Verfassungsreform alla Cavaliere
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 47, Heft 9, S. 1044-1047
ISSN: 0006-4416
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In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 47, Heft 9, S. 1044-1047
ISSN: 0006-4416
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In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 49, S. 29-36
ISSN: 0479-611X
"Das Grundgesetz war in der letzten Zeit vor der Wiedervereingung eine 'beruhigte Verfassung'. Die immer selteneren Verfassungsänderungen waren vergleichsweise marginale Anpassungen, größere Verfassungsreformen hat es nicht mehr gegeben. Heute fragt es sich, ob die Wiedervereinigung ein Anlaß sein sollte zum 'verfassungsrechtlichen Aufräumen'; politische Kräfte sehen die Chance, unerfüllte Alt-Forderungen im Gefolge der einigungsbedingten Adaptierungen durchzusetzen. Hier ist jedoch Behutsamkeit das beste, insbesondere im Bereich der Grundrechte, und es ist erfreulich, daß gerade im stets kontroversen Eigentumsbereich wohl die Fortentwicklung vor allem dem Bundesverfassungsgericht überlassen bleiben soll; das gilt auch für viele andere Sektoren. Eine herausragende und folgenschwere Forderung ist die nach der Aufhebung der Verfassungsgarantien des Berufsbeamtentums; ihre Erfüllung würde wohl dessen Auflösung einleiten. Damit, daß es in der ehemaligen DDR keine Beamten gegeben hat, läßt sich dies nicht begründen - im Gegenteil: Dies gerade zeigt, daß der Rechtsstaat Beamte braucht. Das Berufsbeamtentum aufzugeben, ist auch nicht ein notwendig vorgegebener 'Weg nach Europa', weil etwa den Partnerländern derartige Einrichtungen weitgehend fremd seien. Das deutsche Beamtenrecht ist für sie eher ein Vorbild als ein Fremdkörper. Schließlich sollte die in manchen Bereichen unstreitig sinnvolle Privatisierung öffentlicher Aufgabenerfüllung kein Vorwand sein, an dem seit Generationen bewährten Beamtenstatus zu rütteln, der überall da notwendig ist, wo der Rechtsstaat geordneten Gesetzesvollzug durch Bedienstete verlangt, die gegen wachsende parteipolitische und gesellschaftliche Pressionen gesichert sein müssen, und wo der Sozialstaat fordert, daß dem Bürger die Leistungen der Gemeinschaft unbedingt verläßlich erbracht werden. Der 'Beruf (gerade) unserer Zeit zur Verfassungsgebung' sollte selbstkritisch überdacht werden. Das größere Deutschland braucht ein festes Fundament." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 24, Heft 3, S. 474-495
ISSN: 0340-1758
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In: Zeitschrift für öffentliches Recht: ZÖR = Austrian journal of public law, Band 62, Heft 3, S. 439-463
ISSN: 0948-4396
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In: Föderalismus-Studien 17
In: Bayerische Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit
In: A 67
In: Drucksache [167.]
In: 6. Wahlperiode 1969, Drucksache VI/3829 = [227.]
In: Beiträge zur Konfliktforschung: Grundlagen-Informationen, Band 5, Heft 3, S. 29-68
ISSN: 0045-169X
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In: Leviathan: Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Band 22, Heft 4, S. 461-469
ISSN: 0340-0425
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In: Informationen zu aktuellen Entwicklungen
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In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 51, Heft 371, S. 82-97
ISSN: 0032-3462
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In: Österreichische Schriftenreihe für Rechts- und Politikwissenschaft 3
In: Österreichische Schriftenreihe für Rechts- und Politikwissenschaft 3
In: Osteuropa, Band 48, Heft 4, S. A158
ISSN: 0030-6428, 0030-6428