An der Verantwortung gescheitert?: Die Vereinten Nationen und das Ende des Bürgerkriegs in Sri Lanka
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 61, Heft 2, S. 69-74
ISSN: 0042-384X
65 Ergebnisse
Sortierung:
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 61, Heft 2, S. 69-74
ISSN: 0042-384X
World Affairs Online
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 59, Heft 5, S. 127-145
ISSN: 1430-175X
World Affairs Online
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 54, Heft 10, S. 59-64
ISSN: 1430-175X
World Affairs Online
In: Internationale Politik: Politik, Wirtschaft, Recht, Wissenschaft, Kultur, Band 37, Heft 879, S. 1-4
ISSN: 0535-4129
World Affairs Online
In: Magisterarbeit
Aus der Einleitung: 'The general problem is that intervention, even when it is justified, even when it is necessary to prevent terrible crimes, even when it poses no threat to regional or global stability, is an imperfect duty – a duty that does not belong to any particular agent. Somebody ought to intervene, but no specific state or society is morally bound to do so. And in many of these cases, no one does. People are indeed capable of watching and listening and doing nothing. The massacres go on, and every country that is able to stop them decides that it has more urgent tasks and conflicting priorities; the likely costs of intervention are too high', Michael Walzer, Just and Unjust Wars. Ob Bosnien, Ruanda oder Srebrenica – allein die letzten Jahre des vergangenen Jahrhunderts zeigen, dass die internationale Staatengesellschaft bei schweren Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Völkermord regelmäßig in der Rolle des Zuschauers verharrt. Im März 1998, vier Jahre nach dem Völkermord in Ruanda, entschuldigt sich der US-Präsident Clinton in Kigali für die Tatsache, 'that we the United States and the world community did not do as much as we could have and should have done to try to limit what occurred.' Für 800.000 Ruander, die Opfer des 100-tägigen Völkermords wurden, kam diese Einsicht jedoch zu spät. Sie warteten vergeblich darauf, dass die internationale Staatengesellschaft die Verantwortung für sie übernehmen würde. Humanitäre Interventionen werden oft mit dem Argument abgelehnt, dass sie in Angelegenheiten eingreifen, die im alleinigen Kompetenzbereich des Staates liegen. Eine absolute (westfälische) Souveränität wird jedoch sowohl von moralischer als inzwischen auch von völkerrechtlicher Seite nicht mehr akzeptiert. Bei schweren Verletzungen der Menschenrechte wie Völkermord verspielt eine Regierung ihr Recht auf Souveränität – die Verantwortung für den Schutz der potenziellen Opfer geht auf die internationale Gesellschaft über. Zwar existiert kein allgemeines Recht auf humanitäre Interventionen, der UN-Sicherheitsrat kann aber militärische Maßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta autorisieren, um einen Völkermord zu verhindern bzw. zu beenden. Die Autorisierung hängt davon ab, ob ein Veto-Staat Interessen hat, die gegen eine Intervention sprechen, und ob Staaten bereit sind, Eingreiftruppen für eine Intervention zur Verfügung zu stellen. Ob die internationale Gesellschaft bei Völkermorden eingreift, ist also keine Frage der Moral oder des Völkerrechts, sondern in der Regel eine Frage des politischen Willens. Der politische Wille hängt von nationalen Interessen wie Sicherheit der eigenen Soldaten oder Wohlstand der Bevölkerung ab. Die Bereitschaft, humanitäre Interventionen durchzuführen, ist in der Regel nur vorhanden, wenn im gleichen Zug nationale Interessen verwirklicht werden können. Es ist daher das Ziel dieser Arbeit, ein Instrument zu entwickeln, das Völkermord effektiv verhindert bzw. beendet, ohne dabei vom politischen Willen der Staaten und somit von kurzfristigen nationalen Interessen abhängig zu sein. Dieses legitime Regime humanitärer Interventionen muss sich schließlich den entscheidenden Fragen stellen, ob es den an sie gestellten Erwartungen gerecht werden kann und ob es eine reelle Chance hat, realisiert zu werden. Eine unabhängige und objektive Völkermordkommission, die anhand der Völkermorddefinition der Völkermordkonvention feststellt, ob ein Völkermord stattfindet, sowie eine eigens rekrutierte UN-Eingreiftruppe, die bei Völkermord humanitäre Interventionen durchführt, bilden ein effektives Instrument, um Völkermord zu verhindern. In der Gegenwart dieses legitimen Regimes humanitärer Interventionen können sich Staaten nicht mehr darauf verlassen, dass die internationale Gesellschaft passiv bleibt und Völkermord stillschweigend hinnimmt. Der Interventionsautomatismus hat daher das Potenzial, Völkermord zu einem Kapitel der Geschichte zu machen. Sollte dennoch ein Eingreifen notwendig sein, ist die UN-Eingreiftruppe auf Grund ihrer Spezialisierung nicht nur besser ausgebildet, sie kann auch viel schneller eingreifen als Truppen, die von Staaten gestellt werden. Die Staatengesellschaft wird sich aus Angst vor einer mächtigen Weltpolizei jedoch nur dann auf das legitime Regime einigen, wenn das Aufgabenfeld eng und klar auf die Beendigung bzw. Verhinderung von Völkermord begrenzt ist. Aus dieser Bedingung entstehen zwei Konflikte: Wenn der Interventionsautomatismus dazu führt, dass Völkermorde ausbleiben, ist der Ruf nach einer Erweiterung des Aufgabenfelds und somit eine Gefahr für den Konsens der Staaten die logische Folge. Weiterhin umfasst das legitime Regime weder Konfliktprävention noch post-conflict Peace building. Eine humanitäre Intervention ohne Nachbereitung ist jedoch in der Sache sinnlos und moralisch unverantwortlich. Eine entsprechende Erweiterung des Aufgabenfelds als logische Folge macht eine Einigung jedoch unwahrscheinlicher als sie ohnehin schon ist. Außerdem können Interventionen nur durchgeführt werden, wenn eine begründete Aussicht auf Erfolg besteht. Unter dieser Bedingung sind Interventionen wieder von einer subjektiven Entscheidung abhängig, das könnte im Einzelfall dazu führen, dass trotz eines legitimen Regimes Völkermorde stattfinden können. Diese Schwierigkeiten führen zu der Schlussfolgerung, dass eine Realisierung des legitimen Regimes nur sinnvoll ist, wenn es in einen Kontext der Prävention und des post-conflict Peace building eingebettet wird. Eine Tendenz der Staaten, eine entsprechende zentrale Durchsetzungsinstanz zu akzeptieren, ist derzeit jedoch nicht zu erkennen. Im ersten Teil werde ich den Status quo humanitärer Interventionen von moralischer, völkerrechtlicher und politischer Seite betrachten. Auf Grundlage der Hindernisse, die aus politischer Sicht gegen Interventionen zur Beendigung von Völkermord sprechen, entwickle ich im zweiten Teil das legitime Regime humanitärer Interventionen. In Teil drei untersuche ich mit Hilfe der liberalen Theorie Internationaler Beziehungen von Andrew Moravcsik und des neoliberalen Institutionalismus von Robert O. Keohane, a) unter welchen Bedingungen eine Präferenz, Völkermorde aktiv zu verhindern, entstehen kann, b) welche Hindernisse einer entsprechenden Kooperation auf internationaler Ebene entgegen stehen und c) wie ein Regime diese Hindernisse überwinden kann. Im abschließenden vierten Teil wende ich die theoretischen Erkenntnisse auf das legitime Regime humanitärer Interventionen an, um letztendlich das legitime Regime und dessen Realisierungsmöglichkeiten bewerten zu können.
In: S + F: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden, Band 12, Heft 3, S. 112-118
ISSN: 0175-274X
World Affairs Online
In: Osteuropa, Band 63, Heft 9, S. [45]-56
ISSN: 0030-6428
Russland spielt eine Schlüsselrolle im Syrienkonflikt. Jahrzehntelang hat es Syrien militärisch, wirtschaftlich und politisch unterstützt. Doch dies allein erklärt nicht, weshalb Moskau so entschieden für das Assad-Regime Position bezieht. Beobachter sind sich über die Motive uneinig. Für die einen hat Russland ein legitimes Interesse an Sicherheit und Stabilität an seiner Südgrenze. Dies schließt den Kampf gegen Islamismus ein. Andere Beobachter sehen im Syrienkonflikt nur eine Bühne, die der Kreml zynisch bespielt. Moskau gehe es nicht darum, das Leiden der Menschen zu beenden und die Verantwortlichen für das Morden und den Einsatz von Giftgas dingfest zu machen, sondern darum, die USA zu stoppen und das eigene Statusbedürfnis zu befriedigen. Den Charakter des Bürgerkriegs, die Rationalität des russischen Verhaltens, die Bedeutung der Chemiewaffeninitiative sowie Moskaus Einfluss auf Teheran analysieren: Efraim Karsh (GB), Mark Katz (USA), Margarete Klein (D), Fedor Luk'janov (RUS), Marie Mendras (F) sowie Georgij Mirskij (RUS). (Osteuropa (Berlin) / SWP)
World Affairs Online
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 71, Heft 1, S. 42-45
ISSN: 1430-175X
Die Türkei und der Westen haben in Syrien unterschiedliche Prioritäten. Während sich letzterer auf die Zerschlagung des IS konzentriert, ist Ankara ein Regimewechsel und die Eindämmung der syrischen Kurden mindestens ebenso wichtig. Zugleich nähern sich die EU und die Türkei wieder ein wenig an. Fragen an Sinan Ülgen, Vorsitzender des Think Tanks EPIN. (IP)
World Affairs Online
In: Y: das Magazin der Bundeswehr, Band 14, Heft 11, S. 12-18
ISSN: 1617-5212
World Affairs Online
In: Der Überblick: Zeitschrift für ökumenische Begegnung und internationale Zusammenarbeit ; Quartalsschrift des Kirchlichen Entwicklungsdienstes, Band 42, Heft 3, S. 1-80
ISSN: 0343-0553
World Affairs Online
In: Zeitschrift für Politikwissenschaft: ZPol = Journal of political science, Band 14, Heft 1, S. 93-121
ISSN: 1430-6387
World Affairs Online
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 46, Heft 6, S. 508-550
ISSN: 0177-6738
World Affairs Online
World Affairs Online
In: Jahrbuch internationale Politik: Jahrbücher des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, Band 1993/94, S. 26-42
ISSN: 1434-5153
World Affairs Online
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Band 41, Heft 5, S. 418-422
ISSN: 0177-6738
World Affairs Online