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361 Ergebnisse
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In: Schriftenreihe Annales Universitatis Saraviensis
In: Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Abteilung 30
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 36, Heft 23, S. VII
ISSN: 0949-7676, 0012-1347
In: Vorträge, Reden und Berichte aus dem Europa-Institut 21
In: Finanzwissenschaftliche Schriften Band 37
Eine über das bereits erreichte Mass hinausgehende Harmonisierung der europäischen Umsatzsteuersysteme ist Voraussetzung für die Abschaffung der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft; sie bildet damit ein Kernstück der für 1992 anvisierten Vollendung des europäischen Binnenmarktes. Die Darstellung des mit Gründung der EG in 1958 begonnenen Prozesses der Umsatzsteuerharmonisierung macht u.a. deutlich, dass Steuerharmonisierung keinesfalls einseitig als Opfer nationaler Steuerpolitik an das übergeordnete Ziel der europäischen Integration interpretiert werden darf. Steuerharmonisierung kann im Gegenteil mit dazu beitragen, in jedem einzelnen Mitgliedsstaat der EG rationale Steuerpolitik gegen festgefahrene innenpolitische Strukturen durchzusetzen.
In: Finanzwissenschaftliche Schriften
Eine über das bereits erreichte Mass hinausgehende Harmonisierung der europäischen Umsatzsteuersysteme ist Voraussetzung für die Abschaffung der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft; sie bildet damit ein Kernstück der für 1992 anvisierten Vollendung des europäischen Binnenmarktes. Die Darstellung des mit Gründung der EG in 1958 begonnenen Prozesses der Umsatzsteuerharmonisierung macht u.a. deutlich, dass Steuerharmonisierung keinesfalls einseitig als Opfer nationaler Steuerpolitik an das übergeordnete Ziel der europäischen Integration interpretiert werden darf. Steuerharmonisierung kann im Gegenteil mit dazu beitragen, in jedem einzelnen Mitgliedsstaat der EG rationale Steuerpolitik gegen festgefahrene innenpolitische Strukturen durchzusetzen.
Eine über das bereits erreichte Mass hinausgehende Harmonisierung der europäischen Umsatzsteuersysteme ist Voraussetzung für die Abschaffung der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft; sie bildet damit ein Kernstück der für 1992 anvisierten Vollendung des europäischen Binnenmarktes. Die Darstellung des mit Gründung der EG in 1958 begonnenen Prozesses der Umsatzsteuerharmonisierung macht u.a. deutlich, dass Steuerharmonisierung keinesfalls einseitig als Opfer nationaler Steuerpolitik an das übergeordnete Ziel der europäischen Integration interpretiert werden darf. Steuerharmonisierung kann im Gegenteil mit dazu beitragen, in jedem einzelnen Mitgliedsstaat der EG rationale Steuerpolitik gegen festgefahrene innenpolitische Strukturen durchzusetzen.
BASE
Eine über das bereits erreichte Mass hinausgehende Harmonisierung der europäischen Umsatzsteuersysteme ist Voraussetzung für die Abschaffung der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft; sie bildet damit ein Kernstück der für 1992 anvisierten Vollendung des europäischen Binnenmarktes. Die Darstellung des mit Gründung der EG in 1958 begonnenen Prozesses der Umsatzsteuerharmonisierung macht u.a. deutlich, dass Steuerharmonisierung keinesfalls einseitig als Opfer nationaler Steuerpolitik an das übergeordnete Ziel der europäischen Integration interpretiert werden darf. Steuerharmonisierung kann im Gegenteil mit dazu beitragen, in jedem einzelnen Mitgliedsstaat der EG rationale Steuerpolitik gegen festgefahrene innenpolitische Strukturen durchzusetzen.
BASE
In: Die Integration Europas, S. 254-273
Gegenstand der Untersuchung ist die Bewältigung des Spannungsverhältnisses zwischen nationaler Steuersouveränität und der Notwendigkeit der Steuerharmonisierung bei der Verwirklichung des Binnenmarktes, zwischen nationalstaatlichen Partikularinteressen und integrationspolitischer Dynamik. Hierzu wird zunächst die Entwicklung der Steuerpolitik der Gemeinschaft von 1958 bis 1984 behandelt. Der Verfasser zeigt, daß Erfolge bei der Steuerharmonisierung an mehrere Bedingungen geknüpft waren wie die Vermeidung starker Eingriffe in die nationale Steuerhoheit, Einnahmenstabilität und Umsetzbarkeit durch nationale Steuerverwaltungen. Auch die zweite Phase, deren Beginn durch das Binnenmarktprogramm 1985 markiert wird, ist durch die Bemühungen der Mitgliedsstaaten zur Minimierung nationaler Anpassungsleistungen charakterisiert. Dennoch hat die integrationspolitische und ökonomische Dynamik des Binnenmarktprojektes verglichen mit der ersten Phase deutliche Harmonisierungsfortschritte erzielt (Mehrwertsteuerharmonisierung). Aus steuerrechtlicher Sicht stehen der Verwirklichung des Binnenmarktes keine Hindernisse mehr entgegen. (ICE)
In: Arbeitspapiere zur mathematischen Wirtschaftsforschung 112
In: Finanzwissenschaftliche Schriften Band 33
Der Einsatz spezifischer Gütersteuern für protektionistische Zwecke findet in der finanz- und aussenhandelstheoretischen Literatur nicht die gebotene Beachtung. Zwar geben souveräne Staaten aufgrund der grösseren Monopolmacht stets Zöllen gegenüber spezifischen Gütersteuern den Vorzug, wenn es darum geht, Terms-of-trade-Verbesserungen zum eigenen Vorteil durchzusetzen. Das second best Instrument spezifischer Gütersteuern gewinnt aber an Relevanz, wenn die betrachteten Länder in ihrer Zollpolitik Restriktionen unterliegen. Die vorliegende Arbeit untersucht für den Fall von zwei Ländern mögliche Steuerkonfliktverläufe und zeigt im Rahmen eines Verhandlungsmodells Harmonisierungschancen auf. Der Rahmen der Analyse wird durch die Beachtung von Handel zwischen Steuerunion und Drittländern erweitert. Schliesslich werden die Wohlfahrtswirkungen spezifischer Güterbesteuerung in der Zollunion untersucht.