Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Zur Analyse eines sperrigen Begriffs
In: Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Ein interdisziplinärer Dialog
481 Ergebnisse
Sortierung:
In: Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Ein interdisziplinärer Dialog
In: Nachhaltige Raumentwicklung für die große Transformation - Herausforderungen, Barrieren und Perspektiven für Raumwissenschaften und Raumplanung, S. 214-231
Auf Basis der im Arbeitskreis konsensual vertretenen Überzeugung, dass Raumentwicklung und Raumplanung wesentliche Akteure auf dem Weg des gesellschaftlichen Wandels in eine nachhaltige Raumentwicklung sind, werden im Beitrag die zentralen Ergebnisse der gemeinsamen Arbeit am Thema dargestellt. Die Autorinnen weisen zunächst auf die Annahme hin, dass die Umsetzung des Leitziels der nachhaltigen Raumentwicklung eines Prozesses bedarf, dessen Gestaltung unterschiedlichen Weltbildern unterliegt, über die es sich zu verständigen gilt. Im Arbeitskreis hatte ein solcher Verständigungsprozess dazu geführt, dass die Grundprinzipien im Umgang mit der derzeit nicht-nachhaltigen (räumlichen) Entwicklung benannt wurden. In einer sozialökologischen Perspektive werden die Gebote intra- und intergenerationaler Gerechtigkeit, die Gemeinwohlorientierung der Raumentwicklung und -planung sowie das Ziel der Daseinsvorsorge hervorgehoben. Auf dieser Grundlage und mit dem Blick auf die zentralen Akteure der Transformation sowie auf die Rolle des (gestaltenden) Staates werden die aus Sicht des Arbeitskreises wichtigsten Handlungsfelder identifiziert und in Hinblick auf Transformationserfordernisse betrachtet. Unter der Prämisse, dass Regionalentwicklung das entscheidende Handlungsfeld der großen Transformation ist, sind es u. a. die Themenbereiche Wohnen, Digitalisierung, Energie, Mobilität und Ernährung, die als besonders steuerungsrelevante Bereiche gelten können und hinsichtlich der Steuerungsmöglichkeiten durch räumliche Planung diskutiert wurden. Das Fazit wird abgerundet durch eine Zusammenführung der zentralen Handlungsund Forschungsbedarfe, wie sie von den beteiligten Expertinnen und Experten im Rahmen ihrer jeweils spezifischen Beiträge im Band herausgearbeitet wurden.
In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, S. 991-1002
"Das Thema des Vortrags ist die Wahrnehmung und Beurteilung der Lastenverteilung im deutschen Gesundheitssystem durch die gesetzlich Krankenversicherten. Auf der Basis einer eigenen Umfrage zur 'Akzeptanz des Wohlfahrtsstaates' wird untersucht, ob die bestehende Lastenverteilung im Gesundheitssystem von den gesetzlich Krankenversicherten als problematisch empfunden wird und wodurch sich die Wahrnehmung und Beurteilung der Lastenverteilung erklären lässt. Als Lastenverteilung wird die Verteilung der Finanzierungslasten auf die Akteure im Gesundheitssystem bezeichnet. Dabei kann es zu unterschiedlichen Verteilungskonflikten kommen. Als unfair kann etwa die Lastenverteilung zwischen den gesetzlich Versicherten sowie zwischen gesetzlich und privat Versicherten angesehen werden. Aber auch die Lastenverteilung zwischen unterschiedlichen Akteursgruppen im Gesundheitssystem (z. B. zwischen Ärzten und Versicherten) und auf der Ebene der Gesamtallokation der Mittel kann als problematisch empfunden werden. Für die Wahrnehmung und Beurteilung der bestehenden Lastenverteilung ist die Beurteilung des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der sich daraus ergebenden Verteilungswirkungen zentral. Auch die Bewertung möglicher Veränderungen der Lastenverteilung lassen Rückschlüsse auf ihre Beurteilung zu. Daher wird auch die Beurteilung grundlegender Reformalternativen analysiert, sofern diese die bestehende Lastenverteilung entscheidend verändern. In einem zweiten Schritt wird untersucht, wie die Beurteilung der Lastenverteilung erklärt werden kann. Dabei wird zunächst davon ausgegangen, dass die Zustimmung zur Lastenverteilung bei einer geringen individuellen Belastung hoch ist, während bei einer starken Belastung mit Ablehnung zu rechnen ist. Ergänzend zur objektiven Belastung werden aber auch subjektive Faktoren wie das individuelle Sicherheitsbedürfnis und die Zufriedenheit mit der eigenen Absicherung als Erklärungsfaktoren herangezogen. Schließlich wird untersucht, wie sich Gerechtigkeits- und Solidaritätsüberzeugungen und die Wahrnehmung 'typischer' Leistungsempfänger auf die Beurteilung der Lastenverteilung im Gesundheitssystem auswirken. Von zentraler Bedeutung sind hier die Wahrnehmung von Leistungsmissbräuchen und Fragen des Lebensstils anderer Versicherter wie ein unzureichendes Gesundheitsverhalten." (Autorenreferat)
In: Sozialstruktur und Kultur, S. 177-208
Soziale Ungleichheit ist eines jener Phänomene, die zugleich moralische Entrüstung, politisches Engagement und soziale Analyse mobilisieren. Der Diskurs über Ungleichheit bietet verständlicherweise ein Forum dafür, soziale Benachteiligungen und Unterdrückungen zu thematisieren. Das soziologische Theoretisieren über soziale Ungleichheit fügt diesem Ungleichheitsdiskurs nur mehr eines hinzu: nämlich im Rückgriff auf empirische Daten der einen oder anderen Thematisierung wissenschaftliche Legitimation verleihen. Auch der soziologische Diskurs über Ungleichheit entkommt somit nicht der sozialen Funktion des Ungleichheitsdiskurses: nämlich an der Erzeugung kognitiver Repräsentationen sozialer Ungleichheit mitzuarbeiten. Eine soziologische Analyse, die diese Implikation nicht verdrängen will, muss soziale Ungleichheit als ein Deutungsmuster sozialer Realität begreifen und nach seiner Funktion in der sozialen Realität fragen. Eine solche soziologische 'Objektivierung' des Ungleichheitsbegriffs setzt eine theoretische Perspektive voraus, die den Diskurs über soziale Ungleichheit in der sozialen Realität, die ihn produziert, lokalisiert. Ich möchte die These verteidigen, dass der moderne Ungleichheitsdiskurs von kollektiven Erfahrungs- und Wahrnehmungsweisen der sozialen Welt geprägt ist, die mit dem Aufstieg der bürgerlichen Klasse im 18. Jahrhundert entstanden sind und heute von den Mittelklassen dominiert werden. Die aktuelle Konjunktur der Ungleichheitsforschung in der Soziologie (Kreckel 1983) lässt sich so - provokativ formuliert - als Effekt einer "Verkleinbürgerlichung" der Soziologie erklären.
In: Oxford Research Encyclopedia of Politics
This is an advance summary of a forthcoming article in the Oxford Research Encyclopedia of Politics. Please check back later for the full article.All over the world, indigenous peoples are engaged in domestic and international struggles over their ability to self-determine. Though the specific character and aims of each struggle are different, most resonate with the definition found in the 2007 United Nations Declaration on the Rights of Indigenous Peoples (UNDRIP), which states in article 3 that "Indigenous peoples have the right to self-determination. By virtue of that right they freely determine their political status and freely pursue their economic, social, and cultural development." The rights extended to "all peoples" under the UN Charter (1945) now explicitly include all indigenous peoples. On the other hand, the right to a State, or what could be called external self-determination, does not seem to follow as article 46, section 1, UNDRIP stipulates that "Nothing in this Declaration may be interpreted as implying for any State, people, group, or person any right to engage in any activity or to perform any act contrary to the Charter of the United Nations or construed as authorizing or encouraging any action which would dismember or impair, totally or in part, the territorial integrity or political unity of sovereign and independent States." Even singular documents like the UNDRIP highlight the tension that exists between indigenous peoples' quest for self-determination and national majorities who exercise control over them through the international state system.The topic of indigenous self-determination is approached from many angles. Legal positivists strive to understand the implications of legal documents like UNDRIP, the International Labour Organization Convention 169, treaties, domestic laws, and, increasingly, sui generis, indigenous law. In debates about the nature, extent, and importance of self-determination, normative political theorists continue to study relationships between territory, citizenship, sovereignty, colonialism, human rights, justice, and institutions including the various legal orders previously mentioned. Increasingly, and combining the legal and normative with the strategic, indigenous scholars have taken the lead in debates that evaluate the strengths and weaknesses of various political approaches in promoting and securing what they believe to be their inherent right to self-determination under difficult circumstances. These range from local cultural revitalization to international indigenous social movements, and often involve evaluating trade-offs between direct action and co-operation with states or between treaty negotiations versus legal actions. In summary, indigenous self-determination is a broad field of study with many approaches, most of which endeavour to understand and ultimately help achieve the emancipation of indigenous peoples from centuries of problematic colonial relations.
In: Verhandlungen des 1. Deutschen Soziologentages vom 19. bis 22. Oktober 1910 in Frankfurt am Main, S. 275-310
In: Kooperative Bildungsverantwortung: sozialethische und pädagogische Perspektiven auf educational governance, S. 11-33
Bildungsgerechtigkeit ist ein Anspruch, der nicht nur den Staat, sondern eine Vielzahl gesellschaftlicher Akteure herausfordert. Wie die unterschiedlichen Verantwortungsträger von den Eltern über die Lehrpersonen und Schulträger bis hin zur staatlichen Bildungspolitik miteinander so kooperieren können, dass das Ziel Bildungsgerechtigkeit für alle bestmöglich umgesetzt wird, ist eine bislang noch zu wenig beachtete Frage. ... In der Einleitung werden die beiden Perspektiven von Educational Governance und kooperativer Bildungsverantwortung aufeinander bezogen, um daraus die uns interessierende spezifisch sozialethische Fragestellung zu entwickeln und zu profilieren.
In: Differenz und Integration: die Zukunft moderner Gesellschaften ; Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie im Oktober 1996 in Dresden ; Band 2: Sektionen, Arbeitsgruppen, Foren, Fedor-Stepun-Tagung, S. 607-612
"Nach wie vor strebt Niklas Luhmann mit seiner Theorie sozialer Systeme die Entsorgung humanistischer Altlasten okzidentaler Derivanz an. Eine tragende Säule dieser Beseitigungspolitik ist die Analyse der funktionalen Differenzierung der Gesellschaft und die neuerliche Bereicherung dieses Konzepts durch die Unterscheidung 'Inklusion/Exklusion'. Im Vortrag wird der Versuch unternommen, die altabendländische Begrifflichkeit der Moral auf die Zugzwänge der Inklusion-Exklusionsdynamiken funktional differenzierter Teilsysteme zu beziehen. In modernen Gesellschaften scheint es zunächst ausreichend, daß die Regeln der Partizipation an gesellschaftlichen Funktionsbereichen ausschließlich durch die Leitprinzipien der jeweiligen Handlungssphären vermittelt sind. Aber die durch symbolisch generalisierte Medien prozessierten Inklusions-/ Exklusionschancen basieren auf Erwartungserwartungen (Erleben-Handeln-Attributionen), die prinzipiell enttäuscht werden können. Es fragt sich, ob der Rückgriff auf symbolische Medien allein ausreicht, um die im System erzeugten Erwartungsenttäuschungen zu verarbeiten. Als Alternative werden zwei divergierende Antwortperspektiven angeboten, die auf der Annahme beruhen, daß funktionale Teilsysteme die moralische Komplexität ihrer gesellschaftlichen Umwelt nutzen. Zum einen können systemische Semantiken moralische Diskurse 'anzapfen' und innersystemisch kommunizieren. Derart rückgemeldete moralische Implikate können über rechtliche Programmierung (Verträge) oder interaktive Routinisierung (Fairnessregeln) in den systemischen Prozessen institutionalisiert werden. Zum anderen nutzt die innersystemische Kommunikation unwillkürlich die über Bildungsprozesse erzeugte moralische Zivilisierung der 'Menschen'. Dabei erscheint es plausibel ein Minimalniveau der strukturellen Kompatibilität zwischen funktionaler Systemsteuerung und moralischer Entwicklung moderner Personen anzunehmen. Aktuelle 'Entzivilisierungsphänomene' wären vor diesem Hintergrund als Unterschreitungen des Minimalniveaus zu interpretieren, die einerseits auf veränderte Bildungsbedingungen und andererseits auf die Zunahme stratifikatorischer Exklusionsprozesse verweisen." (Autorenreferat)
In: 27. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Soziologie - Gesellschaften im Umbruch: Sektionen und Arbeitsgruppen, S. 347-350
"Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik stellt sich die Frage, wie der Prozeß der Etablierung neuer organisatorischer und institutioneller, insbesondere rechtlicher Verwaltungsstrukturen im konkreten Verwaltungshandeln vollzogen wird. Anpassungsleistungen administrativer Organisationen an ihre gesellschaftliche Umwelt werden in der soziologischen Diskussion in der Regel als zeitlich verzögertes Nachholen gesellschaftlicher Entwicklungen interpretiert. In den neuen Bundesländern haben wir es mit einer anders gelagerten, vielschichtigeren Konstellation zu tun. Der westdeutschen Rechtsordnung, verstanden als System normativer und kultureller Orientierungen, kommt im Transformationsprozeß eine Schrittmacherfunktion für den sozialen Wandel zu. In aktuellen Rechtsanwendungsprozessen haben ostdeutsche Kommunalverwaltungen hierbei Bewältigungsleistungen zwischen vergangenen und künftigen Handlungsanforderungen zu erbringen. Das beobachtbare Verwaltungshandeln sieht sich somit widersprüchlichen Erwartungen ausgesetzt. In der Anwendung und Nutzung von Recht hat es zwischen (geltender westlicher) Rechtsordnung und (sozialistisch geprägter) Rechtskultur zu vermitteln. Die daraus hervorgehende These ist: Im Prozeß der Rezeption der westdeutschen Rechtsordnung bilden ostdeutsche Kommunalverwaltungen eine Verwaltungskultur aus, die weder in der normativem Vorstellung rechtsstaatlicher Verwaltung aufgeht noch als bloße Fortsetzung "alter" Handlungsformen der DDR-Verwaltung verstanden werden kann. Rezeption von Recht erfolgt in unterschiedlichen Formen der interpretativen Neuschöpfung von Normen durch Rechtsangleichung in einem pragmatischen Sinne." (Autorenreferat)
In: Zeitgerechte Stadt: Konzepte und Perspektiven für die Planungspraxis, S. 311-333
Die Alterung der Bevölkerung wirft die Frage auf, inwieweit die öffentlichen Räume der Stadt nicht nur in baulicher und verkehrstechnischer Hinsicht den Bedürfnissen dieser wachsenden Personengruppe entsprechen müssen, sondern auch in Bezug auf die dort anzutreffenden Zeitstrukturen. Der Beitrag geht von der Vermutung aus, dass im Zuge der allgemeinen gesellschaftlichen Beschleunigungstendenz ein Großteil der im Alltagsgeschäft häufig frequentierten Aggregate für ältere und besonders für hochaltrige Menschen ein Hindernis ihrer eigenständigen Alltagsbewältigung darstellt. In Verbindung mit anderen, nichtzeitlichen Barrieren besteht für die älteren und hochaltrigen Menschen hierdurch das Risiko der Exklusion aus der Kern-Alltagswelt der sogenannten Leistungsträger der Gesellschaft und infolgedessen der Rückzug in eine eigene, nach anderen zeitlichen Regeln funktionierende, somit randständige Alltagswelt. Obwohl dieser Vorgang als solcher grundsätzlich als ambivalent zu werten ist, insofern dass er auch eine Schutzfunktion besonders für hochaltrige Menschen beinhalten kann, werden seine Auswirkungen per Saldo in dem vorliegenden Beitrag jedoch als stigmatisierend und damit als Problem für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und als nicht dem Kriterium der Zeitgerechtigkeit entsprechend behandelt. Dies soll näher analysiert werden und Belastungen durch Zeitstrukturen - besonders durch zu hohe Geschwindigkeiten - sollen deutlicher erkannt werden. Dazu dient das Instrument der "Zeitverträglichkeitsprüfung", das kurz dargestellt wird. Als mittelfristig umsetzbare zeitpolitische Gestaltungsoption wird die Installation sogenannter Comfort-Buttons im Bereich der Alltagsaggregate des öffentlichen Raumes vorgeschlagen; sie sollen eine stärker an den zeitlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen des Individuums orientierte Aggregatgeschwindigkeit ermöglichen und das Individuum in die Lage versetzen, zumindest selektiv die zeitliche Kontrolle über sein Alltagshandeln zurückzugewinnen.
In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, S. 247-259
"The concept of resentment is inherently linked to the cultural criticism of Europe and the West. By way of this cultural criticism and affirmative reaction to it, the syndromes of resentment are widespread in non-European cultures. Thus resentment is also linked to the often diverse multiple formulations of the cultural programs of modernity. The conventional usage of the term would suggest that resentment means a sort of envy of the socially and culturally deprived or a psychological reactive attitude of the unjustly treated who are - morally or factually - deprived to act for revenge and justice. However, in Nietzsche's genealogy of morals, we are informed that Christian altruism and generalised morals of love produce a sort of self-distancing disinterestedness, a general value orientation which in itself remains non-interested in the fate of values in general and in the fate of the other in specific. For Nietzsche, it were priests and other office holders who with their own distancing attitude were - in the process of civilizational constitution of Europe - strongly involved in featuring the general laws of the 'morality of resentment' (i. e. the religious and intellectual formulations of restraint against immediate revengeful action) and in making it the most ambiguous and powerful cultural tool ('Kulturwerkzeug') in the construction of modernity. Since Max Weber the social philosophy of modernity and modernization was - in an affirmative turn - to a large extent engaged in developing science and rationality, as non-resentful components of modern self-construction, professionalism and individualism. The point is that the constitution and reconstitution of the cultural and institutional programs of modernity are as a whole fossils of the inherent struggle to come to grips with 'resentment' and the challenges of the cultural criticism of modernity. Moreover, and following this statement, the essential point is that modern dialogue - in as far as it is determined by the logic to overcome or even to suppress the 'Kulturkritik' on which it was originally built - remains at large inapt to understand the constitution and reconstitution of the non-modern, the non-European and the non-western in contemporary cross-civilizational exchange. I will develop this line of argument by looking closer to the conditions and potentials of dialogue between Muslims and Europeans in the contemporary scene which is so strongly marked by the 'resurgence' of religion and the new modes in which religious components enter or are re-entering today the cultural and political arenas of modernity." (author's abstract)
In: Planung für gesundheitsfördernde Städte, S. 268-280
Mehrfachbelastungen zeigen sich meist in städtischen Quartieren, die unter der Einwirkung von mehreren Belastungsursachen leiden. Diese werden unter dem Gesichtspunkt von "Umweltgerechtigkeit" seit einiger Zeit stärker in den Fokus genommen. Der Beitrag geht anhand von Beispielen zu toxikologischen Erkenntnissen über gesundheitsrelevante Kombinationswirkungen von Schadstoffen davon aus, dass auch verschiedenartige Umweltnoxen chemischer, physikalischer und psychosozialer Art als Einwirkungskomplex zu einer Belastungsverstärkung beitragen. Da bisher kaum Lösungsansätze zur Verminderung von Mehrfachbelastungen eingeübt sind, werden Möglichkeiten diskutiert, wie man diesem Problem begegnen kann. Als generelle Grundlage wird die Vorsorge angesprochen, die bereits heute Maßnahmen zur deutlichen Belastungsminderung ermöglicht, wenn planerische Instrumente der Abwägung zugänglich sind. Als weiterer zentraler Ansatzpunkt werden politische Entscheidungen gesehen, die es aufgrund des gemeindlichen Planungsermessens erlauben, ein eigenes Schutzniveau der Kommune in Form der Selbstbindung (z.B. über Instrumente der informellen Planung) zu definieren. Aber auch eine neu einzuführende planungsrechtliche Bestimmung zur expliziten Steuerung der Abwägung wird als hilfreich angesehen. Hinweise auf konkrete Darstellungen und Bewertungen (auch anhand weiterer Beiträge in diesem Band) erlauben die praktische Auseinandersetzung mit diesem Thema.
In: Das Menschenrecht auf Bildung und seine Umsetzung in Deutschland: Diagnosen - Reflexionen - Perspektiven, S. 11-47
Ziel dieses Beitrags ist es, zentrale gesellschaftliche und wissenschaftliche Kontexte zu skizzieren, in denen die sozialethische Reflexion des Menschenrechts auf Bildung verortet ist. Damit wird der Reflexionshorizont ausgeleuchtet, aus dem heraus die Forschungsfragen entwickelt wurden, die das Forschungsprojekt zum Menschenrecht auf Bildung anleiten, aus dem die vorliegende Publikation hervorgegangen ist. Im ersten Teil der Ausführungen geht es darum, einen Einblick in das inzwischen mit nahezu inflationär zahlreichen Beiträgen unterschiedlichster Provenienz beschickte Forum öffentlicher Diskussionen zu Bildung, Bildungsgerechtigkeit und Bildungspolitik zu gewinnen.
In: Wann ist Bildung gerecht?: ethische und theologische Beiträge im interdisziplinären Kontext, S. 23-48
Der Autor diskutiert das Spannungsfeld von Bildung und Gerechtigkeit in historischer Perspektive. So skizziert er im ersten Kapitel die Idee der "Einheitsschule" in Deutschland und zeichnet vom 19. Jahrhundert bis heute die Entwicklung des deutschen Schulsystems nach. Im zweiten Kapitel setzt er sich kritisch mit der Frage nach der "Chancengleichheit" auseinander. Während er stattdessen Aspekte der Ungleichheit anhand der Thesen und Positionen verschiedener Theoretiker im Zusammenhang mit Bildung darlegt, führt er in einem abschließenden Kapitel die Gesamtschulsysteme von Japan und Finnland als Beispiele an, in denen er trotz formal gegebener Chancengleichheit Ungleichheiten aufdeckt.
In: Bildungswege als Hindernisläufe: zum Menschenrecht auf Bildung in Deutschland, S. 13-39
Zwei Ziele sollen mit diesem einführenden Beitrag verfolgt werden: Zum einen sollen in Kürze einige grundlegende Informationen über Ziele und Struktur des Forschungsprojekts zum Menschenrecht auf Bildung präsentiert werden, dem die in diesem Buch dokumentierte Tagung zugeordnet ist (1). Zum anderen soll mit einer methodologischen bzw. metaethischen Reflexion auf den zurückgelegten Weg ein spezifischer Bezug zwischen dem Gesamtprojekt und der hier erörterten speziellen Thematik ausgewiesen werden. Dafür steht die im Titel formulierte Spannung zwischen Empirie und Normativität, unter der das in unserem Forschungsprojekt erarbeitete bzw. bearbeitete Material befragt werden soll (2). Abschließend werden Desiderate und weiterführende Fragestellungen für die bildungsethische Reflexion benannt, die sich aus der Sichtung der geleisteten Arbeit ergeben (3).