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157 Ergebnisse
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In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 26/27, S. 32-39
ISSN: 2194-3621
"Reproduktionsmedizinische Verfahren werden auch in der islamischen Welt kontrovers diskutiert. Die Meinungsvielfalt sunnitischer Rechtsgelehrter resultiert aus der besonderen Eigenart der Scharia, die weniger das Produkt eines fixierten Korpus von Regeln als vielmehr den dorthin führenden Prozess repräsentiert." (Autorenreferat)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 48, S. 10-16
ISSN: 2194-3621
"'Die Scharia' wird häufig als Synonym für das islamische Strafrecht verstanden. Das Strafrecht mit seinen rigiden Körperstrafen (Auspeitschung, Hand- und Fußamputation, Steinigung) ist zwar ein Bestandteil der Scharia, aber auch das Erb- und Vermögensrecht sowie die detaillierten Anweisungen zur Religionsausübung (vor allem die Praktizierung der 'Fünf Säulen' des Islam) gehören ebenso dazu. Kernbestandteil der Scharia ist jedoch das Ehe- und Familienrecht. Während die muslimische Apologetik die gleichwertige Erschaffung von Mann und Frau vor Gott hervorhebt und die 'Geschlechtergerechtigkeit' zwischen beiden zum Schlüssel für ein friedliches Miteinander erklärt, müssen Frauen gleichzeitig zahlreiche rechtliche Benachteiligungen in Kauf nehmen, die den Mann ihr gegenüber deutlich privilegieren." (Autorenreferat)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B48, S. 10-16
ISSN: 2194-3621
World Affairs Online
In: Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes: djbZ, Band 21, Heft 3, S. 159-161
ISSN: 2942-3163
In: Perspektive Mediation: Beiträge zur KonfliktKultur, Band 10, Heft 1, S. 6-12
In: Islamverherrlichung, S. 83-93
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 45, Heft 2, S. 86-93
ISSN: 2366-6757
In: Neue Betriebswirtschaftliche Studienbücher 45
In Deutschland sind viele klischeehafte Vorstellungen über die Scharia verbreitet. Das gilt auch für die angebliche Unvereinbarkeit von Demokratie und Islam oder die vorgebliche Neigung des Islam zur Gewalt. Rudolf Steinberg unterzieht diese Annahmen einer kritischen Betrachtung und fragt nach der institutionellen Verortung eines deutschen Islam. Er führt in einer tour d'horizon sachlich und differenziert durch die aktuellen juristischen und politischen Diskussionen. Denn "die" Scharia gibt es ebenso wenig wie "den" Islam.
In: Das islamische Wirtschaftsrecht
In: KAS international reports, Heft 10, S. 84-87
"Die Diskussion über die Scharia auch bei uns zu versachlichen ist ein Kernanliegen von Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart. Das Werk des renommierten Islamwissenschaftlers Mathias Rohe, eine der umfassendsten Darstellungen nicht muslimischer Gelehrter überhaupt, hat vier Teile: Der Darstellung der Geschichte des islamischen Rechts folgt ein Blick auf dessen Entwicklung seit dem 19. Jahrhundert, eine Beschreibung des islamischen Rechts in der nicht muslimischen Diaspora sowie ein abschließender Ausblick. Vor Reizthemen wie 'Scharia in Deutschland', so genannte 'Ehrenmorde' und die Anwendung islamischer Rechtsnormen in Deutschland schreckt das Buch nicht zurück. Gewarnt wird vor der Konzession von 'Kulturprivilegien' und dem Entstehen möglicher rechtskultureller Verwerfungen bzw. paralleler Rechtsstrukturen, die sich da bilden könnten, wo das deutsche Recht Gestaltungsfreiheit lässt. Rohes Werk hat einen hohen Anspruch und ist keine leichte Kost. Doch es ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für den, der den Diskurs um die Zukunft des Islam in Europa und in der muslimischen Welt selbst verstehen will." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Politik: ZfP ; Organ der Hochschule für Politik München, Band 59, Heft 3, S. 314-331
ISSN: 0044-3360
[Konrad-Adenauer-Stiftung]. Birgit Krawietz . (Hrsg.) ; Engl. Ausg. u.d.T.: Islam and the rule of law
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