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Grundstrukturen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland und der Ukraine: [... Institut für Öffentliches Recht, Abteilung Verwaltungsrecht, der Universität Göttingen ... Kolloquium ... im September 2010]
In: Universitätsdrucke Göttingen
Einem rechtsstaatlichen und demokratischen Staatsverständnis ist inhärent, dass die Bürger gegenüber Maßnahmen der Exekutive nicht schutzlos gestellt sind, sondern diese durch eine unabhängige Justiz überprüfen lassen können. Wie alle postsozialistischen Transformationsstaaten Osteuropas hat auch die Ukraine nach der Wiedererlangung ihrer Unabhängigkeit 1991 an alte Traditionen angeknüpft und mit dem Aufbau einer Verwaltungsgerichtsbarkeit begonnen. Gleichwohl sind noch eine Reihe von Defiziten festzustellen, die nicht zuletzt ein Problem der personellen Ausstattung, daneben aber auch eine Folge noch fehlender dogmatischer Durchdringung sind, zumal es noch an einer klaren Verfahrenstruktur, allgemein gültigen Verfahrensmaximen und einer darauf aufbauenden Verfahrenspraxis mangelt. Anknüpfend an diesen Ausgangsbefund hat im September 2010 am Institut für Öffentliches Recht, Abteilung Verwaltungsrecht, der Universität Göttingen ein Kolloquium stattgefunden, das den wissenschaftlichen und praktischen Dialog zwi schen Deutschland und der Ukraine in Angelegenheiten der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der öffentlichen Gewalt befördern sollte. Dieser Band enthält die Referate dieses Kolloquiums in russischer und deutscher Sprache.
Grundstrukturen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland und der Ukraine: [... Institut für Öffentliches Recht, Abteilung Verwaltungsrecht, der Universität Göttingen ... Kolloquium ... im September 2010]
In: Universitätsdrucke Göttingen
Einem rechtsstaatlichen und demokratischen Staatsverständnis ist inhärent, dass die Bürger gegenüber Maßnahmen der Exekutive nicht schutzlos gestellt sind, sondern diese durch eine unabhängige Justiz überprüfen lassen können. Wie alle postsozialistischen Transformationsstaaten Osteuropas hat auch die Ukraine nach der Wiedererlangung ihrer Unabhängigkeit 1991 an alte Traditionen angeknüpft und mit dem Aufbau einer Verwaltungsgerichtsbarkeit begonnen. Gleichwohl sind noch eine Reihe von Defiziten festzustellen, die nicht zuletzt ein Problem der personellen Ausstattung, daneben aber auch eine Folge noch fehlender dogmatischer Durchdringung sind, zumal es noch an einer klaren Verfahrenstruktur, allgemein gültigen Verfahrensmaximen und einer darauf aufbauenden Verfahrenspraxis mangelt. Anknüpfend an diesen Ausgangsbefund hat im September 2010 am Institut für Öffentliches Recht, Abteilung Verwaltungsrecht, der Universität Göttingen ein Kolloquium stattgefunden, das den wissenschaftlichen und praktischen Dialog zwi schen Deutschland und der Ukraine in Angelegenheiten der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der öffentlichen Gewalt befördern sollte. Dieser Band enthält die Referate dieses Kolloquiums in russischer und deutscher Sprache.
System der internationalen Entscheidungszuständigkeit nach der Wirtschaftsprozessordnung der Russischen Föderation unter besonderer Berücksichtigung von Gerichtsstandsvereinbarungen
In: Studien zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht Band 53
Institut gosudarstvennoj sluzby: Soderzanie i struktura
In: Gosudarstvo i pravo, Heft 5, S. 14-24
ISSN: 0132-0769
Der Verfasser erörtert detailliert die neu zu schaffenden Rechtsgrundlagen für den Öffentlichen Dienst, die das veraltete System des Staatsdienstes ablösen sollen, die Komplexität des Bereichs und insbesondere die Position des Öffentlichen Dienstes innerhalb des Verwaltungsrechts. Es geht ferner um einen neuen Status für die Bediensteten und deren Beschäftigungssituation. Die Probleme der gegenwärtigen Entwicklung der arbeitsrechtlichen Grundlagen für den Öffentlichen Dienst sind vor allem durch neue gesetzgeberische Maßnahmen zu regulieren; dazu beleuchtet der Autor die exisitierenden Gesetzesvorlagen. (BIOst-Rgl)
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Cerkov' i ispolnitel'naja vlast'
In: Gosudarstvo i pravo: State and law, Heft 4, S. 19-25
ISSN: 1026-9452, 0132-0769
Über das am 26.9.97 nach einigen Veränderungen schließlich unterzeichnete "Gesetz über die Gewissensfreiheit und religiöse Vereinigungen" wird seit seinem Inkrafttreten immer wieder diskutiert. Vorliegend geht es um die gesellschaftliche und Rechtslage der kirchlichen und religiösen Institutionen, ihren Status als juristische Personen, die staatliche Kontrolle, um Besitzverhältnisse und die allgemeine administrativ-rechtliche Regulierung der konfessionellen Tätigkeiten. Abschließend wird die besondere Rolle der russisch-orthodoxen Kirche erörtert und ihr Verhältnis zum Staat kurz charaktierisiert. (BIOst-Rgl)
World Affairs Online
Sever: Saloznik i zertva
In: Svobodnaja mysl': meždunarodnyj obščestvennyj žurnal, Heft 1/1470, S. 57-65
ISSN: 0869-4435
Die Russische Föderation weist mit 65 Prozent ihres Staatsgebiets einen höheren Anteil am polaren (arktischen) Norden auf als die UdSSR mit 49 Prozent. Trotz des größeren Gewichts, das die rohstoffreiche Region nördlich und östlich des Ural damit gewonnen hat, droht sie zum Opfer vorschneller Privatisierungsmaßnahmen sowie eines übereilten "Ausverkaufs" an ausländische Investoren zu werden. Der Autor stellt fest, daß jene administrativen und wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die sich anderenorts bewährt haben, nicht auf die besonderen Strukturen des Nordens übertragbar sind: "Leider verhalten sich die Verfasser jener Konzepte, die im Zentrum sowie in den Regionen ausgeführt werden, allzu großzügig gegenüber allem, was mit der ausländischen Invasion (letzteres ohne Anführungszeichen) einhergeht. Man kann sie verstehen, ihnen aber nicht zustimmen: Die Lage im Norden ist verzweifelt, und die Ausländer sieht man als Rettungsanker. Gleichwohl muß man an die Konsequenzen denken: an die drohende Gefahr, daß Rußland in ein Kompradorenland verwandelt werden könnte, an den Verlust der Unabhängigkeit, den Verlust des Nationalstolzes." Der Autor fordert staatlichen Protektionismus und beklagt, daß die Russische Föderation im arktischen Bereich bereits ihre traditionelle Führungsrolle sowohl in der Wissenschaft, als auch in der Militärpräsenz verloren habe: "Die Zerstörung der UdSSR führte zu einem 'Abmähen' des übrigen Landes gegenüber dem Norden und Osten. Losgelöst vom einstigen, starken sowjetischen Raum, gerieten die nördlichen und östlichen Gebiete unter der Bedrohung des Übergangs unter den Einfluß anderer geopolitischer Zentren: der USA, der NATO, Japans und Chinas. Im Zusammenhang damit erheben sich berechtigte Forderungen zur Stärkung dieser Gebiete im Bereich des Verkehrs und der sonstigen Infrastruktur." Kompliziert werde die Lage ferner durch die "Autonomisierung" und "Souveränisierung", die nicht von den etwa fünf bis zehn Prozent Ureinwohnern - etwa 200.000 Menschen - verlangt werde, sondern von den Hinzugezogenen. Das vom Goskomsewer (Staatskomitee der Russischen Föderation für Fragen des Nordens) ausgearbeitete "Föderale Programm zur sozio-ökonomischen Entwicklung bis zum Jahr 2000" beruhe auf staatlichem Paternalismus und stehe im Gegensatz zu der positiven Entwicklungspolitik anderer Staaten, namentlich Kanadas, gegenüber ihren Ureinwohnern. (FUB-Hfm)
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