In: Oe͏̈nskou: tydskrif van die Instituut vir Politieke en Afrikastudie, IPAS, Band 2, Heft 6; 2 (Mei 1984) 4; 2 (Junie 1984) 5; 2 (Augustus 1984) 7, S. 124-133; S. 172-178; S. 238-245; S. 260-267
Die Umwelt ist der untrennbare Bestandteil des Menschenlebens. Die Qualität des Menschenlebens ist der Umwelt gehört. Sie übt Einfluß auf die Menschenrechte in das Leben und die Gesundheit aus. Das Wachstum der Wirtschaft und der technischen Progreße lösen die Probleme der Umwelt. Die Umweltschutzesproblemen sind sehr wichtig in ganzem Welt, deshalb streben die Staaten nach den Lösungen dieser Problemen und hohem Schutzniveau. Nämlich charakterisieren diese Grundprinzipien den Inhalt des Umweltrechts und zeichnen die Ziele und die Aufgaben des Umweltrechts kennen. Der Umweltschutz ist das internacionale Ziel, das es erreichen ist, wenn die Grundprinzipien des Umweltrechts in die Tat umsetzen sind. Die Grundprinzipien des Umweltrechts Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind hohes Schutzniveau, Ursprungsgrundsatz, Verursacherprinzip, Grundsatz des bestmöglichen Umweltschutzes, Kostenverteilungsprinzip und andere. Die Grundprinzipien des Umweltschutzes schließen die harmonische Gesamtheit aus. Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind sehr ein wichtige Bestandteil des Umweltrechts, deshalb wird es in dieser Arbeit der Begriff der Grundprinzipien des Umweltschutzes, ihre Bedeutung und die Verwirklichung in dem Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht analysieren, wie die Grundprinzipien des Umweltschutzes zielt in den nationalen Gerichte und in dem Gericht der Europäischen Union. Den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit stellt die Verwirklichung der Grundprinzipien und daraus entstehende Probleme dar. Des weiteren werden mögliche Lösungsvorschläge dieser Probleme vorgelegt. Im Bereich der Umweltsschutzesprinzipien wurden von ausländischen Wissenschaftlern vorgelegt. Einige Aspekte wurden auch in Arbeiten litauischer Verfasser, auch gerichtlicher Urteilen untersucht. Dieser Arbeit besteht aus der Einleitung, drei Analyseteilen, die Schlüsse, die Literaturliste. In der Arbeit werden die allgemeinen Rechtsprinzipien unn Principien des Umweltrechts, ihre Verwirklichung in der litauischen und EU-Rechtssystem hervorgehoben
Die Umwelt ist der untrennbare Bestandteil des Menschenlebens. Die Qualität des Menschenlebens ist der Umwelt gehört. Sie übt Einfluß auf die Menschenrechte in das Leben und die Gesundheit aus. Das Wachstum der Wirtschaft und der technischen Progreße lösen die Probleme der Umwelt. Die Umweltschutzesproblemen sind sehr wichtig in ganzem Welt, deshalb streben die Staaten nach den Lösungen dieser Problemen und hohem Schutzniveau. Nämlich charakterisieren diese Grundprinzipien den Inhalt des Umweltrechts und zeichnen die Ziele und die Aufgaben des Umweltrechts kennen. Der Umweltschutz ist das internacionale Ziel, das es erreichen ist, wenn die Grundprinzipien des Umweltrechts in die Tat umsetzen sind. Die Grundprinzipien des Umweltrechts Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind hohes Schutzniveau, Ursprungsgrundsatz, Verursacherprinzip, Grundsatz des bestmöglichen Umweltschutzes, Kostenverteilungsprinzip und andere. Die Grundprinzipien des Umweltschutzes schließen die harmonische Gesamtheit aus. Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind sehr ein wichtige Bestandteil des Umweltrechts, deshalb wird es in dieser Arbeit der Begriff der Grundprinzipien des Umweltschutzes, ihre Bedeutung und die Verwirklichung in dem Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht analysieren, wie die Grundprinzipien des Umweltschutzes zielt in den nationalen Gerichte und in dem Gericht der Europäischen Union. Den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit stellt die Verwirklichung der Grundprinzipien und daraus entstehende Probleme dar. Des weiteren werden mögliche Lösungsvorschläge dieser Probleme vorgelegt. Im Bereich der Umweltsschutzesprinzipien wurden von ausländischen Wissenschaftlern vorgelegt. Einige Aspekte wurden auch in Arbeiten litauischer Verfasser, auch gerichtlicher Urteilen untersucht. Dieser Arbeit besteht aus der Einleitung, drei Analyseteilen, die Schlüsse, die Literaturliste. In der Arbeit werden die allgemeinen Rechtsprinzipien unn Principien des Umweltrechts, ihre Verwirklichung in der litauischen und EU-Rechtssystem hervorgehoben
Die Umwelt ist der untrennbare Bestandteil des Menschenlebens. Die Qualität des Menschenlebens ist der Umwelt gehört. Sie übt Einfluß auf die Menschenrechte in das Leben und die Gesundheit aus. Das Wachstum der Wirtschaft und der technischen Progreße lösen die Probleme der Umwelt. Die Umweltschutzesproblemen sind sehr wichtig in ganzem Welt, deshalb streben die Staaten nach den Lösungen dieser Problemen und hohem Schutzniveau. Nämlich charakterisieren diese Grundprinzipien den Inhalt des Umweltrechts und zeichnen die Ziele und die Aufgaben des Umweltrechts kennen. Der Umweltschutz ist das internacionale Ziel, das es erreichen ist, wenn die Grundprinzipien des Umweltrechts in die Tat umsetzen sind. Die Grundprinzipien des Umweltrechts Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind hohes Schutzniveau, Ursprungsgrundsatz, Verursacherprinzip, Grundsatz des bestmöglichen Umweltschutzes, Kostenverteilungsprinzip und andere. Die Grundprinzipien des Umweltschutzes schließen die harmonische Gesamtheit aus. Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind sehr ein wichtige Bestandteil des Umweltrechts, deshalb wird es in dieser Arbeit der Begriff der Grundprinzipien des Umweltschutzes, ihre Bedeutung und die Verwirklichung in dem Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht analysieren, wie die Grundprinzipien des Umweltschutzes zielt in den nationalen Gerichte und in dem Gericht der Europäischen Union. Den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit stellt die Verwirklichung der Grundprinzipien und daraus entstehende Probleme dar. Des weiteren werden mögliche Lösungsvorschläge dieser Probleme vorgelegt. Im Bereich der Umweltsschutzesprinzipien wurden von ausländischen Wissenschaftlern vorgelegt. Einige Aspekte wurden auch in Arbeiten litauischer Verfasser, auch gerichtlicher Urteilen untersucht. Dieser Arbeit besteht aus der Einleitung, drei Analyseteilen, die Schlüsse, die Literaturliste. In der Arbeit werden die allgemeinen Rechtsprinzipien unn Principien des Umweltrechts, ihre Verwirklichung in der litauischen und EU-Rechtssystem hervorgehoben
Die Umwelt ist der untrennbare Bestandteil des Menschenlebens. Die Qualität des Menschenlebens ist der Umwelt gehört. Sie übt Einfluß auf die Menschenrechte in das Leben und die Gesundheit aus. Das Wachstum der Wirtschaft und der technischen Progreße lösen die Probleme der Umwelt. Die Umweltschutzesproblemen sind sehr wichtig in ganzem Welt, deshalb streben die Staaten nach den Lösungen dieser Problemen und hohem Schutzniveau. Nämlich charakterisieren diese Grundprinzipien den Inhalt des Umweltrechts und zeichnen die Ziele und die Aufgaben des Umweltrechts kennen. Der Umweltschutz ist das internacionale Ziel, das es erreichen ist, wenn die Grundprinzipien des Umweltrechts in die Tat umsetzen sind. Die Grundprinzipien des Umweltrechts Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind hohes Schutzniveau, Ursprungsgrundsatz, Verursacherprinzip, Grundsatz des bestmöglichen Umweltschutzes, Kostenverteilungsprinzip und andere. Die Grundprinzipien des Umweltschutzes schließen die harmonische Gesamtheit aus. Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind sehr ein wichtige Bestandteil des Umweltrechts, deshalb wird es in dieser Arbeit der Begriff der Grundprinzipien des Umweltschutzes, ihre Bedeutung und die Verwirklichung in dem Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht analysieren, wie die Grundprinzipien des Umweltschutzes zielt in den nationalen Gerichte und in dem Gericht der Europäischen Union. Den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit stellt die Verwirklichung der Grundprinzipien und daraus entstehende Probleme dar. Des weiteren werden mögliche Lösungsvorschläge dieser Probleme vorgelegt. Im Bereich der Umweltsschutzesprinzipien wurden von ausländischen Wissenschaftlern vorgelegt. Einige Aspekte wurden auch in Arbeiten litauischer Verfasser, auch gerichtlicher Urteilen untersucht. Dieser Arbeit besteht aus der Einleitung, drei Analyseteilen, die Schlüsse, die Literaturliste. In der Arbeit werden die allgemeinen Rechtsprinzipien unn Principien des Umweltrechts, ihre Verwirklichung in der litauischen und EU-Rechtssystem hervorgehoben
Das Eigentumrecht ist ein von den Haupt- und Natuerlichrechten des Menschen, das von alten Zeiten egzistiert. Die Analyse von diesem Recht ist wichtig, wenn wir der Inhalt des Eigentumrechtes zeigen wollen, der uns die Gelegenheiten des Eigentuemers verstehen hilft. In die litaushe Rechtsliteratur bietet man oftestens nur sehr allgemeine Konzept des Eigentumrechts. Diese Konzept besteht aus die Rechten des Eigentuemers das Eigentum zu nuetzen, zu besitzen und zu entzoergen. Aber der Inhalt des Eigentums kann man viel breiter verstehen. Zum Beispiel, das Verfassungsgericht fuehrt sich in seiner Praxis nicht nur mit dieser "Dreiklang", aber in der Konzept des Inhalts des Eigentumrechts solche Rechten wie das Recht erfordern, dass das Eigentumrecht nicht verletzt wird, das Recht, dass das Eigentum von illegalen Besitz erfordert wird und etc., hinzufuegt, und der Europaeische Gerichtshof des Menschenrechten asoziert den Begriff des Eigentums ueberhaupt nicht mit dem "Dreiklang", sondern das Eigentum durch Eigentumsobjeckt versteht. Es ist wichtig nicht nur analysieren, aus welchen Rechten der Inhalt des Eigentumrechts besteht, sondern auch die Grenzen des Eigentumrechts gesetzen, das die Scaffung eines Staates verletzen kann, wenn sie diese Grenzen gesetzt. Obwohl die Verfassungsgericht in seiner Praxis die Bedingungen und die Grundlagen der Grenzen des Eigentumrechts anfuehrt, aber man auch zwifeln kann, dass das Eigentumrecht ueberhaupt nicht beschraenkt werden kann, ausser im Falle, der im Verfassung festgestellt ist, dass das Eigentum nur dann ergriffen werden kann, wenn das das Gesetz fest stellt und das man fuer die Gesellschaft macht und wenn das kompenziert wird, weil besser solchen allgemeinen Bedingungen und Grunlagen in einem Gesetz feststellen ist. In dieser Hinsicht ist die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten genauer. Dort ist klar festgestellt, dass man Das Eigentumrecht beschraenken kann. Obwohl in der Vefassung der Imunitaet des Eigentumrechts festgestellt ist, gibt es ein Problem – ob es fuer dem Besitzer fuer die Beschraenkungen des Eigentumrechts proportional nicht enschaedigt werden soll, weil jetzt es im Gesetzen nicht hingewisen ist, wenn man eine Entschaedigung bekommt, und wenn nicht.
Das Eigentumrecht ist ein von den Haupt- und Natuerlichrechten des Menschen, das von alten Zeiten egzistiert. Die Analyse von diesem Recht ist wichtig, wenn wir der Inhalt des Eigentumrechtes zeigen wollen, der uns die Gelegenheiten des Eigentuemers verstehen hilft. In die litaushe Rechtsliteratur bietet man oftestens nur sehr allgemeine Konzept des Eigentumrechts. Diese Konzept besteht aus die Rechten des Eigentuemers das Eigentum zu nuetzen, zu besitzen und zu entzoergen. Aber der Inhalt des Eigentums kann man viel breiter verstehen. Zum Beispiel, das Verfassungsgericht fuehrt sich in seiner Praxis nicht nur mit dieser "Dreiklang", aber in der Konzept des Inhalts des Eigentumrechts solche Rechten wie das Recht erfordern, dass das Eigentumrecht nicht verletzt wird, das Recht, dass das Eigentum von illegalen Besitz erfordert wird und etc., hinzufuegt, und der Europaeische Gerichtshof des Menschenrechten asoziert den Begriff des Eigentums ueberhaupt nicht mit dem "Dreiklang", sondern das Eigentum durch Eigentumsobjeckt versteht. Es ist wichtig nicht nur analysieren, aus welchen Rechten der Inhalt des Eigentumrechts besteht, sondern auch die Grenzen des Eigentumrechts gesetzen, das die Scaffung eines Staates verletzen kann, wenn sie diese Grenzen gesetzt. Obwohl die Verfassungsgericht in seiner Praxis die Bedingungen und die Grundlagen der Grenzen des Eigentumrechts anfuehrt, aber man auch zwifeln kann, dass das Eigentumrecht ueberhaupt nicht beschraenkt werden kann, ausser im Falle, der im Verfassung festgestellt ist, dass das Eigentum nur dann ergriffen werden kann, wenn das das Gesetz fest stellt und das man fuer die Gesellschaft macht und wenn das kompenziert wird, weil besser solchen allgemeinen Bedingungen und Grunlagen in einem Gesetz feststellen ist. In dieser Hinsicht ist die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten genauer. Dort ist klar festgestellt, dass man Das Eigentumrecht beschraenken kann. Obwohl in der Vefassung der Imunitaet des Eigentumrechts festgestellt ist, gibt es ein Problem – ob es fuer dem Besitzer fuer die Beschraenkungen des Eigentumrechts proportional nicht enschaedigt werden soll, weil jetzt es im Gesetzen nicht hingewisen ist, wenn man eine Entschaedigung bekommt, und wenn nicht.
Der Verfassungskonvent zur Reform der Europäischen Union hat an vielen Stellen Veränderungen am bestehenden System vorgenommen. Neben den genannten Vorschlägen geht der Verfassungsentwurf natürlich auch auf die anderen Organe und Institutionen der EU ein. Erwartungsgemäß hat sich die Debatte über die institutionelle Architektur der Europäischen Union als die härteste im Konvent herausgestellt. Die zum Teil hitzigen Auseinandersetzungen unterstreichen, wie sehr sich die Vorstellungen darüber, was die Europäische Union ist und wie sie dementsprechend organisiert sein soll, noch unterscheiden. Das Ergebnis, das schließlich doch die Zustimmung des Konvents fand, spiegelt daher auch in allen Einzelfragen den Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Lagern wider: ein Präsident des Europäischen Rates, der dank seiner gekappten Machtressourcen kaum seinen Namen verdient hat, der aber potentiell die Arbeit des Europäischen Rates kohärenter gestalten und nach außen vertreten kann; ein Kommissionspräsident, der durch die Schaffung eines gelungenen Wahlmodus und die Ausweitung seiner personellen Macht legitimatorisch und organisatorisch gestärkt ist, der seine Position aber erst neben seinem neuen "Nebenbuhler" finden muss; ein Außenminister, der die Außenpolitik der EU verkörpern soll, der sich zwischen Rat und Kommission seine Kompetenzen aber erst erarbeiten muss; schließlich Ministerrat und Europäisches Parlament, deren legislative und exekutive Aufgaben zwar klarer definiert sind, deren Funktionen sich aber nach wie vor nicht ohne weiteres in nationale Systemmodelle oder institutionelle Leitbilder einpassen lassen. Zwar deutet die Stärkung der klassisch supranationalen Institutionen Kommission und Parlament auf eine Föderalisierung der institutionellen Architektur hin, allerdings folgen insbesondere die institutionellen Innovationen eines gewählten Ratspräsidenten und eines nicht eindeutig der Kommission zugeordneten Außenministers eher einer intergouvernementalen Logik. Zur Stärkung der demokratischen Legitimation will der Konvent vor allem den Einfluss des Europäischen Parlaments im Gesetzgebungsprozess weiter ausbauen. Die neu eingeführten Europäischen Gesetze und Europäischen Rahmengesetze sollen künftig gemeinsam mit der Ratsformation "Allgemeine Angelegenheiten und Gesetzgebung" nach dem Mitentscheidungsverfahren erlassen werden. Damit würde - trotz mancher weiterhin bestehender Schwachstelle in der Legitimationskette zwischen den Bürgern und den Entscheidungsinstanzen - das demokratische Fundament der Europäischen Union deutlich gestärkt und die Kontrollverbindungen innerhalb und zwischen den einzelnen Akteuren der europäischen Mehrebenendemokratie im Gesetzgebungsprozess fester geknüpft als zuvor. Um eine effiziente Entscheidungsfindung zu ermöglichen, soll der Rat als Regelverfahren zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen übergehen. Das Quorum für qualifizierte Mehrheits-entscheidungen soll zudem ab 2009 auf eine Mehrheit der Staaten, die zugleich drei Fünftel der Bevölkerung vertreten, verändert werden. Das wären große Schritte in die richtige Richtung - allerdings gibt es im Entwurf selbst noch immer zu viele Ausnahmen, die auch weiterhin der Einstimmigkeit unterliegen. Auch die Kommission soll effizienter werden und ab 2009 aus ihrem Präsidenten, dem neu zu schaffenden Außenminister als Vizepräsidenten, 13 Europäischen Kommissaren sowie aus je einem nicht stimmberechtigten Kommissar aus den übrigen Mitgliedstaaten bestehen. Der Europäische Rat soll Organstatus, neue Kompetenzen und einen auf zweieinhalb Jahre gewählten hauptamtlichen Präsidenten erhalten, um die Effizienz und Kontinuität der Ratsarbeit zu verbessern. Damit werden eine Reihe von Weichenstellungen vorgeschlagen, die aufgrund der aufgezeigten Defizite aber weiter optimiert werden müssen. So etwa bei den Bestimmungen zum EuGH, der Europäischen Zentralbank oder dem Ausschuss der Regionen, der beispielsweise im Rahmen des Frühwarnsystems des Subsi-diaritätsprotokolls ein Klagerecht in all denjenigen Fallen erhalten soll, in denen er über Anhörungsrechte verfügt. Die institutionellen Reformen des Konvents werden kaum dazu beitragen können, dass die Bürger Europa besser verstehen. Insgesamt ist das politische System der EU zwar sinnvoll weiterentwickelt worden - das Zusammenspiel der einzelnen Institutionen und Akteure auf EU-Ebene bleibt aber komplex und wenig transparent. Allerdings liegt das auch in der Natur der Sache. Man darf gespannt sein, ob mutige Einschnitte wie die Verringerung der Anzahl stimmberechtigter Kommissare, die neue doppelte Mehrheit von Staaten und Bevölkerung bei Ratsentscheidungen oder die Abschaffung des halbjährlichen Rotationssystems der EU-Ratspräsidentschaft die Nabelschau der Regierungskonferenz überdauern. Es werden in jedem Fall sowohl bestehende Probleme ungelöst bleiben als auch durch die Veränderungen des Vertrags über die Verfassung - sobald dieser in Kraft getreten ist - Defizite ganz neuen Formats zu Tage treten. Dieser Probleme wird sich ein weiterer Konvent und eine erneute Regierungskonferenz annehmen müssen. Die Evolution des politischen Systems der EU ist mit den vorliegenden Strukturreformen noch längst nicht abgeschlossen. ; Europos Konventas svarstė daug svarbių klausimų, susijusių su būsimu besiplečiančios Europos Sąjungos funkcionavimu. Vienas iš kertinių aspektų – tai instituciniai pokyčiai šiuo atžvilgiu. Vienas iš svarbiausių klausimų, kaip Europos Sąjunga, turėdama 25 ar daugiau narių, galės toliau veiksmingai funkcionuoti? Straipsnyje nagrinėjamos Konstitucinės sutarties projekto nuostatos, susijusios su Europos Sąjungos institucine reforma, šios nuostatos lyginamos su Nicos ir kitų sutarčių Europos Sąjungos institucinę sistemą keičiančiomis nuostatomis.
Rechtliche Regulierung des staatlichen Wertpapierumsatzes Die Magisterarbeit handelt von den staatlichen Wertpapieren der litauischen Republik, die nach der Unabhängigkeitserklärung des litauischen Staates im Umlauf gebracht wurden, und von den Besonderheiten der rechtlichen Regulierung ihrer Umsätze im Binnenmarkt Litauens. In der Arbeit erforscht man nicht nur die rechtliche Regelung der Wechsel der Staatskasse und Obligationsumsätze der Regierung, sondern auch die Besonderheiten der rechtlichen Regelung des Sparbriefumsatzes der Regierung. Obwohl das Finanzministerium ab 21. Juni, 2003 den Umlauf der Wertpapiere der Regierung gestoppt hat, gilt die ganze rechtliche Basis, die die staatlichen Sparbriefe reglementiert. Hauptziel der Arbeit- die wesentlichen Züge der Wertpapiere der Regierung und die Besonderheiten des Handels der Wertpapiere im Binnenmarkt Litauens wiederzuspiegeln, die rechtlichen Probleme dieses Bereiches herauszufinden, ihre Entscheidungsweise anzubieten. Um die Angebote der rechtlichen Regulierungsvervollkommnung des Wertpapierumsatzes der Regierung der Litauischen Republik vorzuschlagen, wurden in der Arbeit die Aspekte der rechtlichen Regelung des staatlichen Wertpapierumsatzes Deutschlands erforscht. Die Magisterarbeit besteht aus vier Teilen. Der erste Teil- Begriff der staatlichen Wertpapiere - in dem man den Begriff der staatlichen Wertpapiere der Regierung, die Hauptmerkmale und die Arten dieser Wertpapiere behandelt. Der zweite Teil ist der rechtlichen Regelung der ersten Wertpapierumsätze der Regierung gewidmet. In ihm wird der Begriff der ersten Wertpapierumsätze der Regierung, ihre Etappen, die Besonderheiten der rechtlichen Regelung des ersten Umsatzes beim Umlauf der Obligationen der Regierung, Wechsel der Staatskasse und Sparbriefe der Regierung analysiert. In drittem Teil behandelt man die zweitrangigen Umsatzbesonderheiten der Wertpapiere der Regierung, es wird der zweitrangige Umsatz im regelbaren Markt, d.h. in der Wertpapierbörse, und im unregelbaren Markt extra analysiert. Es wird auch außerhalb der Grenzen des regelbaren Marktes, Rechtsakten, einzelne Emissionsbedingungen der Wertpapiere der Regierung und in denen bestimmte zweitrangige Umsatzbegrenzungen der Wertpapiere analysiert. Der vierte Teil – Einlösen der Wertpapiere der Regierung – in ihm werden die Besonderheiten des Einlösens der Wertpapiere der Regierung analysiert, es wird vorzeitiges Einlösen der Wertpapiere, rechtliche Folgen des Nichteinlösens in der in den Emissionsbedingungen der Wertpapiere bestimmten Zeit, ausgesondert.
Rechtliche Regulierung des staatlichen Wertpapierumsatzes Die Magisterarbeit handelt von den staatlichen Wertpapieren der litauischen Republik, die nach der Unabhängigkeitserklärung des litauischen Staates im Umlauf gebracht wurden, und von den Besonderheiten der rechtlichen Regulierung ihrer Umsätze im Binnenmarkt Litauens. In der Arbeit erforscht man nicht nur die rechtliche Regelung der Wechsel der Staatskasse und Obligationsumsätze der Regierung, sondern auch die Besonderheiten der rechtlichen Regelung des Sparbriefumsatzes der Regierung. Obwohl das Finanzministerium ab 21. Juni, 2003 den Umlauf der Wertpapiere der Regierung gestoppt hat, gilt die ganze rechtliche Basis, die die staatlichen Sparbriefe reglementiert. Hauptziel der Arbeit- die wesentlichen Züge der Wertpapiere der Regierung und die Besonderheiten des Handels der Wertpapiere im Binnenmarkt Litauens wiederzuspiegeln, die rechtlichen Probleme dieses Bereiches herauszufinden, ihre Entscheidungsweise anzubieten. Um die Angebote der rechtlichen Regulierungsvervollkommnung des Wertpapierumsatzes der Regierung der Litauischen Republik vorzuschlagen, wurden in der Arbeit die Aspekte der rechtlichen Regelung des staatlichen Wertpapierumsatzes Deutschlands erforscht. Die Magisterarbeit besteht aus vier Teilen. Der erste Teil- Begriff der staatlichen Wertpapiere - in dem man den Begriff der staatlichen Wertpapiere der Regierung, die Hauptmerkmale und die Arten dieser Wertpapiere behandelt. Der zweite Teil ist der rechtlichen Regelung der ersten Wertpapierumsätze der Regierung gewidmet. In ihm wird der Begriff der ersten Wertpapierumsätze der Regierung, ihre Etappen, die Besonderheiten der rechtlichen Regelung des ersten Umsatzes beim Umlauf der Obligationen der Regierung, Wechsel der Staatskasse und Sparbriefe der Regierung analysiert. In drittem Teil behandelt man die zweitrangigen Umsatzbesonderheiten der Wertpapiere der Regierung, es wird der zweitrangige Umsatz im regelbaren Markt, d.h. in der Wertpapierbörse, und im unregelbaren Markt extra analysiert. Es wird auch außerhalb der Grenzen des regelbaren Marktes, Rechtsakten, einzelne Emissionsbedingungen der Wertpapiere der Regierung und in denen bestimmte zweitrangige Umsatzbegrenzungen der Wertpapiere analysiert. Der vierte Teil – Einlösen der Wertpapiere der Regierung – in ihm werden die Besonderheiten des Einlösens der Wertpapiere der Regierung analysiert, es wird vorzeitiges Einlösen der Wertpapiere, rechtliche Folgen des Nichteinlösens in der in den Emissionsbedingungen der Wertpapiere bestimmten Zeit, ausgesondert.
Rechtliche Regulierung des staatlichen Wertpapierumsatzes Die Magisterarbeit handelt von den staatlichen Wertpapieren der litauischen Republik, die nach der Unabhängigkeitserklärung des litauischen Staates im Umlauf gebracht wurden, und von den Besonderheiten der rechtlichen Regulierung ihrer Umsätze im Binnenmarkt Litauens. In der Arbeit erforscht man nicht nur die rechtliche Regelung der Wechsel der Staatskasse und Obligationsumsätze der Regierung, sondern auch die Besonderheiten der rechtlichen Regelung des Sparbriefumsatzes der Regierung. Obwohl das Finanzministerium ab 21. Juni, 2003 den Umlauf der Wertpapiere der Regierung gestoppt hat, gilt die ganze rechtliche Basis, die die staatlichen Sparbriefe reglementiert. Hauptziel der Arbeit- die wesentlichen Züge der Wertpapiere der Regierung und die Besonderheiten des Handels der Wertpapiere im Binnenmarkt Litauens wiederzuspiegeln, die rechtlichen Probleme dieses Bereiches herauszufinden, ihre Entscheidungsweise anzubieten. Um die Angebote der rechtlichen Regulierungsvervollkommnung des Wertpapierumsatzes der Regierung der Litauischen Republik vorzuschlagen, wurden in der Arbeit die Aspekte der rechtlichen Regelung des staatlichen Wertpapierumsatzes Deutschlands erforscht. Die Magisterarbeit besteht aus vier Teilen. Der erste Teil- Begriff der staatlichen Wertpapiere - in dem man den Begriff der staatlichen Wertpapiere der Regierung, die Hauptmerkmale und die Arten dieser Wertpapiere behandelt. Der zweite Teil ist der rechtlichen Regelung der ersten Wertpapierumsätze der Regierung gewidmet. In ihm wird der Begriff der ersten Wertpapierumsätze der Regierung, ihre Etappen, die Besonderheiten der rechtlichen Regelung des ersten Umsatzes beim Umlauf der Obligationen der Regierung, Wechsel der Staatskasse und Sparbriefe der Regierung analysiert. In drittem Teil behandelt man die zweitrangigen Umsatzbesonderheiten der Wertpapiere der Regierung, es wird der zweitrangige Umsatz im regelbaren Markt, d.h. in der Wertpapierbörse, und im unregelbaren Markt extra analysiert. Es wird auch außerhalb der Grenzen des regelbaren Marktes, Rechtsakten, einzelne Emissionsbedingungen der Wertpapiere der Regierung und in denen bestimmte zweitrangige Umsatzbegrenzungen der Wertpapiere analysiert. Der vierte Teil – Einlösen der Wertpapiere der Regierung – in ihm werden die Besonderheiten des Einlösens der Wertpapiere der Regierung analysiert, es wird vorzeitiges Einlösen der Wertpapiere, rechtliche Folgen des Nichteinlösens in der in den Emissionsbedingungen der Wertpapiere bestimmten Zeit, ausgesondert.