Sustainable forest management in 1992 was recognized by the United Nations Conference on Environment and Development as the most important contribution the forestry sector can inject into any sustainable development initiative. The author's extensive literature review established this as the premise on which Ghana's quest for sustainable economic growth and development strategies is being implemented. Since embarking on this endeavour, conscious efforts have been made to define essential components of forest resources against which sustainability assessments could be performed in Ghana. The conceptual framework of the present research rests on FAO's concept on criteria and indicators as useful tools in monitoring progress towards sustainable forest management and resource-use. In addition, an empirical approach seeks to elicit answers from staffs involved in the management of natural resources as well as from other stakeholder groups in order to address four pertinent questions as; i. the specifics of forest management practices and policies that exist in Ghana's high forest zone, ii. interactive forces that come into play with the identification and development of national level criteria and indicators for sustainable forest management, iii. who constitute the stakeholders and lastly, iv. the extent to which progress towards sustainable forest management has been achieved and in which direction it is moving. First a quantum of forest management policy documents were reviewed out of which applicable criteria and measurable indicators, specific to the high forest zone of Ghana, were identified. Together with stakeholder's involvement, performance scores were established for indicators identified within the trio-sectors (forest ecosystem, forest communities and the economy) for sustainability assessments. Based on actual performance scores, measures of successes towards sustainable forest management operations were quantitatively performed with estimated maximum and minimum thresholds levels at which resource-use would be sustainable using the measure of forest resource-use sustainable scale-MoFRUSS. Outcomes of these measurement operations, as depicted on the scale, revealed the actual extent to which stakeholder's initiatives, towards sustainable forest management have progressed and in which direction they are moving. The study also offers optional policy baskets for resource management interventions from which the Socio-eco-Economy bundle is the most recommendable if the environmental aspect of Ghana's Vision 2015 (sustainable development) is to be achieved; with improved societal well-being, improved environmental health and vitality and improved economic growth and development. The study concludes with recommendations to both policy makers and the other vested stakeholders a viable opportunity which could be harnessed to improve on management's performance through avoided deforestation. ; Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) erklärte bereits 1992 nachhaltige Waldbewirtschaftung zum wichtigsten Beitrag, den die Forstwirtschaft im Kontext nachhaltiger Entwicklung leisten könne. Wie das eingehende Studium der relevanten Fachliteratur zeigt, ist dies auch das Leitbild, an dem sich Ghanas Streben nach einer nachhaltigen ökonomischen Wachstums- und Entwicklungsstrategie orientiert. Seither sind in Ghana gezielte Bemühungen feststellbar, durch das Identifizieren entscheidender forstlicher Ressourcen ein Referenzystem für Nachhaltigkeitsprüfungen zu schaffen. Das Rahmenkonzept der vorliegenden Forschungsarbeit beruht auf dem Grundgedanken, bestimmte Kriterien und Indikatoren als Maßstab zur Erfolgskontrolle für nachhaltige Wald- und Ressourcenbewirtschaftung heranzuziehen. Durch den empirischen Ansatz der Untersuchung werden relevante Fragen direkt von Vetretern des zuständigen Managements sowie sonstigen Interessengruppen ("Stakeholdern") beantwortet. Dies betrifft Themen wie: i.die für Ghanas Hochwaldregionen spezifischen Waldbewirtschaftungskonzepte und -praktiken, ii. die Wechselwirkungen, die bei der Festlegung und Entwicklung von landesweit gültigen Kriterien und Indikatoren für nachhaltige Waldbewirtschaftung auftreten, iii. wer die Interessengruppen im Einzelnen sind sowie letztlich, iv. welche Fortschritte hinsichtlich nachhaltiger Waldbewirtschaftung gemacht wurden und in welche Richtung die Entwicklung geht. Zunächst wurden verfügbare Dokumente zu Forstmanagementkonzepten analysiert, aus denen heraus speziell für die ghanaischen Hochwaldregionen geeignete Kriterien und meßbare Indikatoren abgeleitet werden konnten. Bezogen auf Indikatoren für drei Sektoren – Waldöko-systeme, betroffene (Wald-)Gemeinden und wirtschaftliche Aktivitäten – wurden Bewertungs-skalen für eine Nachhaltigkeitsprüfung entwickelt. Dieser Arbeitsschritt geschah in Kooperation mit Stakeholdergruppen. Auf Grundlage der so entstandenen "Measure of Forest Resource-use Sustainability Scale" (Skala zur Bewertung von nachhaltiger Waldnutzung – kurz MoFRUSS) wurden daraufhin tatsächliche Aktivitäten zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung quantifizierend bewertet, einschließlich der geschätzten oberen und unteren Schwellenwerte, ab wann Ressourennutzung als nachhaltig gelten kann. Die unter Anwendung vom MoFRUSS erzielten Untersuchungsergebnisse offenbaren den Umfang, in dem Initiativen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung mittlerweile Fortschritte gemacht haben sowie die Richtung, in der sie sich bewegen. Desweiteren verweist die Studie auf mögliche Optionen für politische Maßnahmen im Rahmen von Ressourcenmanagement, von denen das so genannte sozial-ökologisch-ökonomische Paket nahe gelegt wird, damit die Umweltziele von Ghanas "Vision 2015" (Förderung des Gemeinwohls, der Umwelt und der wirtschaftlichen Entwicklung) erreicht werden können. Die Arbeit schließt mit Handlungsempfehlungen für die Politik wie auch für andere maßgebliche Interessengruppen und bietet so einen potentiell aussichtsreichen Ansatzpunkt, um Managementleistungen durch die Vermeidung von Waldzerstörung weiter zu verbessern.
In dieser Publikation werden Vorbereitung und Durchführung der Zwangssterilisation von als 'erbkrank' kategorisierten Frauen und Männern in Wien zwischen 1940 und 1945 detailliert beschrieben. Das den Zwangssterilisationen zugrunde liegende 'Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses' (GzVeN) trat in der 'Ostmark' im Jänner 1940 in Kraft, sechs Jahre später als in NS-Deutschland, wo bereits 300.000 Menschen, etwa gleich viele Frauen wie Männer zwangssterilisiert worden waren. Während es dort nach Kriegsbeginn kaum noch zu Verfahren kam, wurden in der 'Ostmark' mindestens 6.000 Frauen und Männer bis Kriegsende zwangssterilisiert. Für Wien, der nach dem 'Anschluss' zweitgrößten Stadt des Deutschen Reiches, sind 1.203 Gerichtsbeschlüsse zur Zwangssterilisation rekonstruierbar. Die quantitative und qualitative Auswertung der erst seit kurzem für die Forschung zugänglichen Verfahrensakten des Erbgesundheitsgerichts und des Erbgesundheitsobergerichts Wien zeigt, dass drei Rahmenbedingungen den Vollzug des GzVeN prägten: erstens die im Herbst 1939 vorgenommenen Einschränkungen des GzVeN, wonach Ärzte nur noch bei 'besonders großer Fortpflanzungsgefahr' der als 'erbkrank' kategorisierten Frauen und Männer ein Verfahren beim Erbgesundheitsgericht einbringen sollten, zweitens der Krieg mit allen dadurch bedingten personellen und organisatorischen Einschränkungen und drittens die NS-Euthanasie: Anders als in NS-Deutschland waren Zwangssterilisationen nicht die Vorstufe dazu - die Entscheidung über Zwangssterilisation oder Tötung verlief von Anfang an parallel und einige Ärzte in Wien waren für beides verantwortlich. Die Auswertung verdeutlicht weiters, dass Richter und ärztliche Beisitzer der Wiener Erbgesundheitsgerichtsbarkeit willige Vollstrecker waren beim radikalen Versuch der Verwirklichung der Vision eines 'gesunden Volkskörpers', indem sie das GzVeN unbeirrt von sonstigen Rahmenbedingungen vollzogen: ein nationalsozialistisches Unrechtsgesetz, das einen körperlichen Eingriff mit schwerwiegenden und lebenslangen Folgen gegen den Willen der Betroffenen vorsah. Nach Kriegsende mussten sich Richter und Ärzte nicht für ihre Mitverantwortung an den Zwangssterilisationen verantworten. Dies verwundert nicht, dauert doch das 'Denken in Erbwerten' bis heute ungebrochen an: Das GzVeN wurde zwar im Mai 1945 aufgehoben, doch kündigte Staatskanzler Renner gleichzeitig ein ähnliches Gesetz an; zwangssterilisierte Frauen und Männer wurden erst 1995 bedingt und erst 2005 uneingeschränkt als NS-Opfer anerkannt; und bis in die Gegenwart werden vor allem als behindert definierte Frauen ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung sterilisiert, ohne dass diese Eingriffe strafrechtliche Konsequenzen nach sich zögen - widersprechen sie doch nicht dem dazu im Strafrecht verankerten Terminus der 'guten Sitten'. ; This publication describes in detail the preparation and realization of the forcibly sterilization of numerous women and men Vienna from 1940 to 1945. These forced sterilizations of individuals, being categorized as 'hereditary ill', were based on the 'Law for the Prevention of Genetically Diseased Offspring' (GzVeN). In Nazi Germany it took effect in January 1934, and until the outbreak of the war, when most of the court-proceedings had already ended, 300.000 women and men, had been forcibly sterilized. In January 1940 the law was implemented in the 'Ostmark', and at least 6.000 women and men had been forcibly sterilized during the war. In Vienna, the then second-largest city of the 'German Reich' 1.203 court-decisions in favour of a forcibly sterilization could be traced-back. These court-files of the 'Viennese Hereditary Health Court' (Erbgesundheitsgericht) became accessible for research only recently. The quantitative and qualitative analysis indicates three parameters for the implementation of the GzVeN in Vienna: First of all, the reduction of lawsuits to 'urgent' cases, i.e. persons of a 'particularly great danger of procreation'; secondly, the personal and structural restrictions resulting from war; and thirdly, the Nazi Euthanasia: Different from Nazi Germany the forced sterilizations had not been preceding the murder of disabled persons, but were rather implemented in the same period of time. Several doctors in Vienna were responsible for both, forced sterilizations and murder. Both judges and doctors of the 'Viennese Hereditary Health Court' were keen to contribute to the radical efforts to create the visional 'healthy national body' by fulfilling the GzVeN independent of the above mentioned parameters: they implemented a National Socialist tort-law, which included a surgical intervention with severe and lifelong psychical and physical consequences - against the will of the people who were affected. After the end of the war, the judges and doctors did not have to take any kind of responsibility for their decisions to sterilize people forcibly. This was not surprising, taking into account that the categorization of persons due to their 'value of hereditage' ('Erbwert') continued: Firstly, the then-chancellor Renner announced to pass a similar law when the GzVeN was repealed in Mai 1945; secondly, the forcibly sterilized women and men were partly acknowledged only in 1995 as victims of Nazi-persecution and fully acknowledged only 2005; and thirdly, until to the present, women, being categorized as 'disabled', are still sterilized without their knowledge and therefore without their consent. However, this bodily injury does not carry a penalty, since there is no contradiction to the so called 'good manners' ('gute Sitten'), incorporated in the criminal law.
Die vorliegende Datensammlung fasst die wichtigsten Zeitreihen zum Außenhandel aus verschiedenen Primär- und Sekundärquellenquellen zusammen. "Die Außenhandelsstatistik stellt den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit dem Ausland dar. Ihren Ergebnissen liegen im Allgemeinen die angaben der Importeure und Exporteure zugrunde. Diese Angaben werden von den Dienststellen der Zollverwaltung (Anmeldestellen) erhoben. Die Außenhandelsstatistik begann mit der Gründung des Deutschen Zollvereins 1833/34. Ein Teil der vorliegenden Darstellung fängt jedoch erst mit Außenhandelsergebnissen für das Jahr 1890 an, in dem das deutsche Zollgebiet seinen damals endgültigen Stand erreichte. Bis zum Ersten Weltkrieg umfasste das deutsche Zollgebiet auch Luxemburg. Die Ergebnisse beziehen sich auf zum einen auf die Einfuhr- und Ausfuhrposten der Handels- und Zahlungsbilanz, und zwar auf den Spezialhandel nach der amtlichen Außenhandelstatistik. Der Spezialhandel umfasst die Einfuhr in den bzw. die Ausfuhr aus dem freien Verkehr, seit 1906 den Eigenveredelungsverkehr und seit 1939 den aktiven und passiven Lohnveredelungsverkehr (1872 – 1913 und 1936-1942 einschl. sämtlicher Edelmetallaus- und einfuhren, 1924 – 1943 nur einschl. gewerblicher Edelmetalltransaktionen mit dem Ausland, aber einschl. sonstiger Ergänzungen zum Warenverkehr; ab 1949: Ausfuhr fob, Einfuhr cif). Der Spezialhandel enthält bei der Einfuhr im Wesentlichen nur die Waren, die zum Gebrauch, Verbrauch oder zur Bearbeitung in das Erhebungsgebiet eingehen, und bei der Ausfuhr die Waren, die aus der Erzeugung, Bearbeitung oder Verarbeitung des Erhebungsgebietes stammen. Die Gruppierung der Waren erfolgt seit 1936 nach Warengruppen der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft, für die vom Statistischen Reichsamt Ergebnisse bis 1913 zurückgerechnet wurden. Die Werte beziehen sich grundsätzlich auf den Grenzübergangswert, d.h. auf den Wert frei Grenze des Erhebungsgebietes (bei der Einfuhr ohne die Eingangsabgaben) in der jeweils gültigen Währung. Das Volumen wird monatlich durch Multiplikation der jeweiligen Mengen je Warennummer mit den entsprechenden Durchschnittswerten (Preise) des Basisjahres errechnet. Das Volumen ist mithin der Wert, der sich ergeben hätte, wenn die Durchschnittswerte (Preise) des Basisjahres je Warennummer für alle Berichtszeiten gleich geblieben wären. Für das Reichsgebiet wurde das Volumen ursprünglich mit den Durchschnittswerten von 1928 errechnet. Der Index des Volumens für die das Deutsche Reich beruht auf Umbasierung der Originalbasis 1928 auf 1936 = 100" Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 – 1972. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 190). Maßzahl für das reale Austauschverhältnis im Außenhandel sind die "Terms of Trade". Die Terms of Trade ergeben sich, wenn der Index der Einkaufspreise für Auslandsgüter (Importpreisindex) zum Index der Verkaufspreise für Ausfuhrgüter (Exportpreisindex) ins Verhältnis gesetzt wird. Die Terms of Trade geben an, wie sich die Kaufkraft einer Exporteinheit, gemessen in Importeinheiten, im Vergleich zum Basisjahr verändert hat. Diese Maßzahl gibt somit eine Antwort auf die Frage, wie viele Einheiten eines Ausfuhrgutes aufgebracht werden müssen, um eine Einheit eines bestimmten Gutes einführen zu können. Als Bezugs- und Absatzgebiete werden ausgewählte Herstellungs- bzw. Verbrauchsländer nachgewiesen. Die zahlreichen Änderungen der Grenzen oder Bezeichnungen einzelner Gebiete werden nicht besonders kenntlich gemacht. Die Bezeichnungen entsprechen dem derzeitigen Stand. Sie schließen in keiner Weise eine Bestätigung oder Anerkennung des politischen Status eines Landes oder der Grenzen seines Gebietes ein.
Themen
Datentabellen in HISTAT (Thema: Aussenhandel)
A. Außenhandelsergebnisse für das deutsche Zollgebiet, für das Deutsche Reich (1830 bis 1855, 1872 -1943) A.01 Die Struktur des Außenhandels, in laufenden Preisen und 1000 Talern (1830-1876) A.02 Das Volumen des Außenhandels, in Preisen von 1837-1841 (1837-1855) A.03 Die Struktur des Außenhandelsvolumens, jeweiliger Gesamthandel = 100,0 (1837-1855) A.04 Außenhandel (Spezialhandel) nach Warengruppen, in Mio. M/RM (1872-1943)
B. Der Außenhandel im Deutschen Reich (1913 – 1943) B.01a Einfuhr (Spezialhandel) nach Gruppen der Ernährungswirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft - tatsächliche Werte in Millionen RM (1913-1943) B.01.b Einfuhr (Spezialhandel) nach Gruppen der Ernährungswirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft - v.H. der Gesamteinfuhr (1913-1943) B.01.c Einfuhr (Spezialhandel) nach Gruppen der Ernährungswirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft - Volumen in Millionen RM (1913-1943) B.01.d Einfuhr (Spezialhandel) nach Gruppen der Ernährungswirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft - Index des Volumens (1913-1943) B.02.a Ausfuhr (Spezialhandel) nach Gruppen der Ernährungswirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft - tatsächliche Werte in Millionen RM (1913-1943) B.02.b Ausfuhr (Spezialhandel) nach Gruppen der Ernährungswirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft - v.H. der Gesamtausfuhr (1913-1943) B.02.c Ausfuhr (Spezialhandel) nach Gruppen der Ernährungswirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft - Volumen in Millionen RM (1913-1943) B.02.d Ausfuhr (Spezialhandel) nach Gruppen der Ernährungswirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft - Index des Volumens (1913-1943)
C. Außenhandel: Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland (1890 – 2000) C.01 Ein- und Ausfuhr: Tatsächliche Werte, Index des Volumens, Terms of Trade (1890-2000) C.02.a Einfuhr nach Warengruppen - tatsächliche Werte (1913-2000) C.02.b Einfuhr nach Warengruppen - Anteil der Warengruppen in Prozent (1913-2000) C.02.c Einfuhr nach Warengruppen - Index des Volumens (1913-2000) C.03.a Ausfuhr nach Warengruppen - tatsächliche Werte (1913-2000) C.03.b Ausfuhr nach Warengruppen - Anteil der Warengruppen in Prozent (1913-2000) C.03.c Ausfuhr nach Warengruppen - Index des Volumens (1913-2000) C.04.a Einfuhr nach Erdteilen und ausgewählten Ländern - tatsächliche Werte (1890-1971) C.04.b Einfuhr nach Erdteilen und ausgewählten Ländern - Anteil der Länder in Prozent (1890-1971) C.05.a Ausfuhr nach Erdteilen und ausgewählten Ländern - tatsächliche Werte (1890-1971) C.05.b Ausfuhr nach Erdteilen - Anteil der Länder in Prozent (1890-1971) C.6 Deutscher Außenhandel: Einfuhr und Ausfuhr in laufenden Preisen (1876-2000) C.7 Außenhandel Deutschlands (nach Wert) mit seinen Haupthandelspartnern (1880-1997)
D. Außenhandel nach W . G. Hoffmann: Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland (1880 1960) D.01 Die Exporte in laufenden Preisen, nach W. G. Hoffmann (1880-1960) D.02 Die Importe in laufenden Preisen nach W. G. Hoffmann (1880-1960) D.03 Die Terms of Trade nach Waren, nach W. G. Hoffmann - a (1880-1960)
Die Untersuchung beschäftigt sich mit dem Einfluss des Eisenbahnbaus auf die Entwicklung der deutschen Eisen- und Maschinenbauindustrie zur Zeit der Industrialisierung Deutschlands. Es soll die Ausdehnung der Produktionsanlagen und der Beschäftigung in diesen beiden zentralen Wirtschaftszweigen nachgezeichnet werden.
Der Untersuchungsbereich erstreckt sich auf die Eisen- und Maschinenbauindustrie des Deutschen Zollvereins.
Das Jahr 1835 bietet sich als Anfangspunkt für die Untersuchung an, weil erst von dieser Zeit an der Eisenbahnbau in Deutschland einsetzte. 1860 erscheint als Abschlussjahr aus folgenden Gründen geeignet: - Das deutsche Eisenbahnnetz ist in den Hauptlinien um 1860 nahezu vollständig fertiggestelle und der Anschluss an das angrenzende Ausland erfolgt, so dass von jedem Punkt Deutschlands diese Länder erreicht werden konnten. - Für die deutsche Eisenindustrie sowie für den Maschinenbausektor stellte das Jahr 1860 den Abschluss einer grossen Neubauperiode dar. - Nach 1860 erfolgte eine starke Zunahme des Exports von Eisenbahnmaterial, der den Import von entsprechendem Material wesentlich überstieg. Daraus kann man schliessen, dass Kapazitäts- und Beschäftigungseffekte auuf die deutsche Industrie nicht mehr so stark von einheimischhen, sondern mehr vom Eisenbahnbau in anderen Ländern ausgingen.
Zur Kennzeichnung der Entwicklung der ausgewählten Industrien wurden folgende Perioden gewählt: - 1835-1840: Diese Periode ist gekennzeichnet durch eine monopolartige Stellung der ausländischen Industrie bei der Lieferung des Bau- und Betriebsmaterials für die entstehenden deutschen Eisenbahnen und einer umfangmässig geringen Reaktion deutscher Unternehmer auf die Nachhfrage der Eisenbahnen. - 1841-1850: Die erste Welle von Neugründungen und Erweiterungen von Betrieben findet statt, sowohl im Bereich der Eisenindustrie als auch im Maschinenbausektor. - 1851-1860: Die zweite Gründungs- und Ausbauperiode findet statt.
Themen:
Datentabellen in HISTAT:
A. Periode 1835-1840: Beginn des Eisenbahnbaus und die Materialbeschaffung
A.1 Produktion von Koksroheisen und Zahl der Kokshochöfen in Schlesien 1797-1827
A.2 Tab. 4: Entwicklung der Einfuhr ausgewählter Erzeugnisse der Eisen- und Maschinenbauindustrie in den Deutschen Zollverein 1835-1840 in Ztr
B. Periode 1841-1850: Ausweitung der deutschen Eisenbahnlinien
B1. Zuwachs der Streckenlänge der deutschen Eisenbahnen 1836-1850
B2 Einfuhr und Produktion von Roh- und Stabeisen sowie Roheisengesamtbedarf im Deutschen Zollverein 1835-1850
B3. Produktion von Roh- und Stabeisen sowie des roheisenverarbeitenden Sektors und Beschäftigte in den eisenverarbeitenden Industrien in Preussen
B4. Betriebe der Eisenproduktion: Produktions- und Beschäftigungszahlen
B5. Erzeugung von Stabeisen in den Staaten des Zollvereins 1834 - 1850 in 1000 Ztr.
B6. Betriebe des Maschinenbaus: Produktions- und Beschäftigungszahlen, 1837-1850
C. Periode 1851-1860: Weiterer Ausbau des dt. Eisenbahnnetzes
C.1 Entwicklung des roheisenerzeugenden Sektors
C1.1 Produktion, Produktionsmittel und Beschäftigte des roheisenerzeugenden Sektors in Preussen 1851-1860 C1.2 Einfuhr von Roheisen in den Deutschen Zollverein 1850-1860
C2 Entwicklung des roheisenverarbeitenden Sektors
C2.1 Produktion, Produktionsmittel und Beschäftigte der stabeisenerzeugenden Industrie in Preussen 1851-1860 C2.2 Erzeugung von Puddel- und Gusstahl, Produktionsmittel und Arbeiter in Preussen 1851-1860 C2.3 Schwarzblech- und Eisendrahtproduktion sowie die Zahl der Arbeiter in Preussen 1851-1860 C2.4 Stabeisenproduktion der Staaten des Deutschen Zollvereins 1853-1860
C3 Betriebe der Stabeisen- und Schienenerzeugung: Produktion, Produktionsanlagen und Beschäftigungszahlen, , 1844-1860
C4 Ein- und Ausfuhr des Deutschen Zollvereins von Stabeisen und Eisenbahnschienen in 1000 Ztr., 1840-1860
C5 Betriebe zur Erzeugung sonstigen Eisenbahnmaterials: Produktion, Produktionsanlagen und Beschäftigungszahlen, 1840-1860
C6 Entwicklung der Maschinenbauindustrie
C6.1 Maschinenbau: Anteil der einzelnen Staaten des Deutschen Zollvereins an der Gesamtproduktion von Gusswaren aus Roheisen C6.2 Maschinenbau: Produktion von Gusswaren in Preussen 1851-1860 C6.3 Maschinenbau: Zahl der Kupol- und Flammmöfen in Preussen und im Deutschen Zollverein 1846-1861 C6.4 Maschinenbau: Entwicklung der Betriebe und Beschäftigtenzahlen der Maschinenbauindustrie Preussens 1846-1861
C7 Lokomotivenproduktion ausgewählter Maschinenbaufabriken: Produktion, Produktionsmittel und Beschäftigung, 1853-1860
C8 Waggonbauproduktion ausgewählter Maschinenbaufabriken: Produktion, Produktionsmittel und Beschäftigung, 1853-1860
D Auswirkungen des Eisenbahnbaues auf die Entwicklung der deutschen Eisen- und Maschinenbauindustrie 1835 - 1860
D1 Roheisenerzeugung
D1.1 Betriebe der Roheisenerzeugung: Anteil der behandelten preussischen Betriebe an der roheisenerzeugung und Produktionskapazitäten Preussens, 1837-1860 D1.2 Roheisenerzeugung: Beschäftigte der roheisenerzeugenden Industrie Preussens, 1843-1861 D1.3 Roheisenerzeugung: Anteil der behandelten Werke in Preussen an der Zahl der Arbeiter im roheisenerzeugenden Sektor Preussens, 1843-1861
D2 Roheisenverarbeitung
D2.1 Betriebe der Roheisenverarbeitung: Anteil der behandelten preussischen Betriebe an der roheisenerzeugung und Produktionskapazitäten Preussens, 1837-1860 D2.2 Betriebe der Roheisenverarbeitung: Beschäftigte Arbeiter bei der Stabeisenerzeugung in Preussen 1843-1860 D2.3 Betriebe der Roheisenverarbeitung: Beschäftigte Arbeiter bei der Stabeisenerzeugung in Preussen 1843-1860 D2.4 Betriebe der Roheisenverarbeitung: Anteil des in Preussen hergestellten Eisenbahnmaterial an der Gesamterzeugung von Stabeisen in Preussen 1852-1860 D2.5 Anteil des im Zollverein hergestellten Eisenbahnmaterials an der Gesamterzeugung von Stabeisen im Zollverein 1852-1860 D2.6 Beschäftigte im stabeisenerzeugenden Sektor des Zollvereins und der Anteil der behandelten Werke 1848-1860 D2.7 Produktion von Puddelstahl in Preussen (=Zollverein) und der Anteil der behandelten Betriebe 1852-1860 D2.8 Entwicklung der Gustahlerzeugung in Preussen und im Zollverein und der Anteil der behandelten Betriebe 1837-1860 D2.9 Zahl der Arbeiter bei der Gusstahlproduktion in Preussen und der Anteil der behandelten Betriebe 1853-1860 D2.10 Anteil der behandelten Betriebe der Roheisenverarbeitung an der Gesamtzahl der in diesemm Sektor beschäftigten Arbeiter 1852-1856
D3 Maschinenbauindustrie
D3.1 Anteil der behandelten preussischen Betriebe an der Produktion von Gusswaren aus Roheisen in Preussen 1852-1860 D3.2 In Betrieb gewesene Kupol- und Flammöfen in Preussen und der Anteil der untersuchten preussischen Maschinenbaubetriebe 1852 – 1857 D3.3 Beschäftigte in der Maschinenbauindustrie Preussens und der Anteil der behandelten Werke in Preussen 1846-1861
D4 Gesamtwirtschaftliche Aspekte
D4.1 Zuwachs des deutschen Eisenbahnnetzes in Meilen und Kilometer 1836-1863 D4.2 Anteil des Rohesenverbrauchs für den Eisenbahnbau und Betrieb am gesamten Roheisenverbrauch des Zollvereins 1835-1863 (S. 269) D4.3 Entwicklung des Roheisenanteils für die Eisenbahnen an der Gesamtzunahme des roheisenverbrauchs im Zollverein 1833/35 – 1859/63
Inhaltsangabe:Einleitung: Finanzkrisen erschütterten in den letzten Jahrzehnten nicht nur einzelne Länder und Regionen, sondern sind unabhängig von Gesellschaftsform oder Wirtschaftssystem zu einem globalen Phänomen geworden. Die Liste der von diesen Krisen erschütterten Länder ist lang und seit dem Ende der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts stark anwachsend. Dabei sind Länder unterschiedlichsten Entwicklungsniveaus diesen Krisen ausgesetzt. Als Beispiele aus jüngster Vergangenheit können u. a. genannt werden: - Die japanische Finanzkrise ab 1989/90. - Die Bankenkrisen in Skandinavien 1987-1994. - Die Peso-Krise in Mexiko 1994. - Die Asien-Krise ab 1997/1998. - Die russische Finanzkrise 1998. - und die Krisen der Länder in Lateinamerika ab 1998. Die enge Interdependenz zwischen krisenhaften Erscheinungen im Banken- und Finanzsektor, der wirtschaftlichen und konjunkturellen Entwicklung einerseits und der staatlichen Einflussnahme auf die Wirtschafts- und Geldpolitik andererseits, machen eine Ursachenanalyse mehr als notwendig. Gang der Untersuchung: Die Häufung und das Ausmaß der Krisen basieren neben dem veränderten institutionellen Umfeld, der raschen finanziellen Globalisierung und der damit verbundenen rapiden Erhöhung der Kapitalmobilität auf einer Vielzahl unterschiedlicher endogener und exogener Faktoren, die in den nachfolgenden Ausführungen dargelegt werden sollen. Nach einer Begriffsbestimmung und Abgrenzung werden zunächst kurz allgemein die möglichen Entstehungsfaktoren von Finanzkrisen betrachtet. Es wird insofern auch auf makroökonomische Modelle eingegangen. Im Hauptteil der Arbeit sollen die Ursachen der großen Finanzkrisen in Skandinavien und Lateinamerika analysiert werden. Zum Abschluss der Arbeit werden die erzielten Erkenntnisse vergleichend dargestellt. 1.3 Begriffsklärung und Abgrenzung Im Rahmen der Volkswirtschaftslehre wird von Krisen und krisenhaften Erscheinungen insbesondere auf dem Gebiet der Konjunkturtheorie gesprochen. Eine Finanzkrise ist eine Störung des Finanz-, Geld- und Kapitalmarktes, die erhebliche Kräfteverschiebungen am Markt oder Einschränkungen der Funktionalität des Geldsystems und der Geldwertstabilität zur Folge hat. Somit kann von einer Finanzkrise gesprochen werden, wenn sich finanzielle (makroökonomisch relevante) Daten, wie Aktien- und Währungskurse oder Devisenbestände in einem kurzen Zeitraum ungünstig entwickeln. Häufig wird unter einer Finanzkrise lediglich eine Währungskrise (Bezug nehmend auf den Zusammenbruch eines festen Wechselkurses) verstanden. Das klassische Währungskrisenmodell interpretiert eine Währungskrise als unvermeidbares Ereignis fundamentalökonomischer Ungleichgewichte, die auf langfristig nicht miteinander zu vereinbarende Politikziele zurückgehen. Währungskrisen stellen auf die Kombination von drei makroökonomischen Phänomenen ab: eine starke Abwertung des Wechselkurses, ein deutlicher Rückgang der Devisenreserven und ein kräftiger Zinsanstieg. Krugman sieht im Phänomen Währungskrisen einzig die Flucht von Investoren aus einer Währung aus Abwertungsfurcht und Vertrauensmangel: "We need not seek a more formal or careful definition; almost always we know a currency crisis when we see one." Zur Bestimmung von Währungskrisen wird vielfach ein Währungskrisenindex genutzt, der die Relation zwischen Wechselkursänderung und Veränderung der Devisenreserven beschreibt: "...as a weighted average of exchange-rate changes and reserve changes." Insbesondere die Stabilität des Bankensystems ist ein wichtiger Punkt für die Widerstandsfähigkeit einer Volkswirtschaft gegen internationale Ansteckungseffekte von Währungskrisen, wie sie jedoch zunehmend zu beobachten sind. Es zeigt sich eine zunehmende Interdependenz zwischen der Entwicklung von Währungs- und Bankenkrisen, so dass weder Banken- noch Währungskrisen als isolierte Probleme betrachtet werden können. In Anlehnung an die volkswirtschaftliche Betrachtungsweise spricht man von einer Bankenkrise " … bei einem krisenhaften Zustand des Geld- und Kreditwesens eines Landes, gekennzeichnet durch starke Illiquidität". Eine große Anzahl von Banken einer Ökonomie sind demnach zahlungsunfähig (insolvent) oder nicht mehr in der Lage, die von den entsprechenden Bankenaufsichtgremien geforderten Liquiditäts- und Mindesteigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Bonn (1998) sieht in Bankenkrisen in ihrem Ausgang unsichere Prozesse von begrenzter Dauer und Beeinflussbarkeit, die ganze Bankensysteme bzw. eine mehr oder minder große Zahl von Elementen dieser Systeme in ihrer Stabilität beeinträchtigen und in ihrer Existenz nachhaltig bedrohen. Dabei wird im Folgenden nicht von der Krise einer einzelnen Bank, sondern von einer systemischen Bankenkrise gesprochen. Banken sind durch Interbankengeschäfte, durch Kooperation und letztlich durch den Zahlungsverkehr stark voneinander abhängig. Somit kann der Ausfall einer Bank für die im Rahmen des Interbankengeschäftes beteiligten Gläubigerbanken ebenfalls zum Problem werden und eine Kettenreaktion zur Folge haben (sog. Dominoeffekt). Ausgeprägte Informationsasymmetrien zwischen Anlegern und Banken hinsichtlich der Bonität der Bank, begründet mit der spezifischen Besonderheit der Bankleistung und des sensiblen Gutes "Geld", können zusätzlich bewirken, dass Anleger bei eher geringfügigen Anlässen oder gar Vermutungen und Gerüchten über eine Bonitätsverschlechterung aus Furcht um ihre Einlagen mit massiven Abzügen reagieren (sog. Informationseffekt). Diese Ansteckungs- und Fortpflanzungsmechanismen, subsumiert unter dem Begriff "Contagion", sind mitverantwortlich für eine flächendeckende Bankenkrise und beschreiben das systemische Risiko der Banken. Die Krise einer Bank kann das gesamte Bankensystem erfassen. Ein zeitnahes Auftreten einer Währungs- und Bankenkrise kann unter dem Begriff einer Finanzkrise (als sog. Zwillingskrise - Twin Crisis) subsumiert werden. Als Beispiel sind hier die Asienkrise 1997 und die darauf folgende Russlandkrise 1998 zu nennen. Die Institutionen des Finanzsektors eines Landes lassen sich grob in Finanzdienstleister (Banken, Versicherungen, Makler, Börsen) und Zentralbank (Regierung) unterteilen. Somit kann bei einer Krise dieses Sektors von einer Finanzkrise gesprochen werden. Da es sich bei der Zentralbank eines Landes um eine Schlüsselinstitution handelt, ist deren Solvenz beispielsweise durch den Verlust von Devisenreserven gleichwohl auch eine Finanzkrise. Hierauf beruht im Wesentlichen das Währungskrisenmodell der ersten Generation, auf das folgend eingegangen wird. Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis AbkürzungsverzeichnisIII 1.Einleitung1 1.1Vorwort1 1.2Ziel und Gang der Diplomarbeit1 1.3Begriffsklärung und Abgrenzung2 2.Modelltheoretische Überlegungen5 2.1Krisenmodelle5 2.1.1Das Krisenmodell der ersten Generation6 2.1.2Krisenmodelle der zweiten Generation8 2.2Twin Crises- Modelle der dritten Generation8 2.2.1Banken - Run Modell10 2.2.2Moral Hazard Modell10 2.2.3Balance Sheet Modell12 2.3Zusammenfassung13 3.Die Finanzkrisen in Skandinavien14 3.1Ursachen der Krisen in Norwegen 1988-93 und Finnland 1991-9315 3.1.1Deregulierung und Liberalisierung des Finanzsektors15 3.1.2Lending Boom und Asset Price Bubble16 3.1.3Akkumulation notleidender Kredite und das Platzen der Price Bubble18 3.1.4Unzureichendes Risikomanagement der Banken19 3.1.5Politische Faktoren20 3.1.6Negative exogene Schocks21 3.2Zusammenfassung24 4.Die Finanzkrisen in Lateinamerika26 4.1Mexiko - Ursachen der Krise 199427 4.1.1Steigende und sinkende Portfolioinvestitionen28 4.1.2Die Bankenkrise als Folge der Liberalisierung des Finanzsektors29 4.1.3Reale Aufwertung und wachsende Leistungsbilanzdefizite30 4.1.4Politische Faktoren und Staatsverschuldung31 4.2Argentinien - Ursachen der Krise 200132 4.2.1Staatsverschuldung und wachsende Haushaltsdefizite34 4.2.2Reale Aufwertung und das Scheitern des Currency Boards35 4.2.3Die Auflagenpolitik des IWF37 4.2.4Korruption38 4.3Zusammenfassung39 5.Schlussbetrachtungen41 5.1Gemeinsamkeiten41 5.2Unterschiede42 5.3Zusammenfassung - tabellarische Darstellung42 Abbildungen44 1.Allgemeiner Teil44 2.Skandinavien45 3.Lateinamerika54 Quellenverzeichnis61 1.Literaturverzeichnis61 2.Sonstige Quellen66 Ehrenwörtliche Erklärung67
Aus der Einleitung: Seit Mitte der 1990er Jahre hat sich Südafrika die traurige Reputation als 'Crime Capital of the World' erworben. Auch dort beziehen sich die Analysten zumeist auf den gebräuchlichsten Indikator: die Mordrate. Folgt man der jüngsten Erhebung des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) aus dem Jahr 2000, so kommen auf 100.000 Einwohner 51 Morde. Für das Jahr 2004 weist die nationale Statistik des South African Police Service (SAPS) eine Rate von 43 pro 100.000 Einwohner aus. Obwohl diese Zahlen bereits schockierend genug erscheinen, so lassen sie doch nur vage Vermutungen über das tatsächliche Ausmaß an Gewalt und Kriminalität in Südafrika und Guatemala zu. Dies liegt zunächst an der mangelhaften Datenlage in den betreffenden Regionen. Zudem lassen sich die vorhandenen Daten wegen der regional unterschiedlichen Erhebungsverfahren nur schwerlich miteinander vergleichen. Darüber hinaus wird nur ein Bruchteil der begangenen Morde, Vergewaltigungen, Diebstähle, Entführungen, Lynchungen, Betrügereien und sonstiger Straftaten zur Anzeige gebracht und damit überhaupt zum Teil der Statistiken, da die formellen staatlichen Institutionen als unfähig angesehen werden, die Probleme der Bürger zu lösen. Vielfach wird der Polizei und der Justiz misstraut oder gar als Teil des Kriminalitätsproblems identifiziert. Gang der Untersuchung: Die sozialwissenschaftliche Relevanz scheint evident: Gewalt und Kriminalität sind die Ursachen und Folgen mannigfaltiger menschlicher Tragödien. Diese sind jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Vielmehr geht es zum einen um das durch Gewalt und Kriminalität induzierte Entwicklungsproblem. Oder mit Hilfe einer Formulierung der IDB ausgedrückt: Inwiefern stellen Gewalt und Kriminalität einen "Anschlag auf Entwicklung" dar? Zum anderen steht das aus Gewalt und Kriminalität resultierende Sicherheitsproblem als Merkmal fragiler Staatlichkeit im Zentrum meines Erkenntnisinteresses. Sind der guatemaltekische und der südafrikanische Staat "States at Risk", da sie ihre Bürger nicht vor Gewalt und Kriminalität schützen können? Und: Welches sind die adäquaten Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), um die Sicherheitslage in Guatemala und Südafrika zu verbessern? Mit dieser Struktur wird der Versuch unternommen, Gewalt und Kriminalität nicht nur als eindimensionales Phänomen wahrzunehmen, sondern der Mehrdimensionalität von Gewalt und Kriminalität Rechnung zu tragen und diese Merkmale als Entwicklungs- und Sicherheitsproblem in einer Studie zu analysieren. Ziel der Untersuchung ist es, nachzuweisen, dass Gewalt und Kriminalität entwicklungsrelevant sind und die Erfüllung der staatlichen Sicherheitsfunktion in Frage stellen. Zudem sollen Handlungsoptionen der EZ aufgezeigt werden, die geeignet sind Gewalt und Kriminalität einzudämmen, um mit der Gewährleistung von Sicherheit die Grundlage für Entwicklung zu schaffen. Bereits diese einleitenden Bemerkungen verdeutlichen die Unerlässlichkeit begrifflicher Klarheit. Diese werde ich, nachdem ich die aktuelle Debatte in den entwicklungstheoretischen Kontext (2.1.) eingeordnet habe, im Unterkapitel 2.2. schaffen. Die theoretische Fundierung der Arbeit bilden die Unterkapitel 2.3. Good Governance und 2.4. Fragile Staatlichkeit. "Good Governance" gilt im aktuellen entwicklungstheoretischen Diskurs als Schlüsselbegriff für die Erklärung von Entwicklung und Unterentwicklung. Bis vor kurzem wurde der Sicherheitsdimension von "Good Governance" jedoch nur wenig Beachtung geschenkt. Diese rückt im Abschnitt 2.3.1. ins Zentrum der Betrachtung. Im Abschnitt 2.3.2. werden daraufhin die wichtigsten Bereiche von "Good Security Governance" herausgearbeitet. Fragile Staatlichkeit ist spätestens seit den Attentaten vom 11. September 2001 ein prominentes Thema in Außen-, Sicherheits-, und Entwicklungspolitik. Ein Merkmal der Debatte ist die Proliferation von Begrifflichkeiten und Ansätzen zur Erfassung der Problematik. Daher ordne ich unter 2.4. die am häufigsten verwendeten Begriffe und formuliere die entsprechenden Definitionen. Der von mir favorisierte und in Abschnitt 2.4.1. dargestellte "States at Risk-Ansatz" bietet neben seiner analytischen Klarheit – durch Bezugnahme auf die Kernfunktionen des Staates (2.4.1.1.) – den Vorteil, dass er die unterschiedlichen Niveaus fragiler Staatlichkeit berücksichtigt (2.4.1.2.). Im Gegensatz zu anderen Ansätzen, die den bereits eingetretenen Staatszerfall zum Ausgangspunkt nehmen, lässt das "States at Risk-Konzept" Platz für Manöver, indem es bereits vor der vollständigen Nichterfüllung staatlicher Funktionen ansetzt. Aufbauend auf dem Forschungsstand (2.3. und 2.4.), werde ich im Unterkapitel 2.5. das Hypothesengebäude für die weitere Untersuchung entwickeln und den Analyserahmen für den empirischen Teil der Ausführungen benennen. In Kapitel 3 stehen dann Gewalt und Kriminalität in Guatemala und Südafrika als Entwicklungs- und Sicherheitsproblem im Zenrum der Untersuchung. Versteht man Sicherheit als menschliche Sicherheit, so stellt menschliche Unsicherheit – induziert durch Gewalt und Kriminalität – ein signifikantes Entwicklungsproblem dar. Der Fokus liegt daher im Unterkapitel 3.1. auf den Implikationen von Gewalt und Kriminalität für Entwicklung und Wachstum in Guatemala (3.1.1.) und Südafrika (3.1.2). Um die Entwicklungsrelevanz von Gewalt und Kriminalität zu messen, beziehe ich mich – jeweils nach der länderspezifischen Situationssbeschreibung – auf die verursachten direkten und indirekten Kosten sowie die ökonomischen und sozialen Multiplikatorkosten. In Unterkapitel 3.2. soll untersucht werden, ob es sich bei Guatemala und Südafrika um fragile Staaten handelt. Gemäß dem "States at Risk-Ansatz" (Abschnitt 2.4.1.) liegt fragile Staatlichkeit vor, wenn der Staat seine Kernfunktionen nicht mehr erfüllt. Die hohen Gewalt- und Kriminalitätsraten in Guatemala und Südafrika geben Anlass zu der Annahme, dass die betreffenden Staaten ihre Sicherheitsfunktionen nur noch beeinträchtigt wahrnehmen und somit "States at Risk" darstellen. Diese Vermutung überprüfe ich mittels der unter 2.2.1.1. herausgearbeiteten Indikatoren in den Abschnitten 3.2.1. (Guatemala) und 3.2.2. (Südafrika). In Kapitel 4 betrachte ich die Gewalt- und Kriminalitätsproblematik als Herausforderung für die EZ. Der Anspruch ist, die in Abschnitt 2.3.2. formulierten Bereiche von "Good Security Governance" in die südafrikanische und guatemaltekische Realität zu übersetzen und einige entsprechende Ansatzpunkte zu generieren. "Good Security Governance" wird dabei als Strategie zur Förderung staatlicher Stabilität angesehen. Durch eine verbesserte Wahrnehmung der staatlichen Sicherheitsfunktion können Gewalt- und Kriminalität eingedämmt werden. Dies führt zu einer Erhöhung der menschlichen Sicherheit und schafft somit die Grundlage für positive Entwicklungsperspektiven. Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung1 2.Theoretische Perspektiven6 2.1Die aktuelle Debatte im entwicklungstheoretischen Kontext6 2.2Definitorische Grundlagen: Gewalt, Kriminalität und Sicherheit10 2.3Good Governance14 2.3.1Good Governance und Sicherheit18 2.3.2Good Security Governance21 2.4Fragile Staatlichkeit 24 2.4.1States at Risk28 2.4.1.1Die Kernfunktionen des Staates29 2.4.1.2Kategorien fragiler Staatlichkeit31 2.5Fazit und Forschungsdesign 33 3.Gewalt und Kriminalität als Entwicklungs- und Sicherheitsproblem: Guatemala und Südafrika - 'States at Risk?'37 3.1Gewalt und Kriminalität: 'Anschlag auf Entwicklung?'37 3.1.1Guatemala41 3.1.2Südafrika 51 3.1.3Ergebnisse 61 3.2Die Wahrnehmung der staatlichen Sicherheitsfunktion: 'States at Risk?'63 3.2.1Guatemala64 3.2.2Südafrika71 3.2.3Ergebnisse77 4.Herausforderungen für die Entwicklungszusammenarbeit - Ansatzpunkte für 'Good Security Governance' in Guatemala und Südafrika79 4.1Guatemala80 4.2Südafrika83 5.Schlussbemerkungen 87 Quellen- und Literaturverzeichnis89 Ehrenwörtliche Erklärung120
Članak nastoji rasvijetliti tendencije suvremene etizacije u različitim područjima života, od gospodarstva i tehnike do znanosti i politike, s posebnim naglaskom na pravnu domenu. Ključno je pitanje: kako se danas masovno nabujala etizacija svijeta života odnosi prema načelu odvajanja prava i morala te prema vladavini prava kao minimuma morala u društvu? Teoretsko je polazište za ovo razmatranje Thomasiusova podjela naravnoga prava na honestum, decorum i iustum te Kantova dihotomija metafizičkih temelja nauka o pravu i kreposti u Metafizici ćudoređa. Taj je okvir upravo vrhunac prosvjetiteljskih nastojanja za strogim odvajanjem sfere zakonitosti i moralnosti. Postavlja se u tom sklopu pitanje, potkopavaju li suvremene etičke tendencije prosvjetiteljsko naslijeđe zaštite ljudskih prava. Na temelju takva dihotomna modela dalje se raščlanjuje utjecaj nedavne ekspanzije profesionalnih, medicinskih, znanstvenih, poslovnih i drugih oblika etike, masovno uspostavljanje etičkih povjerenstava, politička korektnost i djelovanje javnoga mnijenja na okvir ljudskih temeljnih sloboda. Za ilustraciju prikazana su dva ogledna primjera iz Hrvatske – normativni nedostaci etičkoga kodeksa i zloporaba etičkoga tijela u političke svrhe. U zaključku se obrazlaže kako suvremena etizacija može donijeti dobre plodove promicanjem ćudorednih pitanja i pravne zaštite. Međutim, ona ne smije prekoračivati granice i potkopavati vladavinu prava. Razdvajanje morala i prava znatna je baština demokratske ustavne države. Neobuzdana i preobilna etizacija raznih sfera, međutim, može biti pogubna za dobro uređenje i blagostanje u suvremenom, sve više pluralističkom i multikulturnom društvu. Primjerenije je stoga da o pravu sude nepristrani sudci i neovisni sudovi, držeći se u pravorijeku stoljećima izborenih i utvrđenih mjerila pravednosti; oni to zacijelo čine znatno pravednije nego što bi to činili provizorni etički odbori i ad hoc imenovani povjerenici. Etika se može baviti unutarnjom stranom djelovanja i moralnim maksimama. No, etičke maksime nisu uvijek vezane uz izvanjsku pravnu prisilu. O toj bitnoj razlici, koju bi svako društvo trebalo pažljivo razgraničiti i propisati, ovisi u bitnome ostvarenje ljudske slobode u njezinoj punini. ; This paper seeks to shed light on the trends of contemporary ethicisation in various areas of life, from business and technology to science and politics, with special emphasis on the legal domain. The key question is: how does nowadays immensely enlarged ethicisation of the lifeworld relate to the principle of separating legality from morality and the rule of law as the minimum of moral in the society? Theoretical framework for this analysis is Thomasius' division of natural law into honestum, decorum and iustum, as well as Kant's dichotomy of the metaphysical foundations of the doctrine of law and virtue in the Metaphysics of Morals. This framework represents the pinnacle of the demand of the Enlightenment era for a separation of the spheres of legality and morality. The question is raised as to whether contemporary ethical tendencies undermine the legacy of the Enlightenment regarding the protection of the human rights. Based on this dichotomous model, the impact of the recent expansion of professional, medical, scientific, business and other forms of ethics, the massive establishment of ethics committees, political correctness, and the mediation of public opinion on the framework of human fundamental freedoms is further elaborated. By way of illustration, two exemplary case studies from Croatia are presented—the normative flaws of a code of ethics and the misuse of an ethical body for political purposes. The conclusion elaborates how contemporary ethicisation can produce good results by promoting legal issues and legal protection. However, it should not exceed the limits and undermine the rule of law. The separation of morality and law is an important legacy of the democratic constitutional state. The unbridled and extensive ethicisation of various spheres, though, can be devastating to good order and well-being in the contemporary increasingly pluralistic and multicultural society. Therefore, the impartial tribunals should judge by the centuries-old and established standards of justice; they do it more equitably than the provisional ethical committees and the ad hoc appointed commissioners would. Ethics may continue to deal with the inner side of action and maxims. Nevertheless, the ethical maxims are not always bound to external compulsion. The full realisation of human freedom depends on this essential distinction, which every society should carefully determine and regulate. ; Cet article vise à faire la lumière sur les tendances de l'éthisation contemporaine dans divers domaines de la vie : des affaires et technologie à la science et politique, en mettant un accent particulier sur le domaine juridique. La question clé est la suivante : quel est le rapport entre l'éthisation contemporaine du monde de la vie, massivement accrue, avec le principe de la séparation entre le droit et la morale et la primauté du droit en tant que minimum de morale ? La présupposition de départ pour cette réflexion est la division par Thomasius de la loi naturelle en honestum, decorum et iustum, ainsi que la dichotomie par Kant des fondements métaphysiques de la doctrine du droit et de la vertu dans la Métaphysique des Mœurs, ledit cadre représentant le comble de l'exigence des Lumières pour une séparation stricte entre les sphères de la légalité et de la moralité. La question se pose de savoir si les tendances éthiques contemporaines nuisent l'héritage des Lumières de la protection des droits de l'homme. Sur la base de ce modèle dichotomique, une analyse plus profonde est fournie ayant pour but de démontrer l'impact de l'expansion récente des formes de l'éthique professionnelle, médicale, scientifique, des affaires et autres, de la mise en place massive des comités d'éthique, de la rectitude politique et de la médiation de l'opinion publique. A titre d'illustration, deux études sur des cas exemplaires en Croatie sont ici traitées: les faiblesses normatives d'un code d'éthique et l'abus d'un organe éthique à des fins politiques. En conclusion, il est montré que l'éthisation contemporaine peut porter ses fruits en promouvant les questions morales et la protection juridique. Cependant, elle ne doit pas dépasser les limites de le régime du droit et le nuire. La séparation entre la morale et le droit est un héritage important de l'Etat constitutionnel démocratique. L'éthisation effrénée et étendue à divers domaines peut néanmoins être dévastatrice pour le bon ordre et le bien-être dans la société contemporaine de plus en plus pluraliste et multiculturelle. Par conséquent, les juges impartiaux et les tribunaux indépendants devraient juger selon les normes de la justice séculaires et bien établies ; ils le font de manière plus équitable que le feraient le comité d'éthique provisoire ou les commissaires nommés ad hoc. L'éthique peut continuer à traiter du côté intérieur des actions et des maximes. Néanmoins, les maximes éthiques ne sont pas toujours liées à la contrainte juridique extérieure. De cette distinction essentielle, que chaque société devrait déterminer et réglementer avec soin, dépend avant tout la réalisation de la liberté humaine dans sa plénitude. ; Dieser Aufsatz versucht, die Tendenzen der zeitgenössischen Ethisierung in verschiedenen Bereichen des Lebens, von der Wirtschaft und Technik bis hin zur Wissenschaft und Politik, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsdomäne, zu beleuchten. Die Schlüsselfrage lautet: Wie verhält sich die heutige massiv angewachsene Ethisierung der Lebenswelt zum Grundsatz der Trennung von Legalität und Moralität sowie zum rechtsstaatlichen Postulat des Rechts als des Minimums der Moral in der Gesellschaft? Als Rahmen für die Untersuchung dient die Aufteilung des Naturrechts in honestum, decorum und iustum bei Thomasius, ferner Kants Dichotomie der metaphysischen Anfangsgründe der Rechts- und Tugendlehre in der Metaphysik der Sitten, wo als Höhepunkt die aufklärerische Forderung nach einer strengen Scheidung der Sphäre der Legalität von der Moralität untermauert wurde. Es wird die Frage erörtert, ob zeitgenössische Ethisierungstendenzen das aufklärerische Erbe der Verteidigung der Menschenrechte untergraben. Ausgehend von diesem dichotomischen Modell wird erörtert, welche Auswirkungen die jüngere Ausweitung der Ethik im Berufsleben, in Medizin, Wissenschaft, Geschäftsbeziehungen sowie sonstige Formen der Ethik, ferner die massiven Gründungen von Ethikkommissionen, die politische Korrektheit und die öffentliche Meinungsbildung auf den Rahmen der menschlichen Grundfreiheiten haben. Zur Veranschaulichung werden zwei Fallbeispiele aus Kroatien angeführt: die normativen Mängel eines Ethikkodexes und der Missbrauch eines ethischen Gremiums zu politischen Zwecken. Abschließend wird festgestellt, dass die zeitgenössische Ethisierung gute Früchte tragen kann, sofern sie die Rechtsfragen und den Rechtsschutz fördert. Aber sie darf dabei nicht die Grenzen überschreiten und den Rechtsstaat untergraben. Die Trennung von Moral und Recht ist ein wichtiges Erbe des demokratischen Rechtsstaates. Die ungezügelte und extensive Ethisierung verschiedener Sphären kann indessen für die gute Ordnung und das Wohlleben in der heutzutage immer ausgeprägteren pluralistischen und multikulturellen Gesellschaft verheerend sein. Daher mögen lieber unparteiische Richter und unabhängige Gerichtshöfe nach den in vielen Jahrhunderten errungenen und bewährten Maßstäben der Gerechtigkeit urteilen; sie tun dies gerechter, als es provisorische Ethikkomitees und ad hoc ernannte Beauftrage je tun würden. Die Ethik mag sich weiter mit dem inneren Bereich des Handelns und den Maximen befassen. Die ethischen Maximen sind aber dem äußeren Zwang nicht immer verpflichtet. Von dieser wesentlichen Unterscheidung, die jede Gesellschaft sorgfältig bestimmen und reglementieren sollte, hängt die Verwirklichung der Menschenfreiheit in ihrer Fülle ab.
Bildungsaspiration, Gesellschaftsbild, Selbstverortung bei Kindern bzw. Jugendlichen und deren Eltern.
Chancen I: Soziales Milieu der Herkunftsfamilie. Hintergründe der Schulwahl.
Chancen II. Jugendliche: Schullaufbahn, Aspiration, Einstellungen, Verkehrskreise, Klima im Elternhaus, Ausbildung. Eltern: Rückblick, Einstellungen, berufliche Pläne des Jugendlichen bzw. Einflussnahme auf die Berufswahl.
Themen: Chancen I Befragung des Haupternährers: Kinderzahl; für jedes Kind wurde erfragt: Geschlecht; Alter (klassiert); Schulausbildung (höchster Schulabschluss); Schulpflichtigkeit; Berufstätigkeit; Art der Berufsausbildung; Ausbildungssektor; besuchte Schulart desjenigen Kindes, das im August ins 5. Schuljahr gekommen ist; Zweigangebot des besuchten Gymnasiums; präferierter Schulzweig; Schulartpräferenz bei gleicher Entfernung; empfundene Entfernung des nächstgelegenen Gymnasiums; zumutbare Entfernung; Entfernung in Kilometern (Schulweg); schnellstes Verkehrsmittel für den Schulweg; Umsteigehäufigkeit; Zeitaufwand für den Schulweg; Standort des nächstgelegenen Gymnasiums; empfundene Entfernung zur nächsten Realschule und Hauptschule; zumutbare Entfernung, Entfernung, schnellstes Verkehrsmittel, Umsteigehäufigkeit und Zeitaufwand für den Schulweg zur Realschule bzw. Hauptschule sowie Standort der nächsten Realschule bzw. Hauptschule; detaillierte Angaben zum Schulweg: tatsächlicher Zeitaufwand für den Hinweg und den Rückweg sowie für alle genutzten Verkehrsmittel; für beide Großelternpaare sowie den Befragten und dessen Ehepartnerin wurde jeweils erfragt: berufliche Stellung, Schulbildung, Schulabschluss, Berufsausbildung, Berufsausbildungssektor; Berufstätigkeit der Frau und Arbeitsunterbrechung; Gründe für die Wiederaufnahme der Arbeit; weiterführende Schulbildung und höchster Schulabschluss der Verwandten und Bekannten; Bewertung von Aussagen über Arbeit, Gesellschaft, Demokratie, Aufstiegsmöglichkeiten und Mitbestimmung (Skala); für zwei Freunde (Freizeitpartner) wurde erfragt: berufliche Stellung, Schulausbildung und Schulabschluss, Art des Kennenlernens, Häufigkeit der Treffen, selber Wohnort, Entfernung in Kilometern; Vereinsmitgliedschaft; Vereinsart; Teilnahmehäufigkeit; Vereinsmitglieder Alteingesessene oder Zugezogene; Ortsbezogenheit der Vereinsaktivitäten; Funktionsträger im Verein; Parteimitgliedschaft; Parteiamt; Konfession; Kirchgangshäufigkeit; eigene Meinungsführerschaft bei Problemen im Beruf, in der Kindererziehung und bei Politik; Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband und Funktion; Einschätzung des Prestiges des eigenen Berufs und des Berufsprestiges des Vaters; Berufsaspiration für das eigene Kind; persönliches Nettoeinkommen; Verdiensteinbußen; Mitverdiener; monatlicher Einkommensbeitrag der Mitverdiener; Wohnstatus; Erbe oder Kauf der Wohnung; regionale Mobilität; erster Wohnsitz; Ortsgröße des ersten Wohnsitzes; für bis zu 4 Umzüge wurde erfragt: Umzugsgründe, Umzugsjahr, Umzugsziel, Ortsgröße; Wohnungswechsel am derzeitigen Wohnort und Zeitpunkt; Vergleich des neuen und des letzten Wohnviertels anhand von Gegensatzpaaren hinsichtlich Nachbarn, Sauberkeit, Lärm, Zentralität, Landschaft, Verkehrsaufkommen, Urbanität, soziale Zusammensetzung, Modernität und Bebauungsdichte; Arbeiterviertel; Selbstidentifikation mit dem Wohnort bzw. als Westfale/Rheinländer; Charakterisierung des Wohnviertels anhand von Eigenschaftspaaren; Ortsverbundenheit; Art der Beteiligung am Ortsleben; Unterstützung durch Lehrer und Schulverwaltung bei der Entscheidung für die weiterführende Schule; Teilnahme an Elternveranstaltungen (z.B. Elternsprechtage bzw. Klassenpflegschaftsversammlungen) in der Grundschule; Teilnahme an diesen Veranstaltungen allein oder mit Ehepartner; Teilnahmehäufigkeit; Hausbesuch des Lehrers und Gesprächsthemen; Klassenpflegschaftsamt; Hinweis auf Nachteile der weiterführenden Schulform; Schulartalternativen; Gründe für die Wahl des Schultyps; Zeitpunkt der Entscheidung für den gewählten Schultyp; Kenntnis der schulischen Voraussetzungen für bestimmte Berufe; Einschätzung der Ausbildungskosten bei auswärtigem Wohnen; Tätigkeitsmerkmale ausgewählter Berufe; Unterschiede zwischen Realschule und Hauptschule bzw. Gymnasium und Realschule; Sinn und Zweck einer Universitätsausbildung; präferiertes Berufseintrittsalter für Jungen bzw. Mädchen allgemein sowie für das eigene Kind; Zusatzkosten und Höhe der monatlichen Kosten für die weiterführende Schule; Kenntnis der Stipendienmöglichkeiten; Kenntnis der Voraussetzungen für ein Stipendium; Höhe des Stipendiums; spätere Rückzahlung des Stipendiums; Verständnis des Begriffs Weiterkommen; Einschätzung der persönlichen Karrieremöglichkeiten im derzeitigen Beruf; Weg für berufliches Weiterkommen; Arbeitsplatzatmosphäre und Bewertung der Kollegen sowie des Vorgesetzten anhand von ausgewählten Eigenschaften und Aussagen; (Kollegen achten auf Arbeitsleistung des Befragten sowie Politikinteresse der Kollegen; persönliche Haltung hierzu; Vorgesetzter fragt um Rat und verlangt Gehorsam, persönliche Haltung hierzu); Automatisierungsgrad der persönlichen Tätigkeit; Arbeitszufriedenheit (Skala); Einschätzung der Aufstiegschancen im derzeitigen Betrieb; Bezahlung; Wahrscheinlichkeit des Arbeitsplatzverlustes und Gründe für Arbeitsplatzverlust; Arbeitsbelastung: Durchhaltevermögen bis zum Renteneintrittsalter; Alternativen zu hoher Arbeitsbelastung; erwartete Einkommensentwicklung; Einstellung zu Bildung und Weiterbildung; Selbsteinschätzung der Schichtzugehörigkeit; Differenzierungsmerkmale; Gesellschaftsbild: Anzahl der Differenzierungsgrade, Kategorien und Merkmale; Parteipräferenz; Parteibindung; Zeitpunkt der ersten Arbeitsaufnahme bzw. Eintrittszeitpunkt im derzeitigen Betrieb; jeweilige Betriebsgröße und Entgeltart; Betriebswechselhäufigkeit; Gründe für den ersten und letzten Betriebswechsel; Häufigkeit von Arbeitsbesprechungen mit Vorgesetzen, deren Inhalte und Initiator; Einstellung zu ausgewählten Aussagen zur Arbeitswelt und zum Gesellschaftsbild (Skala); vermutete soziale Zusammensetzung weiterführender Schulen; Weiterbildungspläne bei Schulerfolg des eigenen Kindes; geplantes Studium und Studienrichtung bei Schulerfolg; Berufspräferenz für das Kind aus der Sicht der Eltern sowie des Kindes (Traumberuf).
Demographie: Alter; Familienstand; Verwandtschaftsverhältnis zum Kind; Berufe der Großeltern sowie von Vater und Mutter des Kindes; früher ausgeübter Beruf des Ehepartners; Ausbildung der Bekannten; besuchte Schule.
Zusätzlich verkodet wurde: Geschlecht des Schülers (der Schülerin), Region, besuchte Schule, Klasse.
In Arbeiterfamilien wurde zusätzlich der Ehepartner des Haushaltsvorstands mit einem vergleichbaren Fragebogen befragt.
Chancen II 1. Befragung der Jugendlichen: Schulbiographie für bis zu drei Schulen: Schulart der weiterführenden Schule; Anzahl der wiederholten Klassen; Jahr des Schulabgangs; Abgangsklasse; Abgangsmotiv; Schulart bei Übergang auf eine andere Schule; Art der Schulschwierigkeiten; Stellenwert ausgewählter Faktoren für Schulerfolg (Skala); ausreichende Unterstützung der Eltern; Einschätzung der persönlichen Schulleistung im Vergleich zu den Klassenkameraden; Zeugnisnoten der drei Lieblingsfächer und der drei nicht-Lieblingsfächer; Anzahl der Umzüge nach der Grundschule und Entfernung; Ausbildungsstatus des Jugendlichen; Ausbildung in einer Lehrwerkstatt; Ausbildungsberuf; Ausbildungspersonal am Ausbildungsplatz; Ausbildungsdauer; Stellung im Betrieb nach Ausbildungsende; Zeitraum bis zum Stellenantritt nach Schulabschluss; Stellenart; Lehr- oder Anlernvertrag; Grund für aufgebene Stelle; gesuchte Stellenart (Arbeitslose); Anzahl der Bewerbungen; für bis zu drei Betriebe wurde erfragt: Beruf bzw. Tätigkeit; Ausbildungsart; Betriebsgröße; Informationsquelle für Bewerbung; Ablehnungsgründe; mehr Stellenbewerber als freie Plätze; Gründe für die Stellenannahme; Berufspläne: Tätigkeitswechsel (berufsfremd oder berufsaufbauend); Sicherheit der Durchführung dieser Berufspläne; Bewertung der jetzigen Tätigkeit und Gründe für Gefallen bzw. Nichtgefallen; Betriebsgröße; Auszubildende: theoretischer Unterricht neben der Berufsschule (Stunden pro Monat); ausbildungsfremde Arbeiten (Stunden pro Tag); Gewerkschaftsmitgliedschaft aus eigenem Antrieb oder geworben; nur Stelleninhaber: Einstellung zur Arbeit; Gründe für negative Arbeitseinstellung; persönlicher Beitrag zum Haushaltseinkommen; nur Schüler: Berufswunsch und Ausbildungsart; Sicherheit der Realisierung des Berufswunsches; Gründe für Sicherheit bzw. Unsicherheit; voraussichtliches Schulabschlussjahr; aktive Ausbildungsplatzsuche; Anzahl der Bewerbungen; Stellenzusage; Ausbildungsdauer; Status nach Ausbildungsabschluss; Einstellung zur Schule; Gründe für negative Einstellung; berufliche Wertorientierung (Skala); weitere Berufspräferenzen und deren Rangfolge; nur Schüler und Arbeitslose: für die genannten Berufspräferenzen wurde erfragt: aktive Ausbildungsplatzsuche; Grund für fehlende Aktivität; Berufsempfehlung der Berufsberatung; Gründe für fehlende Bewerbung; Anzahl der Bewerbungen; Zusage eines Ausbildungsplatzes und dessen Annahme bzw. Gründe für Nichtannahme; Ablehnungsgründe des Betriebs; benötigter Schulabschluss; Aufstiegsmöglichkeiten; Zukunftsaussichten; berufliche Anforderungen; Einschätzung des regionalen Ausbildungsplatzangebotes; Hilfe bei der Berufswahl durch die Eltern bzw. durch die Schule und Art dieser Hilfe; Beurteilung der Hilfe durch das Arbeitsamt; Wegezeiten, genutzte Verkehrsmittel, Umsteigehäufigkeit und Einschätzung der Entfernung zur Arbeit bzw. Schule; Skala: Kontrollüberzeugung; Parteipräferenz; Parteianhänger; Parteimitgliedschaft; Selbsteinschätzung der Schichtzugehörigkeit; Personengruppen der Freizeitkontakte; Cliquenzugehörigkeit; Trendsetter; Klassensprecher bzw. Vertrauensamt; fester Freund bzw. feste Freundin; Einverständnis des Partners mit den Berufsplänen; andere Berufsvorschläge des Partners; für den Partner und die engsten Bekannten wurde erfragt: Alter, Erwerbstätigkeit, Beruf bzw. angestrebter Beruf, berufliche Stellung des Partners und der engsten Bekannten sowie deren Eltern, abgeschlossene Schulausbildung; Kontakthäufigkeit mit dem Partner; Bezugsperson; Zustimmung der Eltern zu den Berufsplänen und Alternativvorschläge; Einstellung zu Politik, Demokratie, Gesellschaftsform, Klassengesellschaft, gesellschaftliche Aufstiegsmöglichkeiten, Arbeit und Mitbestimmung (Skala); Lebensziele; feste Regeln im Elternhaus; Bewertung der elterlichen Kontrolle; Freunde und Freundinnen sind den Eltern persönlich bekannt; Information der Eltern über Ausgehen und Freizeitpartner; Anzahl der Abende außerhalb des Elternhauses; frei verfügbares Geld pro Woche; Rechenschaftspflicht über eigenes Geld; Rezeptionshäufigkeit und Titel beruflicher Themen in den Medien; Selbsteinschätzung des Gesundheitszustands; Ablehnung bei Bewerbungen wegen der Gesundheit; Bekannte und Verwandte im eigenen Betrieb; Hilfe bei der Stellensuche aus dem sozialen Umfeld; fehlende Alternative bzw. Grund für zwangsweise Stellenannahme; Häufigkeit von Konflikten mit den Eltern; Übernahme des Erziehungsstils der Eltern für die eigenen Kinder; vermutete Gründe für negative Einstellung von Jugendlichen zu Schule bzw. Arbeit.
Demographie: Geschlecht; Gewerkschaftsmitgliedschaft; Vereinsmitgliedschaft; Art des Vereins; Teilnahmehäufigkeit an den Vereinsaktivitäten; Konfession; Kirchgangshäufigkeit.
Zusätzlich verkodet wurde: Anwesenheit Dritter während des Interviews.
2. Befragung der Eltern: Befragte Person; jeweils für Vater und Mutter wurde erfragt: Stellenwechsel seit 1971; derzeitige Arbeitslosigkeit; aktueller Beruf; Betriebsgröße; Branche; berufliche Stellung; vorbereitender Kurs oder Umschulung mit Zertifikat; Nettoeinkommen des Befragten und des Ehepartners; Haushaltsgröße; nur Berufstätige: Höhe des sonstigen Einkommens; retrospektive Beurteilung der Bildungsentscheidung für das Kind und Gründe; damalige Beratung; Ursachen für falsche Beratung; Beurteilung der weiterführenden Schule im Hinblick auf die Berufsvorbereitung; berufsbezogene Förderung in der Schule; Schülerstatus des Jugendlichen; Hilfestellung bei der Berufswahl und Art der Hilfe; Zufriedenheit mit der Stelle und Gründe für diese Zufriedenheit bzw. für Unzufriedenheit; alternative Tätigkeitsvorstellungen (berufsfremd oder auf den Beruf aufbauend); Sicherheit der Pläne und Gründe für Sicherheit bzw. Unsicherheit; nur Schülereltern: Kenntnis des Berufswunsches des Jugendlichen; Einstellung zu diesem Berufswunsch und Gründe für diese Einstellung; Überlegungen zum Beruf des Jugendlichen und Berufswunsch für den Jugendlichen; Sicherheit der Pläne und Gründe für Sicherheit bzw. Unsicherheit; wichtigste Aufgaben des Staates; Einstellung zu Politik, Demokratie, Gesellschaftsform, Arbeit, Klassengesellschaft, gesellschaftlicher Aufstieg und Mitbestimmung (Skala).
Chancen III 1. Befragung der Jugendlichen: Interviewte Person; Schülerstatus; zuletzt besuchte Schulart; bisheriger und angestrebter Schulabschluss; Aufnahme eines Studiums; Studienfach; Gründe gegen ein Studium; Einschätzung der Arbeitsmöglichkeiten nach dem Studium; Ausbildungs- oder Berufsstand; spätere Berufstätigkeit geplant; berufliche Pläne; angestrebter Beruf; Zukunftssicherheit des angestrebten Berufs; Sicherheit der Berufsausübung; derzeit ausgeübter Beruf; Branche; Betriebsgröße; berufliche Stellung; Häufigkeit von Betriebswechseln; Arbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeitsdauer; Berufsausbildung und Ausbildungsdauer; Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb; berufliche Stellung nach der Ausbildung; retrospektive Beurteilung der Berufsausbildung; Note der Abschlussprüfung; Dauer anderer Aktivitäten vor der jetzigen Berufstätigkeit bzw. Schulausbildung; Besuch einer Abendschule; berufsbezogene Kurse; Umzugshäufigkeit seit 1977/78; Homogenität des sozialen Wohnumfelds; Einstellung zu Politik, Demokratie, Gesellschaftsform, Arbeit, gesellschaftliche Aufstiegsmöglichkeiten und Mitbestimmung (Skala); Gewerkschaftsmitgliedschaft; Vertrauensamt; Parteipräferenz; Parteibindung; Parteimitgliedschaft; Selbsteinschätzung der Schichtzugehörigkeit; Vereinsmitgliedschaft; Vereinsart; Teilnahmehäufigkeit; Cliquenzugehörigkeit; Zusammensetzung der Clique; berufliche Wertorientierung (Skala); retrospektive Beurteilung des Schulabschlusses; Wegezeit zur Arbeit; Umsteigehäufigkeit; Einschätzung des Arbeitsweges; Einschätzung der Zukunftssicherheit der Tätigkeit; Gedanken an andere berufliche Pläne (berufsfremd bzw. berufsaufbauend); Berufswunsch; Sicherheit der anderen Berufspläne; monatliches Nettoeinkommen des Befragten und seines Partners; Familienstand; Zusammenleben mit den Eltern, dem Partner oder in einer Wohngemeinschaft; Kinder; Höhe der monatlichen Nebeneinkünfte; Lebensziel.
2. Der Elternfragebogen wurde an die Fragenbatterie des Jugendlichenfragebogens angepasst.
Chancen IV: detaillierte und lückenlose Erhebung aller Tätigkeiten des Lebenslaufs (u.a. Aus- und Weiterbildung, Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Hausfrau, Erziehungsurlaub, Wehr- oder Zivildienst, Warteschleifen, Beurlaubungen, Erwerbsunfähigkeit, Privatisieren); Wohnort; Gründe für Wohnortwechsel; Anfangs- und Endzeitpunkt der Phasen seit dem 16. Lebensjahr; darin eingebettet umfangreiche Frageblöcke zur Bildungsbiographie, Erwerbsbiographie, Arbeitslosigkeit und Nebentätigkeiten; Freizeit bzw. Berufsorientierung, Berufsbilanz, Gründe für Erwerbswechsel; Chancengleichheit; Partnerschaften: länger als ein Jahr oder mit besonderem Einfluss auf die berufliche Entwicklung; Fragen zur Art der Beziehung, deren Beginn und Ende, Bildung, Beruf und berufliche Stellung des Partners; Kinderzahl, für jedes Kind wurde erfragt: Alter, Geschlecht, Fragen zur Ausbildung; Haushaltsgröße; Haushaltseinkommen; soziale Selbstidentifikation, Parteipräferenz; Parteibindung; Gewerkschaftsmitgliedschaft, Funktion in einer Gewerkschaft; Konfession und Kirchenbindung, Vereinsmitgliedschaften; Kontrollerwartungen (Skala interne externe Kontrolle); Alter (Geburtsdatum).
Teil I - Völkerrechtliche Grundfragen -- 1. Gerechtigkeitsgehalte im positiven Völkerrecht -- 2. Rights of Nature include Rights of Domestic Animals -- 3. Is Article 2 (4) of the United Nations Charter still alive? -- 4. Erga omnes-Verpflichtungen vor dem Internationalen Gerichtshof: Ein Kontrapunkt -- 5. The challenged legality of economic coercion -- 6. Diener zweier Herren: Gegenmaßnahmen im unions- und völkerrechtlichen Kontext -- 7. Some Observations on the 1920 & 1921 Expert Reports regarding the Åland Islands Question -- Teil II - Institutionen und Internationale Beziehungen -- 8. Der Internationale Strafgerichtshof nach 20 Jahren -- 9. Der Aufbau investigativer Fähigkeiten in den Sekretariaten der Organisationen des UN-Systems -- 10. International Fact-finding on Human Rights Violations –The Moscow Mechanism of OSCE -- 11. Menschenrechte und multilaterale Außenpolitik – Der deutsche Vorsitz im Europarat 2020/21 -- 12. The High Representative Revisited in 2022 – An Ever More Powerful Institutional Actor in the EU's Common Foreign and Security Policy -- 13. Whatever Works? Zur Informalisierung der EU-Außenbeziehungen im Bereich Asyl und Einwanderung -- 14. Identity, religion and foreign policy in the land of Islam (Diplomacy between dogma and the reality of international relations) -- Teil III - Menschenrechte -- 15. Human Dignity in International Human Rights Law -- 16. Human Rights as Foundation of Transnational Constitutionalism? How to Respond to "Constitutional Implementation Deficits" -- 17. Menschenrechte in Zeiten des Notstands -- 18. Discrimination Based on "National Origin" and Nationality -- 19. The role of Human Rights Law for the political participation of Indigenous women -- 20. Das allgemeine Petitionsrecht als völkerrechtliches Individualrecht – Gedanken zu einem verloren gegangenen Menschenrecht -- 21. Which Rights Do Have the Astronauts? -- 22. Unterbringung von Piraten an Bord von Kriegsschiffen – Welche Mindeststandards gelten? -- 23. Begriff und Einordnung des Migrationsrechts im nationalen und internationalen Recht -- 24. Thesen zur Genfer Flüchtlingskonvention 1951 -- Teil IV - Schutz von Menschen in bewaffneten Konflikten und Katastrophenfällen -- 25. Compassion and International Humanitarian Law -- 26. Humanitäre Hilfe – ein Beitrag zum Recht der Solidarität -- 27. Die völkerrechtliche Pflicht Syriens, humanitäre Hilfe zu gestatten -- 28. Die völkerrechtliche Regelung des Zivilschutzes -- 29. No-Fly Zones zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten?. Teil V - Minderheitenschutz -- 30. The Blind-Spot in protecting Global Minorities: A Blue-Print for strengthening the normative framework? -- 31. Wie effektiv ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Minderheitenschutz? -- 32. Legitimacy and Efficacy in Monitoring Minority Rights: Bilateralism contra Multilateralism in the Council of Europe and the European Union -- 33. Drafting laws on national minorities. Theoretical and practical reflections -- 34. Minderheitenmedien zwischen medienökonomischen Effizienzanforderungen, Gerechtigkeitspostulaten und Spracherhalt -- 35. Mikrostaaten und der europäische Minderheitenschutz -- 36. The Livs in Latvia and the Law -- 37. Gudmundur Alfredsson and Ineta Ziemele -- 38. Minderheitenidentität(en) – Südtirol, Kärnten und Schleswig-Holstein im Vergleich -- 38. Der Streit um die öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Gestaltung der Minderheitenselbstverwaltung, ausgetragen von den Angehörigen des sorbischen Volkes -- 39. Protection of New Minorities under International Law -- 40. Europäische zivilgesellschaftliche Integration und gemeinsame Werte: Die Erfahrung eines Brettspiels -- Teil VI - Wirtschaftsvölkerrecht -- 41. Interpretation from within? Approaching the decision of the CETA Joint Committee on investment from a public international law perspective -- 42. Protecting Individuals in International Investment Law – Plans for an Investment Court in the Past and Today -- 43. Abaclat v. Argentine Republic: When Investment Arbitration Met Mass Claims -- 44. State Immunity and International Arbitration in Sweden -- 45. When a Violation of Domestic Law is a Breach of Treaty -- 46. EU Law and Investor-State Dispute Settlement: Facing Complementarity -- 47. How States can justify Economic Sanctions under International Investment Law -- 48. Application of the concept of due diligence in international investment law -- 49. Die Entwicklung des EU-Rechtsrahmens für die Investitionskontrolle Dezentralisierung als vereinigender Faktor -- 50. Mission Impossible? International Investment Law between Property Protection and Climate Action -- 51 Effektiver Rechtsschutz und Eigentumsgarantie im System der Europäischen Menschenrechtskonvention: Zum Verhältnis und Zusammenspiel von Art. 6 Abs. 1, Art. 13 und Art. 1 ZP-1 EMRK -- 52. Unternehmen und Menschenrechte – Überlegungen zu einer funktionalen Begründung von Rechten und Pflichten -- 53. Vom Ende des "Business as Usual" Aktuelle Entwicklungen und Muster der Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten – 54. Cross-regime Remedies for a State's Failure to comply with the New York Convention -- Teil VII - Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa -- 55. Grund- und Menschenrechte als Grundlage der Demokratie in Europa -- 56. Die Konstitutionalisierung der EU-Grundrechte. Das österreichische Beispiel -- 57. Neue föderalistische Entwicklungen in der Schweiz und in Europa -- 58. Verfassungsgerichtsbarkeit in der europäischen Gesellschaft -- 59. Still on Constitutional Courts at the rescue of their mandate: The puzzling Spanish case -- 60. The Rule of Law and Judicial Independence: Recent EU Developments and Case Law of the European Court of Justice -- 61. Die unionale (Verfassungs-)identität: Stärkung des Rechtsstaatsprinzips? -- 62. 2022 – Celebration of the Silver Anniversary or Reality Check of the Polish Constitution? -- 63. Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs von Polen im Vergleich -- 64. Unabhängige Behörden - gesetzlose Hüter des Binnenmarktes? -- 65. 20+ Years of the EU Non-discrimination Directives: Can a Reflexive Governance Approach Improve their Implementation? -- Teil VIII - Verfassungsrecht und Verfassungsprozessrecht -- 66. Ein Herz für Kinder -- 67. Das verborgene Grundrecht – Ein Beitrag zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2021 (Bundesnotbremse II) sowie zur Systematik der UN-Kinderrechtskonvention -- 68. Die Dobbs-Entscheidung des U.S. Supreme Court und ihre institutionellen Folgen -- 69. Konvergenz und Divergenz in der Verhältnismäßigkeitsrechtsprechung des BVerfG, des kanadischen Supreme Court und des südafrikanischen Verfassungsgerichts -- 70. Staatliche Parteienfinanzierung als Verfassungsproblem -- 71. Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern -- 72. Stillhalten im Verfassungsprozess - Zum Umgang mit dem Problem der Zwischenzeit in Eilverfahren über Zustimmungsgesetze vor dem Bundesverfassungsgeric -- Teil IX - Ordnung durch Recht in den Bereichen Daseinsvorsorge, öffentliche Güter und Nachhaltigkeit -- 73. Neue alte Entwicklungen für das Verwaltungsrecht: Von Kooperation und Dreiecksverhältnissen zur Konfliktbefriedung und Vertrauensbildung im Wirtschaftsverwaltungs- und Gesundheitsrecht -- 74. Recht in Zeiten der Corona-Pandemie -- 75. Pandemiebewältigung in der Währungspolitik und Rechtsschutz der Individuen -- 76. Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit als zwei Seiten einer Medaille: ein Aufruf zur Intelligenz im Europäischen Tourismus -- 77. Verträglichkeitsprüfung und Vorsorgegrundsatz im europäischen Naturschutzrecht -- 78. Die Rechtsprechung des EuGH im deutschen Migrationssozialrecht: Existenzsichernde Leistungen und Kindergeld -- 79. Unionsrechtlicher Reformdruck auf den Flickenteppich des Rechts der Gruppenversicherung.
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In all states governed by the rule of law the administration is subject to the law and supervision by the courts on the same basis as any individual/citizen, in accordance with the principle of the supremacy of the law. The author only represents the most important instruments in the field of international law concerning control over administration, which supervise the implementation of human rights in the country that has ratified the respective instruments. Therefore, the ratification and incorporation of international normative legal instruments in the form of conventions, such as the European Convention on Human Rights within the national legal order, impose the obligation for a certain state to respect or protect the rights guaranteed by the respective Convention, as well as the case-law of the European Court of Human Rights that governs the interpretation and proper application of the Convention, the relevant European Court of Human Rights case-law setting standards for assessing the efficiency and effectiveness of public administration. Hence, this case law should act as a guideline for improving legal regulations and, under certain circumstances, avoiding the initiation of an administrative dispute before competent national courts, if objectively possible. However, due to certain reasons which will be elaborated upon in this paper, some deviations can occur and, for that matter, judicial review means review by courts of administrative action with a view to ensuring their legality as well as providing the protection and realization of the rights and legal interests of citizens in the sphere of administrative law. ; U svim zemljama u kojima je prihvaćena vladavina prava uprava je podvrgnuta pravu i nadzoru od strane sudova na istim temeljima kao i pojedinac/građanin, u skladu s principom supremacije prava. Autor prikazuje samo najvažnije instrumente u području međunarodnog prava koji se tiču kontrole nad upravom, koji osiguravaju nadzor nad ostvarenjem zaštite ljudskih prava u zemlji koja je ramificirala dotične instrumente. Stoga ratifikacija i inkorporacija međunarodnih normativnih pravnih instrumenata u obliku konvencija u nacionalni pravni poredak, poput Europske konvencije o ljudskim pravima, postavlja obvezu državi za poštivanjem ili zaštitom prava garantiranih Konvencijom, kao i presuda Europskog suda za ljudska prava koji se brine o interpretaciji i pravilnoj primjeni Konvencije, relevantnih standarda za procjenu učinkovitosti i uspješnosti javne uprave postavljenih u presudama Europskog suda za ljudska prava. Ove bi presude trebale služiti kao smjernice za poboljšanje pravne regulacije i, pod određenim okolnostima, omogućiti izbjegavanje upravnih sporova pred nadležnim domaćim sudovima, ako je to objektivno moguće. Međutim, zbog određenih razloga, koji će biti elaborirani u ovome članku, može doći do devijacija i zbog toga, sudski nadzor znači nadzor od strane upravnih sudova s ciljem osiguranja zakonitosti kao i osiguranja zaštite i ostvarenja prava i pravnih interesa građana u sferi upravnog prava. ; In Einklang mit dem Grundsatz des Vorrangs des Rechts, ist die Verwaltung in allen rechtsstaatlichen Ländern auf gleicher Grundlage wie Einzelpersonen und Bürger dem Recht und Ge richten unterworfen. Der Autor stellt auschlaggebende Instrumente im Bereich des Völkerrechts in Bezug auf Überprüfung der Verwaltung, welche die Umsetzung der Menschenrechte im Land, das die genannten Instrumente ratifiziert hat, übersieht, dar. Die Ratifizierung und Einführung internationaler Rechtsinstrumente in Form von Konventionen, wie die EMRK, in nationale Rechtssysteme verpflichten den Staat die unter der Konvention gewährleisteten Rechte, sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, insbesondere hinsichtlich der Standards für Überprüfung von Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung, zu schützen. Deswegen sollte die Rechtsprechung dazu dienen, die Rechtsvorschriften zu verbessern, sowie, unter bestimmten Umständen, Einleitung Verwaltungsstreitigkeiten vor nationalen Gerichten, falls möglich, zu verhindern. Trotzdem kommt es zu Abweichungen, und gerichtliche Überprüfung bedeute Überprüfung der Verwaltungsakten um ihre Legalität zu gewährleisten und Schutz sowie Verwirklichung von Rechten und Rechtsinteressen der Bürger im Bereich des Verwaltungsrechts zu bieten. ; In tutti gli stati governati dal principio di legalità l'amministrazione è soggetta al diritto e alla supervisione dalle corti sulle stesse basi come qualunque individuo/cittadino, in conformità con il principio della supremazia del diritto. Autore presenta soltanto gli strumenti più importanti nel campo del diritto internazionale relativi al controllo sull'amministrazione, i quali supervisionano l'implementazione dei diritti dell'uomo nel paese che ha ratificato i rispettivi strumenti. Pertanto, la ratificazione e l'incorporazione degli strumenti legali normativi internazionali nella forma di convenzioni, come la Convenzione europea dei diritti dell'uomo all'interno del ordinamento legale nazionale, impone l'obbligo per un certo stato di rispettare o proteggere i diritti garantiti dalla rispettiva Convenzione, proprio come la giurisprudenza della Corte europea dei diritti dell'uomo determina l'interpretazione e l'appropriata applicazione della Convenzione, la giurisprudenza della rilevante Corte europea dei diritti dell'uomo stabilisce gli standard per valutare l'efficienza e l'effettività della pubblica amministrazione. Quindi, questa giurisprudenza potrebbe fungere da linea guida per il miglioramento delle regolazioni legali e in certe circostanze per evitare l'avvio di un contenzioso amministrativo difronte alle corti nazionali competenti qualora questo sarebbe oggettivamente possibile. Comunque, a causa di certe ragioni che saranno elaborate in questo lavoro, alcune deviazioni possono avvenire, come pure delle revisioni giudiziarie, il che significa una revisione dalle corti delle azioni amministrative con una prospettiva sulla garanzia della legalità proprio come fornire la protezione e la realizzazione dei diritti e degli interessi legali dei cittadini nella sfera del diritto amministrativo.
Inhaltsangabe:Einleitung: Der Titel des Diplomthemas enthält drei wesentliche Begriffe: Brandenburg, Sägeindustrie und die Zeiteinteilung von 1850 bis 1990. Folgende Fragen sind also zur Klärung dieser Begriffe zu beantworten: Was ist bzw. wie definiert man Sägeindustrie ? Warum gerade die Sägeindustrie in Brandenburg ? Warum gerade diese Zeit von 140 Jahren behandeln ? Die Sägeindustrie bzw. das Sägehandwerk gehört zur Branche der Holzbearbeitung, diese wiederum zum Grundstoff- und Produktionsgewerbe In der analytischen Literatur und der brandenburgisch-preußischen Geschichte wechselte aber produktionstechnisch und statistisch die Zuordnung zwischen Holzbe- und -verarbeitung. So hielt Hahn 1923 fest, dass man 'von einer Sägeindustrie als selbstständigen Industriezweig ... vor einigen Jahrzehnten noch nicht gesprochen [hat]. ... Es besteht aber heute kein Zweifel mehr, dass man darunter einen besonderen Zweig der Holzindustrie versteht. 'Weitere Wirtschaftsanalysten definierten für die Sägeindustrie wesentliche Faktoren, nämlich mit unterschiedlichen Betriebsformen Sägearbeit zu verrichten, um schwerpunktmäßig Schnittholz einschließlich der Nebenprodukte (Schwarten, Spreißel, Späne) herzustellen. Auch in den Statistiken von Preußen, dem Deutschen Reich und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wird die Sägeindustrie stets in Zusammenhang mit anderen, dem eigentlichen Schnittvorgang nachgelagerten Be- und -verarbeitungen genannt. Dazu zählen insbesondere die Furnierherstellung, das Hobeln, das Imprägnieren und seit 30 Jahren auch die Herstellung von Holzfaserplatten und Holzspanplatten. Heute wird von einer zweistufigen Produktion gesprochen. Diese Aufzählung zeigt, dass bei der Darstellung der Sägeindustrie nicht bei den 'reinen Sägewerken', also nur den 'sägenden' Betrieben, stehen geblieben werden darf. Es sinnvoll, die einzelnen Produktionsstufen bzw. -verfahren in der Analyse getrennt zu betrachten. Daher wird hier versucht, die Geschichte der Holzbearbeitung darzustellen, mit dem gegenwärtig besonderen Schwerpunkt der schnittholzerzeugenden Werke. Die weitreichend bekannten geschlossenen Wälder Brandenburgs bieten einen nahezu unermesslichen Holzvorrat an vielen verwertbaren Holzarten, z.B. Gemeine Kiefer, Rotfichte, Rotbuche, Stieleiche und andere Werthölzer. Was aber passiert mit dem Stammholz? Verarbeitung in der heimischen Industrie oder im Handwerk, Energiegewinnung oder Export? Die Geschichte zeigt: 'Der Holzreichtum der Provinz Brandenburg sowie die Nähe des großen Verbraucherplatzes Berlin haben eine bedeutende Holzindustrie entstehen lassen. In Brandenburg ist besonders die Sägerei und die grobe Holzverarbeitung ansässig'. Dies verdeutlicht im besonderen Maße, dass sich die brandenburgische Sägeindustrie – aus handwerklicher Sägearbeit – streng standortsgebunden an der Rohstoffbasis entwickelt hat. Auch der Zusammenhang zwischen Produktion und Wirtschaft wird hervorgehoben. Brandenburg war schon immer wichtigstes Rohstoffgebiet für die Expansion und Entwicklung Berlins, zum Bau von Wohnhäusern und Industriebauten, für Kultur- und Gebrauchswaren wurde Holz gebraucht. Auch für die Energieversorgung war Holz dringend notwendig. Diese Beziehung ist annähernd vergleichbar mit der massiven Kohleindustrie und dem Ruhrgebiet am Rhein. Aber gerade das Gebiet mit dem Namen Brandenburg, sowohl geographisch als auch politisch, macht die korrekte Analyse schwierig. Die Bezeichnungen wechselten von Kurmark über Mark, Provinz und Land Brandenburg, Bezirke Cottbus, Frankfurt/ Oder und Potsdam zum Bundesland Brandenburg. Dabei erstreckte sich das Gebiet ständig ändernd auf Teile des heutigen Mecklenburg, Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Polen. Als Grundlage wird deshalb nur das Gebiet des heutigen Bundesland Brandenburg gewählt. Es wird bei den Grenzen der jeweiligen Zeitepoche, bei den einzelnen Kreisen und bei der allgemeinen Entwicklung der brandenburgischen Sägeindustrie verblieben. Es könnte mit der genaueren Betrachtung des Zeitfaktors im Mittelalter begonnen werden, denn im späten Mittelalter erfolgte eine sprunghafte Entwicklung des Handels und des Handwerks, beim Städtebau, Schiffsbau und Bergbau. Eine mechanische Schnittholzerzeugung war daher ein gesellschaftlich notwendiger Prozess. Doch auf der Suche nach einer Definition von Industrie traten verschiedene Merkmale auf. Der Begriff 'industrielle Revolution' wurde mit der Einführung der Dampfmaschine geprägt. 'Unter industrieller Revolution versteht man ... jene Periode, in der sich 1. neue Techniken, speziell die Arbeits- und Energieerzeugungsmaschinen durchsetzten, 2. die natürlichen Rohstoffe Eisen und Kohle erstmalig massenhaft genutzt wurden und somit die organischen Stoffe und Muskelkraft nicht mehr die Produktionsmöglichkeiten begrenzten, 3. das Fabriksystem als Organisationsform arbeitsteiliger gewerblicher Produktion seine Überlegenheit in entscheidenden Wirtschaftszweigen erwies und 4. freie Lohnarbeit die herrschende Erwerbsform der Massen wurde. Dies soll in England in den Jahren 1783-1802, in Deutschland von 1850-1857 eingetreten sein'. Ergebnis der Entwicklung der revolutionären Dampfkraft: 'Von nun an waren die Sägewerke nicht mehr an das Wasser gebunden oder vom Wind abhängig. Ihr Standort kann seither nach solchen wesentlichen Gesichtspunkten wie Verkehrslage, Holzaufkommen oder Holzweiterverarbeitung gewählt werden.' Gleichwohl blieb in Sägewerken die Wasserkraft noch lange Zeit die wichtigste Antriebskraft und die Sägeindustrie ist deshalb als 'Prototyp eines statischen Wirtschaftszweiges bezeichnet worden.' Daher ist es sinnvoll mit der genauen Betrachtung ab dem Jahre 1850 zu beginnen, da sich in dieser Epoche 'Deutschland aus einem Agrarland zu Beginn des Jahrhunderts über ein agrarisch-industrielles Land um 1850 zu einem industriell-agrarischen Staat .. entwickelte.' In den folgenden 140 Jahren fand eine der schnelllebigsten Entwicklungen in der Geschichte der Schnittholzproduktion statt. Hahn stellte 1923 fest, dass 'seit der Einführung der Sägemaschinen .. sich eine vollkommende Abkehr von der Herstellungsart mit der Handsäge vollzogen [hat]'. Die obere Grenze von 1990 beruht darauf, dass Rüberg mit einer Untersuchung der brandenburgischen Sägeindustrie den Zeitraum der letzten 13 Jahre abdeckt. Er untersuchte mittels Fragenbogen alle Betriebe, die er in dieser Branche einordnen und finden konnte und fragte unter anderem nach der Art des Werkes, dem Jahreseinschnitt, der Produktion und dem Absatzgebiet des Betriebes. Er arbeitete 'drei Zentren der Sägeindustrie in Brandenburg' heraus. Wie diese entstanden sind, gilt in dieser Arbeit zu klären. Ziel der Arbeit soll es vorrangig sein, einige Momente der Geschichte der Sägeindustrie speziell in Brandenburg darzustellen. Dabei können nicht alle vielfältigen Beziehungen zum Wirtschafts- und Dienstleistungssystem der Region einbezogen werden, doch muss zunächst der Begriff Sägewerk charakterisiert werden. Schwerpunkte sind daher die Darstellung der Menge der schnittholzerzeugenden Betriebe, ihre Leistungen, Techniken und Bedeutung als Arbeitgeber anhand von Beschäftigtenzahlen, u.a. wichtige soziale Aspekte. Auch sollen die Reaktionen auf politische Entscheidungen, wirtschaftspolitische Veränderungen und technische Neuentwicklungen einbezogen werden. Beispiele von einigen brandenburgischen Sägewerken sollen dies unterstützen. Dabei sind mündliche Aussagen von Zeitzeugen für die Nachwelt bedeutungsvoll. Ergebnis dieser Arbeit ist es, ein Fazit zur Entwicklung der brandenburgischen Sägeindustrie zu ziehen und in Form einer Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile von Klein- und Großsägewerk festzuhalten. Es ist hier außerdem zu klären, welche Möglichkeiten es gibt, die Branche in Brandenburg als traditionellen Wirtschaftszweig mit dem Wissen und Konsequenzen aus der Vergangenheit zu erhalten. Als Anregung sollen insbesondere für Klein-, aber auch für Großsägewerke, einige Maßnahmen erläutert werden.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung und Ziel der Arbeit4 2.Durchführung der Recherchearbeit7 2.1Allgemeine Recherche7 2.2Statistiken der Berufs-, Betriebs- und Gewerbezählungen in Preußen, im Kaiserreich und im Deutschen Reich7 2.3Statistiken in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)8 2.4Sonstige Quellen8 3.Charakterisierung eines Sägewerkes9 3.1Standort des Sägewerkes9 3.2Die Sägemaschinen eines Sägewerkes11 3.3Die Antriebskräfte eines Sägewerkes 13 3.4Aufbau und Ablauf eines Sägewerk13 4.Die Geschichte der Sägeindustrie in Brandenburg15 4.1Das Sägehandwerk in der Holzindustrie vor 185016 4.21850 - 1918 Das Sägegewerbe im Kaiserreich18 4.31918 - 1945 Die Sägeindustrie in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus32 4.41945 - 1990 Die Holz- und Kulturwarenindustrie in der DDR41 5.Diskussion50 5.1Kleinsägewerk kontra Großsägewerk50 5.2Ausblicke und Möglichkeiten für die brandenburgische Sägeindustrie54 6.Zusammenfassung58 Verzeichnisse60 Anhang66Textprobe:Textprobe: Kapitel 5.1, Kleinsägewerk kontra Großsägewerk: Einige Faktoren eines Sägewerkes wurden in der Charakterisierung im Kapitel 3 erläutert. Sie kann man außerdem in die drei Bereiche Rohstoff-Erzeugnis, Arbeit und Finanzen einteilen. Anhand dieser drei Bereiche wird eine Gegenüberstellung von Kleinsägewerk und Großsägewerk übersichtlicher. In allen Bereichen ergeben sich Vor- und Nachteile, die zeigen, dass beide Betriebsgrößen ihre Berechtigung haben. Zunächst sollen die Vorteile bzw. die Nachteile eines Kleinsägewerkes erläutert werden. Das Kleinsägewerk hat durch seine traditionell historische Lage überwiegend im oder an der Peripherie Rohstoffgebiet Wald den Vorteil, ohne größeren Transportaufwand und -kosten sein Sägeholz zu beschaffen. Mit einem ausreichend großen Rohstoff- und Bezugsgebiet wird i.d.R. die angestrebte Kapazität des Kleinsägewerkes ausgenutzt. Sie beträgt in Brandenburg zwischen 3.000 und 35.000 fm Jahreseinschnitt. Der Sägeholzbedarf wird durch die örtliche Forstwirtschaft größtenteils gedeckt und fördert somit den Absatz in dieser Branche. Aus den Daten von Rüberg geht hervor, dass die brandenburgischen Kleinsägewerke bis zu 90 % brandenburgische Kiefer, Lärche und Fichte bearbeiten. Die Sägeindustrie entstand zumeist aus der Kombination mit einer Weiterverarbeitung. Es wurde also nur Holz eingeschnitten, welches gerade gebraucht wurde und nur Sortimente hergestellt, welche anschließend weiterverarbeitet werden konnten. Heute besteht eine ähnliche Form – die Spezialisierung. Dadurch muss der Sägeholzeinkauf sorgfältiger ausgeführt werden. Er wird den Möglichkeiten des Sägewerkes, entsprechend der technischen Ausstattung, angepasst. Dies ergibt für ein Kleinsägewerk den Vorteil, dass eine hohe Qualität und eine hohe Ausnutzung des Sägeholzes – insbesondere bei den brandenburgischen Werthölzern – erzielt wird. Die kundenorientierte Produktion von einem speziellen Teil der Sortimentspalette deckt den örtlichen Holzmarkt größtenteils ab, überfrachtet ihn aber gleichzeitig nicht. Durch die Spezialisierung und die Angebote der Standardsortimente eines Sägewerkes muss ein Kleinsägewerk nur in solche Sägemaschinen und Förderanlagen investieren, die unbedingt für die Spezialisierung notwendig sind. Auch die folgenden Wartungskosten der Maschinen bleiben im finanziellen und wettbewerbsfähigen Rahmen eines Kleinsägewerkes. Oberstes Prinzip ist die Konkurrenzfähigkeit am Markt zu sichern, zumal die Standardsortimente nur sehr teuer produziert werden können und nur die Spezialisierung konkurrenzfähig ist. In der Regel haben sich die Kleinsägewerke in mehreren Landkreisen niedergelassen, weil Brandenburg nahezu in allen Landesteilen ausreichend Waldflächen besitzt und eine genügende Nachfrage durch die angrenzende Weiterverarbeitung und Bevölkerung vorhanden ist. Die Kleinsägewerke bieten den Vorteil, für die meisten ländlichen Gebiete ohne Konzentration Beschäftigungsmöglichkeiten. Dazu zählen nicht nur die Arbeitsaufgaben im Sägewerk selbst, sondern auch bei den weiterverarbeitenden Betrieben, die meist auf die charakteristischen Schnittholzsortimente zurückgreifen. Der schwerwiegendste Nachteil ist die relativ hohe Abhängigkeit vom regionalen Markt und somit das Risiko, leicht wettbewerbsunfähig zu werden. Die i.d.R. schwache Kapitallage lässt kein oder nur ein geringes Reaktions- und Ausweichvermögen auf wirtschaftliche Veränderungen zu. Folglich sind Kleinsägewerke auf einen gleichmäßigen Produktionszyklus mit stabiler Auftragslage angewiesen. Geschehen kurzfristig unvorhersehbare Entwicklungen, z.B. Naturkatastrophen mit Marktüberfrachtung bzw. ohne Zugriff auf dieses Sägeholz oder ein plötzlicher Preisanstieg des Sägeholzes o.ä., kommen sie in finanzielle Schwierigkeiten. Denn ein Kleinsägewerk muss mit dem gerade erwirtschafteten Gewinn so schnell und so günstig wie möglich neues Sägeholz erwerben, um die Produktion der Sägeholzerzeugnisse weiterzuführen. Fazit: Das Kleinsägewerk ist meist spezialisiert und produziert mit relativ geringem Investitionsaufwand und geringeren Transportkosten hochqualitäts- und kundengerechte Sortimente. Es strukturiert den ländlichen Raum im Arbeits- und Sortimentsangebot. Es unterlieget aber einer hohen regionalen Marktabhängigkeit, einer geringeren Kapitallage und verlangt eine stabile Auftragslage. Ein Großsägewerk strebt eine Kapazität ab einem Jahreseinschnitt von 100.000 fm an, dem das naheliegende Rohstoffgebiet nicht umfassend gerecht wird. Daher müssen die meisten Großsägewerke ihr Sägeholz oft über weite Transportwege beziehen, um ihre Kapazität auszunutzen und ihre Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Vorteil dabei ist, dass ein Großsägewerk auf möglicherweise billigeres Weltmarktholz (z.B. skandinavisches, russisches oder aus den baltischen Ländern) zurückgreifen und mit den anfallenden höheren Transportkosten kalkulatorisch günstig gegenrechnen kann. Außerdem kann die Holzartenbreite im günstigsten Fall stark erweitert werden, z.B. mit französischer Esche, finnischer Birke oder ukrainischen Ahorn, so dass ein spezieller Markt – auch im Ausland – bedient werden kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass auch etwaige Engpässe aus einigen Holzimportgebieten umgangen werden können. Ein Großsägewerk setzt i.d.R. auf Massen- und Standardware und produziert somit auf Vorrat. Dabei ist es vorteilhaft, auf Nachfrage kurzfristig reagieren zu können. Das Sägewerk kann dadurch größere Schnittholzmengen erzeugen, hat also insgesamt u.a. auch aufgrund der intelligenteren Technik ein größeres Reaktionsvermögen als ein Kleinsägewerk. Um das bevorratete Schnittholz abzusetzen, orientiert sich das Großsägewerk vornehmlich nicht auf den regionalen Markt, sondern weitet sein Absatzgebiet über die Landesgrenzen aus. Der gesamtdeutsche, europäische und überseeische Markt ist daher in vielen Fällen interessanter, als der brandenburgische Markt, wodurch sich wiederum Marktchancen für Kleinsägewerke auf dem Inlandsmarkt eröffnen. Großsägewerke haben oft eine höhere Gewinnspanne. sie können auftragsschwache Zeiten abpuffern und besitzen größere Spielräume, um am Markt besser und stärker aufzutreten. Die Stärke der Sägewerke zeigt sich mit den besseren Bedingungen in den Bereichen Werbung, Angebot und Menge. Mit dem höheren Kapital wird eine höhere Investitionskraft möglich, wie der Einsatz einer vollständigen Automation im Sägewerksbetrieb oder von computergestützten Sägemaschinen, u.a. intelligenten Technologien. Die Produktionsweise eines Großsägewerkes verursacht aber Nachteile. Da die Produktion i.d.R. automatisiert und zeitorientiert vonstatten geht, muss das Sägeholz günstigerweise einheitlich gestaltet sein, welches es in der Natur so gut wie nicht gibt. Der erhöhte Zeitdruck, durch die Wirtschaftlichkeit der Sägemaschinen bedingt, und die bestimmten Kalibrierungsgrenzen der computergestützten Produktion verursachen u.a. einen erhöhten Verschnitt (Rundholzausnutzung 50 bis 55 %, gegenüber in einem Kleinsägewerk mit über 70 %). Qualität, hohe Stammholzausnutzung und Kundenorientierung leiden darunter. Es besteht außerdem ein reales Risiko auf dem bevorrateten Schnittholz sitzen zu bleiben, da die Massen- und Standardsortimente nicht speziell dem Markt angepasst werden können. Dieser kann temporär keine Absatzmöglichkeit bieten. Für den notwendigen Maschinenpark sind meist höhere Investitionskosten aufzubringen, als bei einem Kleinsägewerk. Der schwerwiegendste Nachteil eines Großsägewerkes ist, dass es den ländlichen Raum durch seine Konzentration an Kapazität und damit an den gebundenen Arbeitsplätzen gewissermaßen schädigt. Bei einer Konzentration der Sägeindustrie in einer Region oder in einem Ort in Form eines größeren Werkes, kann zwar eine größere Marktstärke aufgebaut werden, jedoch wird dadurch die Möglichkeit den ländlichen Raum industriell weiter zu entwickeln bzw. zu fördern, vergeben.
Brasilien gehörte in der Nachkriegszeit zu den aufstrebenden Ländern, mit denen die junge Bundesrepublik kulturpolitische Verbindungen etablierte. Anhand der vielfältigen Modernitätsbestrebungen in Brasilien und Deutschland analysiert und vergleicht Susanne Neubauer die Verflechtungen zwischen Museumspolitiken, (Re-)Demokratisierungsbestrebungen und dem disziplinübergreifenden Diskurs um das Menschenbild nach der Zäsur des Zweiten Weltkriegs. Aus außereuropäischer Perspektive wirft sie einen Blick auf die Wertungen des Menschen in den kulturellen Umwelten und beleuchtet damit Mechanismen der Entwicklung westlicher Kanonisierungen der modernen Kunst.
Forschung entsteht im Dialog. Sie baut auf bisheriges Wissen und schafft neues. Seit Anfang 2020 erwarten die EU, aber auch die Förderinstitutionen in der Schweiz, dass die Forschenden ihre Ergebnisse Open Access - weltweit und schrankenlos - teilen. Kehrseite der digitalen Explosion, die Open Access erst möglich und auch notwendig gemacht hat, ist eine Inflation von Information und Wissen: das notorische Datenmeer. Speichern des Wissens, seine Vernetzung, vor allem aber Filtern, Fokussieren und Kuratieren heißen die daraus folgenden heutigen Herausforderungen. Gesucht sind hier neue Wegweiser und Kompasse. Wie weit Kunsthochschulen und die dort angesiedelte angewandte Forschung Ideen dazu beisteuern können, wird in diesem Band ausgelotet - mit interdisziplinär versammelten Beiträgen aus den Bereichen Bildungs- und Hochschulpolitik, angewandte Musik- und Interpretationsforschung, Digital Humanities und Big Data, Bildende Kunst und Kunstgeschichte, Ethnografie, Health Care und Social Design, Ästhetik und Grafik. Nebst klassischen Aufsätzen präsentiert diese Publikation Filme, künstlerische Beiträge und genuin digitale Formate wie Blogs oder Podcasts.
Über die Zukunft der Gesellschaft kann nichts Genaues gesagt werden. Wohl gerade deshalb wird über das Thema Zukunft ständig kommuniziert. Dieser Kommunikation nähert sich der Autor aus einer systemtheoretisch angeleiteten Beobachterperspektive. Das Buch rückt dabei zwei Bezugspunkte in den Mittelpunkt - die funktionale Differenzierung der modernen Gesellschaft und die Inklusion der Bevölkerung in die Funktionssysteme, wie Politik, Wirtschaft, Erziehung usw. - und untersucht die Frage, ob und wie diese Themen in der gegenwärtigen Kommunikation über die Gesellschaft der Zukunft behandelt werden. Um die Komplexität der Inhalte zu begrenzen, betrachtet der Autor sechs Themenfelder in der massenmedialen Darstellung: die globale Wirtschaftsentwicklung, der Klimawandel (und seine Folgen) und die Digitalisierung/das Internet als systembezogene Trends sowie die Demographie, die Migration/Integration und die Urbanisierung als bevölkerungsbezogene Trends. Abschließend prüft die Untersuchung, welche gegenwärtigen Zukunftsbezüge für eine Balancierung der Funktionssysteme und zur Förderung der Inklusion geeignet sein könnten. Der Blick richtet sich dabei vor allem auf die Politik und die Zivilgesellschaft. Obwohl der Fokus auf Deutschland (in Europa) liegt, berücksichtigt der Autor auch internationale Vergleiche und die Weltgesellschaft insgesamt.
1. Die höchste bereichsspezifische Engagementquote liegt in Ost- und Westdeutschland für den Bereich Sport und Bewegung vor. 2. Freiwilliges Engagement ist im bereich Sport und Bewegung sowie im kirchlichen oder religiösen Bereich in Ostdeutschland deutlich seltener als in Westdeutschland. 3. Insgesamt sind die Anteile Engagierter in den meisten Bereichen in Ost- und Westdeutschland sehr ähnlich. 4. Für jeden der vier siedlungsstrukturellen Kreistypen zeigt sich, dass der Bereich Sport und Bewegung den höchsten Anteil freiwillig Engagierter hat. 5. Der Anteil freiwillig Engaierter im Bereich Unfall- oder Rettungsdienst bzw. freiwillige Fuerwehr ist am höchsten in dünn besiedelten ländlichen Kreisen.