Religionsausübung rechtfertigt keine gewerbliche Tätigkeit
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 43, Heft 1-12, S. 342-344
ISSN: 0342-5592
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In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 43, Heft 1-12, S. 342-344
ISSN: 0342-5592
In: Anwendungsorientierte Religionswissenschaft
Das Grundrecht auf Glaubensfreiheit gilt auch hinter Gittern. ""Religion ist die letzte Freiheit hier bei uns herinnen"", so formuliert es ein Justizbeamter. Seelsorger der großen Kirchen und Vertreter anderer Religionen kümmern sich um die Gläubigen in Haft. Doch setzt der Strafvollzug auch Grenzen. Die Justizvollzugsanstalt Wien-Josefsstadt ist Österreichs größtes Gefängnis. In Interviews mit dortigen Insassen, Betreuern, Seelsorgern und Vollzugsbeamten erkundet Ursula Unterberger, welche Möglichkeiten die ""letzte Freiheit"" im restriktiven Gefängnisalltag eröffnet, welche Freiräume der Sta
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 21, Heft 4, S. 441-443
ISSN: 0721-880X
In: Analysen & Argumente Nr. 425 (Januar 2021)
In: Konrad-Adenauer-Stiftung
In: Die Sozialgerichtsbarkeit: SGb : Zeitschrift für das aktuelle Sozialrecht, Heft 9
ISSN: 1864-8029
In: Staatskirchenrechtliche Abhandlungen Band 62
Das Grundgesetz garantiert die gemeinschaftliche Religionsausübung im Strafvollzug. Aufgrund islamistischer Radikalisierungen während der Haft, ist vielerorts die islamische Seelsorge für Gefangene in den Blick geraten. Auch die Deutsche Islam Konferenz hatte professionelle Strukturen dafür gefordert. Diese Studie untersucht den verfassungsrechtlichen Rahmen und die Handlungsformen der deutschen Bundesländer und vergleicht diese mit den Konzepten in England und Wales, den Niederlanden, Frankreich, Österreich und Italien. Dabei zeigt sich, dass die religiöse Betreuung inzwischen nicht mehr als konsularische Aufgabe aus den Herkunftsstaaten muslimischer Arbeitsmigranten übernommen wird. Im Spannungsfeld von Religionsfreiheit und Radikalisierungsprävention haben sich vielfach vermittelnde Strukturen gebildet, um Islamverbände einzubinden. Die staatliche Beschäftigung von Seelsorgenden muss nicht am Prinzip der religiösen Neutralität des Staates scheitern.
In: Staatskirchenrechtliche Abhandlungen Band 62
World Affairs Online
In: Jus Ecclesiasticum Band 126
In: Mohr Siebeck Rechtswissenschaft
Joshua Moir untersucht im Rahmen der drei Ebenen Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung den Schutz der verfassungsrechtlich gewährleisteten Religionsausübung von Schülern in der Schule. Daneben erläutert er den Schulfrieden als einen etablierten Terminus des Verfassungs- und Verwaltungsrechts. In Situationen religiöser Konflikte in der Schule wird er als Schutzgut angeführt, um die Religionsfreiheit einzuschränken. Nach einer differenzierten Begriffsanalyse und nachdem er die Frage nach der Schrankentauglichkeit des Schulfriedens für die Religionsfreiheit beantwortet hat, erarbeitet der Autor die Anforderungen an eine präzise Konfliktbewältigung in der Schule. Zugleich sind in die Arbeit die Ergebnisse eines empirischen Forschungsprojekts zu Religion und Glauben in Berliner Schulen eingeflossen.InhaltsübersichtKapitel 1: Einleitung A. Problemfeld B. Ziele der Arbeit C. Relevanz D. Entwicklung des RegelungsbereichsE. HerangehensweiseF. Leitfragen Kapitel 2: Eröffnung des Schutzbereichs der Religionsfreiheit bei Schülern A. Allgemeine Wirkung von GrundrechtenB. Eröffnung des persönlichen Schutzbereichs der Religionsfreiheit bei SchülernC. Eröffnung des sachlichen Schutzbereichs der Religionsfreiheit bei Schülern Kapitel 3: Eingriffe in den Schutzbereich der Religionsfreiheit bei Schülern A. Staatliche Akteure im SchulwesenB. Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für EingriffeC. Formen staatlichen Eingriffs in die Religionsfreiheit im SchulverhältnisD. Zwischenergebnis: In welcher Weise und durch wen kann es zu zulässigen Eingriffen in die Religionsfreiheit im Schulverhältnis kommen?E. Empirisches Forschungsprojekt zu Religion und Glauben von muslimischen Schülern in Berliner SchulenF. Zwischenergebnis Kapitel 4: Rechtfertigung von Eingriffen in die Religionsfreiheit von Schülern aufgrund des Schulfriedens Erster Abschnitt: Der Schulfriede als Schranke der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG A. Schrankendogmatik zu Art. 4 Abs. 1 und 2 GGB. SchulfriedensbegriffC. MethodikD. Herleitung des weiten Schulfriedensbegriffs aus dem GrundgesetzE. Herleitung des engen Schulfriedensbegriffs aus dem GrundgesetzF. Kollisionen zwischen der Funktionsfähigkeit der Schule mit der Religionsfreiheit der Schüler Zweiter Abschnitt: Der Schulfrieden als Schranke der Religionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 EMRK und Art. 10 GRC A. Art. 9 EMRKB. Art. 10 Abs. 1 GRCC. Ergebnis Kapitel 5: Erträge A. SchutzbereichB. EingriffC. Rechtfertigung
In: Europäische Hochschulschriften. Reihe II, Rechtswissenschaft Band 5481
Staatliche Neutralitaet ist das Leitmotiv hoheitlichen Handelns in der multikulturellen Gesellschaft. Die praktischen Anforderungen an dieses Dogma steigen. Das Spannungsverhaeltnis aus positiver und negativer Religionsfreiheit wird besonders in Bereichen wie der Schule sichtbar. Ueber die Frage, was konkret unter dem Begriff Neutralitaet zu verstehen ist, herrscht Uneinigkeit. Der Verfasser naehert sich diesem Thema unter praktischen Gesichtspunkten und untersucht die Rechtsprechung der vergangenen 60 Jahre. Dabei werden die relevanten Gerichtsentscheidungen erschlossen, systematisiert und au
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft 5481
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 14, Heft 5, S. 498
ISSN: 0721-880X, 0721-880X
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 28, Heft 5-6, S. 177-181
ISSN: 0721-5746
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 19, Heft 8, S. 90-91
ISSN: 0721-880X, 0721-880X