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In: Sozialoekonomische Schriften
Im Zuge der wirtschaftlichen Globalisierung und einem damit verbundenen Wettbewerb der Nationalstaaten um mobile Produktionsfaktoren, d.h. insbesondere Kapital, kommt der Wachstumseffizienz der nationalen Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung eine wachsende wirtschaftspolitische Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund wird in dieser Arbeit eine Trade-off-Analyse zwischen den Unternehmenssteuersätzen und den Abschreibungsvorschriften durchgeführt, um die Frage zu beantworten, ob die Steuersätze oder die Abschreibungsparameter einen bedeutenderen Einfluss auf die betriebliche Investitionstätigkeit ausüben. In einer zweiten Fragestellung wird untersucht, ob es einen die Kapitalmobilität und damit die Allokationseffizienz hemmenden Effekt aufgrund eines Lock-in-Effekts der Unternehmensbesteuerung gibt, sofern der Steuersatz auf thesaurierte Gewinne niedriger ist als auf ausgeschüttete.
Angesichts umfangreicher Steuerreformen in den USA und weiteren Mitgliedstaaten der OECD steht die Unternehmensbesteuerung verstärkt unter Wettbewerbsdruck. Die Bundesregierung setzt bislang darauf, sich in diesem Wettbewerb passiv zu verhalten und riskiert damit, dass der deutsche Wirtschaftsstandort international an Attraktivität einbüßt und Steueraufkommen verlorengeht. Die deutsche Steuerpolitik sollte stattdessen eine effektive Balance zwischen internationaler Koordination und optimaler Positionierung des eigenen Standorts anstreben. Wie das erreicht werden kann und welche Reformen Deutschland im Bereich der Unternehmensbesteuerung benötigt, ist Gegenstand dieser Studie. Der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, kommt in seinen Analysen zu dem Schluss, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland nicht zu weit von denen der anderen Länder entfernen dürfen und fordert die Bundesregierung dazu auf, den internationalen Steuerwettbewerb anzunehmen und eigene Akzente zu setzen. Insbesondere sollte Deutschland die Körperschaftsteuer reduzieren sowie eine steuerliche Forschungsförderung und Patentboxen einführen, um mit seinen Nachbarstaaten und Handelspartnern steuerlich auf Augenhöhe zu agieren. Europäische Mindeststeuern oder die Einführung einer Steuer auf digitale Geschäftsmodelle sollte Deutschland im eigenen und im europäischen Interesse hingegen ablehnen.
BASE
In: Kronberger Kreis 65
Angesichts umfangreicher Steuerreformen in den USA und weiteren Mitgliedstaaten der OECD steht die Unternehmensbesteuerung verstärkt unter Wettbewerbsdruck. Die Bundesregierung setzt bislang darauf, sich in diesem Wettbewerb passiv zu verhalten und riskiert damit, dass der deutsche Wirtschaftsstandort international an Attraktivität einbüßt und Steueraufkommen verlorengeht. Die deutsche Steuerpolitik sollte stattdessen eine effektive Balance zwischen internationaler Koordination und optimaler Positionierung des eigenen Standorts anstreben. Wie das erreicht werden kann und welche Reformen Deutschland im Bereich der Unternehmensbesteuerung benötigt, ist Gegenstand dieser Studie. Der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, kommt in seinen Analysen zu dem Schluss, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland nicht zu weit von denen der anderen Länder entfernen dürfen und fordert die Bundesregierung dazu auf, den internationalen Steuerwettbewerb anzunehmen und eigene Akzente zu setzen. Insbesondere sollte Deutschland die Körperschaftsteuer reduzieren sowie eine steuerliche Forschungsförderung und Patentboxen einführen, um mit seinen Nachbarstaaten und Handelspartnern steuerlich auf Augenhöhe zu agieren. Europäische Mindeststeuern oder die Einführung einer Steuer auf digitale Geschäftsmodelle sollte Deutschland im eigenen und im europäischen Interesse hingegen ablehnen.
In: Edition der Hans-Böckler-Stiftung
In: Betriebswirtschaftliche Handlungshilfen 87
Die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise von 2009 und die Staatsschuldenkrise haben die wirtschaftliche Entwicklung und die öffentlichen Haushalte der Industrieländer stark belastet. Dies hat widerstreitende Anforderungen an die Steuerpolitik hervorgebracht, speziell auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Einerseits sollten die Unternehmen zur schnelleren Bewältigung der Krise steuerlich entlastet werden, andererseits sollen sie einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der gestiegenen Staatsverschuldung leisten. Im Saldo überwiegen die Länder, in denen seit 2008 die Steuern für Unternehmen gesenkt wurden. Dies verschärft auch den internationalen Standortwettbewerb. Deutschland hat seine Position im oberen Mittelfeld gehalten, auch deshalb, weil auf die Realisierung der im Wahlkampf geforderten Steuererhöhungen verzichtet wurde. Werden die Ankündigungen einiger Länder, die Unternehmenssteuern zu senken, zu einem allgemeinen Trend, wird Deutschland nachziehen müssen.
BASE
Die wissenschaftliche Diskussion um die unternehmerische Gewinnbesteuerung leidet darunter, dass sie in systematischer Hinsicht nicht hinreichend fundiert ist. Dies ist jedenfalls dann so zu sehen, wenn über Fragen der Einkommensbesteuerung in Kategorien der Reinvermögenszugangstheorie des Einkommens nachgedacht wird. Der reinvermögenszugangstheoretische Einkommensbegriff oder – wie er gleichfalls bezeichnet wird – das SHS-Einkommen im Sinne von Schanz, Haig und Simons gilt seit über 100 Jahren überwiegend als die relevante Leitidee für die Bestimmung des steuerlichen Einkommens. Gleichwohl wird durchweg auch bei Kapitalgesellschaften eine direkte anteilige Gewinnzurechnung auf die Anteilseigner als ideal angesehen, wenn es darum geht, deren Einkommen ihrer persönlichen Einkommensteuer zu unterwerfen.2 Im Rahmen einer dieser Vorstellung entsprechenden – wie im deutschsprachigen Raum bezeichneten – ?Teilhabersteuer? (im Sinne von Engels und Stützel) sollen also auch die einbehaltenen Gewinne direkt zugerechnet werden. Da der einzelne Anteilseigner über diese aber nicht nach seinem Belieben verfügen kann, sind diese Gewinnanteile im reinvermögenszugangstheoretischen Sinn für ihn jedoch kein Einkommen. Auf eine unmittelbare Weise vermehren sie nicht seine Kaufkraft respektive seine ökonomische Verfügungsmacht. Vor dem Hintergrund dieser Ungereimtheit besteht aus einer steuertheoretischen Sicht ein Klärungsbedarf, wie eine an sich konsequente reinvermögenszugangstheoretische Einkommensbesteuerung speziell der Anteilseigner von Kapitalgesellschaften aussehen müsste. Dafür, dass es Klärungsbedarf gibt, spricht obendrein, dass die (deutsche) Steuerpolitik – was wohl von kaum einer Seite bestritten wird – seit längerem im Argen liegt. Vielleicht ist ja auch dies damit in Verbindung zu bringen, dass die Grundsatzfragen der Unternehmensbesteuerung aus einer theoretischen Sicht nicht hinreichend geklärt sind, und es deshalb an übergreifenden Maßstäben für ihre Beurteilung fehlt. Indessen ist zu bedenken, dass theoretisch konsequente Besteuerungsentwürfe, nicht auch praktikabel sein und sich deshalb auch nicht als Gestaltungsvorschläge für die praktische Steuerpolitik eignen müssen. Die Prüfung, wie denn eine reinvermögenszugangstheoretische konsequente Unternehmensbesteuerung auszusehen hat, gibt allerdings Anlass zur Vermutung, dass ein solcher Ansatz zwar nicht in jeder Hinsicht perfekt umgesetzt werden kann, im Vergleich zu sonst vorstellbaren Alternativen der Steuerpolitik auch unter Berücksichtigung von Praktikabilitätsgesichtspunkten dennoch einen attraktiven Weg weist. Die vorliegende Abhandlung belegt, dass es für eine solche Vermutung gute Gründe gibt. Es gibt sogar gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass eine reinvermögenszugangstheoretisch fundierte Unternehmensbesteuerung generell den historisch je praktizierten sowie den diskutierten und in der Diskussion befindlichen Verfahren einer Besteuerung unternehmerischer Gewinne überlegen ist. Dies im Rahmen dieser Abhandlung mit wissenschaftlichem Anspruch definitiv zu klären, ist wegen der Komplexität der prüfungsrelevanten Vergleichsgesichtspunkte jedoch nicht möglich. Mein Ziel ist es deshalb auch nur darzulegen, dass es für die Überlegenheitsvermutung gute Gründe gibt und dass eine Erörterung, welche Verfahren der Unternehmensbesteuerung gemeinwohlorientiert zur Anwendung kommen sollten, wissenschaftlich zu kurz greift, wenn nicht auch das hier vorzustellende Verfahren einer mehrstufigen Teilhabersteuer einer Überprüfung unterzogen wird.
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In: Forschungsreihe Rechnungslegung und Steuern
Bemühungen zur Harmonisierung der europäischen Unternehmensbesteuerung sind bisher größtenteils fruchtlos geblieben. Problematisch ist insbesondere, dass eine gemeinsame unternehmerische Bemessungsgrundlage bei Auslegungsfragen weder an das nationale Handelsrecht noch an die IFRS anknüpfen kann. Johannes Kuhr leitet deshalb ein Prinzipienfundament her, auf dem eine eigenständige steuerliche Gewinnermittlung in Europa zu fußen vermag. Der Inhalt: Allgemeine Grundsätze europäischer steuerlicher Gewinnermittlung - Grundsätze europäischer steuerlicher Gewinnperiodisierung und -objektivierung - Grundsätze europäischer Missbrauchsvermeidung und Sicherung von Besteuerungssubstrat. Die Zielgruppen: Dozierende und Studierende der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Rechnungslegung und Steuerrecht außerdem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Europapolitiker und andere am Prozess der europäischen Steuerharmonisierung Interessierte. Der Autor Dr. Johannes Kuhr verfasste diese Arbeit während seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Dr. h. c. Norbert Herzig am Seminar für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität zu Köln. Die Herausgeber Die Forschungreihe Rechnungslegung und Steuern wird herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h. c. Norbert Herzig und Prof. Dr. Christoph Watrin
In: Bilanz-, Prüfungs- und Steuerwesen Band 58
In: Zeitschrift für Betriebswirtschaft
In: Special issue 2010,2