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World Affairs Online
In: SWS-Rundschau, Band 41, Heft 4, S. 435-458
'Der vorliegende Beitrag ist der Thematik Schwangerschaftsabbruch in Österreich gewidmet und behandelt mehrere Aspekte. Zuerst erfolgt eine Darstellung der gesetzlichen Lage, der Praxis sowie der politischen Diskussion seit den 70er-Jahren. Vor dem Hintergrund fehlender Statistiken gilt ein weiterer Abschnitt der Problematik der Schätzungen über die jährliche Zahl der Abbrüche. Empirische Befunde zur Einstellung der Bevölkerung zur Fristenlösung sowie zu sozialen und biographischen Risikofaktoren konnten aus Daten des 'Family and Fertility Survey' (FFS 1996) gewonnen werden. Aus früheren Studien zur Frage der Fristenlösung ist der bedeutsame Einfluss der religiösen Einstellung und der regionalen Herkunft auf die Meinung der Bevölkerung bekannt. Dies konnte auch für unsere Studie bestätigt werden. Darüber hinaus wurde das Augenmerk auf das soziale und familiäre Netz der befragten Frauen gerichtet, um zu überprüfen, inwieweit dieses den Prozess der Entscheidungsfindung für oder gegen eine ungeplante Schwangerschaft beeinflusst. In Anbetracht der jüngsten politischen Diskussion um eine Fristverlängerung für Abtreibung bei eugenischer Indikation ist auch ein Kapitel zu Fragen der Eugenik sowie zu ethischen Problemen angefügt, die aus den aktuellen Entwicklungen in der Reproduktionstechnologie resultieren.' (Autorenreferat)
In: SWS-Rundschau, Band 43, Heft 4, S. 450-472
'In diesem Artikel werden relevante Ergebnisse der gegenwärtigen Flüchtlingsforschung als spezieller Teilbereich der Globalisierungs- und Migrationsforschung vorgestellt. Dabei werden zwei Schwerpunkte gesetzt: Zum einen wird die These vertreten, dass insbesondere die sozial- und kulturanthropologische Forschung das Klischee von Flüchtlingen als 'passive HilfsempfängerInnen' durchbrochen und auf die wesentliche Bedeutung eines Aktiv-Seins für Menschen während und nach der Flucht hingewiesen hat. Zum anderen werden frauenspezifische Fluchtgründe und die Anerkennung von frauenspezifischen Verfolgungsformen erläutert. Abschließend werden genderspezifische Aspekte mit Fallbeispielen aus empirischen Studien der beiden Autorinnen näher ausgeführt.' (Autorenreferat)
Chang Kwun-Hung. ; Thesis (M.Phil.)--Chinese University of Hong Kong, 2003. ; Includes bibliographical references (leaves 184-189). ; Abstracts in English and Chinese. ; Chapter 1. --- Introduction ; Chapter 1.1 --- The approach of this thesis --- p.3 ; Chapter 1.2 --- Criticisms on Rawls --- p.8 ; Chapter 1.3 --- Influences from Marx --- p.13 ; Chapter 1.4 --- "Socialism, market, and democracy" --- p.14 ; Chapter 1.5 --- Why should we need equality? --- p.18 ; Chapter 2. --- Complex Equality and Distributive Justice ; Chapter 2.1 --- Social goods and distributive spheres --- p.22 ; Chapter 2.2 --- Problems on simple equality --- p.26 ; Chapter 2.3 --- Complex equality and reduction of dominance --- p.33 ; Chapter 2.4 --- Blocked exchange and free exchanges --- p.37 ; Chapter 2.5 --- Natural endowments and desert --- p.40 ; Chapter 3. --- Criticisms on Walzer's theory of social goods ; Chapter 3.1 --- Loose link between social meanings and distributive principles --- p.47 ; Chapter 3.2 --- Moral considerations and principle of utility --- p.50 ; Chapter 3.3 --- Basic needs and communal provision --- p.56 ; Chapter 3.4 --- Unclear boundaries between social goods --- p.60 ; Chapter 4. --- Citizenship and shared understandings of social goods ; Chapter 4.1 --- Democratic citizenship and political power --- p.70 ; Chapter 4.2 --- Decentralized democratic socialism --- p.77 ; Chapter 4.3 --- Ruled by citizens or ruled by specialists? --- p.79 ; Chapter 4.4 --- Shared understandings of social welfare --- p.81 ; Chapter 4.41 --- Medical care ; Chapter 4.42 --- Education ; Chapter 4.5 --- Art of separation --- p.91 ; Chapter 5. --- Interpretation and social criticism ; Chapter 5.1 --- Interpretation thesis --- p.99 ; Chapter 5.2 --- Social criticism --- p.111 ; Chapter 5.3 --- Dworkin-Walzer debate --- p.118 ; Chapter 6. --- Problems with Walzer's interpretation thesis ; Chapter 6.1 --- The possibility of social criticisms made by another society --- p.132 ; Chapter 6.2 --- Refutation of interpretation thesis --- p.139 ...
BASE
In: Kultur- und Medientheorie
In: Masse und Medium 1
Frontmatter --Inhalt --Masse und Medium: Der Container und seine Umwelt --"Die Tiere dürfen nicht getötet oder geschlachtet werden ..." Versuch einer literarhistorischen Lektüre von Big Brother /Sprenger, Ulrike --"Deppengeschwätz" -- Schein oder Nichtschein in medialen Menschenexperimenten der high- und low-Kultur /Pethes, Nicolas --Big Brother: Das Experiment : uthentizität9 -- Zur Interdiskursivität von Versuchsanordnungen /Stäheli, Urs --Und wir sind nur die Kandidaten -- in den Assessment-Centern der Moderne. Big Brother: Ein Exempel? /Zorn, Carsten --Das Gute, das Böse, der Sex -- Zur Beobachtung des Begehrens im Container /Ellrich, Lutz --"Über das Auge triumphiert der Blick". Perspektiven des Voyeurismus /Schwering, Gregor --Die Kamera liebt dich. Unser Leben als Seifenoper /Žižek, Slavoj Ž --Die Antiquiertheit von Orwells "Big Brother" -- Über die Veränderung von Macht und Handlungsfähigkeit /Winter, Rainer --Die Ware Vertrauen -- "Back to Basics" oder die Veralltäglichung von trash? /Göttlich, Udo --Passions-Spiele -- Pseudoreligiöse Praktiken und ihre Funktion bei Big Brother /Wiegandt, Kai Martin --Die Erotisierung des Alltags -- Die Inszenierung von Sport, Erotik und Geschlecht bei Big Brother /Krummheuer, Antonia --Das Begehren der Kontrolle -- Big Brother im Internet /Papilloud, Christian --Das Licht des Antagonismus -- Populärkultur zwischen Mikro-Politik und Makro-Politik /Marchart, Oliver --Die Autorinnen und Autoren.
In: Journal für Psychologie, Band 7, Heft 4, S. 55-67
Die Grundlagen für das Verantwortungsgefühl werden phylogenetisch sowie onto- und aktualgenetisch im Kontext der Fähigkeit zu volitivem Handeln abgeleitet. Es wird gezeigt, dass das Individuum erst mit der bewussten Plan- und Steuerbarkeit des eigenen Handelns zunehmend dafür verantwortlich gemacht werden kann, was es tut und was es unterlässt. Je sachkundiger es dann entscheidet und handelt, desto mehr wird es zum Subjekt seiner Lebensgestaltung. Vielfältige und persönlich relevante Informations- und Einflussmöglichkeiten fördern nicht nur Motiventwicklung und persönliches Verantwortungsgefühl, sie begünstigen auch ein sachadäquates und stabiles, aber keineswegs starres Motiv- und Wertsystem. Dabei geht es nicht schlechthin um internale Kontrollüberzeugungen, sondern um relevante, reale Einflussmöglichkeiten in bedeutsamen, lebenstypischen Entscheidungssituationen. Willkürliche Kontrolle und Einengung der Informations- und Einflussmöglichkeiten dagegen kennzeichnen autoritäre Erziehung und autoritäre Herrschaft. Zivilcourage ist auch in demokratisch verfassten Gesellschaften eher selten. Forderungen nach Loyalität stehen dem oft entgegen und werden viel zu selten hinterfragt. Besonders gravierende Probleme ergeben sich daraus in Zeiten sozialen und politischen Wandels. Die Möglichkeit des Subjektseins erlegt Personen die Verantwortung auf, sich der sich ändernden gesellschaftlichen Wirklichkeit nicht nur anzupassen, sondern sie ihren Werten gemäß mitzugestalten.
In: Migration steuern und verwalten: Deutschland vom späten 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart, S. 423-458
In seiner ethnographischen Untersuchung der Art und Weise, wie in Asylverfahren Entscheidungen getroffen werden, bezieht sich der Autor auf seinen halbjährigen Feldaufenthalt beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFI) und legt seiner Fallrekonstruktion eine Vielzahl von Anhörungsprotokollen, Bescheiden, Handreichungen des BAFI sowie eigene Feldnotizen, Mitschriften, Interviews und transkribierte Anhörungen zugrunde. Er beschreibt die amtliche Prüfdiagnostik im Asylverfahren in drei Schritten: Er zeigt zunächst, welche "legitimen" Anforderungen, z.B. die Forderung von Teilnehmer- und Mitgliedschaftskompetenz, an den Prüfling gestellt werden. Diese Anforderungsprofile produzieren das Material für eine Reihe von Tests, die sich anhand der Selbst- und Fremdreferenz des Prüfwissens unterscheiden lassen und die anschließend in den Blick genommen werden. Hier wird gezeigt, dass die Asylprüfung wie eine Testreihe funktioniert und als "Falsifikationsverfahren" von künstlich produzierten Aussagen konzipiert wird. Im dritten Abschnitt wird das Urteilsvermögen des Entscheiders kritisch hinterfragt und eine "chronisch knappe Urteilskraft" diagnostiziert. Die beobachtete Tendenz zur Selbstbezogenheit der Asylprüfung lässt vor diesem Hintergrund erkennen, dass sie die Urteilskraft auf Seiten "unwissender" Prüfer generiert und die Prüfung "verschult". (ICI2)
In: ZeS-Arbeitspapier, Band 17/01
"Die Neuregelungen im Rahmen der Rentenreform im Jahre 2000 bzw. in der ersten Hälfte des Jahres 2001 haben die Rahmenbedingungen der Altersvorsorge in Deutschland grundsätzlich verändert. Bildeten in den letzten Jahrzehnten gesetzlich verankerte Systeme für abhängig Beschäftigte und einen Teil der Selbstständigen - ergänzt um betriebliche und private Altersvorsorge - den Kern der Alterssicherung, soll nach der Reform die ergänzende Altersvorsorge eine stärkere Betonung finden. Ziel ist es, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 auf nicht mehr als 22 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts ansteigen zu lassen, nicht zuletzt auch um anteilige Arbeitgeberbeiträge zu begrenzen. Durch diese Neuregelungen kommt der staatlich geförderten betrieblichen und privaten Altersvorsorge eine neue Aufgabe zu, da sie zur Erreichung von sozialpolitischen Sicherungszielen eingesetzt werden soll. Im Zentrum dieses Beitrages steht die individuelle private Altersvorsorge. Sie unterscheidet sich vor allem dadurch von den klassischen Institutionen der Sozialpolitik, dass sie weitgehend durch individuelle Entscheidungen geprägt wird. Mit dem Funktionswechsel werden daher insbesondere die Rahmenbedingungen privater Altersvorsorge, unter denen die Entscheidungen gefällt werden, zum Gegenstand ökonomischer Sozialpolitikforschung. Schließlich kann man davon ausgehen, dass die Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen erheblichen Einfluss auf die Verteilung von Einkommen und Vermögen privater Haushalte im Alter hat. Die Ausführungen in diesem Text beziehen sich dabei nicht allein auf die Darstellung der sogenannten 'Riester-Rente' nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG), sondern auf alle Formen der privaten Altersvorsorge. Es werden zunächst 'alte' und 'neue' Formen vorgestellt und Finanzierungsverfahren sowie normative Aspekte und Kriterien zur Beurteilung ihrer Verteilungswirkung diskutiert. Sodann erfolgt eine Deskription des Status Quo der Verteilung von Einkommen und privatem (Vorsorge-)Vermögen insbesondere von älteren Privathaushalten in Westdeutschland. Grundlage ist eine Längsschnitt-Kohortenanalyse auf Datenbasis des SOEP im Zeitraum von 1984 bis einschließlich 1997. Da private Vorsorge seit langem ein fester Bestandteil der Alterssicherung ist, sind einige Verteilungswirkungen bei einer stärkeren Betonung privater Vorsorge im Grundsatz bekannt. Hypothesen der Verteilungseffekte stärkerer privater Altersvorsorge werden zusammengefasst und daraus weitere Forschungsfragen entwickelt. Dabei wird unter anderem deutlich, dass Fragen nach dem Sparverhalten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Grad der individuellen Entscheidungsfreiheit (obligatorische versus private Vorsorge) für künftige Forschungsarbeiten von Bedeutung sein werden." (Autorenreferat)
In: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Band 25, Heft 3, S. 291-302
'Korruption ist nicht deswegen ethisch negativ oder gesellschaftlich schädlich zu bewerten, weil sie gegen geltende Gesetze verstößt. Die Auswirkungen von Normen und Gesetzen können gesellschaftlich und wirtschaftlich ambivalent sein und sich auch im Zeitverlauf ändern. Für die Bewertung von Korruption muss daher ein nichtnormativer Ansatz gewählt werden. Für die Bewertung der Konsequenzen von Korruption lassen sich eine Reihe von empirischen und theoretischen Befunden und Meinungen heranziehen, die sich weitgehend auf quantifizierbare Effekte beziehen. Zu den schädlichen Wirkungen gehören beispielsweise, dass der Preis auf Märkten steigt, weil der Wettbewerb verzerrt wird, oder dass Qualitätsmängel bei Gütern oder Dienstleistungen auftreten. Zwar werden in der wissenschaftlichen Literatur überwiegend die schädlichen Wirkungen von Korruption betont, es werden aber auch positive Konsequenzen genannt wie etwa die Beschleunigung administrativer Leistungen beim so genannten Speed Money. Es lässt sich sogar zeigen, dass Korruption nicht automatisch eine pareto-ineffiziente Allokation nach sich ziehen muss. Der Beitrag verschiedener soziologischer Richtungen zur Korruptionstheorie kann insbesondere darin bestehen, die nicht-quantifizierbaren Effekte von Korruption aufzuzeigen. Fasst man Korruption i.S.d. Handlungstheorie als eine Interaktionssequenz zwischen einem Prinzipal, einem Agenten (der für ihn arbeitet) und einem Klienten, der den Agenten besticht, dann lassen sich die schädlichen Auswirkungen von Korruption in einem größeren Rahmen deutlich machen. Korruption kann dann als gesellschaftlich negatives Sozialkapital definiert werden, das destabilisierend wirkt, weil es der Gesellschaft die Vertrauensgrundlage entzieht, die für ihre Existenz lebensnotwendig ist. Fehlendes Vertrauen kann nicht quantifiziert und nicht substituiert werden. Die Un-Ethik von Korruption wird auf diese Weise besser approximiert als über die juristische Tatsache, dass Akteure gegen geltendes Recht verstoßen haben.' (Autorenreferat)
In: cews.publik, Band 5
'Mit dem vorliegenden 'Hochschulranking nach Gleichstellungsaspekten' hat das Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung CEWS Neuland betreten. Das Kriterium Gleichstellung bleibt in den bekannten deutschen Hochschulrankings weitgehend unberücksichtigt. Diese Lücke wird nun geschlossen. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, in Zukunft die Erfolge der Hochschulen auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit ebenfalls in Rankings zu bewerten. Dieses hochschulpolitische Steuerungsinstrument kann die Grundlage für ein prozessbegleitendes Monitoring der drei zentralen gleichstellungsgesetzlichen Aufträge des Hochschulrahmengesetzes bieten: tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Paragr. 3 HRG); Berücksichtigung der Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages bei der staatlichen Finanzierung der Hochschulen (Paragr. 5 HRG); Gleichstellungsrelevante Berichtspflicht der Hochschulen gegenüber dem Staat (Paragr. 6 HRG). Das Erreichen von mehr Chancengleichheit ist also ein Qualitätskriterium für die Arbeit der Hochschulen. Entsprechend wendet sich das vorliegende Ranking an alle, die in Hochschulen und Politik an der Qualität unserer Hochschulen interessiert sind. Die Untersuchung berücksichtigt in diesem ersten Schritt zunächst quantitative Faktoren. Die geplante Fortschreibung wird auch qualitative Indikatoren einbeziehen, um im Zeitverlauf gleichstellungspolitische Prozesse und ihre Ergebnisse sichtbar und für die Weiterentwicklung der Instrumente nutzbar zu machen. Das CEWS möchte mit diesem Bericht einen Kommunikationsraum für den neuen Indikator 'Gleichstellung' innerhalb von Rankings eröffnen und lädt das interessierte Fachpublikum zur Diskussion ein.' (Textauszug)
In: Sozialwissenschaftlicher Fachinformationsdienst soFid, Heft Frauen- und Geschlechterforschung 2004/1, S. 33-38
In ihrem Beitrag präsentiert die Autorin ein erstes Hochschulranking nach Gleichstellungskriterien für die Bundesrepublik Deutschland, das von dem Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) im August 2003 erstellt wird. Für das Ranking werden sieben Indikatoren in den folgenden Bereichen entwickelt: (1) Studierende, (2) Promotionen, (3) Habilitationen, (4) hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal, (5) Professuren sowie (6) Veränderungen beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal bzw. (7) bei den Professuren im Zeitverlauf. Bei den Universitäten (einschließlich Universitäten-Gesamthochschulen) liegen die ehemalige Universität-Gesamthochschule Essen sowie die Humboldt-Universität zu Berlin und die Universität Göttingen in den beiden ersten Ranggruppen. Drei Fachhochschulen in Niedersachsen befinden sich unter den insgesamt acht Hochschulen der beiden obersten Ranggruppen in der Gruppe der Fach- und Verwaltungsfachhochschulen. Bei den künstlerischen Hochschulen befindet sich die Hochschule für Schauspielkunst Berlin in der ersten Ranggruppe, die allerdings bei einem Indikator auch lediglich in der Mittelgruppe platziert ist. Bei den Indikatoren für Veränderungen zwischen 1996 und 2001, die für alle Hochschultypen gemeinsam ausgewertet werden, liegen vor allem Fachhochschulen in der Spitzengruppe (33 von 52 Hochschulen in der Spitzengruppe bei den Professuren, 46 von 74 Hochschulen in der Spitzengruppe bei dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal). Diese Hochschulen weisen damit eine Erhöhung des Frauenanteils von mehr als 5 Prozent auf. Ähnlich wie die ersten Rankings zu Lehre und Forschung an deutschen Hochschulen löst auch das Ranking nach Gleichstellungsaspekten widersprüchliche Reaktionen aus. Das CEWS hat nach Ansicht der Autorin mit dem Hochschulranking nach Gleichstellungskriterien einen ersten Schritt getan, um ein weiteres Instrument der Qualitätssicherung für die Dimension Chancengleichheit zu entwickeln. Ebenso wie andere Rankings bedarf dieses Hochschulranking der kritischen Diskussion. (ICG2)