Einführung in die praxis des verwaltungsrechts
In: http://hdl.handle.net/2027/hvd.32044115617847
Einführung in das lebende recht, 9. ; Mode of access: Internet.
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In: http://hdl.handle.net/2027/hvd.32044115617847
Einführung in das lebende recht, 9. ; Mode of access: Internet.
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In: http://hdl.handle.net/2027/hvd.32044109626481
"Hilfsbuch für die juristische prüfung auf grund der neuen lehrpläne", 4. ; Mode of access: Internet.
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Vol. 1-20 edited by Otto Fischer; v. 21- edited by Walter Schlecher. ; Mode of access: Internet.
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Grundsätzliche Entscheidungen des königl. Sächs. Landesversicherungsamtes. Bd. 1-2, in parts as issued, are appended, 1912-1929. ; Mode of access: Internet.
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"Litteratur," vol. 1-2, 4, at ends of chapters; vol. 3. p. 276-284. ; Vol. 1. Kuhn, O. Krankenhäuser, x, 542 p. 416 il. 20 pl.--Vol. 2 Verschiedene Heil- und Pflegeanstalten: Voiges, W. Irren-Anstalten.Behnke, G. Heimstätten für Genesende. Versorgungs-, Pflege- und Zufluchtshäuser: Henrici, K. Blinden-Anstalten: Taubstummen-Anstalten. Behnke, G. Anstalten für Schwachsinnige. Krippen, Kinder-Bewahranstalten, Kinderhorte und Ferein-Colonien. Findel- un Waisenhäuser. Alterversorgungs-Anstalten und Siechenhäiser. Armen-Versorgungs- und Armen-Arbeitshäuser. Zufluchtshäuser für Obdachlose und Wärmstuben. vii, 292 p. 344 il., 17 pl. Stuttgart 1903 vol. 2 also contains: Wolff, K. Entbindungsanstalten und hebammenschulen; Schmitt, E. Heimstätten für schwangere. Sonder-heil- und pflege-anstalte (Sanatorien); Weltzien, V. v. Lungenheilstälten.--Vol. 3. Genzmer, F. Bade- und Schwimm-Anstalten. vi, 284 p. 338 ill. 8 pl. 1899.--Vol. 4.Wach und Desinfektions-Anstalten. vi, 167 p. 262 ill. 4 pl. 1900. ; Mode of access: Internet.
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Der Forschungsbericht enthält die Beiträge der spanischen Teilnehmer für das 5. gemeinsame Seminar des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung und der Escola d´Administració Pública de Catalunya, das in der Zeit vom 2. bis 5. November 1994 in Speyer stattfand. Das Seminar war der Kodifizierung des allgemeinen Verwaltungsrechts in Spanien durch das Gesetz über das Rechtsregime der öffentlichen Verwaltung und über das allgemeine Verwaltungsverfahren (Ley 30/1992 de Régimen Jurídico de las Administraciones Públicas y del Procedimiento Administrativo Común) vom 26.11.1992 gewidmet. Dieses Gesetz hat das Gesetz über das Rechtsregime der Staatsverwaltung von 1957 und das Verwaltungsverfahrensgesetz von 1958 abgelöst. Es regelt die wesentlichen Bereiche des allgemeinen Verwaltungsrechts, einschließlich des allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrechts und der Staatshaftung. Die in diesem Band vereinigten Vorträge behandeln Kernfragen des Gesetzes. Die Vorträge sind sowohl in der spanischen Originalfassung als auch einer deutschen Übersetzung abgedruckt.
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No more published? ; Title varies slightly. ; Mode of access: Internet.
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Accompanied by "Die geschichte des selfgovernment in England; oder, die innere entwicklung der Parlamentsverfassung bis zum ende des achtzehnten jahrhunderts, von dr. Rudolf Gneist. Ergänzungsband zur 1. aufl. des II. haupttheils des 'Englischen verfassungs- und verwaltungsrechts' . ." (xii, 404 p. 23 cm.) Published: Berlin, J. Springer, 1863. ; "3. aufl. d. II. teils" issued in 1871 under title: Selfgovernment, communalverfassung, u. verwaltungsgerichte in England. ; "3. aufl. d. I. teils" issued in 1883-84 under title: Das englische verwaltungsrecht d. gegenwart. 2v. ; "2. völlig umgearb. aufl. des I. haupttheils" issued in 1867 under title: Geschichte u. heutige gestalt der aemter u. des verwaltungsrechts in England. 2v. ; --1. [haupt]th. Geschichte und heutige gestalt der aemter in England, mit einschluss des heeres, der gerichte, der kirche, des hofstaats.--2. hauptth. Die heutige englische communalverfassung und communalverwaltung; oder, Das system des selfgovernment in seiner heutigen gestalt. ; Mode of access: Internet.
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Der europäische Binnenmarkt soll einen freien Verkehr von Waren und weiteren Betriebsfaktoren gewährleisten. Durch die Personenfreizügigkeiten des AEUV ist es für einen Arbeitnehmer ohne großen Aufwand möglich, Arbeitsleistungen in anderen Mitgliedstaaten der EU zu erbringen. Auch Arbeitgeber können sich ihre Arbeitskräfte aus dem EU-Ausland holen bzw Arbeitskräfte in anderen Mitgliedstaaten einsetzen. Aufgrund großer Entgeltunterschiede innerhalb der Union ist es für Arbeitgeber verlockend, Arbeitnehmer aus Niedriglohnländern zu beschäftigen um somit Leistungen am Markt günstiger anbieten zu können. Um einem solchen Lohndumping, welches man durch die EU-Osterweiterung befürchtete, entgegen zu wirken wurde in Österreich durch das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz unter anderem § 7d AVRAG eingeführt, welcher die Bereithaltung und somit Übersetzung von Arbeitsunterlagen auf Deutsch vorschreibt. Bezüglich der deutschen Norm des § 19 Abs 2 AEntG, welcher der § 7d AVRAG nachgebildet ist hat der EuGH bereits entschieden, dass diese Verpflichtung aus dem zwingenden Grund des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt ist. Auch andere mitgliedstaatliche Bestimmungen, die für arbeitsrechtliche Dokumente die Verwendung einer bestimmten Sprache vorgeschrieben haben, wurden bereits vom EuGH überprüft. Diese Diplomarbeit geht auf diese Urteile ein und beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit § 7d AVRAG im Hinblick auf die Bestimmungen des Unionsrechts, insbesondere der europäischen Grundfreiheiten und der Entscheidungen des EuGH zulässig ist. ; The single European market shall ensure the free circulation of goods and other production factors. Because of the freedoms of persons, an employee is able to work in other countries of the European Union without a great effort. Employers can take employees from foreign countries of the European Union or send them to other member states. Because of the difference of wages between the single countries of the European Union, it?s tantalizing for employers, to use people from small wage countries in countries where the wage is higher, to have an advantage over their competitors. To prevent such actions, the Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz introduced amongst others § 7d AVRAG, which stipulates the employers to have work documents in german language in store, which means, they have to translate them. The European High Court decided, that the German rule of § 19 (2) AEntG, on which the Austrian rule bases, is in accordance with European Union law. It also checked rules of other member states that dictated certain languages for work-documents. This diploma thesis exemplifies these decisions and solves the question, if § 7d AVRAG is in conformity with European Union law and the decisions of the European high court. ; von Stefan Plattner ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassung in dt. Sprache ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2014 ; (VLID)233956
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Melanie Gruber ; Klagenfurt, Alpen-Adria-Univ., Dipl.-Arb., 2009 ; KB2009 06 ; (VLID)2413116
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Die vorliegende Arbeit bietet eine umfassende Darstellung jenes rechtlichen Rahmens, in dem sich österreichische Tierheime bewegen. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf den verwaltungsrechtlichen Vorgaben, wobei aber auch Probleme aus anderen Rechtsgebieten geschildert und analysiert werden. Im Anschluss an die Darstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Tierschutzes und der historischen Entwicklung von Tierheimen folgt die Untersuchung der Rechtsgrundlagen der Tierheimarbeit im Tierschutzrecht sowie von Berührungspunkten mit anderen Rechtsmaterien. Die Kapitel 4 bis 7 behandeln die gesetzlichen Vorgaben für Tierheime. Insbesondere werden hierbei die gesetzlich nicht klar geregelten Aufgaben definiert und neben der Bewilligungspflicht die gesetzlichen Mindestanforderungen, die an Tierheime gestellt werden, erörtert. Neben der wissenschaftlich-theoretischen Auseinandersetzung wird ein mit MMag.a Dr.in Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins und Geschäftsführerin der Wiener Tierschutzhaus Betriebsgesellschaft mbH geführtes Interview über die juristischen Herausforderungen der täglichen Tierheimarbeit im größten Tierheim Österreichs auszugsweise an passender Stelle eingefügt. Abschließend setzt sich Kapitel 8 mit der sensiblen Frage der Finanzierung von Tierheimen und der Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch diese auseinander. Hierbei wird insbesondere die derzeit in Kraft stehende Leistungsvereinbarung zwischen dem Land Steiermark und den steirischen Tierheimen vorgestellt. Ergänzt wird dieses Kapitel wiederum mit Auszügen der Interviews beider Vertragspartner, Dr. Günther Haider, Obmann des Tierschutzvereins Franziskus (Franziskus Tierheim) und Frau Sabrina Koroschetz, Referentin für Tierschutz und Naturschutz, Büro Landesrat Dr. Gerhard Kurzmann. Die Interviews sind vollständig im Anhang abgedruckt. ; The thesis outlines the legal framework which Austrias animal shelters range in, especially focussing on the standards according to administrative law as well as depicting and analysing certain issues concerning other legal fields. Following the exposition of the fundamental principles of animal welfare according to constitutional law and the history of animal shelters, the legal bases of sanctuary work according to animal protection law as well as issues spanning other legal matter is dissected. Chapters 4 to 7 address the legal allegations in sanctuaries, especially defining legally uncertain duties. The duty to obtain a permit and the minimum requirements for animal shelters according to the law are discussed. Besides the both scientific and abstract examination, an interview conducted with Mrs MMag.a Dr.in Madeleine Petrovic, president of the Wiener Tierschutzverein and executive of the Wiener Tierschutzhaus Betriebsgesellschaft mbH, concerning the legal challenges in every day work at Austrias biggest animal shelter, is inserted in extracts where appropriate. Chapter 8 concludes by dealing with the sensitive matter of financing of sanctuaries and the realisation of public tasks by said animal shelters, especially touching on the current performance agreement between the province of Styria and the sanctuaries therein. Extracts of interviews conducted with both affiliated parties, Mr. Dr. Günther Haider, chairman of the Tierschutzverein Franziskus (Franziskus Tierheim), and Mrs. Sabrina Koroschetz, consultant of animal welfare and conservation, Büro Landesrat Mr. Dr. Gerhard Kurzmann, are complementary. All interviews are imprinted in the attachment in their entirety. ; von Lisa Perl ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2015 ; (VLID)839597
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Der Widerruf von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen nach Art. 62 und Art. 63 AIG beschäftigt die kantonalen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden täglich. Dieser Beitrag geht den Fragen nach, wann die Rechtspraxis von einem Widerrufsgrund nach Art. 62 und Art. 63 AIG ausgeht und wann der Widerruf der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung als verhältnismässig bzw. nicht verhältnismässig betrachtet worden ist. Hierzu wird umfassend auf die jüngste Rechtspraxis des Bundesgerichts und ausgewählter kantonaler Gerichtsinstanzen eingegangen.
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Pub. 1890 under title: Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts. ; 1. Bd. A bis F.--2. Bd. G bis N.--3. Bd. O-Z. ; Mode of access: Internet.
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Thema des Beitrages ist der Beton-Schalenbau in der DDR zwischen den Jahren 1963 und 1971. Ausgehend von der Frage nach den Voraussetzungen für die, innerhalb der DDR-Architektur, singuläre Erscheinung der Schalenbauten Ulrich Müthers zeichnet der Verfasser in groben Zügen die politischen, ideologischen und architekturtheoretischen Entwicklungen nach, die die Rezeption und Anwendung dieser Konstruktionsweise für Sonderbauten in solitärer Anwendung sowie innerhalb städtebaulicher Konzeptionen bedingten. Dabei wird einerseits der These nachgegangen, dass der Schalenbau innerhalb des genannten Zeitraumes in der DDR unter ideologischen Vorzeichen im Allgemeinen als Versicherung der eigenen Fortschrittlichkeit im selbst ausgerufenen Zeitalter der "wissenschaftlich-technischen Revolution" diente. Andererseits wird am Beispiel Rostocks gezeigt, dass die Schalen Ulrich Müthers im Zusammenhang mit den Zentrumsplanungen der DDR als gestalterische Alternative für die Realisierung bedeutungstragender Bauten Einzug in die städtebaulichen Konzeptionen hielten und sich für einen kurzen Zeitraum zu festen Vokabeln im gestalterischen und kompositorischen Formenschatz der Stadtplaner entwickelten. Der Beitrag basiert auf der Bachelorarbeit, die vom Verfasser am Institut für Kunst- und Bildgeschichte der Humboldt-Universität zu Berlin im Oktober 2011 vorgelegt wurde.
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Gemeinsam mit 35 Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen aus ganz Deutschland habe ich im Rahmen des Fellow-Programms Freies Wissen ein Lehrbuch und ein Fallrepetitorium zum Verwaltungsrecht verfasst. Beide Werke sind erstmals offen lizenziert (CC BY-SA 4.0) und können so als Grundlage für viele weitere Open-Educational-Resources-Projekte dienen. Das Projekt war bereits Gegenstand eines Posters im letzten Jahr auf den OA-Tagen in Hannover. Nunmehr ist das Werk publiziert. Das Poster gibt einen Überblick über die Publikation der zwei Bücher, benennt erste Zugriffszahlen und blickt auf die Fortsetzung des Projekts.
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