In this paper, we present data on trends over time in government debt financing in Japan since 2010 with emphasis on the importance of foreign holders and speculate about the determinants of those trends. We find that Japanese government securities were held primarily by domestic holders until recently because robust domestic saving (combined with strong home bias) made it possible for domestic investors to absorb most of the government debt but that foreign holdings of Japanese government securities have increased sharply in recent years, especially in the case of short-term government securities. We show that trends in foreign holdings of Japanese government securities can be explained by conventional economic factors such returns and risks and that the recent surge in foreign holdings of short-term Japanese government securities is attributable to foreign investors in search of a safe haven for their funds in the face of the Global Financial Crisis of 2008-09 precipitated by the Lehman crisis. Our analysis suggests that the surge in foreign holdings of Japanese government securities will subside (in fact, it already has), and this, combined with the projected decline in domestic saving (especially household saving) caused by population aging, will make it necessary for Japan to get its fiscal house in order. Thus, Japan's massive government debt has not wreaked havoc in the past because of robust domestic saving and a temporary inflow of foreign capital caused by the Global Financial Crisis, but it may wreak havoc in the future as both of these factors become less applicable unless the government debt can be brought under control.
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis des sechsten Bandes -- Einführungsgesetz -- Vorbemerkungen -- Erster Abschnitt -- Vorbemerkung -- Art. 1 Zeitpunkt des Inkrafttretens des BGB. -- Art. 2 Bedeutung des Ausdrucks "Gesetz" -- Art. 3 Bedeutung der Vorbehalte zugunsten der Landesgesetzgebung -- Art. 4 Verweisung auf Vorschriften aufgehobener Gesetze -- Art. 5 Bedeutung des Ausdrucks "Bundesstaat" -- Art. 6 Zuständigkeit des Reichsgerichts -- Vorbemerkungen zum internationalen Privatrechte (Art. 7—31) -- Art. 7 Geschäftsfähigkeit -- Art. 8 Entmündigung -- Art. 9 Todeserklärung -- Art. 10 Ausländische rechtsfähige Vereine -- Art. 11 Form der Rechtsgeschäfte -- Art. 12 Unerlaubte Handlangen -- Art. 13 Eingehung der Ehe -- Art. 14 Persönliche Rechtsbeziehungen der Ehegatten -- Art. 15, 16 Eheliches Gitterrecht -- Art. 17 Scheidung der Ehe -- Art. 18 Eheliche Abstammung -- Art. 19 Rechtsverhältnis der ehelichen Kinder -- Art. 20, 21 Rechtsverhältnis der unehelichen Kinder -- Art. 22 Legitimation, Annahme an Kindes Statt -- Art. 23 Vormundschaft, Pflegschaft -- Art. 24—26 Erbrechtliche Verhältnisse -- Art. 27 Rückverweisung auf deutsches Recht -- Art. 28 Besondere Vorschriften für Gegenstände, die sich nickt in dem Gebiete des Staate befinden, dessen Gesetze auf sie Anwendung finden sollen -- Art. 29 Personen, die keinem Staate angehöre -- Art. 30 Ausländische Gesetze, die gegen die guten Sitten oder den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen -- Art. 31 Retorsion -- Zweiter Abschnitt -- Vorbemerkungen -- Art. 32 Regel -- Art. 33 Verwandtschaft, Schwägerschaft -- Art. 34 Strafgesetzbuch -- Art. 35 Strafprozeßordnung -- Art. 36 Gewerbeordnung -- Art. 37 Gesetz betr. die Freizügigkeit -- Art. 38 Gesetz betr. die Bundeskonsulate -- Art. 39 Gesetz betr. die vertragsmäßigen Zinsen -- Art. 40 Gesetz betr. die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande -- Art. 41 Gesetz betr. die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit -- Art. 42 Gesetz betr. die Verbindlichkeit zum Schadenersatze für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken usw. herbeigeführten Tötungen und Körperverletzungen -- Art. 43 Gesetz betr. die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten -- Art. 44, 45 Reichsmilitärgesetz -- Art. 46 Gesetz betr. die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung -- Art. 47 Gesetz betr. den Wucher -- Art. 48 Gesetz betr. die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Reichsbeamten der Zivilverwaltung -- Art. 49 Gesetz betr. die Fürsorge für die Witwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine -- Art. 50 Gesetz betr. das Reichsschuldbuch -- Art. 51 Gesetz betr. die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts -- Art. 52, 53 Enteignung -- Art. 54 Gesetz betr. die Beschränkungen des Grundeigentums in der Umgebung von Festungen -- Dritter Abschnitt -- Vorbemerkung -- Art. 55 Regel -- Art. 56 Staatsverträge -- Art. 57 Privatfürstenrecht -- Art. 58 Familienverhältnisse und Güter der Häuser, welche vormals reichsständisch gewesen -- Art. 59 Familienfideikommisse, Lehen, Stammgüter -- Art. 60 Revenüenhypothek in den Fällen der Art. 57—59 -- Art. 61 Anwendung der Vorschriften des BGB. zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, in den Fällen der Art. 57—59 -- Art. 62 Rentengüter -- Art. 63 Erbpachtrecht -- Art. 64 Anerbenrecht -- Art. 65 Wasserrecht -- Art. 66 Deich- und Sielrecht -- Art. 67 Bergrecht -- Art. 68 Rechte zur Gewinnung eines den bergrechtlichen Vorschriften nicht unterliegenden Minerals -- Art. 69 Jagd- und Fischereirecht -- Art. 70-72 Wildschaden -- Art. 73 Regalien -- Art. 74 Zwang-rechte, Bannrechte, Realgewerbeberechtigungen -- Art. 75 Bereicherungsrecht -- Art. 76 Verlagsrecht -- Art. 77 Haftung des Staates, der Gemeinden rc. für den von ihren Beamten zugefügten Schaden -- Art. 78—81 Rechtsverhältnisse der Beamten, der zur Feststellung des Wertes von Grundstücken bestellten Sachverständigen, der Geistlichen und Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten -- Vorbemerkungen zu Art. 82- 86 -- Art. 82 Vereine, deren Rechtsfähigkeit auf staatlicher Verleihung beruht -- Art. 83 Waldgenossenschaften -- Art. 84 Religions- und geistliche Gesellschaften -- Art. 85 Anfall des Vermögens des aufgelösten Vereins im Falle des BGB. § 45 Abs. 3 -- Art. 86, 87 Beschränkung der Erwerbsfähigkeit von juristischen Personen und von Mitgliedern religiöser Orden oder ordensähnlicher Kongregationen -- Art. 88 Beschränkung des Erwerbs von Grundstücken durch Ausländer -- Art. 89 Privatpfändung -- Art. 90 Sicherheitsleistung aus Grund des öffentlichen Rechte -- Art. 91 Recht des Fiskus rc. auf Eintragung einer Hypothek an Grundstücken de- Schuldner -- Art. 92 Zahlung aus öffentlichen Kassen -- Art. 93 Ziehzeiten bei der Miete von Wohnungen -- Art. 94 Gewerbliche Pfandleiher und Pfandleihanstalten -- Art. 95 Gesinderecht -- Art. 96 Leibgedingsverträge -- Art. 97 Staatsschuldbuch -- Art. 98 Rückzahlung verzinslicher Staatsschulden, für die Inhaberpapiere ausgegeben sind -- Art. 99 Öffentliche Spartassen -- Art. 100 Schuldverschreibungen auf den Inhaber, die von einem Bundesstaat ausgestellt sind -- Art. 101 Umschreibung von Schuldverschreibungen auf den Inhaber auf den Ramen einer bestimmten Person -- Art. 102 Kraftloserklärung der in §§ 807, 808 des BGB. bezeichneten Urkunden -- Art. 103 Ansprüche auf Ersatz der von dem Staate rc. gemachten Aufwendungen behufs Erfüllung einer ihm auf Grund des öffentlichen Rechts obliegenden Unterhaltspflicht -- Art. 104 Ansprüche auf Rückerstattung mit Unrecht erhobener öffentlicher Abgaben -- Art. 105 Haftung des Unternehmers eines Eisenbahnbetriebs oder eines ähnlichen Betriebs -- Art. 106 Haftung des Unternehmers einer Anlage oder eines Betriebs auf einem dem öffentlichen Gebrauche dienenden Grundstücke -- Art. 107 Verpflichtung zum Schadensersätze wegen Zuwiderhandlung gegen ein zum Schutz von Grundstücken erlassenes Strafgesetz -- Art. 108 Ersatz des Schadens, der bei einer Zusammenrottung rc. entsteht -- Art. 109 Enteignung -- Art. 110 Regelung der Rechte an Grundstücken im Falle der Wiederherstellung zerstörter Gebäude in anderer Lage -- Art. 111 Beschränkungen des Eigentums in Ansehung tatsächlicher Verfügungen -- Art. 112 Bahneinheiten -- Art. 113 Agrarrecht -- Art. 114 Ablösungsrenten, welche dem Staate oder einer öffentlichen Anstalt zustehen -- Art. 115 Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und Reallasten -- Art. 116 Ausschluß der Anwendung der Art. 113—115 auf die nach den §§ 912, 916, 917 de- BGB. zu entrichtenden Geldrenten und aus die in den §§ 1021, 1022 de- BGB. bestimmten Unterhaltung-pflichten -- Art. 117 Beschränkungen der Belastung eines Grundstück -- Art. 118 Vorzug der dem Staate oder einer öffentlichen Anstalt zustehenden Meliorationsrenten -- Art. 119 Beschränkungen der Veräußerung, Teilung und Bereinigung von Grundstücken -- Art. 120 Unschädlichkeitszeugnisse -- Art. 121 Teilung eines für den Staat oder eine öffentliche Anstalt mit einer Reallast belasteten Grundstück -- Art. 122 Beschränkung der Rechte des Eigentümers eines Grundstücks in Ansehung der auf der Grenze oder auf dem Nachbargrundstücke stehenden Obstbäume -- Art. 123 Notweg -- Art. 124 Nachbarrecht -- Art. 125 Ausdehnung des § 26 der Gewerbeordnung -- Art. 126 Übertragung des dem Staate zustehenden Eigentums an einem Grundstück aus einen Kommunalverband und umgekehrt -- Art. 127 Übertragung des Eigentums an einem Grundstücke, das im Grundbuche nicht eingetragen ist und nicht eingetragen zu werden braucht -- Art. 128 Begründung und Aufhebung einer Dienstbarkeit an einem Grundstücke, das im Grundbuche nicht eingetragen ist und nicht eingetragen zu werden braucht -- Art. 129 Aneignung eines nach § 928 des BGB. aufgegebenen Grundstück -- Art. 130 Aneignung von Taube -- Art.
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Inhaltsangabe: Die wirtschaftliche Rezession, die 2008 begann und eine weltweite Krise auslöste, wird ihren Tiefpunkt, der Vorhersage von Wirtschaftswissenschaftlern und Politikern nach, frühestens Ende 2009 oder 2010 finden. Aktuell ist es wichtig, dass Politiker konsequent handeln, damit die Intensität und Dauer der Krise eingeschränkt werden kann. Dazu braucht es eines Wissens über die Ursachen der jetzigen Krise. Des Weiteren sollten vergangene Rezessionen auf Ähnlichkeiten analysiert werden. Bereits 1929 ereignete sich eine tiefgreifende Wirtschaftskrise, die aus einer katastrophalen Schrumpfung der Weltwirtschaft resultierte und mehrere Jahre nicht überwunden war. Diese Krise könnte Ähnlichkeit mit der jetzigen haben. Zwar wiederholt sich die Geschichte nicht identisch. Aber von Mark Twain, Beobachter und Kritiker des sozialen Verhaltens der amerikanischen Gesellschaft, ist überliefert, sie reime sich. Mark Twain meinte damit, dass es ähnlich wiederkehrende wirtschaftliche Abläufe und Regelmäßigkeiten gibt. Bei der Analyse der Wirtschaftskrise 2008/2009, sollte auf Merkmale geachtet werden, die mit denen der vergangenen Krise übereinstimmen oder Ähnlichkeiten aufweisen. Es ist notwendig, die Ursachen der Krise 1929 zu kennen, um herauszufinden, ob wir heute vor einem ähnlichen Problem wie damals stehen. Des Weiteren ist es empfehlenswert, die Lösungsansätze und Maßnahmen, die angewandt wurden, um die Krise zu bekämpfen, zu studieren. Das Studium der damals praktizierten Fiskal- und Geldpolitik könnte hilfreich sein. Daraus sollte vor dem Aufstellen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise unserer Zeit gelernt werden. Sinnvoll ist es weiterhin, die ehemals vorherrschenden wirtschaftstheoretischen Überzeugungen zu studieren und zu untersuchen, welche Auswirkungen sie auf politisches Handeln hatten. Nur dann wird verständlich, wieso und weshalb so gehandelt wurde. Dementsprechend kann auf Basis der Teildisziplinen der Wirtschaftslehre: Wirtschaftstheorie und Wirtschaftsgeschichte, die Wirtschaftspolitik neue Ziele definieren und implementieren. Ich werde mich im Folgenden mit den Ursachen und dem Verlauf der Weltwirtschaftskrise der Dreißiger Jahre in Deutschland beschäftigen, um herauszufinden, ob, wieweit und inwiefern Übereinstimmungen mit der Krise jener Zeit existieren. Außerdem werde ich fragen, ob die Wirtschaftspolitik heute etwas aus der vergangenen Krise gelernt hat. Zusammenhänge werden deutlich, indem der Verlauf relevanter Konjunkturindikatoren verschiedener Länder von Mitte der 20er bis Ende de 30er beschrieben wird. Das Bruttoinlandsprodukt, die Industrieproduktion, die Arbeitslosenzahlen und der Handel bedeutender Industrieländer im Vergleich beschreiben die Situation Deutschlands im internationalen Vergleich. Die Indikatoren des Deutschen Reiches veranschaulichen die Intensität und Länge der Krise. Anschließend werde ich im Punkt 2.2 erklären, weshalb die Krise in den Dreißiger Jahren zustande kam. Ich werde mich mit den langfristigen Faktoren, die Fehlentwicklungen der gleichgewichtigen Entwicklung der Weltwirtschaft in Folge des Ersten Weltkriegs beschäftigen und dann auf die kurzfristig wirkenden Faktoren eingehen. Diese verstärkten die langfristigen Fehlentwicklungen. Dadurch wird deutlich werden, weshalb es zu der Krise der 1930er Jahre kam. Anschließend werde ich stärker auf Deutschland eingehen und die dort zwischen 1929 und 1932 vorherrschende Wirtschaft- und Finanzpolitik beschreiben und beurteilen. Dadurch wird erkennbar werden, welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen einen konjunkturellen Aufschwung unterstützen. Folgend werde ich mich mit dem Aufschwung der Wirtschaft im Dritten Reich beschäftigen. Ich werde analysieren, wie es zu der wirtschaftlichen Besserung kam. Anschließend werde ich Zusammenhänge zwischen der Krise der 1930er Jahre und der Krise 2008/09 aufzeigen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisIIII TabellenverzeichnisIV 1.Einleitung1 2.Weltwirtschaftskrise 1929 – 1933: Ursachen und Verlauf3 2.1Beschreibung des Verlaufs der Krise Anhand von Konjunkturindikatoren3 2.1.1Bruttoinlandsprodukt3 2.1.1.1Staatenvergleich3 2.1.1.2Deutschland6 2.1.2Industrieproduktion7 2.1.2.1Staatenvergleich7 2.1.2.2Deutschland8 2.1.3Arbeitslosenzahlen10 2.1.3.1Staatenvergleich10 2.1.3.2Deutschland12 2.1.4Handel15 2.1.4.1Welthandel15 2.1.4.2Handelsbilanz Des Deutschen Reiches16 2.2Erklärung Der Weltwirtschaftskrise17 2.2.1Langfristig wirkende Faktoren ( Ursachen Im Engen Sinne)17 2.2.2Kurzfristig wirkende Faktoren ( Krise-Verstärker)28 2.2.2.1Geldpolitik28 2.2.2.2Handelspolitik30 2.2.2.3Währungspolitik31 3.Wirtschafts- und Finanzpolitik in Deutschland 1929 – 193234 3.1Deflationspolitik des Kabinetts Brüning35 3.2Wirtschaftspolitik des Kabinetts von Papen50 4.Aufschwung der Wirtschaft im Dritten Reich59 5.Was Lehrt die Große Depression der 1930er Jahre für die Bekämpfung der 2008 ausgebrochenen Finanz- und Wirtschaftskrise?63 5.1Beschreibung des Zustands der Wirtschaft 2009 und Prognose der Entwicklung der Wirtschaft 2010 mittels einiger realwirtschaftlicher Indikatoren63 5.1.1Weltwirtschaft63 5.1.2Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland66 5.2Vergleich der Krise 2008/09 mit der Weltwirtschaftskrise 1929 – 39 und Versuch, die Krise 2008/09 mittels einer vergleichenden Betrachtung zu erklären68 6.Fazit78Textprobe:Textprobe: Kapitel 3.1, DEFLATIONSPOLITIK DES KABINETTS BRÜNING: Anfang 1930 glaubte in Deutschland die Mehrheit der Politiker, Unternehmer und Gewerkschaftler der klassischen Theorie, die besagte, Rezession sei von Zeit zu Zeit notwendig, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. Sie taten deshalb nicht viel, um die wirtschaftliche Situation zu verbessern beziehungsweise um der Krise Einhalt zu gewähren. Der Glaube an die Selbstheilungskräfte der Märkte war tief verwurzelt. Dementsprechend glaubten die Politiker, dass die Krise notwendig sei, damit die Investitionsgüterindustrie auf den Bedarf der Konsumgüterindustrie zurückgeschnitten werde. Der Markt würde dadurch von unproduktiven, unsolide finanzierten Unternehmen gereinigt. Nachdem sich die Wirtschaft dann neu angepasst hätte, würde von selbst ein neuer Aufschwung eintreten. Dieser würde dann zu höherem Wachstum als zuvor führen. Die Regierung beziehungsweise der Staat sollte deshalb nicht eingreifen, sondern die Märkte sich selbst überlassen. Die notwendige Krise nannte man 'Reinigungskrise'. Das bedeutet, dass durch die Depression 'auf dem Arbeitsmarkt die Löhne, auf dem Geld- und Kapitalmarkt die Zinsen und auf dem Markt für Rohstoffe und Halbfabrikate die Preise nach unten' gedrückt wurden. Die Ökonomen meinten, dass dadurch 'neue Investitionen rentabel' werden würden. Diese Vermutung war durch die Rezessionen vor 1914, die in der Regel kurz waren, recht gut bestätigt worden. Die Deutsche Reichsbank änderte dennoch ihre Politik, indem sie 'ihren Diskontsatz von 7,5 auf 4 Prozent' zwischen Oktober 1929 und August 1930 erhöhte. Der 'Zinssatz für Monatsgeld' ging von knapp zehn im Monatsdurchschnitt auf weniger als fünf Prozent zurück. Das brachte allerdings nicht viel Aufschwung in die Wirtschaft, denn die Preise für Rohstoffe und industrielle Erzeugnisse waren nicht beweglich genug. Insgesamt verringerten sie sich um zehn Prozent. Zu dem Zeitpunkt waren viele Politiker davon überzeugt, dass die Wirtschaft in Deutschland wieder boomen könnte. Man hoffte, dass die USA erneut eine große Anzahl an Krediten gewähren würde und somit die deutsche Wirtschaftskraft wieder herstellen könnte. Doch es kam anders. Durch den Young-Plan vom Januar 1930 wurden die Zahlungsverpflichtungen für Deutschland heruntergesetzt. Der Young-Plan, der den Dawes-Plan von 1924 ablöste, war Ergebnis der Pariser Verhandlungen. Er ermöglichte die Befreiung des Rheinlands, also den Abzug der französischen Besatzungsarmee, fünf Jahre vor der im Locarno-Vertrag 1926 vereinbarten Zeit. In dem Plan waren die Regeln für und die Höhe der Reparationszahlungen, sowie Vorschriften, die das Eingreifen der Politik in die Wirtschaft beschränken sollten geregelt. Er sah vor, dass Deutschland ' bis 1988 in 59 Jahren einen Beitrag von 113,9 Mrd. Reichsmark' zahlen sollte. Außerdem mussten die 'emittierten Banknoten mindestens in Höhe von 40 Prozent durch Gold oder Golddevisen gedeckt sein'. Sollte das nicht der Fall sein, und eine Unterdeckung vorliegen, so musste die Reichsbank den Diskontsatz erhöhen. Ferner durfte das deutsche Reich keine autonome Geldpolitik betreiben und der Kreditrahmen bei der Notenbank betrug 400 Mio. Reichsmark. Der Wechselkurs zwischen Reichsmark und Dollar wurde festgesetzt. Hoover, der davon ausging, dass durch eine erzeugte Inflation in Deutschland die Schulden des Reiches verringert werden würden, drohte mit hohen Sanktionen. Der Young-Plan führte nicht, wie erwartet zu einer wirtschaftlichen Besserung. Ein Grund dafür war, dass die Young- Anleihen zu niedrig gehandelt wurden. Geringer als die vorigen Dawes-Anleihen. Der Ertrag der Young-Anleihe floss an Deutschland, das Anleiheschuldner war. Es war vorgesehen, dass ein Teil des Aufkommens sofort an Frankreich weiterfließen sollte. Die Young- Anleihe war weniger erfolgreich wie die Dawes-Anleihe. Nur ein Bruchteil des erwarteten Betrags wurde eingenommen. Das zeigte, dass der internationale Kapitalmarkt austrocknete. Die Franzosen waren im Mai dazu bereit, die Young-Anleihen anzukaufen. Doch das Geld dafür kam von kurzfristigen unsicheren Krediten aus London und New York. Außerdem zogen die Franzosen zur Finanzierung der Anleihen Auslandsanlagen ab. Am 30. März 1930 trat Heinrich Brüning das Amt des Reichskanzlers von Deutschland an. Er regierte 'mit einer neuen Koalition ohne Sozialdemokraten,' das heißt 'ohne parlamentarische Mehrheit'. Brüning war schon seit 1924 im Reichstag tätig und bekannt dafür, dass er sich mit Finanz- und Steuersachen ausgezeichnet auskannte. Sein vorrangiges Ziel war es, während seiner Amtszeit das Budget auszugleichen. Es war ihm zudem wichtig, die Staatsschulden, die in den letzten Jahren angestiegen waren, zu tilgen. Sein Vorgänger Hermann Müller versagte trotz der Einführung neuer Steuerquellen in diesen Punkten. Brüning selbst sah zu Beginn seiner Amtszeit keinen Anlass, in die Finanz- und Wirtschaftswelt einzugreifen, da er, wie die meisten Politiker zu dieser Zeit, von dem klassischen Ansatz geprägt war. Er war demnach davon überzeugt, dass sich die Wirtschaft von selbst wieder einpendeln würde.
Inhaltsübersicht -- Erstes Buch. Grundlagen -- §1. Wesen des Völkerrechts -- I. Begriff des Völkerrechts -- II. Rechtsnatur des Völkerrechts -- III. Dispositives Recht -- IV. Allgemeines und partikuläres Völkerrecht -- V. Völkerrecht und Landesrecht -- §2. Quellen des Völkerrechts -- I. Rechtsübung und Rechtssatzung -- II. Kodifikation des Völkerrechts -- III. Vereinigungen für Vorarbeiten -- §3. Für die Geschichte des Völkerrechts bedeutsame Vorgänge (bis zum Weltkriege) -- I. Vor dem Westfälischen Frieden -- II. Vom Westfälischen Frieden bis zum Wiener Kongreß -- III. Wiener Kongreß — Krimkrieg -- IV. Vom Pariser Frieden (1856) bis zur Berliner Balkankonferenz (1878) -- V. Von der Balkankonferenz über die Haager Friedenskonferenzen (1899, 1907) an den Weltkrieg -- A. Der nahe Osten; Bündnisse; Kolonialfragen -- B. Die Haager Friedenskonferenzen -- C. Der ferne Osten; Marokko; Balkankriege (1900–1914) -- §4. Der Weltkrieg -- A. Ursachen (Schuldfrage) -- B. Anlaß und Verlauf -- C. Der Friedensvertrag von Versailles -- D. Die Friedensverträge mit den andern Mittelmächten -- E. Wandlung der Friedensverträge -- F. Wanken und Wiederaufbau des Völkerrechtes -- §5. Entwicklung einer Wissenschaft des Völkerrechts -- §6. Völkerrechtswissenschaft und -Literatur -- I. Das Völkerrecht innerhalb des Rechtssystems -- II. Systematik des Völkerrechts -- III. Einteilung des Lehrbuches -- IV. Neuere Literatur -- Zweites Buch. Die Rechtssubjekte des völkerrechtlichen Staatenverbandes I. Die Staaten -- §7. Die Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts -- I. Staaten Subjekte des Völkerrechts -- II. Begriff des Staates -- III. Entstehung und Untergang des Staates -- IV. Völkerrechtliche Anerkennung -- V. Änderung der Regierungsform -- VI. Der Papst -- II. Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit -- §8. Allgemeines -- §9. Staatenverbindungen -- §10. Halbsouveränität und Protektorat -- I. Halbsouveränität -- II. Einzelne halbsouveräne Staaten -- III–V. Protektorat -- §11. Neutralisierte Staaten -- I. Wesen der Neutralisation -- II. Dauernd neutrahsierte Staaten -- III. Einseitige Neutralitätserklärungen -- §12. Anhang: Das "Mandat" des Völkerbundes -- III. Die Staatsgewalt -- §13. Äußere Unabhängigkeit (Grundrechte der Staaten) -- I. Die Grundrechte der Staaten -- II. Gleichberechtigung -- III. Selbständigkeit und Unabhängigkeit (Intervention) -- IV. Exterritorialität fremder Staaten -- V. Recht und Pflicht des Verkehrs -- §14. Innere Selbständigkeit -- I. Abgrenzung des Machtbereiches -- IL Autonomie der Staatsgewalt -- III. Gebietshoheit (Staatsservituten; Exterritoriahtät) -- IV. Personalhoheit -- IV. Das Staatsgebiet -- §15. Umfang des Staatsgebietes im allgemeinen -- I. Das Landgebiet -- II. Das Wassergebiet -- III. Luftraum u. a. -- §16. Einzelfragen (Küstengewässer u.a.) -- I. Küstengewässer -- II. Staats- und Handelsschiffe als "schwimmende Gebietsteile" -- III. Luftfahrzeuge -- §17. Erwerb und Verlust von Staatsgebiet (Allgemeines — Plebiszit, Option) -- I. Allgemeines -- II. Plebiszit und Option -- §18. Einzelne Erwerbsarten (Okkupation u.a.) -- I. Okkupation -- II. Übernahme "zur Besetzung und Verwaltung" -- III. Mandat? (vgl. §12) -- V. Das Staatsvolk -- §19. Das Staatsvolk -- I. Begriff und Umfang -- II. Staatsangehörigkeit (Erwerb und Verlust) -- III. Schutzgewalt des Staates -- IV. Völkerrechtliches Indigenat -- V. Juristische Personen -- VI. See- und Binnenschiffe -- Drittes Buch. Der völkerrechtliche Verkehr innerhalb des Staatenverbandes -- Vorbemerkung -- Erster Abschnitt -- §20. Der Grundsatz der Verkehrsfreiheit (Fremdenrecht) -- I. Erschließung des Landes -- II. Rechtsstellung der Staatsfremden -- III. Fremdenpolizei (Ausweisung) -- IV. Handelsschiffe -- V. Fremde Truppenkörper und Kriegsschiffe -- Zweiter Abschnitt. Die nationalen Organe des zwischenstaatlichen Verkehrs -- §21. Die völkerrechtliche Vertretungsbefugnis -- I. Staatsrechtliche Grundlage -- II. Die Organe für die Vertretung -- III. Anteil des Parlaments -- §22. Das Staatshaupt -- I. Allgemeine Rechtstellung -- II., III. Exterritorialität -- §23. Die Gesandten -- I. Geschichtliches -- II. Das Gesandtschaftsrecht -- III. Rangordnung der Gesandten -- IV. Der Gesandte als Staatsbeamter -- V. Begründung und Beendigung der völkerrechtlichen Stellung -- VI. Vertretungsmacht -- VII., VIII. Exterritorialität -- §24. Die Konsuln -- I. Geschichtliches — Begriff -- II. Arten der Konsuln -- III. Staatsrechtliche Stellung -- IV. Völkerrechtliche Stellung -- §25. Die Konsulargerichtsbarkeit -- I. Entwicklung und Rechtsgrundlage (gegenwärtige Ausdehnung) -- II.–IV. Rechte der Jurisdiktionskonsuln -- Dritter Abschnitt. Die Organisation der Verbandsstaaten -- §26. Die Organisation des allgemeinen Staatenverbandes -- I. Die genossenschaftliche Organisation der Gegenwart -- II. Internationale Gerichtshöfe -- III. Völkerbund (vgl. § 50) -- §27. Die Organisation der besonderen Zweckverbände -- I. Das Wesen der besonderen Zweckverbände -- II. Die internationalen Fluß- und Kanalkommissionen -- III. Internationale Luftfahrtkommission -- IV. Internationale Sanitätskommissionen -- V. Internationale Finanzkommissionen -- §28. Die Ämter der internationalen Verwaltungsgemeinschaften -- I. Allgemeines -- II. Die einzehien "Internationalen Ämter" der Gegenwart -- III. Das Internationale Arbeitsamt (vgl. § 48) -- §29. Die gemischten Gerichte -- I. Arten der "gemischten Gerichte" -- II. In der Türkei -- III. In Ägypten -- IV. Der besondere Gerichtshof der Algecirasakte -- V. Gemischte Schiedsgerichtshöfe des Versailler Vertrages -- Vierter Abschnitt. Die völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse -- §30. Rechtsverhältnisse und rechtserhebliche Tatsachen -- I. Begriff des völkerrechtlichen Rechtsverhältnisses -- II. Einteilung der völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse -- III. Völkerrechtlich erhebliche Tatsachen -- IV. Das völkerrechtliche Rechtsgeschäft -- §31. Die völkerrechtlichen Verträge 1. Begriff — Abschluß — Ratifikation -- I. Begriff der völkerrechtlichen Verträge -- II. Vertragsfähigkeit -- III. Abschluß -- IV. Ratifikation -- V. Mitwirkung der Volksvertretung -- VI. Veröffentlichung -- §32. Die völkerrechtlichen Verträge. 2. Wirkung — Auslegung — Aufhebung -- I. Die Wirkung der Staatsverträge (Meistbegünstigungsklausel) -- II. Auslegung -- III. Aufhebung -- §33. Die Sicherung völkerrechtlicher Rechtsverhältnisse -- I. Allgemeines -- II. Reale Sicherungen (Pfand, militärische Besetzung, Kontrollen) -- III. Garantievertrag -- §34. Rechtsnachfolge in völkerrechtliche Rechtsverhältnisse (sog. Staatensukzession) -- I. Höchstpersönliche Natur der Völkerrechtsverhältnisse -- II. Anlaß der Rechtsnachfolge -- III. Gebietsveränderungen -- IV. Örtlich gebundene Rechtsverhältnisse -- V. Rechtsverhältnisse vermögensrechtlichen Inhalts (Staatsschulden) -- §35. Das völkerrechtliche Delikt (Notwehr, Notstand) -- I. Begriff -- II. Der Staat als unmittelbares Deliktssubjekt -- III. Der Staat als mittelbares Dehktssubjekt -- IV. Ausschluß der Rechtswidrigkeit (insbes. Notwehr, Notstand) -- V. Rechtsfolgen -- VI. Zwangswirkungen -- Viertes Buch. Die Interessengemeinschaft des völkerrechtlichen Staatenverbandes -- Vorbemerkung -- Erster Abschnitt. Die Interessengemeinschaft der Staaten auf dem Gebiete des Verkehrs -- §36. Die Hochseeschiffahrt und die Freiheit des Meeres -- I. Grundsatz der Meeresfreiheit -- II. Durchführung -- III. Hoheitsrechte auf offener See -- IV. Seeraub -- V. Das internationale Seerecht (Seestraßenrecht) -- §37. Internationale Kanäle -- 1. Suezkanal -- 2. Panamakanal -- 3. Nordostseekanal -- §38. Die Binnenschiffahrt -- A. Die internationalen Ströme -- I. Im allgemeinen -- II. Rhein, Mosel, Elbe, Moldau, Oder, Memel -- III. Donau -- IV. Kongo, Niger -- B. Die nationalen Gewässer -- §39. Wirtschaft (Handel und Industrie) -- I., II. Autonome Handelspolitik. Handelsverträge -- III. Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr -- IV. Schiedsgerichtsklausel -- V. Zollverbände -- VI. Veröffentlichung der Zolltarife -- VII. Verträge über Produktion (Brüsseler Zuckerkonvention) -- VIII. Internationale Handelsstatistik -- §40. Die Verkehrsanstalten -- A. Post, Telegraphie, Fernsprechwesen -- I. Postverkehr -- II. Telegraphenverkehr -- III. Fernsprechverkehr -- B. Eisenbahnverkehr -- C. Kraftwagenverkehr -- D. Luftfahrt -- §41. Münz-, Maß- und Gewichtswesen -- I. Münzwesen -- II. Internationale Meterkonvention -- Zweiter Abschnitt. Gesetzgebung und Rechtspflege -- §42. Allgemeines -- I. Internationales Recht (internationales Privatrecht) -- II. Das internationale öffentliche Recht -- §43. Privatrecht und Zivilprozeß -- I. Einzelverträge -- II. Schutz des gewerblichen und des geistigen Eigentums -- III. Rechtshilfe im Zivilprozeß. Die Haager Abkommen über Privatrecht und Prozeß -- IV. Internationales Handelsrecht, Wechselrecht, Seeprivatrecht -- §44. Strafrecht und Auslieferung -- I. Internationales Strafrecht -- II. Die Auslieferung -- III. Weitere Rechtshilfe in Strafsachen -- IV., V. Auslieferung von Schiffsmannschaften und Wehrpflichtigen -- VI. Die Nacheile -- Dritter Abschnitt -- §45. Der Schutz von Leben und Gesundheit -- I. Einzelverträge -- II. Gruppenvertrage (Cholera, Pest, Gelbfieber) -- III. Bekämpfung des Mißbrauchs von Alkohol und Opium -- IV. Arbeiterschutz -- V. Schutz des Lebens auf offener See -- Vierter Abschnitt -- §46. Der Schutz von Tieren und Pflanzen -- A. Schutz von Tieren -- B. Schutz von Pflanzen -- C. Internationales Landwirtschaftliches Institut -- D. Internationaler Naturschutz -- Fünfter Abschnitt. Schutz ideeller Interessen -- §47. Im einzelnen -- I. Religiöse Interessen -- II. Sittliche und humanitäre Interessen (Mädchenhandel, Eingeborenenschutz) -- III. Kunst und Wissenschaft -- IV. Im Kriege -- §48. Arbeiterschutz -- I.
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STAATSBÜRGERLICHES MAGAZIN MIT BESONDERER RÜCKSICHT AUF DIE HERZOGTHÜMER SCHLESWIG, HOLSTEIN UND LAUENBURG Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg (-) Staatsbürgerliches Magazin mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg (Erster Band) ( - ) Einband ( - ) Titelseite ( - ) Inhalt des ersten Bandes. ( - ) Ersten Bandes erstes Heft. ([1]) I. Vorwort. ([1]) II. Der unbescheidene Schlagbaum. ([17]) No. I. (31) No. II. (36) No. III. (38) No. IV. (39) III. Reisebemerkungen aus Holstein. ([40]) IV. Plan zur Errichtung einer allgemeinen Brandversicherungs-Gilde für bewegliche Güter. ([47]) Einleitung. ([47]) Erstes Capitel. Von dem Zweck der Beschaffenheit und Einrichtung der allgemeinen Brandversicherungs-Gilde für bewegliche Güter. ([53]) Zweites Capitel. Von der Versicherung. (58) Drittes Capitel. Von der Entschädigung. (64) Viertes Capitel. Von der Verwaltung der allgemeinen Brandversicherungs-Gilde. (68) V. Aufforderung an christliche Volksfreunde, zur Bearbeitung kleiner religiöser Schriften speciellen Inhalts. ([77]) VI. Einige Bemerkungen und Vorschläge, veranlaßt durch die neuesten Verzeichnisse der in Schleswig und Holstein verhafteten Verbrecher. (80) VII. Uebersicht der Verhandlungen über die Anlegung neuer Kanäle in Holstein. ([120]) VIII. Ueber eine Kanalverbindung zwischen der Elbe und Ostsee mittelst der Alster, der Trave, des Ploener Sees und der Swentine. (Erste Fortsetzung zu der über diesen Gegenstand herausgegebenen Preisschrift. Enthaltend die Verbindung der Trave mit dem Ploener See. Mit einer Charte.) Von H. von Justi, Capt., und F. A. Lorentzen, Dr. u. Ritter [et]c. ([129]) Vorwort. ([129]) Einleitung. (130) Ueber die Verbindung der Ober-Trave mit dem großen Ploener See. (134) Erster Abschnitt. Die Behandlung und Ausgrabung de Vertheilungslinie des Kanals, von der Brandmühle bis zum Muggesfelder See. (138) 2ter Abschnitt. Die Behandlung und Ausgrabung des von der Brandmühle kommenden Flußes, bis in die Trave. (151) 3ter Abschnitt. Die Behandlung und Ausgrabung des aus dem Muggesfelder See kommenden Abzuggrabens und der nachherigen Tensfelderaue, oder vom Muggesfelder bis in den großen Ploener See. (152) Ersten Bandes zweytes Heft. ([197]) XIII. Jahresfeyer der englischen Gesellschaft zur Verbesserung der Gefängnißzucht am 2ten Juny 1821. (Schreiben an Herrn Professor Falck.) ([197]) XIV. Eines Holsteinischen Predigers Ansprache an seine Gemeinde zur Erweckung ihrer Theilnahme an dem Christenwerk der Heidenbekehrung. (Der Schluß einer Predigt.) ([231]) XV. Ausführliche Erhärtung des Beweises von der Friesischen Abstammung der Dithmarscher, hauptsächlich aus den noch übrigen zahlreichen Spuren in der Sprache. ([238]) Vorwort. ([238]) Kapitel (242) XVI. Sollte es wirklich gut seyn, statt der Geldabgaben Kornlieferungen eintreten zu lassen? ([289]) XVII. Ueber das Reisen in Holstein. ([300]) XVIII. Ueber die Compromißgerichte, welche in landwirthschaftlichen Contracten angeordnet zu werden pflegen. ([339]) XIX. Einige Bemerkungen über die Quellen des vaterländischen Rechts. ([356]) §. 1. Einleitung. ([356]) §. 2. Begriff der Rechtsquellen und Inhalt der Quellenkunde. (357) §. 3. Eintheilung der Rechtsquellen. (358) §. 4. Von den allgemeinen Rechtsgrundsätzen. (359) §. 5. Von der Billigkeit. (361) §. 6. Die Prinzipien des allgemeinen Völkerrechts. (364) §. 7. Von den Gewohnheiten im Allgemeinen. (366) §. 8. Einige besondere die Gewohnheiten betreffende Fragen. (368) §. 9. Von den geschriebenen Gesetzen, und von der gesetzgebenden Gewalt. (376) XX. Chronik. ([380]) Naturereignisse. ([380]) Ausgezeichnete Glücks- und Unglücksfälle. (381) Veränderungen in den Amtsbesetzungen. (382) Steigen und Fallen der Kornpreise. (383) Neue Erfindungen, Einrichtungen und öffentliche Anstalten. (384) XXI. Literatur. ([394]) Vorschläge und Ansichten betreffend die Ackervertheilung in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, insbesondere mit Anwendung auf die Kieler Stadtländereien. Von A. C. Gudme, Landinspector. Schleswig, 1821. Gedruckt und verlegt im Königl. Taubstummen-Institut. ([394]) XXII. Miscellen. ([404]) 1. Kurze Nachricht von dem du Cros'schen Stipendio für Theologie Studirende, für die Aspiranten zu demselben. ([404]) 2. Taubstummen-Confirmation in Schleswig. (406) 3. Der Herzog von Chartres besucht die öffentliche Schule in Paris. (409) 4. Der deutsche Adel. (411) 5. Stellen aus einem nachgelassenen Werke der Frau von Staël dix années d'exile. (412) 6. Die Herren von Straßburg. (Historische Erzählungen, die Denkungsart und Sitten der Alten zu entdecken. Zürich, 1769. S. 45. (413) 7. Bedarf des Landeigenthum einer Abhülfe? Aus dem in Copenhagen herauskommenden Blatt: der Staatsfreund. (414) 8. Ueber Lottocollecten in den Dörfern. (418) 9. Wunsch nach gutem Bier. (421) 10. Ist es möglich, daß der Tagelöhner in Holstein jährlich fünf und zwanzig Thaler Steuer gebe? (422) 11. Eine öffentliche Angabe über den Betrag der dänischen Staatsschuld. (423) 12. Literarische und geschichtliche Notizen über öffentliche Angelegenheiten des Vaterlandes, insbesondere die Verfassung betreffend. (424) 13. Nachträge zu frühern Aufsätzen. (429) 14. Wohlthätige Gesellschaft in Weimar. (432) Ersten Bandes drittes Heft. ([433]) XXIII. Dethmars Chronik, vom Oberappellationsrath Dr. Hach zu Lübeck. ([433]) XXIV. Sätze aus der Staatsverwaltungs- und Staatswirthschaftslehre mit besonderer Rücksicht auf einen vorhandenen Staat, vorläufig zur näheren Prüfung aufgestellt. ([497]) XXV. Betreffend den kirchlichen Calender. ([534]) An Herrn Professor Falck. ([534]) An Seine Königl. Majestät, obersten Bischoff. Supplicatum Kiel d. 27. Nov. 1820. (535) Nachschrift. (540) XXVI. Literatur. (Kobbe's Lauenburg. Geschichte. - Wedekinds Noten - sein Hermann - Schmidt von Lübeck -) ([541]) XXVII. Ueber die wesentlicheren in kammeralistischer Hinsicht Statt findenden Unterschiede zwischen Feste- und Bonden-Gütern in den Herzogthümern Schleswig und Holstein und über das hergebrachte Verfahren bey Aufhebung der Feste-Verfassung. Von dem Kammerrath Feldmann in Schleswig. ([561]) XXVIII. Aufforderung zu einer vaterländischen Preisaufgabe. ([585]) XXIX. Erörterung der "Ueber das Reisen in Holstein" in dem zweiten Heft des ersten Bandes des Staatsbürgerlichen Magazins gemachten Bemerkungen, von einem Postbeamten. ([591]) XXX. Chronik. ([602]) Naturereignisse. ([602]) Amtsveränderungen. (608) Oeffentliche Anstalten. (609) Oeffentliche Anerkennung von Verdiensten. (611) XXXI. Miscellen. ([612]) 1. Auszug aus einer Reisebeschreibung des Herzogs Christian Albrecht. ([612]) 2. Einige Urkunden, betreffend die ehemaligen Verlöbnißsolennien in Dithmarschen. (623) 3. Ueber das Creditwesen in Eiderstedt. (629) 4. Einige Bemerkungen über Herrn Professor Olussens Beitrag zur National Industrie. (630) 5. An die Rectoren unserer vaterländischen Gelehrten-Schulen. (631) 6. Verzeichniß der in den Herzögthümern Schleswig und Herzogthum Holstein. (632) 7. Das Amtsgefängniß in Ploen. (Ein Schreiben an einen der Herausgeber.) (634) 8. Dänische Anleihe in London. (636) 9. Schreiben an Herrn Professor Falck, betreffend die Kieler Stadtländereien. (638) 10. Noch einige Bemerkungen über die Vertheilung der Kieler Stadtländereien. (642) 11. Vorschlag zu einem Buche für die Holsteinische Jugend. (643) 12. Wunsch. (643) 13. Adversarien im Staatsbürgerlichen Magazin I, 2. von Pastor Harms. (644) 14. Zusätze und Bemerkungen zu frühern Aufsätzen. (650) 15. Brandstiftungen in Dithmarschen. (Aus einem Schreiben aus Dithmarschen.) (653) 16. Anfrage wegen Revisore öffentlicher Rechnungen. (654) Smollis und Fiducit. (654) Ersten Bandes viertes Heft. ([657]) XXXII. Ueber die Landkriege der Dänen mit den Deutschen im neunten und zehnten Jahrhunderte. (Beiläufig etwas über die s. g. Schleswigsche Mark und die historische Glaubwürdigkeit Adams von Bremen. - Ein Seitenstück zu Hegewisch "Ueber die vermeinten seeräuberischen Unternehmungen der s. g. Normänner)." ([657]) XXXIII. Abhandlung über das Protocollationswesen in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, oder Zusammenstellung der in den hauptsächlichsten Protocollationsverordnungen enthaltenen Grundsätze, nebst einer kurzen Geschichte der Ausbildung des Hypotheken-Instituts. Von Andr. Aug. Posselt, Advocaten in Neustadt. (Mit sechs Beilagen.) ([708]) I. Ueber die Ausbildung der Protocollationswesens. ([708]) II. Ueber den Zweck der Schuld- und Pfandprotocolle. (722) III. Einrichtung des Schuld- und Pfandprotocolls. (726) IV. Protocollationsfähige Forderungen. (732) V. Form der Protocollation. (735) VI. Schließung des Foliums im Schuld- und Pfandprotocoll. (740) VII. Verhältniß der Protocollata. (745) VIII. Tilgung der Protocollata. (749) IX. Wirkungen der Protocollation. (755) XXXIV. Landwirthschaftliche Zeitschriften. ([767]) XXXV. Chronik. ([775]) Von der Universität. ([775]) Amtsveränderungen. (777) Ausgezeichnete Verbrechen. (779) Bevölkerungs Nachrichten. (780) Vermischte Nachrichten. (781) XXXVI. Miscellen. ([782]) 1. Vaterländisches Mancherley. ([782]) a) Schaafstämme in Schleswig und Holstein. ([782]) b) Der Roland zu Bramstedt. (784) 2. Einige Bemerkungen über des Herrn Doctors Meyer Sommerreise in Holstein. (793) 3. Auszug eines Schreibens vom Landinspektor Gudme an den Herrn Conferenzrath Lawaß in Altona d. d. Kiel den 20sten December 1821. (799) 4. Einige Wünsche wegen Dilatirung und Repartition der Abgaben. (806) 5. Fragmentarische Bemerkungen, die Landschaft Eiderstedt und deren Verfassung betreffend. (808) a) Ueber die Eintheilung der Landschaft Eiderstedt [et]c. (808) b) Mating, Matingsding. (810) c) Erklärung einiger zum Deich- und Wege-Wesen gehörender Wörter. (814) d) Polizeimänner, Stockrichter u. s. w. (814) e) Dingstock. (815) 6. Bemerkungen über die neuesten Mittheilungen der Central-Administration der patriotischen Gesellschaft. (816) 7. Schreiben an einen der Herausgeber, die Visitation der Postsachen durch die Zollcontrolleure und einiges Andere betreffend. (824) 8. Kleine Erzählung aus alter Zeit. (826) 9. Die theure Freiheit. (828) 10. Etwas über Naturalzehnten. (829) Druckfehler im 3ten Hefte. ( - ) Plan zur Verbindung der Ober-Trave mit dem Großen Ploener See von H. v. Justi ( - ) Einband ( - ) Abschnitt ( - )
Gegenstand der Studie: Der Autor untersucht die wirtschaftliche Dimension des Hauptstadtstatus einer Stadt im Rahmen eines breiter angelegten Untersuchungsdesigns. Es wird der Frage nachgegangen, wie lukrativ in wirtschaftlich-finanzieller Sicht der Hauptstadtstatus für eine Kommune ist bzw. war und welchen Beitrag die Ausgaben eines Staates für das Funktionieren seiner zentralstaatlichen Organe von Legislative, Exekutive und Judikative zur wirtschaftlichen Wertschöpfung einer Hauptstadt leisten. Wie hoch waren die Geldsummen, die für die Aufrechterhaltung und das Funktionieren der für das Regieren und die Verwaltung des Staates benötigten Institutionen an zentraler Stelle in der Hauptstadt verausgabt wurden? Berlin hat in seiner Geschichte den doppelten Status als Hauptstadt Preußens und als Hauptstadt des Deutschen Reichs von der Reichsgründung 1871 bis zum Zusammenbruch 1945 eingenommen. Damit sind sowohl vom Preußischen Staat als auch vom Deutschen Reich finanzielle Mittel in die Hauptstadt geflossen. In Zentrum des Interesses stehen die wirtschaftlich-finanziellen Auswirkungen der Hauptstadtfunktion, die in der vorliegenden Studie in historischer Perspektive untersucht wird. Definition des Begriffs 'Hauptstadt': "Insgesamt wird in der theoretischen Hauptstadtforschung von den drei Funktionsbereichen Politik, Wirtschaft und Integration gesprochen, in denen eine Hauptstadt hinsichtlich Qualität und Quantität der ansässigen Einrichtungen die anderen zentralen Orte eines Landes übertrifft. Im wesentlichen sind es dabei folgende typologische Erscheinungsformen, die das Wesen einer Hauptstadt in ihrer Aufgabenstellung für die Gesamtgesellschaft bestimmen …: 1. Residenzfunktion … 2. Behördenzentralisation für entscheidende Einrichtungen eines Staates im Bereich Legislative, Exekutive und Judikative … 3. Anwesenheit der ausländischen Missionen und internationalen Vertretungen am Ort der nationalen Regierung eines Staates, konkret also die immer in der jeweiligen Hauptstadt vertretenen Botschaften und Konsulatsvertretungen anderer Staaten … 4. Zentrum des Verbandswesens der wichtigsten nationalen intermediären Kräfte (Lobbyarbeit). 5. Militärisches Zentrum des Landes mit der Anwesenheit der militärischen Oberbehörden, Elitetruppen, allgemeine Truppenmassierungen sowie der Rüstungsindustrie. 6. Kulturell-wissenschaftliches Zentrum eines Landes mit den Funktionen nationaler Identitätsstiftung nach innen und staatlich-internationaler Repräsentation nach außen. 7. Presse- bzw. Medienzentrum eines Landes … 8. Wirtschafts- und Finanzzentrum. 9. Tourismusziel Hauptstadt … . 10. Verkehrsmittelpunkt des Landes. 11. … Charakter einer nationalen oder gar internationalen Metropole …, die für ein Land stark integrativ wirken kann und für eine nationale Elitenbildung von Bedeutung ist." (S. 6-8) Berlin als Hauptstadt: Die Anwesenheit zentraler Staatseinrichtungen in Berlin sowie die Funktion als Regierungs- und zentraler Verwaltungssitz des Staates bildet für Berlin während des gesamten Untersuchungszeitraums eine wichtige Komponente. Mit der Zentralfunktion als Residenz sowie als Regierungs- und Verwaltungsmittelpunkt des Landes eng verbunden war die daraus folgende Anwesenheit der Botschaften und Vertretungen anderer Staaten. Hinzu trat die Bedeutung Berlins als Ort internationaler Kongresse. Auch hinsichtlich der Militärlokation nahm Berlin eine herausragende Stellung ein. In der Hauptstadt Berlin konzentrierten sich die wichtigsten Einrichtungen der zentralen militärischen Verwaltungsbehörden zunächst Preußens und später des Deutschen Reichs. Die Konzentration von Elitetruppen und Kasernen in der Nähe von Berlin kam noch hinzu. Gerade aber im Bereich von Kultur und Wissenschaft konnte Berlin außerordentlich von staatlicher Förderung profitieren. Aus Gründen der staatlichen Repräsentation nach außen wurde die kulturelle Ausstrahlungskraft durch den Staat Preußen und das Deutsche Reich gefördert. Zwischen der Hauptstadtfunktion einer Stadt und deren Bedeutung als Verkehrsknotenpunkt besteht oft eine enge Verbindung, was auch für Berlin zutrifft. Hauptstädte werden bevorzugt in das jeweilige Verkehrssystem eingebunden. Berlin entwickelte sich schon in der ersten Hälfte des 19. Jh. zu einem der wichtigsten deutschen bzw. mitteleuropäischen Eisenbahnknotenpunkte und verfügte auch über ein schon seit dem 17. Jh. gepflegtes und ausgebautes Binnenwasserstraßensystems mit hervorragender Anbindung zu den wichtigsten Transportsystemen. Berlin konnte diese bevorzugte Verkehrssituation auch mit dem Aufkommen des Flugverkehrs sowie als Mittelpunkt des Autobahnsystems seit den dreißiger Jahren deutlich ausbauen. (S. 20) Weiterhin zeichnete sich Berlin durch seine außerordentliche leistungsfähige Wirtschaftsstruktur im 19. Jh. aus. Berlin bildete schon im frühen 19. Jh. eine der Kernregionen der deutschen Industrialisierung. Firmen wie Siemens, die AEG oder Schering im Bereich der Elektroindustrie, dem Maschinenbau und der Chemie verliehen Berlin eine dominierende Stellung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Die Hauptstadtfunktion wirkte sich dahingehend auf Berlins Wirtschaft positiv aus, als daß wichtige staatliche Unternehmen in Berlin ihren Hauptsitz hatten (Deutsche Reichspost, Reichsbahn, die Vereinigten Industrie-Unternehmungen (Viag)).
Untersuchungsdesign, Methode: Um die wirtschaftlich-finanziellen Auswirkungen des Hauptstadtstatus in konkreten Zahlen zu errechnen, müssten im Idealfall diejenigen Zahlen aus den Quellen herausgezogen werden, die nachweislich als hauptstadtbedingte Ausgaben in das Bruttosozialprodukt der Hauptstadt Berlin eingeflossen sind. Die Quellenrecherchen ergaben jedoch, daß es im Untersuchungszeitraum niemals fest institutionalisierte bzw. etatisierte Finanzierungen für Berlin als Hauptstadt gegeben hat. Es sind also jährlich festgelegte Summen, die der Stadt speziell für die Zwecke der Aufrechterhaltung als Hauptstadt (Stadtbild, Repräsentation, Sicherheitsaspekte, Verkehr, etc.) gewährt wurden, nicht extra aufgeführt worden. Damit stand fest, dass ein Instrumentarium erarbeitet werden musste, mit dessen Hilfe die nachweisbar hauptstadtbedingten Summen aus den Ausgabenvolumina des Preußischen Staates und des Deutschen Reiches herausgefiltert werden können. Die für die Hauptstadt ausgegebenen Summen wurden hauptsächlich über die gedruckten staatlichen Haushaltspläne erschlossen, welche im Bedarfsfall durch weiteres einschlägiges Material aus den Archiven ergänzt wurde. Ausgehend von der Definition des Begriffs Hauptstadt wird zunächst untersucht, welche Sektoren für die Berechnung eines hauptstadtrelevanten Finanzvolumens herangezogen werden können. Während der engere politisch-administrative Kern für eine Hauptstadt konstitutiv ist und deshalb einbezogen werden muß, sind andere Bereiche aufgrund der Quellenlage zahlenmäßig schwer zu erfassen. So sind die Anzahl der Botschaften und ausländischen Vertretungen in Berlin für den Untersuchungszeitraum leicht zu erfassen, aber es liegen keine konkreten Angaben zum Personal und zu den Sachmittelbedarf und –verbrauch der Botschaften vor. Hinzu kommt, dass nicht in allen Bereichen eine eindeutige Abgrenzung der Ausgaben für den Staat bzw. für das Reich auf der einen Seite und der hauptstadtbedingten Ausgaben auf der anderen Seite nicht möglich ist. Der Bereich Kultur- und Wissenschaftsförderung ist sehr eng mit der Hauptstadt verbunden und entsprechende Ausgaben lassen sich eindeutig der Hauptstadt zuordnen. Im Bereich Militär können zwar die zentralstaatlich und an der Spitze der Militärverwaltung Preußens bzw. des Reichs vorhandene hauptstadtbedingten Einrichtungen (z.B. der Generalstab, die Kriegsakademie) berücksichtigt werden, dagegen sind die in der Umgebung Berlins verstärkt etablierten allgemeinen Truppenkräfte hinsichtlich ihrer Hauptstadtrelevanz nicht zweifelsfrei zu bestimmen. Kern der Darstellung der Finanzierung der Hauptstadt Berlin ist demnach in dieser Untersuchung der Themenbereich, der am engsten mit der eigentlichen politischen Hauptstadt in Verbindung steht: die Geldausgaben, die dem Gesamtsozialprodukt von Berlin in seiner Doppelfunktion als Hauptstadt Preußens und des Deutschen Reichs aus den obersten Verfassungsorgangen von Legislative, Judikative und Exekutive aufgrund der aufgestellten jährlichen Haushaltspläne zugeflossen ist. Neben diesen engeren administrativ-politischen Kern des Staates ist der Bereich Kultur und Wissenschaft, und hier insbesondere diejenigen Ausgabenpositionen aus den Staatshaushalten, die einzelnen Einrichtungen von zentralstaatlicher Bedeutung exakt zuzuordnen sind, in die Betrachtung mit einbezogen worden. (vrgl. S. 64f) Für die weiteren Bereiche wurden nur diejenigen Einrichtungen und Institutionen in die Berechnung mit einbezogen, die eindeutig als hauptstadtbedingte Institution identifiziert werden können. Jene in Berlin ansässigen Einrichtungen, die sich auf der Ebene unterhalb der jeweiligen zentralstaatlichen Verwaltungsspitze befinden und auch in anderen Provinzen bzw. Städten vorhanden waren, werden nicht erfasst. Angesichts des langfristigen Untersuchungszeitraums war bei der Erfassung der Ausgaben eine Deflationierung der Werte notwendig, um auf diese Weise die Geldentwicklung in dem langen Untersuchungszeitraum zu berücksichtigen und den Vergleich der Hauptstadtfinanzierung in den verschiedenen Epochen sinnvoll zu gestalten.
Quellenproblematik: Die wesentlichen Quellen für die vorliegende Studie sind die gedruckten Haushaltspläne des preußischen Staates und des Deutschen Reichs. Die staatlichen Etats bilden eine homogene, nach den jeweiligen Kriterien der Haushaltsermittlung und –aufstellung zustande gekommene Quellenform der Ausgabenstrukturen beider Staaten dar. Sie eignen sich daher für eine Längsschnittuntersuchung über mehrere Epochen der neueren Geschichte Deutschlands. Die staatlichen Haushaltspläne bilden in dieser Untersuchung somit die Quellengrundlage für die Analyse der Hauptstadtfinanzierung. Problematisch hinsichtlich der Homogenität der Massenquellen ist der Umstand, daß infolge der Entwicklung von Verfassung und Verwaltung und vor allem durch politische Transformationsprozesse der Staatsorgane und der Verwaltung in der Zeit vom Kaiserreich zum Dritten Reich einige Verwaltungsbereiche neu zugeordnet wurden. Anders ausgedrückt, die Systematik der Haushaltspläne hat sich verändert. Der Autor hat die Einrichtungen von Regierung und obersten Verwaltungsbehörden, soweit sich ihre Zusammensetzung durch die Neustrukturierungen nicht zu stark geändert haben, in ihrer Zusammensetzung unverändert in die Berechnung mit einbezogen. Wenn die Zuordnungen und die Systematik der Ausgabenstrukturen in den Haushaltsplänen sich im Verlauf der vierundsiebzig Jahre des Untersuchungszeitraumes so stark verändert haben, dass eine Vergleichbarkeit über die Zeit nicht mehr gegeben ist, wurden vom Autor rechnerische Anpassungen vorgenommen. Weiterhin ist der Vergleich und die Zusammenführung von Haushaltsplänen verschiedener staatlicher und kommunaler Gebietskörperschaften methodisch problematisch, da die Haushaltspläne nicht ohne Weiteres miteinander vergleichbar sind aufgrund unterschiedlicher Erfassungssystematiken. Während die preußischen Haushaltsrechnungen generell mit Bruttoveranlagungen arbeiteten, wurden die Reichshaushalte bis in das späte Kaiserreich mit Nettowerten zusammengestellt. Somit umfassen die staatlichen Haushaltspläne nicht alle Gesamtausgaben eines Staates, sonder immer nur einen bestimmten Anteil, der sich je nach dem Privatisierungsgrad öffentlich-staatlicher Leistungen auch noch jährlich unterscheidet. Außerdem wurden nicht alle hauptstadtrelevanten Ausgaben berücksichtigt, da beispielsweise Veränderungen in den Rechtsformen von staatlichen Einrichtungen wie der Reichsbahn sowie Privatisierungen durchgeführt wurden, so daß das Gesamtvolumen der zu berücksichtigenden Einrichtungen variiert. Der Autor ist so verfahren, daß aus den Haushaltsplänen errechenbare Bruttogesamtzahlen bei praktizierten Nettoetatisierungen berücksichtigt wurden, soweit dies die Zahlen erlaubten. Gänzlich privatisierte Einrichtungen, die nicht im staatlichen Haushaltsplan berücksichtigt wurden, hat der Autor auch nicht in die Gesamtrechnung aufgenommen. Alle eigentlich hauptstadtrelevanten, aber aufgrund der jeweiligen Rechtsordnung nicht mehr im Staatshaushalt zu findenden Verwaltungseinrichtungen wie etwa die Reichspost, Reichsbahn oder Reichsdruckerei, sind also nicht erfaßt worden, weil sie im Laufe der 20er Jahre in selbständige Unternehmen umgewandelt wurden. Ebenso unberücksichtigt blieb für die NS-Zeit die NS-Parteibürokratie. Das Zahlenmaterial aus den gedruckten Haushaltsplänen wurde punktuell durch Überlieferungen in den staatlichen Archiven ergänzt. Dies war besonders für die Zeit des Nationalsozialismus notwendig, in der zahlreiche Finanzierungen in den Etats einzelner Verwaltungen und Ministerien versteckt wurden. (vergl. S. 83f) Für die Zeit des Nationalsozialismus gilt, dass finanzhistorische Studien für diese Zeit mit einer qualitativ ganz eigenen Materie konfrontiert werden. Im Vergleich zum Kaiserreich und der Weimarer Republik ist hinsichtlich des Haushaltsplanes ein Bruch vorhanden, da z.B. 1944 mehr als ein Drittel der städtischen Ausgaben Aufwendungen für den Krieg und seine Folgen betrafen. Weiterhin wurde Berlin infolge der Ausbaupläne zur Welthauptstadt Germania zu umfangreichen Ausgaben gezwungen, die aus kommunaler Kasse finanziert werden mussten. Eine entsprechende Einbettung der Zahlenreihen in die politischen Rahmenbedingungen ist unverzichtbar, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Insgesamt entspricht die NS-Finanzpolitik, die eine starke Ausweitung der Staatsschulden in Kauf nahm, um diese Defizite durch Ausbeutung eroberter Länder gegenzufinanzieren, nicht einer ordentlichen Haushaltsführung. Desweiteren müssen die zugrunde liegenden rassistischen Tendenzen der NS-Politik einschließlich Diebstahl, Sklaven- und Zwangsarbeit sowie die Zusammenarbeit mit SS-Wirtschaftsbetrieben mit berücksichtigt werden.
Untersuchungszeitraum: Der festgelegte Untersuchungszeitraum von 1871 bis 1945 bietet sich aus verschiedenen Gründen an. Die Daten markieren den Beginn und das Ende der ersten Phase Berlins als Hauptstadt. Die Ausdehnung des Zeitraums von der Kaiserzeit über die erste deutsche Demokratie – die Weimarer Republik – bis hin zum Ende der nationalsozialistischen Diktatur ermöglicht das Einbeziehen der Auswirkungen unterschiedlicher politischer Systeme und deren Transformationen auf den Umfang hauptstädtischer Finanzierung. Der große Zeitraum ermöglicht auch die Identifizierung aussagefähiger, von Zufälligkeiten freier Trends, so daß beispielsweise durch konjunkturelle Entwicklungen bedingte Strukturveränderungen richtig eingeordnet werden können. Aus Zeitgründen musste hinsichtlich der Behandlung des gesamten Untersuchungszeitraums anstelle einer Gesamtaufnahme aller Etatjahre zwischen 1871 und 1945 stichprobenartig vorgegangen werden. Dennoch sind die Stichjahre geeignet, einen generellen Trend der Ausgaben abzubilden. Die Einbettung der gefundenen Ausgaben für die Hauptstadt in die allgemeine makrohistorische Entwicklung der beiden Staaten und ihrer Finanzen ermöglicht die Vermeidung einer auf Berlin eingeschränkte Sicht und eröffnet eine Vergleichsebene zwischen Berlin und den beiden Staaten.
Datentabellen in HISTAT (Thema:…):
A. Vergleichende Übersichten: Hauptstadtbedingte Ausgaben – Preußen und Deutsches Reich im Vergleich B. Der Haushalt des Deutschen Reichs C. Der preußische Staatshaushalt D. Haushalt der Stadt Berlin E. Tabellen aus dem Textteil
Aus der Einleitung: Nachstehende Ausführungen geben einen Überblick über die Themenstellung des Buches und skizzieren den inhaltlichen Aufbau . Problemstellung und Ziel des Buches: Im Jahre 2007 erlebte die Weltbevölkerung den Beginn einer Finanz- und Wirtschaftskrise, wie es sie seit dem Jahre 1929 nicht gegeben hat. Ausgelöst durch eine regionale Subprime-Krise in den USA, wurden als erste deutsche Opfer Finanzinstitutionen wie die IKB oder die Sachsen LB getroffen. Die bravsten deutschen Kleinbanken, die sich darauf spezialisiert haben, mittelständische Betriebe zu finanzieren, hatten in Märkte investiert, deren Rendite nicht gesichert war. Diese Situation verschärfte die bereits vorhandene Kreditklemme, die aufgrund der Basel-II-Kriterien durch höhere Eigenkapitalerfordernisse bereits verbreitet war. Neben den Kreditinstituten waren jedoch auch Privatanleger unmittelbar betroffen. Als prominentes Beispiel ist die Investmentbank Lehman Brothers (USA) zu nennen, an der unzählige Privatanleger über Zertifikate beteiligt waren. Mit der Anmeldung der Insolvenz am 15. September 2008 bescherte Lehman Brothers sowohl Privatanlegern als auch seinen institutionellen Shareholdern schwere Verluste. Beispielsweise musste die Bank mit den meisten Privatkunden in Deutschland aus diesem Grund 364 Millionen Euro abschreiben. Solche Wertberichtigungen waren die Ursache für starke Liquiditätsengpässe bei mehreren großen deutschen Banken, so dass die Bundesbank einen großen Knall für das deutsche Bankwesen fürchtete. Um zu verhindern, dass die Mehrheit der deutschen Sparer ihre Sichteinlagen abräumen würde, versuchte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 05. Oktober 2008 Ruhe in diese ökonomisch gefährliche Situation zu bringen. Sie wollte das Vertrauen der Bevölkerung gewinnen, indem sie verkündete: 'Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind'. Dieses Ziel scheint Frau Merkel laut einer Umfrage aus November 2008 erreicht zu haben. Dennoch ist das Vertrauen der deutschen Sparer in die Kompetenz der Geschäftsbanken deutlich gesunken. Dieser Imageverlust ist gleichermaßen auf viele Anlageprodukte übertragbar. Gleichzeitig erhalten kleine- und mittelständische Unternehmen nur noch sehr begrenzt Bankkredite. Das Buch skizziert aus diesem Grund mögliche Finanzprodukt-Lösungen, die der Nachfrage der deutschen Sparer und Unternehmer weitgehend entsprechen. Das Ziel dieses Werkes besteht darin, die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Rolle der Banken innerhalb der Krise als situativen Hintergrund dieser Arbeit zu beleuchten, krisenbedingte Wirkungen auf bestehende Finanzprodukte zu beschreiben, zielgruppenorientierte Produkteigenschaften zu ermitteln sowie die Bedeutung von Innovationen zu skizzieren, die ermittelten Produkteigenschaften auf praktische Beispiele zu transferieren, und diese Produkte kritisch zu bewerten. Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit: Zunächst geht das Werk in Kapitel 2 auf die Hintergründe und die Basis des vorliegenden Themas, das finanzwirtschaftliche Umfeld, ein. Ausgangspunkt ist dabei die Entstehung der Subprime-Krise sowie die Entwicklung hin zur Finanz-, Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise. Der zweite Abschnitt dieses Kapitels befasst sich konzentriert mit dem Bankensektor in Krisenzeiten, und mit dessen Möglichkeiten, die finanziellen Wirkungen der Krise zu verarbeiten. Kapitel 3 erläutert die Notwendigkeit, innovative Finanzprodukte aufgrund der zuvor beschriebenen finanzwirtschaftlichen Situation zu schaffen. Zunächst wird die Marktforschung als Grundlage herangezogen, und es werden adäquat zum weiteren Gang dieser Arbeit Methoden identifiziert und beschrieben. Darauf aufbauend werden die zwei Zielgruppen 'Kapitalanleger' und 'finanzierende Unternehmen' sowie die Auswirkungen der Krise auf den jeweiligen Nutzen dieser beiden Gruppen vorgestellt. Um nachfrageadäquate Produkte schaffen zu können, wird mit beiden Zielgruppen eine Befragung durchgeführt und im Folgenden ausgewertet. Das Kapitel wird schließlich mit einer theoretischen Betrachtung über die volks- und betriebswirtschaftliche Bedeutung von Innovationen abgerundet. Kapitel 4 liefert Lösungsansätze für die zuvor erarbeiteten Marktforschungsergebnisse. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben zwei innovative Produkte eines real existierenden deutschen Emissionshauses und würdigen diese kritisch. Es folgen jeweils Handlungsempfehlungen für die Gestaltung dieser Produkte. Das Buch schließt mit einem Fazit und einem Ausblick im fünften Kapitel. Der Umfang dieser Arbeit verbietet eine ausführliche Darstellung aller Details, weder im Hinblick auf Ereignisse in den einzelnen Phasen der Krise, noch bei der Darstellung der Marktforschungsmethoden. Auch der Innovationsbegriff kann aus Platzgründen nur skizziert dargestellt werden. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise stellt sich die Frage, zu welchem Grad der Nachfrageorientierung es möglich ist, Produkte auf dem Markt anzubieten, und zu welchem Grad dies in der Realität tatsächlich erfolgt.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisIII Abbildungs-/TabellenverzeichnisV AnlagenverzeichnisVII 1Einführung1 1.1Problemstellung und Ziel der Arbeit1 1.2Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit2 2.Das finanzwirtschaftliche Umfeld4 2.1Die Entstehung und Entwicklung der globalen Finanzkrise4 2.1.1Die Vorgeschichte der Subprime-Krise4 2.1.2Von der Subprime-Krise zur Finanzkrise im Jahr 20077 2.1.3Von der Finanzkrise zur Weltwirtschaftskrise ab 200812 2.1.4Von der Wirtschaftskrise zur Staatsschulden-Krise ab 201016 2.2Die Finanzkrise und die Banken19 2.2.1Die Risikosteuerung durch die Banken20 2.2.2Liquidität als Existenzberechtigung22 2.2.3Das 'Bad Bank'-Gesetz24 2.2.3.1Die Bad Bank – Modelle24 2.2.3.2Kritische Würdigung28 3.Nachfrageorientierte Innovationsnotwendigkeit32 3.1Innovationsgrundlage Marktforschung32 3.1.1Anliegen und begriffliche Einteilung32 3.1.2Ausgewählte Methoden der Informationsgewinnung33 3.2Innovationsnotwendigkeit aus Sicht der Kapitalanleger37 3.2.1Auswirkungen der Krise auf Geldanlagen37 3.2.2Online-Befragung zum Thema Geldanlage-Produkte43 3.3Innovationsnotwendigkeit aus Sicht finanzierender KMU47 3.3.1Auswirkungen der Krise auf die Finanzierung von KMU48 3.3.2Online-Befragung zum Thema KMU-Finanzierung50 3.4Volkswirtschaftliche Bedeutung von Innovationen55 3.5Betriebswirtschaftliche Bedeutung von Innovationen56 4.Innovative Lösungsansätze – Die CAPTURA GmbH58 4.1Lösungsansatz Geldanlage-Produkt58 4.2Lösungsansatz KMU-Finanzierung61 5.Fazit63 Literaturverzeichnis65 Anlagen81 Alphabetisches Stichwortverzeichnis103Textprobe:Textprobe: Kapitel 2.1.3, Von der Finanzkrise zur Weltwirtschaftskrise ab 2008: Die Märkte glaubten zu diesem Zeitpunkt zu erkennen, dass die Situation in Europa kaum besser sei als in Amerika. Dabei zeigten die europäischen Stimmungsindikatoren sehr eindeutig, dass es mit der Wirtschaft nach unten ging. Weltweit gab es zunehmend nun auch staatliche Eingriffe. Zum einen, um die Vertrauenskrise im Interbankensektor und die daraus entstehende Liquiditätsnot einzudämmen. Zum anderen, um durch die finanziellen Nöte einzelner Großunternehmen nicht den gesamten Finanzsektor in Mitleidenschaft zu ziehen. Im September 2008 bat der amerikanische Versicherer American International Group – kurz AIG – die Federal Reserve um einen milliardenschweren Überbrückungskredit. 'AIG ist die nach der deutschen Allianz zweitgrößte Versicherung der Welt'. Der Versicherer hatte sich massiv an kurzfristig lukrativen, höchst risikoreichen Kreditderivaten beteiligt und das Gesamtrisiko systematisch unterschätzt. Da Experten im Falle eines Zusammenbruches der AIG einen unabsehbaren Schaden für das globale Finanzsystem befürchteten, stellte die amerikanische Zentralbank einen Notfallkredit bis zu 85 Milliarden Dollar zur Verfügung. Ähnlich verhielt es sich im deutschen Bankensektor. Der Bund stellte dem bankrott-gefährdeten deutschen Baufinanzierer Hypo Real Estate zunächst 35 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Rettungsschirm wurde wenige Wochen später um weitere 15 Milliarden Euro aufgestockt. Bundeskanzlerin Angela Merkel tat öffentlich kund, sie werde nicht zulassen, dass die Schieflage eines Instituts zu einer Schieflage des gesamten Systems führt. Anfang September 2008 geriet die US-Investmentbank Lehman Brothers stark unter Druck. Die Viertgrößte der amerikanischen Investmentbanken hatte bereits im vergangenen Geschäftsquartal einen Verlust von 2,8 Milliarden Dollar verbucht. Nach Berichten über gescheiterte Gespräche mit möglichen Investoren war der Aktienkurs um 45 Prozent eingebrochen. Die britische Barclays Bank kam zwischenzeitlich als potenzieller Käufer von Lehman Brothers ins Gespräch. Die Bank ließ die Verhandlungen allerdings platzen, weil sie das Risiko nicht alleine tragen wollte. 'In Kreisen hieß es weiter, zur Diskussion stehe bei Gesprächen von Lehman mit der US-Regierung neben einer vollständigen Übernahme auch der Verkauf von Unternehmensteilen oder ein Eingreifen der Regierung'. Es gab jedoch auch entschiedene Kritiker gegen ein solches Eingreifen des Staates. Der Harvard-Professor Kenneth Rogoff veröffentlichte einen Artikel, in dem er eine Warnung niederschrieb. 'Wenn eine Zentralbank mit Kreditverlusten konfrontiert wird, kann sie sich entweder durch Inflation aus dem Schlamassel ziehen oder eine Sanierung durch die Steuerzahler abwarten. Beide Lösungen sind äußerst traumatisch. … Ein gewisses Schrumpfen [der Finanzbranche] ist unvermeidlich. Die Zentralbanken müssen anfangen, die Konsolidierungen zu fördern, anstatt wahllos Kredite zu verteilen'. 'Im Gegensatz zu Bear Stearns versagte die amerikanische Zentralbank Fed der angeschlagenen Investmentbank Lehman Brothers finanzielle Unterstützung beim Konzernumbau. Die Idee hinter dieser Entscheidung war, ein Zeichen gegen die unüberschaubaren Risiken der Investmentbanken und die Erwartung automatischer Hilfen durch den Staat zu setzen'. Da auch keine weiteren Investorenangebote für einen Kauf vorlagen, gab es für Lehman Brothers keine Rettung mehr: Die Investmentbank musste Mitte September 2008 Konkurs anmelden. Da der Lehman-Vorfall Anlass für spekulative Marktmanipulationen gab, verhängten zahlreiche Finanzaufsichtsbehörden weltweit ein zeitlich befristetes Verbot für ungedeckte Leerverkäufe auf ausgewählte Finanztitel. Zudem verabschiedeten einige europäische Länder umfangreiche Rettungspakete. In Deutschland wurde diesbezüglich ein Sonderfonds zur Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) eingerichtet, der den Banken Kapital bis zu 80 Mrd. Euro und Garantien bis zu 400 Mrd. Euro geben kann. Anfang 2009 erwarb dieser Fonds z.B. neue Stammaktien der Commerzbank im Wert von 1,8 Milliarden Euro und wurde zusätzlich stiller Gesellschafter in Höhe von 8,2 Milliarden Euro, um der Geschäftsbank zu neuer Liquidität zu verhelfen. Auch der HSH Nordbank, der IKB und der Hypo Real Estate stellte der Fonds Liquiditätsgarantien in Milliardenhöhe bereit. Die Lehman-Pleite löste eine weltweite Kettenreaktion aus. Die Folge des Insolvenzganges war eine fast lebensbedrohliche Starre auf dem Geldmarkt. Der ohnehin schwelende Vertrauensverlust unter den Banken wurde dramatisch verstärkt. Zudem hielten sich die Banken 'angesichts massiver Verluste und wegbrechender Eigenkapitalausstattung bei der Vergabe risikoreicher Kredite zunehmend zurück'. Dadurch, dass die Banken also die Fristentransformation nicht mehr ausübten, wurde der Wirtschaftskreislauf negativ beeinflusst und die Realwirtschaft empfindlich gestört. Das Ausmaß der globalen Finanzkrise ließ sich auch deutlich an der Weltproduktion und am Welthandelsvolumen erkennen. Bei konstanter Weltproduktion bis 2008 sank der Welthandel bis 2008 um 5%. Diese Überproduktion hat vor allem Deutschland als exportstarke Nation empfindlich getroffen. Repräsentativ ist die Automobilindustrie, die in besonderem Maße auf Verfügbarkeit von Krediten angewiesen ist. Dort gab es Ende 2008 von einem auf den nächsten Monat einen Exportrückgang von 18%. 'Seit November [2008] gilt als sicher: Deutschland steckt in der Rezession, die Wirtschaft wird im kommenden Jahr schrumpfen. Volkswirte sind ratlos und sprechen von Einbrüchen, 'die wir noch nie gesehen haben'. Autohersteller schicken ihre Mitarbeiter in Zwangsferien. Die Opel-Bosse pilgern ins Kanzleramt, um staatliche Bürgschaften zu erbetteln'. Um die aktuelle Finanzkrise zu überwinden und eine neue, internationale Finanzarchitektur zu schaffen, fanden sich die zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer im April 2009 zu einem Gipfel in London zusammen. Der Großbritannien-Korrespondent für SPIEGEL ONLINE, Carsten Volkery, interpretierte die Veranstaltung als 'Gipfel der doppelten Botschaften'. Hiernach betonten die Briten und Amerikaner die Ankurbelung der Weltwirtschaft, indem fünf Billionen Dollar in die Märkte gepumpt werden sollten. Hingegen die deutsch-französische Achse thematisiere schwerpunktmäßig die Regulierung; außerdem habe Deutschland '…eigentlich gar keine Zahlen zu Konjunkturhilfen im Abschlussdokument lesen wollen'. Doch Frau Merkel müsse das Billionen-Paket irgendwie gut finden. Demgegenüber sah die freie Journalistin und Bestseller-Autorin Margaret Heckel in ihrem Themenbeitrag in WELT ONLINE die Botschaft der deutsch-französischen Achse eher als ein Ringen nach besseren Regeln. '..Merkel hat kein Verständnis dafür, nur die Symptome statt der [!] Ursachen zu bekämpfen. Und die liegen für sie im Regulierungssystem'. Zudem lehne Frau Merkel Konjunkturhilfen nicht ab; Deutschland habe, relativ zur eigenen Wirtschaftsleistung, bereits am meisten für die Konjunktur-Stimulierung ausgegeben. Die Interpretation der Journalistin Heckel ist den Ausführungen des Korrespondenten Volkery im Rahmen dieser Diplomarbeit vorzuziehen. Der Grund ist die etwas plakative Darstellungsweise in der Veröffentlichung von SPIEGEL ONLINE. Zudem fehlt dort eine Erläuterung möglicher Hintergründe für die Positionierung Deutschlands und Frankreichs auf dem G-20-Gipfel, die wiederum von Heckel präsentiert wird.
BAND II. Bericht über die Tätigkeit der Deutschösterreichischen Friedensdelegation in St. Germain-en-Laye (-) Band II. (II. / 1919) ( - ) 5. Der zweite Teil der Friedensbedingungen. (1) 6. Die endgültigen Friedensbedingungen. (5) Beilage 55. Begleitnote zu den Friedensbedingungen vom 20. Juli. Conférence de la Paix. Le President. Paris, le 20 juillet 1919. Friedenskonferenz. Der Präsident. Paris, den 20. Juli 1919. (9) Beilage 56. Friedensbedingungen vom 20. Juli. Conditions de Paix avec l'Autriche. Bedingungen des Friedens mit Österreich. (10) Préambule. Einleitung. (10) Partie I. Pacte de la Société des Nations. Teil I. Völkerverbundssatzung. (10) Partie II. Frontières d'Autriche. Teil II. Grenzen Österreichs. (11) Partie III. Clauses politiques Européennes. Teil III. Politische Bestimmungen über Europa. (11) Section I. Italie. Abschnitt I. Italien. (11) Section II. État Serbe-Croate-Slovène. Abschnitt II. Serbisch-kroatisch-slowenischer Staat. (14) Section III. État tchéco-slovaque. Abschnitt III. Tschecho-slowakischer Staat. (15) Section IV. Roumanie. Abschnitt IV. Rumänien. (16) Section V. Clauses politiques concernant certains État d'Europe. Abschnitt V. Politische Bestimmungen über gewisse europäische Staaten. (17) Section VI. Protection des Minorités. Abschnitt VI. Schutz der Minderheiten. (18) Section VII. Dispositions générales. Abschnitt VII. Allgemeine Bestimmungen. (19) Partie IV. Interêts Autrichiens hors d'Europe. Teil IV. Außereuropäische Interessen Österreichs. (19) Partie V. Clauses militaires, navales et aériennes. Teil V. Bestimmungen über Land-, See- und Luftstreitkräfte. (20) Partie VI. Prisonniers de guerre et sépultures. Teil VI. Kriegsgefangene und Grabstätten. (21) Partie VII. Sanctions. Teil VII. Strafbestimmungen. (22) Partie VIII. Réparations. Teil VIII. Wiedergutmachungen. (22) Partie IX. Clauses financières. Teil IX. Finanzielle Bestimmungen. (24) Partie X. Clauses économiques. Teil X. Wirtschaftliche Bestimmungen. (32) Section I. Relations commerciales. Abschnitt I. Handelsbeziehungen. (32) Section II. Traités. II. Abschnitt Verträge. (33) Section III. Dettes. III. Abschnitt. Schulden. (33) Section IV. Biens, droits et intéréts. Abschnitt IV. Eigentum, Rechte und Interessen. (34) Section V. Contrats, prescriptions, jugements. Abschnitt V. Verträge, Verjährung, Urteile. (39) Section VI. Tribunal arbitral mixte. Abschnitt VI. Gemischtes Schiedsgericht. (40) Section VII. Propriété industrielle. Abschnitt VII. Gewerbliches Eigentum. (40) Section VIII. Dispositions spéciales aux territoires transférés. Abschnitt VIII. Sonderbestimmungen für abgetrennte Gebiete. (42) Partie XI. Navigation aérienne. Teil XI. Luftschiffahrt. (45) Partie XII. Ports, voies d'eau et voies ferrées. Teil XII. Häfen, Wasserwege und Eisenbahnen. (45) Section I. Dispositions générales. Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. (45) Section II. Navigation. Abschnitt II. Schiffahrt. (46) Section III. Chemins de fer. Abschnitt III. Eisenbahnen. (47) Chapitres I-III. Kapitel I bis III. (47) Chapitre IV. Cession de lignes de chemins de fer. Kapitel IV. Abtretung von Eisenbahnlinien. (47) Chapitres V-VII. Kapitel V-VII. (48) Section IV. Jugement des litiges et revision des clauses permanentes. Abschnitt IV. Entscheidung von Streitigkeiten und Revision der dauernden Bestimmungen. (48) Section V. Dispositions particulières. Abschnitt V. Besondere Bestimmungen. (49) Partie XIII. Travail. Teil XIII. Arbeit. (49) Partie XIV. Clauses diverses. Teil XIV. Verschiedene Bestimmungen. (50) Beilage 57. Memorandum zu den Friedensbedingungen vom 20. Juli. Mémorandum. Memorandum. (51) Beilage 58. Erklärung über die Grenzsperre gegen Ungarn. Déclaration Particulière. Sondererklärung. (54) Beilage 59. Mitteilung über die zweite Reise des Staatskanzlers nach Feldkirch. Délégation de l'Autriche Allemande. No 800. Deutschösterreichische Delegation Z. 800. (55) Beilage 60. Zwölfte Note wegen der Ereignisse an der südslawischen Front. Délégation de l'Autriche Allemande. Nr. 776. Deutschösterreichische Delegation. Nr. 776. (56) Beilage 61. Note über die Kriegsgefangenen. Délégation de L'Autriche Allemande. No 833. Deutschösterreichische Delegation. Nr. 833. (58) Beilage 62. Ersuchen um Fristenverlängerung. Délégation de l'Autriche Allemande Nr. 791. Deutschösterreichische Delegation. Nr. 791. (61) Beilage 63. Ersuchen wegen der Lieferung von Kohle. Dèlégation de l'Autriche Allemande. Nr. 864. Deutschösterreichische Delegation. Z. 864. (63) Beilage 64. Übermittlung von Daten über die Kohlenversorgung Deutschösterreichs. Délégation l'Autriche Allemande. No. 891. Deutschösterreichische Delegation Z. 891. (66) Annexe. Beilage. (67) [Tabelle]: Charbon en dépôt (par tonnes) (70) Beilage 65. Antwort auf das Ersuchen um Verlängerung der Frist. Conférénce de la Paix. Secrétariat Géneral. Friedenskonferenz. Generalsekretariat. (71) Beilage 66. Vorlage des Schreibens des Staatskanzlers an den Präsidenten der Nationalversammlung. Délégation de l'Autriche Allemande. Nr. 917. Deutschösterreichische Delegation Nr. 917. (72) Lettre officielle adressée pa le Chancelier de l'Autriche Allemande et Secrétaire d'Etat aux Affaires Etrangères M. Charles Renner au Président de l'Assemblée Nationale M. Charles Seitz. Offizielles Schreiben des Staatskanzlers und Staatssekretärs für Äußeres von Deutsch-Österreich Dr. Karl Renner an den Präsidenten der Nationalversammlung Herrn Karl Seitz. (73) Beilage 67. Dreizehnte Note wegen der Ereignisse an der südslawischen Front. Délégation de l'Autriche Allemande. Nr. 948. Deutschösterreichische Delegation. Nr. 948. (76) Beilage 68. Antwort auf die Friedensbedingungen vom 20. Juli. Délégation de l'Autriche Allemande. No 914. Deutschösterreichische Delegation. Z. 914. (78) I. Obversations présentées par la Délégation Autrichienne Allemande sur l'ensemble des "Conditions de Paix" avec l'Autriche Allemande. I. Bemerkungen der deutschösterreichischen Deleagtion zur Gesamtheit der "Friedensbedingungen" mit Deutschösterreich. (92) Préambule. Einleitung. (93) Partie I. Pacte de la Société des Nations. I. Teil. Völkerbundvertrag. (95) Partie II. II. Teil. (96) Section I. Frontières de l'Autriche Allemande. Abschnitt I. Die Grenzen Deutschösterreichs. (96) [Tabelle]: Le Gouvernement tchéco-slovaque luiméme a publié comme résultat des élections communales les chiffres suivants: Die tschecho-slowakische Regierung selbst hat als Ergebnis dieser Gemeindewahlen folgende Zahlen bekanntgegeben: (96) Section II. Nationalité. Abschnitt II. Staatsangehörigkeit. (111) Partie III. Clauses politiques européennes. III. Teil. Politische Bestimmungen über Europa. (118) Section VI. Protection des minorités. Sektion VI. Minoritätenschutz. (118) Partie IV. Interêts autrichiens hors d'Europe. IV. Teil. Interessen Österreichs außerhalb Europas. (123) Partie V. Clauses militaires, navales et aériennes. V. Teil. Bestimmungen über Land-, See- und Luftstreitkräfte. (124) Section I. Clauses militaires. Abschnitt I. Militärische Bestimmungen. (124) Section II. Clauses navales. Abschnitt II. Bestimmungen über die Seestreitkräfte. (127) Section III. Clauses concernant l'aéronautique militaire et navale. Abschnitt III. Bestimmungen über Heeres- und Marine-Luftfahrtwesen. (128) Section IV. Les disposition concernant les commission de contrôle. Abschnitt IV. Bestimmungen über die Kontrollkommission. (130) Section V. Clauses Générales. Abschnitt V. Allgemeine Bestimmungen. (131) Partie VI. Prisonniers de guerre et sépultures. VI. Teil. Kriegsgefangene und Grabstätten. (136) Partie VII. Sanctions. VII. Teil. Strafbestimmungen. (138) Partie VIII. Réparations. VIII. Teil Wiedergutmachungen. (140) Section I. Dispositions générales. Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. (140) [Tabelle]: Voici les prévisions du budget pour l'année 1919-20: Das Budget für das Jahr 1919/20 präliminiert folgende Staatseinnahmen: (141) Annexe III. Annex III. (143) Annexe IV. Annex IV. (148) Annexe V. Annex V. (149) Sextion II. Dispositions particulières. II. Abschnitt. Besondere Bestimmungen. (150) Partie IX. Clauses financières. IX. Teil. Finanzielle Bestimmungen. (164) Article 199. Première Partie: Dettes gagées d'avant-guerre. Artikel 199. I. Sichergestellte Vorkriegsschulden. (166) Deuxième Partie: Dettes non gagées d'avant-guerre. II. Nicht sichergestellte Vorkriegsschulden. (168) Article 201. Dette de guerre. Artikel 201 Kriegsschuld. (171) [Tabelle]: Les charges qui résulteraient, par application duprésent Article, pour l'Autriche Allemande se composeraient: Die Belastung Deutschösterreichs würde sich nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Artikels zusammensetzen: (178) Parties X et XII. Clauses économiques et ports, voies d'eau et voies ferrées. X. und XII. Teil. Wirtschaftliche Bestimmungen und Häfen, Wasserwege und Eisenbahnen. (195) Partie XI. Navigation aérienne. XI. Teil. Luftschiffahrt. (196) Partie XIII. Travail. XIII. Teil. Arbeit. (197) Partie XIV. Clauses Diverses. XIV. Teil. Verschiedene Bestimmungen. (200) Annexe a Annexe b Beilage a Beilage b (201) Annexe c Mémoire sur la Styrie. Beilage c. Denkschrift über Steiermark. (202) Annexe d. Mémoire sur la vallée Sexten. Beilage d. Denkschrift über das Sextental. (208) Annexe e. Protestations signées par toutes les communes du Tyrol méridional actuellement occupé par l'Italie. Beilage e. Protesterklärungen, unterfertigt von allen Gemeinden des gegenwärtig von Italien besetzten Südtirol. (210) Résolution votée le 4 juillet 1919 par la Diète du Tyrol dans une séance spéciale convoquée a ce dessein. Entschließung, gefaßt durch den Tiroler Landtag am 4. Juli 1919 in einer zu diesem Anlasse einberufenen besonderen Sitzung. (212) Annexe f. Partie VI. Prisonniers de guerre sépultures. f. VI. Teil. Kriegsgefangene und Grabstätten. (213) Section I. Prisonniers de guerre. Beilage. Abschnitt I. Kriegsgefangene. (213) Section II. Sépultures. Abschnitt II. Grabstätten. (217) Annexe g. (à la Partie VIII, Section II). Dichiarazione. Beilage g. (zum VIII. Teil, Abschnitt II). Erklärung. (218) Annexe h. L'Autriche Allemande et la Dette Publique des deux États ayant composé la Monarchie austrohongroise. Beilage h. Deutschösterreich und die Staatsschulden der beiden Staaten der österreichisch-ungarischen Monarchie. (219) Préface. Einleitung. (219) Chapitre 1. Les bases juridiques. I. Kapitel. Die rechtlichen Grundlagen. (220) [2 Tabelle]: (1)La superficie des territoires était la suivante: Die Staatsterritorien umfaßten: (2)La population (d'aprés l'état du 31 décembre 1913) était la suivante: Die Bevölkerung (berechnet für den 31. Dezember 1913) betrug: (221) Chapitre 2. Les différentes nations de l'Autriche et l'État. II. Kapitel. Die Nationen Österreichs und der Staat. (224) [Tabelle]: À la suite des derniéres élections pour le Reichsrat les partis se groupaient au point de vue national suit: Nach den letzten Reichsratswahlen (1911) bestand folgende Gliederung der Parteien nach nationalen Gesichtspunkten: (225) Chapitre 3. Les bases légales des dettes de guerre. III. Kapitel. Die Bewilligung der Kriegsschulden. (226) Chapitre 4. Le caractère économique des emprunts de guerre. IV. Kapitel. Der ökonomische Charakter der Kriegsschulden. (229) [Tabelle]: Ad a) Les dettes nées avant la guerre s'élevaient d'après le dernier relevé: Ad a) Die Vorkriegsschulden betragen nach dem neuesten Stande: (233) Chapitre 5. Mode d'emploi du produit des emprunts. V. Kapitel. Die Verwendung der Anlehenserlöse. (234) [Tabelle]: Verbindlichkeiten am 31. Oktober 1918 (234) [Tabelle]: Ces dépenses purement miltaires se sont élevées: Diese militärischen Kriegsausgaben betrugen vom Kriegsbeginn bis zum Dissolutionstage (31. Oktober 1918): (235) Chapitre 6. La répudiation des dettes publiques; ses conséquences. VI. Kapitel. Die Folgen der Schuldableugnung. (239) Chapitre 7. Droit des Gens et Pratique Internationale. VII. Kapitel. Völkerrecht und Staatenpraxis. (243) Chapitre 8. Conclusions. VIII. Kapitel. Folgerungen. (246) [2 Tabellen]: (1)A. Les dettes guerre groupées d'après leur nature, arrêtées au 31 octobre 1918. (2)B. Les dettes de guerre groupées d'aprrès leur valeur monétaire, arrêtées au 31 octobre 1918. (248) [2 Tabelle]: (1)A. Kriegsschulden, geordnet nach Schuldarten. (Stand am 31. October 1918.) (2)B. Kriegsschulden, geordnet nach Währungen. (Stand am 31. Oktober 1918.) (249) [Tabelle]: La population de la Monarchie Austro-Hongroise. (250) [Tabelle]: Bevölkerungsdaten der österreichisch-ungarischen Monarchie. (251) [Tabelle]: Annexe i. /à la Partie IX). Comparaison de chiffres des états de la Banque Austro-Hongroise du 31 Octobre 1918 et du 15 Juillet 1919. Beilage i. (zum IX. Teil). Vergleichung der Ziffern der Ausweise der Oesterreichisch-ungarischen Bank vom 31. Oktober 1918 und vom 15. Juli 1919. (252) II. Rédations résultant des Observations de la Délégation Autrichienne Allemande et soumises à l'appreéciation du Conseil suprême des Puissances alliées et associées. II. Text der Gegenvorschläge. Ergebnisse der Bemerkungen der deutschösterreichischen Delegation unterbreitet dem Obersten Rat der alliierten und assoziierten Mächte. (254) Partie II. Frontières de l'Autriche Allemande. II. Teil. Grenzen Deutschösterreichs. (256) Section II. Nationalité. Abschnitt II. Staatsangehörigkeit. (262) Partie III. Clauses politiques européennes. III. Teil. Politische Bestimmungen über Europa. (265) Section I. Italie. Abschnitt I. Italien. (265) Section II. État serbe-croate-slovène. Abschnitt II. Serbisch-kroatisch-slowenischer Staat. (267) Section III. Ètat tchéco-slovaque. Abschnitt III. Tschecho-slowakischer Staat. (270) Section IV. Roumanie. Abschnitt IV. Rumänien. (272) Section V. Clauses politiques concernant certains états d'europe. Abschnitt V. Politische Bestimmungen, betreffend verschiedene europäische Staaten: (273) Section VII. Dispositions générales. Abschnitt VII. Allgemeine Bestimmungen. (275) Neutralité du Tyrol. Abschnitt VIII. Neutralität Tirols. (275) Section IX. Plébiscite. AbschnittIX. Volksabstimmung. (276) Article I. Territoires soumis au plébiscite. Artikel I. Gebiete, in denen die Volksabstimmung stattfindet. (276) Article II. Puissance occupante. Artikel II. Okkupierende Macht. (276) Article III. Profession de nationalité. Artikel III. Staatsbürgerschaftserklärung. Article IV. Sujets appelés à professer leur nationalité. Artikel IV. Die zum Bekenntnis der Volkszugehörigkeit berufenen Personen. (277) Article V. Lieu de la profession. Artikel V. Ort der Ablegung des Bekenntnisses. (277) Article VI. Moment de la profession. Artikel VI. Zeit der Ablegung des Bekenntnisses. Article VII. Forme et contenu de la profession. Artikel VII. Form und Inhalt des Bekenntnisses. (278) Article VIII. Commission internationale. Sa composition. Artikel VIII. Internationale Kommission. Ihre Zusammensetzung. (278) Article IX. Commission internationale. Ses tâches. Artikel IX. Internationale Kommission. Ihre Aufgaben. (279) Article X. Profession des communes. Artikel X. Bekenntnis der Gemeinden. Article XI. Fixation des frontières des Ètats. Artikel XI. Festsetzung der Staatsgrenzen. (280) Article XII. Disposition spéciales pour les enclaves. Artikel XII. Spezielle Bestimmungen für Enklaven. Article XIII. Immunité de la profession de nationalié. Artikel XIII. Immunität des Nationalitätsbekenntnisses. Article XIV. Temps nécessaire à accorder pour la profession. Artikel XIV. Einräumung der zur Abgabe des Nationalitätsbekenntnisses notwendigen Zeit. (281) Article XV. Dispositions Pénnales. Artikel XV. Strafbestimmungen. (282) Article XVI. Procedure judicaire. Artikel XVI. Gerichtsverfahren. (283) Article XVII. Résultat du plébiscite. Artikel XVII. Ergebnis der Volksabstimmung. (284) Partie IV. Intérêts Autrichiens hors d'Europe. IV. Teil. Außereuropäische Interessen Österreichs. (285) Section I. Maroc. Abschnitt I. Marokko. (285) Section II. Égypte. Abschnitt II. Ägypten. (286) Section III. Siam. Abschnitt III. Siam. (287) Section IV. Chine. Abschnitt IV. China. (288) Partie V. Clauses militaires, navales et aériennes. V. Teil. Bestimmungen über Land-, See- und Luftstreitkräfte. (290) Section I. Clauses militaires. Abschnitt I. Militärische Bestimmungen. (290) Chapitre premier. Clauses générales. Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen. (290) Chapitre III. Recrutement et instruction militaire. Kapitel III. Heeresergänzung und militärische Ausbildung. (291) Section II. Clauses navales. Abschnitt II. Bestimmungen über die Seestreitkräfte. (293) Section III. Clauses concernant l'aéronautique militaire et Navale. Abschnitt III. Bestimmungen über Heer- und Marineflugwesen. (294) Section IV. Commission interalliées de contrôle. Section V. Clauses générales. Abschnitt IV. Interalliierte Überwachungskommission. Abschnitt V. Allgemeine Bestimmungen. (295) Beilage 69. Mitteilung der Beschlüsse des Hauptausschusses. Délégation de l'Autriche Allemande. No. 982. Deutschösterreichische Delegation. Z. 982. (296) Beilage 70. Délégation de la Republique de l'Autriche Allemande. No. 997. Delegation der Republik Deutschösterreich. Z. 997. (299) I. Texte des conditions de Paix avec l'Autriche Allemande. / Modifications résultant des contre-propositions. I. Text der Friedensbedingungen mit Deutschösterreich. / Abänderungen gemäß den Gegenvorschlägen. (300) II. Texte des conditions de paix avec l'Autriche-Allemande. / Texte du traité de paix avec l'Allemagne. II. Text der Friedensbedingungen mit Deutschösterreich / Text des Friedensvertrages mit Deutschland. (302) Beilage 71. Zweiter Nachtrag zur Antwort auf die Friedensbedingungen vom 20. Juli. Délégation de la République de l'Autriche Allemande. No. 996. Delegation der Republik Deutschösterreich. Nr. 996. (304) Délégation de la République de l'Autriche Allemande. Partie orientale du Comitat de Wieselburg. Delegation der Republik Deutschösterreich. Der östliche Teil des Komitates Wieselburg. (305) [Tabelle]: Les produits provenant du Comitat de Wieselburg et disponibles en temps de paix pour la consomation de Vienne et de l'Autriche ont été appréciés au montant des chiffres suivants: Die im Komitat Wieselburg gewonnenen Produkte, die in Friedenszeiten für den Konsum von Wien und Österreich verfügbar waren, sind auf nachfolgende Ziffern geschätzt worden: (305) Beilage 72. Bitte um Ermächtigung zur Herstellung der Ordnung in Deutschwestungarn. Délégation de l'Autriche Allemande. No. 1021. Deutschösterreichische Delegation. Nr. 1031. (307) Beilage 73. Begleitnote zu den Friedensbedingungen vom 2. September. Conférence de la Paix. Le Président. Lettre d'envoi au Président de la Délégation autrichienne de la réponse des Puissances alliées et associées. Friedenskonferenz. Der Präsident. Begleitworte zur Antwort der alliierten und assoziierten Mächte an den Präsidenten der österreichischen Deleagtion. (310) Beilage 74. Antwort auf die Bemerkungen zu den Friedensbedingungen vom 20. Juli. Réponse des Puissances alliées et associées aux remarques de la délégation autrichienne sur les conditions de paix. Antwort der alliierten und assoziierten Mächte zu den Bemerkungen der österreichischen Delegation über die Friedensbedingungen. (318) Partie II. Frontières de l'Autriche. II. Teil. Grenzen Österreichs. (318) I. Frontière entre l'Autriche et l'État Tchéco-slovaque. I. Die Grenze zwischen Österreich und dem tschecho-slowakischen Staat. (319) II. Frontière l'Autriche et al Hongrie. II. Grenzen zwischen Österreich und Ungarn. (320) III. Frintière entre l'Autriche et l'État Serbe-Croate-Slovène. III. Grenze zwischen Österreich und dem serbo-kroatisch-slowenischen Staate. (320) Styrie. Steiermark. (321) Carinthie. Kärnten. (322) IV. Frontière entre l'Autriche et l'Italie. IV. Grenze zwischen Österreich und Italien. (323) Partie III. Clauses politiques. III. Teil. Politische Klauseln. (323) Section I. Italie. Abbschnitt I. Italien. (323) Section V. Protection des minorités. Abschnitt V. Schutz der Minderheiten. (324) Section VI. Nationalités. Abschnitt VI. Staatsbürgerschaft. (325) Section VIII. Dispositions Générales. Abschnitt VIII. Allgemeine Bestimmungen. (327) Partie IV. Intérêts autrichiens hors d'Europe. IV. Teil. Österreichische Interessen außerhalb Europas. (327) Partie V. Clauses militaires, navales et aériennes. V. Teil. Bestimmungen über Land-, See- und Luftstreitkräfte. (329) Clauses militaires. Bestimmungen über Landstreitkräfte. (330) Clauses navales. Schiffahrtsbestimmungen. (331) Clauses aèriennes. Bestimmungen über das Flugwesen. (332) Clauses générales. Allgemeine Bestimmungen. (335) Partie VI. Prisonniers de guerre. VI. Teil. Kriegsgefangene. (335) Partie VII. Sanctions. VII. Teil. Strafbestimmungen. (337) Partie VIII. Réparations. VIII. Teil. Wiedergutmachungen. (339) I. Observations Générales. I. Allgemeine Bemerkungen. (339) II. Examen Détaillé. II. Besonderer Teil. (341) Partie IX. Clauses financières. IX. Teil. Finanzielle Klauseln. (344) Partie X. Clauses économiques. X. Teil. Wirtschaftliche Bestimmungen. (349) I. Réglementations, Txes et Restrictions Douanières. I. Zollregelung, Zölle und Zollbeschränkungen. (349) II. Concurrence deloyale. II. Unlauterer Wettbewerb. (351) III. Traitement des Ressortissants des Puissances Alliées et associées. III. Behandlung der Angehörigen der verbündeten und assoziierten Mächte. (351) IV. Traités. IV. Verträge. (352) V. Dettes (Section III). V. Schulden (Abschnitt III). (354) VI. Biens, Droits et intérêts (section IV). VI. Eigentum, Rechte und Interessen. (Abschnitt IV.) (357) VII. Contrats, prescriptions et jugements (section V). VII. Verträge, Verjährung, Urteile (Abschnitt V). (362) VIII. Tribunal arbitral mixte (section VI). VIII. Gemischtes Schiedsgericht (Abschnitt VI). (363) IX. Propriété Industrielle (Section VII). IX. Gewerbliches Eigentum (Abschnitt VII). (364) Partie XII. Ports, voies d'eau, voies ferrées. XII. Teil. Häfen, Wasserwege, Eisenbahnen. (366) Partie XIII. Travail. Teil XIII. Arbeit. (372) Beilage 75. Friedensbedingungen vom 2. und 10. September. [Conditions de paix avec l'Autriche.] [Bedingungen des Friedens mit Österreich.] (374) Préambule. Einleitung. (374) Part I. The Convenant of the League of Nations. Partie I. Pacte de la Société des Nations. I. Teil Völkerverbundssatzung. (382) Annex. I. Original Members of the League of Nations Annexe. I. Membres originaires de la Société des Nations Anhang. I. Ursprüngliche Mitglieder des Völkerbundes (406) Partie II. Frontières d'Autriche. II. Teil. Österreichs Grenzen. (408) Partie III. Clauses politiques européennes. III. Teil. Politische Bestimmungen über Europa. (415) Section I. Italie. Abschnitt I. Italien. (415) Section II. État serbe-croate-slovène. Abschnitt II. Serbisch-kroatisch-slowenischer Staat. (418) Section III. État Tchéco-Slovaque. Abschnitt II. Tschecho-slowakischer Staat. (423) Section IV. Roumanie. Abschnitt IV. Rumänien. (424) Section V. Protection des Minorités. Abschnitt V. Schutz der Minderheiten. (425) Section VI. Clauses concernant la nationalité. Abschnitt VI. Bestimmungen, betreffend die Staatsangehörigkeit. (428) Section VII. Clauses politiques concernant certains Etats d'Europe. Abschnitt VII. Politische Bestimmungen über gewisse europäische Staaten. (431) 1. Belgique. 1. Belgien. 2. Luxembourg. 2. Luxemburg. 3. Sleswig. 3. Schleswig. 4. Turquie et Bulgarie. 4. Türkei und Bulgarien. (431) 5. Russie et États russes. 5. Rußland und russische Staaten. (432) Section VIII. Dispositions Générales. Abschnitt VIII. Allgemeine Bestimmungen. (432) Partie IV. Intérêts Autrichiens hors d'Europe. IV. Teil. Außereuropäische Interessen Österreichs. (434) Section I. Maroc. Abschnitt I. Marokko. (434) Section II. Égypte. Abschnitt II. Ägypten. (436) Section III. Siam. Abschnitt III. Siam. (438) Section IV. Chine. Abschnitt IV. China. (438) Partie V. Clauses militaires, navales et aériennes. V. Teil. Bestimmungen über Land-, See- und Luftstreitkräfte. (440) Section I. Clauses militaires. Abschnitt I. Bestimmungen über das Landheer. (440) Chapitre I. Clauses générales. Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen. (440) Chapitre II. Effectifs et encardrement de l'armée autrichienne. Kapitel II. Stärke und Einteilung des österreichischen Heeres. (441) Chapitre III. Recrutement et instruction militaire. Kapitel III. Heeresergänzung und militärische Ausbildung. (442) Chapitre IV. Écoles, Établissements d'enseignement, sociétés et associations militaires. Kapitel IV. Militärische Schulen, Unterrichtsanstalten, Gesellschaften und Vereine. (443) Chapitre V. Armement, munitions, matériel et fortifications. Kapitel V. Bewaffnung, Munition, Material und Befestigung. (443) [Tabelle]: Tableau I. Composition et effectifs maxima d'une division d'infanterie. Übersicht I. Zusammenstellung und Höchststände einer Infanteriedivision. (446) [2 Tabellen]: (1)Tableau II. Composition et effectifs maxima d'une division de cavalerie. Übersicht II. Zusammensetzung und Höchststände einer Kavalleriedivision. (2)Tableau III. Composition et effectifs maxima d'une brigade mixte. Übersicht III. Zusammensetzung und Höchststände einer gemischten Briagde. (447) [2 Tabellen]: (1)Tableau IV. Effectif minimum des unité quelle que soit l'organisation adoptée dans l'armeé. Übersicht IV. Mindeststände der Einheiten ohne Rücksichtnahme auf die im Heere eingeführte Organsisation. (2)Tableau V. Maximum d'armement et d'approvisionnement en munitions autorisées. Übersicht V. Zugelassene Höchststände an Waffen und Munition. (448) Section II. Clauses navales. Abschnitt II. Bestimmungen über die Seestreitkräfte. (449) Section III. Clauses concernant l'aéronautique militaire et navale. Abschnitt III. Bestimmungen über militärische und Seeluftfahrt. (450) Section IV. Commission interalliées de contrôle. Abschnitt IV. Interalliierte Überwachungsausschüsse. (452) Section V. Clauses générales. Abschnitt V. Allgemeine Bestimmungen. (454) Partie VI. Prisonniers de guerre et sépultures. Teil VI. Kriegsgefangene und Grabstätten. (455) Section I. Prisonniers de guerre. Abschnitt I. Kriegsgefangene. (455) Section II. Sépultures. Abschnitt II. Grabstätten. (458) Partie VII. Sanctions. Teil VII. Strafbestimmungen. (458) Partie VIII. Réparations. VIII. Teil. Wiedergutmachungen. (460) Section I. Dispositions générales. Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. (460) Annexe I. Anlage I. (464) Annexe II. Analge II. (466) Annexe III. Anlage III. (474) Annexe IV. Analge IV. (477) [Tabelle]: A titre d'avance immédiate,. Als sofortige Abschlagslieferung. (479) Annexe V. Anlage V. (480) Annexe VI. Anlage VI. (481) Section II. Dispositions particulières. II. Abschnitt. Besondere Bestimmungen. (482) Annexe I. Anlage I. (484) Toscane. Toskana. (484) Modène. Modena. (484) Palerme. Palermo. Naples. Neapel. (485) Annexe II. Anlage II. (485) Annexe III. Anlage III. Annexe IV. Anlage IV. (486) Partie IX. Clauses Financières. IX. Teil. Finanzielle Bestimmungen. (486) Annexe. Anlage. (491) Annexe. Anlage. (497) Partie X. Clauses économiques. Teil X. Wirtschaftliche Bestimmungen. (503) Section I. Relations commerciales. Abschnitt I. Handelsbeziehungen. (503) Chapitre I. Réglementation, taxes et restrictions douanières. Kapitel I. Zollregelung, Zollabgaben und Zollbeschränkungen. (503) Chapitre II. Traitement de la navigation. Kapitel II. Behandlung der Schiffahrt. (507) Chapitre III. Concurrence déloyale. Kapitel III. Unlauterer Wettbewerb. (507) Chapitre IV. Traitement des ressortissants des puissances alliées et associées. Kapitel IV. Behandlung der Staatsangehörigen der alliierten und assoziierten Mächte. (508) Chapitre V. Clauses générales. Kapitel V. Allgemeine Bestimmungen. (509) Section II. Traités. Abschnitt II. Staatsverträge. (510) Section III. Dettes. Abschnitt III. Schulden. (516) Annexe. Anlage. (519) Section IV. Biens, Droits et Intérêts. Abschnitt IV. Güter, Rechte und Interessen. (525) Annexe. Anlage. (530) Section V. Contrats, prescriptions, jugements. Abschnitt V. Verträge, Verjährung, Urteile. (536) Annexe. Anlage. (539) I. Dispositions générales. I. Allgemeine Vorschriften. (539) II. Dispositions particulières à certaines catégories de contrats. II. Besondere Vorschriften über bestimmte Vertragsgattungen. (540) Positions dans les Bourses de valeurs et de commerce. Verträge an der Effekten- und Produktenbörse. (540) Gage. Verpfändung. (541) Effects de commerce. Handelspapiere. (541) III. Contrats dassurances. III. Versicherungsverträge. (542) Assurances contre l'incendie. Feuerversicherungen. (542) Assurances sur al vie. Lebensversicherungen. (543) Assurances maritimes. Seeversicherungen. (544) Autres assurances. Andere Versicherungen. (545) Réassurances. Rückversicherungen. (545) Section VI. Tribunal Arbitral Mixte. Abschnitt VI. Gemischter Schiedsgerichtshof. (546) Annexe. Anlage. (548) Section VII. Propriété industrielle. Abschnitt VII. Gewerbliches Eigentum. (549) Section VIII. Dispositions spéciales aux territoires transférés. Abschnitt VIII. Sonderbestimmungen für übertragene Gebiete. (555) Partie XI. Navigation Aérienne. Teil XI. Luftschiffahrt. (561) Partie XII. Ports, voies d'eau et voies ferrées. Teil XII. Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen. (562) Section I. Dispositions générales. Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. (562) Section II. Navigation. Abschnitt II. Schiffahrt. (565) Chapitre I. Liberté de navigation. Kapitel I. Freiheit der Schiffahrt. (565) Chapitre II. Clauses relatives au Danube. Kapitel II. Bestimmungen über die Donau. (566) Chapitre III. Régime des eaux. Kapitel III. Wasserrechtliche Fragen. (571) Section III. Chemins de fer. Abschnitt III. Eisenbahnen. (572) Chapitre I. Liberté de transit pour l'Autriche vers l'Adriatique. Kapitel I. Freiheit der Durchfuhr für Österreich gegen das Adriatische Meer. (572) Chapitre II. Clauses relatives aux transports internationaux. Kapitel II. Bestimmungen über zwischenstaatliche Beförderung. (573) Chapitre III. Matériel roulant. Kapitel III. Rollendes Material. (575) Chapitre IV. Transfert de lignes de chemins de fer. Kapitel IV. Übertragung von Eisenbahnlinien. (575) Chapitre V. Dispositions concernant certaines lignes de chemins de fer. Kapitel V. Bestimmungen über einzelne Eisenbahnlinien. (576) Chapitre VI. Dispositions transitoires. Kapitel VI. Übergangsbestimmungen. (579) Chapitre VII. Télégraphes et téléphones. Kapitel VII. Fernschreiber und Fernsprecher. (579) Section IV. Jugement des litiges et révision des clauses permanentes. Abschnitt IV. Entscheidung von Streitigkeiten und Nachprüfung der Bestimmungen mit dauernder Geltung. (581) Part XIII. Labour. Partie XIII. Travail. XIII. Teil. Arbeit. (582) Section I. Organisation of Labour. Section I. Organisation du Travail. Abschnitt I. Organisation der Arbeit. (582) Chapter I. Organisation. Chapitre Premier. Organisation. Kapitel I. Organisation. (584) Chapter II. Procedure. Chapitre II. Fonctionnement. Kapitel II. Verfahren. (592) Chapter III. general. Chapitre III. Prescriptions Générales. Kapitel III. Allgemeine Vorschriften. (606) Chapter IV. Transistory Provisions. Chapitre IV. Mesures transitoires. Kapitel IV. Übergangsbestimmungen. (608) Annex. Annexe. Anlage. (608) Section II. General principles. Section II. Principes généraux. Abschnitt II. Allgemeine Grundsätze. (610) Partie XIV. Clauses diverses. XIV. Teil. Verschiedene Bestimmungen. (614) Beilage 76. Entwurf eines Protokolls vom 2. September. Protocole. Protokoll. (621) Beilage 77. Entwurf einer Erklärung vom 2. September. Déclaration. Erklärung. (622) Beilage 78. Entwürfe einer besonderen Erklärung vom 2. und 10. September. Déclaration particulière. Besondere Erklärung. (623) Beilage 79. Ersuchen um Verlängerung der Frist zur Unterzeichnung. Délégation de l'Autriche Allemande. No. 1162. Deutschösterreichische Deleagtion Z. 1162. (624) Beilage 80. Verlängerung der Frist zur Unterzeichnung. Conférence de la Paix. Friedenskonferenz. (626) Beilage 81. Mitteilung über die Bereitwilligkeit zur Unterezeichnung und Übermittlung der Proteste der Nationalversammlung und der Ländervertreter. Délégation de l'Autriche Allemande. No. 1176. Deutschösterreichische Delegation. (627) Annexe 1. Déclaration de l'Assemblée nationale. Anlage 1. Beschluß der Nationalversammlung. (628) Annexe 2. Protestation des pays autrichiens allemands. Anlage 2. Protest der Länder Deutschösterreichs. (630) Beilage 82. Mitteilung über textliche Änderungen in den zu unterzeichnenden Urkunden. Conférence de la Paix. Secrétariat général, Quai d'Orsay. Friedenskonferenz. Generalsekretariat d'Orsay. (632) Beilage 83. Verzeichnis der Berichtigungen. Conférence de la Paix Secrétariat général Quai d'Orsay. Friedenskonferenz Generalsekretariat Quai d'Orsay. (633) Anmerkung: (633) Corrections typographiques à apporter au texte français des "Conditions de Paix avec l'Autriche" (634) Beilage 84. Bestätigung der Übereinstimmung der Texte vom 2. und 10. September. Conférence de la Paix. Le Président. Friedenskonferenz. Der präsident. (636) Beilage 85. Ansprache des Präsidenten der Friedenskonferenz vom 10. September. (637) [Karte]: Die Grenze an der March und die Gegend von Feldsberg und Hohenau. ( - ) [Karte]: Das Abstimmungsgebiet in Kärten. ( - ) [Karte]: Die Gegend von Gmünd. ( - ) Einband ( - ) Einband ( - )