Abfuhrverpflichtungen Dritter im Steuerrecht
Im österreichischen Steuerrecht sind nicht nur die Schuldner einer Steuer verpflichtet, diese an das Finanzamt abzuführen, vielmehr greift der Gesetzgeber zur Einhebung von diversen Steuern auf am Steuerschuldverhältnis formal unbeteiligte Dritte zurück. So wird im Bereich der Lohnsteuer, der Kapitalertragsteuer, der Immobilienertragsteuer, der Abzugsteuer beschränkt Steuerpflichtiger, der Umsatzsteuer bei ausländischen Unternehmern, sowie beim Wohnbauförderungsbeitrag jeweils eine am Steuerschuldverhältnis unbeteiligte Person ex lege für die Abfuhr und die damit einhergehenden Pflichten in Anspruch genommen. Missachtet der Abfuhrverpflichtete seine ihm auferlegten Verpflichtungen, treten verschiedene Mechanismen zur Sicherung des Abgabenanspruchs, wie insbesondere die Haftung des Inpflichtgenommenen ein. Der Gesetzgeber hat jedoch bestimmte Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Verfassungskonformität einer solchen Verpflichtung gewährleisten. Diese Rahmenbedingungen wurden erstmals im Erkenntnis vom Verfassungsgerichtshof zur Spekulationsertragsteuer genau erörtert und im sogenannten KESt-neu-Erkenntnis bestätigt. So erfordert diese Verpflichtung allen voran eine qualifizierte Beziehung wirtschaftlicher oder rechtlicher Art zwischen dem Steuerschuldner und dem Entrichtungspflichtigen. Die Mitwirkungspflichten müssen jedoch im Verhältnis zu der Art und dem Umfang der zum Primärschuldner bestehenden Beziehungen stehen. Auch wenn nach der Auffassung des Verfassungsgerichtshofs diese Abfuhrverpflichtungen im Einklang mit der Verfassung stehen, bleibt die zunehmende Auslagerung der Einhebung vom Finanzamt auf am Steuerschuldverhältnis unbeteiligte Dritte nicht zuletzt aufgrund der diesen dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen problematisch. ; In Austrian tax law are not only the taxpayers obligated to pay the tax to the finance office, also third parties, that are not formally involved in the debt obligation, have to do this for the taxpayers of some kind of taxes. The legislature obligates third parties to transfer the tax to the finance office at parts of the income tax, the value added tax and at the dues to residential building subsidies. If the third party does not fulfill this obligation, different mechanisms, e.g. the liability of the third party, ensure the claim of the finance office. But the legislature has to consider the constitutional rules. These rules have been discussed by the Constitutional Court, which said that there has to be a qualified economic or legal relationship between the taxpayer and the obligated person. These obligations of the third party have to be in direct proportion to the specification and dimension of the relationship. An increasing outsourcing of obligations of the finance office is because of the economic disadvantage of the obligated persons still questionable. ; von Markus Raffer ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2013 ; (VLID)233836