Der Index für berufliche Geschlossenheit gibt das Ausmaß berufsspezifischer Rekrutierung in einem Beruf an. Es handelt sich also um ein graduelles Maß, das auf Arbeiten von Haupt (2012) und Haupt (2016b) aufbaut. Berufe sollen danach unterschieden werden, wie stark berufsfachliche Kompetenzen bei der Rekrutierungsentscheidung von Bedeutung sind. Diese Bedeutung kann sich zu einem Zeitpunkt zwischen Berufen unterscheiden (Reinigungskraft vs. Jurist) aber auch für einen Beruf über die Zeit verändern (IT-Fachkräfte, Fachkraft im Einzelhandel). Die vorliegende Codierung mit dem Sozio-Ökonomischen Panel (SOEP) beruht auf drei Informationen, die sich auch mit alternativen Datensätzen leicht generieren lassen (z.B. BIBB/BAuA Erwerbstätigenbefragung). Berufliche Lizensierung verstehen wir als Spezialfall beruflicher Schließung und stellen dafür ein gesondertes Maß zur Verfügung. Lizensierung bezieht sich auf diegesetzliche Pflicht zur ausschließlichen Rekrutierung lizensierter Arbeitgeber. Lizenzierung kann daher als Sonderfall beruflicher Schließung analysiert werden. Die größten lizensierten Berufsgruppen stellen Lehrer und Krankenpfleger dar. Der Anteil der Beschäftigten, die zur Ausübung ihres Berufes eine Lizenz benötigen lag 2012 bei etwa 15%, für Selbständige und Freiberufler bei 17% (vgl. Haupt 2016a). Die berufliche Regulierung durch Lizenzen ist in Deutschland außerordentlich stabil seit 1946. Die Regulierung wurde 1990 für die neuen Bundesländer übernommen und gleichwertige Berufsabschlüsse wurden anerkannt (Einigungsvertrag, Art. 37). Beide Indikatoren beruflicher Schließung wurden im Rahmen des DFG-geförderten Projekts "Lohnungleichheit durch soziale Schließung in Deutschland" entwickelt und werden hiermit allgemein zugänglich gemacht (DFG-Projekt Nr. 265326967).
Ziel der Sondererhebung des GESIS-Panels zum Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland war es, zeitnah Daten über die Auswirkungen der Corona-Krise auf das tägliche Leben der Menschen zu sammeln. Im Mittelpunkt der Studie standen Fragen zur Risikowahrnehmung, Maßnahmen zur Risikominimierung, Bewertung der politischen Maßnahmen und deren Einhaltung, Vertrauen in Politik und Institutionen, veränderte Beschäftigungssituation, Kinderbetreuungspflichten und Medienkonsum. Aufgrund der Notwendigkeit einer zeitnahen Datenerhebung wurde nur die GESIS-Panel-Substichprobe der Online-Befragten eingeladen (etwa drei Viertel der Stichprobe). Da aus Zeitgründen Befragte nur an der Online-Befragung, nicht aber postalisch teilnehmen konnten, lassen sich die Ergebnisse nicht ohne weiteres auf die Gesamtbevölkerung übertragen. Zum Thema Covid-19 sind weitere Längsschnitterhebungen mit der gesamten Stichprobe des GESIS-Panels für 2020 geplant.
Themen: Risikowahrnehmung: Wahrscheinlichkeit von Ereignissen im Zusammenhang mit einer Corona Infizierung in den nächsten zwei Monaten (eigene Infizierung, Infizierung einer Person aus dem direkten Umfeld, stationäre Krankenhausbehandlung, Quarantäne unabhängig davon, ob infiziert oder nicht, eigene Infizierung und Ansteckung anderer Personen).
Risikominimierung: eigene Maßnahmen zur Risikominimierung in den letzten sieben Tagen (bestimmte (belebte) Orte gemieden, Mindestabstand eingehalten, Schul- oder Arbeitssituation angepasst, Quarantäne wegen Symptomen bzw. ohne Symptome, häufigeres Händewaschen, Desinfektionsmittel genutzt, Vorräte aufgestockt, Kontakte reduziert, Mundschutz getragen, Sonstiges, keine dieser Maßnahmen).
Bewertung der Wirksamkeit verschiedener politischer Maßnahmen zur Bekämpfung der weiteren Verbreitung des Coronavirus (Schließung von Kitas, Kindergärten und Schulen, Schließung von Sportvereinen und Fitnesszentren, Schließung von Bars, Cafés und Restaurants, Schließung aller Geschäfte mit Ausnahme von Supermärkten und Apotheken, Besuchsverbot für Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime, Ausgangssperre für Personen ab 70 Jahren oder mit gesundheitlichen Problemen bzw. für jeden, der nicht im Gesundheitsbereich oder anderen kritischen Berufen arbeitet (außer für grundlegende Einkäufe und dringende medizinische Versorgung).
Bereitschaft zur Einhaltung einer Ausgangssperre vs. Verweigerung; Gründe für die Bereitschaft zur Einhaltung der Ausgangssperre (gesellschaftliche Pflicht, Angst vor Bestrafung, Schutz vor einer Infektion, Angst vor Ansteckung Dritter: nahestehende Personen, generell andere, gefährdete Gruppen); Gründe für die Verweigerung der Ausgangssperre (Einschränkungen zu drastisch bzw. nicht gerechtfertigt, andere Verpflichtungen, stoppt die Verbreitung nicht, nicht vom Ausbruch betroffen, zu Hause zu langweilig, werde nicht bestraft).
Bewertung der Wirksamkeit verschiedener Regierungsmaßnahmen (medizinische Versorgung, Einschränkung des gesellschaftlichen Lebens wie z.B. Schließung von öffentlichen Einrichtungen und Geschäften, Verminderung wirtschaftlicher Schäden, Kommunikation mit der Bevölkerung).
Vertrauen in Politik und Institutionen in Bezug auf den Umgang mit dem Coronavirus (Hausarzt, lokale Gesundheitsbehörde, kommunale und städtische Verwaltung, Robert Koch-Institut (RKI), Bundesregierung, Bundeskanzlerin, Gesundheitsministerium, Weltgesundheitsorganisation (WHO), Wissenschaftler).
Veränderte Beschäftigungssituation: Beschäftigungsstatus Anfang März; Veränderung der beruflichen Situation seit der Ausbreitung des Coronavirus abhängig Beschäftigte: Stundenzahl reduziert, Stundenzahl erhöht, mehr Home Office, freigestellt mit/ ohne Lohnfortzahlung, entlassen, keine Veränderung; Selbstständige: Arbeitszeit reduziert, Arbeitszeit erhöht, mehr Home Office, Umsatz gesunden, Umsatz gestiegen, Unternehmen vorübergehend behördlich geschlossen, Unternehmen vorübergehend freiwillig geschlossen, finanzielle Nöte, Unternehmen dauerhaft geschlossen oder insolvent, keine Veränderung.
Kinderbetreuung: Kinder im Haushalt unter 12 Jahren; Organisation der Kinderbetreuung während der Schließungen von Kitas, Kindergärten und Schulen (bleibe zu Hause, Partner bleibt zu Hause, ältere Geschwister passen auf, Großeltern passen auf, etc.).
Medienkonsum zu Corona: genutzte Informationsquellen zu Corona (z.B. überregionales öffentlich-rechtliches bzw. privates Fernsehen, lokales öffentlich-rechtliches bzw. privates Fernsehen, überregionale Zeitungen bzw. Lokalzeitungen, Facebook, soziale Medien, persönliche Gespräche mit Freunden und Familie, Sonstiges, informiere mich nicht zu dem Thema); Nutzungshäufigkeit Facebook; Informationen zu Corona bezogen aus regionaler Facebook-Seite bzw. aus regionaler Facebook-Gruppe.
Demographie: Geschlecht; Alter (kategorisiert); Bildung (kategorisiert); Wahlbeteiligungsabsicht und Wahlentscheidung (Sonntagsfrage); Links-Rechts-Selbsteinstufung; Familienstand; Haushaltsgröße.
Zusätzlich verkodet wurde: Befragten-ID; Rekrutierungskohorte; Einladungsmodus; Teilnahmemodus; Teilnahme (dichotom); Fragebogenevaluation: Gesamtbewertung der Befragung; Kommentar des Befragten (dichotom); Bewertung der Sonderbefragung zu Corona; Disposition Code (online); Dauer der Befragung in Sekunden.
Nutzerseitige Paradaten sind in einer separaten CSV-Datei abgelegt (siehe Codebuch).
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird bundeseinheitlich seit 1996 durchgeführt. Sie wird auf Basis der in der Verwaltung erstellten Gewerbemeldungen wie eine Sekundärstatistik durchgeführt. Der Erhebungszeitraum ist monatlich. Die zur Verfügung stehenden Mikrodaten werden als Jahresendergebnisse bereitgestellt. Gewerbeanzeigenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe aufnehmen oder aufgeben. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind die Freien Berufe, Versicherungen und die Urproduktion wie z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Bis zum Berichtsmonat August des Jahres 2006 wurden Gewerbeummeldungen ebenfalls erfasst. Das Meldegeschehen kann nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden untersucht werden. Somit können strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen und der regionalen Verteilung aufgezeigt werden. Zudem gibt die Gewerbeanzeigenstatistik Aufschluss über das Gründungs- und Stilllegungsverhalten in Deutschland und stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse dar.
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird bundeseinheitlich seit 1996 durchgeführt. Sie wird auf Basis der in der Verwaltung erstellten Gewerbemeldungen wie eine Sekundärstatistik durchgeführt. Der Erhebungszeitraum ist monatlich. Die zur Verfügung stehenden Mikrodaten werden als Jahresendergebnisse bereitgestellt. Gewerbeanzeigenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe aufnehmen oder aufgeben. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind die Freien Berufe, Versicherungen und die Urproduktion wie z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Bis zum Berichtsmonat August des Jahres 2006 wurden Gewerbeummeldungen ebenfalls erfasst. Das Meldegeschehen kann nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden untersucht werden. Somit können strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen und der regionalen Verteilung aufgezeigt werden. Zudem gibt die Gewerbeanzeigenstatistik Aufschluss über das Gründungs- und Stilllegungsverhalten in Deutschland und stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse dar.
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird bundeseinheitlich seit 1996 durchgeführt. Sie wird auf Basis der in der Verwaltung erstellten Gewerbemeldungen wie eine Sekundärstatistik durchgeführt. Der Erhebungszeitraum ist monatlich. Die zur Verfügung stehenden Mikrodaten werden als Jahresendergebnisse bereitgestellt. Gewerbeanzeigenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe aufnehmen oder aufgeben. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind die Freien Berufe, Versicherungen und die Urproduktion wie z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Bis zum Berichtsmonat August des Jahres 2006 wurden Gewerbeummeldungen ebenfalls erfasst. Das Meldegeschehen kann nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen oder Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden untersucht werden. Somit können strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen und der regionalen Verteilung aufgezeigt werden. Zudem gibt die Gewerbeanzeigenstatistik Aufschluss über das Gründungs- und Stilllegungsverhalten in Deutschland und stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse dar.
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird bundeseinheitlich seit 1996 durchgeführt. Sie wird auf Basis der in der Verwaltung erstellten Gewerbemeldungen wie eine Sekundärstatistik durchgeführt. Der Erhebungszeitraum ist monatlich. Die zur Verfügung stehenden Mikrodaten werden als Jahresendergebnisse bereitgestellt. Gewerbeanzeigenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe aufnehmen oder aufgeben. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind die Freien Berufe, Versicherungen und die Urproduktion wie z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Bis zum Berichtsmonat August des Jahres 2006 wurden Gewerbeummeldungen ebenfalls erfasst. Das Meldegeschehen kann nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen oder Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden untersucht werden. Somit können strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen und der regionalen Verteilung aufgezeigt werden. Zudem gibt die Gewerbeanzeigenstatistik Aufschluss über das Gründungs- und Stilllegungsverhalten in Deutschland und stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse dar.
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird bundeseinheitlich seit 1996 durchgeführt. Sie wird auf Basis der in der Verwaltung erstellten Gewerbemeldungen wie eine Sekundärstatistik durchgeführt. Der Erhebungszeitraum ist monatlich. Die zur Verfügung stehenden Mikrodaten werden als Jahresendergebnisse bereitgestellt. Gewerbeanzeigenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe aufnehmen oder aufgeben. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind die Freien Berufe, Versicherungen und die Urproduktion wie z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Bis zum Berichtsmonat August des Jahres 2006 wurden Gewerbeummeldungen ebenfalls erfasst. Das Meldegeschehen kann nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen oder Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden untersucht werden. Somit können strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen und der regionalen Verteilung aufgezeigt werden. Zudem gibt die Gewerbeanzeigenstatistik Aufschluss über das Gründungs- und Stilllegungsverhalten in Deutschland und stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse dar.
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird bundeseinheitlich seit 1996 durchgeführt. Sie wird auf Basis der in der Verwaltung erstellten Gewerbemeldungen wie eine Sekundärstatistik durchgeführt. Der Erhebungszeitraum ist monatlich. Die zur Verfügung stehenden Mikrodaten werden als Jahresendergebnisse bereitgestellt. Gewerbeanzeigenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe aufnehmen oder aufgeben. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind die Freien Berufe, Versicherungen und die Urproduktion wie z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Bis zum Berichtsmonat August des Jahres 2006 wurden Gewerbeummeldungen ebenfalls erfasst. Das Meldegeschehen kann nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen oder Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden untersucht werden. Somit können strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen und der regionalen Verteilung aufgezeigt werden. Zudem gibt die Gewerbeanzeigenstatistik Aufschluss über das Gründungs- und Stilllegungsverhalten in Deutschland und stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse dar.
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird bundeseinheitlich seit 1996 durchgeführt. Sie wird auf Basis der in der Verwaltung erstellten Gewerbemeldungen wie eine Sekundärstatistik durchgeführt. Der Erhebungszeitraum ist monatlich. Die zur Verfügung stehenden Mikrodaten werden als Jahresendergebnisse bereitgestellt. Gewerbeanzeigenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe aufnehmen oder aufgeben. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind die Freien Berufe, Versicherungen und die Urproduktion wie z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Bis zum Berichtsmonat August des Jahres 2006 wurden Gewerbeummeldungen ebenfalls erfasst. Das Meldegeschehen kann nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen oder Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden untersucht werden. Somit können strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen und der regionalen Verteilung aufgezeigt werden. Zudem gibt die Gewerbeanzeigenstatistik Aufschluss über das Gründungs- und Stilllegungsverhalten in Deutschland und stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse dar.
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird bundeseinheitlich seit 1996 durchgeführt. Sie wird auf Basis der in der Verwaltung erstellten Gewerbemeldungen wie eine Sekundärstatistik durchgeführt. Der Erhebungszeitraum ist monatlich. Die zur Verfügung stehenden Mikrodaten werden als Jahresendergebnisse bereitgestellt. Gewerbeanzeigenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe aufnehmen oder aufgeben. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind die Freien Berufe, Versicherungen und die Urproduktion wie z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Bis zum Berichtsmonat August des Jahres 2006 wurden Gewerbeummeldungen ebenfalls erfasst. Das Meldegeschehen kann nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen oder Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden untersucht werden. Somit können strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen und der regionalen Verteilung aufgezeigt werden. Zudem gibt die Gewerbeanzeigenstatistik Aufschluss über das Gründungs- und Stilllegungsverhalten in Deutschland und stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse dar.
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird bundeseinheitlich seit 1996 durchgeführt. Sie wird auf Basis der in der Verwaltung erstellten Gewerbemeldungen wie eine Sekundärstatistik durchgeführt. Der Erhebungszeitraum ist monatlich. Die zur Verfügung stehenden Mikrodaten werden als Jahresendergebnisse bereitgestellt. Gewerbeanzeigenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe aufnehmen oder aufgeben. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind die Freien Berufe, Versicherungen und die Urproduktion wie z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Bis zum Berichtsmonat August des Jahres 2006 wurden Gewerbeummeldungen ebenfalls erfasst. Das Meldegeschehen kann nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen oder Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden untersucht werden. Somit können strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen und der regionalen Verteilung aufgezeigt werden. Zudem gibt die Gewerbeanzeigenstatistik Aufschluss über das Gründungs- und Stilllegungsverhalten in Deutschland und stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse dar.
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird bundeseinheitlich seit 1996 durchgeführt. Sie wird auf Basis der in der Verwaltung erstellten Gewerbemeldungen wie eine Sekundärstatistik durchgeführt. Der Erhebungszeitraum ist monatlich. Die zur Verfügung stehenden Mikrodaten werden als Jahresendergebnisse bereitgestellt. Gewerbeanzeigenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe aufnehmen oder aufgeben. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind die Freien Berufe, Versicherungen und die Urproduktion wie z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Bis zum Berichtsmonat August des Jahres 2006 wurden Gewerbeummeldungen ebenfalls erfasst. Das Meldegeschehen kann nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen oder Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden untersucht werden. Somit können strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen und der regionalen Verteilung aufgezeigt werden. Zudem gibt die Gewerbeanzeigenstatistik Aufschluss über das Gründungs- und Stilllegungsverhalten in Deutschland und stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse dar.
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird bundeseinheitlich seit 1996 durchgeführt. Sie wird auf Basis der in der Verwaltung erstellten Gewerbemeldungen wie eine Sekundärstatistik durchgeführt. Der Erhebungszeitraum ist monatlich. Die zur Verfügung stehenden Mikrodaten werden als Jahresendergebnisse bereitgestellt. Gewerbeanzeigenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe aufnehmen oder aufgeben. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind die Freien Berufe, Versicherungen und die Urproduktion wie z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Bis zum Berichtsmonat August des Jahres 2006 wurden Gewerbeummeldungen ebenfalls erfasst. Das Meldegeschehen kann nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen oder Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden untersucht werden. Somit können strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen und der regionalen Verteilung aufgezeigt werden. Zudem gibt die Gewerbeanzeigenstatistik Aufschluss über das Gründungs- und Stilllegungsverhalten in Deutschland und stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse dar.
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird bundeseinheitlich seit 1996 durchgeführt. Sie wird auf Basis der in der Verwaltung erstellten Gewerbemeldungen wie eine Sekundärstatistik durchgeführt. Der Erhebungszeitraum ist monatlich. Die zur Verfügung stehenden Mikrodaten werden als Jahresendergebnisse bereitgestellt. Gewerbeanzeigenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe aufnehmen oder aufgeben. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind die Freien Berufe, Versicherungen und die Urproduktion wie z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Bis zum Berichtsmonat August des Jahres 2006 wurden Gewerbeummeldungen ebenfalls erfasst. Das Meldegeschehen kann nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen oder Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden untersucht werden. Somit können strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen und der regionalen Verteilung aufgezeigt werden. Zudem gibt die Gewerbeanzeigenstatistik Aufschluss über das Gründungs- und Stilllegungsverhalten in Deutschland und stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse dar.
Die Gewerbeanzeigenstatistik wird bundeseinheitlich seit 1996 durchgeführt. Sie wird auf Basis der in der Verwaltung erstellten Gewerbemeldungen wie eine Sekundärstatistik durchgeführt. Der Erhebungszeitraum ist monatlich. Die zur Verfügung stehenden Mikrodaten werden als Jahresendergebnisse bereitgestellt. Gewerbeanzeigenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe aufnehmen oder aufgeben. Von der Gewerbeordnung ausgenommen sind die Freien Berufe, Versicherungen und die Urproduktion wie z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau. Bis zum Berichtsmonat August des Jahres 2006 wurden Gewerbeummeldungen ebenfalls erfasst. Das Meldegeschehen kann nach Rechtsformen, Wirtschaftszweigen oder Staatsangehörigkeit der Gewerbetreibenden untersucht werden. Somit können strukturelle Veränderungen in einzelnen Wirtschaftszweigen und der regionalen Verteilung aufgezeigt werden. Zudem gibt die Gewerbeanzeigenstatistik Aufschluss über das Gründungs- und Stilllegungsverhalten in Deutschland und stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse dar.