Staat, Politik und Menschenrechte in Afrika: Konzepte und Probleme nach der Erlangung der Unabhängigkeit
In: Recht und Politik in Afrika Bd. 1
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In: Recht und Politik in Afrika Bd. 1
World Affairs Online
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 38, Heft 2, S. 106-116
ISSN: 0344-7871
Der Autor gibt zu Beginn einen kurzen Rückblick auf die Geschichte der Diskussion um die Selbstverwaltung der Justiz, um einige Argumente in Erinnerung zu rufen, die im Rahmen der gegenwärtigen Überlegungen zur Modernisierung der Justiz wieder neu belebt werden. Diskutiert wird z.B. der Einsatz der so genannten "Neuen Steuerungsmodelle" in den Justizverwaltungen, die jedoch auch als Gefährdungen der richterlichen Unabhängigkeit angesehen werden. Das Instrument des Benchmarking wird wegen seiner innergerichtlichen Wirkung als Wettbewerbsstimulanz und Mittel zur "Ökonomisierung der Rechtspflege" kritisiert. Auch Zielvereinbarungen zwischen Justizverwaltung und richterlichen Dezernaten gelten als problematisch. Nach Ansicht des Autors eröffnen die Neuen Steuerungsmodelle jedoch Spielräume, die gerade im Sinne einer gesteigerten Autonomie für die Dritte Gewalt genutzt werden können. Die aktuelle Diskussion zur Modernisierung der Verwaltungsstrukturen zeigt sich aber nicht imstande, die Sinnhaftigkeit einer Selbstverwaltung der Justiz außerhalb des überkommenen Systems zu reflektieren. In seiner verfassungsrechtlichen Bewertung der Diskussion zieht der Verfasser einen Vergleich zu ausländischen Modellen, er skizziert den Justizhaushalt und die Personalentscheidungen über Richter und Staatsanwälte und plädiert für mehr Eigenverantwortung in der Justiz. (ICI2)
In: Studien zur Kirchengeschichte Niedersachsens 15
In: Studien zur Kirchengeschichte Niedersachsens 15
In: Die "sowjetische Frage": Integration oder Zerfall?, S. 43-57
Die politischen Auseinandersetzungen über die baltische Frage, so stellt der Autor einleitend fest, betreffen nicht nur die direkt Beteiligten, sondern auch die internationale, insbesondere die europäische Staatengemeinschaft, denn es geht auch um Stabilität und Frieden in dem angestrebten "europäischen Haus". In einem historischen Rückblick stellt der Autor zunächst die völkerrechtliche Situation der baltischen Staaten dar. Im weiteren wird auf die Vorreiterrolle der baltischen Republiken im Reformprozeß hingewiesen. Sodann werden die einzelnen Schritte des baltischen Weges zu Unabhängigkeit skizziert: die Parlamentsbeschlüsse über die Wiederherstellung der Unabhängigkeit der baltischen Staaten, die sowjetische Position zur Frage der Unabhängigkeit der baltischen Staaten, die Wirtschaftsblockade gegen Litauen und die zeitweilige Entspannung des sowjetisch-baltischen Verhältnisses, die Erstarkung der demokratisch orientierten Kräfte in Rußland, die baltische Zusammenarbeit und der Ausbau der direkten Beziehungen zu Rußland und anderen Republiken der UdSSR, die Gegenoffensive der konservativ-stalinistischen Kräfte im Herbst 1990, die vorläufige Ruhepause im Konflikt der baltischen Staaten mit Moskau sowie die Ergebnisse der Volksbefragungen über die Unabhängigkeit. Abschließend wird darauf hingewiesen, daß der Konflik um die Wiederherstellung der Unabhängigkeit der baltischen Staaten nur auf der Grundlage des Völkerrechts zu lösen ist. (ICD)
In: Liberal: das Magazin für die Freiheit, Band 35, Heft 4, S. 37-42
ISSN: 0459-1992
World Affairs Online
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 27, Heft 4, S. 347-377
ISSN: 0044-3360
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 52, Heft 12, S. 34-38
ISSN: 1430-175X
World Affairs Online
In: Laxenburger internationale Studien 10
World Affairs Online
In: BIAB-Berichte, Nr. 13
World Affairs Online
In: Journal of current Southeast Asian affairs, Band 33, Heft 2, S. 3-25
ISSN: 1868-4882
This paper examines some of the major ideational aspects of Timor-Leste's foreign policy orientation in the post-independence period. Drawing upon the constructivist accounts of state behaviour, the paper situates Timorese leaders' foreign policy decisions in the broader context of their search to position the fledging nation in the global political order. It argues that Timor-Leste's insecure state identity has shaped its leaders' foreign policy preferences in the post-independence period. This identity can be examined by separating it into two parts: the construction of spatial boundaries and the creation of a temporal "other". The former is evidenced by the leadership's rhetorical emphasis on the country's Portuguese heritage and their prioritisation of ASEAN membership, both of which are closely related to the consolidation of the young nation's political and cultural identity. The creation of a temporal other, as illustrated by the rise of political discourse emphasising sovereignty, reflects a wider transitional process that is embedded in the country's transformation from colony to independent state under international supervision as well as the state's transformation from "fragile" or "failing" to "stable". A detailed analysis of the basic aspects of Timor-Leste's insecurities as a constitutive element of its foreign policy becomes instrumental to understanding the country's nation-state-building experience since its separation from Indonesia in 1999, as it enters a new phase of socio-political structuring following the withdrawal of the international security presence in 2012. (JCSA/GIGA)
World Affairs Online
In: Countering modern terrorism: history, current issues and future threats ; proceedings of the Second International Security Conference, Berlin, 15-17 December 2004, S. 313-320
In der UN-Charta (Art 2, Abs. 4) wird eines der Grundprinzipien des internationalen Rechts wie folgt formuliert: "Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede Androhung oder Anwendung von Gewalt, die gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtet ist, da dies mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist." Das internationale Recht kennt drei Ausnahmen von diesem Prinzip: (1) Wenn der Sicherheitsrat feststellt, dass der Frieden bedroht ist oder gebrochen wurde oder dass es zu einem Angriff gekommen ist, legt er die Maßnahmen fest, die zu ergreifen sind. Dies kann bis hin zu einem militärischen Einsatz gehen (Art. 42 der UN-Charta). (2) Die Selbstverteidigung mit militärischen Mitteln (sowohl als Maßnahme eines Einzelnen als auch als gemeinsames Vorgehen) sowie das Recht eines Staates, sich gegen den Aggressor zu verteidigen (Art. 51 der UN-Charta), sind legitim und garantiert. (3) Den Fall des Krieges zum Zwecke der Befreiung einer Nation kann im Grunde genommen als militärisches Mittel angesehen werden, um das Recht auf Selbstbestimmung für alle Völker zu sichern. Der vorliegende Beitrag geht auf die Frage ein, was unter Selbstverteidigung zu verstehen ist. Dazu wird Art. 51 der UN-Charta interpretierthinsichtlich seiner Relevanz für den Terrorismus: "Bei einem bewaffneten Angriff gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen schränkt diese Charta in keiner Weise das naturgegebene Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung ein, bis der Sicherheitsrat die Maßnahmen getroffen hat, die erforderlich sind, um den Frieden in der Welt und die internationale Sicherheit zu gewährleisten. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Rechts auf Selbstverteidigung trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen". (ICA2)
In: Aktuelle IRO-Landkarte, 369
World Affairs Online
In: Berichte / BIOst, Band 46-1996
'Nach dem Zusammenbruch der UdSSR erwartete man, daß sich die neuen unabhängigen Staaten Zentralasiens als instabil und anfällig für Gewalt erweisen würden, doch haben vier Jahre Unabhängigkeit gezeigt, daß sie, mit der Ausnahme Tadschikistans, zu den stabilsten der sowjetischen Nachfolgestaaten gehören. Diejenigen der zentralasiatischen Führer, die den Erhalt der politischen und gesellschaftlichen Stabilität für wichtiger halten, fühlen sich in ihrer Wahl bestätigt. Die Präsidenten Kasachstans und Kirgisiens, die eine Demokratisierung versucht haben, wurden ihrerseits zunehmend autoritärer, um die Reformprogramme durchsetzen zu können. Die Notwendigkeit der Stabilität wird dadurch begründet, daß es Zentralasien an Erfahrung mit der Demokratie westlichen Stils mangelt und in der Region keine Tradition der Staatlichkeit existiert, obwohl die politische und kulturelle Oberschicht dort auch schon vor der Auflösung der UdSSR ein gut entwickeltes nationales Bewußtsein besaß. Westliche Beobachter, die darauf gehofft hatten, daß die Demokratie in Kasachstan und Kirgisien rasch Wurzeln schlagen würde, sahen sich enttäuscht, als die Präsidenten dieser Länder immer autokratischer regierten. Gleichzeitig wuchs das Interesse an Usbekistan trotz beträchtlicher Demokratiedefizite in einem Maße, wie der Westen die strategische Bedeutung dieses Landes erkannte.' (Autorenreferat)
In: Asien, Afrika, Lateinamerika: wissenschaftliche Zeitschrift = Asia, Africa, Latin America, Band 5, Heft 6, S. 1007-1014
ISSN: 0323-3790
World Affairs Online