Am 4. Dezember 2016 war das italienische Volk gerufen, in einem Referendum über eine breite Verfassungsreform zu wählen. Die Reform wurde vor der Regierung ins Parlament nach den politischen Wahlen 2013 eingeführt und die parlamentarische Debatte dauerte genau zwei Jahren, seit April 2014 bis April 2016. Das Ergebnis war negativ und die Reform wurde mit sechzig Prozent von negativen Stimmen zurückgewiesen. Der Präsident des Ministerrates demissionierte, eine neue Regierung wurde gebildet und neue politische Wahlen sind vor der Tür. Italien hat seine Brexit kennengelernt.
BiH steht vor der großen Hürde, die lang geplante Verfassungsreform durchzuführen. Dieses Vorhaben gestaltet sich insofern schwer, indem die politischen Parteien des Landes seit Jahren kein Konsens erzielen können. Zunächst wird in der vorliegenden Arbeit auf das derzeitige politische System eingegangen, welches ein Ergebnis des Dayton-Friedensvertrages ist. Die Dayton-Verfassung sieht eine Teilung BiHs in zwei Entitäten, die FBiH und die RS, einen Staat mit sehr schwachen Kompetenzen und einen ethnischen Proporz zugunsten der drei ?konstitutiven Völker? (Bosniaken, Kroaten und Serben) in der Legislative und Exekutive vor. Der politische Kompromiss der Machtteilung nach dem Modell der Konsensdemokratie führt dazu, dass alle anderen, darunter nationale Minderheiten, aus der Ausübung politischer Funktionen ausgeschlossen werden. Dieses diskriminierende Verhalten verurteilte der EGMR Ende 2009. In weiterer Folge wird ein Blick auf die bisherigen Verfassungsänderungen geworfen, wobei besonders auf den Hohen Repräsentanten und dessen Vollmachten eingegangen wird. Es gilt Ursachen, die zum Scheitern der Reform in den letzten Jahren geführt haben sowie Programme politischer Parteien und deren Vorstellungen zu analysieren. Das letzte Kapitel bietet einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen, die zum Abschluss des SAA mit der EU sowie der Aufhebung der Visumspflicht für die Bürger BiHs geführt haben. ; BiH faces the major hurdle to carry out the long planned constitutional reforms. This project has not been successful, because of ongoing disagreement between political parties. The first part of this thesis will focus on current political system, which stems from Dayton Peace Agreement. The Dayton Constitution offered a division of BiH into two entities, FBiH and the RS, a state with very tenuous capacity, proportional representation of the three ethnic groups (Bosniaks, Croats and Serbs) for the legislative and executive. The political power-sharing follows the model of consociational democracy and leads that everyone else, including national minorities, is excluded from the exercise of political functions. This discriminatory behavior was condemned by the ECHR in late 2009. The second part will explore resent political reforms with particular attention to the High Representative and his authority. Reasons why reforms have failed so far and programs and objectives of political parties will be explore and analyze. This will be followed by a brief overview of the conditions that led to the conclusion of the SAA with the EU and the abolition of visa requirements of BiH citizens. ; eingereicht von Razija Selman ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011 ; (VLID)217524
Die Verfassungsreformen in Belgien, Finnland und Österreich werden vergleichend dargestellt und analysiert. Die Ausgangsthese, dass über Erfolg und Misserfolg weniger die Zahl der Vetospieler als vielmehr das Verhalten der effektiven Vetospieler entscheidet, wird bestätigt. Verfassungsreformen kommen dann zustande, wenn alle Vetospieler sich in einer Situation des Verlusts sehen. Eine weitere Erfolgsbedingung ist, dass Verfassungsreformen nicht unter das politische Alltagsgeschäft subsumiert werden. Schließlich erleichtert es Verfassungsreformen, wenn sie dem von der politischen Praxis ohnehin eingeschlagenen Pfad folgen, aber nur, wenn sich keinem Vetospieler ein alternativer Pfad anbietet. (GB)
"Das Grundgesetz war in der letzten Zeit vor der Wiedervereingung eine 'beruhigte Verfassung'. Die immer selteneren Verfassungsänderungen waren vergleichsweise marginale Anpassungen, größere Verfassungsreformen hat es nicht mehr gegeben. Heute fragt es sich, ob die Wiedervereinigung ein Anlaß sein sollte zum 'verfassungsrechtlichen Aufräumen'; politische Kräfte sehen die Chance, unerfüllte Alt-Forderungen im Gefolge der einigungsbedingten Adaptierungen durchzusetzen. Hier ist jedoch Behutsamkeit das beste, insbesondere im Bereich der Grundrechte, und es ist erfreulich, daß gerade im stets kontroversen Eigentumsbereich wohl die Fortentwicklung vor allem dem Bundesverfassungsgericht überlassen bleiben soll; das gilt auch für viele andere Sektoren. Eine herausragende und folgenschwere Forderung ist die nach der Aufhebung der Verfassungsgarantien des Berufsbeamtentums; ihre Erfüllung würde wohl dessen Auflösung einleiten. Damit, daß es in der ehemaligen DDR keine Beamten gegeben hat, läßt sich dies nicht begründen - im Gegenteil: Dies gerade zeigt, daß der Rechtsstaat Beamte braucht. Das Berufsbeamtentum aufzugeben, ist auch nicht ein notwendig vorgegebener 'Weg nach Europa', weil etwa den Partnerländern derartige Einrichtungen weitgehend fremd seien. Das deutsche Beamtenrecht ist für sie eher ein Vorbild als ein Fremdkörper. Schließlich sollte die in manchen Bereichen unstreitig sinnvolle Privatisierung öffentlicher Aufgabenerfüllung kein Vorwand sein, an dem seit Generationen bewährten Beamtenstatus zu rütteln, der überall da notwendig ist, wo der Rechtsstaat geordneten Gesetzesvollzug durch Bedienstete verlangt, die gegen wachsende parteipolitische und gesellschaftliche Pressionen gesichert sein müssen, und wo der Sozialstaat fordert, daß dem Bürger die Leistungen der Gemeinschaft unbedingt verläßlich erbracht werden. Der 'Beruf (gerade) unserer Zeit zur Verfassungsgebung' sollte selbstkritisch überdacht werden. Das größere Deutschland braucht ein festes Fundament." (Autorenreferat)