Aktive und passive Schutzsysteme für Land- und Luftfahrzeuge
In: Wehrtechnik: WT, Volume 46, Issue 3, p. 25-29
ISSN: 0043-2172
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In: Wehrtechnik: WT, Volume 46, Issue 3, p. 25-29
ISSN: 0043-2172
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In: Wehrtechnik: WT, Volume 45, Issue 6, p. 70-72
ISSN: 0043-2172
World Affairs Online
In: Europäische Sicherheit & Technik: ES & T ; europäische Sicherheit, Strategie & Technik, Volume 65, Issue 7, p. 46-49
ISSN: 2193-746X
Die Nutzung von Luftfahrzeugen ist in unserer heutigen, globalisierten Welt nicht mehr wegzudenken. Als wesentlichen Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur weltweit nutzen wir diese, um schnell Waren über weite Strecken zu transportieren, aber auch für Urlaubs- und Geschäftsreisen. Für längere Strecken ist das Flugzeug stets das Mittel der Wahl. (Europäische Sicherheit & Technik / SWP)
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Die zunehmende Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes führt zu einem konstanten Anstieg des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, insbesondere auch der Gefahrguttransporte innerhalb der Europäischen Union. Mit den längeren grenzüberschreitenden Transportwegen steigt die Gefahr von Unfällen, welche bei Gefahrguttransporten aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials in der Regel schwerwiegendere Folgen als bei gewöhnlichen Gütertransporten nach sich ziehen. Die daran anknüpfenden, praktisch wichtigen Haftungsfragen für entstandene Schäden Dritter, also der Personen, die nicht am Transportrechtsverhältnis zwischen Absender, Transporteur und Empfänger beteiligt sind, sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Behandelt werden alle fünf Verkehrszweige: Straßengüterverkehr, Schienengüterverkehr, Binnenschiffahrt, Seeschiffahrt sowie Luftfrachtverkehr. Dabei konzentriert sich die Darstellung auf bereits bestehende völkerrechtliche Übereinkommen (CRTD, HNS-Übereinkommen, CRDNI-Entwurf, Zweites Römer Haftungsabkommen, Ölhaftungs- und Fondsübereinkommen, Pariser und Wiener Übereinkommen), auch wenn diese größtenteils noch nicht in Kraft und daher in der Praxis nicht anwendbar sind. Die daraus resultierenden Haftungslücken müssen derzeit noch durch das vom nationalen Internationalen Privatrecht berufene nationale Recht geschlossen werden. Wie dies nach geltendem Recht geschieht und welche haftungsrechtlichen Unterschiede sich hierbei hinsichtlich der Haftung für Gefahrguttransporte ergeben, wird exemplarisch am Beispiel der deutschen, französischen und englischen Rechtsordnung dargestellt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser eingehenden Analyse entwickelt die Verfasserin Vorschläge für die überfällige Rechtsvereinheitlichung auf europäischer Ebene. - Die zunehmende Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes führt zu einem konstanten Anstieg des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, insbesondere auch der Gefahrguttransporte innerhalb der Europäischen Union. Mit den längeren grenzüberschreitenden Transportwegen steigt die Gefahr von Unfällen, welche bei Gefahrguttransporten aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials in der Regel schwerwiegendere Folgen als bei gewöhnlichen Gütertransporten nach sich ziehen. Die daran anknüpfenden, praktisch wichtigen Haftungsfragen für entstandene Schäden Dritter, also der Personen, die nicht am Transportrechtsverhältnis zwischen Absender, Transporteur und Empfänger beteiligt sind, sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Behandelt werden alle fünf Verkehrszweige: Straßengüterverkehr, Schienengüterverkehr, Binnenschiffahrt, Seeschiffahrt sowie Luftfrachtverkehr. Dabei konzentriert sich die Darstellung auf bereits bestehende völkerrechtliche Übereinkommen (CRTD, HNS-Übereinkommen, CRDNI-Entwurf, Zweites Römer Haftungsabkommen, Ölhaftungs- und Fondsübereinkommen, Pariser und Wiener Übereinkommen), auch wenn diese größtenteils noch nicht in Kraft und daher in der Praxis nicht anwendbar sind. Die daraus resultierenden Haftungslücken müssen derzeit noch durch das vom nationalen Internationalen Privatrecht berufene nationale Recht geschlossen werden. Wie dies nach geltendem Recht geschieht und welche haftungsrechtlichen Unterschiede sich hierbei hinsichtlich der Haftung für Gefahrguttransporte ergeben, wird exemplarisch am Beispiel der deutschen, französischen und englischen Rechtsordnung dargestellt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser eingehenden Analyse entwickelt die Verfasserin Vorschläge für die überfällige Rechtsvereinheitlichung auf europäischer Ebene.
In: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?gs-1/6352
Die zunehmende Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes führt zu einem konstanten Anstieg des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, insbesondere auch der Gefahrguttransporte innerhalb der Europäischen Union. Mit den längeren grenzüberschreitenden Transportwegen steigt die Gefahr von Unfällen, welche bei Gefahrguttransporten aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials in der Regel schwerwiegendere Folgen als bei gewöhnlichen Gütertransporten nach sich ziehen. Die daran anknüpfenden, praktisch wichtigen Haftungsfragen für entstandene Schäden Dritter, also der Personen, die nicht am Transportrechtsverhältnis zwischen Absender, Transporteur und Empfänger beteiligt sind, sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Behandelt werden alle fünf Verkehrszweige: Straßengüterverkehr, Schienengüterverkehr, Binnenschiffahrt, Seeschiffahrt sowie Luftfrachtverkehr. Dabei konzentriert sich die Darstellung auf bereits bestehende völkerrechtliche Übereinkommen (CRTD, HNS-Übereinkommen, CRDNI-Entwurf, Zweites Römer Haftungsabkommen, Ölhaftungs- und Fondsübereinkommen, Pariser und Wiener Übereinkommen), auch wenn diese größtenteils noch nicht in Kraft und daher in der Praxis nicht anwendbar sind. Die daraus resultierenden Haftungslücken müssen derzeit noch durch das vom nationalen Internationalen Privatrecht berufene nationale Recht geschlossen werden. Wie dies nach geltendem Recht geschieht und welche haftungsrechtlichen Unterschiede sich hierbei hinsichtlich der Haftung für Gefahrguttransporte ergeben, wird exemplarisch am Beispiel der deutschen, französischen und englischen Rechtsordnung dargestellt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser eingehenden Analyse entwickelt die Verfasserin Vorschläge für die überfällige Rechtsvereinheitlichung auf europäischer Ebene. ; peerReviewed
BASE
Die zunehmende Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes führt zu einem konstanten Anstieg des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, insbesondere auch der Gefahrguttransporte innerhalb der Europäischen Union. Mit den längeren grenzüberschreitenden Transportwegen steigt die Gefahr von Unfällen, welche bei Gefahrguttransporten aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials in der Regel schwerwiegendere Folgen als bei gewöhnlichen Gütertransporten nach sich ziehen. Die daran anknüpfenden, praktisch wichtigen Haftungsfragen für entstandene Schäden Dritter, also der Personen, die nicht am Transportrechtsverhältnis zwischen Absender, Transporteur und Empfänger beteiligt sind, sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Behandelt werden alle fünf Verkehrszweige: Straßengüterverkehr, Schienengüterverkehr, Binnenschiffahrt, Seeschiffahrt sowie Luftfrachtverkehr. Dabei konzentriert sich die Darstellung auf bereits bestehende völkerrechtliche Übereinkommen (CRTD, HNS-Übereinkommen, CRDNI-Entwurf, Zweites Römer Haftungsabkommen, Ölhaftungs- und Fondsübereinkommen, Pariser und Wiener Übereinkommen), auch wenn diese größtenteils noch nicht in Kraft und daher in der Praxis nicht anwendbar sind. Die daraus resultierenden Haftungslücken müssen derzeit noch durch das vom nationalen Internationalen Privatrecht berufene nationale Recht geschlossen werden. Wie dies nach geltendem Recht geschieht und welche haftungsrechtlichen Unterschiede sich hierbei hinsichtlich der Haftung für Gefahrguttransporte ergeben, wird exemplarisch am Beispiel der deutschen, französischen und englischen Rechtsordnung dargestellt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser eingehenden Analyse entwickelt die Verfasserin Vorschläge für die überfällige Rechtsvereinheitlichung auf europäischer Ebene.
BASE
Die zunehmende Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes führt zu einem konstanten Anstieg des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, insbesondere auch der Gefahrguttransporte innerhalb der Europäischen Union. Mit den längeren grenzüberschreitenden Transportwegen steigt die Gefahr von Unfällen, welche bei Gefahrguttransporten aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials in der Regel schwerwiegendere Folgen als bei gewöhnlichen Gütertransporten nach sich ziehen. Die daran anknüpfenden, praktisch wichtigen Haftungsfragen für entstandene Schäden Dritter, also der Personen, die nicht am Transportrechtsverhältnis zwischen Absender, Transporteur und Empfänger beteiligt sind, sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Behandelt werden alle fünf Verkehrszweige: Straßengüterverkehr, Schienengüterverkehr, Binnenschiffahrt, Seeschiffahrt sowie Luftfrachtverkehr. Dabei konzentriert sich die Darstellung auf bereits bestehende völkerrechtliche Übereinkommen (CRTD, HNS-Übereinkommen, CRDNI-Entwurf, Zweites Römer Haftungsabkommen, Ölhaftungs- und Fondsübereinkommen, Pariser und Wiener Übereinkommen), auch wenn diese größtenteils noch nicht in Kraft und daher in der Praxis nicht anwendbar sind. Die daraus resultierenden Haftungslücken müssen derzeit noch durch das vom nationalen Internationalen Privatrecht berufene nationale Recht geschlossen werden. Wie dies nach geltendem Recht geschieht und welche haftungsrechtlichen Unterschiede sich hierbei hinsichtlich der Haftung für Gefahrguttransporte ergeben, wird exemplarisch am Beispiel der deutschen, französischen und englischen Rechtsordnung dargestellt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser eingehenden Analyse entwickelt die Verfasserin Vorschläge für die überfällige Rechtsvereinheitlichung auf europäischer Ebene.
Die zunehmende Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes führt zu einem konstanten Anstieg des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, insbesondere auch der Gefahrguttransporte innerhalb der Europäischen Union. Mit den längeren grenzüberschreitenden Transportwegen steigt die Gefahr von Unfällen, welche bei Gefahrguttransporten aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials in der Regel schwerwiegendere Folgen als bei gewöhnlichen Gütertransporten nach sich ziehen. Die daran anknüpfenden, praktisch wichtigen Haftungsfragen für entstandene Schäden Dritter, also der Personen, die nicht am Transportrechtsverhältnis zwischen Absender, Transporteur und Empfänger beteiligt sind, sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Behandelt werden alle fünf Verkehrszweige: Straßengüterverkehr, Schienengüterverkehr, Binnenschiffahrt, Seeschiffahrt sowie Luftfrachtverkehr. Dabei konzentriert sich die Darstellung auf bereits bestehende völkerrechtliche Übereinkommen (CRTD, HNS-Übereinkommen, CRDNI-Entwurf, Zweites Römer Haftungsabkommen, Ölhaftungs- und Fondsübereinkommen, Pariser und Wiener Übereinkommen), auch wenn diese größtenteils noch nicht in Kraft und daher in der Praxis nicht anwendbar sind. Die daraus resultierenden Haftungslücken müssen derzeit noch durch das vom nationalen Internationalen Privatrecht berufene nationale Recht geschlossen werden. Wie dies nach geltendem Recht geschieht und welche haftungsrechtlichen Unterschiede sich hierbei hinsichtlich der Haftung für Gefahrguttransporte ergeben, wird exemplarisch am Beispiel der deutschen, französischen und englischen Rechtsordnung dargestellt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser eingehenden Analyse entwickelt die Verfasserin Vorschläge für die überfällige Rechtsvereinheitlichung auf europäischer Ebene.
In: Wehrtechnik: WT, Volume 22, Issue 6, p. 30-35
ISSN: 0043-2172
World Affairs Online
In: Griephan Wehrdienst: wöchentliche Informationen zum wehrtechnischen Geschäft, Volume 38, Issue 38, p. 3
ISSN: 1611-0900
In: Abhandlungen zum schweizerischen Recht N.F. H.90