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Eva Fleischer Mit Beginn der ersten politischen Regulierungen im Rahmen der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 wurden von vielen Regierungen alle Personen jenseits der 65 unabhängig von ihrem persönlichen gesundheitlichen Zustand und ihrer körperlichen Fitness pauschal als "Risikogruppe" kategorisiert. Diese Kategorisierung, die noch weitreichenderen Empfehlungen medizinischer Fachinstitutionen wie der WHO oder des RKI (Robert-Koch-Institut) folgte, zog … "Der schmale Grat zwischen Schutz, Selbstbestimmung und In-Dienstnahme" weiterlesen
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Viramune und Descovy stellen eine derzeit übliche antiretrovirale Kombinationstherapie dar für Menschen, die sich mit HIV infiziert haben. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA WireZwei Gesetze sollen die Gesundheitsdigitalisierung hierzulande beschleunigen – im Sinne des Patient:innen- und Gemeinwohls, wie das zuständige Bundesgesundheitsministerium betont. Manuel Hofmann von der Deutschen Aidshilfe befürchtet, dass sie mehr Diskriminierung insbesondere für chronisch kranke Menschen bringen.
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Die Demokratie kann sich nicht selbst aus dem Weg gehen: Sie muss sich selbst organisieren. Die Rechte, Institutionen und Verfahren, die demokratische Selbstbestimmung ermöglichen, sind nicht natürlich vorfindbar. Jemand muss sie als freiheitlich-gleichheitsgerechte Rechtsform der kollektiven Willensbildung und des kollektiven Handelns machen. Also stellt sich die Frage: wer macht sie?
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Entscheidungen in eigener Sache sind Akte der Selbstbestimmung. Zum Problem werden sie erst dann, wenn sie auch andere betreffen, wenn sie zugleich auch Entscheidungen über andere darstellen. Dies ist regelmäßig der Fall bei Entscheidungen der organisierten Staatlichkeit. Diese beanspruchen Verbindlichkeit gegenüber ihren Adressaten, sie stellen einen Gehorsamsanspruch an diese. Solche verbindlichen Entscheidungen begründen ein Legitimationsproblem.
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Im ersten Teil wurde die persönliche Assistenz als Modell der Behindertenhilfe vorgestellt, bei dem die Selbstbestimmung des behinderten Menschen im Vordergrund steht. Zudem wurden die theoretischen Grundzüge von Arlie Russell Hochschilds Konzept der Emotionsarbeit erläutert. Anhand von Interviews mit Beschäftigten wird im Folgenden den Fragen nachgegangen, inwiefern in der persönlichen...
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Immer mehr Politiker*innen fordern Bezahlkarten statt Bargeld für Geflüchtete. Das kritisieren Organisationen der Geflüchtetenhilfe vehement. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / BihlmayerfotografieMehrere Parteien und Kommunen planen Chipkarten für Asylsuchende. Mit den Bezahlsystemen können Aufenthaltsbeschränkungen durchgesetzt und Einkäufe eingeschränkt werden. Flüchtlingsorganisationen kritisieren die massiven Einschnitte in die Selbstbestimmung.
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von Luca Kluziak und Johan Schlüter Einleitung Insbesondere in der Tradition des Liberalismus und der (europäischen) Aufklärung werden Sprache, Wissen und Wissenschaft vor allem als Ausdruck von und Mittel zur Erlangung von Freiheit und Selbstbestimmung angesehen. Gewalt wird hierbei als etwas der Sprache und dem Wissen Äußerliches verstanden und nur selten mit ihnen in Verbindung … „Epistemische Gewalt“ weiterlesen
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Nach einem Leak letzte Woche wurde der Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin gestern in seiner Gänze veröffentlicht. Die Kommission formuliert die legislativen Handlungsoptionen nun so: Der Gesetzgeber kann am bisherigen Verbot der Leihmutterschaft festhalten. Angesichts der Freiheitsrechte von Leihmüttern und intendierten Eltern kann er eine Form der altruistischen Leihmutterschaft unter engen Voraussetzungen aber auch zulassen. Verfassungsrechtlich ist das überzeugend.
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Die Eizellspende ist in Deutschland seit 1990 ausdrücklich und ausnahmslos verboten – strafbewehrt. Vorstöße aus Wissenschaft und Politik, das Verbot zu kippen, gab es in den vergangenen Jahren immer wieder; geändert hat sich bisher nichts. Erfreulich ist, dass die "Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" in ihrem Bericht zumindest zu dem Ergebnis kommt: Das Verbot der Eizellspende ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Das aber geht nicht weit genug, denn: Die Eizellspende muss zugelassen werden.
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In diesem Beitrag stellt Raphael Conrad folgenden Text vor:Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (2008): Menschenrechte und Vereinte Nationen; UN Basis-Informationen, online unter: http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/1041/pdf/DGVN_Basisinfo40_Menschenrechte_final_screen.pdf.Der vorliegende Artikel wurde von der Politikwissenschaftlerin Claudia Engelmann im Jahr 2005 verfasst (und 2008 aktualisiert). Engelmann ist beim Deutschen Institut für Menschenrechte tätig, welches als nationale Menschenrechtsinstitution Förderung und Schutz der Menschenrechte in Deutschland vorantreiben soll und von einem entsprechenden UN-Dachverband akkreditiert wurde.Zu Beginn des Artikels wird die universelle und international vertraglich determinierte Stellung der Menschenrechte gegenüber nationalen Rechten hervorgehoben, bevor auf drei Generationen von Menschenrechten eingegangen wird. Die Menschenrechte der ersten Generation stellen dabei die bürgerlichen und politischen Rechte dar. Die Menschenrechte der zweiten Generation umfassen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Die Menschenrechte der dritten Generation sind abstrakter gefasst und bestehen beispielsweise aus dem Recht auf Entwicklung und dem Recht auf Selbstbestimmung. Während die ersten beiden Rechtsgenerationen rechtlich im 'Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte' und im 'Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte' im Jahr 1966 normiert wurden, sind die Rechte der dritten Generation bislang noch nicht einklagbar.Die Vereinten Nationen verfügen über Rechtsinstrumente, um Menschenrechtsverletzungen zu sanktionieren. So wurde die Menschenrechtskommission (MRK) bereits 1946 eingerichtet und im Jahr 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von der Generalversammlung angenommen. Global betrachtet hat die AEMR Vorbildcharakter für (trans-)nationale Menschenrechtskonventionen. Ihre teilweise rechtliche Normierung mit dem Zivil- und Sozialpakt erfolgte erst 1966 (siehe oben) und trat 1976 in Kraft.Die Überprüfung der Einhaltung erfolgt dabei über Expert*innen-Ausschüsse, die über verschiedene Verfahren zur Sanktionierung verfügen. 2006 wurden mit der 'Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung' sowie der 'Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen' zwei weitere Menschenrechtsabkommen angenommen, jedoch wurde nur erstere auch ratifiziert.Institutionell wurde das Gebiet der Menschenrechte von 1946 bis 2006 von der UN-Menschenrechtskommission bearbeitet. Engelmann stellt hier das 1503-Verfahren heraus, mit dem Individuen direkt Beschwerden an die Kommission richten konnten. Abgelöst wurde die Menschenrechtskommission schließlich durch den Menschenrechtsrat, da ihre Tätigkeit immer wieder durch einzelne Staaten blockiert wurde und sie deshalb nicht effizient arbeiten konnte.Der 2006 trotz Ablehnung einiger Mitgliedstaaten beschlossene und schließlich auch gegründete Menschenrechtsrat unterscheidet sich dahingehend, dass seine Zusammensetzung aus 47 gewählten Mitgliedsländern besser die regionalen Bevölkerungszahlen berücksichtigt und Mitglieder, die gegen Menschenrechte verstoßen, ausgeschlossen werden können. Allerdings ist der Menschenrechtsrat nicht in der Lage, Zwangsmaßnahmen gegen Staaten zu ergreifen. Mit dem Menschenrechtsrat, der ein Nebenorgan der Vereinten Nationen darstellt, erfolgte die Implementierung eines 'Universellen Periodischen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review, UPR), mit dessen Hilfe 48 Mitgliedstaaten jährlich auf die Menschenrechtslage in ihrem Land überprüft werden. Ferner wurde das 1503-Verfahren in 'Beschwerdeverfahren' umbenannt.Eine weitere Instanz stellt das 'Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte' (OHCHR) dar, welches 1994 eingerichtet wurde. Mit dem Amt ist die organisationsübergreifende Koordinierung von Menschenrechtsbelangen innerhalb der Vereinten Nationen, eigene Untersuchungen in Menschenrechtsbelangen sowie Aufgaben im Sinne der Menschenrechtsbildung verbunden. Zu nennen sind außerdem noch die sogenannten 'Sondermechanismen'. Unter ihnen werden Sonderberichterstatter und Arbeitsgruppen eingesetzt, um die Menschenrechtslage thematisch oder länderspezifisch unabhängig festzustellen, zu dokumentieren und mit einer Empfehlung für den Menschenrechtsrat zu versehen. Allerdings gibt es auch hier von staatlicher Seite die Möglichkeit, Sondermechanismen zu verhindern.Neben den direkten UN-Menschenrechtsakteuren nennt Engelmann auch noch Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die die Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen unterstützen und vorrangig Informationen über die Lage in einzelnen Staaten liefern. Je nach Status ist es etablierten NGOs gestattet, sich im Menschenrechtsrat mündlich oder schriftlich zu äußern. Auf Staatenebene sollen nationale Menschenrechtsinstitutionen nach den Pariser Prinzipien von 1993 in den einzelnen Ländern implementiert und von diesen finanziert werden. Hierzulande ist das das 2001 gegründete und oben genannte 'Deutsche Institut für Menschenrechte'.Schließlich blickt Engelmann noch auf die Internationale Strafgerichtsbarkeit. Hier werden die seit 1993 existierenden UN-Tribunale angeführt, welche zur Aburteilung von Kriegsverbrechen implementiert wurden. Eine besondere Rolle kommt in diesem Zusammenhang dem 'Internationalen Strafgerichtshof' (IStGH) zu, dessen Gründung 1998 beschlossen wurde und der 2002 seine Arbeit aufnahm. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels wurde der IStGH von 106 Mitgliedstaaten anerkannt. Als weitere Organisationen hebt die Autorin noch die UNESCO sowie den 'Dritten Ausschuss der UN-Generalversammlung' hervor, der soziale, humanitäre und kulturelle Fragen behandelt und Resolutionen zur Abstimmung im Plenum der Generalversammlung entwirft.Im abschließenden Ausblick des Textes weist die Autorin auf die zunehmende Bedeutung der Menschenrechte hin und blickt auch auf die zunehmende Bedeutung von global agierenden Unternehmen zu deren Schutz. Zu diesem Zweck greifen nicht nur entsprechende Normen einer UN-Untergruppe aus dem Jahr 2003, sondern es wurde auch ein UN-Sonderbeauftragter für die Verantwortung transnationaler Unternehmen eingesetzt.Weiterhin problematisch ist die Überwachung der Einhaltung der Rechte. Hier sind die Vereinten Nationen sehr stark auf die willentliche Mitarbeit der einzelnen Staaten angewiesen. Positiv ist an dieser Stelle jedoch die internationale Strafverfolgung zu nennen, welche durch den Internationalen Strafgerichtshof verbessert wird.
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In diesem Beitrag stellt Katharina Lander folgenden Text vor:Adami, Rebecca / Plesch, Daniel (Hrsg.) (2021): Women and the UN. A new history of women's international human rights, Routledge, online unter: https://www.taylorfrancis.com/books/oa-edit/10.4324/9781003036708/women-un-rebecca-adami-dan-plesch.In der Geschichte der Vereinten Nationen begann die Geschichte der Frauenrechte zunächst mit dem Völkerbund, dem Vorläufer der Vereinten Nationen, der nach dem Ende des Ersten Weltkriegs gegründet wurde. Der Internationale Frauenrat hatte es jedoch nicht geschafft, dass die Rechte der Frau in die Konstitution des Völkerbundes aufgenommen wurden. 1935 wurde die Rechtsstellung der Frauen weltweit auf die Tagesordnung des Völkerbundes gesetzt, zwei Jahre später wurde ein Expertengremium eingesetzt, das sich mit dem Thema befasste. Durch den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs und die anschließende Auflösung des Völkerbundes wurde das Projekt jedoch nie vollendet.Die Vereinten Nationen hielten Anfang 1946 eine erste Sitzung der Generalversammlung in London ab und nahmen offiziell ihre Arbeit auf. Hier tauchte das Thema Frauenrechte wieder auf, insbesondere da auch weibliche Vertreterinnen an der Sitzung teilnahmen. Gemeinsam schrieben sie einen Brief mit dem Titel "An Open Letter to the Women of the World", dieser wurde eingereicht von Eleanor Roosevelt, einem Mitglied der US-Delegation. Hier wurde zum ersten Mal schriftlich gefordert, dass Frauen in der Nachkriegszeit gleichermaßen die nationale und internationale Politik mitgestalten sollen. Dieser offene Brief wird oft als erster offizieller Ausdruck der weiblichen Stimme in den Vereinten Nationen angesehen.In den 1950er und frühen 1960er Jahren, als die UNO immer mehr von Streitigkeiten über das Recht auf Selbstbestimmung, Rassendiskriminierung und das Verhältnis zwischen Entwicklung und politischen Rechten geprägt war, gab es einen weiteren Kampf um den eigentlichen Charakter und die Grenzen der Universalität - den persönlichen Status und die körperliche Unversehrtheit der Frau in der Ehe. Im Dezember 1954, kurz nach dem sechsten Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), verkündete die Generalversammlung ein umfassendes Programm gegen "alte Bräuche", die die Verwirklichung der AEMR für Frauen verhinderten. Die Resolution 843 bekräftigte den Vorrang der AEMR vor allen Bräuchen und forderte die "Beseitigung solcher Bräuche, alter Gesetze und Praktiken", insbesondere im Ehe- und Familienrecht, die mit den 1948 aufgestellten Grundsätzen "unvereinbar" waren.1961 wurde der Geist der Resolution 843 in einem Vertragsentwurf niedergelegt, der ein Jahr später als Übereinkommen über die Zustimmung, das Mindestalter und die Registrierung für die Eheschließung angenommen wurde. Die Heiratskonvention war einer der ersten verbindlichen Verträge zum Schutz der Menschenrechte durch die UN, noch vor dem Internationalen Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1965) und den beiden Internationalen Pakten (1966).Im Gegensatz zu vielen anderen Gremien der UNO war der Menschenrechts- und humanitäre Bereich ein Ort, an dem Frauen dauerhaft präsent waren und erheblichen Einfluss hatten. Dies war zum Teil auf die stark geschlechtsspezifischen Annahmen über das Wesen von Rechten, Wohlfahrt und humanitären Fragen zurückzuführen, die sich schon lange vor 1945 als akzeptabler politischer Raum für Frauen etabliert hatten. Die frühen Leidtragenden hatten Autorität in der Politik für sich beansprucht. Die Rolle und der Einfluss der Frauen in der UN war zwar immer noch sehr gering und ungleich, aber der Einfluss der Frauen in der UN-Menschenrechtsorganisation war viel größer als beispielsweise in den traditionell männlich geprägten Gremien wie beispielsweise dem Sicherheitsrat.Seit den Gründungsjahren der Weltorganisation haben die in der UNO arbeitenden Frauen die Herausforderung der Universalität der Menschenrechte für Frauen dennoch immer wieder sehr stark bekräftigen müssen. Die Übersetzung der AEMR erforderte neue nationale Gesetzgebungen, internationale Zusammenarbeit und Bildung. Die noch jungen Bemühungen, um "Gewohnheit" und "altes Recht" zu überwinden, sahen vor, zunächst die Umsetzung der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) zu etablieren. Während eine große und anhaltende soziale Mobilisierung gegen soziale und kulturelle Diskriminierung und die sie ermöglichenden Haltungen zu einem Schwerpunkt des UN-Programms für Menschen- und Frauenrechte ab den 1970er Jahren wurde, zeigt eine historische Untersuchung der 1950er und 1960er Jahre, dass es bereits bedeutende Vorläufer gab.Die Präambel der Charta der Vereinten Nationen erwähnte beispielsweise nicht nur klar die Würde und den Wert eines jeden Menschen, sondern spricht auch ganz klar von der Gleichberechtigung von Mann und Frau, was auch auf das Engagement der damaligen Parlamentarierinnen zurückgeführt wird. Für künftige Generationen ist diese Klarstellung zu einer wichtigen Grundlage für den Kampf um Gleichberechtigung geworden, denn die Charta hat ihre Forderungen nach Gleichberechtigung von Mann und Frau von Anfang an legitimiert. Insgesamt waren nur vier der 160 Abgeordneten, die die UN-Charta unterzeichnet haben, Frauen. Die Quote war damit sehr gering, reichte aber aus, um die Belange der Geschlechtergleichstellung von Anfang an in der Arbeit der Vereinten Nationen festzulegen. Die Charta ermöglicht es somit Frauen, auf der Grundlage rechtsverbindlicher Gesetze Forderungen zu stellen und mit gleichberechtigter Teilhabe in die internationalen Gremien der Weltpolitik einzutreten.Die Tiefe und Raffinesse, mit der "traditionelle" Missstände als Prioritäten schon in den Anfängen des UN-Menschenrechtsprogramms manifestiert wurden, zeigte, dass die AEMR, insbesondere für weibliche Delegierte, als integraler Bestandteil ihrer eigenen nationalen Projekte zur Förderung der Rechte von Frauen essenziell war.
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Die Debatte um "#IchbinHanna" ist in den Hintergrund gerückt, die WissZeitVG-Novelle lässt auf sich warten. Könnte ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages neuen Stoff geben?
Screenshot des WissZeitVG-Erklärvideos von YouTube.
ES WAREN SCHON bessere Zeiten für die "#IchbinHanna"-Initiative. Hohe Befristungsquoten und unsichere Karriereaussichten sind schon länger nicht mehr das große wissenschaftspolitische Debattenthema. Das hat mit den internationalen Krisen zu tun, vor allem aber auch viel mit dem Spardruck, unter dem die Haushalte von Bund und Ländern stehen. Die Kosten der Corona-Krise und der Energie-Notpakete schlagen zu Buche, die schlechte Konjunktur tat auf der Einnahmeseite ihr Übriges, und jetzt wirft das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 die Budgetplanungen von Bund und – oft übersehen, aber teilweise noch heftiger – Ländern über den Haufen. Da kann man es schnell als Luxus-Diskussion abtun, wenn junge (und nicht mehr so junge) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen.
Das wäre indes ein grundlegender Irrtum. Denn auch wenn die Rhetorik vieler Wissenschaftslenker immer noch impliziert, es handle sich bei "#IchbinHanna" um eine sozialpolitische Diskussion oder, negativer formuliert, vorrangig um den eigennützigen Lobbyismus der Betroffenen (der, nur nebenbei gesagt, zu den meisten demokratischen Aushandlungsprozessen gehört), so ist die Wahrheit doch komplexer: Die Wirtschaftskrise ändert nichts am Fachkräftemangel, umgekehrt aber macht der Fachkräftemangel die Wirtschaftskrise noch schlimmer. Und je stärker die Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften in der Wirtschaft zunimmt, desto größer wird der Wettbewerbsnachteil der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wenn sie ihren Beschäftigten nicht mehr zu bieten haben. Dann kehren ausgerechnet die Motiviertesten, die Talentiertesten und Agilsten der Wissenschaft den Rücken. Attraktive Jobs "unterhalb" oder "neben" der Professur nützen also nicht nur denen, die sie sich aufgrund ihrer Leistung verdienen, sondern vor allem profitiert die Wissenschaft selbst, weil sie wettbewerbsfähiger wird.
Wie stark die Debatte aus der Öffentlichkeit verschwunden ist, der allgemeinen sowieso, aber auch der wissenschaftspolitischen, ist freilich auch daran zu erkennen, dass das BMBF der Unions-Opposition neulich mitgeteilt hat, dass es zum weiteren Vorgehen beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) möglicherweise erst Mitte 2024 Auskunft geben will. Weder scheint man im Ministerium noch Zeitdruck zu spüren, noch einen (prompt ausgebliebenen) Aufschrei der Szene zu befürchten. Auch der von den Gewerkschaften ausgerufene Hochschulaktionstag am 20. November inklusive Warnstreiks blieb außerhalb der Szene weitgehend ohne Widerhall.
Hebel zur Debatten-Wiederbelebung
Womöglich hat der Wissenschaftliche Dienst (WD) des Bundestages den Befürwortern einer grundlegenden Reform nun einen neuen Hebel zur Debatten-Wiederbelebung gegeben. In einem bereits Ende September verfassten, aber erst jetzt in der Breite bekannt gewordenen Gutachten bescheinigt der WD, dass eine Befristungshöchstquote wohl verfassungskonform wäre, sowohl formell als auch materiell. Eine solche Forderung war in der Debatte ums WissZeitVG immer wieder aufgetaucht, hatte aber in die vom Ministerium vorgelegten Eckpunkte keinen Eingang gefunden. Kein Wunder: Die Hochschulen und Forschungsinstitute lehnen sie (fast) geschlossen als dirigistisch ab.
Doch der WD führt auf einem guten Dutzend Seiten überzeugend aus: Nicht nur hätte der Bund die hochschul- und arbeitsrechtliche Kompetenz für eine solche Regelung. Zugleich würde sie zwar tatsächlich Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit und Autonomie der Wissenschaftseinrichtungen, ihre Ressourcenallokation und personalpolitische Selbstbestimmung bedeuten, genauso in die Wissenschaftsfreiheit (Teilhabechancen) künftiger Wissenschaftlergenerationen. Doch wären solche Eingriffe – in bestimmten Grenzen – gerechtfertigt, um die Berufsfreiheit, die Wissenschaftsfreiheit und die Karrierechancen der gegenwärtigen Postdocs zu schützen. Wie eine solche Befristungshöchstquote praktisch ausgestaltet werden könnte und auf welcher Ebene sie angesiedelt sein sollte, damit sie funktioniert und die unterschiedlichen Interessen zum Ausgleich bringt, müsste man diskutieren. Einen Vorschlag hatte zum Beispiel Tobias Rosefeldt bereits im März 2023 hier im Blog formuliert.
Keiner behauptet, dass der Umbau einfach wird. Geht es doch nicht nur um einen grundlegenden Umbau der Karrieresysteme, um die Etablierung transparenter und verlässlicher Kriterien auf dem Weg zur Dauerstelle, es geht genauso um die Bereitschaft der Professoren, auf die bisherigen Abhängigkeitsstrukturen zu verzichten. Zugleich braucht es die Akzeptanz auf Seiten der jungen Wissenschaftler, dass mehr Tenure Track und mehr Dauerstellen zwangsläufig mit anderen Evaluationen als bislang einhergehen. Evaluationen, in denen das Nichtweiterkommen genauso die Regel sein wird wie der Einstieg in die Entfristung. Sonst wird ein solches System nicht funktionieren, und die Skepsis der wissenschaftlichen Arbeitgeber wären nur zu berechtigt.
Fest steht: Zwar ergibt eine Debatte über eine Befristungshöchstquote unabhängig von einer WissZeitVG-Novelle Sinn. Gelänge es jedoch tatsächlich, eine ernsthafte Diskussion über das Für und Wider anzuzetteln, könnte es sogar noch zur Gelegenheit werden, dass der Gesetzbeschluss zum WissZeitVG auf sich warten lässt. Wenn, ja wenn, die Ampelfraktionen im Bundestag bereit sind, noch einmal ein bisschen Staub aufzuwirbeln.
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Das Copyright für das Bild "Posłowie i politycy Konfederacji w Sejmie" (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pos%C5%82owie_i_politycy_Konfederacji_2022.jpg) liegt bei Adam Grycuk. Das Bild wird im Rahmen der Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Poland (CC BY-SA 3.0 PL)-Lizenz verwendet.Wer wird die nächste Regierung stellen? Dies ist momentan die alles entscheidende Frage, die die Berichterstattung über den polnischen Wahlkampf im Vorfeld der Parlamentswahlen im Herbst bestimmt. Dabei wird eine Partei immer häufiger genannt, die bis kurzem kaum ein Beobachter der politischen Szene Polens auf dem Zettel hatte: die Konfederacja Wolność i Niepodległość (Konföderation Freiheit und Unabhängigkeit), kurz: Konfederacja. Zu Beginn des Jahres galt die Partei noch als Wackelkandidat. Umfragewerte knapp über der Fünfprozenthürde ließen einen erneuten Einzug in den Sejm, das wichtigere Unterhaus des polnischen Parlaments, alles andere als sicher erscheinen. Davon kann nach dem derzeitigen Stand der Dinge keine Rede mehr sein. Die Partei erreichte zuletzt stabile Umfragewerte etwas über zehn Prozent und wird mittlerweile als potenzieller Koalitionspartner der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość, PiS) gehandelt, die aller Voraussicht nach aus eigener Kraft keine Parlamentsmehrheit zustande bringen wird. Grund genug, sich etwas genauer mit derjenigen politischen Kraft in Polen zu beschäftigen, die sich trotz, oder vielleicht gerade wegen ihrer krawalligen Außendarstellung innerhalb kurzer Zeit vom Wackelkandidaten zum potenziellen Königsmacher der polnischen Politik entwickelt hat.Woher kommt die Partei?Die Anfänge der Konfederacja reichen ins Jahr 2018 zurück, als sich im Vorfeld der Europawahl 2019 die politische Formation des Enfant terrible der polnischen Politik, Janusz Korwin-Mikke, unter dem Namen KORWIN, die Anhänger des monarchistischen Regisseurs Grzegorz Braun, das Milieu rund um den Rapper Piotr Liroy-Marzec und die Nationale Bewegung (Ruch Narodowy, RN) zum Wählerwahlkomitee[1] Konfederacja KORWiN Braun Liroy Narodowcy zusammenschlossen. Der Zusammenschluss blieb auch nach der Wahl bestehen, wenngleich er mit 4,55 Prozent der abgegebenen Stimmen den Einzug ins Europäische Parlament verpasste. Im Nachgang der Europawahl gründete Braun die Partei Konfederacja Korony Polskiej (Konföderation der Polnischen Krone, KKP), die gemeinsam mit KORWIN und RN im Rahmen der Konfederacja zu den polnischen Parlamentswahlen 2019 antrat und mit 6,8 Prozent insgesamt 11 Sitze im Sejm errang. Liroys Formation hatte die Konfederacja zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen.Mit der russischen Aggression gegen die Ukraine vom 24. Februar 2022 begannen sich die Machtverhältnisse in der Konfederacja zu verschieben. Im Verlauf des Kriegs sorgten KORWIN-Vorsitzender Korwin-Mikke und KKP-Chef Braun durch pro-russische Aussagen für Unruhe in den eigenen Reihen. Auch Versuche der Konfederacja, die große Anzahl ukrainischer Flüchtlinge politisch zu instrumentalisieren, scheiterten. Demonstrationen unter dem Slogan "Stopp der Ukrainisierung Polens" (Stop ukrainizacji Polski) stießen innerhalb der polnischen Bevölkerung nur auf wenig Resonanz. Wegen grundlegender Differenzen zu Korwin-Mikke in der Russlandpolitik verließen vier Sejm-Abgeordnete die Partei KORWIN. Am 15. Oktober 2022 trat schließlich Korwin-Mikke selbst vom Parteivorsitz zurück, ihm folgte der junge Ökonom und Steuerberater Sławomir Mentzen nach. Ende November änderte die Partei KORWIN ihren Namen in Nowa Nadzieja (Neue Hoffnung). Im Februar 2023 wurde Mentzen zum Co-Vorsitzenden der Konfederacja neben Krzysztof Bosak ernannt. Damit einher gingen weitreichende Strukturänderungen innerhalb der Konfederacja. Wichtigstes Entscheidungsorgan ist nun der zehnköpfige Führungsrat (Rada Liderów), dem je vier Vertreter von Nowa Nadzieja und der Nationalen Bewegung sowie zwei Vertreter von KKP angehören.Wie sehen die Wahl- und Umfrageergebnisse aus?Nach dem erfolgreichen Abschneiden bei den Sejm-Wahlen 2019 (6,8 Prozent) und der Konsolidierung des Ergebnisses bei den Präsidentschaftswahlen im Folgejahr (ebenfalls 6,8 Prozent für ihren Kandidaten Krzysztof Bosak) macht die Konfederacja zuletzt mit zweistelligen Umfragewerten verstärkt auf sich aufmerksam. Blickt man auf die Ergebnisse des Microblogs Pooling the Poles des Warschauer Politikwissenschaftlers Ben Stanley, der die Ergebnisse mehrerer Umfrageinstitute über einen längeren Zeitraum in die Analyse aufnimmt, dann kann die derzeitige Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość, PiS) bei den im Herbst anstehenden Sejm-Wahlen mit 37 Prozent der Stimmen rechnen, was ihr 207 Mandate im Parlament bescheren würde. Damit wäre die Partei zwar klarer Wahlsieger, gleichzeitig aber um einiges von einer Parlamentsmehrheit von 231 Sitzen entfernt. Ein möglicher Ausweg könnte eine Koalition mit der Konfederacja sein, die zuletzt auf 10 Prozentpunkte kam und mit voraussichtlich 40 Mandaten der PiS zu einer bequemen Regierungsmehrheit verhelfen könnte. Wie wahrscheinlich ein solches Regierungsbündnis abseits der reinen Wahlarithmetik und mit Blick auf inhaltliche Schnittmengen wäre, werde ich am Ende des Beitrags diskutieren.Wie lässt sich der jüngste Aufschwung in den Umfragen erklären?Jung und unverbraucht: das neue FührungspersonalMit dem neuen Führungspersonal um Mentzen und Bosak sowie der Marginalisierung von Korwin-Mikke und Braun scheint die Partei strukturell besser aufgestellt als je zuvor. Mentzen ist es gelungen, die innerparteilichen Zwistigkeiten bei KORWIN, jetzt Nowa Nadzieja, zu beenden. Zudem gelingt es der Konfederacja zunehmend, mit einer Stimme zu sprechen, was zweifelsohne großen Einfluss auf die Außendarstellung hat. Ein Alleinstellungsmerkmal der Konfederacja neben dem ultraliberalen Programm in Wirtschaftsfragen ist das junge Alter ihres Führungspersonals. Robert Winnicki, Chef des Wahlkampfstabs, Sejm-Abgeordneter und Vorsitzender der Nationalen Bewegung, wird in diesem Sommer 38. Präsidentschaftskandidat Krzysztof Bosak, der ebenfalls im polnischen Parlament sitzt, ist 40, Sławomir Mentzen, der das Gesicht des jüngsten Aufschwungs ist, zählt gerade einmal 36 Jahre. Damit verkörpert das Führungspersonal der Partei ein völlig anderes Politikerbild als etwa der Vorsitzende der Bürgerplattform (Platforma Obywatelska, PO) Donald Tusk – 66 Jahre alt – und PiS-Chef Jarosław Kaczyński – 73 Jahre alt –, deren Konkurrenz die polnische Politik seit nunmehr gut zwanzig Jahren dominiert. Gerade jüngere Wähler, darunter die Erstwähler, dürften sich von der Jugendlichkeit der Konfederacja angezogen fühlen. Man hat es mit neuen, weitestgehend unverbrauchten Gesichtern zu tun, die eine gänzlich andere Ansprache und Ausstrahlung besitzen als die Generation von Tusk und Kaczyński. Das zeigt sich auch in der Nutzung der Sozialen Medien. Diese entwickelten sich zum zentralen Kommunikationskanal der Partei, der lange Zeit der Zugang zu den von der PiS kontrollierten öffentlichen Medien aber auch zu den oppositionsnahen Medien verwehrt blieb. Im Bereich der Sozialen Medien ist vor allem Mentzen omnipräsent, mit über 700.000 Follower auf TikTok, über 450.000 auf Facebook und über 300.000 auf Twitter. Zudem startet er Ende Mai seine Tour unter dem Motto "Ein Bier mit Mentzen" (Piwo z Mentzenem), die ihn durch zwölf Städte führen wird. Dies alles wirkt auf junge Wähler attraktiv. Umfragen zufolge unterstützen 51,5 Prozent der Wählerschaft im Alter von 18 bis 39 Jahren die politische Rechte, wobei ganze 35 Prozent auf die Konfederacja entfallen und gerade einmal 15,5 Prozent auf die PiS.Frei und unabhängig: Inhaltliche Mäßigung als ErfolgsrezeptLange Zeit war die inhaltliche Ausrichtung der heterogenen Partei alles andere als eindeutig. Zu den programmatischen Schnittmengen zählen eine ausgeprägte EU-Skepsis gepaart mit einer Betonung der polnischen Souveränität sowie eine grundsätzliche Ablehnung wohlfahrtsstaatlicher Errungenschaften wie öffentliche Bildung, Gesundheitsversorgung oder Sozialprogramme. So spricht sich die Konfederacja etwa für die Abschaffung von Steuern und Sozialleistungen wie staatlicher Krankenversicherung, Rentenversicherung und Familiengeld 500 Plus aus. Nicht zuletzt aufgrund solcher ultralibertären Forderungen ist die Partei vor allem für junge Männer attraktiv, die alleinstehend und körperlich gesund sind, einen Job haben und für die das eigene Rentenalter in ferner Zukunft liegt. Diese Wählerklientel fühlt sich durch Steuern und Sozialabgaben in erster Linie belastet und versteht den Wohlfahrtstaat vor allem als Bevormundung.Ihre EU-Skepsis unterscheidet die Konfederacja von den übrigen Oppositionsparteien ebenso wie ihre indifferente Haltung hinsichtlich einer Liberalisierung des Abtreibungsrechts und der Justizreformen der Regierungspartei PiS. Gleichzeitig kann die Konfederacja kaum als natürlicher Koalitionspartner der PiS betrachtet werden. Blickt man wie der Soziologe Jarosław Flis auf die Wählerschaft der Partei, dann sieht man, dass diese sich zwar am wenigsten mit der politischen Linken identifiziert, am zweitwenigsten aber bereits mit der PiS. Erst danach folgt die Bürgerplattform. So habe im zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen 2020 die eine Hälfte der Konfederacja-Wähler für den PiS-Kandidaten und Amtsinhaber Andrzej Duda gestimmt, die andere Hälfte hingegen für den PO-Kandidaten Rafał Trzaskowski. Flis zufolge gibt es innerhalb der Konfederacja eine starke libertäre Strömung, die dem laizistischen Liberalismus nahesteht und politische Korrektheit ablehnt. Im Prinzip führe die Konfederacja das traditionelle Credo der politischen Linken fort. Sagte die Linke einst: "Niemand wird uns ins Bett schauen!", dann sagt die Konfederacja heute: "Niemand wird uns in den Kochtopf und in die Garage schauen!". Während die Linke für sexuelle Selbstbestimmung eintrat, fordert die Konfederacja heute Selbstbestimmung und Wahlfreiheit bei der Wahl des Essens und des Brennstoffs.Diese Betonung der Souveränität, sowohl der Souveränität Polens gegenüber der EU als auch der Souveränität der polnischen Bürger gegenüber dem polnischen Staat, spiegelt sich in dem Wahlkampf-Slogan "Wir geben euch Polen zurück!" (Oddamy wam Polskę!) wider. Gleichzeitig ist der jüngste Aufschwung auch Ausdruck einer inhaltlichen Mäßigung der Partei, die in der Vergangenheit immer wieder durch ausländer-, minderheiten- und frauenfeindliche Ausfälle auf sich aufmerksam machte und mit der Nationalen Bewegung fest in der rechtsextremen Szene des politischen Polen verankert ist. So wurden dem Co-Vorsitzenden der Konfederacja, Sławomir Mentzen, zuletzt immer wieder seine 5 Punkte (piątka Mentzena) vorgehalten, die er im Jahr 2019 vorgetragen hat. Damals erklärte Mentzen auf einer Veranstaltung in Krakau im Rahmen des Europawahlkampfes: "Wir wollen keine Juden, Homosexuelle, Abtreibung, Steuern und auch keine Europäische Union!" Während seine Worte damals kaum für Aufregung sorgten, sieht dies heute anders aus: Mentzen ist mittlerweile zum Parteichef aufgestiegen und selbst eine Regierungsbeteiligung scheint Stand heute eine ernsthafte Option zu sein. Daher vermag es kaum zu verwundern, dass Mentzen sich von seinen damaligen Aussagen zu distanzieren versucht, entsprächen diese doch keineswegs seiner persönlichen Auffassung und seien zudem aus dem Kontext gerissen.Der lachende DritteBeim aktuellen Aufwind in den Umfragen dürfte die Konfederacja in doppelter Hinsicht von dem beabsichtigten und medial viel diskutierten Bündnis zwischen der sogenannten Bauernpartei (Polskie Stronnictwo Ludowe, PSL; wörtlich eigentlich Volkspartei) und der Partei Polska 2050 um Szymon Hołownia profitieren. Einerseits scheinen sich Teile der ländlichen Wählerschaft, gerade aus dem landwirtschaftlichen Bereich, die traditionell der PSL nahestehen, zuletzt aber auch die PiS unterstützten, angesichts zahlreicher Krisen von der Konfederacja und ihrem wertkonservativen Profil angesprochen fühlen. Dies zeigten zuletzt die Proteste der polnischen Landwirte gegen die Einfuhr ukrainischen Getreides, dem sich die Konfederacja anschloss. Andererseits dürften auch einige Unterstützer von Polska 2050 von der Aussicht einer Zusammenarbeit mit einer derart etablierten Partei wie der PSL abgeschreckt sein und ihre Systemkritik nun durch die Anti-Establishment-Partei Konfederacja besser vertreten sehen.Welche Szenarien gibt es im Hinblick auf die Parlamentswahlen?Einige Beobachter schreiben der Partei die Rolle des Königsmachers zu, der der aktuell regierenden PiS zu einer weiteren Amtszeit verhelfen könnte. Gleichwohl scheint ein solches Szenario die Partei vor große Herausforderungen zu stellen, schließlich galt sie bislang vor allem als Hort von Protestwählern, eine Regierungsbeteiligung stand noch nie zur Debatte. Marcin Duma, Chef des Meinungsforschungsinstituts IBRiS, hält hingegen eine Koalition zwischen PiS und Konfederacja nach den Sejm-Wahlen im Herbst für unwahrscheinlich. Schließlich seien die Sozialprogramme zentraler Bestandteil der Regierungspolitik von Recht und Gerechtigkeit. Die Konfederacja hingegen plädiert für die Beschränkung sozialpolitischer Maßnahmen, gepaart mit einem ultraliberalen Wirtschaftsprogramm. Auch dürfte die Aussicht auf politische Spitzenämter und die damit einhergehenden innerparteilichen Verteilungskämpfe zu neuen Querelen in der Rechtsaußenformation führen, bei dem auch die Altvorderen Braun und Korwin-Mikke ein Stück vom Kuchen der Macht abbekommen möchten.Daher halten andere Beobachter ein weiteres Szenario für weitaus wahrscheinlicher. Die Formation möchte ihren Nimbus als (einzig verbliebene und glaubwürdige) Anti-System- bzw. -Establishment-Partei nicht riskieren, da das Gros ihrer Wählerschaft sie aus diesem Grund wählt. Schließlich gilt es als erklärtes strategisches Ziel der Partei, die PiS als stärkste Kraft der politischen Rechten in Polen abzulösen, zumal nach einem in den nächsten Jahren bevorstehenden Ausscheiden Jarosław Kaczyńskis aus der aktiven Politik. Zudem ist das politische Führungspersonal noch vergleichsweise jung, das heißt, sie könnten auch noch vier Jahre warten, um dann noch stärker zu werden. In einem solchen Szenario könnte die Konfederacja eine PiS-geführte Minderheitsregierung punktuell unterstützen und sich so Einfluss auf die polnische Landespolitik sichern. Gleichzeitig scheint ein solches taktisches Manöver durchaus risikobehaftet zu sein, schließlich kann die Konfederacja nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass ihr aktueller Höhenflug von Dauer sein wird. Weitere vier Jahre Opposition könnten die Partei in den Umfragen genau dorthin zurückführen, wo sie noch zu Beginn des Jahres 2023 stand: an der Schwelle der Fünfprozenthürde. Die Konfederacja-Vertreter selbst erteilen in Interviews einer möglichen Koalition mit der PiS eine Absage, allerdings nicht ohne sich ein Hintertürchen offen zu halten. So wolle man über mögliche Koalitionen erst nach den Wahlen sprechen. Hinter den durchaus widersprüchlichen Äußerungen dürfte vor allem Wahlkampftaktik stecken, schließlich präsentiert sich die Partei einerseits als "normale rechte" Alternative zur "pseudo-rechten" PiS, profitiert andererseits jedoch von der gestiegenen Aufmerksamkeit gegenüber einer potenziellen Regierungspartei.FazitBis zu den Wahlen bleibt noch ein gutes halbes Jahr, das reicht in der (polnischen) Politik noch für die eine oder andere Volte. Weder ist es ausgemacht, dass die PiS nicht doch noch die fehlenden Prozentpunkte für eine erneute Alleinregierung zusammenkratzt, noch ist gesagt, dass sich die Konfederacja auf einem niedrigen zweistelligen Prozent-Niveau wird halten können. Gerade die wechselwilligen Wähler, die der Partei den jüngsten Aufschwung beschert haben, werden in den kommenden Wochen und Monaten ganz genau hinschauen und hinhören, was die Vertreter der Partei medial von sich geben. Hier wird im Hinblick auf einen möglichen Wahlerfolg der Konfederacja vor allem dreierlei ausschlaggebend sein. Erstens: wird es den beiden Führungsfiguren Mentzen und Bosak gelingen, sich kurzfristig auftuende politische Gelegenheiten auch zukünftig taktisch klug zu nutzen und sich als Alternative mit Alleistellungsmerkmal gegenüber den übrigen Kontrahenten zu positionieren? Zweitens: wird es der Partei gerade auf der Zielgerade gelingen, aufkommende Interessenwidersprüche innerhalb der eigenen Wählerschaft (Regierungsbeteiligung ja oder nein?) verlustfrei zu moderieren? Drittens: werden die Altvorderen wie Korwin-Mikke und Braun sich dauerhaft zurückhalten und wie lange wird die erst seit kurzem funktionierende parteiinterne Disziplin halten?
[1] Wahlkomitees sind in der polnischen Politik für die Anmeldung der Kandidaten und den Wahlkampf zuständig. Bei den Wahlen zum Europaparlament, zum Sejm und zum Senat gibt es in Polen drei Arten von Wahlkomitees: das Wahlkomitee einer politischen Partei (Komitet wyborczy partii politycznej), das Wahlbündnis mehrerer poltiischer Parteien (Koalicyjny komitet wyborczy), für das statt der Fünf- eine Achtprozenthürde gilt, und das Wählerwahlkomitee (Komitet wyborczy wyborców), das von einer Gruppe von mindestens 15 wahlberechtigten Bürgern gegründet werden kann.