Wissenschaft meint seit jeher nicht nur theoretische Reflexion, sondern immer auch gesellschaftliche Praxis. Heute steht diese Praxis, die Welt der modernen Wissenschaften und ihrer institutionellen Formen mitten im Strom tiefgreifender Veränderungen – Exzellenzinitiativen und Clusterbildung, Studiengebührenfinanzierung und Bologna-Prozess, Wettbewerbsstrukturen, Globalhaushalte und externe Management-Maßstäbe sind hierfür nur einige illustrierende Schlagworte. Den Handlungsdrang der deutschen Hochschulpolitik im Blick gerät naturgemäß auch das Wissenschaftsrecht in Bewegung. Fragen seiner verfassungsrechtlichen Grundierung und seiner verwaltungsrechtlichen Feinzeichnung sind so umstritten wie lange nicht. Das Leitmotiv, ob das heutige Wissenschaftsrecht in erster Linie dem Schutz der individuellen Forschungsleistungen einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dient oder ein Baukasten zur Modernisierung der Hochschulen ist, führt wiederkehrend zu den Grundfragen des modernen Öffentlichen Rechts. Diese Entwicklungen vor Augen beging das Institut für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen seine Neugründung mit einer Arbeitstagung zum Thema "Aktuelle Probleme des Wissenschaftsrechts". Die Beiträge der Tagung enthält dieser Band. Er ist der erste einer neuen Schriftenreihe zum Öffentlichen Recht.
Wissenschaft meint seit jeher nicht nur theoretische Reflexion, sondern immer auch gesellschaftliche Praxis. Heute steht diese Praxis, die Welt der modernen Wissenschaften und ihrer institutionellen Formen mitten im Strom tiefgreifender Veränderungen Exzellenzinitiativen und Clusterbildung, Studiengebührenfinanzierung und Bologna-Prozess, Wettbewerbsstrukturen, Globalhaushalte und externe Management-Maßstäbe sind hierfür nur einige illustrierende Schlagworte. Den Handlungsdrang der deutschen Hochschulpolitik im Blick gerät naturgemäß auch das Wissenschaftsrecht in Bewegung. Fragen seiner verfassungsrechtlichen Grundierung und seiner verwaltungsrechtlichen Feinzeichnung sind so umstritten wie lange nicht. Das Leitmotiv, ob das heutige Wissenschaftsrecht in erster Linie dem Schutz der individuellen Forschungsleistungen einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dient oder ein Baukasten zur Modernisierung der Hochschulen ist, führt wiederkehrend zu den Grundfragen des modernen Öffentlichen Rechts. Diese Entwicklungen vor Augen beging das Institut für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen seine Neugründung mit einer Arbeitstagung zum Thema Aktuelle Probleme des Wissenschaftsrechts. Die Beiträge der Tagung enthält dieser Band. Er ist der erste einer neuen Schriftenreihe zum Öffentlichen Recht.
Dieses zweibändige Werk beleuchtet erstmals umfassend die Geschichte der Privatdozentur an der Georg August-Universität in Göttingen von ihrer Frühzeit bis zum Erlass der ersten selbständigen "Habilitationsordnung" im Jahr 1831. Eingehend untersucht sie eine Stichprobe der Privatdozenten des SS 1812. Damals lehrten über 70% der Privatdozenten ohne Habilitation auf Basis ihrer Promotion als lesende Doktoren oder als Magister legens. Der erste Band bietet eine detaillierte Untersuchung des bisher nicht erforschten Promotionswesens der vier Fakultäten und geht auf die Disputationspraxis ein. Wie promovierte man in einer Zeit, in der alles auf Latein abgemacht wurde: die Thesen und/oder Dissertation, das Rigorosum des Examens und die Inauguraldisputation? Für die Habilitation war nur eine weitere Disputation notwendig. Zwar war die Georgia Augusta um 1800 die wohl bedeutendste Universität ihrer Zeit, aber ihre Regelungen zur Promotion und Habilitation und die eingehend untersuchte "Observanz" der Prüfungspraxis waren nicht selten zweierlei. Die Darstellung der Institution "ältere Privatdozentur" im ersten Teil wird im zweiten Band durch biographische Skizzen von 32 Privatdozenten des Sommersemesters 1812 ergänzt. Sie verdeutlichen, dass die Privatdozentur nur für wenige eine Pflanzschule künftiger Professoren war, als die sie der Göttinger Orientalist Michaelis 1773 bezeichnete — nur sechs Privatdozenten erreichten eine Professur. Der Regelfall war ein nicht habilitierter Privatlehrer ohne Berufungsaussicht, der mit seinem Zweitberuf den gehaltlosen Privatdozenten in sich ernährte. Das Karrierespektrum in der gewählten Stichprobe ist weit gefächert: es reicht von dem bedeutenden Arabistikprofessor G. W. Freytag an der Universität Bonn bis zum örtlichen Notar J. G. Quentin, der am Rande des akademischen Proletariats stand, bis hin zu dem jung dahingegangenen Autor Ernst Schulze, der für Cäcilie Tychsen einfühlsame Poesie schrieb und posthum zu einem Lieblingsdichter seiner Zeit wurde. Die Stichprobe schließt den Friseurgesellen Ch. Focke ein, der sich zum Mathematikdozenten aufschwang, sowie den Musicus J. N. Forkel, einen Mitbegründer der Musikwissenschaft. Die Arbeit beruht vor allem auf den Akten des Universitätsarchivs und führt daher viele Aspekte des alltäglichen Mit- und Gegeneinanders an der Georgia Augusta auf, die im ausführlichen Personen- und Sachregister aufgeführt sind. Abgerundet werden die Einsichten in den akademischen Alltag durch den Blick auf andere Universitäten: von Salamanca, zu dessen Promotionsbräuchen auch der Stierkampf gehörte, bis hin zur Erfurter Universität, an der man eine Promotion kaufen konnte und darüber hinaus auf W. von Humboldts Neugründung, die sich 1810 am östlichen Horizont zeigte. - Dieses zweibändige Werk beleuchtet erstmals umfassend die Geschichte der Privatdozentur an der Georg August-Universität in Göttingen von ihrer Frühzeit bis zum Erlass der ersten selbständigen "Habilitationsordnung" im Jahr 1831. Eingehend untersucht sie eine Stichprobe der Privatdozenten des SS 1812. Damals lehrten über 70% der Privatdozenten ohne Habilitation auf Basis ihrer Promotion als lesende Doktoren oder als Magister legens. Der erste Band bietet eine detaillierte Untersuchung des bisher nicht erforschten Promotionswesens der vier Fakultäten und geht auf die Disputationspraxis ein. Wie promovierte man in einer Zeit, in der alles auf Latein abgemacht wurde: die Thesen und/oder Dissertation, das Rigorosum des Examens und die Inauguraldisputation? Für die Habilitation war nur eine weitere Disputation notwendig. Zwar war die Georgia Augusta um 1800 die wohl bedeutendste Universität ihrer Zeit, aber ihre Regelungen zur Promotion und Habilitation und die eingehend untersuchte "Observanz" der Prüfungspraxis waren nicht selten zweierlei. Die Darstellung der Institution "ältere Privatdozentur" im ersten Teil wird im zweiten Band durch biographische Skizzen von 32 Privatdozenten des Sommersemesters 1812 ergänzt. Sie verdeutlichen, dass die Privatdozentur nur für wenige eine Pflanzschule künftiger Professoren war, als die sie der Göttinger Orientalist Michaelis 1773 bezeichnete — nur sechs Privatdozenten erreichten eine Professur. Der Regelfall war ein nicht habilitierter Privatlehrer ohne Berufungsaussicht, der mit seinem Zweitberuf den gehaltlosen Privatdozenten in sich ernährte. Das Karrierespektrum in der gewählten Stichprobe ist weit gefächert: es reicht von dem bedeutenden Arabistikprofessor G. W. Freytag an der Universität Bonn bis zum örtlichen Notar J. G. Quentin, der am Rande des akademischen Proletariats stand, bis hin zu dem jung dahingegangenen Autor Ernst Schulze, der für Cäcilie Tychsen einfühlsame Poesie schrieb und posthum zu einem Lieblingsdichter seiner Zeit wurde. Die Stichprobe schließt den Friseurgesellen Ch. Focke ein, der sich zum Mathematikdozenten aufschwang, sowie den Musicus J. N. Forkel, einen Mitbegründer der Musikwissenschaft. Die Arbeit beruht vor allem auf den Akten des Universitätsarchivs und führt daher viele Aspekte des alltäglichen Mit- und Gegeneinanders an der Georgia Augusta auf, die im ausführlichen Personen- und Sachregister aufgeführt sind. Abgerundet werden die Einsichten in den akademischen Alltag durch den Blick auf andere Universitäten: von Salamanca, zu dessen Promotionsbräuchen auch der Stierkampf gehörte, bis hin zur Erfurter Universität, an der man eine Promotion kaufen konnte und darüber hinaus auf W. von Humboldts Neugründung, die sich 1810 am östlichen Horizont zeigte.
Der Erste Weltkrieg wirkte auf vielen unterschiedlichen Ebenen auf die Institution Universität ein. Mit Beginn des Wintersemesters 1914/15 hatten sich in Göttingen wie an allen europäischen Hochschulen die Hörsäle geleert. Die wenigen Studierenden, die nicht als Kriegsfreiwillige angenommen worden waren, jagten nun gemeinsam mit der Bevölkerung Spione, wozu sie auch ihre ausländischen Kommilitonen zählten. Die Institute der aufstrebenden naturwissenschaftlichen Fächer mussten mit massiven wirtschaftlichen und personellen Schwierigkeiten kämpfen. Sie konnten keineswegs vom militärischen Interesse an naturwissenschaftlicher Forschung profitieren, da die Militärbehörden sich bewusst nur außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, wie der Modellversuchsanstalt Ludwig Prandtls, bedienten. Göttinger Professoren nahmen am schnell aufflammenden internationalen Propagandakrieg teil. Zeitgleich kam es im Innern der Universität zu mit großem Ernst geführten Auseinandersetzungen. Angesichts dieser Rahmenbedingungen überrascht es, dass es den Professoren der Georgia Augusta weitgehend gelang, das Bild einer funktionierenden Universität zu wahren. - Der Erste Weltkrieg wirkte auf vielen unterschiedlichen Ebenen auf die Institution Universität ein. Mit Beginn des Wintersemesters 1914/15 hatten sich in Göttingen wie an allen europäischen Hochschulen die Hörsäle geleert. Die wenigen Studierenden, die nicht als Kriegsfreiwillige angenommen worden waren, jagten nun gemeinsam mit der Bevölkerung Spione, wozu sie auch ihre ausländischen Kommilitonen zählten. Die Institute der aufstrebenden naturwissenschaftlichen Fächer mussten mit massiven wirtschaftlichen und personellen Schwierigkeiten kämpfen. Sie konnten keineswegs vom militärischen Interesse an naturwissenschaftlicher Forschung profitieren, da die Militärbehörden sich bewusst nur außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, wie der Modellversuchsanstalt Ludwig Prandtls, bedienten. Göttinger Professoren nahmen am schnell aufflammenden internationalen Propagandakrieg teil. Zeitgleich kam es im Innern der Universität zu mit großem Ernst geführten Auseinandersetzungen. Angesichts dieser Rahmenbedingungen überrascht es, dass es den Professoren der Georgia Augusta weitgehend gelang, das Bild einer funktionierenden Universität zu wahren.
Die 2. Auflage der Studie will dem Interesse gerecht werden, das Patienten unverändert den besonderen, von der Schulmedizin abweichenden Therapierichtungen entgegenbringen. Der eigenständige Ansatz der anthroposophischen Medizin beruht auf dem besonderen, von Rudolf Steiner entwickelten Menschenbild. Es wird in der 2. Auflage in der von der Medizinischen Sektion am Goetheanum Freie Hochschule für Geisteswissenschaften in Dornach 2011 verfassten "Deklaration zum Recht der anthroposophischen Medizin" ausbuchstabiert und rechtlich kommentiert. Ziel des Bandes ist es, die für die anthroposophische Medizin maßgebliche Rechtslage zu beschreiben, zugleich aber ihren Anspruch auf Durchsetzung ihres besonderen Therapiekonzepts zu verdeutlichen.Die anthroposophische Medizin geht davon aus, dass vier Wesensglieder zu den naturwissenschaftlichen Erkenntnissen von Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers hinzutreten, nämlich der physische Leib, der Ätherleib, der Astralleib und die Ich-Organisation. Auf dieser Basis soll die Doppelfunktion von "Recht" hervorgehoben werden. Damit wird der vorhandene Rechtsstand beschrieben, aber auch ein Rechtsanspruch, der nicht nur als Konsequenz aus dem geltenden Recht zu verstehen ist, sondern auch der Fixierung dessen dient, was die anthroposophische Medizin in ihrer Eigenständigkeit gesichert wissen will.Der Autor, ein ausgewiesener Verfassungsrechtler, erörtert die Thematik der anthroposophischen Medizin durchgehend unter dem Pluralismus-Ansatz demokratischer Systeme. Für die anerkannten besonderen Therapierichtungen muss danach neben der Schulmedizin angemessener Platz sein
Zugriffsoptionen:
Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext: