Die Rückforderung von Rentenleistungen nach dem Tod des Leistungsempfängers
In: Die Rentenversicherung: Organ für den Bundesverband der Rentenberater e.V, Heft 2
ISSN: 2363-9768
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In: Die Rentenversicherung: Organ für den Bundesverband der Rentenberater e.V, Heft 2
ISSN: 2363-9768
In: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft: ZgS = Journal of institutional and theoretical economics, Band 129, S. 123-149
ISSN: 0044-2550
In: Sozialpolitische Schriften 41
In: Internationale Revue für soziale Sicherheit, Band 65, Heft 2, S. 33-54
ISSN: 1752-1726
AuszugEine der großen Herausforderungen der Sozialpolitik Lateinamerikas lautet, wie angesichts des umfangreichen informellen Sektors soziale Sicherheit für die ganze Bevölkerung gewährleistet werden kann. In Argentinien, Vorreiter in der Region bei der Entwicklung von Rentensystemen, verfügte 2005 mehr als ein Drittel der Personen im Rentenalter über keine Rentenleistungen. Nach der Einführung eines Programms mit gelockerten Beitragsbedingungen konnte die Deckung beträchtlich ausgeweitet werden, und auch zahlreiche Senioren, die sich außerhalb des Systems befanden, beziehen nun Rentenleistungen. Dieser Artikel untersucht die Auswirkungen des Programms auf den Umfang und die Verteilung der Deckung, zeigt Veränderungen der soziodemografischen Faktoren auf, die für die Teilnahme am Rentensystem bzw. für den Ausschluss davon entscheidend sind, und diskutiert Hindernisse, die eine universelle Deckung mittel‐ und langfristig nach wie vor erschweren.
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Band 2, S. 9-12
ISSN: 0007-5868
"Durch das Rentenanpassungsgesetz 1982 wurde auch das Auslandsrentenrecht neu geregelt. Diese Neuregelung wurde durch einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts veranlaßt. Künftig erhalten auch Ausländer im Ausland eine eingeschränkte Rentenleistung, selbst wenn mit ihrem Aufenthaltsland ein Sozialversicherungsabkommen nicht besteht." (Autorenreferat)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, Heft Dr. 12/496, S. 18
Durch die Gesetzesänderung sollen die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld und für die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Ostdeutschland verlängert, die Sprachförderung für Aussiedler und Asylberechtigte begrenzt und Vorschriften über Arbeitgeber-Erstattungen von AFG- und Rentenleistungen eines Urteils des Bundsverfassungsrichters aufgehoben werden. Der Ausschluß für Arbeit und Sozialordnung empfiehlt die Annahme des Gesetzesentwurfes. (IAB)
In: Deutscher Bundestag. Drucksachen, Band 12, S. 18
Durch die Gesetzesänderung sollen die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld und für die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Ostdeutschland verlängert, die Sprachförderung für Aussiedler und Asylberechtigte begrenzt und Vorschriften über Arbeitgeber-Erstattungen von AFG- und Rentenleistungen eines Urteils des Bundsverfassungsrichters aufgehoben werden. Der Ausschluß für Arbeit und Sozialordnung empfiehlt die Annahme des Gesetzesentwurfes. (IAB)
In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik: ZAR ; Staatsangehörigkeit, Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge, Kultur, Einreise und Aufenthalt, Integration, Arbeit und Soziales, Europa, Band 4, Heft 4, S. 197-200
ISSN: 0721-5746
Der Beitrag befaßt sich mit dem "am 30. April 1964 zwischen der Bundesrepublik und der Türkei unterzeichneten und am 1. November 1965 in Kraft getretenen Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen ist unter verschiedenen Aspekten problematisch, so kennt es z.B. keine Gleichstellung der Hoheitsgebiete für die Entstehung von Ansprüchen und die Zahlung von Rentenleistungen (sogenannte Gebietsgleichstellung). Eine überarbeitete Neufassung wird deshalb seit Jahren angestrebt." (IAB2)
Mit Einfuehrung der 851c und 851d ZPO hat der Gesetzgeber 2007 ein neues Schutzmodell fuer die private Altersvorsorge geschaffen, welches die Interessen des Schuldners am Erhalt seines Existenzminimums im Alter in einen gerechten Ausgleich mit den Vollstreckungsinteressen des Glaeubigers bringen soll. Untersucht werden in dieser Arbeit Umfang und Grenzen des Pfaendungsschutzes fuer Rentenleistungen und das Vorsorgevermoegen einer privaten Altersvorsorge nach den 851c und 851d ZPO anhand der gaengigen Vorsorgeinstrumente (Versicherungs- und Sparvertraege, Investmentfonds, selbstgenutzte Immob
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Heft 4, S. 12-15
ISSN: 0007-5868
Der Beitrag behandelt die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung, die zum 1.1.1992 in Kraft gesetzt wurde. Dabei werden zunächst kurz die Gründe für die Neufassung benannt. Anschließend wird auf die einzelnen Statistiken und ihre wichtigsten Änderungen eingegangen. (IAB)