Residenten im EU-Ausland
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 8
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
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In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 8
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
In: Edition Ost
World Affairs Online
In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Band 47, Heft 2, S. 265-297
ISSN: 0042-5702
In 1949, to strengthen the democratic foundation of the young Federal Republic of Germany, the U.S. High Commission for Germany began a large scale reorientation program which aimed to alter the political climate of West Germany. Directly responsible for the implementation of projects were Kreis Resident Officers, who, often with missionary zeal, endeavored to prepare the ground for a living democracy. They organized non-partisan citizens' associations, encouraged public meetings, supported the interests of women and young people, concerned themselves with political education, opened public reading rooms and sponsored exchange programs as well as German-American clubs. Nothing clear-cut came of these efforts at democratization. On the one hand, one meets up with many unfinished projects and much busyness. Many Resident Officers quickly became unpopular by their pompous behaviour, while others resigned themselves in the face of the opposition of conservative forces. After the Resident Officers stopped their work in 1952, it wasn't long before the organizations and networks, they had so laboriously built up, fell apart. On the other hand, the Resident Officers made no small contribution toward putting into practice the rules of democracy and in promoting understanding between Germans and Americans. (Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte / FUB)
World Affairs Online
Long description: Qualitätsmessung, -erbringung und -darlegung in der Pflege gewinnen zunehmend an Bedeutung. In diesem Buch wird dargestellt, welche Qualitätsinstrumente in der Pflege derzeit zum Einsatz kommen, welche Aspekte der Pflegequalität sich damit abdecken lassen und welche Lücken in der Qualitätssicherung es gibt. Daneben wird aufgezeigt, wie sich die Verwendung eines umfassenden Assessments - des RAI - auf die Prozess- und Ergebnisqualität auswirkt und wie im Pflegealltag erhobene Daten für das Qualitätsmanagement verwendet werden können.
In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Band 47, Heft 2, S. 265-297
1949 startete die Hohe Kommission im Rahmen der Demokratisierungsbemühungen der Vereinigten Staaten in Westdeutschland ein "Reorientation-Programm", für das die Kreis Resident Officers zuständig waren. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über das Reorientierungsprogramm und beschreibt dann die Arbeit der Kreis Resident Officers. Vorwiegend wird Bayern in den Blick genommen und als Fallbeispiel Hammelburg herausgegriffen. Abschließend wird die Wirkungsgeschichte der amerikanischen Demokratisierungsbemühungen erörtert.
In: Hans Huber Programmbereich Pflege
Das vorliegende Assessment-Instrument bietet ein detailliert ausgearbeitetes und evaluiertes Hilfsmittel zur Einschätzung und Planung der Situation alter Menschen in der Langzeitpflege. Die neue zweite Auflage bietet zahlreiche Formblätter, Abklärungshilfen (RAPs) und Einschätzungsbögen für eine strukturierte Klientenbeurteilung und Dokumentation, u.a. in den Bereichen: - Verwirrtheit, kognitive Beeinträchtigung/Demenz - Seh-, Hör- und Kommunikationsfähigkeit; ADL - Psychosoziales Wohlbefinden, Stimmungslage, Verhalten - Inkontinenz, Aktivität, Stürze, Ernährung, Dehydratation - Mundpflege, Dekubitus, Psychopharmaka, Fixierungen
In: Verlag Hans Huber, Programmbereich Pflege
Eine umfassende Einschätzung des Zustands und der Situation von Klient/innen der häuslichen Versorgung und Pflege ist unerlässlich für die Planung, Verlaufbeschreibung, Gesundheitsstatistik, Qualitätssicherung und bedarfsgerechte Ressourcenplanung. Ein hervorragendes Hilfsmittel dafür stellt das RAI HC dar, ein mit internationalem Sachverstand entwickeltes Assessment, das sich weltweit bewährt hat. In diesem Buch finden die Leser das RAI HC-Dokumentationsinstrument mit einer genauen Anleitung, eine Risikoerkennungstafel, umfassende Hinweise für die Versorgungs- und Pflegeplanung sowie für die Qualitätskontrolle. Gleichzeitig bietet das Buch ein Kompendium der zeitgemäßen Erkenntnisse zu den folgenden Bereichen:- Kognitive Fähigkeiten- Fähigkeiten der Kommunikation, des Hörens, Sehfähigkeit- Stimmungslage und Verhalten, soziale Rollen- Informelle Hilfe und Therapieprogramme und Behandlungen- Inanspruchnahme organisierter Versorgung- Körperliche Funktionsfähigkeit (ADL/IADL)- Schmerz, Schmerzmanagement, palliative Versorgung- Gesundheitszustand, Gesundheitsprävention, Gesundheitsförderung- Ernährungsstatus, Flüssigkeitsaufnahme- Mund- und Zahnstatus- Hautzustand, Kontinenz- Wohnumfeld, Umweltassessment- Medikation, ComplianceRAI Home Care. Ein umfassendes und evaluiertes Hilfsmittel zur Einschätzung, Dokumentation und Planung des Pflege- und Betreuungsbedarfs in der häuslichen Versorgung und Pflege.
Mit kurzer Erklärung vom 16. März 2015 schaffte das japanische Justizministerium die Regelung ab, nach der jede in Japan registrierte Gesellschaft oder Zweigniederlassung einen Repräsentanten mit Wohnsitz in Japan haben muss. Obwohl die gesetzliche Regelung zur Registrierung der Wohnadresse des Repräsentanten im Handelsregister nicht explizit vorschrieb, dass es sich dabei um eine Adresse in Japan handeln muss, war man bisher davon ausgegangen, das Gesetz sei unter der Annahme erlassen worden, dass der Repräsentant selbstverständlich eine ständige Adresse in Japan habe. Die Abteilung für Zivilangelegenheiten des Justizministeriums hatte deshalb bereits mit verbindlichen Stellungnahmen erklärt, dass "der Antrag auf Registrierung einer Wahl oder Wiederwahl eines vertretungsberechtigten Verwaltungsratsmitglieds einer japanischen Aktiengesellschaft (K.K.) ohne Adresse in Japan (.) nur akzeptiert werden [kann], wenn mindestens eines der vertretungsberechtigten Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft einen Wohnsitz in Japan hat". Das wurde in der Praxis so verstanden, dass alle in Japan registrierten Gesellschaften zu jeder Zeit einen oder mehrere vertretungsberechtigte Verwaltungsratsmitglieder mit ständiger Adresse in Japan haben mussten, auch die Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen, die – oft ohne dass dies operativ notwendig war – nur zur Erfüllung des formalen Erfordernisses einen Mitarbeiter der Muttergesellschaft dauerhaft nach Japan entsenden oder eine in Japan ansässige Person als vertretungsberechtigtes Verwaltungsratsmitglied ernennen mussten.Als Teil der gegenwärtigen Reformbestrebungen der japanischen Regierung, die auch unter dem Schlagwort "Abenomics" zusammengefasst werden, wurde nun das Erfordernis des sog. "resident representative directors" abgeschafft. Das eröffnet neue Chancen für ausländische Unternehmen, die interne Struktur ihrer japanischen Tochtergesellschaften zu gestalten. Es ist jetzt möglich, das Board einer japanischen Tochtergesellschaft komplett mit nicht in Japan ansässigen Mitarbeitern der Muttergesellschaft zu besetzen. Es ist nicht mehr notwendig, neu eingestellte Mitarbeiter oder Dritte, die kein eigenes Interesse am Unternehmen haben, mit einflussreichen Positionen zu betrauen. Bestehende Strukturen sollten allerdings nur behutsam geändert werden, insbesondere, wenn japanische Mitarbeiter der Tochtergesellschaft schon zu Gründungszwecken in die Position eines vertretungsberechtigten Verwaltungsratsmitglieds gehoben wurden, schon eine Weile in der Position verblieben sind und womöglich persönlich gegenüber Banken, Vermietern etc. gebürgt haben. ; On 16th March 2015, the Ministry of Justice issued a notice abolishing the requirement that at least one representative of a company incorporated in Japan or branch offices registered in Japan be a resident there. Until then, although there is no provision stating expressly that the representative's address, which must be registered in the commercial register, has to be in Japan, the law was interpreted to have been passed presupposing that the representative director had a permanent address in Japan. Hence, in accordance with binding statements from the Ministry's Civil Affairs Bureau that "unless at least one representative director is a resident of Japan, the application for registration of establishment cannot be accepted", it was generally understood that all companies registered in Japan shall at any time have one or more representative directors with a permanent residence in Japan. This rule was applied equally to all foreign-affiliated companies registered in Japan. As a result, even if it was not necessary for operative purposes, foreign companies had to send staff of the mother-company to Japan or had to appoint a representative director hired in Japan only for that particular purpose. Now, as part of "Abenomics", the resident representative requirement has been abolished and new chances, particularly for foreign companies to re-structure the corporate governance of the Japanese subsidiaries, emerged. It is now possible to have all board members of a Japanese subsidiary be staff members of the mother company, not residing in Japan, and no newly-employed persons or third persons with no real interest in the company must be entrusted with these highly influential positions any more. However, existing structures involving such persons should only carefully be changed, in particular, if Japanese staff of the subsidiary have functioned as resident representative directors of a subsidiary for registration purposes and considerable time thereafter and probably have given personal guarantees to institutions such as banks, landlords etc.
BASE
Die Einwohnerstruktur weist die Absolutzahl der Einwohner pro Gebietsebene aus
(microm 2016, S. 42). Komplementär zu diesem Datensatz liegt auch die Alters- und
Geschlechtsstruktur der Einwohner als separater Datensatz vor und ist unter der DOI
10.7807/microm:einwGeAl:suf:V7:1 erhältlich.
Die Einwohnerstruktur weist die Absolutzahl der Einwohner pro Gebietsebene aus
(microm 2016, S. 42). Komplementär zu diesem Datensatz liegt auch die Alters- und
Geschlechtsstruktur der Einwohner als separater Datensatz vor und ist unter der DOI
10.7807/microm:einwGeAl:suf:V6:1 erhältlich.