche Ausgestaltung dieser Begriffe, die Frage nach dem Erfordernis ihrer Differenzierung sowie der Umfang des jeweils anzuwendenden Strafmaßes bergen vielschichtige Probleme in sich, bei deren Lösung die Kenntnis ausländischer Rechtsordnungen Denkanstöße geben kann. -- Die vorliegende Untersuchung liefert diesbezüglich einen dogmatischen Vergleich zwischen französischem und deutschem Recht. Zunächst stellt die Autorin das französische Recht zu Täterschaft und Teilnahme in seiner Gesamtheit vor, um anschließend Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Rechtsordnungen herauszuarbeiten. Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme in der französischen Rechtsprechung bildet dabei einen besonderen Schwerpunkt. Daß die Wahl bei der Betrachtung einer ausländischen Rechtsordnung auf das französische Recht fiel, läßt sich dadurch begründen, daß der französische code pénal von 1810 das bedeutendste Vorbild für die Strafrechtkodifikationen des 19. Jahrhunderts in Europa war. Die Eingliederung der rheinischen Gebiete in den preußischen Staat verstärkte zusätzlich den Einfluß des code pénal auf die preußische Gesetzgebung und damit auch 1871 auf das Reichsstrafgesetzbuch. Denn selbst wenn das preußische Strafgesetzbuch von 1851 weiterhin in deutscher Tradition stand, läßt es deutlich Spuren des code pénal erkennen.