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In: JuristenZeitung, Band 74, Heft 1, S. 11
SSRN
Working paper
In: Juris
In: Zusatzmodul Hochschulen
In: Juris
In: Zusatzmodul Justiz Insolvenzrecht
In: Juris
In: Spectrum Bund
In: Schriften zur Restrukturierung Band 18
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Das für Kämmerer, Kommunalpolitiker und Restrukturierer gleichermaßen bedeutsame Werk schafft eine Lösung für den Umgang mit notleidenden Kommunalhaushalten. Zur Haushaltskonsolidierung wird ein Sanierungsrahmen entwickelt, der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Kommunen wiederherstellt und ihnen durch eine Entschuldung neue Handlungsspielräume verschafft, ohne ihre Fremdkapitalfinanzierung zu gefährden. Der Ansatz löst sich vom Insolvenzrecht und greift auf die emanzipierten, dem Vertragsrecht entspringenden Prinzipien des Restrukturierungsrechts zurück, welche mit jenen des Kommunalrechts kombiniert werden.
In: Schriften zur Restrukturierung Band 24
In: Nomos eLibrary
In: Wirtschaftsrecht
Die Arbeit behandelt sämtliche Fragen betreffend grenzüberschreitender Restrukturierungsverfahren nach dem 2021 neu geschaffenen StaRUG, wobei der Fokus der Betrachtung auf die ebenfalls 2021 neu im deutschen Recht ermöglichte Gestaltung von Drittsicherheiten liegt. In diesem Kontext stellen sich sowohl bei öffentlichen Restrukturierungsverfahren im Lichte der Europäischen Insolvenzverordnung als auch bei vertraulichen Verfahren, ungeklärte Fragen. Die Arbeit gelangt dabei zu erstaunlichen Ergebnissen, die sich daraus ergeben, dass der europäische und deutsche Gesetzgeber grenzüberschreitende Verfahren nicht hinreichend bedacht haben. Die Arbeit beinhaltet daher auch eine Vielzahl an Reformvorschlägen für die jeweiligen Gesetzgeber.
In: Schriften zur Restrukturierung Band 24
Die Arbeit behandelt sämtliche Fragen betreffend grenzüberschreitender Restrukturierungsverfahren nach dem 2021 neu geschaffenen StaRUG, wobei der Fokus der Betrachtung auf die ebenfalls 2021 neu im deutschen Recht ermöglichte Gestaltung von Drittsicherheiten liegt. In diesem Kontext stellen sich sowohl bei öffentlichen Restrukturierungsverfahren im Lichte der Europäischen Insolvenzverordnung als auch bei vertraulichen Verfahren, ungeklärte Fragen. Die Arbeit gelangt dabei zu erstaunlichen Ergebnissen, die sich daraus ergeben, dass der europäische und deutsche Gesetzgeber grenzüberschreitende Verfahren nicht hinreichend bedacht haben. Die Arbeit beinhaltet daher auch eine Vielzahl an Reformvorschlägen für die jeweiligen Gesetzgeber
In: Schriften zum Unternehmensrecht mitsamt seinen ökonomischen Bezügen Band 10
Intro -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- I. Erster Teil: Grundlagen -- A. Einführung ins Thema -- B. Fragestellung und Gang der Untersuchung -- C. Die Restrukturierungsrichtlinie -- D. Die Umsetzung der Richtlinie im neuen Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG -- II. Zweiter Teil: Maßstäbe -- A. Rechtsvergleich: Status quo präventiver Restrukturierung in Europa -- B. Europäische Grundgewährleistungen -- C. Nationales Verfassungsrecht -- D. Zwischenergebnis zweiter Teil -- III. Dritter Teil: Überprüfung der Richtlinie -- A. Zugang zum präventiven Restrukturierungsrahmen, Art. 4 Abs. 1 RL -- B. Moratorium und Folgen, Art. 6, Art. 7 RL -- C. Annahme des Restrukturierungsplans, Art. 9, Art. 10 RL1. Darstellung Richtlinie -- D. Klassenübergreifender cram down, Art. 11 RL -- E. Anteilsinhaber, Art. 12 RL -- F. Rechtsbehelfe, Art. 14, Art. 16 RL -- G. Finanzierungsschutz, Art. 17, Art. 18 RL -- IV. Vierter Teil: Auswertung und abschließende Würdigung -- A. Vorteile außergerichtlicher Sanierung nutzbar? -- B. Hindernisse außergerichtlicher Sanierung überwunden? -- C. Weitere Faktoren für den Erfolg des künftigen Restrukturierungsrechts -- D. Wertende Betrachtung des neuen Restrukturierungsverfahrens nach dem StaRUG -- E. Fazit -- V. Fünfter Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse -- Literaturverzeichnis.
Nach den Urteilen von US-Gerichten zugunsten der beiden Hedgefonds Aurelius und NML Capital, die das Land auf volle Entschädigung ihrer Anleihen verklagt haben, steht Argentinien erneut vor einer möglichen Insolvenz. Für Christian Tietje, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, gelten die tragenden Grundsätze des Insolvenzrechts: Es ist ein Ausgleich zu finden zwischen einer möglichst gleichmäßigen aber doch an Prioritätsgesichtspunkten orientierten Gläubigerbefriedigung auf der einen Seite und dem Ziel der möglichst weitgehenden Erhaltung der Leistungsfähigkeit des zahlungsunfähigen Schuldners. Im Fall Argentiniens stelle sich konkret die Frage, ob die bewusste Strategie einiger Großinvestoren, namentlich Hedgefonds, im Umfeld der beiden Umschuldungen, die Argentinien 2005 und 2010 vorgenommen hat, Staatsanleihen aufzukaufen, ohne sich an den Umschuldungen zu beteiligen, und zu einem späteren Zeitpunkt die volle Forderung aus den Staatsanleihen geltend zu machen, mit den Prinzipien eines völkerrechtlichen Restrukturierungsrechts im Fall einer Staatsinsolvenz vereinbar sei. Gute Gründe sprechen dafür, dass Argentinien diesen Gläubigern tatsächlich den Einwand treuwidrigen Verhaltens entgegenhalten könne. Hanno Beck, Hochschule Pforzheim, sieht eher Argentinien in der Pflicht. Ein Staat leihe sich Geld von Gläubigern und weigere sich, dieses zurückzuzahlen. Der Staat solle seine Verpflichtungen erfüllen. Eine international anerkannte und akzeptierte Insolvenzordnung für Staaten wäre dazu ein wichtiger Beitrag. Nach Ansicht von Michael Bloss, Europäisches Institut für Financial Engineering und Derivateforschung (EIFD) und Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen-Geislingen, ist die Illiquidität Argentiniens die Folge einer inkonsequenten Insolvenzverwaltung. Nur eine geordnete Staatsinsolvenz wäre ein Instrument, um sich auf lange Sicht mit allen Gläubigern zu einigen und wieder wettbewerbsfähig zu werden. Die Abwicklung eines solchen Verfahrens durch eine
BASE
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 509
Spätestens seit der Verabschiedung der Restrukturierungsrichtlinie ist der Sanierungsgedanke auch in Kontinentaleuropa angekommen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, finanziell angeschlagenen Unternehmen gewisse Sanierungsinstrumente zur Verfügung zu stellen, um Hold out-Strategien vorzubeugen und wertvolle Betriebsstrukturen zu erhalten. Was aber, wenn der Schuldner auch im (europäischen) Ausland operiert und dort über Gläubiger und/oder Vermögenswerte verfügt? Ausgehend von dem international-rechtlichen Defizit der Richtlinie untersucht Fabian Kratzlmeier die Wechselwirkungen zwischen den neuartigen Sanierungsverfahren und dem bestehenden kollisions- und international-zivilverfahrensrechtlichen Rechtsrahmen. Im Zentrum steht die Frage, ob die auf materiell-rechtlicher Ebene bewirkte Kollektivierung auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten konsequent fortgeführt werden kann oder die Richtlinie vor der internationalen Dimension des zu sanierenden Unternehmens kapituliert. Betrachtet wird zudem die Bedeutung des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts als Regulierungsinstrument zur Ordnung des sich abzeichnenden Wettbewerbs der Restrukturierungsrechtsordnungen.InhaltsübersichtEinführung § 1 Gegenstand der Untersuchung§ 2 Gang der Darstellung Teil I: Grundlagen der grenzüberschreitenden Restrukturierung § 3 Unternehmenssanierung im Spannungsfeld von individuellem Beitrag und kollektivem Nutzen§ 4 Deutschland und Europa auf dem Weg zur »Rescue Culture«§ 5 Die Restrukturierung im internationalen Kontext§ 6 Ergebnisse und Folgerungen für den Fortgang der Untersuchung Teil II: Einbettung der grenzüberschreitenden Unternehmensrestrukturierung in das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht § 7 Das international-rechtliche Defizit der Restrukturierungsrichtlinie§ 8 Die EuInsVO als internationaler Rechtsrahmen für öffentliche Restrukturierungsverfahren§ 9 Die internationale Restrukturierung als Regelungsgegenstand der Brüssel-Ia-VO§ 10 Ergebnisse: Die Restrukturierungsrichtlinie zwischen EuInsVO und Brüssel-Ia-VO Teil III: Eckpfeiler des internationalen Restrukturierungsrechts:internationale Zuständigkeit – anwendbares Recht – Anerkennung § 11 Die internationale Restrukturierungszuständigkeit§ 12 Das anwendbare Restrukturierungsrecht§ 13 Die verfahrensrechtliche Anerkennung der Restrukturierungsergebnisse im Ausland Ergebnisse der Untersuchung § 14 Zusammenfassung der Ergebnisse§ 15 Ausblick
In: Wirtschafts- und Steuerrecht Band 29
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Der Erfolg von Restrukturierungen hängt regelmäßig entscheidend von der steuerlichen Behandlung von durch Sanierungsmaßnahmen ausgelösten Gewinnen ab. Die Anwendung der zu diesem Zweck geschaffenen Steuerbefreiung des § 3a EStG ist jedoch aufgrund zahlreicher Auslegungsfragen konfliktträchtig. Die Arbeit zeigt daher umfassend die bekannten und neu entstanden Probleme hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs, der Voraussetzungen und Rechtsfolgen auf, entwickelt auf Basis der einschlägigen Literatur praxisgerechte Lösungen und bietet so eine verlässliche Hilfe für die Sanierungspraxis. In einem zweiten Schwerpunkt widmet sich die Arbeit einer Prüfung der Vereinbarkeit von § 3a EStG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
In: Schriften zur Restrukturierung Band 11
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
Unternehmensanleihen sind Fluch und Segen zugleich. Für solvente Schuldner eröffnet sich die Chance, eine Vielzahl potentieller Investoren mit einem leicht handelbaren und flexiblen Investitionsangebot anzusprechen. In einer finanziell prekären Situation bereiten Informations-, Koordinations- und Kooperationsprobleme einen fruchtbaren Nährboden für opportunistische Strategien. Der Vergleich von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren zu privaten und vertraglichen Institutionen zeigt auf, wie sich Mehrwerte insbesondere in den vor- und außerinsolvenzlichen privaten Verfahren schaffen lassen. Dazu werden Restrukturierungs-, Insolvenzverfahren, Anleihebedingungen, Institutionen der Gläubigerorganisation, Einschränkungen der freien Vertragsgestaltung (wie etwa das Abstimmungsverbot in den USA) genauso kritisch diskutiert wie mögliche Umgehungsstrategien. Der Fokus liegt auf dem US-amerikanischen und englischem Recht, ergänzt durch eine kurze Analyse des deutschen Rechts.