Der Umgang mit dem Holocaust in der Ukraine: Die Verdrängung und Rückkehr des Genozids an den Juden
In: Europäische Rundschau: Vierteljahreszeitschrift für Politik, Wirtschaft und Zeitgeschichte, Band 42, Heft 3, S. 89-97
ISSN: 0304-2782
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In: Europäische Rundschau: Vierteljahreszeitschrift für Politik, Wirtschaft und Zeitgeschichte, Band 42, Heft 3, S. 89-97
ISSN: 0304-2782
In: Ambivalenzen der Ordnung: der Staat im Denken Hannah Arendts, S. 17-42
In: NSU-Terror: Ermittlungen am rechten Abgrund ; Ereignis, Kontexte, Diskurse, S. 183-191
In: Ambivalenzen der Ordnung: der Staat im Denken Hannah Arendts, S. 283-316
"Hannah Arendt und Raphael Lemkin waren Zeugen des 20. Jahrhunderts -Arendt als politische Theoretikerin, Lemkin als Völkerrechtler. Beide erlebten die einschneidenden Transformationen des europäischen Kontinents in der Folge zweier Weltkriege, verloren im Zuge dessen ihre Staaten und ihre Heimat, entkamen nur knapp den Fängen der nationalsozialistischen Vernichtungsmaschinerie und gelangten durch Zufall und Glück in die Neue Welt. Anders als Lemkin jedoch war Arendt ausgesprochen skeptisch, dass Menschenrechtserklärungen, internationale Konferenzen und dergleichen mehr dazu beitragen könnten, das zerstörte politische Gewebe der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg wiederherzustellen. Der Beitrag zeichnet die Spuren von Arendts Beschäftigung mit dem Völkerrecht nach, arbeitet dabei die Dilemmata des modernen europäischen Nationalstaats und seiner Rolle beim Aufstieg des europäischen Antisemitismus heraus und legt - durch die Kontrastierung Arendts mit Lemkin - die völkerrechtlichen Grundpositionen ihres Denkens frei." (Autorenreferat)
In: Oxford monographs in international humanitarian and criminal law
"Rwanda's Gacaca Courts provide an innovative response to the genocide of 1994. Incorporating elements of both African dispute resolution and of Western-style criminal courts, Gacaca courts are in line with recent trends to revive traditional grassroots mechanisms as a way of addressing a violent past. Having been devised as a holistic approach to prosecution and punishment as well as to healing and repairing, they also reflect the increasing importance of victim participation in international criminal justice. This book critically examines the Gacaca courts' achievements as a mechanism of criminal justice and as a tool for healing, repairing, and reconciling the shattered communities. Having prosecuted over one million people suspected of crimes during the 1994 genocide, the courts have been both praised for their efficiency and condemned for their lack of due process. Drawing upon extensive observations of trial proceedings, this book is the first to provide a detailed analysis of the Gacaca legislation and its practical implementation. It discusses the Gacaca courts within the framework of transitional and international criminal justice and argues that, despite the trend towards local, tailor-made solutions to the challenges of political transition, there is a common set of principles to be respected in addressing the past. Evaluating the Gacaca courts against the backdrop of existing or emerging principles, such as the duties to investigate and prosecute, and the right to the truth, the book provides a sophisticated critique of Rwanda's reconciliation policy. In doing so, it contributes to the development and the clarification of these principles. It concludes that Gacaca courts have achieved a great deal in stimulating a basic discourse on the genocide, but they have also contributed to assigning collective responsibility and may thus end up deepening the divides within Rwandan society"--Provided by publisher
World Affairs Online
In: "Der Geist geistloser Zustände": Religionskritik und Gesellschaftstheorie, S. 144-165
Die verbreitete These von der Wiederbelebung der Religion(en) in der neuesten Zeit bietet sich auch als eine plausible Erklärung der Balkankriege der neunziger Jahre an. Es ist die Absicht des Beitrags, die Funktion der Religion in den jugoslawischen Nachfolgekriegen der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts genauer zu analysieren. Der Beitrag setzt sich dazu historisch mit dem Phänomen Religionskriege auseinander und analysiert schließlich die Entwicklungen im damaligen Jugoslawien. Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass die Religionen weder Akteure, die die jugoslawischen Nachfolgekriege initiierten oder herbeiführten waren, noch waren sie in der Lage, diese wirksam zu verhindern. (ICB2)
In: Studia politica: Romanian political science review ; revista română de ştiinţă politică, Band 11, Heft 1, S. 137-154
The Holocaust and the Great Famine in Ukraine are two man made catastrophes set in the XXth century. While the first is the most documented genocide in history, the latter tends to be dismissed by the international community as an "ineffective policy" of the Soviet Union. Having managed to exclude political killings from the UN's definition of genocide, Russia continues to deny the Ukrainian people access to information about the famine that left 6 million people dead of starvation. Nevertheless, the Ukrainian community insists that Holodomor was genocide and should be treated as such. By comparing these two grave tragedies, similarities inevitably surface. These similarities, along with other facts, like the "cleansing" of the elites in the years preceding and during the famine, Stalin's letter to Kaganovich (in which Stalin mentions his fear of losing Ukraine), the differential treatment Ukraine received as opposed to the other Soviet republics, the measures taken to worsen the famine and confine it to specific areas, paint a much clearer picture of what really happened in Ukraine during the Holodomor.
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem spektakulären Prozess gegen den gestürzten Diktator Saddam Hussein vor dem Irakischen Hohen Strafgerichtshof. Zum ersten Mal wurde ein irakisches Staatsoberhaupt von seinen eigenen Landesleuten im eigenen Land abgeurteilt. Der Autor betrachtet dieses wichtige Ereignis der Zeitgeschichte aus rechtswissenschaftlicher Perspektive. Er gibt einen juristischen Überblick über den Prozess in allen seinen Ebenen – von der Festnahme Saddam Husseins im Jahr 2003 bis zur Hinrichtung 2006. Dabei prüft der Autor insbesondere, ob die Grundprinzipien des Rechtsstaats und die Errungenschaften der modernen Strafrechtskultur in diesem Gerichtsverfahren respektiert wurden. Die kritische Untersuchung gelangt schließlich zu dem Ergebnis, dass das Todesurteil gegen Saddam Hussein und seine Vollstreckung nicht frei von Rechtsfehlern waren. Das Werk richtet sich nicht nur an Strafrechtler und Wissenschaftler auf dem Gebiet der Juristischen Zeitgeschichte, sondern auch an Historiker und Politologen. Der Autor wurde in Bagdad geboren und hat seine Jugend im Irak verbracht. Seine Familie wurde vom Baath-Regime unter der Führung von Saddam Hussein in die Emigration nach Deutschland gezwungen
In: Merkur: deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, Band 62, Heft 7, S. 578-587
ISSN: 2510-4179
Gegenstand des Beitrages sind drei Texte, die in der Geschichte der literarischen und essayistischen Deutungen des Holocaust eine herausragende Stellung einnehmen: Paul Celans Gedicht "Todesfuge", welches im Jahr 1945 entstanden und 1948 erstmals in deutscher Sprache erschienen ist; Theodor W. Adornos Aufsatz "Kulturkritik und Gesellschaft", der im Jahr 1951 in einer Festschrift erschien und durch den Wiederabdruck im Essayband "Prismen" (1955) bekannt wurde; Hannah Arendts Buch "Eichmann in Jerusalem", das im Jahr 1963 in englischer und ein Jahr später in deutscher Sprache erschien. In allen drei Texten wird die Auseinandersetzung mit der Ermordung der europäischen Juden, die am 20. Januar 1942 auf der Berliner Wannsee-Konferenz stattfand, zu eindringlichen Topoi verdichtet, die ihre suggestive Kraft nach Einschätzung des Autors bis heute behalten haben. Wenn jedoch die historischen Quellen und ihre Zusammenhänge einer genaueren Analyse unterzogen werden, ist ein verdeckter Kampf um Deutungshoheit festzustellen, ohne welchen die Geschichte der Holocaustdebatten unvollständig bleibt. (ICI2)
In: Prekäre Staatlichkeit und internationale Ordnung, S. 279-294
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Staatlichkeit in der Demokratischen Republik Kongo (DRK), Ruanda und Burundi. Nach einem Überblick über den vorkolonialen und kolonialen Hintergrund konzentriert sich der Autor auf Entwicklungen in den letzten zehn Jahren, die von weit verbreiteter Gewalt geprägt waren und, im Falle der DRK, dem Beinahe-Zusammenbruch des Staates. In der Region der Großen Seen haben die Handlungen des einen Staates (d.h. Ruandas) zur weiteren Aushöhlung eines anderen (d.h. der DRK) beigetragen. Aus naheliegenden Gründen (akuter staatlicher Verfall mit regionalen Auswirkungen) liegt das Augenmerk hauptsächlich auf der DRK und insbesondere auf dem Osten des Landes und dessen Beziehungen zu seinen Nachbarn. Der Hauptunterschied zwischen den untersuchten Ländern ist die Tatsache, dass Ruanda und Burundi bereits vor der Kolonialepoche als Staaten existierten, während dies für Kongo nicht zutraf. Eigentlich ist die DRK eine koloniale Erfindung; als eine Art politische Organisation wurde der Staat 1885 nach der Berliner Konferenz in Form von König Leopolds "Kongo Freistaat" geschaffen. Es ist daher kein Zufall, dass die beiden Staaten (Ruanda und Burundi), die vor der Kolonialepoche existierten, im Großen und Ganzen gut dastehen im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern, wohingegen das Land (die DRK), welches eine Schöpfung der "Balgerei um Afrika" ist, ein sehr schwacher Staat ist, der in den letzten zehn Jahren kurz vor dem totalen Zusammenbruch stand. (ICA2)
In: Veröffentlichungen der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart 9
In: Mittelweg 36: Zeitschrift des Hamburger Instituts für Sozialforschung, Band 15, Heft 6, S. 53-68
ISSN: 0941-6382
Der Autor beschreibt die historischen Hintergründe des Genozids an den Armeniern, die sich bis in das letzte Viertel des 19. Jahrhunderts zurückverfolgen lassen. Der Genozid an den Armeniern im Ersten Weltkrieg war Folge einer osmanischen Politik "ethnischer Vergeltungsmaßnahmen", die auf Verbindungen zwischen armenischen Nationalisten und Geldgebern der Entente reagierte, viel grundsätzlicher jedoch des ethnischen Stereotyps, das den Armeniern Illoyalität und die Unterstützung der alliierten Kriegsziele unterstellte. Die Behauptung, dass sich die Ermordung der Armenier nicht als Genozid entfaltete, nur weil es keine zweifelsfreien Beweise für eine genozidale Absicht vor dem Mai 1915 gab, ist nach Meinung des Autors absurd. Die Van-Episode trug zwar zur Verschärfung der bestehenden jungtürkischen Politik bei, ist aber kein Indiz für eine lange vorher geplante Genozidabsicht. Sie mündete aber in einen Prozess wachsender Radikalisierung, der am Ende zu einer Politik des Genozids führte. (ICF)
In: Antisemitismus, Antizionismus, Israelkritik, S. 50-69
Während in der Forschung weitgehend darüber Konsens besteht, dass antijüdische Ausschreitungen in Europa und ein zunehmend negatives Israelbild mit Eskalationen im Nahen Osten, Terrorismus und dem Krieg im Irak in Zusammenhang stehen, sind sich nicht alle Experten darüber einig, ob tatsächlich von einem neuen Antisemitismus gesprochen werden kann. Worin liegt die neue Qualität des gegenwärtigen Antisemitismus? Handelt es sich dabei um ein gesamteuropäisches Phänomen oder sind der nationale Kontext sowie ethnische und nationale Verbindungen der muslimischen Minderheiten ausschlaggebend für Motive und Ausprägungen? Gilt weiterhin der Holocaust als Gradmesser für die Wahrnehmung von Antisemitismus in den einzelnen davon unterschiedlich betroffenen Ländern oder kann bereits von einer "Europäisierung" des Holocaust und von "globalisierten Emotionen" gesprochen werden? Diese Fragen bilden den Hintergrund für die historisch vergleichenden Erörterungen der Autorin zum linken und islamischen Antisemitismus in Frankreich, Großbritannien, Deutschland und Österreich. (ICI2)
In: Osteuropa, Band 55, Heft 4/5/6, S. 33-43
ISSN: 0030-6428
"Die Abgrenzung zum NS-Regime sowie die Bereitschaft, die Verantwortung für dessen Verbrechen zu übernehmen, bildet das politisch-moralische Fundament, auf dem die Bundesrepublik aufgebaut ist. Was heute als Selbstverständlichkeit erscheint, entstand keineswegs bereits in der Gründungsphase des westdeutschen Staates. Zwei Jahrzehnte beschwieg die westdeutsche Gesellschaft die Verbrechen und exkulpierte die Täter, indem sie sich ausschließlich als Opfer eines Krieges wahrnahm, nach dessen Ursachen sie nicht fragte. Erst ab Mitte der 1960er Jahre rückten schrittweise der Mord an den europäischen Juden und schließlich auch die Verbrechen der Wehrmacht ins öffentliche Bewusstsein. Erst dies ermöglichte, dass Deutschland heute einen gleichberechtigten Platz in Europa einnimmt und auch deutscher Opfer gedacht werden kann." (Autorenreferat)