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In: Kleine Weltgeschichte des demokratischen Zeitalters, S. 483-511
In: Friedens- und Konfliktforschung: eine Einführung, S. 249-272
Im April 1994 ist der Krisenherd Burundi und Ruanda mit den Bildern vom Genozid in den Vordergrund internationaler Aufmerksamkeit getreten. Zwei Konfliktgegenstände bestimmten die letzte Eskalationsphase. Erstens: Sowohl in Burundi als auch in Ruanda ging es um eine Neuverteilung von Macht. Die Verhinderung von Demokratie führte in beiden Staaten in die verheerende Eskalation eines Konflikts, der als antagonistischer Überlebenskampf verstanden wird. Zweitens: In Ruanda ging es zusätzlich um die bewaffnete Rückkehr von Tutsi-Flüchtlingen der zweiten Generation aus zurückliegenden Eskalationsphasen. In der Postgenozidphase ist wiederum die z.T. bewaffnete Rückkehr von Hutu-Flüchtlingen zentraler Konfliktgegenstand. Mit großer Wahrscheinlichkeit bleibt die Region der Großen Seen in Afrika auf absehbare Zeit eine Krisenzone. Die letzte Runde der Vertreibungen 1994 erzeugt auch für künftige Generationen ein erhebliches Konfliktpotential. (GB)
In: Zeitschrift für Politik: ZfP ; Organ der Hochschule für Politik München, Band 58, Heft 4, S. 442-453
ISSN: 0044-3360
In: Friedens- und Konfliktforschung, S. 249-272
In: Friedens- und Konfliktforschung, S. 251-274
In: Friedens- und Konfliktforschung, S. 249-272
Die Qualen, die Kampuchea im "Jahrzehnt des Völkermordes" durchmachen mußte, sind eines der dunklen Kapitel der Neuzeit, noch dazu eines, das noch lange nicht zu Ende ist. Die Koalition des Demokratischen Kampuchea, die sich vor allem auf Pol Pots Rote Khmer stützt, führt immer noch einen Grenzkrieg gegen vietnamesische Truppen, die das Heng Samrin Regime eingesetzt haben. Die Roten Khmer erhalten massive Unterstützung von China, während die Vereinigten Staaten ihre indirekte Hilfe für die Koalition des Demokratischen Kampuchea mehr als verdoppelt haben. Das amerikanische State Department hat in der Zwischenzeit erklärt, die Vereinigten Staaten unterstützten die Koalition, weil sie in Kontinuität zum Pol Pot-Regime stehe. Der Westen weigert sich, Kampuchea Entwicklungshilfe zu gewähren, und wenngleich die Verwüstungen der 70er Jahre zum Teil beseitigt sind, so hat das Land doch noch eine ungeheure Aufgabe vor sich, bevor die Ökonomie wieder wirklich lebensfähig ist.
BASE
Derzeit wird in zahlreichen Veranstaltungen dem Völkermord von 1994 in Ruanda gedacht. Unwillkürlich wird einem bei diesem Thema flau im Magen – denn der Südsudan steht kurz davor, in Folge von Hunger und Gewalt ähnliche Opfer zu bringen. Und auch hier – wie in Ruanda damals – ist das politische Interesse in Deutschland und der Welt gering. Ein Gastbeitrag von Emilia von Mettenheim und Gregor Hofmann.
BASE
In: Sicherheit & Frieden, Band 31, Heft 4, S. 204-210
In: Zeitschrift für Genozidforschung, Band 3, Heft 1-2, S. 47-80
In: Jahrbuch zur Geschichte und Wirkung des Holocaust
In: Jahrbuch ... zur Geschichte und Wirkung des Holocaust 2012
War der systematische Massenmord an den Juden im Dritten Reich eines von vielen staatlich organisierten Verbrechen im 20. Jahrhundert? Wenn dem so war: Was bedeutet das für die viel diskutierte Vorstellung von der Singularität des Holocaust? Auf die Frage, inwiefern sich der Holocaust in die Liste der Völkermorde einreihen lässt, hat die zeitgeschichtliche Forschung noch keine klare Antwort gefunden. In diesem Band reflektieren die Autorinnen und Autoren über den historischen Ort des Holocaust in der Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts. Sie fragen nach Bezügen zu anderen Gewaltverbrechen, beispielsweise den stalinistischen, und sie diskutieren im Lichte der Ansätze und Erträge der noch relativ jungen Disziplin der komparativ ausgerichteten Genozidforschung Stärken und Grenzen des Vergleichs.
In: Beiträge zum Parlamentsrecht Band 78
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Verlagsinfo: Der Deutsche Bundestag hat den sogenannten Völkermord an den Armeniern im Jahr 2016 in Form eines schlichten Parlamentsbeschlusses anerkannt. Die Arbeit nimmt diesen Beschluss zum Anlass einer Untersuchung dieser parlamentarischen Handlungsform. Zunächst wird deutlich, dass eine Anerkennung historischer Ereignisse durch Parlamente nicht zwangsläufig mit einer Subsumtion unter moderne rechtliche Maßstäbe einhergeht. Eine Analyse der Parlamentsstatistik legt die quantitative Bedeutung schlichter Parlamentsbeschlüsse offen. Dogmatisch lassen sich schlichte Parlamentsbeschlüsse als eigenständiges parlamentarisches Handlungsinstrument konturieren, das verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig, rechtlich jedoch unverbindlich ist. Im politischen Kontext entfalten sie hingegen durchaus Autorität. Die Arbeit beleuchtet deshalb auch die Anerkennungsgeschichte und Konsequenzen des Beschlusses, um ihn schließlich in den Kontext vergangenheitsbezogener Politik im Deutschen Bundestag zu rücken. / »On Genocide in Parliament. The Recognition of the Armenian Genocide by the German Bundestag as a Problem of Politics and the Constitution« -- In 2016, the German Bundestag passed a resolution recognizing the Armenian Genocide. This thesis examines the legal and political dimensions of parliamentary resolutions. Despite being only rudimentarily fleshed out in constitutional law, resolutions are found to be self-contained political instruments. While permitted in the constitutional framework, they have no legally binding effect. Their political impact, especially in history-oriented politics can be seen in the Armenian resolution.