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Die Reichswehr und die Provokation im mitteldeutschen Industrierevier im März 1921
In: Militärgeschichte, Band 20, Heft 2, S. 169-178
ISSN: 0323-5254
Gegenstand dieses Artikels ist der mitteldeutsche Aufstand im März 1921 und die Rolle, die die Reichswehr bei der Niederschlagung dieses Aufstandes spielte. Die Reichswehrführung habe schon seit dem Mai 1920 auf ein bewaffnetes Vorgehen im mitteldeutschen Industrierevier gedrängt und im März 1921 mehr Aufgaben erfüllt, als bisher bekannt gewesen sei. Im Zuge der Auswertung der im März 1921 gemachten Erfahrungen habe die Reichswehrführung versucht, ihren Handlungsspielraum noch zu erweitern; die Reichswehr profilierte sich weiter als "letztes und schärfstes bewaffnetes Machtmittel des imperialistischen deutschen Staates." (NW-IGW)
The Reichswehr and Politics, 1918–1933
In: International affairs, Band 43, Heft 2, S. 319-320
ISSN: 1468-2346
Hitler et la Reichswehr en 1923
In: Revue d'histoire moderne et contemporaine, Band 17, Heft 1, S. 22-49
Reichswehr und Republik: die problematische Tradition des Konzepts "Staatsbürger in Uniform"
In: Tradition als Last?: Legitimationsprobleme der Bundeswehr, S. 37-55
Die Beziehung der Reichswehr zur Weimarer Republik war von den Bedingungen des Übergangs vom Kaiserreich zur parlamentarischen Demokratie geprägt: von der Rolle der Armee bei der Konsolidierung der Republik, von dem im Friedensvertrag festgelegten Rahmen für eine zukünftige deutsche Armee und von der Tatsache, daß die Parteien keine konkreten Vorstellungen über das Verhältnis von Armee, Staat und Gesellschaft entwickelt hatten. Dieses Defizit erklärt, wie sich die von Abneigung und Verachtung der parlamentarischen Demokratie geprägte Konzeption des Chefs der Heeresleitung Seeckt unangefochten durchsetzen konnte. Seeckt ging es um den Aufbau einer Elitearmee, die der Kern zukünftiger starker Streitkräfte sein konnte und sich nicht als Instrument der politischen Führung, sondern als Repräsentant einer übergeordneten Staatsidee verstand. Durch eine sozial homogene Rekrutierung von Soldaten und Offizieren und eine gezielte Erziehung und Traditionspflege sollte preußisch-deutsches Soldatentum bewahrt und die Integration der Armee in die neue Republik verhindert werden. Die Traditionspflege hatte das Ziel, die Sonderstellung des Soldaten in der Republik und die Fiktion einer "unpolitischen, überparteilichen" Armee zu festigen. Entscheidend für das Verhältnis zwischen Reichswehr und Republik war jedoch die politische Rolle, die das Militär im Schutze dieser Fiktion spielen konnte. Die Reichswehrführung strebte mehr an als die Wiederherstellung der traditionellen Rolle des Militärs in Staat und Gesellschaft. Unter Berufung auf die "militärischen Sachzwänge moderner Kriegsführung" erhob sie den Anspruch, Staat und Wirtschaft diesen Sachzwängen unterzuordnen. Mit den demokratischen Verfassungsstrukturen waren die seit Mitte der 20er Jahre betriebenen Mobilmachungsvorbereitungen nicht zu vereinbaren. (KA)
Aufrüstung oder Sicherheit: die Reichswehr in der Krise der Machtpolitik, 1924 - 1936
In: Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz 91
In: Abteilung Universalgeschichte
Die Wehrmacht der Deutschen Republik ist die Reichswehr: Bemerkungen zur neueren Literatur
In: Militärgeschichtliche Mitteilungen: MGM, Band 14, Heft 2, S. 152-199
ISSN: 2196-6850
Die Uniformen des Friedensheeres, der vorläufigen Reichswehr und des Reichsheeres von 1919 bis 1921
In: Militaria-Publication 2
Die Panzerkampfwagen I und II und ihre Abarten: einschließlich der Panzerentwicklungen der Reichswehr
In: Militärfahrzeuge 2
Zwischen kaiserlicher Armee und Reichswehr. Das Problem der Machtverteilung in der revolutionären Übergangsphase
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 21, Heft 50, S. 1-22
ISSN: 0479-611X
Reichswehr und »Röhm-Affäre«. Aus den Akten des Wehrkreiskommandos (Bayer.) VII
In: Militärgeschichtliche Mitteilungen: MGM, Band 3, Heft 1, S. 107-144
ISSN: 2196-6850
Anti-demokratischer Terror in der Weimarer Republik: "Fememorde" und "Schwarze Reichswehr"
In: Sozialprotest, Gewalt, Terror: Gewaltanwendung durch politische und gesellschaftliche Randgruppen im 19. und 20. Jahrhundert, S. 381-393
Beschrieben werden politischer Protest und radikale politische Aktion am Beispiel der Fememorde in der Weimarer Republik. Als Voraussetzung für diese Form der direkten Aktion wurde die Entlegitimierung der Staatsgewalt bezeichnet, die schließlich sogar den Zusammenbruch der Weimarer Republik verursachte. Als kennzeichnendes Merkmal des Protestes der politischen Rechten wurde seine qualitative und quantitative Einzigartigkeit gesehen, die u.a. auch durch Duldung und Unterstützung von abgesehenen Schichten innerhalb der deutschen Gesellschaft möglich wurde. An Hand von Prozessen, die den von Angehörigen der geheimen Schwarzen Reichswehr zum Schutze ihrer Formation verübten Fememorden folgten, wurde das Dilemma veranschaulicht, in dem sich die staatliche Autorität befand. Die Fememordprozesse zeigten schließlich, daß die Gerichte keineswegs übermäßige Zurückhaltung oder Nachsicht bei der Verurteilung rechtsstehender Verbrecher übten. (HRS)