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Aus Anlass des 50. Geburtstages des Grundgesetzes unterzieht der Speyerer Staatsrechtslehrer Hans Herbert von Arnim unsere Verfassung einer kritischen Analyse. Er stellt fest, dass Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in weiten Bereichen auseinanderklaffen, und das Grundgesetz wichtigen Funktionen nur noch eingeschränkt gerecht wird. Zugleich weist er Wege für Reformen zum Besseren.
BASE
In: Zeitschrift für Rechtspolitik: ZRP, Band 32, Heft 8, S. 326-334
ISSN: 0514-6496
World Affairs Online
In: Leipziger Vorträge zu Recht und Politik Band 14
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Der Sammelband vereint Vorträge von Dr. Matthias Grünberg, Präsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, sowie Michael Kretschmer, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, in teilweise erweiterter und vertiefter Form. Angesichts des 30-jährigen Bestehens der Sächsischen Verfassung blicken diese einerseits auf deren Entstehungsgeschichte zurück und widmen sich andererseits den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen, denen sich die Verfassung gegenübersieht.
In: Veranstaltungen des Sächsischen Landtags Heft 75
In: Jubiläum
In: Gewerkschaftliche Monatshefte, Band 44, Heft 2, S. 89-97
ISSN: 0016-9447
World Affairs Online
In: Schriften des Zentrum für Europäische Integrationsforschung, Center for European Integration Studies der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 15
World Affairs Online
In: Politische Theorie und Regierungslehre: eine Einführung in die politikwissenschaftliche Institutionenforschung, S. 45-73
Normative wie reale Dimension der Verfassung machen sie in Klassik wie Gegenwart an sich zu einem zentralen Gegenstand der Regierungslehre ('government'), gleich wie eng oder weit man diesen Begriff fasst, solange sie Aufbau und innere Struktur eines Gemeinwesens unter politischen, historischen, soziologischen und rechtlichen Aspekten, ebenso aber auch politische Willensbildungsprozesse in ihren formellen und informellen Abläufen analysiert. Ihr eröffnen sich dabei durchaus kritische Potentiale, zum Beispiel bei der Frage nach der faktischen Realisierung der Symbiose instrumenteller und symbolischer Funktionen, die nicht mit der platten Frage nach Koinzidenz oder Diskrepanz von Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit zu verwechseln ist. Der Autor zeichnet Konzepte und Theorieentwicklungen seit den fünfziger Jahren nach, indem er von klassischen Verfassungslehren der Politikwissenschaft ausgeht und dann die Entwicklung vom Behaviorismus über den Neo-Institutionalismus zum 'constitutional engineering' rekonstruiert, unter deren Vorherrschaft sowohl die Regierungslehre als auch die Verfassung sehr unterschiedliche Bedeutung besaßen. Anhand der Stichworte Verfassungsentwicklung, Verfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungskultur wird der Integrationsleistung der Verfassung und ihrer Rolle als Determinante sozialen Wandels nachgegangen. Abschließend wird noch einmal knapp auf Forschungsleistungen und Forschungslücken sowie auf das Desiderat einer 'großen' interpretierenden Studie hingewiesen. (ICG)
In: Europäische Rundschau: Vierteljahreszeitschrift für Politik, Wirtschaft und Zeitgeschichte, Band 34, Heft 1, S. 73-81
ISSN: 0304-2782
World Affairs Online
In: Goldmann-Buch 11397
In: Goldmann Sachbuch : Gesetze
In: Mythos als Schicksal, S. 163-184
In: Europarecht, Band 22, Heft 3, S. 195-213
ISSN: 0531-2485
World Affairs Online
In: Schönburger Gespräche zu Recht und Staat 12