Ist Staatslehre möglich? Anforderungen und Schwierigkeiten einer zeitgenössischen Staatslehre
Vortrag auf dem 2. Grundfragen Colloquium der Deutschen Gesellschaft für Politikwissenschaft am 6. Mai 1988 in Mannheim
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Vortrag auf dem 2. Grundfragen Colloquium der Deutschen Gesellschaft für Politikwissenschaft am 6. Mai 1988 in Mannheim
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In: Beiträge zur historischen Theologie - Band 164 v.164
Hauptbeschreibung: Schleiermacher hielt zwischen 1813 und 1833 fünf Vorlesungen zur Staatslehre an der neugegründeten Universität Berlin, in denen er die Preußischen Reformen unterstützte. Im Unterschied zu Hegels Rechtsphilosophie entfaltete Schleiermachers politisches Denken aber kaum Wirkung. Erst seit 1998 liegt eine kritische Edition der entsprechenden Manuskripte und Nachschriften vor. Miriam Rose liefert erstmals eine umfassende systematische Erschließung der Staatslehre Schleiermachers bezogen auf die Staatsdiskurse nach der Französischen Revolution. In thematischen Längsschnitten, u.a
In: Das politische Denken der neueren Staatslehre in der Bundesrepublik, S. 48-116
In: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft
In: Abteilung Rechtswissenschaft
Dieses Lehrbuch zur Allgemeinen Staatslehre berücksichtigt neben europäischen auch außereuropäische Staatsentwicklungen sowie die unterschiedlichen staatsphilosophischen Grundlagen Chinas, des Islam, der christlichen Kirchen Englands, Amerikas und Frankreichs. Es vergleicht die verschiedenen Entwicklungen demokratischer Staatsorganisationen und stellt vor allem das System der repräsentativen Demokratie der direkten schweizerischen Demokratie gegenüber. Es wird versucht, neue Grundlagen für eine Theorie des Bundesstaates zu entwickeln. Die Theorien der Neoliberalen und der marxistischen Wirtschafts- und Staatsphilosophie werden behandelt. Eine philosophische Auseinandersetzung über die Aufgaben des Staates unter dem Gesichtspunkt der verschiedenen Gerechtigkeitstheorien des 19. und 20. Jahrhunderts (Rousseau, Hume, Spencer, Kropotkin, Rawls) beschließt das Werk, das vor allem auch auf die ideengeschichtliche Entwicklung in den einzelnen Bereichen einerseits sowie auf die Entwicklung der Institutionen andererseits eingeht
In: Grundrisse des Rechts
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 59, Heft 1, S. 101-116
ISSN: 1865-5203
In seiner Besprechung einer politologischen Dissertation, die sich mit aktuellen
Tendenzen in der jüngeren Geschichte und Gegenwart der deutschen
Staatsrechtslehre beschäftigt, hat Klaus Ferdinand Gärditz vor kurzem erklärt,
die Auseinandersetzung mit den früher so prominent und wirkmächtig
diskutierten Fragen einer "Allgemeine Staatslehre" befände sich gegenwärtig
in einem äußerst prekären, nachgerade traurigen Zustand.
In: Symbole der Politik — Politik der Symbole, S. 213-233
In: Kurzlehrbücher für das juristische Studium
In: Juristische Kurz-Lehrbücher
Die Allgemeine Staatslehre untersucht die tatsächlichen Faktoren der staatlichen Gemeinschaft. Dazu befasst sich das Studienbuch von Reinhold Zippelius zunächst mit generellen Fragestellungen des Staatswesens. Daneben grenzt es die Grundstrukturen menschlicher Gemeinschaften von den Besonderheiten ab, die ein staatliches Gemeinwesen ausmachen. Die Grundbegriffe des staatlichen Organisationsrechts und die gängigen Entstehungsmodelle und Rechtfertigungsstrategien für das Staatswesen werden außerdem beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Erläuterungen der bestehenden Staatstypen, den sozialen Gewalten sowie der Ausübung von Staatsgewalt. Die inhaltlichen Änderungen der Neuauflage betreffen u.a. die Gefährdung der Staatlichkeit, das Wahlrecht und die Auswirkungen des Streikrechts auf Leistungen der Daseinsvorsorge. Besondere Vorteile: Erläuterung der komplexen Tatbestände des Staatswesens; Vermittlung maßgeblicher staatstheoretischer Grundbegriffe und Denkmodelle.