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In: Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien 115
Was in Europa kaum ein Thema ist: Nordkoreas totalitärer Führerstaat verübt Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einem Ausmaß, das in der Gegenwart keine Parallele hat. Das Regime der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) terrorisiert die eigene Bevölkerung mit Mord, Folter, Versklavung und willkürlicher Inhaftierung. Die vom UN-Menschenrechtsrat beauftragte Untersuchungskommission hat nach einjähriger Recherche in einem rund 400 Seiten langen Bericht schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen dokumentiert. Am 18. Dezember 2014 verurteilte die UN-Generalversammlung diese Verletzungen und empfahl, die Verantwortlichen vor dem Internationalen Strafgerichtshof anzuklagen. Zwar folgte der UN-Sicherheitsrat diesem Votum bislang nicht. Weil die Menschenrechtsverletzungen der DVRK aber nun auf höchster UN-Ebene thematisiert wurden, haben sie die gebotene internationale politische Relevanz erlangt. Europa und gerade auch Deutschland tragen Verantwortung dafür, dass Menschenrechte in ihrer Nordkoreapolitik einen höheren Stellenwert bekommen und die durch die UN-Untersuchung erzeugte Aufmerksamkeit nicht wieder nachlässt. (SWP-Aktuell)
BASE
In: SWP-Aktuell, Band 49/2015
Was in Europa kaum ein Thema ist: Nordkoreas totalitärer Führerstaat verübt Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einem Ausmaß, das in der Gegenwart keine Parallele hat. Das Regime der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) terrorisiert die eigene Bevölkerung mit Mord, Folter, Versklavung und willkürlicher Inhaftierung. Die vom UN-Menschenrechtsrat beauftragte Untersuchungskommission hat nach einjähriger Recherche in einem rund 400 Seiten langen Bericht schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen dokumentiert. Am 18. Dezember 2014 verurteilte die UN-Generalversammlung diese Verletzungen und empfahl, die Verantwortlichen vor dem Internationalen Strafgerichtshof anzuklagen. Zwar folgte der UN-Sicherheitsrat diesem Votum bislang nicht. Weil die Menschenrechtsverletzungen der DVRK aber nun auf höchster UN-Ebene thematisiert wurden, haben sie die gebotene internationale politische Relevanz erlangt. Europa und gerade auch Deutschland tragen Verantwortung dafür, dass Menschenrechte in ihrer Nordkoreapolitik einen höheren Stellenwert bekommen und die durch die UN-Untersuchung erzeugte Aufmerksamkeit nicht wieder nachlässt. (Autorenreferat)
Im März 2010 sprach sich der UN-Sondergesandte für Menschenrechte in Burma, Tomäs Ojea Quintana, vor dem UN-Menschenrechtsrat für die Einberufung eines internationalen Ausschusses zur Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus und wiederholte diese Empfehlung im September vor der UN-Generalversammlung. Bisher unterstützen 16 Staaten die Bildung einer solchen Untersuchungskommission. Die Bundesrepublik gehört nicht dazu.
BASE
In: Politische Studien: Orientierung durch Information und Dialog, Band 66, Heft 461, S. 54-60
ISSN: 0032-3462
"Die italienische und maltesische Marine retten mit Unterstützung von einigen Handelsschiffen jeden Tag ungezählte Menschen aus dem kalten Wasser des Mittelmeeres, und jeden Tag werden es mehr und jeden Tag werden die Schleuser dreister und gewalttätiger. Und jeden Tag wird die Liste der Toten länger. Was will man da noch diskutieren? Die Hanns-Seidel-Stiftung wollte genau das im Rahmen der Reihe "Visionen für Europa". Aber warum kann man sich nicht einfach seinem Zorn überlassen und nur noch schreien? Weil wir die Guten sind, von Ethik geleitet, und weil die anderen uns brauchen? Ja, deswegen. Und die Ethik hat auch einen Namen: Es ist das "Versprechen der Menschlichkeit", das wir gaben, nachdem die Verbrechen gegen die Menschlichkeit uns in die Tiefe gerissen hatten." (Autorenreferat)
In: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht Band 35
Die Errichtung des ständigen Internationalen Strafgerichtshofes hat das Völkerstrafrecht wieder in das Blickfeld internationaler Aufmerksamkeit gerückt. Damit gelangt auch eines der grundlegenden Konzepte des internationalen Strafrechts abermals in die Diskussion: die Verbrechen gegen die Menschlichkeit. -- Das Konzept der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das im Rahmen des Nürnberger Prozesses nach dem Zweiten Weltkrieg erstmals formuliert und angewendet wurde, ist in der jüngeren Vergangenheit durch die Strafgerichtshöfe der Vereinten Nationen für das ehemalige Jugoslawien sowie Ruanda fortentwickelt worden. Weitgehend ungeklärt sind bisher jedoch die theoretischen Grundlagen des Konzeptes, insbesondere die Abgrenzung des Verbrechenstypus von den in internationalen Abkommen kodifizierten Kriegsverbrechen einerseits und Gewaltverbrechen nach dem nationalen Strafrecht andererseits. Offengeblieben ist auch, woraus sich die Rechtfertigung zur Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die internationale Gemeinschaft unter Inanspruchnahme eines Rechts zum Eingreifen im Namen der Menschheit ableitet und wie derartige humanitäre Interventionen mit dem Grundsatz der Staatensouveränität zu vereinbaren sind. -- In dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, anhand einer umfassenden Analyse der historischen Entwicklung des Konzeptes sowie seiner Bezugspunkte im internationalen Rechtssystem - insbesondere dem humanitären Völkerrecht - den Kernpunkt der Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzufinden und hieraus eine Erklärung für die universelle Betroffenheit abzuleiten. Unter Berücksichtigung rechtsphilosophischer Konzepte, insbesondere der Völkerrechtslehre Kants, gelangt die Verfasserin schließlich zu der These, dass Kernpunkt der Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Verstoß gegen das Menschenrechtsprinzip, den Grundsatz der Rechtssubjektivität des Individuums unabhängig von Gruppenkriterien, ist. Dieses Prinzip wird durch den Täter eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in einer Weise negiert, die die Grundlagen der internationalen Gemeinschaft als einer Rechtsgemeinschaft angreift und eine Ahndung der Tat auf der internationalen Ebene erfordert.
In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 95
Main description: Der Gesamttatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit ist aus dem Regelungswerk des Völkerstrafrechts nicht mehr hinweg zu denken. Aufgrund seiner primär aus Völkergewohnheitsrecht erwachsenen Entstehungsgeschichte und vielfachen Novellierung verbleiben gleichwohl dogmatische Auslegungsprobleme. Die vorliegende Arbeit versteht sich als eine umfassende Analyse des Gesamttatbestandes, die nicht an der Wiedergabe des status quo stehen bleiben, sondern Kritik und Entwicklungspotenzial aufzeigen möchte. Der Autor diskutiert inter alia die Divergenz zwischen Gesamttatbestand, Gesamtkontext und Einzeltatbestand, sowie die Verwirklichung des chapeau Merkmals "mehrfache Begehung" im Wege einer - so hier betitelten - "ad hoc makrokriminellen" Einzelbegehung. Bei den Katalogstraftaten setzt er sich verstärkt mit den Sexualdelikten, einschließlich der Strafbarkeit des Verbrechens der Zwangsheirat, auseinander. Die makrokriminelle Mischproblematik beim Apartheidtatbestand wird, soweit ersichtlich, erstmalig angesprochen.
In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 95
World Affairs Online
Bei dem letzten Update des Genocide Alert Monitors wurde in sozialen Medien wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass fast sämtliche Massenverbrechen angeblich in muslimischen Staaten stattfänden. Der Islam wurde von den Kommentatoren als gewalttätige Religion bezeichnet und Muslime hauptverantwortlich für die über 21.000 im 1. Quartal 2016 getöteten Menschen gemacht. Anlass genug, die erfassten Situationen auf religiöse Identitäten von Tätern und Opfern zu analysieren.
BASE
In: Europäische Ideen, Heft 125, S. 11-13
ISSN: 0344-2888
Der bekannte Menschenrechtsanwalt und Bestseller-Autor Philippe Sands erzählt die skandalöse Geschichte eines Verstoßes gegen die Menschenrechte. Er zeigt, dass der Kolonialismus noch nicht überwunden ist und Großbritannien bis heute internationales Recht bricht. April 1973. Mitten in der Nacht werden die Bewohner einer Insel im Chagos-Archipel aus dem Schlaf gerissen. Britische Soldaten zwingen sie mit vorgehaltenen Waffen, ihre Häuser zu verlassen, per Schiff werden sie nach Mauritius und in die USA deportiert. Chagos wird zu britischem Territorium erklärt, Großbritannien verpachtet eine der Inseln für eine Militärbasis an die USA. "Wir waren wie Tiere oder Sklaven auf diesem Schiff. Einige starben vor Kummer. (...) Es bricht einem das Herz." Mit diesen Worten beschrieb Liseby Elysé 2018 vor dem Internationalen Gerichtshof ihre Deportation. Seit Jahrzehnten streiten sie und ihre Landsleute um das Recht auf Rückkehr, seit 2018 werden sie dabei von Philippe Sands beraten. 2019 schrieb der Internationale Gerichtshof die Chagos-Inseln Mauritius zu, was der Internationale Seegerichtshof 2021 bestätigte. Doch Großbritannien verweigert bis heute die Rückgabe der Inseln und die Rückkehr ihrer Bewohner. Ein aufrüttelndes Buch über kolonialen Dünkel und die Missachtung von Menschenrechten. "Elegant geschrieben, bewegend und höchst informativ." Literary Review
World Affairs Online
In: Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht 35