Wirksamkeit von Rentenversicherungsbeiträgen
In: Die Rentenversicherung: Organ für den Bundesverband der Rentenberater e.V, Heft 2
ISSN: 2363-9768
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In: Die Rentenversicherung: Organ für den Bundesverband der Rentenberater e.V, Heft 2
ISSN: 2363-9768
In: IWH online 2017, 2 (September 2017)
Ursprünglich galt die Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben als zentrale Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. In der öffentlichen Diskussion gilt deshalb der Entwicklung des Rentenniveaus, welches das Verhältnis der Standardrente zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt wiedergibt, besondere Aufmerksamkeit. Ein kontinuierlich sinkendes Rentenniveau wird häufig als nicht hinnehmbar angesehen, weil dadurch soziale Härten entstehen können. Aufgrund des demographischen Wandels, der sich in den kommenden Jahren beschleunigen wird, ginge eine Fixierung des Rentenniveaus jedoch mit einem deutlichen Anstieg des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung und damit der Lohnnebenkosten einher. Mit dem Altersvermögens- und dem Altersvermögensergänzungsgesetz wurde deshalb ab dem Jahr 2001 ein Paradigmenwechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen. So wurde unter anderem ein Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenanpassungsformel aufgenommen, welcher die Rentenanpassung bei einer Alterung der Bevölkerung dämpft. Für das Rentenniveau wurde lediglich eine Untergrenze von 43% im Jahr 2030 festgelegt; der Beitragssatz soll bis dahin die Obergrenze von 22% nicht übersteigen.
In: Passauer Diskussionspapiere
In: Volkswirtschaftliche Reihe 98,10
In: Die Rentenversicherung: Organ für den Bundesverband der Rentenberater e.V, Heft 2
ISSN: 2363-9768
In: Schriftenreihe des Zentrums für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen (ZERP) 3
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 34, Heft 34, S. 1327
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 119, Heft 23, S. 1498
ISSN: 0012-1363, 0012-1363
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 45, Heft 4, S. 147-150
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 37, Heft 3, S. 129-130
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 37, Heft 3, S. 129-130
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 43, Heft 33, S. 1409
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 34, Heft 36, S. 1418-1419
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen einer Erhöhung der Lebensarbeitszeit für den Beitragssatz einer umlagefinanzierten Rentenversicherung. Dabei werden die von der längeren Lebensarbeitszeit betroffenen Personen durch versicherungsmathematische Zuschläge entschädigt. Es wird gezeigt, daß der Beitragssatz zunächst sinkt. Schrumpft die Bevölkerung, ist er jedoch langfristig-höher als ohne eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit. Die unvermeidlichen Verluste aus der Umlagefinanzierung werden dann lediglich auf zukünftige Generationen verteilt. Es ist daher zu bezweifeln, daß die Erhöhung der Lebensarbeitszeit in der Bundesrepublik Deutschland die Finanzierungskrise der Rentenversicherung dauerhaft bewältigen kann.