Das Verfahren vor dem IGH in der Sache Jurisdictional Immunities of the State findet seinen Ursprung im Ferrini-Verfahren. In diesem Verfahren fällt die Vornahme der Verletzungshandlungen und deren richterliche Beurteilung zeitlich weit auseinander. Daher befasst sich der IGH mit den Grundsätzen intertemporaler Rechtsanwendung. Die entscheidende Frage des Ferrini-Verfahrens ist, ob es dem Verletzerstaat nach Maßgabe des anwendbaren Rechts im Falle einer schweren Menschenrechtsverletzung verwehrt ist, sich auf die Staatenimmunität zu berufen. In der Annahme, dass die Staatenimmunität prozessualer Natur ist, muss die Frage nach dem Vorliegen einer Staatenimmunitätsausnahme anhand des Prozessrechts beantwortet werden, das zum Zeitpunkt der Klageerhebung gilt. Nadine Otz analysiert das Völkergewohnheitsrecht und zeigt, dass sich eine solche Annahme nach damaligem Stand des Völkerrechts nicht ausmachen lässt. In Anbetracht dieser unzureichenden Rechtslage sucht sie nach alternativen Schutz- und Entschädigungsmechanismen, um es Opfern schwerer Menschenrechtsverletzungen zu ermöglichen, zivilrechtliche Entschädigung zu erhalten.
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Der Grundsatz der Staatenimmunita¨t ist ein politisch sensibles und umstrittenes Thema im Völkerrecht. Befeuert werden das Ringen um Reichweite und Entwicklung des Grundsatzes der Staatenimmunita¨t durch die USA und Kanada, die mit dem Erlass einer Terrorismusausnahme zur Staatenimmunität einen neuen Weg beschreiten. Zuletzt erweiterten die USA ihre Gesetzgebung um den »Justice Against State Sponsors of Terrorism Act«, der in der Staatenwelt auf erhebliche Kritik stieß. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass und untersucht Rechtsprechungs- und Gesetzgebungspraxis beider Staaten. Die Autorin legt dar, dass es sich bei der Terrorismusausnahme zur Staatenimmunität um eine Ausnahme »sui generis« handelt, die als effektives Instrument zur Terrorismusbekämpfung dienen kann. Die Durchbrechung der Staatenimmunität in Fällen des staatlich geförderten Terrorismus stellt gegenwärtig einen Bruch des Völkerrechts dar, der jedoch als Gegenmaßnahme nach den Grundsätzen der Staatenverantwortlichkeit gerechtfertigt sein kann. / »The Terrorism Exception to State Immunity« -- The U.S. and Canada are breaking new ground by enacting a terrorism exception to sovereign immunity. Most recently, the U.S. expanded its legislation to include the »Justice Against State Sponsors of Terrorism Act«, which met considerable criticism from various of states. The author takes this as an opportunity to examine judicial and legislative practices of both states, to assess the role of the terrorism exception as an instrument for combating terrorism and its compatibility with international law.
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