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Eberhard Schmidt (1891 - 1977): ein Beitrag zur Geschichte unseres Rechtsstaats
In: Schriften zur Rechtsgeschichte 140
Eberhard Schmidt
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 95, Heft 1, S. 478-479
ISSN: 2304-4861
Eberhard Schmidt-Aßmann zum 70. Geburtstag
In: JuristenZeitung, Band 63, Heft 4, S. 190
Eberhard Schmidt, Kammergericht und Rechtsstaat. Eine Erinnerungsschrift
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung, Band 87, Heft 1, S. 434-435
ISSN: 2304-4861
Eberhard Schmidt-Aßmann zum 80. Geburtstag
In: JuristenZeitung, Band 73, Heft 4, S. 200
Eberhard Schmidt-Aßmann zum 70. Geburtstag
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 133, Heft 1, S. 109
Eberhard Schmidt-Aβmänn: Kohärenz und Konsistenz des Verwaltungsrechtsschutzes
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 141, Heft 3, S. 465
Eberhard Schmidt, Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 69, Heft 1, S. 482-484
ISSN: 2304-4861
Arbeiterbewegung
In: Die sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945: ein Handbuch, S. 157-186
Die Arbeiterbewegung hat, so der Verfasser, im Verlauf ihrer langen Geschichte zweifellos dazu beigetragen, die soziale und kulturelle Lage der Arbeitnehmer über alle Entwicklungsbrüche hinweg kontinuierlich zu verbessern. Dies geschah in den bei den deutschen Staaten auf unterschiedliche Weise. In der Bundesrepublik schuf eine lang anhaltende wirtschaftlichen Prosperität und die Hinwendung der liberal-konservativen Regierungen zu einem vom Leitbild der Sozialpartnerschaft beeinflussten Konzept der "Sozialen Marktwirtschaft" günstige Bedingungen für eine Zustimmung und Folgebereitschaft großer Teile der Arbeitnehmerschaft. Die Teilhabe am Wohlstandszuwachs einerseits, die Möglichkeiten zur Partizipation an unternehmerischen Entscheidungen durch das System der Mitbestimmung andererseits, konnten von gewerkschaftlichen Interessenvertretungen erstritten und sogar ausgebaut werden. In der ehemaligen DDR vollzog sich die Integration der Arbeiterschaft in einen von der kommunistisch dominierten Einheitspartei totalitär geführten Staat, der als "Arbeiter- und Bauernstaat" die Einlösung der Ziele der frühen Arbeiterbewegung zu erreichen vorgab. Als dieser Staat auch ökonomisch scheiterte, brach das System an seinen inneren Widersprüchen zusammen und diskreditierte nicht nur die Symbole der Arbeiterbewegung, sondern auch ihre Ziele und Mittel - mit weit reichender Wirkung in die Zukunft. Die Perspektiven der Arbeiterbewegung liegen eher im Ungewissen. Die einstige Arbeiterpartei SPD hat sich in einem langen Reformprozess in eine Volkspartei verwandelt, die ihre Wähler in allen Schichten der Gesellschaft sucht, Anleihen bei neoliberalen Paradigmen macht und sich nur noch gelegentlich in symbolischen Ritualen an ihre Wurzeln in der Arbeiterbewegung erinnert. Die Gewerkschaftsbewegung, für die Durchsetzung ihrer Ziele auf die fallweise Mobilisierung ihrer Mitglieder angewiesen, bewahrt aus diesem Grund Restbestände ihres Bewegungscharakters, leidet aber unter einer starken bürokratischen Verkrustung ihrer Strukturen und unter ungünstigen Kontextbedingungen im Zeichen der Entgrenzung der nationalen Ökonomien. Ihre Fähigkeit zu innerer Erneuerung bleibt unsicher. (ICF2)
Eberhard Schmidt, Die Mark Brandenburg unter den Askaniern (1134–1320)
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 91, Heft 1, S. 243-244
ISSN: 2304-4861
Umweltschutz und Mitbestimmung
In: Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht: ZfU ; Beiträge zur rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Umweltforschung = Journal of environmental law and policy = Revue de la politique et du droit d'environnement, Band 22, Heft 2, S. 163-187
ISSN: 0931-0983
"Die ökologische Öffnung der industriellen Beziehungen steht mit der wachsenden Bedeutung des betrieblichen Umweltschutzes auf der gesellschaftspolitischen Agenda. Bislang sind allerdings Mitbestimmung und Beteiligung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter beim betrieblichen Umweltschutz sehr unterschiedlich geregelt. In den Umwelt- und Arbeitsgesetzen finden sich trotz einer unterstützenden Arbeitsrechtssprechung nur wenig Ansatzpunkte dafür, während zunehmend in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen dem Bedürfnis nach Partizipation auf diesem Feld Rechnung getragen wird. Die Gewerkschaften fordern seit längerem mehr geregelte Beteiligung am betrieblichen Umweltschutz, müssen aber auch konstatieren, daß vorhandene Handlungsspielräume aus vielerlei Gründen oft nicht ausgeschöpft werden. Die Arbeitgeberseite zeigt derzeit wenig Neigung, neue Regulierungen zu akzeptieren. Erfahrungen in ökologischen Vorreiterunternehmen verweisen darauf, daß die Mitwirkung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am betrieblichen Umweltschutzmanagement einen Beitrag zur Innovation im Unternehmen und zu seiner Wettbewerbsfähigkeit leisten kann." (Autorenreferat)
Die SPD vor und nach Saarbrücken
In: Revue d'Allemagne et des pays de langue allemande, Band 2, Heft 4, S. 593-601