Religionsgemeinschaften und Minderheiten
In: Der Donauraum: Zeitschrift des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa, Band 41, Heft 3, S. 109-117
ISSN: 2307-289X
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In: Der Donauraum: Zeitschrift des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa, Band 41, Heft 3, S. 109-117
ISSN: 2307-289X
In: Schriften zum Öffentlichen Recht Band 945
Religiöse und kulturelle Partikularisierung stellen Gesellschaft und staatliche Rechtsordnung vor erhebliche Herausforderungen. Die religionsverfassungsrechtliche Dogmatik entwickelt erst langsam Instrumente, die Freiheitssphären der Religionsgemeinschaften und des Einzelnen und den Normbefolgungsanspruch der staatlichen Rechtsordnung neu auszutarieren. Dies geschieht jedoch kaum in der leistungsstaatlichen Dimension des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften: Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften werden ungefragt perpetuiert. -- Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, eine der religiösen und kulturellen Varianz in der Gesellschaft entsprechende religionsverfassungsrechtliche Fundamentierung der überkommenen Staatsleistungen vorzunehmen. Hierzu wird die Ablösungsvorschrift des Art. 138 Abs. 1 WRV gleichermaßen dogmatisch neu erfasst, wie die verfassungsrechtlichen Bindungen des leistenden Staates auf der Basis einer Neuinterpretation der verfassungstheoretischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Staates in seiner Säkularität, seiner Rolle als schwach integrative Kulturverfassungsrechtsordnung und als aktivierender Sozialstaat reformuliert werden.
In: Politik und Religion, S. 139-163
Diese elektronische Veröffentlichung basiert auf einem bereits 1995 veröffentlichten Artikel aus dem Buch "Religion: Grundlage oder Hindernis des Friedens?", welches im Kindt Verlag (München) erschienen ist und auf eine Fachtagung zurückgeht. Der Autor befasst sich mit der Koexistenz zweier sehr unterschiedlicher Religionen in Indien und untersucht das Spannungsverhältnis zwischen beiden anhand des Konfliktes um die Babur-Moschee in Ayodhya. Trotz der Spannungen zwischen der "hinduistischen" Religionsgemeinschaft und der muslimischen sieht der Autor nicht, dass die indische Politik dauerhaft eine hindu-nationalistische Ausprägung annimmt. Daher ist ein Ausgleich zwischen Hindus und Muslime durchaus möglich. Der Beitrag enthält auch die Zusammenfassung einer Diskussion, die im Anschluss an den Vortrag von Clemens Jürgenmeyer stattfand.
BASE
Inhalt: Von einer Politik der Ausrottung der Religion zu einer Politik der Legalisierung
und Kontrolle der Religionsgemeinschaften; Die Rede von der Toleranz und die Realität staatlicher Kontrolle; Die rechtliche Lage der Religionsgemeinschaften; Wie funktioniert das System der staatlichen Kontrolle der
Religionsgemeinschaften?; Der Kampf der Religionsgemeinschaften um Selbstbestimmung; Welchen Beitrag kann die internationale Gemeinschaft leisten?
In: Mitteilungsblatt des Instituts für Soziale Bewegungen, Heft 26, S. 221-232
Der Autor beschreibt die Aufgaben und Ziele des Projekts "Lexikon der Religionsgemeinschaften im Ruhrgebiet", an welchem er zur Zeit gemeinsam mit einem Kollegen an der Ruhr-Universität Bochum arbeitet. Er diskutiert zum einen methodische Fragen und stellt zum anderen einige Thesen auf, die sich aus den Beobachtungen zum bisherigen Verlauf des Projekts ableiten lassen. Er skizziert zunächst die Entwicklung der religiösen Landschaft im Kommunalverband Ruhrgebiet, die durch Mobilität und Migration gekennzeichnet ist. Der geographisch-territoriale Blick führt ferner zu einer unbewussten oder bewussten Konkurrenz zwischen den religiösen Großgemeinschaften und den kleineren Religionsgemeinschaften, die nach einem bestimmten Muster toleriert, aber nicht akzeptiert werden. Über die Dimensionen von Konkurrenz und Akzeptanz hinaus findet auch eine neue Art der religiösen Pluralisierung statt, so dass das Ruhrgebiet ein anschauliches Beispiel für die Beschreibung einer religiösen Landschaft in Geschichte und Gegenwart ist. Das Projekt möchte vor diesem Hintergrund einen Beitrag zu einer Kultur der Anerkennung und Wertschätzung der verschiedenen Formen von Religion und Religiosität leisten. (ICI2)
In: Rechtspolitisches Forum, Band 16
Das in Indien geltende Religionsrecht ist ganz überwiegend in staatlichen Kodifikationen normiert, neben die in beschränktem Umfange Normen der verschiedenen Religionsgemeinschaften selbst treten. Die vorliegende Veröffentlichung möchte einen Überblick über die staatlichen Kodifikationen des indischen Religionsrechtes geben. Diese finden sich in den verschiedensten Rechtsbereichen und liegen teilweise in der Gesetzgebungszuständigkeit der Indischen Union, zum Teil aber auch in der der 28 Einzelstaaten. Eine vollständige Darstellung aller einzelstaatlichen Gesetze war im Umfang dieser Sammlung nicht möglich, doch wurde bei der Zusammenstellung eine möglichst repräsentative Auswahl vorgenommen.
Einstellung zu Religion und Kirche.
Themen: Kirchgangshäufigkeit; Gebethäufigkeit; Vorstellung von Gott;
Gottesglaube; Glaube an Jesus Christus; Glaube an ein Leben nach dem
Tod, das Jüngste Gericht und an eine Wiedergeburt; Einstellung zu
Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften wie evangelische,
Mohamedaner, Katholiken, Zeugen Jehovas, Juden, Mormonen, Scientologen,
griechisch-orthodoxe, Buddhisten sowie Wünschelrutengänger, Astrologen,
Kartenleger, Wunder- und Geisterheiler.
Demographie: Alter; Geschlecht; Familienstand; Schulbildung; Beruf;
Berufstätigkeit; Haushaltseinkommen; Haushaltsgröße; Ortsgröße;
Bundesland.
GESIS
In: Politische Studien: Orientierung durch Information und Dialog, Band 54, Heft 389, S. 23-31
ISSN: 0032-3462
Warum berufen sich politische Parteien vor diesem Hintergrund heute noch so explizit auf das christliche Menschenbild als programmatische Grundlage? Wie passt das in die Zeit? Wie passt das zu der Gesellschaftsordnung des Grundgesetzes, zu dessen normativem Rahmen der Grundsatz der religiösen Neutralität wesentlich gehört? Dies schließt zwar Religionsfreiheit für den Einzelnen wie für Gruppen und die freie Betätigung der Kirchen und sämtlicher übrigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit ein. Aber politische Parteien sind eben keine Religionsgemeinschaften oder Kirchen. Der Autor dieses Beitrags befasst sich mit der Frage, warum es überhaupt noch christliche Parteien braucht in einem Land, das bereits vor zweihundert Jahren einen massiven Säkularitätsschub erfahren hat. (JA)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 42/43, S. 15-22
ISSN: 2194-3621
"Der Beitrag untersucht, von welchen Faktoren es abhängt, ob Religion und Kirche in Ost- und Ostmitteleuropa an gesellschaftlicher Relevanz verlieren oder gewinnen. In den Ländern Ostmittel- und Osteuropas war das Verhältnis von Staat und Kirche wechselhaften Einflüssen ausgesetzt. Es wird daher zunächst der Wandel der politischen Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften in diesen Ländern seit den revolutionären Umbrüchen von 1989/90 dargestellt, um im Anschluss daran die Effekte des Staat-Kirche-Verhältnisses auf die Vitalität von Religion und Kirche zu analysieren. Das Fazit lautet: Religiöse Gemeinschaften müssen offenbar umso stärkere Legitimationsverluste hinnehmen, je staatsnäher sie sind." (Autorenreferat)
In: Studien zur Zeitgeschichte Band 42
Bis heute gehören die Zeugen Jehovas zu den weitgehend vergessenen Opfern des NS-Regimes. Sie wurden bereits Mitte 1933 und von da an mit unerbittlicher Härte bekämpft. Keine andere Religionsgemeinschaft hat mit einer vergleichbaren Geschlossenheit und Unbeugsamkeit dem nationalsozialistischen Druck widerstanden. Der Bekennermut der "Bibelforscher" beschäftigte zeitweilig höchste Stellen in Justiz, Polizei und SS. Sie waren die einzige Gruppe, die ungeachtet drohender Todesstrafe geschlossen den Kriegsdienst verweigerte. Die Auswertung bislang unbekannter Archivalien, Interviews mit Überlebenden und die kritische Auseinandersetzung mit ihrem Schrifttum bilden die Basis für diese erste umfassende sozialgeschichtliche Darstellung über die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus.
In: Totalitarismus und Demokratie: Zeitschrift für internationale Diktatur- und Freiheitsforschung = Totalitarianism and democracy, Band 1, Heft 1, S. 63-76
ISSN: 2196-8276
'Angesichts der Erosion der kommunistischen Ideologie, die das sowjetische Reich weltanschaulich geeinigt hatte, begaben sich viele Verfechter der imperialen russischen Idee auf die Suche nach einer neuen einigenden Klammer für alle Völker und Religionsgemeinschaften des Sowjetreiches. Sie entdeckten dabei den eurasischen Gedanken. Von den vielen Gruppierungen und publizistische Organen im heutigen Russland, die sich zu ihm bekennen, verdient die Gruppe um Aleksandr Dugin und dessen 1992 gegründete Zeitschrift Elementy angesichts ihres beträchtlichen Einflusses besondere Aufmerksamkeit. Der Beitrag entwirft ein geistiges Porträt des Periodikums, beleuchtet das Verhältnis zur westlichen extremen Rechten und fragt nach dem Einfluss dieser Form der Geopolitik auf die heutige russische Führung.' (Autorenreferat)
In: Politische Studien: Orientierung durch Information und Dialog, Band 55, Heft 397, S. 57-62
ISSN: 0032-3462
Im Kontext der Debatte um die Frage, wie christlich Europa im 21. Jahrhundert (noch) ist, beschäftigt sich der Beitrag mit der Entwicklung des Staates zum säkularen Staat, ein kulturgeschichtlicher Prozess, der für die Identität Europas wesentlich geworden ist. Indem die Christen den säkularen Staat gerade in seiner Säkularität bejahen, tragen sie nach Ansicht des Autors zur Identität des zusammenwachsenden Europas bei. Die Säkularität des Staates und deren Anerkennung und Fundierung durch die Religionsgemeinschaften sind wesentliche Kriterien für die Zugehörigkeit zu Europa. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, was Europa vom Christentum erwarten kann. Dazu gehören (1) die Wahrung der personalen Verantwortung, (2) kritische Zeitgenossenschaft in einer naturwissenschaftlich geprägten Welt, (3) die Bewahrung einer Kultur des Gedächtnisses, (4) die Einbringung eines Begriffes und einer Idee der Toleranz, (5) die Erfahrung der Grenzen des eigenen moralischen Vermögens sowie (6) die Schaffung von Solidarität durch den christlichen Glauben. (ICG2)
Angaben über die Zusammensetzung und die kirchlichen Aktivitäten
von evangelischen Kirchengemeinden in Westfalen.
Themen: Gemeindegröße; Größe der evangelischen Kirchengemeinde;
Anzahl der Taufen; Anzahl der getauften unehelichen Kinder;
Anzahl der getauften Kinder aus Mischehen; Anzahl der
evangelischen Trauungen; der getrauten Mischehen; der Konfirmationen und
konfirmierten Kinder aus Mischehen; Anzahl der männlichen und
weiblichen Kommunikanten und Privatkommunionen; Anzahl der
verstorbenen Männer und Frauen; Zahl der kirchlichen Beerdigungen;
Jugendgottesdienste für Nicht-Konfirmierte und Konfirmierte;
konvertierte Juden und Katholiken; Austritte zum Judentum, zum
Katholizismus oder sonstigen Religionsgemeinschaften; Anzahl der
Kirchenaustritte; Zahl der Mischehen und Angaben über den sich
daraus ergebenden religiösen Erziehungsstil; Anzahl der Pfarrstell
GESIS
In: Aktuelle Analysen / BIOst, Band 41/1997
Seit Beginn der 90er Jahre herrscht in der Ukraine ein Kirchenstreit, bei dem zwei größere und eine kleinere Orientierung die Alleinvertretung von 35 Millionen orthodoxen Gläubigen für sich beanspruchen. Die kanonische Ukrainische Orthodoxe Kirche des Moskauer Patriarchats steht als größte Religionsgemeinschaft der Ukrainische Orthodoxen Kirche-Patriarchat Kiew und der Ukrainischen Autokephalen Orthodoxen Kirche, die stärker national bis nationalistisch gesinnt sind und als unkanonisch gelten, gegenüber. Der Streit wirkt abstoßend, da es meist um persönliche Eitelkeiten und materiellen Besitz geht, während die Gläubigen im Hintergrund stehen. Die augenblicklich unversöhnlichen Positionen lassen eine geeinte autokephale ukrainische orthodoxe Kirche in absehbarer Zeit nicht erwarten. (BIOst-Dok)