Werner Heun/Christian Starck (Hrsg.): Das Gesetz. Fünftes Deutsch-Taiwanesisches Kolloquium am 1. und 2. April 2011 an der Georg-August-Universität Göttingen
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 138, Heft 4, S. 652
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In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 138, Heft 4, S. 652
Die Darstellung der Institution »ältere Privatdozentur« im ersten Teil wird im zweiten Band durch biographische Skizzen von 32 Privatdozenten des Sommersemesters 1812 ergänzt. Sie verdeutlichen, dass die Privatdozentur nur für wenige eine Pflanzschule künftiger Professoren war, als die sie der Göttinger Orientalist Michaelis 1773 bezeichnete - nur sechs Privatdozenten erreichten eine Professur. Der Regelfall war ein nicht habilitierter Privatlehrer ohne Berufungsaussicht, der mit seinem Zweitberuf den gehaltlosen Privatdozenten in sich ernährte. Das Karrierespektrum in der gewählten Stichprobe ist weit gefächert: es reicht von dem bedeutenden Arabistikprofessor G. W. Freytag an der Universität Bonn bis zum örtlichen Notar J. G. Quentin, der am Rande des akademischen Proletariats stand, bis hin zu dem jung dahingegangenen Autor Ernst Schulze, der für Cäcilie Tychsen einfühlsame Poesie schrieb und posthum zu einem Lieblingsdichter seiner Zeit wurde. Die Stichprobe schließt den Friseurgesellen Ch. Focke ein, der sich zum Mathematikdozenten aufschwang, sowie den Musicus J. N. Forkel, einen Mitbegründer der Musikwissenschaft. Die Arbeit beruht vor allem auf den Akten des Universitätsarchivs und führt daher viele Aspekte des alltäglichen Mit- und Gegeneinanders an der Georgia Augusta auf, die im ausführlichen Personen- und Sachregister aufgeführt sind. Abgerundet werden die Einsichten in den akademischen Alltag durch den Blick auf andere Universitäten: von Salamanca, zu dessen Promotionsbräuchen auch der Stierkampf gehörte, bis hin zur Erfurter Universität, an der man eine Promotion kaufen konnte und darüber hinaus auf W. von Humboldts Neugründung, die sich 1810 am östlichen Horizont zeigte. - Die Darstellung der Institution »ältere Privatdozentur« im ersten Teil wird im zweiten Band durch biographische Skizzen von 32 Privatdozenten des Sommersemesters 1812 ergänzt. Sie verdeutlichen, dass die Privatdozentur nur für wenige eine Pflanzschule künftiger Professoren war, als die sie der Göttinger Orientalist Michaelis 1773 bezeichnete - nur sechs Privatdozenten erreichten eine Professur. Der Regelfall war ein nicht habilitierter Privatlehrer ohne Berufungsaussicht, der mit seinem Zweitberuf den gehaltlosen Privatdozenten in sich ernährte. Das Karrierespektrum in der gewählten Stichprobe ist weit gefächert: es reicht von dem bedeutenden Arabistikprofessor G. W. Freytag an der Universität Bonn bis zum örtlichen Notar J. G. Quentin, der am Rande des akademischen Proletariats stand, bis hin zu dem jung dahingegangenen Autor Ernst Schulze, der für Cäcilie Tychsen einfühlsame Poesie schrieb und posthum zu einem Lieblingsdichter seiner Zeit wurde. Die Stichprobe schließt den Friseurgesellen Ch. Focke ein, der sich zum Mathematikdozenten aufschwang, sowie den Musicus J. N. Forkel, einen Mitbegründer der Musikwissenschaft. Die Arbeit beruht vor allem auf den Akten des Universitätsarchivs und führt daher viele Aspekte des alltäglichen Mit- und Gegeneinanders an der Georgia Augusta auf, die im ausführlichen Personen- und Sachregister aufgeführt sind. Abgerundet werden die Einsichten in den akademischen Alltag durch den Blick auf andere Universitäten: von Salamanca, zu dessen Promotionsbräuchen auch der Stierkampf gehörte, bis hin zur Erfurter Universität, an der man eine Promotion kaufen konnte und darüber hinaus auf W. von Humboldts Neugründung, die sich 1810 am östlichen Horizont zeigte.
In: Ergänzungsbände zum Reallexikon der germanischen Altertumskunde 15
In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde - Ergänzungsbände 15
Dieses zweibändige Werk beleuchtet erstmals umfassend die Geschichte der Privatdozentur an der Georg August-Universität in Göttingen von ihrer Frühzeit bis zum Erlass der ersten selbständigen "Habilitationsordnung" im Jahr 1831. Eingehend untersucht sie eine Stichprobe der Privatdozenten des SS 1812. Damals lehrten über 70% der Privatdozenten ohne Habilitation auf Basis ihrer Promotion als lesende Doktoren oder als Magister legens. Der erste Band bietet eine detaillierte Untersuchung des bisher nicht erforschten Promotionswesens der vier Fakultäten und geht auf die Disputationspraxis ein. Wie promovierte man in einer Zeit, in der alles auf Latein abgemacht wurde: die Thesen und/oder Dissertation, das Rigorosum des Examens und die Inauguraldisputation? Für die Habilitation war nur eine weitere Disputation notwendig. Zwar war die Georgia Augusta um 1800 die wohl bedeutendste Universität ihrer Zeit, aber ihre Regelungen zur Promotion und Habilitation und die eingehend untersuchte "Observanz" der Prüfungspraxis waren nicht selten zweierlei. Die Darstellung der Institution "ältere Privatdozentur" im ersten Teil wird im zweiten Band durch biographische Skizzen von 32 Privatdozenten des Sommersemesters 1812 ergänzt. Sie verdeutlichen, dass die Privatdozentur nur für wenige eine Pflanzschule künftiger Professoren war, als die sie der Göttinger Orientalist Michaelis 1773 bezeichnete — nur sechs Privatdozenten erreichten eine Professur. Der Regelfall war ein nicht habilitierter Privatlehrer ohne Berufungsaussicht, der mit seinem Zweitberuf den gehaltlosen Privatdozenten in sich ernährte. Das Karrierespektrum in der gewählten Stichprobe ist weit gefächert: es reicht von dem bedeutenden Arabistikprofessor G. W. Freytag an der Universität Bonn bis zum örtlichen Notar J. G. Quentin, der am Rande des akademischen Proletariats stand, bis hin zu dem jung dahingegangenen Autor Ernst Schulze, der für Cäcilie Tychsen einfühlsame Poesie schrieb und posthum zu einem Lieblingsdichter seiner Zeit wurde. Die Stichprobe schließt den Friseurgesellen Ch. Focke ein, der sich zum Mathematikdozenten aufschwang, sowie den Musicus J. N. Forkel, einen Mitbegründer der Musikwissenschaft. Die Arbeit beruht vor allem auf den Akten des Universitätsarchivs und führt daher viele Aspekte des alltäglichen Mit- und Gegeneinanders an der Georgia Augusta auf, die im ausführlichen Personen- und Sachregister aufgeführt sind. Abgerundet werden die Einsichten in den akademischen Alltag durch den Blick auf andere Universitäten: von Salamanca, zu dessen Promotionsbräuchen auch der Stierkampf gehörte, bis hin zur Erfurter Universität, an der man eine Promotion kaufen konnte und darüber hinaus auf W. von Humboldts Neugründung, die sich 1810 am östlichen Horizont zeigte. - Dieses zweibändige Werk beleuchtet erstmals umfassend die Geschichte der Privatdozentur an der Georg August-Universität in Göttingen von ihrer Frühzeit bis zum Erlass der ersten selbständigen "Habilitationsordnung" im Jahr 1831. Eingehend untersucht sie eine Stichprobe der Privatdozenten des SS 1812. Damals lehrten über 70% der Privatdozenten ohne Habilitation auf Basis ihrer Promotion als lesende Doktoren oder als Magister legens. Der erste Band bietet eine detaillierte Untersuchung des bisher nicht erforschten Promotionswesens der vier Fakultäten und geht auf die Disputationspraxis ein. Wie promovierte man in einer Zeit, in der alles auf Latein abgemacht wurde: die Thesen und/oder Dissertation, das Rigorosum des Examens und die Inauguraldisputation? Für die Habilitation war nur eine weitere Disputation notwendig. Zwar war die Georgia Augusta um 1800 die wohl bedeutendste Universität ihrer Zeit, aber ihre Regelungen zur Promotion und Habilitation und die eingehend untersuchte "Observanz" der Prüfungspraxis waren nicht selten zweierlei. Die Darstellung der Institution "ältere Privatdozentur" im ersten Teil wird im zweiten Band durch biographische Skizzen von 32 Privatdozenten des Sommersemesters 1812 ergänzt. Sie verdeutlichen, dass die Privatdozentur nur für wenige eine Pflanzschule künftiger Professoren war, als die sie der Göttinger Orientalist Michaelis 1773 bezeichnete — nur sechs Privatdozenten erreichten eine Professur. Der Regelfall war ein nicht habilitierter Privatlehrer ohne Berufungsaussicht, der mit seinem Zweitberuf den gehaltlosen Privatdozenten in sich ernährte. Das Karrierespektrum in der gewählten Stichprobe ist weit gefächert: es reicht von dem bedeutenden Arabistikprofessor G. W. Freytag an der Universität Bonn bis zum örtlichen Notar J. G. Quentin, der am Rande des akademischen Proletariats stand, bis hin zu dem jung dahingegangenen Autor Ernst Schulze, der für Cäcilie Tychsen einfühlsame Poesie schrieb und posthum zu einem Lieblingsdichter seiner Zeit wurde. Die Stichprobe schließt den Friseurgesellen Ch. Focke ein, der sich zum Mathematikdozenten aufschwang, sowie den Musicus J. N. Forkel, einen Mitbegründer der Musikwissenschaft. Die Arbeit beruht vor allem auf den Akten des Universitätsarchivs und führt daher viele Aspekte des alltäglichen Mit- und Gegeneinanders an der Georgia Augusta auf, die im ausführlichen Personen- und Sachregister aufgeführt sind. Abgerundet werden die Einsichten in den akademischen Alltag durch den Blick auf andere Universitäten: von Salamanca, zu dessen Promotionsbräuchen auch der Stierkampf gehörte, bis hin zur Erfurter Universität, an der man eine Promotion kaufen konnte und darüber hinaus auf W. von Humboldts Neugründung, die sich 1810 am östlichen Horizont zeigte.
Der Erste Weltkrieg wirkte auf vielen unterschiedlichen Ebenen auf die Institution Universität ein. Mit Beginn des Wintersemesters 1914/15 hatten sich in Göttingen wie an allen europäischen Hochschulen die Hörsäle geleert. Die wenigen Studierenden, die nicht als Kriegsfreiwillige angenommen worden waren, jagten nun gemeinsam mit der Bevölkerung Spione, wozu sie auch ihre ausländischen Kommilitonen zählten. Die Institute der aufstrebenden naturwissenschaftlichen Fächer mussten mit massiven wirtschaftlichen und personellen Schwierigkeiten kämpfen. Sie konnten keineswegs vom militärischen Interesse an naturwissenschaftlicher Forschung profitieren, da die Militärbehörden sich bewusst nur außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, wie der Modellversuchsanstalt Ludwig Prandtls, bedienten. Göttinger Professoren nahmen am schnell aufflammenden internationalen Propagandakrieg teil. Zeitgleich kam es im Innern der Universität zu mit großem Ernst geführten Auseinandersetzungen. Angesichts dieser Rahmenbedingungen überrascht es, dass es den Professoren der Georgia Augusta weitgehend gelang, das Bild einer funktionierenden Universität zu wahren. - Der Erste Weltkrieg wirkte auf vielen unterschiedlichen Ebenen auf die Institution Universität ein. Mit Beginn des Wintersemesters 1914/15 hatten sich in Göttingen wie an allen europäischen Hochschulen die Hörsäle geleert. Die wenigen Studierenden, die nicht als Kriegsfreiwillige angenommen worden waren, jagten nun gemeinsam mit der Bevölkerung Spione, wozu sie auch ihre ausländischen Kommilitonen zählten. Die Institute der aufstrebenden naturwissenschaftlichen Fächer mussten mit massiven wirtschaftlichen und personellen Schwierigkeiten kämpfen. Sie konnten keineswegs vom militärischen Interesse an naturwissenschaftlicher Forschung profitieren, da die Militärbehörden sich bewusst nur außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, wie der Modellversuchsanstalt Ludwig Prandtls, bedienten. Göttinger Professoren nahmen am schnell aufflammenden internationalen Propagandakrieg teil. Zeitgleich kam es im Innern der Universität zu mit großem Ernst geführten Auseinandersetzungen. Angesichts dieser Rahmenbedingungen überrascht es, dass es den Professoren der Georgia Augusta weitgehend gelang, das Bild einer funktionierenden Universität zu wahren.
Von 1990 bis 2016 wurden in Deutschland mehr als 4,4 Millionen Asylanträge gestellt. Da- von waren es in den Jahren 2015 und 2016 über 1,2 Millionen Anträge. Dieser rapide An- stieg stellte sowohl für die Politik als auch für das Gesundheitssystem eine neue Herausfor- derung dar. Die medizinische Versorgung von Geflüchteten stand bereits im Mittelpunkt verschiedener Forschungsprojekte, beispielsweise in Bielefeld, Bremen, München oder Hal- le. Diese Studien wurden jedoch nicht einheitlich durchgeführt und ermöglichten so nicht immer einen direkten Vergleich. Ähnliches zeigte sich in ausländischen Arbeiten, unter anderem in Belgien, Italien und Malta. Generell findet in Deutschland nach der Ankunft eines Flüchtlings eine Erstuntersuchung statt, die bundeseinheitlich grundlegende Untersuchungen enthält, aber auch länderspezifi- sche Unterschiede aufweist. Da die Befunde der Untersuchungen den Patienten nicht im- mer mitgegeben werden, kann es vorkommen, dass nach einer Verlegung innerhalb Deutschlands dieselben Untersuchungen nochmals durchgeführt werden. Den Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach handelte es sich bei den Asylbewerbern vorwiegend um Männer (> 65%) und über 70% der Geflüchteten waren weniger als 30 Jahre alt. Sie kamen zum überwiegenden Teil aus Syrien (34,71%), Afghanistan (12,53%) und dem Irak (9,81%). Die Patientendaten für die vorliegende Studie wurden retrospektiv aus dem Kranken- hausinformationssystem der Universitätsmedizin Göttingen, auf Grundlage der hinterleg- ten Kostenträger Sozialamt, Landesaufnahmebehörde, Jugendämter und die Landeswohl- fahrtsverbände generiert. Das untersuchte Patientenkollektiv enthielt Patienten, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fielen. Insgesamt wurden 3.814 Krankenhausfälle mit ei- nem Aufnahmezeitpunkt zwischen November 2014 bis Juli 2016 analysiert, die wiederum in ambulant und stationär sowie in Kinder und Erwachsene aufgeteilt wurden. Die unter- suchten Parameter waren Alter, Geschlecht, Diagnosekategorie nach ICD-10, Klinik, Erlö- se sowie das Herkunftsland. In den Ergebnissen dieser Arbeit wurden 1.634 stationäre und 2.180 ambulante Fälle aus- gewertet. Es zeigte sich, dass die meisten Aufnahmen zwischen September 2015 und Feb- ruar 2016 stattgefunden haben. Die Verteilung des Geschlechts mit ca. 55% männlicher und 45% weiblicher Patienten war sowohl bei den ambulanten als auch bei den stationären Behandlungen zu finden. Ähnliches gilt für die Verteilung des Alters, wobei es sich mit Zusammenfassung 59 ca. 70% vorwiegend um Patienten handelte, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Die Diagnosen unterschieden sich zwischen den ambulanten und stationären Aufnahmen. Bei den ambulanten Fällen handelte es sich zumeist um "Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen" und "Krankheiten des Atmungssystems", wohingegen bei den stationären Fällen vorwiegend die Diagnosekategorien "Schwanger- schaft, Geburt und Wochenbett" und "Psychische und Verhaltensstörungen" auftraten. Die Erlöse für die Behandlung der Flüchtlinge beliefen sich über den untersuchten Zeit- raum auf ca. 5.208.801 €. Eine genaue Bestimmung der Erlöse war nur eingeschränkt mög- lich, da es keine detaillierte Aufschlüsselung der Erlöse im ambulanten Bereich gab. Bei der Analyse der Herkunftsländer wurde festgestellt, dass bei ca. einem Viertel des untersuchten Patientenkollektivs keine Staatsbürgerschaft hinterlegt war. An zweiter und dritter Stelle standen Syrien (18,49%) und Afghanistan (10,59%). Das Flüchtlingsthema stellt weiterhin eine Herausforderung für die Gesellschaft dar. Ein wichtiger Punkt ist die noch unzureichende Datenlage über die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge. Eben diese Lücke gilt es zu schließen, um eine evidenzbasierte medizinische Versorgung von Flüchtlingen zu gewährleisten. Weitere Punkte, die in Zukunft angespro- chen werden müssen, sind sowohl die Kommunikation mit den Geflüchteten als auch der bisher noch eingeschränkte Zugang zum Gesundheitssystem, welcher in der Vergangenheit zu erhöhten Kosten geführt hat. In mehreren Studien konnte gezeigt werden, dass bisher von Flüchtlingen keine Gefährdung für die Allgemeinheit ausging. Neben Verletzungen und Atemwegserkrankungen spielen vor allem psychische Erkrankungen eine Rolle. Die in dieser Arbeit gefundenen Ergebnisse decken sich mit den Ergebnissen in der Literatur. ; Between 1990 and 2016, more than 4.4 million people applied for asylum in Germany. There were over 1.2 million applications in 2015 and 2016. This rapid increase posed a new challenge for both politics and the health system. Medical care for refugees has already been the focus of various research projects, for example in Bielefeld, Bremen, Munich and Halle. However, these studies were not carried out uniformly and therefore did not always allow a direct comparison. The same was found in work abroad, including in Belgium, Italy and Malta. In general, an initial examination takes place after the arrival of a refugee in Germany, which includes standard national examinations, but also differs depending on the federal state in which they are conducted. Since the results of the examinations are not always passed on to the patient, sometimes the same examinations are carried out again after a transfer within Germany. According to the figures from the Federal Office for Migration and Refugees, most of the asylum seekers were men (> 65%) and over 70% of the refugees were less than 30 years old. Most of them came from Syria (34.71%), Afghanistan (12.53%) and Iraq (9.81%). The patient data for the present study was generated retrospectively from the hospital information system of the University Medical Center Göttingen, based on the funding agencies: social welfare office, state admission authority, youth welfare offices or the state welfare associations. The patient collective examined contained patients who fell under the Asylum Seekers Benefits Act. A total of 3.814 hospital cases with an admission time between November 2014 and July 2016 were analyzed, which in turn were divided into outpatient and inpatient as well as into children and adults. The parameters examined were age, gender, diagnostic category according to ICD-10, clinical situation, income and the country of origin. In the results of this study, 1.634 inpatient and 2.180 outpatient cases were examined. It turned out that most of the admissions took place between September 2015 and February 2016. The distribution of the sex with approx. 55% male and 45% female patients was found in both outpatient and inpatient treatments. The same applies to the distribution of age, which shows approx. 70% of the patients had not yet reached the age of 30. The diagnoses differed between the outpatient and inpatient admissions. The outpatient cases were mostly "injuries, poisoning and certain other consequences of external causes" and "diseases of the respiratory system", whereas in the inpatient cases the diagnosis categories "pregnancy, childbirth and the puerperium" and "mental and behavioral disorders" were most frequent. The revenues from the treatment of the refugees amounted to approx. € 5.208.801 over the period examined. An exact determination of the revenues was only possible to a limited extent as there was no detailed breakdown of the revenues in the outpatient area. When analyzing the countries of origin, it was found that around a quarter of the examined patient collective had no citizenship on file. Second and third were Syria (18.49%) and Afghanistan (10.59%). The refugee issue continues to be a challenge for society. An important point is the still inadequate data on the health care of refugees. It is precisely this gap that needs to be closed in order to guarantee evidence-based medical care for refugees. Further points that need to be addressed in the future are both communication with the refugees and the previously restricted access to the health system, which has led to increased costs in the past. Several studies have shown that refugees have not posed any health threats to the general public so far. In addition to injuries and respiratory diseases, mental illnesses play a major role. The results found in this work coincide with the results in the literature. ; 2021-04-20
BASE
Die 2. Auflage der Studie will dem Interesse gerecht werden, das Patienten unverändert den besonderen, von der Schulmedizin abweichenden Therapierichtungen entgegenbringen. Der eigenständige Ansatz der anthroposophischen Medizin beruht auf dem besonderen, von Rudolf Steiner entwickelten Menschenbild. Es wird in der 2. Auflage in der von der Medizinischen Sektion am Goetheanum Freie Hochschule für Geisteswissenschaften in Dornach 2011 verfassten "Deklaration zum Recht der anthroposophischen Medizin" ausbuchstabiert und rechtlich kommentiert. Ziel des Bandes ist es, die für die anthroposophische Medizin maßgebliche Rechtslage zu beschreiben, zugleich aber ihren Anspruch auf Durchsetzung ihres besonderen Therapiekonzepts zu verdeutlichen.Die anthroposophische Medizin geht davon aus, dass vier Wesensglieder zu den naturwissenschaftlichen Erkenntnissen von Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers hinzutreten, nämlich der physische Leib, der Ätherleib, der Astralleib und die Ich-Organisation. Auf dieser Basis soll die Doppelfunktion von "Recht" hervorgehoben werden. Damit wird der vorhandene Rechtsstand beschrieben, aber auch ein Rechtsanspruch, der nicht nur als Konsequenz aus dem geltenden Recht zu verstehen ist, sondern auch der Fixierung dessen dient, was die anthroposophische Medizin in ihrer Eigenständigkeit gesichert wissen will.Der Autor, ein ausgewiesener Verfassungsrechtler, erörtert die Thematik der anthroposophischen Medizin durchgehend unter dem Pluralismus-Ansatz demokratischer Systeme. Für die anerkannten besonderen Therapierichtungen muss danach neben der Schulmedizin angemessener Platz sein
In: Jus Publicum Band 311
Innerhalb der Rechtsordnung hat sich das Integrationsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet herausgebildet, das sich als Querschnittsmaterie vor allem im Verwaltungsrecht, aber auch rechtsgebietsübergreifend manifestiert. Zudem lässt es sich auf verfassungsrechtliche sowie unions- und völkerrechtliche Direktiven zurückführen. Durch eine rechtswissenschaftliche Kategorisierung und Prinzipienbildung sowie die Auflösung von Wertungswidersprüchen und Entwicklungsverzögerungen bringt Sina Fontana dieses Rechtsgebiet auch im Hinblick auf eine fortgesetzte harmonische Rechtsentwicklung in eine kohärente Ordnung. Daraus ergeben sich normative Grundannahmen, von denen ausgehend sich das Integrationsrecht innerhalb einer integrativen Rechtsordnung mit eigenständiger Integrationswirkung verwirklicht.
In: Gender: Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Band 9, Heft 1, S. 154-159
ISSN: 2196-4467
In: Kartell- und Regulierungsrecht Band 13
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
Kartellanten schulden Schadensersatz als Gesamtschuldner. Diese Feststellung wirft Fragen auf: Wer gehört als Adressat des Schadensersatzanspruchs aus § 33 GWB zum Kreis der Gesamtschuldner? Haben Kartellrechtsverletzer Ausgleichsansprüche gegeneinander? Nach welchen Maßstäben bestimmen sich die Haftungsquoten im Innenverhältnis? Wie ist mit der möglichen Verjährung des Ausgleichsanspruchs und mit Vergleichen zwischen Kartellanten und Geschädigten umzugehen? Gelten Sonderregeln für Kronzeugen?Die Arbeit analysiert die aktuelle wirtschaftsrechtliche Problemstellung des Innenausgleichs zwischen Kartellrechtsverletzern ausgehend von der schuldrechtlichen Dogmatik des Gesamtschuldnerausgleichs. Als Basis der Untersuchung dient die Beleuchtung der Zwecke des Kartelldeliktsrechts und des gesamtschuldnerischen Innenausgleichs. Zudem wird auf empirische Studien, die ökonomische Analyse des Rechts sowie einen Vergleich mit dem US-amerikanischen Recht zurückgegriffen.Die Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen hat die Dissertation mit dem Appelhagen-Stifterpreis 2015 ausgezeichnet
In: Cultura: international journal of philosophy of culture and axiology, Band 7, Heft 2, S. 100-121
ISSN: 2065-5002