Zur Verfassungsreform in Hessen
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Volume 66, Issue 1, p. 565
ISSN: 2569-4103
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In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Volume 66, Issue 1, p. 565
ISSN: 2569-4103
In: Zeitschrift für öffentliches Recht: ZÖR = Austrian journal of public law, Volume 62, Issue 3, p. 439-463
ISSN: 0948-4396
World Affairs Online
In: GIGA Focus Asien, Volume 1
In Thailand schlug Premierministerin Yingluck Shinawatra Ende Dezember 2011 die Einrichtung einer Verfassungskommission vor und stellte sich auch hinter die Forderung, das Volk in einem Referendum über die Zukunft der Verfassung entscheiden zu lassen. Die Reform der Verfassung, die im Jahr 2007 von der militärischen Übergangsregierung geschrieben worden war, gehört zu ihren Wahlkampfversprechen.
Thailand ist mit seinen bisher 18 Verfassungen und häufigen Militärputschen als Sonderfall in der Verfassungsentwicklung in Südostasien einzustufen. Es gab zwar in der letzten Dekade in zahlreichen Ländern der Region neue Verfassungen und Verfassungsänderungen, ein Trend hin zu einem "neuen" Konstitutionalismus, wie er in anderen Regionen anzutreffen ist, ist jedoch nur sehr vage zu erkennen. Mittlerweile besitzen alle Länder der Region eine geschriebene Verfassung. Die Art der Verfassungsgebung variiert genauso stark wie deren durchschnittliche Lebensdauer. Die Verfassungsreformen sind keineswegs nur auf demokratische Staaten beschränkt. In zahlreichen autoritären Staaten erfolgten Verfassungsänderungen, die darauf abzielen, die Herrschaft der politischen Eliten abzusichern. Zwar finden sich in sämtlichen Verfassungen Bestimmungen zu Menschenrechten und Demokratie, die Verfassungswirklichkeit und Menschenrechtssituation ist jedoch
in einigen Staaten nach wie vor besorgniserregend. Im letzten Jahrzehnt wurde auch eine Reihe von Verfassungsgerichten neu aufgebaut. Diese haben zu einer stärkeren Verrechtlichung der Politik beigetragen.
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Volume 43, Issue 2, p. 192-207
ISSN: 0506-7286
World Affairs Online
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Volume 43, Issue 2, p. 192-207
ISSN: 0506-7286
In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Volume 16, Issue 2, p. 77-84
ISSN: 1613-754X
In: Zeitschrift für öffentliches Recht: ZÖR = Journal of public law, Volume 62, Issue 3, p. 439-463
ISSN: 1613-7663
In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Volume 15, Issue 2, p. 63-67
ISSN: 1613-754X
In: Berliner Republik: das Debattenmagazin, Issue 6, p. 85-86
ISSN: 1616-4903
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften: ZSE ; der öffentliche Sektor im internationalen Vergleich = Journal for comparative government and european policy, Volume 5, Issue 3/4, p. 469-496
ISSN: 1610-7780
World Affairs Online
In: KAS-Auslandsinformationen, Volume 28, Issue 11, p. 75-95
World Affairs Online
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Volume 56, Issue 1, p. 655
ISSN: 2569-4103
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften: ZSE ; der öffentliche Sektor im internationalen Vergleich = Journal for comparative government and European policy, Volume 5, Issue 3-4
ISSN: 1612-7013
In: KAS international reports, Issue 11, p. 75-95
"Aufgrund von internationalem und regionalem Druck wurde 2009 in Simbabwe eine nationale Einheitsregierung (GNU) aus ZANU-PF und der Oppositionspartei Movement of Democratic Change (MDC) gebildet. Weitreichende politische und ökonomische Reformen sowie Reformen des Wahlsystems und der Medien wurden in einem Abkommen der Regierung (Global Political Agreement, GPA) verhandelt, jedoch ist dessen Implementierung angesichts einer Blockadehaltung der ZANU-PF in der zerstrittenen Regierung kaum vorangeschritten." (Autorenreferat)
In: Russland-Analysen, Issue 58, p. 7-15
ISSN: 1613-3390
Infolge der Proteste gegen die offiziellen Ergebnisse der Präsidentschaftswahl von 2020 hat Aljaksandr Lukaschenka im Frühjahr 2021 die Pläne zu einer Verfassungsreform wieder aufgenommen. Ziel des Vorstoßes ist es, einerseits dem Wunsch nach Veränderung aus der Bevölkerung entgegenzukommen, ohne auf die Forderung nach Neuwahlen zu reagieren. Andererseits scheint er zu beabsichtigen, die Veränderung so zu gestalten, dass seine Macht im Präsidentenamt vorerst gefestigt wird. Ergebnisse einer Online-Umfrage legen nahe, dass die von Lukaschenka vorgeschlagenen Verfassungsänderungen wohl kaum ausreichen werden, um der breiten gesellschaftlichen Nachfrage nach Demokratisierung und Machtbeschränkung auch nur annähernd nachzukommen - aber auch, dass sich Unterstützer:innen und Gegner:innen Lukaschenkas nicht in jeder Hinsicht unversöhnlich gegenüberstehen.