Theorien der Verfassungsreform
In: Jahrbuch für Handlungs- u. Entscheidungstheorie 5
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In: Aktuelle Analysen / BIOst, Band 48/1998
Die russische Verfassung kann auf zweifache Weise geändert werden: durch qualifizierte Mehrheiten im Föderationsrat (drei Viertel der Mitglieder) sowie in der Staatsduma (zwei Drittel der Abgeordneten) und unter Zustimmung von zwei Dritteln der Gesetzgebungsorgane der Regionen. Die in den ersten beiden und im letzten Kapitel niedergelegten Essentials der Verfassung (Rußland als demokratischer föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Regierungsform, Gewaltenteilung, Parteien- pluralismus, unveräußerlichen Menschenrechten, die der Staat zu schützen hat) sind nicht revidierbar. Wer sie ändern will, muß eine neue Verfassung wollen. Von den sieben vorliegenden Ände- rungsgesetzen hat die Staatsduma am 14.Oktober1998 die fünf chancenreichsten in erster Lesung behandelt, ohne daß sie im Parlament die erforderliche Mehrheit bekommen haben: Zustimmung des Föderationsrats zum Einsatz der Streitkräfte im Inland, Erweiterung des Zeitraums für die Behandlung föderaler Gesetze im Föderationsrat, Bildung von Untersuchungsausschüssen in beiden Parlamentskammern mit besonderen Rechten, Zustimmung der Staatsduma zu Ministerernennungen, Mißtrauenserklärung der Staatsduma gegenüber einzelnen Ministern. (BIOst-Dok)
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 66, Heft 1, S. 565
ISSN: 2569-4103
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 37, Heft 1, S. 133-141
ISSN: 0506-7286
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 36, Heft 2, S. 206-227
ISSN: 0506-7286
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 52-53/1993
ISSN: 0479-611X
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 43, Heft 52-53, S. 5-7
ISSN: 0479-611X
In: Blätter des Informationszentrums 3. Welt, Heft 117, S. 25-27
ISSN: 0933-7733
Übersichtliche Darstellung der Inhalte und Konsequenzen des neuen, von der Mehrheit der weißen Bevölkerungsminderheit am 2.11.1983 akzeptierten Verfassungsentwurfs und dessen Einschätzung als weiteren Schritt hin zu eine Institutionalisierung der Apartheid. Kurze Charakterisierung der Reaktionen verschiedener Bevölkerungsgruppen, Parteien und Organisationen dazu. (DÜI-Jan)
World Affairs Online
In: Der Donauraum: Zeitschrift des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa, Band 16, Heft 2-3, S. 167-169
ISSN: 2307-289X
In: Die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern in der Wissenschafts- und Bildungspolitik. Analysen und Erfahrungen., S. 23-36
Der Autor erläutert drei Ursachen für das Misslingen der Föderalismusreform: objektive Schwierigkeiten und Hindernisse, die einer problemgerechten Reform entgegenstanden; ein ungeeigneter Ansatz, der erfolgversprechende Reformversuche verhinderte; eine Interessenkonstellation unter den "Vetospielern", die eine Einigung auf problemgerechte Reformen ausschloss. (DIPF/Orig./Mar.).
In: Politische Bildung: PB ; Beiträge zur wissenschaftlichen Grundlegung und zur Unterrichtspraxis, Band 28, Heft 2, S. 40-50
ISSN: 0554-5455
"Lutz R. Reuter gibt einen Überblick über die Entwicklungen der Landesverfassungen seit dem Ende der 80er Jahre. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, daß die Verfassungsdebatten in den Ländern weit mehr über den Status Quo hinausführen als die Auseinandersetzungen um die Reformen des Grundgesetzes. So erscheint die Vorhersage plausibel, daß die "Länderexperimente" die Verfassungsentwicklung in Deutschland wesentlich beeinflussen werden." (Breit/Einführung).
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 48, Heft 1, S. 39
ISSN: 0029-859X