Hält sich der Homo oeconomicus an Regeln?: Einige Bemerkungen zur Rolle von Normen und Regeln im Rahmen der Konzeption des ökonomischen Verhaltens
In: Diskussionsbeiträge der Volkswirtschaftlichen Abteilung der Hochschule St. Gallen 67
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In: Diskussionsbeiträge der Volkswirtschaftlichen Abteilung der Hochschule St. Gallen 67
In: Bauwelt-Fundamente 30
In: Coaching fürs Leben
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 52, Heft 1, S. 2-5
ISSN: 0949-7676, 0012-1347
In: Zeitschrift für Konfliktmanagement: Konfliktmanagement, Mediation, Verhandeln ; ZKM, Band 25, Heft 5, S. 200-200
ISSN: 2194-4210
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 23, Heft 1/02, S. 12-12
ISSN: 2197-621X
Bei Krankenhauskooperationsverträgen müssen Kliniken streng die Vorgaben des Vergaberechts einhalten. Wer das bei der Vergabe ignoriert oder sogar bewusst Verbote missachtet, könnte das im Streitfall teuer bezahlen. Denn: Unrechtmäßige Verträge bieten laut aktueller Rechtsprechung keinerlei Schutz und sind nichtig.
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 57, Heft 2, S. 1-6
ISSN: 1430-175X
World Affairs Online
Die Verschuldungsquoten in öffentlichen Haushalten nehmen international stetig zu. Länder wie Japan oder Italien sind mittlerweile mit mehr als ihrer Jahreswirtschaftsleistung verschuldet.Als Antwort auf diese Entwicklung haben einige Staaten so genannte Null-Defizit-Regeln eingeführt. Diese sollen einen ausgeglichenen Haushalt per Gesetz erreichen. Welchen Ansätzen die Länder hierbei folgen, erklärt der erste Teil dieser Arbeit.Im zweiten Abschnitt wird anhand empirischer Unteruchungen überprüft, wie erfolgreich die Schuldenbremsen das öffentliche Defizit eindämmen konnten. Ein internationaler Vergleich soll daraufhin feststellen, welche Kriterien zur Wirksamkeit der Regeln notwendig sind. Diese Erkenntnisse münden schließlich in einem Modell, welches die Kreditaufnahme der Bundesrepublik Deutschland beschränken könnte.
In: Grenzen ökonomischen Denkens, S. 101-112
Die völkerrechtliche Vorlesung " Internationaler Emissionshandel nach den Regeln des Kyoto- Protokolls" - begleitet von einer Power Point Präsentation -stellt die These auf und führt den Nachweis, dass für den ab 01.Januar 2005 vorgesehenen Europäischen Emissionshandel sich ein faktisches völkerrechtlich verbindliches Normengefüge des Kyoto Protokolls von 1997 entwickelt hat, obwohl das Protokoll selbst im Januar 2004 noch nicht in Kraft getreten ist. Die Vorlesung fand auf Einladung im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit am 22. Januar 2004 in Berlin statt, vor dem Deutsch-Bulgarischen Kooperationsrat, Arbeitsgruppe " Energie". Der Verfasser führt zur Sach-und Rechtslage aus: Insbesondere die sich häufenden und in ihrer Intensität weltweit zunehmenden Flutkatastrophen und wiederkehrenden tropischen Wirbelstürme hatten in der Europäischen Union und auf der Ebene ihrer Mitgliedstaaten die gesetzgeberischen Bemühungen um geeignete Vorsorgemaßnahmen im Klimaschutz weiter vorangetrieben, auch wenn das am 11. Dezember 1997 von der EU und ihren Mitgliedstaaten unterzeichnete Protokoll von Kyoto bislang noch nicht in Kraft getreten war -wegen der unentschlossenen Haltung des russischen Parlaments, der Ratifizierung des Protokolls zuzustimmen oder nicht. Vorgestellt werden die zentralen völkerrechtlich verbindlichen Rahmenvorschriften des Kyoto-Protokolls für die Schaffung und Funktion des internationalen Emissionshandels vor.Die Bedeutung, welche die völkerrechtli- chen Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll als rechtlich verbindlicher Rahmen für unternehmerische Entscheidungen in Rechtssicherheit und Planungssicherheit haben.Unschädlich für die Rechtssicherheit unternehmerischer Entscheidungen im Rahmen des kommenden europäischen Emissionshandelssystems sei, dass das Protokoll im Januar 2004 noch nicht in Kraft ist und es auch noch offen bleiben müsse, ob und wann das russische Parlament das Protokoll ratifizieren werde. Denn das EU-Richtlinienrecht habe sich der Regeln des Kyoto-Protokolls angenommen, indem das EU-Richtlinienrecht für den Raum der Europäischen Union ein Emissionshandelssystem nach Maßgabe des Kyoto-Protokolls verbindlich regele. Dargestellt werden die Funktionsweise des internationalen Emissionshandels sowie offene praktische Fragen von Bedeutung für einen funktionierenden internationalen Markt für den Handel mit Emissionsrechten. Beleuchtet wird die preispolitische Auswirkung, welche die im Januar 2004 noch ausstehende strategische Entscheidung Russlands auf den Weltmarkt der Emissionsrechte haben kann, wie Russland seine Emissionsrechte auf dem Markt einzusetzen gedenkt. Das Referat würdigt auch die bereits im Januar 2004 sich abzeichnende internationale Kritik am Kyoto-Protokoll und begrüsst, dass das Kyoto-Protokoll grundsätzlich nicht verworfen, sondern weiterhin für notwendig gehalten wird im Kampf gegen eine weitere Verschärfung des Klimawandels: das Protokoll bleibe zu ergänzen durch zusätzliche technische Vorsorgemaßnahmen auf nationaler Ebene in Weltregionen mit besonderem Gefährdungspotential exponierter Lagen von Küstenregionen wie z.B. in Bangladesh oder im gesamten karibischen Raum ,im Golf von Mexiko, an der Südküste der Vereinigten Staaten. Die Vorlesung erläutert schliesslich die flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls, die für Unternehmen aus westlichen Industrieländern Bedeutung haben, die ihre Marktchancen mithilfe dieser Instrumente nutzen können: Sie können mithilfe sog. Joint Implementation Projekte Modernisierungsinvestitionen vornehmen. Gemeinsam mit Unternehmen der Energiewirtschaft in Ländern des Übergangs zur Marktwirtschaft in Mittel-, Ost-und Südosteuropa können Unternehmen aus Industrieländern Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz in Produktion, Verteilung und Verbrauch verwirklichen. Für die erzielte Verringerung von Emissionen erwerben investierende Unternehmen entsprechend anrechenbare Mengen von Gutschriften für Emissionsrechte. Diese aus Joint Implementation Projekten erzielten Gutschriften können investierende Unternehmen entweder für ihre eigene jährliche Emissionsbilanz verwenden oder aber mit dem Verkauf von überschüssigen Emissionsrechten die finanzielle Liquidität ihres Unternehmens verbessern . In der Praxis maßgebliche Investitionsbereiche werden angeführt.
BASE
In: Schriftenreihe Energie- und Infrastrukturrecht 7
In: Entwicklung und Zusammenarbeit: E + Z, Band 51, Heft 9
ISSN: 0721-2178