Human rights
In: Documents of modern history
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World Affairs Online
In: Die Natur der Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2, S. 2463-2473
"Soziologen gehen allgemein von einer in mittleren Jahren erhöhten Lebenszufriedenheit aus, die auf Familiengründung, berufliche Verwirklichung, finanzielle Sicherheit und Gesundheit zurückgeführt wird. Im Alter sind es vorwiegend gesundheitliche Einschränkungen, aber auch Vereinsamungstendenzen (Tod des Ehepartners) oder Armut (insbesondere von Frauen, die wenig oder gar nicht erwerbstätig waren), die die Zufriedenheit mit den Lebensumständen sinken lassen. Neuerdings entdeckt das Feuilleton die 'Thirtysomethings' als Reformverlierer: Diskontinuierliche Erwerbsverläufe, erhöhte Anforderungen an Flexibilität und Mobilität im Erwerbsleben, der Spagat zwischen Familie und Beruf, unsichere Renten - die Lebensbedingungen der mittleren Generation sind von Kontinuitätsverlust und unsicheren Zukunftsperspektiven geprägt. Vor diesem Hintergrund erhält die Analyse der Lebenszufriedenheit nach Altersgruppen wieder neuen Auftrieb. Inwiefern spiegeln sich derartige Lebensbedingungen im subjektiven Wohlbefinden wider? Im Ländervergleich zeigt sich, dass es kein allgemeingültiges Muster gibt und weitere Effekte Einfluss auf das Ausmaß der Lebenszufriedenheit in verschiedenen Altersgruppen nehmen müssen. Insbesondere die Unterschiede zwischen alten und neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weisen darauf hin, dass Kontext- und Periodeneffekte ausschlaggebend sind für das Ausmaß der Lebenszufriedenheit in verschiedenen Altersgruppen. Während in westlichen Wohlfahrtsstaaten die Älteren vorwiegend die Zufriedeneren sind, ist in osteuropäischen postkommunistischen Mitgliedsstaaten die ältere Generation die Verliererin der Transformation. In dem Vortrag soll deshalb nach dem Ausmaß der Lebenszufriedenheit in verschiedenen Altersgruppen im erweiterten Europa gefragt werden sowie nach ihren Determinanten. Dem Zusammenspiel von individuellen sozio-ökonomischen Merkmalen und allgemeinen ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Datengrundlage ist der European Quality of Life Survey aus dem Jahr 2003." (Autorenreferat)
In: Totalitarismus und Demokratie: Zeitschrift für internationale Diktatur- und Freiheitsforschung = Totalitarianism and democracy, Band 7, Heft 1, S. 5-8
ISSN: 2196-8276
In: Discussion Papers / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsschwerpunkt Organisationen und Wissen, Abteilung Innovation und Organisation, Band 2006-103
"Dieses Papier geht der Frage nach, ob eine staatliche Rechtspflicht besteht, ein bestimmtes Niveau öffentlicher (Nah-)verkehrsversorgung zu gewährleisten - abgesichert durch ein einklagbares subjektives Recht. In den einschlägigen Gesetzesmaterien des Bundes und der Länder wird man auf der Suche nach einem subjektiven Recht nicht fündig. Es kann auch nicht aus einem tradierten Standard von Daseinsvorsorge, sondern letztlich nur aus den Grundrechten des Grundgesetzes gewonnen werden. Ein solches allgemeines Recht auf öffentlichen Verkehr ist rechtlich existent, jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen und nur für eine minimale Versorgung zu haben. Zudem könnten die Gerichte im konkreten Falle nur dahingehend abhelfen, den Gesetzgeber auf Maßnahmen zu verpflichten, da die konkrete Ausführung von Verkehrsleistungen zunehmend privaten Anbietern überlassen wird. Einer punktuellen Verschlechterung des Verkehrsniveaus kann das subjektive Recht jedenfalls nicht entgegengehalten werden. Für die über das Minimalrecht hinausgehende und daher nicht einklagbare staatliche Verpflichtung steht den entscheidenden Trägern - also den Gesetzgebern - ein Einschätzungsspielraum zu." (Autorenreferat)
In: Psychologie und Gesellschaftskritik, Band 19, Heft 2/3, S. 83-90
'Historisch betrachtet kann in den letzten zwei Jahrhunderten in Europa ein veränderter Umgang und eine Verschiebung der Sichtweisen von stimulierenden Substanzen - von der Arznei zur Droge - konstatiert werden, woraus sich, stark beeinflußt durch die USA auch in Europa, politische Konsequenzen, z.B. Kriminalisierung durch Betäubungsmittelgesetze, ergeben haben. Diese Rechtsprechung und Prohibition widerspricht nach Ansicht des Autors den Menschenrechten. Drogenkonsum - gemessen an den Menschenrechten der Freiheit des Einzelnen, die nur einzuschränken ist, wenn die Freiheit der anderen Bürger gefährdet ist - ist nicht undemokratisch und sollte nicht bestraft und verfolgt werden. Prohibition oder Kriminalisierung von Drogenkonsum sind unter diesem Gesichtspunkt jedoch Verstöße gegen demokratische Grundsätze.' (Autorenreferat)
Main description: The idea that there is such a thing as a human right to health has become pervasive. It has not only been acknowledged by a variety of international law documents and thus entered the political realm but is also defended in academic circles. Yet, despite its prominence the human right to health remains something of a mystery - especially with respect to its philosophical underpinnings. Addressing this unfortunate and intellectually dangerous insufficiency, this book critically assesses the stipulation that health is a human right which - as international law holds - derives from the inherent dignity of the human person. Scrutinising the concepts underlying this stipulation (health, rights, dignity), it shall conclude that such right cannot be upheld from a philosophical perspective.
In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung: Discourse : Journal of Childhood and Adolescence Research, Band 5, Heft 3, S. 295-306
ISSN: 2193-9713
"Die Kinderrechtekonvention (KRK) der Vereinten Nationen enthält individuelle, emanzipative Grundrechte neben moralischen Kategorien wie Elternverantwortung und Kindeswohl. Der Aufsatz rekonstruiert die historische Entwicklung der rechtlichen Stellung des Kindes zwischen Familie und Staat in Deutschland. Der Blick auf das in der KRK angelegte Spannungsfeld zwischen individueller Rechtsposition und Pflege und Schutz des Kindes, das auch als Gravitationszentrum der rechtlichen Entwicklung in Deutschland identifiziert werden kann, legt Selektivitätsmechanismen in der Verteilung auf Adressatengruppen frei und verweist auf politische Agenden hinter den Gesetzgebungsprozessen. Welche Rolle spielt hier wirklich das Interesse des Kindes? Mit Zweifeln an der Eignung des Staats als Wahrer dieser Interessen und an dem historischen Zug der Verrechtlichung der Eltern-Kind-Beziehungen werden abschließend zentrale Problemfelder skizziert, die weitere Diskussionen und Bearbeitung erfordern." (Autorenreferat)
In: 27. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Soziologie - Gesellschaften im Umbruch: Sektionen und Arbeitsgruppen, S. 207-215
"Die inhaltlichen Informationsleistungen des Fernsehens werden in zunehmendem Maß durch den formalen Zuschnitt der Programme und die in diesen Zuschnitt eingepaßten Sendungsformate determiniert; dies gilt auch für die Art und Weise, wie in deutschen Femsehprogrammen über das Aufbrechen rechtsextremistischer Tendenzen nach der Wiedervereinigung Deutschlands berichtet wird. Dieser - auf ökonomische Rahmenfaktoren zurückzuführende - Sachverhalt wird in der aktuellen Debatte der Rechtsextremismus-Berichterstattung des Fernsehens übersehen, die sich in der Regel auf individuelle Fehlleistungen von Journalisten konzentriert. Auf der Grundlage von Programmanalysen kann gezeigt werden, daß die Rechtsextremismus-Berichterstattung den Normalfall der Informationsleistung des Fernsehens unter den Konkurrenzbedingungen der in Deutschland geltenden dualen Rundfunkordnung darstellt." (Autorenreferat)
In: Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaften Band 137
Intro -- Geleitwort von Prof. Dr. Alexander Lenz -- 1. Einleitung -- 1.1. Problemstellung -- 1.2. Zielsetzung -- 1.3. Vorgehensweise -- 2. Begriffe -- 2.1. Governance Risk Compliance (GRC) Management -- 2.1.1. Corporate Governance -- 2.1.2. Risiken, Chancen und Corporate Social Entrepreneurship -- 2.1.3. Compliance & -- Compliance Management System -- 2.2. Human Rights Due Diligence -- 2.2.1. Human Rights -- 2.2.2. Human Rights Due Diligence -- 2.3. Wertschöpfung & -- Lieferkette -- 3. Analyse der Ist-Situation (Regulatorik) -- 3.1. Europarecht -- 3.1.1. Die CSR-Richtlinie -- 3.1.2. Die Konfliktmineralien-Verordnung -- 3.2. Verfassung der BRD - Grundrechte -- 3.3. Völkerrecht -- 3.3.1. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte -- 3.3.2. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen -- 3.3.3. Die internationalen Arbeitsstandards der ILO -- 3.4. Bundesgesetze -- 4. Konzeptionierung der Soll-Situation (Empfehlungen) -- 4.1. Die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte -- 4.2. Das Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen -- 4.2.1. Die Risikoidentifikation -- 4.2.2. Die Risikoanalyse und -bewertung -- 4.2.3. Die Risikoaggregation -- 4.2.4. Die Risikokommunikation -- 4.2.5. Die Risikosteuerung -- 4.2.5.1. Die Risikovermeidung -- 4.2.5.2. Die Risikoverminderung -- 4.2.5.3. Die Risikoüberwälzung -- 4.2.5.4. Die Risikokompensation -- 4.2.6. Die Risikoüberwachung -- 4.3. Die Maßnahmen zur Abwendung -- 4.4. Die Berichterstattung -- 4.4.1. Interne Unternehmenskommunikation (Richtlinien und Policies) -- 4.4.2. Externe Unternehmenskommunikation (Nichtfinanzieller Bericht) -- 4.4.2.1. Formeller Rahmen des nichtfinanziellen Berichts -- 4.4.2.2. Materieller Rahmen des nichtfinanziellen Berichts -- 4.5. Der Beschwerdemechanismus -- 5. Monitoring -- 5.1. Monitoring durch das Unternehmen.
In: Sicherheit und Frieden: S + F = Security and Peace, Band 28, Heft 3, S. 161-168
ISSN: 0175-274X
World Affairs Online
Blog: Verfassungsblog
Spain has reached a significant milestone in the area of abortion legislation with a new landmark ruling by the Spanish Constitutional Court. Following a long-awaited renewal in January 2023, the court now consists of a progressive majority. Thirteen years after the complaint was filed by 60 congressmen of the conservative party, the ruling finally upholds the constitutionality of Organic Law (LO 2/2010) on Sexual and Reproductive Health and Voluntary Termination of Pregnancy. Departing from the previous indications model, the law allows women to have publicly funded abortions on demand in the first 14 weeks of pregnancy and up to 22 weeks (and in some instances without time limit) in cases of embryopathy and risk to the health or life of the woman.