Der Staat als Schlichter gewerblicher Streitigkeiten in den Vereinigten Staaten, Kanada und Australien. H. Junghann
In: Journal of political economy, Band 23, Heft 3, S. 301-302
ISSN: 1537-534X
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In: Journal of political economy, Band 23, Heft 3, S. 301-302
ISSN: 1537-534X
In: Sparkassen in der Geschichte
In: Abt. 1, Dokumentation Bd. 23
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 117, Heft 1, S. 784-785
ISSN: 2304-4861
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 10, Heft 4, S. 555-571
ISSN: 0506-7286
World Affairs Online
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 22, Heft 2, S. 182-197
ISSN: 0506-7286
World Affairs Online
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 70, Heft 12, S. 709-728
ISSN: 1865-5386
Zusammenfassung
Der Staat räumt den Tarifparteien das Recht ein, Löhne und Arbeitsbedingungen autonom zu regeln. Während der Staat und die staatlichen Institutionen dem Gemeinwohl verpflichtet sind und dabei allokative und distributive Ziele gegeneinander abwägen, verfolgen die Tarifparteien Mitgliederinteressen. Anhand einer Prinzipal-Agent-Struktur wird untersucht, mit welchen Instrumenten der Staat die nötige Loyalität der Tarifparteien einfordern kann. Dabei zeigt sich, dass der Staat dann erfolgreich steuert, wenn er eine allokative Präferenz hat, mangelnde Loyalität sanktioniert statt alimentiert und sich des Instruments der Drohung bedient. Die Wirkung kann durch Außenseiterkonkurrenz verstärkt werden. Hat der Staat eine distributive Präferenz, muss er Außenseiterkonkurrenz zurückdrängen.
Abstract: State and Collective Bargaining: An Institutional Approach
The state grants collective bargaining partners the right to regulate wage and working conditions autonomously. While the state and the government are committed to the public welfare and balance allocative and distributive goals, the social partners pursue members' interests. Using a principal-agent structure, the study examines which instruments the government can use to demand the necessary loyalty of the bargaining parties. It is shown that a government controls successfully when it has an allocative preference, sanctions lack of loyalty instead of alimenting it and uses the instrument of threat. The effect can be enhanced by outsider competition. If the government has a distributive preference, it has to repress outsider competition.
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 50, Heft 1, S. 405-430
ISSN: 2366-0481
Zusammenfassung
Die Wirkungsprozesse, die vom Ursprungslandprinzip ausgehen und zu Deregulierungen fuhren, lassen sich nicht pauschal als Bestandteile des Wettbewerbs der Staaten fassen. Ein Großteil der Deregulierungswirkungen vollzieht sich über die internationalen Güterströme, indem Importkonkurrenten, die wegen ungünstiger Rahmenbedingungen Marktanteile an ausländische Konkurrenten verlieren, sich bei dem inländischen Staat um eine Deregulierung bemühen. Die typische Struktur, die Wettbewerbsprozesse sonst ausmacht, tritt hierbei nicht auf. Lediglich bei Deregulierungswirkungen, die sich über die Investitionen multinationaler Unternehmen vollziehen, handelt es sich um einen Prozeß des Wettbewerbs der Staaten.
Die Anwendung des Ursprungslandprinzips hat als mögliche Option der Wirtschaftspolitik den Anforderungen gerecht zu werden, die sich aus den Prinzipien einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung ergeben. Diese Prinzipien umfassen das Freiheitsrecht, den Gleichheitsgrundsatz und das Demokratieprinzip. Das Ursprungslandprinzip ist mit den Prinzipien der Ordnung der Freiheit vereinbar, soweit es der Anerkennung ausländischer Produktionsstandards gilt. Es verstößt indessen gegen diese Prinzipien, wenn es auf Produktstandards angewendet wird. Dies gilt nicht nur für Vorschriften zum Schutz Dritter, sondern auch für solche zum Schutz der Abnehmer und zu sonstigen Zwecken.
In: Europa-Archiv / Beiträge und Berichte, Band 32, Heft 21, S. D576-582
World Affairs Online
In: Staatsverständnisse, Band 91
Die Aufsätze dieses Bandes untersuchen Grundbegriffe des Politischen bei Ernst Bloch, seine publizistischen Eingriffe sowie mögliche Perspektiven. Insgesamt bezeugen sie die Vielzahl der Denkanstöße, die Bloch der politischen Philosophie gegeben hat. Den modernen Staat sieht Bloch, ohne eine Staatsheorie im eigentlichen Sinne auszuführen, unter der utopischen Perspektive einer Aufhebung der politischen Gewalt. Erst in einer klassenlosen Gesellschaft werden die Probleme der menschlichen Existenz und der Philosophie einer expressiven Lösung entgegengetrieben werden können. Von dieser Utopie aus erhalten die Menschenrechte eine positive, über den Staat hinausweisende "naturrechtliche" Bedeutung. Sie werden zu Wegweisern in eine soziale Ordnung, deren einziger Inhalt die Freiheit einer Selbstverwirklichung ist, die das Privateigentum hinter sich gelassen hat. Sozialismus wird in diesem Horizont zur Vollendung der bürgerlichen Revolutionen, deren demokratische Errungenschaften er voraussetzt.
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 9, Heft 4, S. 457-468
ISSN: 0506-7286
World Affairs Online
In: Informationen zur Weltpolitik 3
In: Reihe Politikwissenschaft / Institut für Höhere Studien, Abt. Politikwissenschaft, Band 56
Während der interventionistische Staat durch einen hohen Grad an Zentralisation in der Administration und Politik gekennzeichnet war, beruht der regulierende Staat auf einer ausgedehnten Delegierung von Befugnissen an unabhängige Institutionen: regulierende Agenturen oder Kommissionen, aber auch die Justizgewalt, die zu einem aktiven Mitspieler im Ordnungsspiel wird. Die Delegierung politischer Entscheidungsgewalt an nicht-mehrheitliche Institutionen ruft neue Probleme der demokratischen Legitimität hervor. Im vorliegenden Papier wird argumentiert, dass solche Probleme nicht durch eine Begrenzung der Unabhängigkeit der Regulatoren angegangen werden sollten, sondern durch eine Stärkung der Verantwortlichkeitsstruktur. Ähnliche Probleme tauchen auch auf der europäischen Ebene auf. Hier ist eine bessere Verantwortlichkeitsstruktur eher die richtige Lösung als eine zunehmende Politisierung. Die De-Politisierung der europäischen Politik ist eine Konsequenz der Tatsache, dass die große Mehrheit der Wähler Europas eine weitreichende ökonomische Integration unterstützen, sich aber einer wahren politischen Integration entgegenstellen. (ICIÜbers)
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 122, Heft 1, S. 838-840
ISSN: 2304-4861
In: Beihefte zu "Der Staat" - Band 21
Hauptbeschreibung Die "Krise" des Staates als Inbegriff des Politischen und als Organisationsform legitimer Herrschaft gehört zu den Grunderfahrungen der Gegenwart. Zahlreiche Phänomene der politisch-sozialen Welt bezeugen einen beschleunigten Prozess des Wandels von Staatlichkeit: Es gibt einen wachsenden Raum des Politischen jenseits staatlich gebundener Politik. Das Verhältnis des Staates zur Religion wird mit neuartiger Radikalität in Frage gestellt. Das staatliche Rechtsetzungsmonopol löst sich auf. Auf dem Feld der internationalen Beziehungen sind dem Staat als Akteur mächtige.
In: Schriften zu Mittel- und Osteuropa in der Europäischen Integration (SMOEI) 5