Ziel der Arbeit ist die Untersuchung der Steuerverguenstigungen von Religionsgemeinschaften. Dabei wird zunaechst eine steuerrechtliche Systematisierung der Steuerverguenstigungen entwickelt. Die sich hieraus ergebende systematische Differenzierung der Steuerverguenstigungen nach dem Rechtsstatus der Religionsgemeinschaften in den unterschiedlichen Steuergesetzen wird in einem zweiten Schritt auf deren verfassungsrechtliche Begruendung hin ueberprueft, wobei der Autor zum Ergebnis einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung gelangt. Zuletzt folgt ein europarechtlicher Ausblick
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Das Mitgliedschaftsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften befindet sich in einem Spannungsfeld von staatlichem und religiösem Recht. Herkömmlich legen die Rechtsordnungen der Religionsgemeinschaften nach Maßgabe ihrer religiösen Grundüberzeugungen fest, wer zur Gemeinschaft gehören soll. Das staatliche Grundrecht der Religionsfreiheit gewährt wiederum jedermann das Recht, Mitglied einer (öffentlich-rechtlichen) Religionsgemeinschaft zu sein oder aber eine bestehende Mitgliedschaft mit "bürgerlicher" Wirkung zu beenden. Davon ausgehend stellt sich das Problem, wie sogenannte "Inkompatibilitäten" beider Rechtsordnungen aufzulösen sind. Welchen Rahmen gibt das staatliche Recht den Religionsgemeinschaften für ihr Mitgliedschaftsrecht vor? Lässt sich aus der Religionsfreiheit ein absolutes Freiwilligkeitsgebot herleiten? Wo weichen die Regelungen der Glaubensgemeinschaften hiervon ab und wie können Divergenzen überbrückt werden? Die vorliegende Arbeit untersucht diese Fragen und nimmt dazu nach einer historischen und staatskirchenrechtlichen Einordnung die Rechtsbeziehungen der Mitglieder zu den christlichen, jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland in den Blick.
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Das Mitgliedschaftsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften befindet sich in einem Spannungsfeld von staatlichem und religiösem Recht. Herkömmlich legen die Rechtsordnungen der Religionsgemeinschaften nach Maßgabe ihrer religiösen Grundüberzeugungen fest, wer zur Gemeinschaft gehören soll. Das staatliche Grundrecht der Religionsfreiheit gewährt wiederum jedermann das Recht, Mitglied einer (öffentlich-rechtlichen) Religionsgemeinschaft zu sein oder aber eine bestehende Mitgliedschaft mit "bürgerlicher" Wirkung zu beenden. Davon ausgehend stellt sich das Problem, wie sogenannte "Inkompatibilitäten" beider Rechtsordnungen aufzulösen sind. Welchen Rahmen gibt das staatliche Recht den Religionsgemeinschaften für ihr Mitgliedschaftsrecht vor? Lässt sich aus der Religionsfreiheit ein absolutes Freiwilligkeitsgebot herleiten? Wo weichen die Regelungen der Glaubensgemeinschaften hiervon ab und wie können Divergenzen überbrückt werden? Die vorliegende Arbeit untersucht diese Fragen und nimmt dazu nach einer historischen und staatskirchenrechtlichen Einordnung die Rechtsbeziehungen der Mitglieder zu den christlichen, jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland in den Blick.
Seit zwanzig Jahren boomen weltweit religiöse Gemeinschaften. Wenig spricht noch für die These, Religionen würden in den Bereich des Privaten abgedrängt. Es ist umgekehrt: im Namen von Religionen werden öffentlich Ansprüche gestellt. Dies geschieht nicht mehr (nur) durch die offiziellen Repräsentanten. Der Platz von Religionen in der Öffentlichkeit säkularer Staaten ist rechtlich definiert und erlaubt es auf vielfältige Weise, religiöse Erfahrungen und Bewertungen in die Zivilgesellschaft zu transportieren. In diesem Band, der aus einer Tagung am Max-Weber-Kolleg hervorgegangen ist, klären Juristen, Soziologen und Religionswissenschaftler gemeinsam die Wechselwirkungen zwischen Verfassungsrechten und Religionen. Anhand der Situation in Deutschland, von Rückblicken auf das Römische Recht und Vergleichen mit den USA weisen sie nach, daß die Rechtskonzeptionen von Religionen eine lange Geschichte haben, sich signifikant von einander unterscheiden und das Öffentlichwerden von Religionen einschließlich des Islam mit bestimmen.
Religiöse und kulturelle Partikularisierung stellen Gesellschaft und staatliche Rechtsordnung vor erhebliche Herausforderungen. Die religionsverfassungsrechtliche Dogmatik entwickelt erst langsam Instrumente, die Freiheitssphären der Religionsgemeinschaften und des Einzelnen und den Normbefolgungsanspruch der staatlichen Rechtsordnung neu auszutarieren. Dies geschieht jedoch kaum in der leistungsstaatlichen Dimension des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften: Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften werden ungefragt perpetuiert. -- Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, eine der religiösen und kulturellen Varianz in der Gesellschaft entsprechende religionsverfassungsrechtliche Fundamentierung der überkommenen Staatsleistungen vorzunehmen. Hierzu wird die Ablösungsvorschrift des Art. 138 Abs. 1 WRV gleichermaßen dogmatisch neu erfasst, wie die verfassungsrechtlichen Bindungen des leistenden Staates auf der Basis einer Neuinterpretation der verfassungstheoretischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Staates in seiner Säkularität, seiner Rolle als schwach integrative Kulturverfassungsrechtsordnung und als aktivierender Sozialstaat reformuliert werden.
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Welche Tendenzen und Probleme manifestieren sich heute bei der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften in der Schweiz? Wie muss diese Rechtsfigur weiterentwickelt werden, damit sie auch in Zukunft noch zeitgemäß sein wird? Wir beurteilen die Kirchen und Religionsgemeinschaften selber den öffentlich-rechtlichen Status, und welches sind ihre Desiderate? Auf diese Fragen gibt das vorliegende Buch Antworten. Es thematisiert auch die Schwierigkeiten, welche sich dann ergeben, wenn Religionsgemeinschaften und Staat von unterschiedlichen Organisationsmodellen ausgehen. Erörtert werden weiter die Möglichkeiten für eine Fortentwicklung des Anerkennungssystems im Hinblick auf kleinere und neue Religionsgemeinschaften. Die christlichen Freikirchen, bisher stets bewusst rein privatrechtlich organisiert, signalisieren heute Interesse am öffentlich-rechtlichen Status. Welche Chancen und Probleme sind schließlich mit einer Anerkennung islamischer Gemeinschaften verbunden? Neben Beiträgen von Staatskirchenrechtlern enthält das Buch Stellungnahmen von Vertretern der evangelisch-reformierten Kirche (R. Reich), der römisch-katholischen Kirche (R.-B. Trauffer und A. Odermatt), der christkatholischen Kirche (M. Weyermann) und der jüdischen Gemeinschaften (R. Bloch), sodann der evangelisch-methodistischen Kirche (Th. Schaad), der Baptistengemeinden (P. Deutsch), der Pilgermission St. Chrischona (M. Müller) und der Islamischen Ortganisation in Zürich (I. Amin)