Tötungsdelikte
In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, Band 2, Heft 2, S. 1-1
ISSN: 1862-7080
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In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, Band 2, Heft 2, S. 1-1
ISSN: 1862-7080
In: Sozialwissenschaftlicher Fachinformationsdienst, Band 2, S. 9-42
Immer wieder und besonders auch in jüngster Zeit werden spektakuläre Fälle von Tötungen an Kindern bekannt, die die Öffentlichkeit aufwühlen. Alle Fälle verweisen auf gesellschaftliche und politische Fragen, die bereits seit geraumer Zeit diskutiert werden. Vor dem Hintergrund einiger skizzierter Fälle und der dadurch intensivierten Debatten um Reaktions- und Präventionsmöglichkeiten stellen sich Fragen nach Ausmaß, Phänomenologie und Genese von Tötungsdelikten an Kindern. In dem vorliegenden Beitrag werden, nach einer Einführung in die Datenlage in Deutschland, anhand amtlicher Kriminalstatistiken ausgewählte Befunde deutscher und internationaler Untersuchungen zu diesem Thema vorgestellt. Abschließend werden einige im Hinblick auf die Entwicklung von Präventionsstrategien zentrale offene Forschungsfragen skizziert. Unter "Tötungsdelikten an Kindern" werden hier vollendete vorsätzliche Tötungen aller Kinder ab Geburt bis zum Alter von unter 14 Jahren verstanden. Die Grenzziehungen in Bezug auf das Alter folgen dem im deutschen Strafrecht üblichen Verständnis vom Lebensbeginn einerseits und der Abgrenzung des Kindes- vom Jugendlichenalter andererseits. Die Beschränkung auf vollendete, vorsätzliche Tötungsdelikte dient dem Ziel, diejenigen Taten, die eine im umgangssprachlichen Sinn absichtliche Tötung eines Kindes darstellen, möglichst vollständig einzubeziehen. Soweit dargestellte Untersuchungen andere Abgrenzungskriterien verwenden, wird dies kenntlich gemacht. Da nicht wenige einschlägige Studien sich auf Tötungen durch biologische und soziale Eltern konzentrieren, sei ausdrücklich erwähnt, dass der vorliegende Bericht nicht grundsätzlich auf die Thematik der Tötungen durch Eltern beschränkt ist. Gleichwohl bildet aufgrund der Phänomenologie von Tötungsdelikten an Kindern und der bisherigen Forschungslage dieser Bereich einen eindeutigen Schwerpunkt. (ICD2)
In: Sozialwissenschaftlicher Fachinformationsdienst soFid, Heft Kriminalsoziologie und Rechtssoziologie 2006/2, S. 9-42
Immer wieder und besonders auch in jüngster Zeit werden spektakuläre Fälle von Tötungen an Kindern bekannt, die die Öffentlichkeit aufwühlen. Alle Fälle verweisen auf gesellschaftliche und politische Fragen, die bereits seit geraumer Zeit diskutiert werden. Vor dem Hintergrund einiger skizzierter Fälle und der dadurch intensivierten Debatten um Reaktions- und Präventionsmöglichkeiten stellen sich Fragen nach Ausmaß, Phänomenologie und Genese von Tötungsdelikten an Kindern. In dem vorliegenden Beitrag werden, nach einer Einführung in die Datenlage in Deutschland, anhand amtlicher Kriminalstatistiken ausgewählte Befunde deutscher und internationaler Untersuchungen zu diesem Thema vorgestellt. Abschließend werden einige im Hinblick auf die Entwicklung von Präventionsstrategien zentrale offene Forschungsfragen skizziert. Unter 'Tötungsdelikten an Kindern' werden hier vollendete vorsätzliche Tötungen aller Kinder ab Geburt bis zum Alter von unter 14 Jahren verstanden. Die Grenzziehungen in Bezug auf das Alter folgen dem im deutschen Strafrecht üblichen Verständnis vom Lebensbeginn einerseits und der Abgrenzung des Kindes- vom Jugendlichenalter andererseits. Die Beschränkung auf vollendete, vorsätzliche Tötungsdelikte dient dem Ziel, diejenigen Taten, die eine im umgangssprachlichen Sinn absichtliche Tötung eines Kindes darstellen, möglichst vollständig einzubeziehen. Soweit dargestellte Untersuchungen andere Abgrenzungskriterien verwenden, wird dies kenntlich gemacht. Da nicht wenige einschlägige Studien sich auf Tötungen durch biologische und soziale Eltern konzentrieren, sei ausdrücklich erwähnt, dass der vorliegende Bericht nicht grundsätzlich auf die Thematik der Tötungen durch Eltern beschränkt ist. Gleichwohl bildet aufgrund der Phänomenologie von Tötungsdelikten an Kindern und der bisherigen Forschungslage dieser Bereich einen eindeutigen Schwerpunkt. (ICD2)
Die Handhabung des Mordparagrafen (§ 211 StGB) und seine Abgrenzung zum Totschlag erweisen sich als höchst unbefriedigend. Dies ist umso misslicher, als § 211 StGB die Höchststrafe, lebenslange Freiheitsstrafe, zwingend anordnet. So existiert weder ein überzeugendes Abgrenzungskonzept, noch stellt die zunehmend favorisierte restriktive Interpretation der Einzelmerkmale des Mordtatbestands eine überzeugende Lösung dar. Über die Reformbedürftigkeit der Tötungstatbestände gibt es seit langem einen Konsens, aber nicht darüber, wie eine solche Reform aussehen könnte. Anette Grünewald untersucht, wie sich das vorsätzliche Tötungsdelikt dogmatisch und normativ schlüssig voneinander abstufen lässt. Dem zugrunde gelegten freiheitstheoretischen Ansatz entsprechend lässt sich eine solche Abstufung nur mit Kriterien leisten, die sich als spezifisch rechtliche und nicht nur als sittliche oder moralische ausweisen lassen. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
In: Kriminalistik + [und] Kriminologie 5
Literaturverz. S. 165 - 173
In: Schriften für die Strafrechtspraxis
In: ZAP-Arbeitsbücher
In: Bonner rechtswissenschaftliche Abhandlungen 75
In: Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes: djbZ, Band 18, Heft 1, S. 20-26
ISSN: 2942-3163
In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, Band 2, Heft 2, S. 2-10
ISSN: 1862-7080
In: Bonner rechtswissenschaftliche Abhandlungen 75
In: Sicherheit
In: Polizeiwissenschaft und Sicherheitsforschung im Kontext Band 14
In: Nomos eLibrary
In: Politikwissenschaft
Das Phänomen der gemeinschaftlichen Tatbegehung ist spätestens seit Anfang des letzten Jahrhunderts gut erforscht. Aus den vorhandenen Studien ist bekannt, dass das sogenannte Co-offending insbesondere bei Vermögensdelikten auftritt und jugendliche Täter:innen den größten Anteil der gemeinschaftlich handelnden Täter:innen ausmachen. Aufgrund dieser Umstände hat die Forschung sich lange auf diese Forschungsschwerpunkte fokussiert. Erkenntnisse zum Feld der Gewaltdelikte, speziell der Tötungsdelikte, liegen weniger vor. Nach Ansicht diverser Autor:innen ist eine deliktübergreifende Betrachtung nicht sinnvoll, da die Unterschiede zwischen den Taten zu groß sind. Diese Arbeit untersucht das Phänomen der gemeinschaftlich begangenen vorsätzlichen Tötungsdelikte (versucht oder vollendet) und differenziert zwischen Taten, die von Gruppen und Duos begangen werden. Die Taten werden in ihrer Gesamtheit betrachtet, das heißt, dass sowohl Vortatphase als auch Tat- und Nachtatphase Gegenstand der Untersuchung sind. So soll die Arbeit einen Beitrag zu einem besseren Verständnis gemeinschaftlich begangener Tötungsdelikte leisten.
Die vorliegende Arbeit analysiert die empirische Forschung der letzten Jahrzehnte unter besonderer Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen Methodologie und Erkenntnismöglichkeiten.