Law and Religion: The Jewish Experience
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 36, Heft 1, S. 193-194
ISSN: 0023-2653
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In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 36, Heft 1, S. 193-194
ISSN: 0023-2653
In: Journal für Psychologie, Band 6, Heft 4, S. 16-29
Das Verhältnis von Psychotherapie, Religion und "New Age" wird erörtert. Dabei wird zunächst betont, dass alle menschlichen Gesellschaften Regenerationsrituale entwickelt haben, die der Befreiung von blockiertem Leben dienen sollen. In archaischen oder klassenlosen Gesellschaften war der Schamane der Experte, der für die kosmisch-religiöse, die politische, die psychosoziale und auch die physische Regeneration oder Heilung gleichermaßen zuständig war. Da die tendenzielle Identität der genannten Aspekte heute definitiv zugunsten der relativen Selbständigkeit von elaborierten gesellschaftlichen und professionellen Subsystemen aufgelöst ist, müssen Bewegungen oder Personen, die eine alle genannten Aspekte umfassende Regeneration oder Heilung versprechen, als unseriös gelten. Die große Attraktivität und gute Verkäuflichkeit von neoschamanischen und New-Age-Verfahren beruht auf aufgeblähten Gebrauchswertversprechen der konkurrierenden Anbieter und einem Verlust von historischem Bewusstsein. In der Psychotherapie können diese Verfahren Schaden anrichten.
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 10, Heft 1, S. 89-115
ISSN: 0506-7286
In: Recherche Spezial, Band 10/2008
Eine neue Ausgabe des Informationsdienstes "Recherche Spezial" bietet einen umfassenden Überblick über aktuelle sozialwissenschaftliche Literatur- und Forschungsnachweise zum Thema Religion in Osteuropa. Er wurde anlässlich der Tagung "Religion und Politik in osteuropäischen Staaten" der Fachgruppe Religion der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde e.V. (DGO) am 10./11. Oktober 2008 in Berlin erstellt. Viele Jahrzehnte waren die Länder des sowjetischen Einflussbereichs geprägt von einem staatlich verschriebenen Atheismus und den damit einhergehenden Repressionen gegen die Institution Kirche und jegliche religiöse Ausdrucksformen. Seit nun fast zwanzig Jahren herrscht wieder die Freiheit der Religionsausübung. Heute lässt sich in vielen Ländern die Renaissance religiöser Phänomene feststellen und es sind entsprechende Wechselwirkungen zwischen Religion und Politik bzw. Gesellschaft zu beobachten. Der Informationsdienst zeigt einen Ausschnitt der sozialwissenschaftlichen Forschung, die sich mit verschiedensten Aspekten von Religion bzw. Kirche in den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR ebenso wie in den postsozialistischen Staaten des östlichen Europa beschäftigt. In den einzelnen Kapiteln wird z.B. die Rolle von Religion für das Wertesystem der einzelnen Gesellschaften betrachtet. Weiterhin werden das Verhältnis von Religion und Politik sowie rechtliche Fragen beleuchtet und das Thema neuer verschiedener religiöser Ausdrucksformen inklusive Säkularisierungstendenzen wird berücksichtigt. Außerdem geht die Zusammenstellung auf den Zusammenhang von Religion und kollektivem Gedächtnis und ihre Rolle für die Konstruktion nationaler bzw. ethnischer Identitäten ein. Für den Informationsdienst berücksichtigt wurden Literatur- und Forschungsnachweise aus dem deutschsprachigen Raum seit 2005.
In: SWS-Rundschau, Band 45, Heft 4, S. 472-494
'Aufgrund der vielen Angebote an religiösen und weltanschaulichen Gruppen und Ideen ist auch in Österreich die religiöse Landschaft immer unübersichtlicher geworden. Die Grundlage für diesen Artikel bilden die Erfahrungen katholischer Weltanschauungsreferenten. Sie bieten einen Überblick über diesen 'Markt der Religionen'. Dabei zeigt sich, dass die beiden Strömungen Fundamentalismus und Esoterik wesentlich sind und sich in vielen Angeboten finden. Der Artikel kommt zum Ergebnis, dass diese beiden Strömungen ihre Bedeutung behalten werden und dass aufgrund des zunehmenden Individualismus die Zahl der religiösen und weltanschaulichen Gruppen weiter steigen wird.' (Autorenreferat)
In: SWS-Rundschau, Band 45, Heft 4, S. 449-471
'Die hier präsentierte Studie beschäftigt sich mit religiös-kirchlichen Orientierungen und ihren Folgen für Einstellungen und Werthaltungen. Basis ist eine repräsentative Telefonumfrage unter 514 ÖsterreicherInnen, die im Jänner 2005 am Institut für Soziologie der Universität Wien durchgeführt wurde. Die Ergebnisse zeigen auf, dass die beiden häufig verwendeten Begriffe 'Säkularisierung' und 'Individualisierung' nicht ausreichend sind, um das gegenwärtige religiös-kirchliche Spektrum in Österreich zu erfassen. Mittels einer neu entwickelten Typologie der religiös-kirchlichen Orientierung soll diese Schwäche überwunden werden. Dabei werden auch in der österreichischen Religionssoziologie bisher nicht beachtete Gruppen beleuchtet. Die Typologie konnte nicht nur erfolgreich validiert werden, sondern ermöglichte es auch, neue Blickwinkel auf die Diskrepanz von religiösen Werten einerseits und persönlichen Einstellungen und Werten der Befragten andererseits zu eröffnen.' (Autorenreferat)
In: Discussion Papers / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsschwerpunkt Zivilgesellschaft, Konflikte und Demokratie, Forschungsgruppe Zivilgesellschaft, Citizenship und Politische Mobilisierung in Europa, Band 2005-404
"Der Aufsatz argumentiert gegen eine säkularistische Definition von Zivilgesellschaft, indem er die keineswegs ausschließlich negative, sondern ambivalente Beziehung zur Religion herausarbeitet. Hierfür wird zunächst der aktuelle, gleichermaßen globale wie disziplinenübergreifende Diskurs zum Verhältnis von Religion und Zivilgesellschaft beleuchtet, dann - vor dem Hintergrund theoretischer und empirischer Einwände gegen die Säkularisierungstheorie - ein nicht säkularistisches Verständnis von Zivilgesellschaft entwickelt, das schließlich forschungspraktisch an der Geschichte des 19. Jahrhunderts erprobt wird. Deutlich wird dabei die enge Verflechtung von Religion und Zivilgesellschaft inner- und außerhalb Europas, von der bürgerlichen Familie über religiöse Vereine bis hin zur Kolonialmission. Die Fokussierung von Religion rückt von der Forschung bislang zu Unrecht marginalisierte Akteure und Felder zivilgesellschaftlicher Praxis in den Blick: Geistliche, Frauen, Unterschichten, Kolonien. Auf konzeptioneller Ebene erweist sie räumliche und normative Definitionen von Zivilgesellschaft als teilweise säkularistisch. Empirisch revidiert sie die Gleichsetzung von Zivilgesellschaft und bürgerlicher Gesellschaft im 19. Jahrhundert, indem sie auf religiös motivierte klassenübergreifende zivilgesellschaftliche Praktiken aufmerksam macht. In genealogischer Perspektive führt sie die noch immer wirkungsmächtige Dichotomisierung von Religion und Zivilgesellschaft auf die Verflechtung der Entstehung von Theorien der Säkularisierung und der bürgerlichen Gesellschaft zurück. Die Untersuchung der Beziehung von Religion und Zivilgesellschaft erklärt mithin sowohl, warum beide Größen so lange antagonistisch verstanden worden sind, als auch weshalb sich dies künftig ändern sollte." (Autorenreferat)
Religionsgemeinschaften arbeiten vielfach mit besonderen Motivation, spezifischer Glaubwürdigkeit und internationalen Netzwerken weltweit an Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität - auch wenn einige andere sich auf Religion berufende Gewalttäter immer wieder außenpolitisch bedeutsame Krisen auslösen. Neue Friedensbemühungen und Herausforderungen in den internationalen Beziehungen erfordern daher vermehrt Religionskompetenz und -sensibilität in der Außen- und Sicherheitspolitik - und die Bereitschaft und Qualifikation, mit Religionsgemeinschaften partnerschaftlich zusammen zu arbeiten. Zahlreiche Staaten und internationale Organisationen haben das Friedenspotenzial von Religionen außenpolitisch verstärkt in den Blick genommen, die strategische Bedeutung religionsbezogener Friedenspolitik erkannt und entsprechende Kooperationen initiiert. Die in die Friedensverantwortung genommenen Religionen sowie eine religionskompetente Außenpolitik können gemeinsam einen wichtigen Beitrag für das friedliche Zusammenleben der Menschheit leisten. Dies gilt umso mehr als säkularer werdende Gesellschaften in Europa sich oft religiöser werdenden Gemeinwesen außerhalb Europas gegenüber sehen. Wie können religionsbasierte Akteure als Partner in die Außenpolitik eingebunden werden? Über welche Themen, Formate oder Foren?
Religionsgemeinschaften arbeiten vielfach mit besonderen Motivation, spezifischer Glaubwürdigkeit und internationalen Netzwerken weltweit an Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität - auch wenn einige andere sich auf Religion berufende Gewalttäter immer wieder außenpolitisch bedeutsame Krisen auslösen. Neue Friedensbemühungen und Herausforderungen in den internationalen Beziehungen erfordern daher vermehrt Religionskompetenz und -sensibilität in der Außen- und Sicherheitspolitik - und die Bereitschaft und Qualifikation, mit Religionsgemeinschaften partnerschaftlich zusammen zu arbeiten. Zahlreiche Staaten und internationale Organisationen haben das Friedenspotenzial von Religionen außenpolitisch verstärkt in den Blick genommen, die strategische Bedeutung religionsbezogener Friedenspolitik erkannt und entsprechende Kooperationen initiiert. Die in die Friedensverantwortung genommenen Religionen sowie eine religionskompetente Außenpolitik können gemeinsam einen wichtigen Beitrag für das friedliche Zusammenleben der Menschheit leisten. Dies gilt umso mehr als säkularer werdende Gesellschaften in Europa sich oft religiöser werdenden Gemeinwesen außerhalb Europas gegenüber sehen. Wie können religionsbasierte Akteure als Partner in die Außenpolitik eingebunden werden? Über welche Themen, Formate oder Foren?
In: Transit: europäische Revue, Heft 39, S. 93-111
ISSN: 0938-2062
Eines der Ergebnisse des "cultural turn" in den Sozialwissenschaften und in der neuen Identitätspolitik ist die Einsicht, dass die klassische liberale Trennung zwischen Kultur und Politik ebenso verfehlt war wie die positivistisch-materialistische Unterscheidung zwischen sozialer Struktur und Kultur. Und doch wird die Religion, die ja von den Sozialwissenschaftlern gewöhnlich zur Kultur gerechnet wird, von manchen weiterhin als ein Aspekt des sozialen Lebens betrachtet, der zumindest vom Staat, vielleicht auch von der Politik im Allgemeinen getrennt gehalten werden muss, womöglich sogar vom öffentlichen Leben als Ganzem einschließlich des gesellschaftlichen Austauschs der Bürger untereinander. Im Beitrag wird diese separatistische Wahrnehmung von Religion und Politik, die nicht wissenschaftlich neutral, sondern eindeutig normativ ist und die sowohl als Theorie wie auch als Praxis sehr unterschiedliche Formen annehmen und mehr oder weniger restriktiv sein kann, Säkularismus genannt. Der Aufsatz besteht aus drei Teilen. Im ersten argumentiert der Autor auf einer abstrakten Ebene, dass es nicht notwendig ist, auf einer absoluten Trennung von Religion und Politik zu beharren, auch wenn das natürlich eine der möglichen Interpretationen von Säkularismus ist. Im zweiten Teil wird gezeigt, dass eine solch radikale Trennung auch im Hinblick auf die geschichtliche Entwicklung und die zeitgenössischen Anpassungen des Säkularismus nicht stichhaltig ist. Angesichts der Tatsache, dass Säkularismus Verbindungen zwischen Staat und Religion nicht zwangsläufig ausschließt, erkundet der Verfasser im dritten Teil fünf mögliche Gründe für ein Interesse des Staates an der Religion. (ICF2)
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 53, Heft 1, S. 164-166
ISSN: 0032-3470
In: Leviathan: Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Band 33, Heft 3, S. 284-305
ISSN: 1861-8588
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 65, Heft S1, S. 1-23
ISSN: 1861-891X
In: Archiv für Kulturgeschichte, Band 102, Heft 1, S. 21-46
ISSN: 2194-3958
In: Zeitschrift für öffentliches Recht, Band 55, Heft 4, S. 411-423
Die ungarische Verfassung behauptet, daß die Richter in ihren Entscheidungen unabhängig und erst dem Gesetz unterworfen sind. In einem anderen Artikel der Verfassung steht noch, daß die Entscheidung für Rechtseinheit von dem Obersten Gericht für die unteren Gerichte verbindlich ist. Formalrechtlich sind die Richter frei innerhalb des Rahmens der Rechtsvorschriften, aber im realen Rechtsleben sind diese Rahmen durch Dutzende der Präjudizien und der Gerichtsausübungen eingeengt.