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Rechtfertigung des Krieges?
In: Göttinger Quellenhefte für Unterricht und Arbeitsgemeinschaft 9
Keine Rechtfertigung für Sperrklauseln
Blog: Verfassungsblog
Die im ersten Halbjahr 2023 erfolgte und lange überfällige Wahlrechtsänderung schaffte zwar die Grundmandatsklausel ab, behielt aber die 5%-Sperrklausel bei und erntete dafür viel Kritik. Nun haben 4242 Personen, organisiert über den Verein Mehr Demokratie e.V. und vertreten durch Prof. Kingreen eine Verfassungsbeschwerde gegen die in § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BWahlG verankerte 5%-Sperrklausel eingereicht. Eine Abdeckungsregel würde den verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen besser entsprechen.
Zur Rechtfertigung von Wissenschaft
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Band 98, Heft 4, S. 468-482
ISSN: 2363-5614
Überlebensschuld und Rechtfertigung
In: Wege zum Menschen: Zeitschrift für Seelsorge und Beratung, heilendes und soziales Handeln, Band 59, Heft 1, S. 87-100
ISSN: 2196-8284
Die Rechtfertigung der Tabaksteuer
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 4122
Zur Rechtfertigung von Anerkennungsforderungen
In: Axel Honneth: Sozialphilosophie zwischen Kritik und Anerkennung, S. 67-72
Den systematischen Ausgangspunkt von Honneths sozialphilosophischen Überlegungen bildet das Konzept der individuellen menschlichen Autonomie. Damit Subjekte sich als autonom erfahren können, muss ihnen die Möglichkeit einer möglichst intakten Identitätsbildung eröffnet werden. Eine notwendige Konstitutionsbedingung für eine solche Identitätsbildung wiederum ist das Bestehen von Anerkennungsbeziehungen zwischen Menschen. Die kritische Betrachtung der Anerkennungsforderungen gelangt zu der Erkenntnis, dass Honneth hier in ein Dilemma zu geraten scheint: Methodologisch versucht er, an einem Minimalismus festzuhalten, der es erlauben soll, möglichst keine axiologischen und anthropologischen Prämissen über die des Wertes menschlicher Autonomie hinaus in Anspruch nehmen zu müssen. Gleichzeitig will er dennoch nicht auf materiale Kriterien für eine Legitimitätsprüfung bestehender Anerkennungsformen verzichten, die sich idealiter als invariant gegenüber allen konkreten Anerkennungsordnungen erweisen. Eine solche Invarianz jedoch kann nur um den Preis erreicht werden, den methodologisch begründeten Minimalismus de facto aufzugeben. Wird hingegen, so das zweite Horn des Dilemmas, an ihm festgehalten, etwa indem Anerkennung nur ihrer Form nach als anthropologisch Invariante aufgefasst wird, ist nicht erkennbar, wie auf einer solchen schmalen Grundlage materiale Kriterien für Legitimitätsprüfungen gewonnen werden könnten. (ICG2)
Legitimation und Rechtfertigung
In: Corporate Social Responsibility und nachhaltige Entwicklung, S. 19-25