Die dynamische Bevölkerungsentwicklung Ostdeutschlands seit 1990 zeigt am Beispiel der Entstehung einer Residualbevölkerung die unterschiedlichen Variationen der Selektivität von Wanderungen: Einer Bevölkerung, die aufgrund langfristig wirkender selektiven Wanderungsverluste im ländlich-peripheren Raum ein spezifisches demographisches Verhalten aufweist. Der Wanderungsverlust Ostdeutschlands mit über 2,5 Millionen Menschen hat tiefgreifende Auswirkungen auf die alters-, geschlechts- und bildungsspezifische Bevölkerungsstruktur der neuen Bundesländer hinterlassen. Auch wenn die jungen Generationen zumeist das politisch geeinte Deutschland leben, existieren mit Blick auf die vorliegenden demographischen Prozesse und Strukturen bis heute nahezu zwei deutsche Staaten. Die Entwicklungen sowie die Auswirkungen insbesondere der räumlichen Bevölkerungsbewegung wurden entsprechend dem Stand der Forschung vor dem Hintergrund der Situation Ostdeutschlands vorgestellt und die darauf aufbauenden Forschungsthesen benannt. Das bisher nur theoretische Konstrukt der Residualbevölkerung, die Interdependenz aus natürlicher und räumlicher Bevölkerungsbewegung, wurde anhand von unterschiedlichen demographischen Parametern (u. a. hohe Fertilität, hohe Mortalität, starke Wanderungsverluste, großes Frauendefizit, Überalterung) eingeordnet und damit als messbar definiert. Am Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns konnte anschließend gezeigt werden, wie sich die Bevölkerungsstruktur des ehemals jüngsten Bundeslandes aufgrund der selektiven Migration innerhalb eines Vierteljahrhunderts in das älteste umkehrte. Um diesen Verlauf nachzuvollziehen, wurden auf Gemeindeebene die unterschiedlichen Bewegungsentwicklungen ab 1990 dargestellt: Der Rückgang der Sterblichkeit, der Wiederanstieg der Fertilität sowie der sich manifestierende Wanderungsverlust junger Frauen. Daran anschließend zeigten Strukturberechnungen, wie sowohl das Billeter-Maß als auch Geschlechterproportionen, die umfassenden Auswirkungen der Bewegungen auf den Bevölkerungsstand und dessen Struktur Mecklenburg-Vorpommerns: Einen stetigen Rückgang der Bevölkerungszahlen, ein über-proportionales Frauendefizit in jüngeren Altersjahren und eine fortlaufend beschleunigte Alterung der Bevölkerung. Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen wurde für die Zeiträume 1990-2001 und 2002-2013 jeweils eine Clusteranalyse durchgeführt, die als Ergebnis eine Typisierung von Gemeinden hinsichtlich einer messbaren Residualbevölkerung ermöglichten. Entsprechend der Vordefinition eines solchen migrationellen Konstruktes konnte für etwa jede fünfte Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern solcherart demographische Bedingungen identifiziert werden. Diese Gemeinden liegen tendenziell im Binnenland und fern der Zentren – eine zentrale Verortung konnte nicht festgestellt werden. Von Gemeinde zu Gemeinde unterschieden sich die demographischen Parameter teils stark, so dass von einflussreichen lokalen (nicht betrachteten) Rahmenbedingungen ausgegangen werden muss. Dagegen konnten auch Gemeinden ohne residuale Züge identifiziert werden. Etwa jede dritte Gemeinde Mecklenburg-Vorpommerns wies keine Parameter einer Residualbevölkerung auf. Diese Regionen waren vor allem in der Nähe der Zentren und der Küste zu finden. Die verbliebenen Gemeinden zeigten nur kurzfristig oder nur im geringfügigem Maße Indizien für eine solche Bevölkerung – das betraf etwa die Hälfte aller Gemeinden im Land. Nach der gesamtgemeindlichen Analyse wurde die Bevölkerungs- und Sozialstruktur der dabei betroffenen Gemeinden Strasburg (Um.) im Landkreis Vorpommern-Greifswald und Dargun im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte detailliert analysiert. Die Bevölkerungsentwicklung beider Betrachtungsgemeinden entsprach der vieler ostdeutscher Kleinstädte im ländlichen Raum nach der politischen Wende: Während die Gemeinden in der DDR Bevölkerungswachstum erfuhren oder zumindest gleichbleibende Bevölkerungszahlen als regionales Zentrum aufwiesen, verursachte die Abwanderung vor allem junger Menschen und ein manifestierter Sterbeüberschuss nach 1990 stetig rückläufige Zahlen. In diesen beiden Gemeinden wurden dann nicht gesamtgemeindliche Bevölkerungszahlen analysiert, sondern vielmehr die Zusammensetzung einer Gemeindebevölkerung vor dem Hintergrund ihres Migrationsstatus differenziert. Für den Zeitraum 1979-2014 wurden deshalb anhand dieses Status die Bevölkerungen beider Gemeinden in Sesshafte und Zugezogene unterteilt. Aufgrund der sowohl vorhandenen Sterbe- als auch Geburtsstatistik war es möglich, die natürliche und räumliche Bevölkerungsbewegung der insgesamt fast 22.000 Men-schen direkt herauszuarbeiten. Die sesshafte Bevölkerung repräsentiert dabei die Menschen, die am ehesten dem Typus "Residualbevölkerung" entsprechen. Nach Berechnung der Mortalitäten für unterschiedliche Zeiträume ergab sich tendenziell eine höhere Sterblichkeit bzw. geringere Lebenserwartung der Sesshaften gegenüber den Zuzüglern bei Frauen wie Männern. Wurden darüber hinaus die Zugezogenen nach Lebensdauer in den Betrachtungsgemeinden differenziert, ergab bei beiden Geschlechtern eine längere Zugehörigkeit zu den Gemeinden auch eine höhere Sterblichkeit. Damit wurde einerseits die generell höhere Mortalität des ländlich-peripheren Raums gegenüber dem urbanen Raum bestätigt. Andererseits entspricht die höhere Sterblichkeit der sesshaften gegenüber der der nichtsesshaften Bevölkerung den Vorüberlegungen zur Residualbevölkerung. Darüber hinaus wurde zusätzlich der Parameter "Bedürftigkeit" berücksichtigt. Hier konnte erwartungsgemäß für beide Betrachtungsgemeinden die höchste Sterblichkeit der von Sozial-leistungen betroffenen Menschen festgestellt werden. Je länger dabei die Bezugsdauer, umso höher war die aufgezeigte Mortalität – dies sogar zumeist vor der sesshaften Bevölkerung. Bezieher von Sozialhilfe waren im Vergleich zu Beziehern von Wohngeld am stärksten betroffen; Unterschiede bei Männern besonders stark vertreten. Die Nichtbezieher wiesen bei beiden Geschlechtern die geringste Sterblichkeit auf. Neben der Mortalität wurde als zweite Variable der natürlichen Bevölkerungsbewegung die Fertilität der beiden Bevölkerungsgruppen untersucht. Hier ergaben sich jedoch keine signifikanten Unterschiede zwischen beiden Bevölkerungsgruppen Im Bereich der Periodenfertilität wiesen Zuzügler gegenüber den Sesshaften eine erhöhte Fertilität auf. Berechnungen der Kohortenfertilität ergaben wiederrum eine leicht höhere Fertilität der Sesshaften. Auch eine detaillierte Analyse der Zuzüglerinnen offenbarte kein einheitliches Bild. Mit Blick auf die Bedürftigkeit war festzustellen, dass die Bezieherinnen eine deutlich höhere Fertilität gegenüber Nichtbezieherinnen – unabhängig von der Bezugsdauer – aufwiesen. Im Ergebnis wurde damit zwar die generell höhere Fertilität des ländlich-peripheren Raums gegenüber dem urbanen Raum bestätigt. Die entsprechenden Vorüberlegungen zur Fertilität der sesshaften gegenüber der nichtsesshaften Bevölkerung konnten aber nicht eindeutig verifiziert werden. Die gesamtheitliche Betrachtung der Gemeindeberechnungen zeigte demzufolge ein zweitgeteiltes Bild: Die Ergebnisse der Mortalität bestätigen die Annahmen zur Residualbevölkerung, die Ergebnisse der Fertilität nur in Teilen. Auch wenn die festgestellten Fertilitäts- und Morta-litätsunterschiede ortsbehaftet sind – sei es durch Umwelteinflüsse vor Ort oder die Art der Menschen zu leben: Je länger die Menschen in Regionen mit einem bestimmten Fertilitäts- und Mortalitätsniveau leben, umso stärker passen sie sich diesem an – in beide Richtungen. Vor dem Hintergrund sowohl der Typisierung aller Gemeinden als auch der beiden Betrach-tungsgemeinden ist zu konstatieren, dass beide Variablen der natürlichen Bevölkerungsbewegung nichtgleichberechtigt nebeneinander zur Erklärung einer Residualbevölkerung fungieren müssen. Unter der Beibehaltung der theoretischen Annahmen ist dementsprechend zukünftig von einer Residualbevölkerung mit Schwerpunkt einer hohen Mortalität einerseits und mit Schwerpunkt einer hohen Fertilität andererseits auszugehen. Das bisher in der Literatur benannte Frauendefizit stellt darüber hinaus nur einen Parameter unter mehreren dar und sollte bei nachfolgenden Betrachtungen nicht als alleiniger Indikator dienen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse sowohl aus beiden Gemeinden als auch aus den Clus-teranalysen wurde ein Modell einerseits zur Entstehung der Residualbevölkerung, andererseits zum Wirken der selektiven Migration generell erstellt. In Abhängigkeit von Alter und Geschlecht und unter Voraussetzung einer langfristig konstanten Wanderungsbewegung konnte so der theoretische Einfluss der räumlichen Bevölkerungsbewegung auf die Bevölkerungsstruktur – und damit indirekt auch auf die natürliche Bevölkerungsbewegung – vereinfacht projiziert werden. Der ostdeutsche ländlich-periphere Raum ist abschließend als Sonderform des ländlich-peripheren Raums einzuordnen. Die hier gezeigte Residualbevölkerung kann als ein Indikator für – den gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Verwerfungen geschuldeten – langfristige Wanderungsverluste eingeordnet werden. Die überproportional ausgeprägte Bedürftigkeit im ländlich-peripheren Raum kann deshalb auch als ein Merkmal der Sesshaftigkeit eingeordnet werden. Insofern ist die Residualbevölkerung, vor dem Hintergrund der darüber hinaus als perspektivisch ungünstig erachteten Zukunftsaussicht, als Bevölkerungsgruppe eines Raumes abnehmender Entwicklungsstufe zu verstehen. Es ist daher ratsam, einerseits eine Verbesserung der Lebenssituation betroffener Menschen in ländlich-peripheren Räumen zu erwirken und andererseits diesen Herausforderungen raumplanerisch stärkeres Gewicht zu verleihen. Die zukünftige dahingehende Gestaltung ländlich-peripherer Räume in Ostdeutschland bedarf aus Sicht des Autors deshalb mehr an Autarkie sowie flexibler Kreativität. ; The dynamic population development in East Germany since 1990 shows the different variations in the selectivity of migration: A population that has a specific demographic behavior due to long-term selective migration losses in the rural-peripheral area. The migration loss of more than 2,5 million people in East Germany has profound effects on the age-specific, gender-specific and education-specific population structure of the new federal states. Even though the younger generations mostly live in a politically united Germany, with regard to the present demographic processes and structures, almost two German states still exist today. The developments as well as the effects of the spatial population movement in particular were presented according to the state of research against the background of the situation of East Germany and the research theses based on it were named. The so far only theoretical construct of the Residualbevölkerung, in the interdependency of natural and spatial population movement, was arranged on the basis of different demographic parameters (among the things high fertility, high mortality, strong migration losses, large woman deficit, overaging) and thus defined as measurable. The example of Mecklenburg-Vorpommern has shown afterwards explained how the population structure of the formerly youngest federal state reversed into the oldest within a quarter of a century due to selective migration. In order to follow this course, the different movements from 1990 onwards were presented at community level: The decline in mortality, the increase in fertility and the apparent continuation of migration loss in young women. Subsequently, structural calculations, such as the Billeter-Maß, as well as gender proportions, showed the overall impact of movements on the population level and its structure of Mecklenburg-Vorpommern, viz a steady decline in population, a disproportionate deficit of young women and an accelerated aging of the population. Against the backdrop of these conditions, a cluster analysis was carried out for the periods 1990-2001 and 2002-2013 respectively which allowed typologies of communities for a measurable residual population. According to the predefinition of such a migration construct, demographic conditions could be identified for about one in five communities in Mecklenburg- Vorpommern. These communities tend to be inland and remote from the centre, centralized location could not be determined. From community to community, the demographic parameters are sometimes very different, so that influential local conditions (not considered) have to be assumed. On the other hand, communities without residual traits could be identified. About one in three municipalities in Mecklenburg-Vorpommern had no parameters of a Residualbevölkerung. These regions were mainly found near the centres and the coast. The remaining municipalities showed only short-term or insignificant evidence for such a population, that was about half of all communities in the country. According to the analysis of the total community, the population and social structure of the affected communities Strasburg (Um.) in the district of Vorpommern-Greifswald and Dargun in the district of Mecklenburger Seenplatte are analyzed in detail. The population development of both viewing communities corresponded to that of many eastern German rural towns after the political change, while the communities in the GDR experienced population growth or at least a constant population as a regional centre, the emigration of mainly young people and a manifested death surplus after 1990 caused steadily declining numbers. In these two communities population numbers were not analyzed, but rather the composition of a community population was differentiated against the background of their migration status. For the period 1979-2014, therefore, this status has divided the populations of both communities into settled and immigrant communities. Based on the existing mortality and birth statistics it was possible to work out directly the natural and spatial population movement of the nearly 22.000 people. The sedentary population represents the people most closely associated with the type of " Residualbevölkerung". Calculating mortality rates for different periods, there was a tendency towards higher mortality rates and lower life expecting for sedentary people compared with the immigrants (in women as well as in men). In addition, if the immigrants were differentiated by their duration of life in the viewing communities, a longer affiliation to the communities also resulted in a higher mortality in both sexes. On the one hand, this confirmed the generally higher mortality of the rural-peripheral area compared to the urban area. On the other hand, the higher mortality of the sedentary population compared to that of the non-sedentary population corresponds to the consideration of the Residualbevölkerung. In addition, the parameter "neediness" was additionally taken into account. Here, as expected, the highest mortality rate of people affected by social benefits could be determined for both viewing communities. The longer the duration of the treatment, the higher is the mortality rate and this is even higher than that of the sedentary population. Beneficiares of social assistance were the most affected compared with beneficiares of housing assistance. Differences in men are particulary strong. The non-recipients showed the lowest mortality in both sexes. In addition to mortality, the fertility of the two populations was studied as the second variable of the natural population movement. However, there were no significant differences between the two populations. In the area of period fertility, newcomers showed increased fertility compared to the sedentary population. Calculations of cohort fertility, in turn, showed a slightly higher fertility of the sedentary population. A detailed analysis of the newcomers also revealed no uniform picture. With regard to the neediness, it was noted that the recipients had a significantly higher fertility rate vis-a`-vis non-recipients, regardless of the duration of receipt of social benefits. As a result, the generally higher fertility of the peripheral area compared to the urban area was confirmed. However, the respective considerations of fertility of the sedentary versus non-indigenous population could not be clearly verified. The holistic consideration of the municipal calculations thus showed a split picture: The results of the mortality confirm the assumptions about the Residualbevölkerung, the results of the fertility only partially. Even if the observed differences in fertility and mortality are location-dependent, whether due to environmental factors on site or the way people live: The longer people live in regions with a defined fertility and mortality level, the more they adapt to it - in both directions. The background to both the typification of all communities and the two communities of concern is that both variables of the natural population movement do not have to function equally alongside one another to explain a Residualbevölkerung. Accordingly while maintaining the theoretical assumptions, a Residualbevölkerung with a high mortality focus on the one hand and a high fertility focus on the other hand should be assumed. The women`s deficit mentioned so far in the literature also represents only one parameter among several and should not be used as a sole indicator in subsequent considerations. Taking into account the results from both municipalities and cluster analysis, a model was created on the one hand for the emergence of the Residualbevölkerung and on the other hand for act of selective migration. Depending on age and gender and assuming a long-term constant migration, the theoretical influence of the spatial population movement on the population structure and thus also indirectly on the natural population movement could be projected in a simplified manner. The eastern German rural-peripheral area is finally classified as a special form of rural-peripheral space. The Residualbevölkerung shown here can be categorized as an indicator of long-term migration losses owed to societal, cultural and economic upheavals. This disproportionately high need in the rural-peripheral area can therefore also be classified as a feature of sedentary life. In this respect, the Residualbevölkerung as seen against the background of a poor future is to be understood as the population group of a decreasing development level. It is therefore advisable, on the one hand, to improve the living conditions of affected people in rural-peripheral areas and, on the other hand, to give these challenges greater emphasis in terms of spatial planning. From the author`s point of view, the future design of rural-peripheral areas in East Germany therefore needs more self-sufficiency and flexible creativity.
Searching and tracking are important behaviours for a mobile service robot to assist people, to search-and-rescue and, in general, to locate mobile objects, animals or humans. Even though searching might be evident for humans, for robots it is not, since it requires exploring, handling noisy sensors, coping with dynamic obstacles, and coordination in the case of multiple agents. In this thesis, we present several methods to search and track a person in an urban environment. All methods were fist tested extensively in simulation and then in real-life, using one or two mobile service robots, called Tibi and Dabo. The robots have laser range finders, which are used to navigate, to detect obstacles and to detect people's legs. Since we focus on search-and-track methods, we use existing methods for robot navigation, for people detection and person recognition. First tests are done with the hide-and-seek problem, in which the robot learns to catch the hider. Concretely, a Mixed Observable Markov Decision Process (MOMDP) model is used, in which the seeker's location is fully observable and the hider's location partially observable. Since the computational complexity depends on the number of states, we propose a hierarchical on-line method that reduces the state space by grouping them together. Although the method worked properly in simulation, in the real-life experiments the results were not satisfying and the on-line policy calculation was not fast enough to work in real-time. To handle larger environments, work in continuous state space and run in real-time, we propose to use an approach, the Continuous Real-time POMCP (CR-POMCP), that does Monte-Carlo simulations to learn a policy. The method performed correctly in simulation, but on the real robot it resulted in slow zigzag movements. Therefore, a new method is proposed, which uses the highest probable locations, according to its probability map (belief). Since the belief propagation of the POMCP resembles how a Particle Filter (PF) works, we also propose a method that uses a PF to maintain the belief. The PF method has to handle lack of observations, therefore, we introduce a special weight function. Both belief update methods take into account sensor and actuator noise, false negative detections, false positive detections (for a short time) and dynamic obstacles. Finally, a cooperative distributed multi-agent method is presented, it makes use of the previous belief update functions, but it uses all the agents' observations. Next, the search locations are assigned by exploring the working environment, taking into account: the belief, the distance to the search location and if another agent already will search close to it. Summarizing, the main contributions of this thesis are several methods to search and track a person in an urban environment with one or more mobile service robots. All these methods have been shown to work through a set of simulations and real-life experiments. ; La cerca i el seguiment de persones són comportaments importants per un robot mòbil de servei per poder assistir, trobar i ajudar als humans, i en general, per localitzar objectes, animals o vianants. Tot i que la cerca és fàcil per als humans, no ho és per a un robot, ja que requereix exploració, maneig de soroll de sensors, fer front als obstacles dinàmics, i la coordinació en el cas de múltiples agents. En aquesta tesi presentem diferents mètodes per a buscar i seguir a una persona en un entorn urbà. Tots els mètodes han estat provats extensivament en simulació i després en el món real, utilitzant dos robots mòbils de servei, la Tibi i en Dabo. Els robots utilitzen sensors làser per a navegar, detectar obstacles i detectar les cames de les persones. Atès que aquest treball es centra en mètodes de cerca i seguiment, s'han usat els mètodes existents per a la navegació del robot, la detecció i el reconeixement de persones. Primerament, s'han fet proves amb el conegut joc del fet i amagar, on el robot aprèn a trobar l'amagador. S'ha fet servir el model Mixed Observable Markov Decision Process (MOMDP), on la posició del trobador és completament visible i la posició de l'amagador és parcialment visible. Degut a que la complexitat computacional depèn del nombre d'estats, es proposa un mètode jeràrquic en línia que redueix l'espai d'estats, tot agrupant-los. Tot i que el mètode va funcionar correctament en simulació, en els experiments reals els resultats no van ser satisfactoris, i el càlcul de la política no va ser prou ràpid com per treballar en temps real. Per tal de fer front a entorns de més superfície, treballar en l'espai continu i executar en temps real, proposem un nou enfocament, el Continuous Real-time POMCP (CRPOMCP), que fa simulacions de Monte-Carlo per aprendre una política. El mètode va funcionar correctament en l'entorn simulat, però a l'entorn real el robot realitzava lents moviments en zig-zag. Per tant, es proposa un mètode nou, que utilitza els llocs amb més alta probabilitat, d'acord amb el seu mapa de probabilitats (belief). Atès que la propagació de les probabilitats en el POMCP és similar al funcionament d'un filtre de partícules (PF), proposem, a més, un mètode que utilitza un PF per mantenir el belief. El mètode de PF ha de manejar la manca d'observacions. Per tant, introduïm una funció del pes especial. Tots dos mètodes de creences tenen en compte el soroll dels sensors i actuadors, la detecció de falsos negatius i positius (per a un curt període de temps) i els obstacles dinàmics. Finalment, es presenta un mètode multi-agent distribuït cooperatiu, que fa ús de les anteriors funcions d'actualització de la creença (belief), i a més utilitza totes les observacions dels agents. En el proper pas, les ubicacions de cerca s'assignen mitjançant l'exploració de l'entorn de treball, tenint en compte la creença, la distància a la ubicació de cerca i si un altre agent ja buscarà a prop d'ella. En resum, les principals contribucions d'aquesta tesi són diversos mètodes per a la cerca i seguiment d'una persona en un entorn urbà amb un o més robots de serveis mòbils. Tots aquests mètodes han demostrat que funcionen a través d'un conjunt de simulacions i experiments en la entorn real dinàmics. ; La búsqueda y el seguimiento de personas son comportamientos importantes para un robot móvil de servicio para poder asistir, buscar y ayudar a la gente, y en general, para localizar un objeto, animal o humano. Aunque la búsqueda puede parecer muy fácil para los humanos, para los robots no lo es, ya que requiere explorar, manejar ruido de sensores, enfrentarse con obstáculos dinámicos y la coordinación en el caso de haber más agentes. En esta tesis, presentamos diferentes métodos para buscar y seguir a una persona en un entorno urbano. Todos los métodos han sido probados excesivamente en simulación y en experimentos reales, usando uno o dos robots móviles de servicio, Tibi y Dabo. Los robots tienen localizadores láser, los cuales se usan para navegar, detectar obstáculos y detectar piernas. Ya que el principal enfoque en este trabajo son los métodes de buscar-y-seguir, utilizamos métodos existentes para la navigación del robot, la detección de personas y el reconecimiento del humano. Las primeras pruebas se hicieron con el juego de escondite, en el cual el robot aprende a buscar el ocultador. Concretamente, usamos un modelo MOMDP, donde la posición del buscador es completamente observable y la posición del ocultador lo es parcialmente. Como la complejidad computacional depende del número de estados, proponemos un método en línea jerárquica, que reduce el espacio de los estados agrupándolos. Aunque el método funcionó correctamente en simulación, en los experimentos reales los resultados no fueron satisfechos y el cálculo de la política en línea no fue suficientemente rápido. Para poder trabajar en áreas largas, espacio continuo y en línea, proponemos un enfoque, el Continuous Real-time POMCP (CR-POMCP), que hace simulaciones de Monte-Carlo para aprender la política. El método funcionó correctamente en simulación, pero con el robot real resultaba en movimientos lentos en forma zigzag. Por eso, otro método fue propuesto, el cual usa las posiciones con la probabilidad más alta según el mapa de probabilidades (belief). Como la propagación del belief se parece mucho a como funciona un PF, proponemos un método que usa un PF para mantener el belief. El método PF tiene que manejar la falta de observaciones y por eso introducimos una función del peso especial. Los dos métodos para actualizar el belief tienen en cuenta el ruido de los sensores y actuadores, falsos negativos y positivos (durante un periodo corto de tiempo) y obstáculos dinámicos. Finalmente, se presenta un método cooperativo y distribuido para multi agentes, que usa el mapa de probabilidades (belief), y éste usa todas las observaciones. Después, se asigna las posiciones de búsqueda a los agentes, explorando el entorno, y teniendo en cuenta: la probabilidad de la posición, la distancia a la posición y si otro agente ya buscará cerca del lugar. En resumen, la contribución más importante de esta tesis son diferentes métodos de búsqueda y seguimiento de una persona en un entorno urbano con uno o más robots de servicio móviles. Todos estos métodos fueron comprobados en simulación y en experimentación real. ; Zoeken en traceren zijn belangrijke manieren om een mobiele servicerobot te helpen mensen, om te zoeken en te redden en, in het algemeen, om mobiele objecten, dieren of mensen te lokaliseren. En hoewel zoeken evident is voor de mens, is dit niet het geval voor robots. Het vereist namelijk verschillende vaardigeheden zoals verkennen, omgaan met ruis in de sensoren en dynamische obstakels en coördinatie in het geval van meerdere agenten. In deze thesis presenteren we verschillende methoden om een persoon te zoeken en te volgen (search-and-track) in een stedelijke omgeving. De methoden zijn eerst getest met simulaties en daarna met twee echte mobiele servicerobots, genaamd Tibi en Dabo. De robots hebben laser rangefinders om te navigeren en om obstakels en benen van mensen te detecteren. Omdat we ons richten op het zoeken en volgen van mensen gebruiken we bestaande methoden voor de robotnavigatie, detectie van personen en het herkennen van de gezochte persoon. De eerste testen gedaan met het spel hide-and-seek, waar de robot leert om de persoon te vinden. Een Mixed Observable Markov Decision Process (MOMDP) is gebruikt, waar de positie van de robot (zoeker) volledig waarneembaar is en die van de persoon (verstopper) gedeeltelijk. Omdat de berekeningscomplexiteit van het aantal staten afhangt, stellen we een hiërarchische online methode voor die de staatruimte verkleind door het groeperen van staten. Hoewel de methode goed werkt in simulatie, waren de resultaten van de experimenten met de robots minder goed. Verder was het online genereren van de politiek niet snel genoeg. Om in grote omgevingen te kunnen werken en continue staatruimte te gebruiken in real-time, hebben we de Continuous Real-time POMCP (CR-POMCP) voorgesteld. Dit algoritme gebruikt Monte-Carlo simulaties om de politiek (beste actie voor een bepaalde staat) te leren. De methode werkte goed in de simulaties, maar de robot maakte in de experimenten zigzaggende bewegingen. Om deze reden hebben we een nieuwe methode voorgesteld die gebruik maakt van een waarschijnlijkheidskaart (belief) over de lokatie van de persoon. Omdat de propagatie van de POMCP lijkt op hoe een Particle Filter (PF) werkt, stellen we ook een methode voor die een PF gebruikt om de belief bij te houden. De PF methode moet om kunnen gaan met missende observaties en we introduceren daarom een speciale gewichtsfunctie. Beide belief update methoden houden rekening met sensor en actuator ruis, incorrecte negatieve detecties, incorrecte positieve detecties (gedurende een korte tijd) en dynamische obstakels. Als laatst presenteren we een coöperatieve multi-agent methode die gebruik maakt van de genoemde belief update methoden, maar tevens gebruik maakt van de observaties van alle agenten. Vervolgens worden de zoeklocaties toegekend om de hele omgeving te verkennen waarbij rekening gehouden wordt met: de belief, de afstand tot de zoeklocatie en of een andere agent al dichtbij de lokatie gaat zoeken. Samenvattend zijn de belangrijkste bijdragen van deze thesis de verschillende methoden om personen te zoeken en te volgen in een stedelijke omgeving met één of meer mobiele servicerobots. Alle methoden zijn getest met simulaties en met experimenten met echte robots. ; Postprint (published version)
Searching and tracking are important behaviours for a mobile service robot to assist people, to search-and-rescue and, in general, to locate mobile objects, animals or humans. Even though searching might be evident for humans, for robots it is not, since it requires exploring, handling noisy sensors, coping with dynamic obstacles, and coordination in the case of multiple agents. In this thesis, we present several methods to search and track a person in an urban environment. All methods were fist tested extensively in simulation and then in real-life, using one or two mobile service robots, called Tibi and Dabo. The robots have laser range finders, which are used to navigate, to detect obstacles and to detect people's legs. Since we focus on search-and-track methods, we use existing methods for robot navigation, for people detection and person recognition. First tests are done with the hide-and-seek problem, in which the robot learns to catch the hider. Concretely, a Mixed Observable Markov Decision Process (MOMDP) model is used, in which the seeker's location is fully observable and the hider's location partially observable. Since the computational complexity depends on the number of states, we propose a hierarchical on-line method that reduces the state space by grouping them together. Although the method worked properly in simulation, in the real-life experiments the results were not satisfying and the on-line policy calculation was not fast enough to work in real-time. To handle larger environments, work in continuous state space and run in real-time, we propose to use an approach, the Continuous Real-time POMCP (CR-POMCP), that does Monte-Carlo simulations to learn a policy. The method performed correctly in simulation, but on the real robot it resulted in slow zigzag movements. Therefore, a new method is proposed, which uses the highest probable locations, according to its probability map (belief). Since the belief propagation of the POMCP resembles how a Particle Filter (PF) works, we also propose a method that uses a PF to maintain the belief. The PF method has to handle lack of observations, therefore, we introduce a special weight function. Both belief update methods take into account sensor and actuator noise, false negative detections, false positive detections (for a short time) and dynamic obstacles. Finally, a cooperative distributed multi-agent method is presented, it makes use of the previous belief update functions, but it uses all the agents' observations. Next, the search locations are assigned by exploring the working environment, taking into account: the belief, the distance to the search location and if another agent already will search close to it. Summarizing, the main contributions of this thesis are several methods to search and track a person in an urban environment with one or more mobile service robots. All these methods have been shown to work through a set of simulations and real-life experiments. ; La cerca i el seguiment de persones són comportaments importants per un robot mòbil de servei per poder assistir, trobar i ajudar als humans, i en general, per localitzar objectes, animals o vianants. Tot i que la cerca és fàcil per als humans, no ho és per a un robot, ja que requereix exploració, maneig de soroll de sensors, fer front als obstacles dinàmics, i la coordinació en el cas de múltiples agents. En aquesta tesi presentem diferents mètodes per a buscar i seguir a una persona en un entorn urbà. Tots els mètodes han estat provats extensivament en simulació i després en el món real, utilitzant dos robots mòbils de servei, la Tibi i en Dabo. Els robots utilitzen sensors làser per a navegar, detectar obstacles i detectar les cames de les persones. Atès que aquest treball es centra en mètodes de cerca i seguiment, s'han usat els mètodes existents per a la navegació del robot, la detecció i el reconeixement de persones. Primerament, s'han fet proves amb el conegut joc del fet i amagar, on el robot aprèn a trobar l'amagador. S'ha fet servir el model Mixed Observable Markov Decision Process (MOMDP), on la posició del trobador és completament visible i la posició de l'amagador és parcialment visible. Degut a que la complexitat computacional depèn del nombre d'estats, es proposa un mètode jeràrquic en línia que redueix l'espai d'estats, tot agrupant-los. Tot i que el mètode va funcionar correctament en simulació, en els experiments reals els resultats no van ser satisfactoris, i el càlcul de la política no va ser prou ràpid com per treballar en temps real. Per tal de fer front a entorns de més superfície, treballar en l'espai continu i executar en temps real, proposem un nou enfocament, el Continuous Real-time POMCP (CRPOMCP), que fa simulacions de Monte-Carlo per aprendre una política. El mètode va funcionar correctament en l'entorn simulat, però a l'entorn real el robot realitzava lents moviments en zig-zag. Per tant, es proposa un mètode nou, que utilitza els llocs amb més alta probabilitat, d'acord amb el seu mapa de probabilitats (belief). Atès que la propagació de les probabilitats en el POMCP és similar al funcionament d'un filtre de partícules (PF), proposem, a més, un mètode que utilitza un PF per mantenir el belief. El mètode de PF ha de manejar la manca d'observacions. Per tant, introduïm una funció del pes especial. Tots dos mètodes de creences tenen en compte el soroll dels sensors i actuadors, la detecció de falsos negatius i positius (per a un curt període de temps) i els obstacles dinàmics. Finalment, es presenta un mètode multi-agent distribuït cooperatiu, que fa ús de les anteriors funcions d'actualització de la creença (belief), i a més utilitza totes les observacions dels agents. En el proper pas, les ubicacions de cerca s'assignen mitjançant l'exploració de l'entorn de treball, tenint en compte la creença, la distància a la ubicació de cerca i si un altre agent ja buscarà a prop d'ella. En resum, les principals contribucions d'aquesta tesi són diversos mètodes per a la cerca i seguiment d'una persona en un entorn urbà amb un o més robots de serveis mòbils. Tots aquests mètodes han demostrat que funcionen a través d'un conjunt de simulacions i experiments en la entorn real dinàmics. ; La búsqueda y el seguimiento de personas son comportamientos importantes para un robot móvil de servicio para poder asistir, buscar y ayudar a la gente, y en general, para localizar un objeto, animal o humano. Aunque la búsqueda puede parecer muy fácil para los humanos, para los robots no lo es, ya que requiere explorar, manejar ruido de sensores, enfrentarse con obstáculos dinámicos y la coordinación en el caso de haber más agentes. En esta tesis, presentamos diferentes métodos para buscar y seguir a una persona en un entorno urbano. Todos los métodos han sido probados excesivamente en simulación y en experimentos reales, usando uno o dos robots móviles de servicio, Tibi y Dabo. Los robots tienen localizadores láser, los cuales se usan para navegar, detectar obstáculos y detectar piernas. Ya que el principal enfoque en este trabajo son los métodes de buscar-y-seguir, utilizamos métodos existentes para la navigación del robot, la detección de personas y el reconecimiento del humano. Las primeras pruebas se hicieron con el juego de escondite, en el cual el robot aprende a buscar el ocultador. Concretamente, usamos un modelo MOMDP, donde la posición del buscador es completamente observable y la posición del ocultador lo es parcialmente. Como la complejidad computacional depende del número de estados, proponemos un método en línea jerárquica, que reduce el espacio de los estados agrupándolos. Aunque el método funcionó correctamente en simulación, en los experimentos reales los resultados no fueron satisfechos y el cálculo de la política en línea no fue suficientemente rápido. Para poder trabajar en áreas largas, espacio continuo y en línea, proponemos un enfoque, el Continuous Real-time POMCP (CR-POMCP), que hace simulaciones de Monte-Carlo para aprender la política. El método funcionó correctamente en simulación, pero con el robot real resultaba en movimientos lentos en forma zigzag. Por eso, otro método fue propuesto, el cual usa las posiciones con la probabilidad más alta según el mapa de probabilidades (belief). Como la propagación del belief se parece mucho a como funciona un PF, proponemos un método que usa un PF para mantener el belief. El método PF tiene que manejar la falta de observaciones y por eso introducimos una función del peso especial. Los dos métodos para actualizar el belief tienen en cuenta el ruido de los sensores y actuadores, falsos negativos y positivos (durante un periodo corto de tiempo) y obstáculos dinámicos. Finalmente, se presenta un método cooperativo y distribuido para multi agentes, que usa el mapa de probabilidades (belief), y éste usa todas las observaciones. Después, se asigna las posiciones de búsqueda a los agentes, explorando el entorno, y teniendo en cuenta: la probabilidad de la posición, la distancia a la posición y si otro agente ya buscará cerca del lugar. En resumen, la contribución más importante de esta tesis son diferentes métodos de búsqueda y seguimiento de una persona en un entorno urbano con uno o más robots de servicio móviles. Todos estos métodos fueron comprobados en simulación y en experimentación real. ; Zoeken en traceren zijn belangrijke manieren om een mobiele servicerobot te helpen mensen, om te zoeken en te redden en, in het algemeen, om mobiele objecten, dieren of mensen te lokaliseren. En hoewel zoeken evident is voor de mens, is dit niet het geval voor robots. Het vereist namelijk verschillende vaardigeheden zoals verkennen, omgaan met ruis in de sensoren en dynamische obstakels en coördinatie in het geval van meerdere agenten. In deze thesis presenteren we verschillende methoden om een persoon te zoeken en te volgen (search-and-track) in een stedelijke omgeving. De methoden zijn eerst getest met simulaties en daarna met twee echte mobiele servicerobots, genaamd Tibi en Dabo. De robots hebben laser rangefinders om te navigeren en om obstakels en benen van mensen te detecteren. Omdat we ons richten op het zoeken en volgen van mensen gebruiken we bestaande methoden voor de robotnavigatie, detectie van personen en het herkennen van de gezochte persoon. De eerste testen gedaan met het spel hide-and-seek, waar de robot leert om de persoon te vinden. Een Mixed Observable Markov Decision Process (MOMDP) is gebruikt, waar de positie van de robot (zoeker) volledig waarneembaar is en die van de persoon (verstopper) gedeeltelijk. Omdat de berekeningscomplexiteit van het aantal staten afhangt, stellen we een hiërarchische online methode voor die de staatruimte verkleind door het groeperen van staten. Hoewel de methode goed werkt in simulatie, waren de resultaten van de experimenten met de robots minder goed. Verder was het online genereren van de politiek niet snel genoeg. Om in grote omgevingen te kunnen werken en continue staatruimte te gebruiken in real-time, hebben we de Continuous Real-time POMCP (CR-POMCP) voorgesteld. Dit algoritme gebruikt Monte-Carlo simulaties om de politiek (beste actie voor een bepaalde staat) te leren. De methode werkte goed in de simulaties, maar de robot maakte in de experimenten zigzaggende bewegingen. Om deze reden hebben we een nieuwe methode voorgesteld die gebruik maakt van een waarschijnlijkheidskaart (belief) over de lokatie van de persoon. Omdat de propagatie van de POMCP lijkt op hoe een Particle Filter (PF) werkt, stellen we ook een methode voor die een PF gebruikt om de belief bij te houden. De PF methode moet om kunnen gaan met missende observaties en we introduceren daarom een speciale gewichtsfunctie. Beide belief update methoden houden rekening met sensor en actuator ruis, incorrecte negatieve detecties, incorrecte positieve detecties (gedurende een korte tijd) en dynamische obstakels. Als laatst presenteren we een coöperatieve multi-agent methode die gebruik maakt van de genoemde belief update methoden, maar tevens gebruik maakt van de observaties van alle agenten. Vervolgens worden de zoeklocaties toegekend om de hele omgeving te verkennen waarbij rekening gehouden wordt met: de belief, de afstand tot de zoeklocatie en of een andere agent al dichtbij de lokatie gaat zoeken. Samenvattend zijn de belangrijkste bijdragen van deze thesis de verschillende methoden om personen te zoeken en te volgen in een stedelijke omgeving met één of meer mobiele servicerobots. Alle methoden zijn getest met simulaties en met experimenten met echte robots. ; Postprint (published version)
DER NATURARZT 1898 Der Naturarzt (-) Der Naturarzt 1898 (1898) ( - ) Einband ( - ) [Exlibris]: Aus dem Legat des † Schuldirektors Matthäus Schmiedbauer in Schwanenstadt ( - ) Titelblatt ([I]) INHALT. ([II]) 26. Jahrgang. (Nr. 1. Januar / 1898) (Nr. 1. Januar 1898.) ([1]) Aus Wissenschaft und Leben. Neujahr 1898! ([1]) Wie behandeln wir Kinderkrankheiten? [I.] Croup oder häutige Bräune. (3) Zur Diagnose der Influenza. (7) Die naturgemässe Behandlung von Augenkrankheiten. (7) Ist die Ernährung unserer Landleute noch eine gesunde? (9) Heilberichte. Eiterige Gehirnhautentzündung und Genickstarre. (14) Gewerbe- und Wohnungshygiene. Barbierstuben (16) Für die Frauen. Die Diät während des Wochenbettes. (16) Kinderpflege. Oesterreich voran [Erlass: hygienische Aufklärung durch Lehrer]. Schulärzte [in New-York]. (20) Ernährung. Zur Reform der Volks-Ernährung. (21) Zum Kampfe gegen Modegifte und Modethorheiten. Professor Rud. Virchow [warnt vor Hoffnung auf Schutzimpfung gegen Lungenschwindsucht / Tuberkulose]. Schleier [sind schädlich, beeinträchtigen die Sehschärfe, verursachen Kopf- und Augenschmerzen]. Welche Nahrungsmitel billig, welche theuer sind [Der Verein gegen den Missbrauch geistiger Getränke hat Tafeln über "Vernünftige Ernährung" herausgegeben.] Die Guttemplerloge [Vortrag von Dr. Hirschfeld zum Thema: Der Alkohol, ein Feind des Volkes]. (22) Impf-Frage. Eine mutige Frau [Notiz einer Impfgegnerin in der Presse]. 20 Todesfälle nach Impfung im Königreich Sachsen. In Japan ist, ebenso wie in Deutschland, der gesetzliche Impfzwang im Jahre 1874 eingeführt worden. [Trotzdem brach 1891/92 eine Pockenepidemie aus.] Bundesnachrichten. An die Vortragenden! [Fremdwörter vermeiden oder erklären]. (24) Natur-Tierheilkunde. Die Naturheilkunde und die Geflügelzucht. (25) Aus der Zeit. Ein österreichischer Verband. Der Verein in Höchst a./M. hat einen Spielplatz errichtet. Der Naturheilverein zu Linz a./D. hat das in Katsdorf bei Linz belegene Gut samt Garten, Wiesen und Wald erstanden, um dortselbst ein Arbeiter- bezw. Mitglieder-Rekonvaleszentenheim zu begründen. Was der Obstbau einbringen kann. Nochmals die "Säbelduell-Angelengenheit". Gegen die Verräter im eigenen Lager. Den Lehrern im Königreich Sachsen wird das Abhalten von Vorträgen auf Betreiben der Aerzteveriene von den Schulbehörden untersagt. Ein Lehrstuhl für Hydrotherapie (Wasserheilkunde) [an der Universität Wien, Professor Winternitz wird Leiter]. Aerztlicher "Kunstfehler!" [Wöchnerin verstarb]. Mitglieder der Krankenkassen, seid auf der Hut! [Erfreuliche Nachrichten] aus Breslau. Das ist ein Geschäft! [Professor Behring, "Erfinder" des Diphtheritis-Serums bezieht Tantièmen] (27) Bücherschau. (29) Feuilleton. Das Niesen. Humoreske von W. Fricke - Bielefeld. (30) Briefkasten. (32) 26. Jahrgang. (Nr. 2. Februar / 1898) (Nr. 2. Februar 1898.) ([33]) Bundesnachrichten. Satzungs-Entwurf. Aerzte für Naturheilvereine melden sich immer zahlreicher. Die Bundesbücherei. Aus den Vereinen. (-) Aus Wissenschaft und Leben. Eine Aufgabe der Naturheilbewegung. ([33]) [Anmerkung der Redaktion] Wenn wir den vorstehenden Artikel unverkürzt zum Abdruck bringen, so geschieht dies einmal, weil (35) Wie behandeln wir Kinderkrankheiten? II. Diphtheritis. (36) Die naturgemässe Behandlung der Schwindsüchtigen ausserhalb der Volksheilstätten. (39) Heilberichte. Wie man Geschwüre heilt. (43) Gewerbe- und Wohnungshygiene. 20 Schutzhallen für die Strassenarbeiter lässt der Magistrat in Breslau errichten. Unfälle im Beruf [Zahlungen an Verwundete und Hinterbliebene. Sicherheitseinrichtungen hätten manche Unfälle verhindern können]. Ueber die Arbeitszeit im Müllergewerbe. Idyllische Schulzustände herrschen im preussischen Osten [traurige Ironie]. (43) Für die Frauen. Weibliche Konditorgehilfen. Ueber das Universitätsstudium der Frauen (44) Kinderpflege und Schulhygiene. Wider die heutige Schulkerkerei. [Gründung Lebensheim] (45) Die Puppe als Erziehungsmittel. (47) Zum Kampfe gegen Modegifte und Modethorheiten. Ein Gutachten von 600 Aerzten. [.] 1. Der Genuss von geisten Getränken, auch in mässiger Weise, ist immer schädlich. (50) Impf-Frage. Wie wird die Lymphe bereitet [Entsetzen über das Quälen von Kälbern für die Gewinnung von Pockenimpfstoff]. Impfverhältnisse in der Schweiz. Impfflugblatt. (50) Natur-Tierheilkunde. Die Kälberseuche. (58) Aus der Zeit. Zum 70. Geburtstag des Obersten Spohr. Das Stadtbad zu Rosswein. Mit teilweiser Entziehung des Krankengeldes droht die königl. preussische Eisenbahndirektion zu Erfurt denjenigen Beamten, die sich [.] von nicht approbierten Praktikern behandeln lassen. Zur Zeugnisfähigkeit der "Kurpfuscher" [vor Gericht]. Zur Aufhebung der Kurierfreiheit. Im Lande der "Kurierfreiheit". Die neue Heilkunst [volkstümliche Halbmonatsschrift] (60) Bücherschau. (63) Feuilleton. Dorfdoktoren. Nach der Wirklichkeit gezeichnet von Wilhelm Schwaner. I. (63) Briefkasten. (64) 26. Jahrgang. (Nr. 3. März / 1898) (Nr. 3. März 1898.) ([65]) Aus Wissenschaft und Leben. Die Naturheilbewegung und die Politik. ([65]) Wie behandeln wir Kinderkrankheiten? III. Das Scharlachfieber. (66) Das Ende der Kurierfreiheit. (69) Ein neuer Dampf-Bade-Apparat. (75) [Abb.]: [Dampf-Bade-Apparat, D. R. G.-M. 70 287, für Ganz-, Halb- und Beindampfbäder. Einfacher Rahmen, an einem Stuhl befestigt, Topf mit Blechdeckel, Decke] (75) Die Wunderwirkungen der Arzneien und die des Naturheilverfahrens. (76) Heilberichte. (79) Lungen- und eiterige Rippenfellentzündung durch das Naturheilverfahren geheilt. (79) Stottern geheilt. (80) Bleichsucht und fliegende Idiome. (81) Zum Kampfe gegen Modegifte und Modethorheiten. Was ist hygienischer, Beinkleider zu tragen oder nicht? das Korset. Stehkragen. Strumpfbänder zu tragen ist schädlich. moderne Kopfbedeckung. (83) Impf-Frage. Die neueste Impfdebatte. (84) Bundesnachrichten. Vorläufige Einladung [zur diesjährigen Bundesversammlung]. Bundesvorstand [W. Siegert ausgeschieden, Schulz und Cochoy eingetreten]. Aerzte [40 Aerzte wollen sich dem Naturheilverfahren widmen]. Bundes-Bibliothek. Aus den Bundesgruppen. Aus den Vereinen. (85) [Tabelle]: Kassen-Bericht 1897. (86) [Tabelle]: Gewinn- und Verlust-Conto 1897. (87) Sprechsaal. Zur Statutenberatung. Das schwarze Brett. (90) Aus der Zeit. Verein Leipzig-West [Vorversammlang behufs Vorbesprechung zur nächsten Bundesversammlung]. Der Verein Deutscher Naturärzte und Praktiker hatte am 7. Februar in Berlin eine grosse Protestversammlung gegen die Aufhebung der Kurierfreiheit einberufen. Aufruf! [.] Möge es gelingen, den hunderjährigen Gedenktag des im Jahre 1799 geborenen Begründers der hydropathischen Heilweise [Vincenz Priessnitz] durch Enthüllung seines Standbildes zu feiern. [.] Spenden [.] werden erbeten an das Bürgermeisteramt zu Freiwaldau in österr. Schlesien. (93) Bücherschau. Briefkasten. (96) 26. Jahrgang. (Nr. 4. April / 1898) (Nr. 4. April 1898.) ([97]) Aus Wissenschaft und Leben. Unser natürliches Hemd. ([97]) Wie behandeln wir Kinderkrankheiten? IV. Masern. (99) Ueber Kopfschmerzen. (104) Heilberichte. Kann hochgradige Kurzsichtigkeit verbunden mit Aderhautentzündung durch arzneilose Behandlung gebessert werden? (107) Gewerbe- und Wohnungshygiene. Winke zur Anlage und Bepflanzung von Schrebergärten und kleinen Hausgärten überhaupt. [I.] (110) Kinderpflege. Die Folgen der behinderten Nasenatmung. (112) Zum Kampfe gegen Modegifte und Modethorheiten. Das Schlafen und die Lösung der Bettenfrage. (113) Impf-Frage. Der Impfgegner-Bund entwickelt gegenwärtig eine rege Thätigkeit. Breslau. Erfurt. Osnabrück. Ueber 1000 Strafmandate [wegen Impfverweigerung] (115) Bundesnachrichten. Zur gefälligen Beachtung! Aus den Vereinen. (115) Sprechsaal. Zur Statutenberatung. Oeffentliche Danksagung. Das schwarze Brett. (119) Natur-Tierheilkunde. Die Ziegenzucht und ihre Bedeutung für die Ernährung. (121) Aus der Zeit. Der Kampf gegen die Naturheilkundigen. "Geprüfter Masseur". Zusammenschluss der Vereine Berlin und Umgegend. R. Grosse [hat die Leitung des Kurhauses "Waldhaus" in Schleusingen übernommen]. Naturheilanstalt in Hischberg. Ein internationaler Kongress für Hygiene und Demographie findet vom 10. bis 17. April d. J. in Madrid statt. Timarianum in Berlin. Gegen die Kurierfreiheit. Die Soxhlet-Apparate zur Sterilisierung der Kuhmilch zur Kinder-Ernährung. Ein nachahmenswertes Beispiel [Bremen: Verschmelzung der beiden Naturheilvereine "Priessnitz" und "Hygieia"] (125) Bücherschau. Briefkasten. (127) Geschäftliches. ([128]) 26. Jahrgang. (Nr. 5. Mai / 1898) (Nr. 5. Mai 1898.) ([129]) Programm für die in Halle stattfindende Bundesversammlung. ([129]) Zur Beachtung! [Antrag von den Vereinen der Bergisch - Märkischen Gruppe]. Ausserordentliche Bundesversammlung. (130) Die Bundesversammlung wird zu Pfingsten 1898 in Halle in den "Kaisersälen", Grosse Ulrichstrasse, abgehalten. (132) Sprechsaal. Eine Mahnung an die Bundesversammlung in Halle a. S. Redaktions-Briefkasten. (168) 26. Jahrgang. (Nr. 6. Juni / 1898) (Nr. 6. Juni 1898.) ([169]) Aus Wissenschaft und Leben. Neue Gesichtspunkte. ([169]) Die gesundheitliche Bedeutung des Schwimmens. (172) Alte Zöpfe, die abgeschnitten werden müssen. (176) "Theorie Schenk?" (179) Heilberichte. Eine unterbliebene Operation. Nierengeschwulst. (181) Gewerbe- und Wohnungshygiene. Winke zur Anlage und Bepflanzung von Schrebergärten und kleinen Hausgärten überhaupt. II. (183) Zum Kampfe gegen Modegifte und Modethorheiten. Die Medizin gerichtet von ihren eigenen Vertretern. (185) Impf-Frage. Tot aus dem Impflokal tragen musste [eine Mutter ihr sechs Monate altes Kind]. An die Mütter und Väter [vom Impfarzt vor der Impfung eine Untersuchung des Kindes fordern]. Ein reizendes Bureaukratiestückchen [im Vorjahr verstorbenes Kind muss zur Eintragung in die Impfliste angemeldet werden] (188) Bundesnachrichten. Bekanntmachung. Neue Gruppen. Aus den Vereinen. (189) Sprechsaal. Ein nachahmungswürdiges Beispiel. Ein offenes Wort an die Vereine. "Das versiegelte Buch der Frau" von Frau Emma Helling [wird missbilligt]. Zum Bundesstatut. (196) Aus der Zeit. Freigesprochen wurde der Naturheilkundige Heinrich Vötsch. Zu den Reichstagswahlen [Impfgegener richten Briefe an alle Kandidaten]. Für die Krankenkassen [Wasserheilverfahren viermal billiger als Arzneiausgaben]. Verein abstinenter Lehrer. Zur Zeugnisfähigkeit der "Kurpfuscher" (siehe Naturarzt No. 2, S. 62) (197) Bücherschau. (199) Feuilleton. Sommeragitation. (199) Briefkasten. (200) 26. Jahrgang. (Nr. 7. Juli / 1898) (Nr. 7. Juli 1898.) ([201]) Aus Wissenschaft und Leben. Die Hauptgesichtspunkte der Naturheilbewegung. Festrede zur Pfingstversammlung des Deutschen Bundes der Naturheilvereine zu Halle. von Dr. Hirschfeld - Charlottenburg. ([201]) Verbrannte, Verbrühte, Verätzte. (206) Zur Lehre von den Ursachen des Typhus. (208) Die Wärmearmut infolge schlechter Hautisolierung und ihre Behandlung mit warmheissen Bädern. (211) Heilberichte. Eierstocksgeschwulst geheilt (Operation verhütet.) Blutvergiftung. (213) Gewerbe- und Wohnungshygiene. Hygiene der Verkäuferinnen. (214) Für die Frauen. Verbesserung der Frauenkleidung. (215) Kinderpflege und Schulhygiene. Mangelnde Gesundheitspflege für die Schulkinder. (216) Ernährung. Der Honig als Nähr- und Heilmittel. (218) Zum Kampfe gegen Modegifte und Modethorheiten. Weniger Steuern! [Vergleich der Ausgaben für] Brot und Tabak (220) Impf-Frage. Pocken im "geimpften" Deutschland. [Energische Thätigkeit der Impfgegner bei den] Reichstagswahlen (220) Bundesnachrichten. An die Vereinsvorstände. (221) Aus der Zeit. Die Bundesversammlung in Halle a./S. Ein Triumph der Naturheilkunde. 4015 Aerzte sind alein in den 3 Jahren von 1894-97 in Deutschland approbiert worden. Gesundheitslehre wird als Lehrgegenstand an den Bürgerschulen in Oesterreich laut Ministererlass eingeführt. [In Berlin geradezu verboten]. Sanitätsrat Dr. Meyner in Chemnitz [.] gestorben. Gräfenberg. Neue Gesichtspunkte. (221) Bücherschau. (224) Feuilleton. Linkshändig. Eine Humoreske von W. Fricke, Bielefeld. (225) Briefkasten. (227) Zur Beachtung! Adressen-Aenderungen. im Hygienischen Vokskalender. (228) 26. Jahrgang. (Nr. 8. August / 1898) (Nr. 8. August 1898.) ([229]) Aus Wissenschaft und Leben. Die neuen Gesichtspunkte in unserer Bewegung und unser Programm für die nächste Zukunft. [I.] ([229]) Die Wissenschaftlichkeit der Serumtherapie. (233) Einige Anwendungsformen der Naturheilkunde. [I.] (237) [Abb.]: Fig. 1 [Für Ganzpackung] 1 = Wolldecke. 2 = feuchtes Leintuch. 3 = feuchtes Handtuch. (238) [Abb.]: Fig. 2 [Wie macht man die Ganzpackung?] (239) Rheumatismus. (240) Karbolvergiftung. Die Amputation des linken Zeigefingers verhütet. (243) Gewerbe- und Wohnungshygiene. Die vergiftende Wirkung der Quecksilber-Dämpfe auf den Organismus. (244) Unterleibs-Wechseldouchen. (245) [Abb.]: [Wechseldouche-Apparat] (247) Ernährung. Unsere essbaren Pilze. (248) Zum Kampfe gegen Modegifte und Modethorheiten. Dr. Deléarde [Alkoholtriner leichter von ansteckenden Krankheiten ergriffen]. Kanton Zürich [Alkoholzehnter dient der Unterhaltung gemeinnütziger Anstalten, im Deutschen Reich fliessen diese Summen an Unternehmer]. Eine Prachtleistung. [Alkoholkonsum beim "Gastwirtetag" in Berlin]. Eine Blume im "Korset" [Anektote: Der Naturforscher, Cuvier, veranschaulicht, dass Schnüren krankhafte Symptome verursacht.] (251) Impf-Frage. Kommentar überflüssig [Tod nach Impfung]. Der Elberfelder "Tägliche Anzeiger" [Pockenerkrankungen nehmen in erschreckendem Masse zu.] Die Impfgegner jubeln [über den Ausfall der Reichstagswahlen, Impfgegner in allen Parteien]. Der Kultusminister [sucht hydropathische Ärzte, die an Sitzungen zur Verbesserung der Impftechnik teilnehmen. Diese sind für Abänderung bezw. Beseitigung des Impfgesetzes.] [Schwindel des Herrn] Haffkine [Pestlymphe]. (252) Aus der Zeit. Der 26. deutsche Aerztetag in Wiesbaden. Aerztliche Anmassung. Vergiftungen durch Vanille-Eis. Eine Fango-Heilanstalt ist, wie bereits früher in Berlin, so auch in Wien errichtet worden. Eine kleine Typhus-Epidemie ist in Lübeck ausgebrochen und zwar angeblich infolge Genusses von roher Milch [.] nur sorge man für Reinlichkeit bei der Milchgewinnung! Schon wieder ein neues Mittel gegen Tuberkulose ist entdeckt worden und zwar von einem Arzt: Dr. Lambert in Namur. [Schwindel?] Gegen die Vivisekton nimmt nunmehr auch der Verein für öffentliche Gesundheitspflege in Hamburg Stellung. Gemassregelt ist neuerdings ein zweiter Arzt [Er hat im Naturheilverein einen Vortrag über Gesundheitspflege gehalten.] Der Berliner Verein für häusliche Gesundheitspflege hat [.] ein Pferderennen, also eine Tier- und Menschenhetze veranstaltet. Geringe Teilnahme der Medizin-Studierenden an den Vorlesungen und Kursen über gerichtliche Medizin. [Auf die baldige] Erlaubnis zur Leichenverbrennung hofft der Berlinder Magistrat [Sie ist hygienisch und ästhetisch. Ein Teil der Geistlichkeit ist gegen die Erlaubnis.] Neue Naturheilanstalten [Mittel-Mühle bei Stettin und Essen a. R., "Sanatorium Alfredusbad"] Vornehme Streiter [Tonart Schulmediziner - Naturheilkundige] In Königshütte [Aerzte boykottieren Naturheilverein. Die grossen Vereine werden um Unterstützung gebeten.] Naturheilverein Oldenburg [Baderegeln]. Verwerfliche Reklame [Reklamesucht einzelner Anstaltsleiter und Narurärzte] (253) Briefkasten. (255) 26. Jahrgang. (Nr. 9. September / 1898) (Nr. 9. September 1898.) ([257]) Aus Wissenschaft und Leben. Reichshilfe, Polizeihilfe, Selbsthilfe. ([257]) Die neuen Gesichtspunkte in unserer Bewegung und unser Programm für die nächste Zukunft. II. (260) Der Furunkel und seine Behandlung. (263) Keuchhusten. (265) Einige Anwendungsformen der Naturheilkunde. II. (270) [Abb.]: Fig. 3. 1 = Wolldecke. 2 = Feuchtes Leintuch. 3 = Vierfach zusammengelegtes feuchtes Leintuch (Halbpackung). (272) Heilberichte. Eitrige Halsentzündung mit nachfolgender Thrombose. (273) Kinderpflege. Lasst ihm doch seinen Frieden! Ein Kapitel für junge und alte Frauen. (275) Zum Kampfe gegen Modegifte und Modethorheiten. Antipyrin. (279) Impf-Frage. Glückliches England! Der Impfzwang in England ist beseitigt. (281) Aus der Zeit. Die norddeutssche Bundesgruppe [Errichtung einer Gruppen-Naturheilanstalt in Schledehausen in Aussicht]. Der neue Naturheilverein zu Osnabrück [Eisbahn in Aussicht genommen für Kinder der Mitglieder]. Die Einteilung der Gruppen. Ueber die Ausweisung eines Naturheilkundigen "Stockert" [nicht bekannt]. Ein grober Schwindel, die Ankündigung der sogenannten "Dr. Chas Thomas Naturheilmethode" [medizinistische Sanjana-Heilmethode verbirgt sich dahinter] ist in österreichischen Kronländern verboten worden. Wie sollen wir agitieren? [Notizen in Lokalblättern: preisgekröntes Werk von Wilhelm Siegert "Die Unkeuschheit", ihre Ursachen, Folgen und wirksame Bekämpfung, geschenkweise Schul- und Lehrerbibliotheken, ebenso der Volksbibliothek überlassen. Dadurch wird das Publikum auf die Thätigkeit des Vereins mehr aufmerksam als durch Vortragsankündigungen.] "Archiv für physikalisch-diätetische Therapie" (282) Bücherschau. (283) Briefkasten. (284) 26. Jahrgang. (Nr. 10. Oktober / 1898) (Nr. 10. Oktober 1898.) ([285]) Gesinnungsgenossen! Helft! ([285]) Aus Wissenschaft und Leben. Die Volksheilstätten für Lungenkranke im Lichte der Naturheilmethode. (286) Influenza, deren Ursache, naturgemässe Behandlung und Verhütung. (288) Einige Anwendungsformen der Naturheilkunde. III. (291) [Abb.]: Fig. 4 [Dreiviertelpackung] (291) [Abb.]: Fig. 5 [Leibumschlag] (292) [Abb.]: Fig. 6 [Magenbinde] (293) Der Schlaganfall, seine Ursache und seine Verhütung. (293) Vereine und Mitglieder können den Kampf gegen die Impfung nicht besser unterstützen, als durch ein Abonnement auf den "Impfgegner". (295) Die Serumtherapie. (296) Gewerbe- und Wohnungshygiene. Wohnungselend. (298) Für die Frauen. Die Bedeutung des Turnens für Frauen und Mädchen zur Erhaltung der Volkskraft. (299) Kinderpflege. Zur Behandlung des Brechdurchfalls. (301) Ernährung. Nuss-Proben. Ueber die passendste Aufbewahrung von Aepfeln. Ueber Nussbrot (302) Zum Kampfe gegen Modegifte und Modethorheiten. Neue Künste in der Nahrungsmittelverfälschung. Kaffeebuden. Die Heilung der Trunksucht. (303) Impf-Frage. "Der ruhige Bürger greift zur Wehr" [Arzt machte sich strafbar, weil er seine Kinder nicht impfen ließ.] In Bautzen [verstarb ein Kind zwei Stunden nach der Impfung. Mutter bedrohte man mit harter Bestrafung, falls sie über die Todesursache etwas verlautbaren lasse.] Das Kaiserliche Gesundheitsamt in Berlin [Pocken-Einschleppung aus Oesterreich und Russland. Beweis dafür: Impfung schützt nicht vor Pocken sondern nur günstige hygienische Verhältnisse]. (304) Bundes- und Vereins-Angelegenheiten. Bundesgruppen. Jahresversammlung. Freistellen für unbemittelte Bundesmitglieder. Vereine. Sammlung volkstümlicher Vorträge [monatlich erscheint ein Vortrag]. Volkshochschulkurse in Berlin sind vorläufig abgelehnt worden. Nordwestdeutsche Bundesgruppe [Gruppen-Naturheilanstalt in Schledehausen in der Nähe von Osnabrück] Die Platzredner in den Vereinen. (305) Aus der Zeit. Die Verfügung des Ministers über den Bau und Errichtung von öffentlichen und Privat - Kranken-, Entbindungs- und Irren - Anstalten. Sorgfältige Operation. Einimpfung von Syphilis. Ueberweisung der Medizinalabteilung. Das Ausspucken in den Eisenbahnwagen. Aerztestreik in Remscheid. Verein abstinenter Lehrer [Hauptversammlung in Flensburg]. Zur Berichtigung für den Artikel "Verwerfliche Reklame". (308) Bücherschau. Briefkasten. (312) Unterrichts-Kursus für Laienpraktiker. (313) Geschäftliches. (314) 26. Jahrgang. (Nr. 11. November / 1898) (Nr. 11. November 1898.) ([315]) [Todesnachricht]: Johannes Schmeidel † ([315]) Aus Wissenschaft und Leben. Naturheilbewegung und Koalitionsrecht. (316) Die Neurasthenie und ihre Behandlung. (318) Einige Anwendungsformen der Naturheilkunde. IV. (322) [2 Abb.]: (1) Fig. 7. [T-Binde] (2) [Fig. 8. T-Binde] (322) [2 Abb.]: (1) Fig. 9. [Beinpackung] (2) Fig. 10. [Schulterpackung] (3) Fig. 11. [Rumpfpackung] (323) [2 Abb.]: (1) Fig. 12. und (2) Fig. 13. [Priessnitzsche "Kreuzbinde"] (324) [3 Abb.]: (1) Fig. 15. und (2) Fig. 14. und (3) Fig. 16. [Der Shawl, der Schal] (325) Ueber einen Apparat zur mechanischen Behandlung des Kopfschmerzes. (325) [2 Abb.]: [Migränator] (326) Das Licht. Ein neuer Heilfaktor. (326) Heilberichte. Addison'sche Krankheit (Bronce-Krankheit) geheilt. Wie man - hüben und drüben - Gesichtsrose heilt. (329) Gewerbe- und Wohnungshygiene. Rationelle Behandlung des Schreibkrampfes. (330) Für die Frauen. Die Naturheilmethode bei Entbindungen. [I.] (332) Zum Kampfe gegen Modegifte und Modethorheiten. In den Staaten New-York und Jllinois sind gesetzliche Bestimmungen eingeführt worden, wonach in allen öffentlichen Schulen Unterricht über die Natur alkoholischer Gestränke [Getränke] und deren Wirkungen auf den menschlichen Organismus erteilt werden soll. Impf-Frage. [Steter Tropfen höhlt den Stein, Agitationen für die Aufhebung des Impfzwangs] (335) Bundes- und Vereins-Angelegenheiten. Ein wohlgemeinter Rat an alle Mitglieder der deutschen Naturheilvereine. Wohin sollen wir gelangen [Frieden und Zusammenschluss aller in unseren Reihen Kämpfenden] Agitation. "Sprechstunden" der Vortragenden. (336) Aus der Zeit. Allerlei. Tripper-Experiment. In England ist gegenwärtig starke Nachfrage nach wissenschaftlich ausgebildeten Gärtnerinnen. Was ist ein Geheimmittel? (338) Bücherschau. (340) Briefkasten. (341) 26. Jahrgang. (Nr. 12. Dezember / 1898) (Nr. 12. Dezember 1898.) ([343]) Für die Frauen. Die Naturheilmethode bei Entbindungen. II. (-) Aus Wissenschaft und Leben. Der schwarze Tod. ([343]) Schüttet das Kind nicht mit dem Bade aus. (345) Die Naturheilkunde und die Sozialdemokratie. (346) Der chronische "Lungenkatarrh" und seine Behandlung. (350) Heilberichte. Ozaena (Stinknase) geheilt! (355) Kinderpflege und Schulhygiene. Eine revolutionierende Lehrmethode. (358) [Abb.]: [mechanische Lesefibel von Fritz Gindler, ein Lese- und Rechtschreibe-Lehrapparat] (359) [Abb.]: [Lehrapparat verkleinert zu einem Lesespielapparat, im Gebrauch] (360) Ernährung. Diät und zweckmässige Ernährung bei Anwendung der Hydropathie. (360) Impf-Frage. Das kaiserliche Gesundheitsamt und die Impfung. (363) William Tebb der Befreier des englischen Volkes vom Impfzwang (363) Vereine und Mitglieder können den Kampf gegen die Impfung nicht besser unterstützen, als durch ein Abonnement auf den "Impfgegner". (364) Bundes- und Vereins-Angelegenheiten. Erklärung. Agitation. Ablösung der Neujahrsgratulationen. (364) Aus der Zeit. Allerlei. Aus den Bundesgruppen. Aus den Vereinen. Die Fragebogen. Naturheilkundige dürfen Krankheitsbescheinigungen für Kassen ausstellen. Naturärztin Anna Schulz in Zeitz ist nach Meiningen übersiedelt. 394 Todesfälle an Tollwut (366) Bücherschau. (368) Briefkasten. (369) Geschäftliches. (370)
Der Schutz der biologischen Vielfalt ist eine gesellschaftlich sehr wichtige Aufgabe, deren Bedeutung in den letzten Jahrzehnten zunehmend auch politisch erkannt wird. Nationale wie globale Zielsetzungen, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und eine positive Trendwende zu erreichen, wurden bislang allerdings verfehlt. Als wichtige Ursachen für den Verlust der Artenvielfalt werden sowohl der Landnutzungswandel als auch Klimaveränderungen gesehen. Landnutzungsintensivierungen haben insbesondere seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einem zunehmenden Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft geführt. Die Ursachen für diesen Rückgang sind vielfältig. Sie umfassen eine Abnahme der Nahrungsgrundlage vieler Arten, u.a. durch den Einsatz von Herbiziden und Insektiziden, und den Verlust von geeigneten Fortpflanzungs- und Nahrungshabitaten durch einen Rückgang der Strukturvielfalt und des Anteils naturnaher Habitate. Seit Ende des 20. Jahrhunderts rückt zunehmend auch der Klimawandel als Einflussgröße für den Rückgang der Artenvielfalt in den Fokus. Einhergehend mit steigenden Temperaturen wurden bereits Verschiebungen von Verbreitungsgrenzen und Veränderungen in der Phänologie von Arten beobachtet. Bis zum Ende des 21. Jahrhunderts werden neben weiter steigenden Temperaturen die Zunahme von Hitzewellen und extremen Niederschlagsereignissen, eine Veränderung der Niederschlagsverhältnisse und ein weiterer Anstieg des Meeresspiegels erwartet. Zwischen Klima und Landnutzung gibt es vielfältige Wechselwirkungen und sich gegenseitig verstärkende Effekte - auch in ihrer Wirkung auf einzelne Arten und die biologische Vielfalt. Hier gilt es, Methoden zur Erfassung und Bewertung von Auswirkungen landnutzungs- und klimawandelbedingter Umweltveränderungen zu entwickeln und aufzuzeigen, durch welche Maßnahmen negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt vermieden oder vermindert werden können. Akteure zur Umsetzung solcher Maßnahmen sind einerseits der behördliche und ehrenamtliche Naturschutz. Andererseits ist gerade in der Agrarlandschaft auch die Einbindung von Landwirten entscheidend, um möglichst dauerhafte und großflächige Wirkungen zu erzielen. Ein Weg der Einbindung von Landwirten in naturschutzfachliche Maßnahmenprogramme führt über die lebensmittelerzeugenden Unternehmen, die Abnehmer ihrer Produkte sind. Solche Unternehmen, gerade aus der Biobranche, suchen zunehmend nach Möglichkeiten, ihren Kunden transparent und glaubwürdig zu kommunizieren, was ihre Zulieferlandwirte für den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt leisten. Flächendeckende Vor-Ort-Erfassungen von Arten sind dabei aber sowohl aus Kosten- als auch aus Zeitgründen unrealistisch. Einfache Modelle bzw. Indikatorensets, die die Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen valide abbilden und dabei zeiteffizient und praxisnah in der Datenerhebung und Anwendung sind, werden daher dringend benötigt, fehlen aber bislang. Auf Basis solcher Modelle können auch Maßnahmen für die Betriebsebene und deren Potenzial zur Steigerung der Artenvielfalt abgeleitet werden. Im Hinblick auf Auswirkungen des Klimawandels auf Tierarten fehlen derzeit vor allem auf regionaler Ebene Einschätzungen über die Empfindlichkeit von Artengemeinschaften gegenüber den projizierten Klimaänderungen und darüber, wie sich klimabedingte Arealverschiebungen auf die Zusammensetzung regionaler Artengemeinschaften auswirken könnten. Solche Einschätzungen braucht es aber, um den naturschutzfachlichen Handlungsbedarf für Anpassungsstrategien und -maßnahmen zu identifizieren und zu konkretisieren. Zu entsprechenden Anpassungsmaßnahmen gibt es bereits eine Reihe von Empfehlungen, die allerdings häufig unspezifisch bleiben, so dass vielen Praktikern unklar ist, welche Maßnahmen Priorität haben und wie diese konkret umgesetzt werden sollen und können. Daher ist es erforderlich, solche allgemeinen Maßnahmenempfehlungen für die jeweilige regionale Ebene unter Berücksichtigung der Empfindlichkeit der dort vorkommenden Arten und möglicher klimabedingter Ein- und Abwanderungsprozesse zu konkretisieren. Vor dem Hintergrund dieser Wissenslücken war das Ziel der vorliegenden Arbeit, einen Beitrag dazu zu leisten, Auswirkungen landnutzungs- und klimawandelbedingter Umweltveränderungen auf Tierarten auf der regionalen bzw. lokalen Ebene zu ermitteln und zu bewerten, um darauf aufbauend geeignete und für die jeweilige Ebene hinreichend konkrete naturschutzfachliche Maßnahmen zur Verminderung negativer Auswirkungen ableiten zu können. Dazu wurde exemplarisch für einzelne Regionen, Lebensräume und Tierartengruppen untersucht, 1) anhand welcher Indikatorensets und Modelle sich die Artenvielfalt auf der Ebene landwirtschaftlicher Betriebe praxistauglich, zeiteffizient und valide abbilden lässt, 2) an welchen Kriterien eine Empfindlichkeit von Tierarten gegenüber klimatischen Veränderungen auf naturräumlicher Ebene festgemacht werden kann, 3) wie sich ein klimawandelbedingter Turnover in Artengemeinschaften eines Naturraums abschätzen lässt, 4) welche Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Artenvielfalt basierend auf den Ergebnissen solcher Analysen auf lokaler und regionaler Ebene abgeleitet werden können, 5) welche Synergien sich im Hinblick auf Maßnahmen zur Verringerung negativer Auswirkungen von Klimawandel und Landnutzung ergeben und welche Grenzen die entwickelten Methoden zur Einschätzung solcher Auswirkungen aufweisen. Hinsichtlich der Auswirkungen landnutzungsbedingter Umweltveränderungen auf Tierarten wurde untersucht, ob und wie sich die Artenvielfalt und mögliche Veränderungen durch die Landnutzung oder durch Naturschutzmaßnahmen auf der Ebene landwirtschaftlicher Betriebe mit Hilfe von einfach handhabbaren Modellen und Indikatorensets abbilden lassen. Dazu wurden in umfangreichen Literaturstudien mögliche Einflussvariablen identifiziert, die für die Artenvielfalt von Tagfaltern auf Rainen und die Artenvielfalt von Vögeln in Hecken sowie auf Äckern von Bedeutung sein können. Auf sieben über Deutschland verteilten landwirtschaftlichen Betrieben wurden sowohl Daten zu diesen möglichen Einflussvariablen erhoben als auch Erfassungen der Artengruppen Tagfalter und Vögel durchgeführt. Durch multiple lineare Regressionsanalysen wurden aus dem Set der möglichen Einflussvariablen anhand der auf den Betrieben erhobenen Daten diejenigen identifiziert, die die Artenvielfalt von Tagfaltern und Vögeln am besten vorhersagen. Bei Tagfaltern auf Rainen sind dies die Heterogenität der umgebenden Landschaft, der Mahdzeitpunkt, die Breite, Länge und das Gräser-Kräuter-Verhältnis des Rains sowie die Bewirtschaftungsart angrenzender Felder. Für die Artenvielfalt von Vögeln in Hecken wurden die Variablen Länge und Breite der Hecke, die Anzahl der Gehölzarten, das Vorkommen von Höhlen/Totholz, das Vorhandensein von Dornsträuchern sowie die Breite des angrenzenden Krautsaums als wichtigste Einflussfaktoren zur Vorhersage der Artenvielfalt ermittelt. Ein Modell zur Vorhersage der Artenvielfalt von Vögeln auf Äckern wurde verworfen, da die Ergebnisse deutlich von der Datenlage der Stichprobe geprägt waren und nur zum Teil den Erkenntnissen aus der zuvor durchgeführten Literaturstudie entsprachen. Die aus den Modellergebnissen ableitbaren Maßnahmen für die Betriebsebene beziehen sich auf die jeweils bedeutsamen Einflussfaktoren - z.B. das Mahdregime bzw. den Mahdzeitpunkt bei Rainen und die Anlage oder Verbreitung von Krautsäumen zwischen Hecken und den an diese angrenzenden Feldern - und betreffen sowohl die Optimierung vorhandener Strukturen als auch die Neuanlage von Landschaftselementen. Diese stellen einen Baustein im Spektrum sinnvoller Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben dar und sollten durch weitere flankiert werden. Dazu ist eine gesamtbetriebliche Perspektive wichtig, die die betriebs- und landschaftsraumspezifischen Voraussetzungen einbindet. Zur Unterstützung hierbei kann einerseits landwirtschaftliche Beratung, andererseits aber auch eine vom Landwirt selbst bedienbare naturschutzfachliche Managementsoftware dienen. In eine solche Software (MANUELA - Managementsystem Naturschutz für eine nachhaltige Landwirtschaft) wurden die in der vorliegenden Arbeit entwickelten Modelle bereits implementiert und ergänzen dort bereits vorhandene Tools, zum Beispiel zur Ermittlung und Bewertung der Pflanzenartenvielfalt auf Äckern, aber auch zum Landschaftsbild und zum Biotopverbund. Hinsichtlich der Auswirkungen klimawandelbedingter Umweltveränderungen wurde untersucht, an welchen Kriterien sich eine Empfindlichkeit von Tierarten gegenüber solchen Umweltveränderungen auf naturräumlicher Ebene festmachen lässt und welche Eigenschaften eine Anpassung an sich ändernde Umweltbedingungen erschweren. Mit Hilfe einer auf solchen Kriterien basierenden Empfindlichkeitsanalyse wurde ermittelt, wie viele Tierarten in den naturräumlichen Regionen "Harz" und "Lüneburger Heide und Wendland" eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber klimawandelbedingten Umweltveränderungen aufweisen. Dabei wurden Vertreter der Artengruppen Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Heuschrecken, Tagfalter und Libellen mit einbezogen. Eine voraussichtlich erhöhte Empfindlichkeit gegenüber spezifisch klimawandelbedingten Umweltveränderungen lässt sich bei jeweils ca. 39% der untersuchten Tierarten in den naturräumlichen Regionen "Harz" und "Lüneburger Heide und Wendland" feststellen. Dabei scheinen insgesamt mehr Arten negativ von einer Abnahme der Sommerniederschläge betroffen zu sein als von einer Erhöhung der Temperaturen. Weiterhin wurde ermittelt, wie klimabedingte Veränderungen der Zusammensetzung von Vogellebensgemeinschaften in einem Naturraum abgeschätzt und Prognosen über mögliche klimabedingte Zu- und Abwanderungen von Arten getroffen werden können. Dazu wurde der Artenpool des Naturraums Lüneburger Heide mit den Artenpools zukünftig klimaanaloger Räume verglichen. Zukünftig klimaanaloge Räume sind Gebiete, die gegenwärtig klimatische Verhältnisse aufweisen, die zukünftig für das Untersuchungsgebiet projiziert werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Mehrzahl der Vogelarten die für den Zeitraum 2071-2100 erwarteten Klimabedingungen im Naturraum Lüneburger Heide vermutlich tolerieren kann, die Artenvielfalt insgesamt aber möglicherweise abnehmen wird. Viele der potenziell aus dem Naturraum abwandernden Arten sind an Feuchtgebiete als Lebensraum gebunden. Zur Verringerung negativer klimawandelbedingter Auswirkungen auf Tierarten können zum einen derzeitige Gefährdungsursachen und Stressoren minimiert werden, um die Habitatverfügbarkeit und qualität zu erhöhen und die Resilienz sowie das Anpassungspotenzial von Arten zu stärken. Als prioritäre Maßnahmen sind je nach naturräumlicher Region die folgenden anzusehen: Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen, Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen bzw. Eutrophierung und zur Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzung, Maßnahmen zur Erhöhung der Konnektivität in der Landschaft und zur Verringerung des Landschaftsverbrauchs, Maßnahmen zur Offenhaltung von Lebensräumen und Maßnahmen zur naturnahen Waldrandgestaltung bzw. Waldbewirtschaftung. Zum anderen kann zur Verringerung negativer klimawandelbedingter Auswirkungen auf Tierarten die Konnektivität in der Landschaft gefördert und der Erhalt und die Schaffung von Biotopverbundstrukturen gestärkt werden, um den Arten eine Anpassung durch die Verschiebung ihrer Verbreitungsareale zu ermöglichen. Besonders auf überregionale Biotopverbundmaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel angewiesen sind in beiden naturräumlichen Regionen Arten des Offenlandes, in der naturräumlichen Region "Lüneburger Heide und Wendland" zusätzlich auch Arten der Gewässer. Da viele der derzeitigen Gefährdungsursachen potenziell klimaempfindlicher Arten nutzungsbezogen sind und auch direkte oder indirekte Folge landwirtschaftlicher Nutzung sein können, sind Synergien zwischen Maßnahmen zur Verminderung negativer Auswirkungen von Landnutzungs- und Klimawandeleinflüssen offenkundig. Dies betrifft auch die Stärkung des Biotopverbunds. Hier spielen Raine und Hecken in der Agrarlandschaft eine wichtige Rolle - auch vor dem Hintergrund des Klimawandels, da viele der auf Biotopverbund als Anpassungsmaßnahme angewiesenen Arten Bewohner des Offenlandes sind. Ein besonderes Gewicht kommt im Hinblick auf den Klimawandel dem Schutz bzw. der Renaturierung und Schaffung von Feuchtlebensräumen zu. Diese werden bislang nur zum Teil durch die Modelle zur Abschätzung der Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Betrieben abgedeckt, so dass in der Erweiterung der Modelle um die Lebensräume Feuchtgrünland und Grünland im Allgemeinen eine mögliche Weiterentwicklung der vorliegenden Arbeit zu sehen ist. Da ein Großteil der Fläche Deutschlands landwirtschaftlich genutzt wird, kommt der Landwirtschaft bei der Bewahrung der Artenvielfalt eine Schlüsselrolle zu. Die vermehrte Integration naturschutzfachlicher Ziele in die Landbewirtschaftung kann daher wesentlich zum Erhalt und zur Förderung der Artenvielfalt beitragen, nicht nur im Hinblick auf landnutzungsbezogene sondern auch auf klimawandelbezogene Einflüsse. Die vorliegende Arbeit liefert dazu wichtige Ansätze. ; The conservation of biodiversity is a task of great importance for society. In recent decades, political awareness for biodiversity issues has risen, yet, global as well as national objectives to halt the loss of biodiversity have failed. Important causes of biodiversity loss include land use change as well as climatic changes. From the second half of the twentieth century, agricultural intensification has increasingly led to a decline of farmland biodiversity. This decline is caused by a multitude of factors, particularly a loss of semi-natural habitats and structural diversity as well as a shortage of food supply due to a usage of herbicides and insecticides. Since the end of the twentieth century, climatic changes have increasingly become apparent as another threat to biodiversity. Along with increasing temperatures, shifts of distribution ranges as well as in the phenology of species have already been observed. By the end of the 21st century, further increasing mean temperatures, an increase of hot extremes, a decrease of cold periods, a shift in annual precipitation regimes and a further rise of sea levels can be expected. Climate and land use interact in a variety of ways - as do their effects on species and overall biodiversity. Thus, methods to capture and evaluate the effects of land use and climatic changes on species, and measures to prevent or mitigate the impacts, are greatly needed. Important stakeholders for the implementation of such measures are nature conservation authorities and organisations. However, protecting farmland biodiversity also requires the involvement of farmers to ensure sustainable and long-term effects. One way to involve farmers in nature conservation programs is to address the food companies they supply their products to. Food companies, especially from the organic sector, are increasingly looking for ways to transparently and credibly communicate to their customers how farmers (the suppliers) preserve and enhance biodiversity on their land. As company-wide biodiversity surveys of species in the field are not feasible, easy-to-use models and indicator sets projecting biodiversity on farmland, in both a sound and time-efficient way, are greatly needed. Such models could also help to identify and allocate nature conservation measures for a given farm and assess what biodiversity enhancement potentials are associated with which measure. Regarding climate change impacts on animals, assessments on regional levels evaluating the sensitivity of animals towards such changes are largely missing. So too are estimations on how distribution shifts might alter regional species communities. However, such information is greatly needed to identify and specify appropriate adaptation strategies and measures. While recommendations for such adaptation strategies and measures already exist, they are mostly vague making it difficult for stakeholders to prioritise and implement them. Thus, it is necessary to specify general recommendations for given regions that take into account the climate sensitivity of the region's species as well as alterations in the region's species community. Considering these knowledge gaps, the objective of this dissertation was to contribute to the assessment and evaluation of impacts of land use and climate change on animals on a regional and local level and, based on these assessments, derive measures suitable to aid in the mitigation of negative impacts. Single regions, habitats and animal species groups were therefore investigated in order to assess; 1. which indicator sets and models are suitable to project biodiversity on a farm level in a practical, time-efficient and sound way; 2. which criteria indicate a sensitivity of animals towards climatic changes within an ecoregion; 3. how climate change induced turnovers in species communities within an ecoregion can be estimated; 4. which measures to preserve and enhance biodiversity can be derived based on such analyses for the local and regional level; 5. which synergies exist between measures for mitigating the negative impacts of land use and climate change and what are the limitations of the methods for the assessment of such impacts. With respect to the impacts of land use on animals, I investigated if and how biodiversity and possible changes caused by land use or nature conservation measures can be projected with farm level based easy-to-use models and indicator sets. Therefore, I identified possible predictor variables effecting the species numbers of butterflies on field margins and birds in hedgerows and on arable fields. This was accomplished on the basis of an extensive literature review. Subsequently, the possible predictor variables, as well as butterflies and birds, were recorded on seven farms throughout Germany. By means of multiple linear regression analyses based upon the data recorded on the farms, variables were identified that best predicted the species numbers of butterflies and birds. In terms of butterflies, these variables included the landscape heterogeneity of the surroundings, the time of mowing, the width, length and the grass-herb-ratio of the margin as well as the management of the adjacent field. For birds in hedgerows, the variables length and width of a hedgerow, the number of woody species, the presence of tree holes, the presence of thorny shrubs, and the width of the herbaceous margin bordering the hedgerow were identified as the best predictors for species numbers. The model for predicting bird species numbers on arable fields was rejected as the results were significantly influenced by the examined sample and were only partly compatible with the results of the literature review. Measures for the farm level are related to the predictor variables of the models in question, e.g. recommendations for the time of mowing of field margins or, for hedgerows, the establishment or extension of herbaceous margin strips between the hedgerow and bordering fields. These measures concern the improvement of existing landscape elements as well as the establishment of new ones. They should be seen as one component within a set of adequate measures for farms that ought to be accompanied by others. Therefore, a whole-farm perspective is needed which integrates farm specifics as well as specific landscape preconditions. To support this process, assistance by farm consultants may be reasonable but so too is GIS-based management software which aids farmers in addressing nature conservation issues. The models of this dissertation have already been implemented in such management software, MANUELA (Managementsystem Naturschutz für eine nachhaltige Landwirtschaft - Management System Nature Conservation for a Sustainable Agriculture). Within this software, the models complement other nature conservation tools, e.g. one that assesses the diversity of plant species on arable fields and others that evaluate landscape aesthetics or the connectivity of habitats. With respect to the impacts of climatic changes on animals, I examined which criteria are relevant for evaluating the sensitivity of species towards these changes. Based on these criteria, I investigated how many animal species from the 'Harz' and 'Lüneburger Heide und Wendland' ecoregions are probably sensitive towards climatic changes projected for the end of the 21st century. These sensitivity analyses included Red List species of breeding birds, reptiles, amphibians, dragonflies and damselflies, grasshoppers and crickets, and butterflies. About 39% of the examined species are probably sensitive towards these climatic changes. Overall, more species seem to be affected by a decrease of summer precipitation than by an increase of mean temperatures. In addition, I assessed how climate change induces turn-overs in bird communities of a given region can be estimated. Hence, the species pool of the 'Lüneburger Heide' ecoregion was compared to species pools of future climatically analogous regions. Future climatically analogous regions are regions which currently have similar climatic conditions to the ones projected for the study area in the future. The results of these analyses show that the majority of species in the 'Lüneburger Heide' are probably able to tolerate the climatic conditions projected for 2071-2100 but that bird species richness, in general, may decline. Species that might potentially leave the regional species community in the course of climate change were often associated with inland wetland habitats. To mitigate negative climate change induced impacts on animals, current non-climatic stressors can be reduced in order to increase habitat availability and quality and to strengthen the resilience and adaptation potential of species. Measures of high priority in this regard - depending on the respective region - include: measures for maintaining and promoting wetlands, measures for reducing eutrophication and for the extensification of agriculture, measures for increasing habitat connectivity and reducing land consumption, measures for the preservation of open landscapes, and measures for a nature-oriented forest management. In addition to reducing non-climatic stressors, habitat connectivity should be increased in order to help species to adapt to climatic changes by shifting their distribution ranges. In both examined ecoregions, most of the potential climate-sensitive species, which depend on an increased habitat connectivity for the adaptation to climatic changes, live in open land. Within the 'Lüneburger Heide und Wendland' ecoregion, additional emphasis in this regard should be put on waterbodies. As many of the current non-climatic stressors impacting potentially climate-sensitive species are related to land use, synergies between measures mitigating negative impacts of land use and climate change are obvious. This is also true for the strengthening of habitat connectivity. Here, field margins and hedgerows play an important role - especially as many of the species that depend on habitat connectivity to adapt to climatic changes live in open land. In light of climate change, a special emphasis has to be put on the maintenance and restoration of grassland and wetlands. So far, grassland and wetlands are only partly covered by the models for the assessment of biodiversity on farmland. An inclusion of these habitats into the MANUELA model toolbox is, therefor, a possible future development. As a large part of Germany is covered by agriculture, farmers have a key role in preserving biodiversity. Integrating nature conservation objectives into farm management is therefore very beneficial not only with regard to mitigating possible impacts of land use but also of climate change. This dissertation provides important approaches for this task.
Dieses Kapitel fasst die wichtigsten Erkenntnisse des Forschungsprojekts Stand des Wissens zu Schweizer Tramsystemen im Mischverkehr zusammen. Der Fokus liegt dabei auf der Beschreibung der aktuellen Situation der Tramsicherheit in der Schweiz sowie der Sicherheitspraxis und -massnahmen bei den entsprechenden Akteuren. Die Schweizer Regulation mit Relevanz für Tramsysteme ist grundsätzlich funktional, d. h. es werden Sicherheits- respektive Schutzziele vorgegeben, aber nicht, auf welchem Wege oder mit welchen Mitteln diese erfüllt werden müssen. Dabei soll der «Stand der Technik» berücksichtigt werden. Es wird also eher ein Rahmen vorgegeben, anstatt die Regelungen in allen Einzelheiten vorzuschreiben. Es gibt im schweizerischen Recht keine spezifisch auf Tramsysteme ausgerichteten Gesetze und Verordnungen. Trams gelten als Eisenbahnen, weshalb die Eisenbahngesetzgebung zur Anwendung kommt. Da Trams aber im Strassenraum verkehren, spielt auch die Strassenverkehrsgesetzgebung eine Rolle. Das Tram hat in der Schweiz vor allen anderen Strassenverkehrsteilnehmern Vortritt. Dieses Vortrittsrecht kann bei ungenügender Kenntnis anderer Verkehrsteilnehmer zu gefährlichen Situationen führen, beispielsweise bei über das mit dem motorisierten Verkehr geteilte Tramtrassee markierten Fussgängerstreifen ohne Lichtsignalanlage oder nicht signalgesteuerten Kreisverkehrsplätzen mit Tramquerung. Die Verantwortung für die Betriebssicherheit tragen in der Schweiz die Trambetreiber. Die Hersteller sind verantwortlich für die Sicherheit ihrer Produkte. Das Bundesamt für Verkehr überwacht, ob Betreiber und Hersteller diese Verantwortung wahrnehmen. Es gibt diverse verschiedene Quellen für Tramunfalldaten in der Schweiz, die sich hinsichtlich Auflösung, Detailgrad, Abdeckung, Standardisierung und öffentliche Verfügbarkeit stark unterscheiden. Hauptanalysequellen der verschiedenen Akteure sind die Unfalldatenbanken der Betreiber, die Unfalldatenbank des Bundesamtes für Strassen (von der Polizei erfasst Unfälle), die Ereignisdatenbank des Bundesamtes für Verkehr (durch die Betreiber gemeldete Ereignisse) und für Einzelereignisse die Unfalluntersuchungsberichte der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle. Zum Vergleich von Unfalldaten werden üblicherweise Kennzahlen verwendet. Dazu sind Daten zu Verkehrsleistung, Streckennetzkilometer, Linienlängen, Anzahl Kurse, Rollmaterial usw. notwendig. Für eine angemessen Berücksichtigung des Kontextes werden zudem Daten zu Verkehrsmengen des motorisierten Individualverkehrs und des Langsamverkehrs sowie zur Infrastruktur benötigt. Diese Kontextdaten sind nicht in einer einheitlichen Form verfügbar und ihre Beschaffung ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Vergleiche der Sicherheitslage, beispielsweise für verschiedene Städte, haben aufgrund der Unterschiede in der Datenerfassung und möglicherweise fehlender Kontextinformationen immer eine begrenzte Aussagekraft. Die vier Tramnetze in der Schweiz weisen deutliche Unterschiede hinsichtlich Bevölkerungsdichte, Netztopologie und Betriebskonzept auf. Trotz dieser Unterschiede differiert die mittlere Streckenbelastung (mittlere Anzahl Trams auf einem Netzabschnitt pro Stunde) nur wenig. Bei den spezifischen Unfallzahlen, also beispielsweise Unfälle pro Kompositions-Kilometer, bestehen grosse Unterschiede zwischen den Netzen. Eine Untersuchung durch Dritte für die Jahre 2010–2012 ergab in Zürich eine deutlich höhere Anzahl schwere Unfälle pro Kompositions-Kilometer als in den anderen Netzen. Basel und Genf wiesen vergleichbare Werte, Bern deutlich die geringsten Werte auf. Die häufigste Ursache von Unfällen mit Trambeteiligung ist die Missachtung des Vortrittsrechts der Strassenbahn (bei etwa einem Drittel der Unfälle). Etwa ein Sechstel der Unfälle wird durch Missachtung von Lichtsignalanlagen verursacht, ein weiteres Sechstel geht auf Fehlverhalten von Fussgängern zurück. Häufigste Verursacher von Unfällen mit Trambeteiligung sind in allen vier Tramsystemen die Personenwagen. An zweiter Stelle finden sich die Fussgänger. Bei den Unfallfolgen sind aber die Fussgänger am stärksten betroffen, da sie im Gegensatz zu Insassen von Personenwagen praktisch ungeschützt sind. Letztere erleiden denn auch nur sehr selten schwere Verletzungen bei Kollisionen mit Trams. Eher wenig auffällig hinsichtlich des Unfallgeschehens sind Velofahrer, was an deren vergleichsweise geringer Anzahl liegen dürfte. Kommt es aber zu einem Unfall, sind die Folgen für Velofahrer ähnlich gravierend wie für Fussgänger. Die vier Tramnetze der Schweiz weisen eine ähnliche Anzahl Kreisverkehrsplätze auf, welche vom Tramtrassee gequert werden; bezogen auf die Netzlänge variiert die Kreisverkehrsdichte hingegen erheblich. Der Anteil der Tramkollisionen bei Kreisverkehrsplätzen an allen Tramkollisionen weist zwischen den Systemen grosse Unterschiede auf. Wird dieser Anteil hingegen ins Verhältnis zur Kreisverkehrsdichte auf dem Tramnetz gesetzt, werden die Unterschiede zwischen den drei Systemen Bern, Basel und Genf sehr viel kleiner. Dies ist interessant vor dem Hintergrund, dass vom Tram gequerte Kreisverkehrsplätze in Genf als grosses Problem wahrgenommen werden, in Bern und Basel hingegen nicht. In Zürich ist die Kreisverkehrsdichte auf dem Tramnetz sehr tief, und auch der Anteil Kreisverkehrs-Tramunfälle bleibt selbst in Relation zur Kreisverkehrsdichte deutlich unterhalb der anderen Systeme. Georeferenzierte Unfalldaten erlauben die räumliche Auswertung von Unfallorten und die Identifikation von Unfallschwerpunkten. Aufgrund der geringen Anzahl Tramunfälle ist es allerdings schwierig, die statistische Signifikanz von ermittelten Schwerpunkten zu überprüfen. Im Rahmen dieses Projektes wurden Daten der Verkehrsunfallstatistik des Bundesamtes für Strassen räumlich ausgewertet. Eine qualitative Analyse der ermittelten Unfallschwerpunkte zeigt, dass diese grösstenteils an vorhersehbaren Stellen liegen: bei Fussgängern in Innenstadtbereichen und Plätzen mit hohem Fussgängeraufkommen, also an Orten mit vielen Querungen der Tramgeleise durch Fussgänger; bei Motorfahrzeugen bei Kreuzungen mit hohem Verkehrsaufkommen und auf Streckenabschnitten mit Abbiegemöglichkeit über die Tramgeleise für den Parallelverkehr. Für die Schwerpunkte von Kollisionen mit Velo/Mofa lassen sich hingegen kaum einfache Erklärungen finden. Ein Vergleich von Unfallcluster-Analysen ohne und mit Gewichtung der Unfallfolgen (mittels Opferäquivalenten) zeigt, dass es sowohl Cluster mit grosser Unfallzahl und vergleichsweise geringen kumulierten Auswirkungen als auch solche mit eher kleiner Unfallzahl und hohen kumulierten Auswirkungen gibt. Daher scheint für Analysen von Unfallclustern die Berücksichtigung der Unfallfolgen angebracht, wobei die Gewichtung mittels Opferäquivalenten eine angemessene Methode ist. Die Aussagekraft der räumlichen Analysen bleibt aufgrund der geringen Unfallzahlen und der Verwendung von Daten aus mehreren Jahren beschränkt. Ergänzend zur Auswertung der Unfalldaten sollten daher immer detaillierte Fallanalysen bei Unfallschwerpunkten durchgeführt werden, welche Rückschlüsse auf tatsächliche Unfallursachen und mögliche Massnahmen erlauben. Es gibt in der Schweiz keine einheitliche Definition des Begriffs Beinaheunfall. Im Allgemeinen wird darunter eine Situation verstanden, in der das Fehlverhalten eines Beteiligten oder mehrerer Beteiligter einen gefährlichen Zustand hervorruft, welcher aber nicht in einen Unfall mündet. Der entsprechende Standort wird demzufolge als gefährlich empfunden, obwohl statistisch keine Unfallschwerpunkte nachzuweisen sind. Die häufigsten Umstände von Beinaheunfällen in der Schweiz sind aus Sicht der Trambetreiber fehlende physische Trennungen bei Eigentrassierungen, Konflikte mit Abbiegern auf Kreuzungen, die Nichtbeachtung der Lichtsignalanlage oder anderer Signale auf Kreuzungen und die Nichtbeachtung des Tramvortritts in Kreisverkehrsplätzen. Die Trambetreiber schliessen fehlerhafte Handlungen des eigenen Fahrpersonals zwar nicht aus, führen als Ursache für gefährliche Situationen und Beinaheunfälle aber hauptsächlich die fehlende Wahrnehmung des Trams seitens der anderen Verkehrsteilnehmer auf. Einerseits spielt der fehlende Sichtkontakt eine wichtige Rolle, andererseits wird insbesondere bei Fussgängern eine starke Tendenz bei der Ablenkung durch elektronische Geräte wie Smartphones oder Tablets (visuelle Ablenkung) und Kopfhörer (auditive Ablenkung) beobachtet. Im Mischverkehr sehen die Betreiber die Hauptverursacher gefährlicher Situationen in Velofahrern und Fussgängern – häufig in Innenstadtbereichen, wo der Langsamverkehr sehr hohe Dichten aufweist. Auf Abschnitten mit Eigentrassierung, wo in der Schweiz oft physische Abgrenzungen fehlen und zahlreiche Kreuzungsmöglichkeiten für andere Strassennutzer bestehen, sehen die Betreiber die Hauptverursacher in motorisierten Strassenfahrzeugen. In solchen Abschnitten werden gefährliche Situationen durch die hohe Geschwindigkeit des Trams verschärft. Die Erfassung von Unfalldaten geschieht in der Schweiz bei schweren Unfällen potenziell durch drei Stellen: den entsprechenden Trambetreiber, die zuständige Polizeibehörde und die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST. Die Erfassung von Ereignissen durch die Betreiber ist nicht vereinheitlicht, und auch bei den Polizeibehörden gibt es in der Praxis Abweichungen bei der Dateneingabe in die nationale MISTRA-Unfalldatenbank des Bundesamtes für Strassen. Durch eine einheitliche Erfassung wären Vergleiche zwischen den Tramnetzen möglich und es könnten trotz der geringen Unfallzahl aussagekräftige Datenanalysen durchgeführt werden. Wichtig erscheint in jedem Fall eine präzise Georeferenzierung der Unfalldaten. Es gibt ungenutzte Möglichkeiten zur Datenerfassung, welche sowohl in der Unfallanalyse als auch in der Prävention eingesetzt werden könnten. Beispiele sind der Einsatz von Frontkameras oder die georeferenzierte Erfassung von Schnellbremsungen. Allerdings gibt es dabei bedeutende rechtliche und technische Hürden. Die vorhandenen Unfalldaten werden vor allem durch die lokalen Polizeibehörden relativ umfassend ausgewertet. Um eine maximale Wirkung dieser Analysen sicherzustellen, ist eine enge Zusammenarbeit der Polizei mit den Trambetreibern und weiteren Akteuren (z. B. Tiefbauamt) von grosser Bedeutung. Der Personalschulung kommt bei der Unfallprävention eine grosse Bedeutung zu – entsprechend geniesst sie bei den Betreibern einen hohen Stellenwert. Nützliche Hilfsmittel sind Fotos und Videoaufnahmen von Unfällen und Beinaheunfällen oder Übersichten über gefährliche Situationen entlang einer Linie. Im Falle eines Unfalls helfen Checklisten und stellen eine einheitliche Handlungsweise sicher. Tramsicherheitskampagnen dienen insbesondere der Bewusstseinsbildung zum allgemeinen Tramvortritt und zu den Eigenschaften des Trams (Bremsweg). Eine klare Zielsetzung und anschliessende Evaluation der Wirkung ist empfehlenswert. Bei der Infrastrukturplanung sollten präventive Sicherheitsmassnahmen eine hohe Priorität geniessen und Teil von gestalterischen Lösungen sein. Dazu sollte die Erfahrung der Trambetreiber systematisch in den Infrastrukturplanungsprozess von Strassenräumen mit Trams einbezogen und adäquat berücksichtigt werden. Ein sicherer Trambetrieb ist stark von nicht direkt durch die Trambetreiber beeinflussbaren Elementen abhängig. Insbesondere haben die Gestaltung des Verkehrsraums und die Steuerung der Verkehrstechnik einen grossen Einfluss auf die Sicherheit. So können übersichtliche Kreuzungen mit klar den jeweiligen Spuren zugeteilten Lichtsignalen viele Probleme mit Abbiegern über das Tramtrassee verhindern. Eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure ist für eine sichere und auch betrieblich geeignete Lösung solcher Situationen von zentraler Bedeutung. Beim Rollmaterial spielt insbesondere das Crashverhalten mit schweren Strassenfahrzeugen (Sicherheit der Traminsassen und insbesondere der Tramführerin) und mit Fussgängern (Sicherheit des Fussgängers) eine grosse Rolle. Wichtig ist, in einer frühen Engineering-Phase bereits sämtliche Schutz- und Sicherheitsfunktionen zu berücksichtigen, damit auf spätere «aufgesetzte» Lösungen verzichtet werden kann. This chapter summarises the main findings of the research project State of the art of Swiss tramways in mixed traffic zones. The focus is on the description of the current safety situation in Switzerland and the safety practices and measures of the relevant stakeholders. Swiss regulation with respect to tram safety is functional, i.e., safety and protection targets are prescribed, but not how they have to be achieved and what means must be used. Thereby, the state of the art of technology must be considered. In summary, regulation rather provides a frame than detailed prescriptions. In Swiss legislation, there are no specific laws or ordinances only concerning tram systems. By law, trams are considered as railways, therefor railway legislation applies. Because trams operate on streets, also road legislation is relevant. In Switzerland, trams have right of way over all other road users. This right of way can lead to dangerous situations in cases where other road are not aware of it. For example, in the case of zebra crossings marked over the tramway that is shared with motorised vehicles, pedestrians might assume that they have right of way over trams because they do have right of way over cars in the exact same location. Another example are roundabouts crossed with tram tracks, where cars do not expect to have to yield while they are on the ring road of the roundabout. Responsibility for operational safety is borne by the tram operators and for product safety by manufacturers in Switzerland. The Federal Office of Transport supervises whether operators and producers perform the associated duties correctly. There are several sources for tram accident data in Switzerland. They differ strongly with respect to resolution, level of detail, coverage, standardisation and public availability. Main data sources for safety analyses are the accident databases of the operators, the accident database of the Federal Roads Office (accidents investigated by the police), the incident database of the Federal Office of Transport (incidents reported by operators), and the investigation reports by the Swiss Transportation Safety Investigation Board (concerning single incidents). To compare accident data, ratio measures are used usually. This requires data on service provided, network length, line length, number of vehicles in operation, type of rolling stock, etc. Furthermore, for adequate consideration of context, data is needed on traffic volumes of both motorised transport and human powered mobility. These context data are not available in standardised form and their acquisition is costly. Comparison of safety situation, e.g., in different cities, have limited validity due to differences in data recording and possibly lack of context information. The four tram networks in Switzerland are considerably different with regard to population density, network topology, and operating concepts. Nevertheless, the average network load (average number of trams on a section per hour) is similar in all networks. Looking at accident ratios, e.g., accidents per tram kilometre, there are large differences between the networks. A study for the years 2010–2012 showed a considerably higher number of severe accidents per tram kilometre in Zurich than in the other three networks. Ratios for Basel and Geneva were similar, while Berne clearly had the lowest value. The most common cause of accidents is disrespect of the tram's right of way (roughly one third of all accidents involving trams). About a sixth of tram accidents are caused by disrespect of traffic lights (by other road users), another sixth by misconducts of pedestrians. The main source of accidents involving trams are, in all four networks, cars. They are followed second by pedestrians. However, if consequences of accidents are considered, pedestrians are affected strongest because they are unprotected. Passengers of cars, on the other hand, only rarely suffer from severe injuries from accidents involving a tram. Accidents involving trams and bicycles are less common, which is mainly due to the smaller number of bicycles in overall street users. In case of accidents involving a tram, the consequences for cyclists are similarly grave as for pedestrians. The four tram networks in Switzerland have a similar number of roundabouts crossed by a tramway. However, relating to tram network length, the roundabout (with tramway) density is very different. The ratio of accidents at roundabouts involving a tram and this roundabout density is similar in Basel, Berne and Geneva. This is interesting given that roundabouts crossed by a tramway are considered a big safety issue in Geneva, but not so much in Basel and Berne. In Zurich, the roundabout density is much lower, as is the number or roundabout-related accidents. Accident data with georeferences allow for the spatial analysis of accident locations and the identification of accident hot spots. However, due to the low number of tram accidents, it is difficult to test for statistical significance of such analyses. In the present project, data form the accident database of the Federal Roads Office have been analysed spatially. The qualitative analysis of the identified accident hot spots shows that they are mostly in predictable locations: in the case of pedestrians, in inner city areas and squares with a high number of pedestrian traffic, thus, in locations with frequent crossings of the tramway by pedestrians; in the case of cars, at intersections with high traffic volumes and on sections where cars cross over tram tracks when turning. Hot spots of accidents with bicycles, on the other hand, cannot be easily explained. A comparison of accident cluster analyses without and with weighting of accident consequences (with victim equivalent values) shows that there are both clusters with high accident numbers and low cumulative consequences and clusters with relatively low accident numbers but high cumulative consequences. Therefore, it seems adequate to use weighting of accident consequences for accident cluster analyses. The explanatory power of spatial accident analyses remains limited due to the small number of accidents and the use of data from several years. Therefore, complementary to the examination of accident data, individual case analyses should be conducted to conclude about accident sources and adequate measures. In Switzerland, there is no standard definition of the term "near accident". Commonly, a near accident is understood to be a situation where the malpractice of one or several involved parties leads to a dangerous state, without this state resulting in an actual accident. The respective location is therefore perceived as dangerous, even though no statistical accident hot spot can be determined. From the perspective of tram operators, the most common circumstances of near accidents in Switzerland are lack of physical separation in sections with reserved tracks, conflicts with turning vehicles on intersections, disrespect of traffic lights or road signs and disrespect of tram right of way in roundabouts. The operators do not rule out the possibility of malpractice by their drivers, but they do see the cause of dangerous situations and near accidents mainly in the lack of tram perception by other road users. On the one hand, this involves insufficient visibility conditions (e.g., caused by obstacles), on the other hand, operators observe an increase in distracted pedestrians, mainly due to electronic equipment such as smartphones or tablets (visual distraction) and headphones (auditory distraction). In mixed traffic, operators see pedestrians and cyclists as the main causers of tram accidents, often in inner city areas with high density of human powered mobility users. On reserved tracks, where there is often no physical separation between the tramway and other road users and many crossing possibility of the latter exist, the operators see car users as the main causers of tram accidents. In such locations, dangerous situations are aggravated due to the high tram speed. The recording of accident data in Switzerland is mainly conducted by three parties: the tram operator, the local police, and the Swiss Transportation Safety Investigation Board (in severe cases). Recording of events by the operators is not standardized, and there are also differences in recording practices of police authorities and their data input into the national road accident database of the Federal Roads Office. A standardised and consistent recording would facilitate comparisons between tram networks and enable more significant analyses. In any case, precise georeference for accident data is crucial for later spatial analyses. There are unused possibilities of data acquisition that could be used for accident analysis as well as prevention. For example, this includes using frontal cameras in tram vehicles or the georeferenced recording of emergency braking manoeuvres. However, there are serious legal and technical barriers to be considered. Existing accident data is analysed in detail mostly by local police authorities. In order to ensure the impact of such analyses, tight cooperation between police authorities, tram operators, and further stakeholders (e.g., civil engineering department of the respective city) is crucial. Drivers' education is highly relevant for accident prevention. Accordingly, operators assign a high priority to it. Useful tools are pictures or videos of accidents or near accidents or overviews of dangerous locations along a line. In the case of an actual accident, check lists help to ensure consistent actions. In infrastructure planning, preventive safety measures should be included from the beginning as part of design solutions and be given a high priority. For this, it is important to include the experience and knowledge of tram operators in respective infrastructure design and planning teams. Safe operation of a tram system depends on many aspects that cannot be influenced directly by tram operators. Particularly, the design of public and road space and traffic operation and management have a high impact on tram safety. For example, clear intersection layouts with unambiguously attributed traffic lights per traffic lane can prevent many problems frequently occurring with cars turning across the tramway. Therefore, tight collaboration between all stakeholders is a key to safe operation of trams that also consider the quality of operation. Concerning rolling stock, the crash behaviour of trams with heavy road vehicles such as trucks (safety of tram passengers and particularly driver) and with pedestrians (safety of pedestrians) is particularly important. Generally, it is crucial to include all safety requirements and targets in an early engineering phase in order to avoid later, "attached" measures.
XV. JAHRGANG, 1910 Oberösterreichische Bauzeitung (-) XV. Jahrgang, 1910 (XV. JG., 1910) ([1]) XV. Jahrgang, Nr. 1. Linz, 1. Jänner 1910. (Nr. 1. 1910.) ([1]) Zum Bau der Lagerhäuser am Linzer Umschlagplatz. ([1]) Wie hat die Ausführung von Betonkanälen zu erfolgen? ([1]) Eine wichtige Frage. (2) [Plan]: Illustration zu Artikel: Bau der Lagerhäuser am Linzer Umshlagplatz. (3) Lokale Baunotizen. (4) Im Interesse des heimischen Bildhauergewerbes. (4) Gleichgültigkeit gegen die Fachpresse. (4) Zur Verbauung der Trainkaserngründe. Wohnhausbauten für die Angestellten der Staatsbahn. Städtische Professionistenarbeiten. Bildhauerarbeiten für das Gerichtsgebäude in Urfahr. Villenbau. Baugesellschaft in Enns. (5) Vorsicht bei Gerüstherstellungen. (5) Vortrag über Akustik. (6) Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz (Sitzung vom 16. Dezember 1909.) (6) Patentliste. Bücherschau. Beton-Taschenbuch Jahrgang 1910. (7) [Tabelle]: Ausweis über die Umschreibung von Immobilien in Linz. Vom 1. bis 31. Dezember 1909. (8) Werbung (9) XV. Jahrgang, Nr. 2. Linz, 15. Jänner 1910. (Nr. 2. 1910.) ([11]) Heimische Kunstreformer. ([11]) Hausbauten aus Steinkohlenschlacken. ([11]) Randglossen zur Bauspekulation. (12) Von untergegangenen Kulturstätten und Kunstwerken. (13) Lokale Baunotizen. (14) Zum Bau des neuen Statthaltereigebäudes in Linz. (14) Zum Bau der Wohnhäuser für Staatsbahnangestellte in Linz. Vergebung von Bauarbeiten bei ärarischen Gebäuden. Umlagenfreiheit für Neubauten. Stadtkanalisierung in Ried. Wettbewerbsausschreibung für Entwürfe zu Kleinwohnungsbauten. Anfrage. Der erste weibliche Glaserlehrling. Etablissement für Zentralheizungsanlagen. (15) Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. (16) Konviktbau. Kirchenrestaurierung. Schulbau. Wasserbehälter. Bahnhofumbau. Elektrizitätswerk. Brücke. (16) Gemeinderatssitzung in Linz. (Sitzung vom 5. Jänner 1910.) (16) Patentliste. (16) Werbung (17) XV. Jahrgang, Nr. 3. Linz, 1. Februar 1910. (Nr. 3. 1910.) ([19]) Was unseren neuen Schulgebäuden noch fehlt! ([19]) Randglossen zur Bauspekulation. (20) Von untergegangenen Kulturstätten und Kunstwerken. (20) Lokale Baunotizen. (21) Zum Bau der Wohnhäuser für die Staatsbahnangestellten in Linz. (21) Städtische Arbeiten. Vom Neubau des k. k. Bezirksgerichtsgebäudes in Urfahr. Bau eines Kasinogebäudes. Zur Stadtkanalisierung in Ried. Staatliche Arbeiten und Lieferungen. Das Bauwesen auf dem flachen Lande. Zur Nachahmung empfohlen. (22) Gegen den Zuzug von Bauarbeitern nach Deutschland. (22) Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Patentliste. (23) [2 Tabellen]: (1)Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 15. bis 31. Jänner 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (2)Anmeldungen für Wasserbezug aus dem städtischen Wasserwerke. In der Zeit vom 15. bis 31. Jänner 1910 haben beim städtischen Wasserbauamte folgende grundbesitzer den Wunsch des Wasserbezuges aus dem Wasserwerke angemeldet: (23) Bücherschau. Lehrbilder und Leitsätze für die praktische Zimmerei, Mörteluntersuchungen (24) [Tabelle]: Ausweis über die Umschreibung von Immobilien in Linz. Vom 1. bis 31. Jänner 1910. (24) Werbung (25) XV. Jahrgang, Nr. 4. Linz, 15. Februar 1910. (Nr. 4. 1910.) ([27]) Äußere Ansicht eines neuen Statthaltereigebäudes in Linz. ([27]) [Abb.]: Äußere Ansicht eines neuen Statthaltereigebäudes in Linz. ([27]) Randglossen zur Bauspekulation. ([27]) Die Bedeutung der Statistik für die Technik. (28) Die Fortschritte im Desinfektionswesen. (29) Einiges über Verblendsteine. (30) Lokale Baunotizen. (31) Über das Bauen während der Wintermonate. Schotterlieferung. Trottoirherstellung in der Harrachstraße. (31) Die neue Verordnung bei Vergebung staatlicher Arbeiten und Lieferungen. (31) Richtigstellung. Beu eines kreisrunden Hauses in Wien. Erbauung einer Pferdehalle. (32) Patentliste. (32) Werbung (33) XV. Jahrgang, Nr. 5. Linz, 1. März 1910. (Nr. 5. 1910.) ([35]) Ein interessantes Werk für Architekten und Bildhauer in Aussicht. ([35]) Die Fortschritte im Desinfektionswesen. (36) Linoleum. (37) Herstellungsweise des Linoleums. (38) Über Schornsteinbauten. (38) Lokale Baunotizen. (39) Über die Bauart der Linzer Wohnhäuser. (39) Zum Umbau des Linzer Bahnhofes. (39) Neupflasterungen in Linz 1910. Parzellierungsänderung. Verkauf von Granitwerken. Untersagungen im Baugewerbe. (40) Errichtung einer Baukreditbank in Wien. (40) [Tabelle]: Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 1. bis 28. Februar 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (41) [Tabelle]: Ausweis über die Umschreibung von Immobilien in Linz. Vom 1. bis 28. Februar 1910. (41) Werbung (43) XV. Jahrgang, Nr. 6. Linz, 15. März 1910. (Nr. 6. 1910.) ([45]) Errichten wir Bedürfnisanstalten! ([45]) Die Wohnungsfrage und der IX. internationale Wohnungskongreß. ([45]) Über Schornsteinbauten. (46) Über die Behandlung von Linoleumböden. (47) Das Rosten des Eisens und sein Verhütung. (48) Lokale Baunotizen. (49) Über das Projektieren für den Bau eines neuen Statthaltereigebäudes in Linz. Zweigniederlassung einer Wiener Fabrik in Linz. Vom Schulbau in Urfahr. Fabrikszubauten. Neubauten in Ried. (49) Aus einer Versammlung der Baugewerbetreibenden in der Stadt Steyr. (49) Zum Bau des technischen Museum für Industrie und Gewerbe in Wien. (50) Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. (50) Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. (Sitzung vom 2. März 1910.) (50) Vorschriften für Bürgersteige. (50) Das offene Bausystem in der verlängerten Lessinggasse. (50) Patentliste. (51) [Tabelle]: Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 1. bis 15. März 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (51) Werbung (51) XV. Jahrgang, Nr. 7. Linz, 1. April 1910. (Nr. 7. 1910.) ([53]) Verhandlung über das Bahnhofprojekt in Linz. ([53]) Die neue Gebäudesteuer-Vorlage. (54) Lokale Baunotizen. (55) Eine Skizze für den Bahnhofumbau in Linz. (55) Benennung neuer Straßen auf den Trainkasernengründen in Linz. Tischlerarbeiten. Bau eines neuen Mädchen-Lyzeums. Projektierter Hausbau. Vergrößerung des Isabellen-Kinderspitales in Linz. Vergebung von Professionisten-Arbeiten für das Bezirksgerichtsgebäude in Urfahr. (56) Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. (Sitzung vom 16. März 1910.) (56) Patentliste. Bücherschau. Beton-Kalender 1910. (57) [Tabelle]: Anmeldungen für Wasserbezug aus dem städtischen Wasserwerke. In der Zeit vom 15. bis 31. März 1910 haben beim städtischen Wasserbauamte folgende grundbesitzer den Wunsch des Wasserbezuges aus dem Wasserwerke angemeldet: (57) [Tabelle]: Ausweis über die Umschreibung von Immobilien in Linz. Vom 1. bis 31. März 1910. (58) [Tabelle]: Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 15. bis 31. März 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (59) Werbung (59) XV. Jahrgang, Nr. 8. Linz, 15. April 1910. (Nr. 8. 1910.) ([61]) Eine neue Massivdecke. Formsteinbalkendecke "System Seidel". Erzeugt von der Wienerberger Ziegelfabrik- und Baugesellschaft Wien. ([61]) [4 Abb.]: (1)Fig. 1. (2)Fig. 2. (3)Fig. 3. (4)Fig. 4. ([61]) [3 Abb.]: (1)Fig. 5. Lagerplatz der Wienerberger Ziegelei. (2)Fig. 6. Neubau am Rudolf v. Alt-Platz in Wien. (3)Fig. 7. Neubau am Rudolf v. Alt-Platz in Wien. Aufziehen der Seidelbalken. (62) Klage eines Baugewerbetreibenden. (63) Das Telephon und die Blitzgefahr. (64) Allgemeine Städtebau-Ausstellung Berlin 1910. (65) Lokale Baunotizen. (65) Ein komischer Bauunfall am Lande. (65) Verhandlungen von Bauangelegenheiten in Straßburg. Richtigstellung. Hausschwamm. Elekrtische Anlagen. Internationaler Wohnungskongreß, Wien 1910. Aufschließung eines Magnesitvorkommens. (66) Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. (67) [Tabelle]: Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 1. bis 15. April 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (67) Werbung (67) XV. Jahrgang, Nr. 9. Linz, 1. Mai 1910. (Nr. 9. 1910.) ([69]) Die städtischen Desinfektionsanlagen in Paris. ([69]) [Abb.]: Die städtischen Desinfektionsanlagen in Paris. ([69]) Über Poprtlandzement. (70) Asphalt im Baufach. (71) Lokale Baunotizen. (71) Von den Trainkasernengründen. (71) Adaptierungsarbeiten. Bau eines Schutzhauses. Unterlassung von Bewohnbarkeits-Lizenzen. Über Zentralheizungsanlagen (72) Offert-Verhandlungen. Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. (72) Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz (Sitzung vom 12. April 1910.) (73) Patentliste. (74) [2 Tabellen]: (1)Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 15. bis 30. April 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (2)Anmeldungen für Wasserbezug aus dem städtischen Wasserwerke. In der Zeit vom 15. bis 30. April 1910 haben beim städtischen Wasserbauamte folgende grundbesitzer den Wunsch des Wasserbezuges aus dem Wasserwerke angemeldet: (74) [Tabelle]: Ausweis über die Umschreibung von Immobilien in Linz. Vom 1. bis 30. April 1910. (75) Werbung (75) XV. Jahrgang, Nr. 10. Linz, 15. Mai 1910. (Nr. 10. 1910.) ([77]) Die in Klagenfurt neu zu erbauende Kavalleriekaserne. ([77]) [Abb.]: Die in Klagenfurt neu zu erbauende Kavalleriekaserne. ([77]) Der Aschenmörtel. (78) Einführung einer Wertzuwachssteuer für Landes- und Gemeindezwecke. (79) Lokale Baunotizen. (80) Projekt für einen Hausbau auf den Trainkasernengründen. Badehaus-Errichtung. Eine nicht schalldichte Wand. Ausschreibung von Bauarbeiten. (80) Zur dermaligen Wirtschaftslage in Österreich. (80) Wohnungsveränderung. (81) Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. (Sitzung vom 4. Mai 1910.) (81) Vermischtes. (81) Aus guter alter Zeit. (81) Eine Reklame zugunsten der Kachelöfen und Kachelherde. (81) Patentliste. Eingesendet. Protestversammlung. (82) [2 Tabellen]: (1)Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 1. bis 15. Mai 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (2)Anmeldungen für Wasserbezug aus dem städtischen Wasserwerke. In der Zeit vom 1. bis 15. Jänner 1910 haben beim städtischen Wasserbauamte folgende grundbesitzer den Wunsch des Wasserbezuges aus dem Wasserwerke angemeldet: (83) Werbung (83) XV. Jahrgang, Nr. 11. Linz, 1. Juni 1910. (Nr. 11. 1910.) ([85]) Über Häuser-Expropriierung. ([85]) Praktische Winke für Brunnenanlagen. (87) Behandlung der Teppiche. (87) Lokale Baunotizen. (88) Zu den Wohnhausbauten für die Staatsbahnangestellten in Linz. Schulbau. Oberösterreichische Baugesellschaft. Zu unserer Notiz "Neubau auf den Trainkasernengründen in Linz". Aufnahme eines Darlehens. (88) Zugluft in freistehenden Häusern. (88) Straßenpflasterungen zu ungeeigneter Zeit. Für Kunstfreunde. (89) Offert-Verhandlungen. Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. (Sitzung vom 25. Mai 1910.) Patentliste. (89) [Tabelle]: Ausweis über die Umschreibung von Immobilien in Linz. Vom 1. bis 31. Mai 1910. (90) Bücherschau. Für Interessenten von Gartenanlagen. (91) [Tabelle]: Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 15. bis 31. Mai 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (91) Werbung (91) XV. Jahrgang, Nr. 12. Linz, 15. Juni 1910. (Nr. 12. 1910.) ([93]) Abermals eine Holzpflasterung in Linz. ([93]) Kurzen Prozeß machen. (94) Verleihung einer Baumeisterkonzession an eine Gesellschaft m b. H. (94) Haltbarkeit von Wärmeschutzmassen. (95) Über Straßen in Paris, deren Unterhaltung und Reinigung. (95) [Tabelle]: Zum Schluß möge noch der Reinigungs-Etat für 1910 folgen: (96) Lokale Baunotizen. (97) Ein Wort über baupolizeiliche Aufsicht. Bau eines Lagerhauses. Vom Bau des Postamtsgebäudes in Wels. Bau- und Wohnungsgenossenschaft in Enns. Ankauf einer Kaltwasserheilanstalt. Ein Urteil über den Eternitschiefer. Häuseranstriche. Wie stellt man einen Lawn-Tennis-Platz her? (97) Ein Unfug, der abgestellt werden sollte. (97) Offert-Verhandlungen. Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. (Sitzung vom 1. Juni 1910.) Patentliste. (98) [Tabelle]: Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 1. bis 15. Juni 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (98) Werbung (99) XV. Jahrgang, Nr. 13. Linz, 1. Juli 1910. (Nr. 13. 1910.) ([101]) [Abb.]: Grundrißlösung zum Bau eines Kasinogebäudes in Salzburg. ([101]) Zur Wirtschaftslage in Deutschland. (102) Der Straßen-Reinigungsdienst in Paris. (103) Lokale Baunotizen. (103) Vortrag über das Thema "Straße und Platz". (103) Spitalzubau. Zum Spitalbau in der Stadt Steyr. Bahnhoferweiterung. Villenbau. (104) Bauausführungen im Staatsbudget 1910. (104) Gegen die Errichtung von Staatsgewerbeschulen. Zehn Gebote für Lehrmeister. (105) Offert-Verhandlungen. Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. (105) Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. (Sitzung vom 15. Juni 1910.) (105) Bücherschau. (107) Eisenbetonbau-Selbststudium von F. Michaelis. Mauerwerks-Untersuchungen von Professor Hermann Germer, Jahrbuch der Genossenschaft der Bau- und Steinmetzmeister uralte Bauhütte in Wien. (107) [Tabelle]: Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 15. bis 30. Juni 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (107) [Tabelle]: Anmeldungen für Wasserbezug aus dem städtischen Wasserwerke. In der Zeit vom 15. bis 30. Juni 1910 haben beim städtischen Wasserbauamte folgende grundbesitzer den Wunsch des Wasserbezuges aus dem Wasserwerke angemeldet: (108) [Tabelle]: Ausweis über die Umschreibung von Immobilien in Linz. Vom 1. bis 30. Juni 1910. (108) Werbung (109) XV. Jahrgang, Nr. 14. Linz, 15. Juli 1910. (Nr. 14. 1910.) ([111]) Zur Errichtung einer Fabriksanlage in Oberösterreich. ([111]) Zur bevorstehenden Gebäudesteuer-Erhöhung. ([111]) Ein interessanter Rechtsfall in Bauangelegenheiten. (112) Überwachung der Feuerung bei Dampfkesselanlagen. (113) Holzzerstörende Insekten. (113) Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. (Sitzung vom 6. Juni 1910.) (114) Lokale Baunotizen. (115) Zu den Spitalbauprojekten in Stadt Steyr. Linz, eine rein gehaltene Stadt. Erbauung einer Pferdehalle. Besprechung eines Neubaues. (115) Errichtung einer Bauernstube. (115) Zur Erbauung einer Mädchenbürgerschule in Ried. Krankenhaus-Erweiterung. Zum Frauenstudium an den Staatsgewerbeschulen. Der Humor im Setzkasten. (116) Bücherschau. (116) Meistertitel und Meisterprüfung von Rich. Schlegel. Bauinschriften in Schweden und Dänemark von Richard Schlegel. Raffael in seiner Bedeutung als Architekt, von Professor Th. Hofmann, Architekt. (116) Das Veranschlagen von Hochbauten. (116) Zeitschrift des Nordböhmischen Gewerbemuseums. (117) [Tabelle]: Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 1. bis 15. Juli 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (117) Werbung (117) XV. Jahrgang, Nr. 15. Linz, 1. August 1910. (Nr. 15. 1910.) ([119]) Wie projektiert man Spitalbauten? ([119]) Holzzerstörende Insekten. (121) Lokale Baunotizen. (121) Noch immer Bauschwindel. (121) Errichtung einer Badeanstalt in Linz. Zum Bau der Häuser für die Staatsbahn-Angestellten in Linz. Zum Lagerhausbau am Linzer Umschlagplatze. Bau eines Industriegleises. Schlechte Kachelöfen. Nochmals der Pferdehallenbau in Enns. Submissionsblüten. (122) Offert-Verhandlungen. (122) Bau eines Bretterschupfens. Vergebung von Hochbauarbeiten. (122) Stahlbauten. (122) Bau eines Aufnahmsgebäudes. (123) Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. (Sitzung vom 13. Juli 1910.) (123) [2 Tabellen]: (1)Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 15. bis 31. Juli 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (2)Ausweis über die Umschreibung von Immobilien in Linz. Vom 1. bis 31. Juli 1910. (124) Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Patentliste. Bücherschau. Die moderne Richtung in der Kunst. Von M. Dankler. (125) Werbung (125) XV. Jahrgang, Nr. 16. Linz, 15. August 1910. (Nr. 16. 1910.) ([127]) Wiener Bauverhältnisse 1910. ([127]) Beseitigung der Übelstände infolge Heißwerdens der Schornsteinwandungen. ([127]) Der künstliche Schutz des Bauholzes. (128) Befähigungsnachweis im Baugewerbe. (129) Holzzerstörende Insekten. (130) Lokale Baunotizen. (131) Schwindel mit Zement. Erbauung eines Verzehrungssteuer-Linienamtsgebäudes in Linz. Rauchbelästigung. Wehrbau. Bau eines neuen Kurhauses. Geschäfts-Übernahme. (131) Moderne Villenbauten. (131) Ausstellung. Für Architekten. (132) Offert-Verhandlungen. Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. (Sitzung vom 20. Juli 1910.) Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Patentliste. (132) Bücherschau. Entwurf für ein eingebautes Wohnhaus. (133) [Tabelle]: Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 1. bis 15. August 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (133) Werbung (133) XV. Jahrgang, Nr. 17. Linz, 1. September 1910. (Nr. 17. 1910.) ([135]) Ein Schlachthaus-Jubiläum. ([135]) [Abb.]: Ein Schlachthaus-Jubiläum. ([135]) Wichtige Erfindungen für Zeichner. Durchsichtigmachung von Vorlagen, Entwürfen oder Zeichnungen für Pausen. ([135]) Der künstliche Schutz des Bauholzes. (136) 1. Wirksamkeit. (136) [Tabelle]: Nach sehr sorgfältigen Untersuchungen steht die Wirksamkeit gleicher Salzmengen etwa in folgendem Verhältnis: (136) 2. Wirtschaftlichkeit. (136) [Tabelle]: Hiernach ergibt sich für die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Mittel in äquivalenten Mengen folgende Skala. Es kostet pro Einheit der Wirkung: (137) 3. Beständigkeit. 4. Löslichkeit. 5. Unschädlichkeit und Ungiftigkeit. 6. Angemehme Farbe und Geruch. 7. Vor allem aber seine enorme Brennbarkeit. 8. Wasserlöslichkeit. 9. Konstanz in der Wirkung. 10. Bequemlichkeit in der Anwendung. (137) Jahresbericht der Wiener Handelskammer. (137) Lokale Baunotizen. (138) Probepflasterung mit Teerolit in Lint. (138) Zur neuen Badehausanlage. Mauer- und Gastwirtsgewerbe. (139) Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Patentliste. (139) [Tabelle]: Ausweis über die Umschreibung von Immobilien in Linz. Vom 1. bis 31. August 1910. (140) [2 Tabellen]: (1)Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 15. bis 31. August 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (2)Anmeldung für Wasserbezug aus dem städtischen Wasserwerke. In der Zeit vom 15. bis 31. August 1910 haben beim städtischen Wasserbauamte folgende Grundbesitzer den Wunsch des Wasserbezuges aus dem Wasserwerke angemeldet: (141) Werbung (141) XV. Jahrgang, Nr. 18. Linz, 15. September 1910. (Nr. 18. 1910.) ([143]) Ein fachmännisches Urteil über den Brand der Brüsseler Weltausstellung. ([143]) Die Verwendung offener Koksfeuer auf Bauten. ([143]) Projekt für ein Kaiserdenkmal in Krems. (144) Jahresbericht der Wiener Handelskammer. (145) Stein-, Erd-, Ton- und Glaswaren. (145) Bruchsteine. (145) Stiegenstufen und Pfeiler. Granitwürfel. Steinmetzarbeiten in Marmor und Granit. (146) Hydraulische Bindemittel. (146) Lokale Baunotizen. (147) Zum Bau des Gerichtsgebäudes in Leonfelden. Ein Probeversuch. Fabriksbau. Ein Urteil über den Eternit-Schiefer. Von den neuen Arbeitshäusern der Staatsbahnangestellten. Zur Nachahmung empfohlen. Im Lunapark. (147) Mittel gegen Ungeziefer in einem Neubau. (147) Offert-Verhandlungen. (148) Frabriksgründung. Elektrische Lichtanlage. Röhren, Fassonstücke, Armaturen. Wohnhäuser. (148) Bücherschau. Verkehrsbücher österreichischer Eisenbahnen. (148) [2 Tabellen]: (1)Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 1. bis 15. September 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (2)Anmeldungen für Wasserbezug aus dem städtischen Wasserwerke. In der Zeit vom 1. bis 15. September 1910 haben beim städtischen Wasserbauamte folgende grundbesitzer den Wunsch des Wasserbezuges aus dem Wasserwerke angemeldet: (148) Werbung (149) XV. Jahrgang, Nr. 19. Linz, 1. Oktober 1910. (Nr. 19. 1910.) ([151]) [Abb.]: Aus der Mappe eines Architekten. Projekt für das Gebäude einer freiwilligen Rettungsgesellschaft in Galitzyn. ([151]) Brandprobe. ([151]) Die Heizung unserer Wohnräume. (152) Jahresbericht der Wiener Handelskammer. (152) Kunststeine für Bauzwecke. Öfen und Heizanlagen. Beleuchtungsgegenstände. Spenglerwaren. Holzimprägnierung und Holzpflasterung. (153) Parketten. (153) Der Hausschwamm. (154) Lokale Baunotizen. (154) Was soll eine städtische Badeanstalt bieten. Bau eines Maschinen- und Kesselhauses. (154) Bemalte Hausfassaden. (154) Auskunft über "Eternit". Holzwurm durch Carbolineum zu vertreiben. (155) Offert-Verhandlungen. Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. (Sitzung vom 21. September 1910.) (155) Patentliste. (155) Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. (156) [Tabelle]: Ausweis über die Umschreibung von Immobilien in Linz. Vom 1. bis 30. September 1910. (156) [2 Tabellen]: (1)Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 15. bis 30. September 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (2)Anmeldungen für Wasserbezug aus dem städtischen Wasserwerke. In der Zeit vom 15. bis 30. September 1910 haben beim städtischen Wasserbauamte folgende grundbesitzer den Wunsch des Wasserbezuges aus dem Wasserwerke angemeldet: (157) Werbung (157) XV. Jahrgang, Nr. 20. Linz, 15. Oktober 1910. (Nr. 20. 1910.) ([159]) Glossen über das Konkurrenzverfahren. ([159]) Städtische Bodenpolitik (160) Feuilleton. Der Traum eines Hausmeisters. (160) Lokale Baunotizen. (161) Einiges von unserem Friedhof. (161) Mangel an kleinen Wohnungen in Linz. (161) Zum Bau der Personalhäuser für die Angestellten der k. k. Staatsbahn in Linz. Ein vernachlässigtes Stadtgebiet. (162) Krankenhauserweiterung. Heizwert der Hölzer. (163) Vermischtes. Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. (163) Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. (Sitzung vom 5. Oktober 1910.) (163) Patentliste. Bücherschau. Innen-Dekoration. (164) [2 Tabellen]: (1)Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 15. bis 31. Oktober 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (2)Anmeldungen für Wasserbezug aus dem städtischen Wasserwerke. In der Zeit vom 15. bis 31. Oktober 1910 haben beim städtischen Wasserbauamte folgende grundbesitzer den Wunsch des Wasserbezuges aus dem Wasserwerke angemeldet: (165) Werbung (165) XV. Jahrgang, Nr. 21. Linz, 1. November 1910. (Nr. 21. 1910.) ([167]) Über moderne Badeanlagen. ([167]) Die Wohnungsnot in Wien. ([167]) Städtische Bodenpolitik. (168) Lokale Baunotizen. (169) Zur Neupflasterung der Urfahrer Hauptstraße. (169) Brandprobe. Für angehende Baufachleute. Bau einer Möbelfabrik. Unvorsichtigkeiten bei Bauten. Schutz der oberösterreichischen Ziegelfabrikation. Ankauf einer Dampfstraßenwalze. (170) Strohmänner im Baugewerbe. (170) Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Offert-Verhandlungen. (171) Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. (Sitzung vom 12. Oktober 1910.) (171) Vermischtes. (172) Das Verhalten verschiedener Baumaterialien in Bezug auf das Fortleiten des Schalles. (172) Eine Kirche, die von Frauen gemauert wird. (173) [Tabelle]: Ausweis über die Umschreibung von Immobilien in Linz. Vom 1. bis 31. Oktober 1910. (172) Werbung (173) XV. Jahrgang, Nr. 22. Linz, 15. November 1910. (Nr. 22. 1910.) ([175]) Zum Schlusse der Bausaison 1910. ([175]) Wie soll die Baugrube beschaffen sein? ([175]) Städtische Bodenpolitik. (177) Lokale Baunotizen. (178) Brandprobe mit Dachdeckungsmaterialien. Ernennungen. Bau eines Amtsgebäudes in Schärding. Gebührennachlaß für Verkauf von Neubauten. (178) Merkwürdige Brandursachen. (179) Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. (179) Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. (Sitzung vom 26. Otkober 1910.) (179) Vermischtes. (180) Patentliste. (180) Bücherschau. "Im eigenen Hause nicht teurer als zur Miete." (181) [Tabelle]: Anmeldungen für Wasserbezug aus dem städtischen Wasserwerke. In der Zeit vom 1. bis 15. November 1910 haben beim städtischen Wasserbauamte folgende grundbesitzer den Wunsch des Wasserbezuges aus dem Wasserwerke angemeldet: (181) Werbung (181) XV. Jahrgang, Nr. 23. Linz, 1. Dezember 1910. (Nr. 23. 1910.) ([183]) Etwas über Baupoliere. ([183]) Wie soll die Baugrube beschaffen sein. ([183]) Die hygienischen Mängel der jetzigen Bauart. (184) Wie erzielt man Trockenheit, günstige Wärmeverhältnisse und Luftwechsel? (184) Der rheinische Schwemmstein beseitigt die Mängel. Im Sommer kühl, im Winter warm. (185) Rascher Luftwechsel. (185) Lokale Baunotizen. (186) Projekt für ein Musterhaus. (186) Vom Schicksal des Steinernen Saales im Landhause. (186) Betonbauunternehmung in Linz. Zubau zur Landes-Irrenanstalt. Errichtung eines Eislaufplatzes. Eelkrische Anlage. Brückenbau. Zum Bau des Amtsgebäudes in Schärding. Spitalerweiterung. (187) Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. (Sitzung vom 23. November 1910.) Offert-Verhandlungen. Baunachrichten aus Salzburg, Tirol und Vorarlberg. (187) [Tabelle]: Ausweis über die Umschreibung von Immobilien in Linz. Vom 1. bis 30. November 1910. (188) Patentliste. Bücherschau. Statik für Baugewerbeschulen und Baugewerksmeister von Karl Zillich, (189) Werbung (189) XV. Jahrgang, Nr. 24. Linz, 15. Dezember 1910. (Nr. 24. 1910.) ([191]) Ueber das moderne Bestechungssystem. ([191]) Wichtiges über die Unterböden des Linoleums. (192) Der neue Gesetzentwurf betreffend die Gebäudesteuer. (192) Herstellung gebrannter Ziegel oder Kunststeine unter Verwendung von Ton als Bindemittel. (193) Lokale Baunotizen. (194) Rücktritt. Ein Klagebrief vom Lande. Ambulante Speisehütten in Linz. Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. Entwässerungsarbeiten in St. Florian. (194) Armenhaus. Nachahmenswert. Elektrizitätswerk. Uebernahme eines Elektrizitätswerkes und der Straßenbahn. Badhauserweiterung. Bahnprojekt. Wasserleitung. Landhaus. Straßenbauarbeiten. (195) Offert-Verhandlungen. Patentliste. Bücherschau. Statik für Baugewerksschulen und Baugewerksmeister von Karl Zillich, (195) Inhalts-Verzeichnis. (196) [Tabelle]: Angesuchte Baulizenzen in Linz. In der Zeit vom 1. bis 15. Dezember 1910 wurde um folgende Baulizenzen angesucht: (197) Werbung (197)
1913 UND DAS ERSTE HALBJAHR 1914 Aus meiner Dienstzeit (-) 1913 und das erste Halbjahr 1914 (Dritter Band / 1922) ( - ) Einband ( - ) Titelseite ([2]) Impressum ([4]) Inhalt. ([5]) Vorwort. (7) 1913 ([9]) Inhalt. ([10]) Charakteristik der politisch-militärischen Lage. (11) [Brief]: "Denkschrift. [Wien, am 20. Jänner 1913] (12) [Tabelle]: Drückt man die Kräfteverhältnisse in operativen Divisionen aus, so ergibt sich: (15) [Brief]: [Wien, am 25. Jänner1913] (16) Vom Jahresbeginn bis zum Wiederausbruch der Feindseligkeiten gegen die Türkei (3. Feber 1913). (18) Die Lage auf dem Kriegsschauplatz. (19) [Tabelle]: Nach den Berichten bis 10. Jänner 1913 standen um diese Zeit: (20) [Tabelle]: Bulgaren nach Bericht vom 16. Jänner: (21) [Brief]: "Sofia, am 20. Jänner 1913. (32) [Brief]: [22. Jänner 1913] (36) [Brief]:Graf Berchtold beantwortete dies wie folgt: (37) [Brief]: "Wien, 24. Jänner 1913. (37) [Brief]: "Konstantinopel, am 28. Jänner 1913. (39) [Brief]: "Bukarest, am 2. Jänner 1913. (42) [Brief]: "Bukarest, am 6. Jänner 1913. (44) [Brief]: "Bukarest, am 10. Jänner 1913. (46) [Brief]: "Bukarest, am 11. Jänner 1913. (47) [Brief]: [13. Jänner 1913] (47) [Brief]: "Marele stat Major. Bukarest, (29./11. Dezember) 12. (49) [Brief]: [15. Jänner 1913] (49) [Brief]: "K. und k. Gesandtschaft in Bukarest Militärattaché. Res. Nr. 9. Audienz beim König, Rückkehr des Herrn Filipescu von Cospoli. Bukarest, am 17. Jänner 1913. (50) [Brief]: [27. Jänner 1913] (52) [Brief]: [23. Jänner 1913] (53) [Brief]: [Bukarest, am 26. Jänner 1913] (55) [Brief]: "Valona, 7. Jänner 1913. (61) [Brief]: "London, am 28. Jänner 1913. (63) [Brief]: "Militärattaché bei der k. u. k. Botschaft in St. Petersburg. Res. Nr. 55. Streng vertraulich. Rußland und England. [St. Petersburg, am 1. Feber 1913] (65) Audienzen, politische Besprechungen in dieser Periode. (Jahresbeginn bis Ende Feber 1913). (75) Audienz beim Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand am 2. Jänner. (75) Gespräche mit dem italienischen Militärattaché Graf Albricci am 2. und 3. Jänner. (76) Besprechung mit Graf Berchtold am 9. Jänner. (77) Gespräch mit dem deutschen Botschafter Herrn von Tschirschky am 9. Jänner. (78) Audienz bei Seiner Majestät am 13. Jänner. (79) Gespräche mit dem rumänischen, deutschen und italienischen Militärattaché am 14. Jänner gelegentlich des Besuches bei mir. (80) Besprechung mit Graf Szapáry am 17. Jänner. (81) Audienz beim Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand am 21. Jänner. (81) Besprechung mit Graf Berchtold am 26. Jänner. (82) Gespräch mit dem österreichischen Finanzminister Herrn von Zaleski, anfangs Feber. (84) Audienz bei Seiner Majestät am 3. Feber. (84) Militärische Vereinbarungen zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn und Italien, Flottenabkommen. (85) Besprechung mit dem italienischen Oberstleutnant Montanari am 4. Feber. (89) Militärische Maßnahmen in der Zeit bis 2. März 1913. (92) Operative Maßnahmen. B. H. D. (92) Besprechung mit Feldzeugmeister Potiorek am 25. Jänner. (93) Rußland. (94) Italien. . Allgemeine militärische Maßnahmen. (95) Innerpolitische Zustände. (95) Vom Wiederbeginn der Feindseligkeiten (3. Feber 1913) bis zum Bruch des Balkanbundes (28. Mai 1913). Allgemeiner Überblick der Geschehnisse. (101) Einzelheiten über die Vorgänge, Dokumente, Besprechungen. (106) Feber. (106) [Brief]: Am 3. Feber richtete ich folgendes Schreiben an Graf Berchtold. (106) [2 Briefe]: (1)"9. Feber 1913. (2)"11. Feber 1913. (107) [Brief]: "Wien, am 6. Feber 1913. (108) [Brief]: "Wien, am 8. Feber 1913. (110) [Brief]: [19. Feber 1913] (111) [Brief]: "Wien, 25. Feber 1913. (111) [Brief]: "Wien, 26. Feber 1913. (112) [Brief]: "Wien, den 8. Feber 1913. (113) [Brief]: "Denkschrift C. (Beilage zu obigem Brief.) Der Krieg mit Rußland. Wien, am 24. Jänner 1913. (115) [Brief]: "Wien, 10. Feber 1913. (117) [Brief]: "Minister des Äußern. 14. Feber 1913. (119) [Brief]: [15. Feber 1913] (120) [Brief]: [St. Petersburg, 15. Feber 1913] (122) [Brief]: "Marele stat major. Bukarest, 5. Feber 1913. (129) [Brief]: [18. Feber 1913] (130) [Brief]: [18. Feber 1913] (130) [Brief]: [7. März 1913] (131) [Brief]: [21. Feber 1913] (132) [Brief]: "Wien, 14. Feber 1913. (140) [Brief]: "Chef des Generalstabes der Armee. Nr. 31. Geheim. Berlin, NW. 40, den 10. Feber 1913. (144) [Brief]: "An General der Infanterie von Moltke, Berlin. p. t. Wien, 15. Feber 1913. (144) Bericht über eine Unterredung mit dem Chef des Generalstabes. (151) Am 26. und 27. Feber mit Erzherzog Franz Ferdinand. (155) Besprechung mit Graf Berchtold am 28. Feber. (157) März. (159) [Brief]: [7. März 1913] (162) [Brief]: Wien, am 10. März 1913. (165) Die Škodra-Affäre. (171) [Brief]: "Ad 22308/8-a. Abschrift eines Berichtes des k. u. k. Vizekonsulates in Antivari d. d. 13. März 1913, Nr. 7, an des k. u. k. Ministerium des Äußern. (171) [Brief]: "Wien, 17. März 1913. (173) [Brief]: "Wien, 19. März 1913. (176) "Grundlagen für eine Flottenaktion an der montenegrinisch-albanesischen Küste. (179) Aufgabe der maritimen Aktion. (179) [Brief]: [23. März 1913] (181) [Brief]: "Wien, 25. März. (186) [Tabelle]: Ich begründete dies mit folgender Kräftegegenüberstellung. (187) [Brief]: "Wien, am 27. März 1913. (190) [Brief]: "Wien, 28. März 1913. (192) [Brief]: [28. März 1913] (192) [Brief]: Eingetroffen 30. März, 7 Uhr nachm., vom Militärattaché in Athen. (194) [Brief]: Eingetroffen 30. März, 12 Uhr nachm. (nachts), vom Militärattaché in Belgrad. (195) [Brief]: Eingetroffen am 31. März, 3.05 Uhr vorm. (früh) vom Militärattaché in Athen. (195) [Brief]: "Wien, am 31. März 1913. (196) [Brief]: "Wien, 31. März 1913. (197) [Brief]: "Geh. Nr. 103. K u. k. Militärattaché in Belgrad. Res. Nr. 102. Politische Ansichten aus Niš. (201) [Brief]: "Wien, 11. März 1913. (213) [Brief]: "Militärattaché der k. und k. Botschaft in Tokio und Gesandtschaft in Peking. Tokio, am 18. Feber 1913. (215) [Brief]: "Konstantinopel, am 27. März 1913. (219) Militärische Maßnahmen. (224) [Brief]: "Wien, am 19. März 1913. (227) [Brief]: "Wien, am 5. März 1913. (228) [Tabelle]: Nach der Evidenzskizze vom 26. Feber befinden sich dort: (229) April (231) [Brief]: [2. April 1913] (233) [Brief]: "Wien, 2. April 1913. (234) [Brief]: "Schloß Miramare, am 4. April 1913. (236) [3 Briefe]: Indessen waren am 5. April folgende Telegramme eingelangt: (236) [Brief]: Ich sandte diese Telegramme mit folgendem Schreiben an Graf Berchtold: (237) [Brief]: "Wien, am 7. April 1913. (239) [Brief]: "Sarajevo, 12. April 1913. (241) [Brief]: "Wien, 15. April 1913. (245) [Brief]: "Wien, am 10. April 1913. (246) [Brief]: Am 11. April, abends, erhielt ich folgenden Brief Graf Berchtolds: (248) [Brief]: "K. u. k. Chef des Generalstabes. Geh. Nr. 134. Wien, am 12. April 1913. (248) [Brief]: Am 12. April war vom Militärattaché in London ein Telegramm folgenden Inhalts eingetroffen: (252) [2 Briefe]: (1)Ich sandte dieses Telegramm mit folgenden Beifügen an Graf Berchtold: (2)Am 13. April traf nachstehendes Telegramm des Armee-Inspektors und Landeschefs in Sarajevo ein: (253) [2 Briefe]: (1)Ich sandte dieses Telegramm mit folgenden Begleitworten an Graf Berchtold: (2)[16. April 1913] (254) [Brief]: [13. April 1913] (255) [Brief]: [14. April 1913] (255) [Brief]: [Wien, am 15. April 1913] (260) [Brief]: "K. u. k. Chef des Generalstabes. Nr. 139. Geh. An den Minister des Äußern Grafen Berchtold! 18. April 1913. (261) [Brief]: Ich sandte dieses Telegramm an Graf Berchtold mit folgendem Beifügen: (265) [Brief]: "Wien, am 25. April, 6 Uhr 30 Min. abends. (270) [Brief]: "Res. Gstb. Nr. 2021, vom 26. April 1913. (273) [Brief]: "Wien, am 29. April 1913. (286) [Brief]: [27. April 1913] (287) [3 Briefe]: (1)[9. April 1913] (2)Dies bewog Graf Berchtold zu folgendem Brief vom 11. April an mich: (3)Ich antwortete am 11. April: (289) [Brief]: [13. April 1913] (290) [Brief]: [Paris, am 6. April 1913] (290) Mai. (294) [Brief]: "Wien, am 2. Mai 1913. (294) [Brief]: "Wien, 4. Mai 1913. (298) [Brief]: "Res. Gstb. 2053 [2. Mai 1913] (299) [Brief]: "K. u. k. Chef des Generalstabes. Geh. Nr. 145. [Wien, am 5. Mai 1913] (299) [Brief]: "Geh. Nr. 146. Wien, 5. Mai 1913. (301) [Brief]: "Geh. Nr. 147. Wien, 6. Mai 1913. (303) [Brief]: "Geh. Nr. 148. Wien, 6. Mai 1913. (305) [Brief]: "Geh. Nr. 149. [7. Mai 1913] (308) [Brief]: "K. u. k. Militärattaché in Paris. Res. Nr. 133. Stimmungsbericht. [Paris, am 5. Mai 1913] (309) [Brief]: "Geh. Nr. 150. Wien, am 7. Mai 1913. (310) [Brief]: "Wien, 8. Mai 1913. (314) [Brief]: "Geh. Nr. 156. Wien, 12. Mai 1913. (317) [Brief]: "Geh. Nr. 155. Wien, am 12. Mai 1913. (318) [Brief]: [6. Mai 1913] (318) [Brief]: "Geh. Nr. 162. Wien, am 23. Mai 1913. (324) [Brief]: [23. Mai 1913] (326) [Brief]: "Res. Nr. 156. [Berlin, am 20. Mai 1913] (328) [Brief]: "Geh. Nr. 170 vom 26. Mai 1913. (332) [Brief]: Geh. Nr. 171. Wien, am 28. Mai 1913. (333) [Brief]: "Res. Nr. 103, geh. Bukarest, am 26. Mai 1913. (335) [Brief]: "Geh. Nr. 172 vom 29. Mai 1913. (338) Vom Bruch des Balkanbundes bis zum Eingreifen Rumäniens (10. Juli 1913). (343) Juni (343) Audienz bei Seiner Majestät am 1. Juni. (345) Audienz beim Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand am 4. Juni. (345) [Brief]: K. u. k. Chef des Generalstabes. Res. Gstb. Nr. 2570. [9. Juni 1913] (346) Besprechung mit dem Kriegsminister Exzellenz Krobatin am 9. Juni 1913. (349) [Brief]: "St. Petersburg, am 21. Juni 1913. (355) [Brief]: [24. Juni 1913] (362) [Brief]: "Wien, am 10. Juni 1913. (375) [Brief]: [Wien, am 11. Juni 1913] (376) Vom Eingreifen Rumäniens bis zum Frieden von Bukarest (10. August 1913) und jenem von Konstantinopel (29. September 1913). (381) Juli - August - September. (381) [Brief]: "Res. Nr. 130. Bukarest, 4. Juli 1913. (382) "Mobilisierung der rumänischen Armee. (382) [Tabelle]: Die Kriegsgliederung war: (386) [Brief]: [14. Juli 1913] (402) [Brief]: [15. Juli 1913] (404) [Brief]: [Innichen, am 28. Juli 1913] (404) [Brief]: "Innichen, 30. Juli 1913. (409) [Brief]: "Wien, 1. August 1913. (411) [Brief]: [Wien, am 16. August 1913] (411) [Brief]: [Wien, am 16. August 1913] (412) [Brief]: [Klein-Hardt, am 17. August 1913] (412) [Brief]: "Res. Gstb. Nr. 3512. [Wien, am 25. August 1913] (417) [Brief]: "Geh. Nr. 255. Wien, 6. September 1913. (420) Bei den deutschen Kaisermanövern in Schweidnitz. (6. bis 10. September). (422) [Brief]: "Res. Nr. 192. [Berlin, am 27. Juni 1913] (423) [Brief]: "Berlin, 29. Juni 1913. (424) [Brief]: "Wien, am 5. Juli 1913. (426) [Brief]: In einem Bericht vom 30. Juli kommt der k. u. k. Militärattaché in Rom auf diese Einladung zu sprechen und schreibt: (427) [Brief]: "Posen, 27. August 1913. (429) Gespräch mit Kaiser Wilhelm II. (431) Besprechung zwischen General von Moltke, General Pollio, Generalquartiermeister Graf Waldersee und mir. (432) Manöver in Böhmen. Zerwürfnis mit dem Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand. (434) [Brief]: "Wien, am 18. September 1913. (439) [Brief]: "Wien III/3., Belvedere. [23. September 1913] (439) [Brief]: Nach Ton und Inhalt dieses Schreibens war nun ein Rücktritt für mich ausgeschlossen. Ich antwortete: (441) [Brief]: Res. Nr. 298 vom 24. September 1913. (443) [Brief]: [27. März 1913] (449) Von den Friedensschlüssen von Bukarest und Konstantinopel bis zum Jahresende. (453) Oktober. (453) [Brief]: Am 5. Oktober langte folgendes Telegramm des Militär-Stationskommandanten in Cattaro ein: (462) [Brief]: Am 8. Oktober erhielt ich folgendes Telegramm: (462) [Brief]: Obgleich ich dieses Telegramm etwas skeptisch aufnahm, sandte ich es (8. Oktober) mit folgendem Brief an Graf Berchtold: (463) Einweihung des Völkerschlachtdenkmales in Leipzig. (467) [Brief]: "Bericht des Militärattachés in Cetinje. Zu Res. Nr. 312. [Cetinje, am 14. Oktober 1913] (471) [Brief]: "Telegramm der Generalstabsabteilung des 16. Korpskommandos Ragusa Nr. 2269 vom 17. Oktober 1913, 7 Uhr nachmittags. (472) [Brief]: "Telegramm des k. u. k. Militärattachés in Belgrad, Res. Nr. 231 vom 17. Oktober 1913 um 9 Uhr nachm. (473) [Brief]: [18. Oktober 1913] (475) [Brief]: [23. Oktober 1913] (478) [Brief]: [29. Oktober 1913] (479) November. (481) [Brief]: [Wien, am 3. November 1913] (481) [Zeitungsartikel]: Aus dem "Bukarester Tagblatt" vom 19. Oktober 1913. (483) Dezember. (493) [Brief]: "Res. Nr. 291. Konstantinopel, am 8. Dezember 1913. (496) Rückblick. (505) [Brief]: "Res. Nr. 24. Stockholm, am 1. August 1913. (508) [Brief]: "Res. Nr. 18. Stockholm, am 14. Juli 1913. (508) Wesentliche militärische Maßnahmen im Ausland. (510) [Tabelle]: Die Neuaufstellung eines russischen Korps bedingt theoretisch folgende Erhöhung des Rekrutenkontingents: (513) Militärische Maßnahmen in Österreich-Ungarn. (516) [Brief]: "Gstb. Res. Nr. 3155. [Wien, am 27. Juli 1913] (517) [Brief]: [Chotowin, am 13. September 1913] (519) [Brief]: [Wien, 22. September 1913] (520) [Tabelle]: Organisierung des Nachschubes mit Automobilen. (523) A. Friedensverhältnisse: (524) B. Kriegsverhältnisse: (525) Konkrete Kriegsvorbereitungsarbeiten 1913. (527) [Brief]: [Wien, 16. Feber 1913] (529) [Tabelle]: Die wesentlichsten Daten, auf hundertachsige Züge bezogen, waren: (530) [Tabelle]: Der auf Grund meines Auftrages verfaßte Aufmarschkalkül über die russischen Streitkräfte wurde mir am 5. März vorgelegt. Es ergab im wesentlichen: (531) [Tabelle]: Im Sinne einer solchen Rückverlegung hatte ich damals auch folgenden Aufmarsch in Betracht gezogen: (533) [Brief]: Am 6. März gab ich unter Nr. 1070 Res. Gstb. an das Eisenbahnbureau den Befehl: (533) Serbien-Montenegro (Fall B*). (535) Rumänien (Fall "Ru"). (536) Italien (Fall "J") (536) [Brief]: "Chef des Generalstabes. Res. Gstb. Nr. 4708. Reservearmee. Wien, am 24. Dezember 1913. (537) [Tabelle]: Es wären demnach aufzustellen: (538) Das erste Halbjahr 1914 ([543]) Jänner, Feber, März ([545]) Inhalt. ([546]) Vorwort. (547) Rumänien. (549) [Brief]: [7. Jänner 1914] (550) [Brief]: "K. u. k. Chef des Generalstabes. Streng geheim. Res. Gstb. Nr. 881. Nachrichten aus Bukarest. [Wien, am 18. März 1914] (557) [Brief]: "Chef des Generalstabes. Res. Gstb. Nr. 1201. [Wien, am 25. März 1914] (561) Türkei. (563) [Brief]: [2. März 1914] (568) Bulgarien. (572) Serbien. (574) Montenegro (578) [Brief]: [Wien, am 11. März 1914] (580) Rußland (582) [Brief]: "Wien, 18. Feber 1914. (584) Albanien. (585) [Brief]: "Chef des Generalstabes. Res. Gstb. Nr. 87. [Wien, am 13. Jänner 1914] (586) Epirus. (594) Deutschland. (595) Italien. (598) Konkrete Kriegsvorbereitungsarbeiten. (601) [Brief]: [14. Feber 1913] (601) [Brief]: "An: Operationsbureau mit dem Auftrag, einvernehmlich mit dem Eisenbahn-Bureau den inliegenden Entwurf durchzugehen und mir zu referieren. Wien, 9. März 1914. (605) [Brief]: "Chef des Generalstabes der Armee. Ir. Nr. 169. Persönlich. Berlin, den 13. März 1914. (609) Ergänzung zur allgemeinen Lage. (613) Unterredung mit Graf Berchtold. (615) Vorgänge im Innern. (617) Ausbau der Wehrmacht. (618) Ausbildung, Manöver, Generalsbesprechung. (619) Audienzen beim Thronfolger und Kaiser. (622) Audienz bei Erzherzog Franz Ferdinand im Belvedere am 3. Jänner. (622) Audienz bei Erzherzog Franz Ferdinand im Belvedere am 25. Feber. (622) Audienz bei Seiner Majestät in Schönbrumm am 16. Jänner 1914. (623) Audienz bei Seiner Majestät in Schönbrunn am 30. Jänner 1914. (624) Audienz bei Seiner Majestät in Schönbrunn am 24. Feber 1914. (626) Audienz bei Seiner Majestät in Schönbrunn am 10. März 1914. (627) April, Mai, Juni ([629]) Inhalt. ([630]) Vorwort (631) Rumänien. (633) [Brief]: "Z. 27/P. Bukarest, am 2. April 1914. Gegenstand: Verhältnis zu Rumänien. Geheim. (633) [Brief]: Telegramm Nr. 1 vom 6. April. (638) [Brief]: Telegramm Nr. 2 vom 7. April: (639) [Brief]: "Res. Nr. 46, geheim. Bukarest, am 14. April 1914. (639) [Brief]: [25. April 1914] (645) [Brief]: "Res. Nr. 85, geheim. [Bukarest, am 30. Mai 1914] (647) Türkei. (649) [Brief]: "Res. Nr. 108. Politische Lage des Reiches. Konstantinopel, am 13. April 1914. (649) [Brief]: "Res. Nr. 144. Politische Lage. Konstantinopel, am 13. Mai 1914. (653) [Brief]: "Res. Nr. 149. Politische Lage. Konstantinopel, am 25. Mai 1914. (656) [Brief]: "Res. Nr. 163. Politische Lage. Konstantinopel, am 3. Juni 1914. (658) Serbien. (661) [Brief]: "Res. Nr. 178. Politische Nachrichten. Konstantinopel, am 15. Juni 1914. (663) Montenegro. (663) [Brief]: "Res. Nr. 92/I. [Cetinje, am 20. Mai 1914] (664) Deutschland. (665) Besuch bei General von Moltke in Karlsbad. (667) [2 Briefe]: (1)"Karlsbad, Haus Bremen, 20. April 1914. (2)"Wien, 22. April 1914. (667) [Brief]: "Karlsbad, Haus Bremen, 10. Mai 1914. (668) [Brief]: "13. Mai 1914. (674) Rußland. (674) Frankreich. (675) England. (675) Albanien. (676) [Brief]: "Wien, am 24. April 1914, 11,50 Uhr p. m. (679) [Karte]: (686) [Brief]: "Nr. 2742. Vorgehen der Italiener in Albanien. Wien, am 15. Juni 1914. (692) Die allgemeine Lage. (694) [Brief]: "Geh. Nr. 302. Verschluß. [Wien, am 22. Juni 1914] (694) Ausbau der Wehrmacht. (697) [Brief]: "Sarajevo, Konak. [15. Juni 1914] (699) Zusammenkünfte Kaiser Wilhelms II. mit Erzherzog Franz Ferdinand. (700) Audienz beim Kaiser am 4. Juni. (700) Übungsreise, Manöver, Abreise nach Sarajevo. (702) Schlußwort. (704) Anhang (Anlage 1-10) [Die Anlagen 1 und 3 als Beilagen unter Schleife am Schlusse des Bandes] ([705]) Inhalt. ([706]) [Zeitungsartikel]: Anlage 2. Die Aussicht eines österreichisch-russischen Krieges und Rumänien.*) ([706]) [Brief]: Anlage 4. Bericht über die Wahrnehmungen bei den Manövern in Deutschland 1913. [Wien am 20. September 1913] (720) [Protokoll]: Anlage 5. Protokoll des Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten vom 3. Oktober 1913*) (724) [Brief]: Anlage 6. Verbalnote an die serbische Regierung vom 17. Oktober 1913. (747) [Brief]: Anlage 7. Politische und militärische Nachrichten aus Rumänien. [Lemberg, am 31. August 1913] (748) [Brief]: Anlage 8. Schreiben des italienischen Chefs des Generalstabes Generalleutnants Pollio vom 28. November 1913 an mich. (752) [Brief]: Anlage 9. Jahresdenkschrift für 1913. (754) I. Die politische Lage. (754) [Tabelle]: Operative Divisionen: (760) II. Die allgemeinen Kriegsvorbereitungen. (762) 1. Die Pflege des Geistes. (762) 2. Truppenausbildung. (764) 3. Die organisatorische Entwicklung. (766) [Tabelle]: Die dringlichsten Maßnahmen sind dabei: (766) [Tabelle]: Die beiliegende Tabelle zeigt, wie sich die Reservearmee allmählich entwickeln würde und ergibt, daß nach deren Ausbau die Landmacht (im Jahre 23-25) um (767) 4. Die materielle Ausrüstung. (768) Bewaffnung. (768) Munition. . Luftfahrzeuge. . Automobile. . Verbindungsmittel. (770) Montur und Ausrüstung. (771) 5. Die Reichsbefestigung. (771) 6. Die Bahnen. (772) 7. Die Marine. (774) III. Die konkreten Kriegsvorbereitungen. (775) [Brief]: Anlage 10. Bericht des Gesandten Grafen Czernin an den Minister des Äußern vom 11. März 1914. (781) Personenverzeichnis*) ([791]) A (793) B (794) C (796) D (797) E (798) F (798) G (800) H (801) I (802) J (802) K (803) L (804) M (805) N (806) O (807) P (807) R (808) S (809) T (811) U (812) V (812) W (813) Y, Z (814) Berichtigungen zum Ersten, Zweiten und Dritten Bande (815) Werbung ( - ) Beilagen ( - ) [Karte]: Anlage 1, Skizze A. Lage auf dem Balkan-Kriegsschauplatz Jänner 1913 ( - ) [Karte]: Anlage 1, Skizze B. Lage auf dem Balkan-Kriegsschauplatz Juli 1913 ( - ) [Tabelle]: Anlage 3. Veränderungen in den Kräfteverhältnissen der Wehrmächte infolge der in Aussicht stehenden Heeresverstärkungen ( - ) Einband ( - ) Einband ( - )
La presente tesi affronta il tema della modulazione degli effetti delle sentenze di accoglimento della Corte costituzionale intrecciandolo con l'analisi dell'esperienza tedesca delle Unvereinbarkeitserklärungen, le quali costituiscono lo strumento privilegiato con cui il Bundesverfassungsgericht modula nel tempo gli effetti della declaratoria di incostituzionalità. L'analisi congiunta del modello italiano e tedesco consente di valutare sotto un diverso angolo prospettico la questione relativa ai limiti dell'efficacia retroattiva delle sentenze di accoglimento, la quale ha interessato l'attività della Consulta sin dai primissimi anni della sua attività. Nel primo capitolo della tesi verrà analizzata la disciplina relativa agli effetti delle sentenze di accoglimento, ragionando in particolar modo sul principio di retroattività che presidia la declaratoria di incostituzionalità; nel secondo capitolo, verrà dedicato ampio spazio alla prassi temporalmente manipolativa della Corte costituzionale, evidenziandone le esigenze sottese e i relativi nodi problematici. Il terzo capitolo ospiterà una ricognizione delle decisioni di incompatibilità tedesche: l'analisi, che prenderà le mosse da una riflessione sul dogma della nullità e dell'annullabilità della norma incostituzionale, interesserà non solo le ragioni che conducono il Bundesverfassungsgericht a scindere il momento dell'accertamento da quello della declaratoria dell'incostituzionalità, ma anche gli effetti che si ricollegano alle diverse varianti decisionali delle Unvereinbarkeitserklärungen. Infine, l'ultimo capitolo sarà dedicato ad un raffronto tra l'esperienza temporalmente italiana e quella tedesca: esso si strutturerà principalmente intorno al profilo relativo al rapporto tra Giudice costituzionale e legislatore, ovverosia il perno intorno al quale si muove (o, meglio, dovrebbe muoversi) la giurisprudenza temporalmente manipolativa. ; The present thesis deals with the issue of modulating the effects of the sentences of the Constitutional Court by intertwining it with the analysis of the German experience of the Unvereinbarkeitserklärungen, which constitute the privileged temporally manipulative instrument with which the Bundesverfassungsgericht modulates over time the effects of the declaration of unconstitutionality. The analysis of German and Italian constitutional justice makes it possible to assess under a different perspective angle the question concerning the limits of the retroactive effectiveness of the declaration of unconstitutionality, which has affected the activity of the Corte Costituzionale since the very first years of its activity. If in the first chapter of the thesis the discipline relative to the effects of the sentences of unconstitutionality will be analyzed, reasoning in particular on the principle of retroactivity which oversees the declaration of unconstitutionality itself, in the second chapter ample space will be dedicated to the temporally modulative practice of the Constitutional Court, highlighting the underlying needs as well as the related problem areas. The third chapter is devoted to the study of the German incompatibility decisions. The analysis, which starts from a reflection on the dogma of nullity and the annulment of the unconstitutional rule, concerns not only the reasons that lead the Bundesverfassungsgericht to split the moment of assessment from that of the declaration of unconstitutionality, but also the effects that relate to the different decision-making variants of the Unvereinbarkeitserklärungen. Finally, the last chapter is devoted to a comparison between the temporally modulative Italian and German experience: it will be structured mainly around the profile relative to the relationship between the constitutional judge and the legislator, which constitutes the pivot around which the temporally modulative case-law moves (or, better, should move). ; In dieser Doktorarbeit wird das Thema der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit der vom Verfassungsgerichts getroffenen Annahmeurteile (die "sentenze di accoglimento") mit besonderer Beachtung der Steuerung der zeitlichen Rechtswirkungen durch das Bundesverfassungsgericht untersucht. Vor der Erläuterung des Inhalts dieser Doktorarbeit erscheint es mehr als notwendig, einleitend kurz die Gründe für diese Überlegung zur deutschen Praxis hervorzuheben. In diesem Sinn ist die Behauptung des Verfassungsrichters Lattanzi zur Rechtsprechung im aktuellen Fall "Cappato" von großer Bedeutung: Es geht hier im Wesentlichen um die Ähnlichkeit des Typs der vom Verfassungsgericht getroffenen Entscheidung mit dem der deutschen Unvereinbarkeitsentscheidungen, die Hauptthema dieser Untersuchung sind, und zwar nicht nur, da diese einen zeitlichen Aufschub der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung (wenn auch auf eine ganz eigne Art) verfügen, sondern auch weil sie, wie in der deutschen Rechtslehre bestätigt, ein wichtiges Mittel zur Untersuchung der Beziehungen zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber darstellen. Auf der Ebene der Rechtslehre stellen die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen den Gegenstand eines erneuten Interesses heute und sorgfältiger Untersuchungen in der Vergangenheit dar: In diesem Sinn ist das Studienseminar über die Modulation der Rechtswirkungen der von demselben Verfassungsgericht gefassten Annahmesprüche, bei denen die maßgebliche Rechtslehre die typischen Merkmale der Unvereinbarkeitsentscheidungen untersuchte, um eine mögliche Übertragung in die Sammlung der Entscheidungshilfen des Verfassungsgerichts zu erwägen, von Bedeutung. Bei jener Gelegenheit wurden viele Probleme eines solchen Entscheidungstyps vorgebracht: Insbesondere betrafen diese erstens die Schwierigkeit, ihre konkreten Rechtswirkungen zu erkennen, zweitens die Schwierigkeit, ihr in dem untätigen italienischen Parlament Folge zu leisten und drittens die abweichende Rolle, die das Bundesverfassungsgericht innerhalb der deutschen Regierungsform innehat. Es handelt sich um drei im letzten Teil dieser Doktorarbeit untersuchte Punkte, die in der Tat nicht wenige Probleme aufwerfen, vor allem angesichts der Aufnahme durch das Verfassungsgericht einiger Urteile, die unter verschiedenen Aspekten den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ähneln. Dabei handelt es sich insbesondere um die Urteile Nr. 243 von 1993, Nr. 170 von 2014, Nr. 10 von 2015 und Nr. 207 von 2018. Ein enger Vergleich mit der Ratio und den Problempunkten der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ist somit nützlich, nicht nur, um deren möglichen Chancen in der italienischen Verfassungsrechtsprechung zu erwägen, sondern auch, um eine noch offene Frage zu erörtern, die das Verfassungsgericht seit Anbeginn ihrer Tätigkeit als Hüter des Grundgesetzes betrifft. Nach dieser Einleitung wird im ersten Kapitel der Doktorarbeit die gesetzliche Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile untersucht; das zweite Kapitel ist der Analyse der zeitlich handhabenden Praxis des Verfassungsgerichts gewidmet. Das dritte Kapitel ist der deutschen Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, während im vierten Kapitel die wichtigsten Punkte der Vergleichsstudie zwischen der zeitlich steuernden italienischen und der deutschen Praxis behandelt werden. Die Wahl eines solchen Aufbaus erklärt sich angesichts der Möglichkeit einer Analyse ex ante der mit der Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile verbundenen Problempunkte, um dann das Verständnis ex post der Gründe, die diese Doktorarbeit zu einer Untersuchung der "flexiblen" Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geführt haben, zu erleichtern. Im letzten Kapitel schließlich wird versucht, einige Aspekte, die mit den heutigen Schwierigkeiten der zeitlich steuernden Rechtsprechung der Verfassungsgerichte zu tun haben, nach der Logik von Ähnlichkeit und Gegensatz hervorzuheben, darunter insbesondere die Beziehung zwischen Verfassungsorgan und Legislativorgan. Das erste Kapitel ist vollkommen der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile gewidmet, die, wie bereits angedeutet durch Art. 136 des ital. GG, Art. 1 des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948 und Art. 30, 3. Abs. des ital. Gesetzes L. Nr. 87 von 1953 vorgegeben sind. Das Kapitel ist in acht Abschnitte unterteilt, die teilweise auf den Entscheidungstyp der Unvereinbarkeitserklärungen Bezug nehmen. Der 1. Abschnitt (Rückkehr zu Kelsen zur Neuentdeckung möglicher, vom Verfassungsgericht umsetzbarer Perspektiven: Die Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile im Verlauf der Zeit und die Beziehung zum Gesetzgeber) ist einführend der These Kelsens hinsichtlich der Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber gewidmet, in Anbetracht der Tatsache, dass, wie im letzten Kapitel erläutert, gerade die Rückkehr zum Ursprung und somit zur Lehre Kelsens bezüglich der Wirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung in dieser Doktorarbeit (mit der erforderlichen Vorsicht) als wünschenswert angesehen wird. Während im 2. Abschnitt (Der heutige Stand: ein "flexibles" Verfassungsgericht, fern vom ursprünglichen Gerüst der Rechtswirkungen der Annahmeurteile) eine zum Teil die Erläuterungen des zweiten Kapitels vorwegnehmende Überlegung zu einem Verfassungsgericht, das "fern" vom ursprünglichen Gerüst der Rechtswirkungen der Annahmeurteile ist, wird im 3. Abschnitt (Die Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile: Grundgedanken des Art. 136 ital. GG der verfassungsgebenden Versammlung. Einige Anregungen zur zeitlich handhabenden deutschen Praxis) versucht, zum Kern des Art. 136 der ital. GG vorzudringen, wo im ersten Absatz Folgendes vorgesehen ist: "Wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme erklärt, endet deren Wirksamkeit ab dem Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung". Im Verlauf des Abschnitts wird versucht, einen Überblick der wichtigsten Entwürfe bezüglich des ursprünglichen Art. 136 ital. GG zu liefern, wobei der Entwurf der Abg. Mortati, Ruini, Cappi, Ambrosini und Leone kurz untersucht wird. Besonders interessant ist, auch zum Zweck einer Vergleichsstudie mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen, der Entwurf des Abg. Calamandrei, der vorschlug, die Legislativorgane sollten im Anschluss an die Aufnahme eines Annahmeurteils sofort das Verfahren zur Gesetzesänderung einleiten, sodass sich, wenn auch mit der erforderlichen Vorsicht eine charakteristische Form der dem Legislativorgan zukommnenden "Nachbesserungspflicht" abzeichnet. Abschnitt 3.1. (Der Vorschlag Perassis: eine Modulation der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung ante litteram?) konzentriert sich in Übereinstimmung mit der deutschen Praxis auf den Vorschlag des Abg. Perassi, der vorsah, die Wirksamkeit des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes sollte ab der Veröffentlichung erlöschen, außer bei Bedürfnis des Gerichts eine andere Wirkungsfrist (in jedem Fall nicht über sechs Monate) zu bestimmen; in diesem Sinn ist der Vorschlag des Abg. Perassi der österreichischen (und zum Teil der deutschen) Praxis ähnlich, und zwar einer Fristsetzung mit dem Ziel einer nützlichen Zusammenarbeit zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan. Perassi behauptete, dass "beim Erlöschen der Wirksamkeit einer gesetzlichen Vorschrift in bestimmten Fällen heikle Situationen auftreten können, da das Erlöschen dieser Vorschrift möglicherweise Probleme mit sich bringt, wenn man nicht vorsorgt". Die Annäherung an eines der wichtigsten Anwendungsgebiete der Unvereinbarkeitsentscheidungen, d.h. dem auf dem Argument der rechtlichen Folgen begründeten, ist in diesem Sinne eine unvermeidliche Pflicht. Gleichfalls interessant erscheint die Entgegnung auf die Voraussicht einer solchen Lösung durch den Abg. Ruini, der erklärte, eine derartige Regelung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung würde praktisch eine Situation voller übermäßig belastender Folgen hervorrufen, in der insbesondere die Gerichte fortfahren würden, "eine verfassungswidrige Norm anzuwenden". Daher die Bedeutung, die der durch die mit Fortgeltungsanordnung ergänzten Unvereinbarkeitsentscheidungen dargestellte Problempunkt hat. In Abschnitt 3.2 (Zeitlicher Rahmen des Art. 136 ital. GG) wird versucht, Art. 136 ital. GG innerhalb seines zeitlichen Rahmens zu untersuchen. In Kürze: Während der wortwörtliche Gehalt der besagten Verfügung sich anscheinend (nach einem Teil der Rechtslehre) auf eine lediglich zielgerichtete Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung bezieht, stellt dieser doch, nachdem er sich durch Art. 1 des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948 und Art. 30 des ital. Gesetzes L. Nr. 87 von 1953 gefestigt hatte, die verfassungsrechtliche Verfügung dar, auf die sich die ex tunc-Wirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung gründet. Andererseits wäre es, wie ein anderer Teil der Rechtslehre behauptet, an und für sich nicht folgerichtig, ein System der Rechtswirkungen zu erfinden, das nur ex nunc-Wirkung hat, um dann anschließend den Richtern die Nichtanwendung des verfassungswidrigen Gesetzes "mit Wirkung lediglich nach eigenem Urteil" anzuvertrauen. In Abschnitt 3.3 (Räumlicher Rahmen des Art. 136 ital. GG) wird ein weiterer, an die Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung gebundener Punkt untersucht, nämlich die "räumliche" Ausdehnung der Wirksamkeit von Art. 136 ital GG. Außer der allgemein verbindlichen Wirksamkeit der Annahmeurteile, an welche die Untersuchung der von den Verfassungsgebenden gewählten Art der Normenkontrolle anknüpft, wird der mit der gerichtlichen oder gesetzgebenden Art der Verfassungswidrigkeitserklärung verbundene Rechtslehredisput, an den die "allgemeine" Wirksamkeit derselben unvermeidlich anknüpft, kurz untersucht. Während in den letzten vier Abschnitten der Art. 136 der ital. GG allein im Mittelpunkt steht, ist der 4. Abschnitt (Die "Revolution" des ital. Verfassungsgesetzes Nr. 1 von 1948) vollständig der "Revolution" gewidmet, welche das ital. Verfassungsgesetz Nr. 1 von 1948 darstellt. Für diese "Revolution" (oder besser die Spezifikation) ist der erste Artikel des besagten Gesetzes bezeichnend, wo es heißt: "Die amtlich erfasste oder von einer Partei im Verlauf eines Rechtsverfahrens erhobene und vom Richter nicht als offensichtlich unbegründet angenommene Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme der Republik wird dem Verfassungsgericht zur Entscheidung übertragen". Im Wesentlichen hat der besagte Artikel als tragendes Element der Inzidentalität des Verfassungssystems Art. 136 ital. GG Bedeutung verliehen, nicht nur, indem die Bedeutung tatsächlich im Einzelnen erläutert wird, sondern vor allem dadurch, dass der Klage vor dem Verfassungsgericht dort, wo es angerufen wird, für alle zu entscheiden (mit wenn auch innerhalb bestimmter Grenzen allgemein verbindlichen Rechtswirkungen) eine "logische" Bedeutung auf Grundlage einer "genetisch zwiespältigen" Erneuerung verliehen wird, und zwar anhand eines konkreten Einzelfalls". Es erscheint notwendig, anzumerken, dass die besagte Verfügung in Bezug auf die Ratio Art. 100, 1. Abs. des deutschen GG ähnelt, auf dessen Grundlage die sogenannte konkrete Normenkontrolle beruht. Und tatsächlich übernimmt das zwischenrangige Verfahren eine grundlegende Rolle in Bezug auf die Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit, da es konkreter der in der Notwendigkeit, die diachronischen Rechtswirkungen der Verkündigung zu steuern, enthaltenen Ratio vollkommen antithetisch gegenübersteht. Wie können die Jura angesichts einer Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung für die Zukunft geschützt werden? Während Art. 1 des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 1948 das zwischenrangige Verfahren kennzeichnet und definiert, so hat Art. 30, 3. Abs. des ital. Gesetzes Nr. 87 von 1953, der Hautuntersuchungsgegenstand des 5. Abschnitts (Die Rückwirkung der Annahmeurteile: Art. 30, 3. Abs. ital. Gesetz L. Nr. 87 von 1953) ein weiteres Element zur Erläuterung der Ratio der zeitlichen Orientierung, welche die Rechtsauswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit annehmen, hinzugefügt. Im Anschluss an das Inkrafttreten desselben, wo es heißt, "die als verfassungswidrig erklärten Normen können nicht ab dem Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung Anwendung haben", hat die Rückwirkung des Annahmeurteils begonnen, die Form der ius receptum anzunehmen, wie durch die maßgebliche Rechtslehre bestätigt. Nun war diese, mit Art. 1 des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 1948 in die Verfassung eingeführte "Errungenschaft" das Ergebnis einer umfassenden theoretischen Analyse und Überlegung: Es ist kein Zufall, dass einer der zentralen Mechanismen der Normenkontrolle eher das "Ergebnis der beharrlichsten Arbeit der Rechtslehre war, statt ein präziser Gesetzesentwurf" und hauptsächlich auf der Notwendigkeit beruhte, nicht nur den Grundsatz der Gleichheit, sondern auch den der Verteidigung zu bewahren, und dies unter Ausschluss der s.g. abgeschlossenen Rechtsbeziehungen, die bei Eintritt der Rechtskraft, Verjährung, Verwirkung und Vergleich bestehen. Hinzu kommt, dass das Prinzip der Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung laut Art. 30, 3. Abs. ital. Gesetz L. Nr. 87 von 1953 – vielleicht auch angesichts der Möglichkeit die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung in verschiedenen Abstufungen und somit nicht absolut zu klassifizieren – auch Gegenstand einer erheblichen Kontroverse zwischen Verfassungsgericht und Strafkammer des Kassationshofs eben zum Thema der Nichtanwendung der als verfassungswidrig erklärten Norm war. In diesem Sinne treten die Urteile Nr. 127 von 1966 und Nr. 49 von 1970 hervor: beim ersten hatte das Verfassungsgericht über die notwendige Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung von Prozessvorschriften befunden; mit der zweiten Verkündigung dagegen bestätigte das Gericht vollkommen überraschend, den Richtern "das letzte Wort" zu lassen. Dieses Prinzip kann nicht übergangen werden: So hatte beispielsweise im Anschluss an das in keiner Weise rückwirkende Urteil Nr. 10 von 2015 das Verfassungsgericht einer bedeutenden Form der Rebellion durch das vorlegende Gericht beigewohnt, das nicht befunden hatte, sich in Bezug auf die zeitliche Rechtswirkung der Verfassungswidrigkeitsaussprüche vom Gesetzesrahmen zu distanzieren. Gleichzeitig erhält auch in der zeitlich handhabenden deutschen Praxis die Rolle der Richter Bedeutung: Sollte beispielsweise der Gesetzgeber seiner Reformpflicht im Anschluss an die Aufnahme eines Unvereinbarkeitsspruchs nicht nachkommen und dadurch die Ratio der Unvereinbarkeitsentscheidung vollkommen zunichte gemacht werden, können die Richter angerufen werden, um "letztendlich" und in Übereinstimmung mit der Verfassung einzugreifen. Im 6. Abschnitt (Der zeitliche Rahmen der verfassungswidrigen Norm: Nichtigkeit oder Vernichtbarkeit? Eine Überlegung ausgehend vom amerikanischen und vom österreichischen Modell. Hinweise auf die Art der Annahmeurteile) lässt die Studie der gesetzlichen Regelung der zeitlichen Auswirkungen des Verfassungswidrigkeitsspruchs Raum für eine Untersuchung bezüglich der Vernichtbarkeit oder Nichtigkeit der als verfassungswidrig erklärten Norm und dies angesichts einer anfänglichen Überlegung zum amerikanischen und zum österreichischen Modell des Verfassungsrechts, die bekanntlich gegensätzlich zueinander eingestellt sind. Und tatsächlich ist die zeitliche Orientierung des Annahmeurteils nicht nur direkt an die Art derselben Verfassungswidrigkeitserklärung gebunden, sondern ist in ihrem Wesen indirekt an die Wahl des Modells zur Normenkontrolle geknüpft: Irgendwie scheint die ursprüngliche Zweideutigkeit des Art 136 ital. GG tatsächlich an die "gemischte" Natur des italienischen Verfassungsrechts anknüpfen zu können, das sich aus einigen typischen Elementen des amerikanischen Systems (Diffusivität der jedem Richter zukommenden Kontrolle) und dem österreichischen System (ausschließliche Zuständigkeit des Verfassungsgerichts in Bezug auf die Verfassungswidrigkeitserklärung einer nicht mit der Verfassung übereinstimmenden Norm mit allgemeiner Rechtswirkung) zusammensetzt. Nun wirkt die Wahl des Systems zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit auf die von der Ungültigkeit der verfassungswidrigen Norm angenommene Form ein, welche ihrerseits nach der typischen Logik des Teufelskreises die Art der Verfassungswidrigkeitserklärung beeinflusst: Im amerikanischen Verfassungsrechtssystems ist die verfassungswidrige Norm null and void, da sie dem Willen einer superior Norm widerspricht und somit unwirksam ist; im österreichischen System dagegen ist die verfassungswidrige Norm lediglich vernichtbar, und zwar deshalb, weil Grundlage des Systems die Idee ist, dass, da die gesamte politische Macht auf dem Gesetz gründet, "das Konzept eines von Beginn an nichtigen Gesetzes" vollkommen inakzeptabel ist. Übrigens darf nicht verwundern, dass im Bereich des amerikanischen Verfassungsrechts die Verfassungswidrigkeitserklärung eine Norm erklärender Art ist, während sie im Bereich des österreichischen Verfassungsrechts eine verfassungsgebende Natur annimmt. Nun teilt im Bereich des italienischen Verfassungsrechts nur eine Minderheit die Idee der Nichtigkeit der verfassungswidrigen Norm und somit des Annahmeurteils erklärender Natur, die Mehrheit teilt die These der Vernichtbarkeit der verfassungswidrigen Norm, die also der verfassungsgebenden Natur des Gerichtsspruchs entspricht. Dass die obigen Ausführungen wahr sind, ist daran zu erkennen, dass in der maßgebenden Rechtslehre bestätigt wurde, dass die Verfassungsgebenden dachten, ein im Wesentlichen von dem im österreichischen Grundgesetz vorgesehenen System der Verfassungsgerichtsbarkeit abgeleitetes System eingeführt zu haben. Auch erklärt sich die verfassungsgebende Bedeutung der Verfassungswidrigkeitserklärung angesichts der Betrachtung, dass das allgemeine Verbot, die verfassungswidrige Norm anzuwenden, tatsächlich nur im Zeitraum vor der Aufnahme der Verfassungswidrigkeitserklärung durch das Verfassungsgericht besteht. Wenn man zur nicht statischen sondern "dynamischen" Ebene der Verfassungswidrigkeitserklärung wechselt, ist Zagrebelskys Theorie zu betrachten, nach der im Anschluss an die Aufnahme des Annahmeurteils das Verfassungsproblem entsteht, dem bezüglich anderen institutionellen Stellen wie Richtern und dem Gesetzgeber umfangreicher Spielraum gelassen wird. In diesem Sinn ist das Verfahren der Unvereinbarkeitserklärungen interessant, welche eben hinsichtlich des "Verfassungsproblems" eingreifen, um dies dank der Mitarbeit anderer Verfassungsorgane, unter denen zumindest anfangs der Gesetzgeber zu nennen ist, zu lösen. Im 7. Abschnitt (Erste Zeichen für die Zulässigkeit eines Verfassungsgerichts als "Verwalter" der Rechtswirkungen seiner eigenen Entscheidungen) wird die mögliche Legitimation (auf theoretischer Ebene) des Verfassungsgerichts als Verwalter der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitsurteile angedeutet, wobei insbesondere die Tatsache diskutiert wird, dass der zeitgenössische Konstitutionalismus wegen seiner substantialistischen Eigenschaft die Suche der für den spezifischen Fall am besten geeigneten Lösung und somit die "Negativ-Neuqualifizierung der Automatismen" erfordert, um zu starre Lösungen zu vermeiden. In diesem Sinn ist die Praxis des Bundesverfassungegsricht und dessen Erfindung der Unvereinbarkeitsentscheidungen von großer Bedeutung. In der Tat ist ein "flexibler" Ansatz an den zeitlichen Faktor der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung in verschiedenen europäischen Erfahrungen erkennbar; andererseits ist das was als "Naivität der Verfassungsgebenden" bezeichnet wurde, und zwar die "allzu simple Formulierung des Art. 136 ital. GG" hauptsächlich auf zwei Ursachen zurückzuführen, erstens die Notwendigkeit des Schutzes des Prinzips der Gewaltenteilung, unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg und zweitens der Schutz der Rechtssicherheit. Im 8. Abschnitt (Verwaltet das Verwaltungsgericht die Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit?) tritt das Verfassungsrecht in den Hintergrund, um zumindest in Kürze über die Steuerung der Rechtswirkungen der Annullierungsurteile durch das Verwaltungsgericht nachzudenken, wobei von einer Betrachtung ausgegangen wird, welche in der Rechtslehre – recht eindrucksvoll – klar ausgedrückt werden sollte, und zwar, dass die Verwaltungsprozessregeln wegen ihres entscheidenden kreativen Beitrags zur Rechtsprechung einen Ausgangspunkt und sicher keinen Endpunkt darstellen: In diesem Sinn erhielt das von der 4. Kammer des Staatsrats getroffene Urteil Nr. 2755 von Mai 2011 Bedeutung, wie auch das vom selben Verwaltungsrechtsorgan getroffene Urteil Nr. 13 von 2017. In beiden Fällen scheint der Staatsrat bestimmt zu haben, die Rechtswirkungen der eigenen Verkündigung angesichts der Notwendigkeit, einen übermäßigen Bruch innerhalb der Rechtsordnung zu verhindern, zeitlich zu steuern. Insbesondere hätte der Staatsrat ("Consiglio di Stato") beim ersten Spruch eine neue Art der Verkündigung gebildet, indem er bei der Untersuchung – nach einer vollkommen neuen Logik – den Bereich der zeitlichen Rechtswirkung des eigenen Spruchs so definierte, dass eine lediglich für die Zukunft geltende Rechtswirkung der eignen Entscheidung vorhergesehen wurde, sodass das Prinzip der Effektivität des Schutzes über das des Antrags der Partei siegt. Es ist unbedingt anzumerken, dass, wenn die Aufrechterhaltung der Rechtswirkungen der rechtswidrigen Maßnahme spiegelbildlich der Beibehaltung des Allgemeininteresses entspricht, die urteilende Tätigkeit des Verwaltungsgerichts dem des "Verwaltungsorgans" zu ähneln scheint. Auch bei seiner zweiten Verkündigung steuerte der Staatsrat die Rechtswirkungen mit Wirksamkeit pro futuro; die ganze Versammlung befand nämlich, das Urteil Nr. 10 von 2015 anzuführen, fast als Rechtfertigung des Argumentationskonstrukts zur Wahl einer derartigen Wirksamkeit, wobei im Übrigen bestätigt wurde, dass "die Ausnahme von der Rückwirkung […] auf dem Grundsatz der Rechtssicherheit beruht: […] die Möglichkeit für die Betroffenen, die Rechtsnorm wie ausgelegt anzuwenden, wird eingeschränkt, wenn die Gefahr schwerer wirtschaftlicher oder sozialer Auswirkungen besteht, die zum Teil auf die hohe Anzahl von in gutem Glauben begründeten Rechtsbeziehungen zurückzuführen ist […]". Darüber hinaus befand der Staatsrat, als spezifische Bedingungen, die es ermöglichen, die Rückwirkung einzuschränken oder richtiger "die Anwendung des Rechtsgrundsatzes auf die Zukunft zu beschränken" folgende: die objektive und erhebliche Unsicherheit bezüglich der Tragweite der auszulegenden Verfügungen; das Bestehen einer mehrheitlichen Orientierung entgegen der eingeführten Auslegung und die Notwendigkeit zum Schutz eines oder mehrere Verfassungsgrundsätze oder in jedem Fall, um schwere sozialwirtschaftliche Rückwirkungen zu verhindern. Das zweite Kapitel dieser Doktorarbeit ist gemeinsam mit dem ersten Kapitel darauf ausgerichtet, zu zeigen, dass die Frage bezüglich der Grenzen der Rückwirkung der Annahmeurteile seit den allerersten Jahren der Verfassungsrechtsprechung eine nicht nebensächliche Rolle gespielt hat, wie man sehen konnte. Daher die Bedeutung der Behauptung der neuesten deutschen Rechtslehre, die bestätigt, dass die Entscheidungshilfsmittel eines Verfassungsgerichts nicht vollkommen von der fortlaufenden "Konstitutionalisierung" der "neuen Rechte" entbunden sind. Somit scheint es eben diese dynamische Sicht zu sein, die Grundlage der Aufnahme der deutschen Unvereinbarkeitsentscheidungen war (und vor allem heute noch ist) und auch Grundlage einiger neuerer Verkündigungen des Verfassungsgerichts ist, darunter vor allem die Verordnung Nr. 207 von 2018. Wie im Übrigen im dritten Kapitel dieser Doktorarbeit ausgeführt wird, gab es bei der Regelung bezüglich der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung zwei Änderungsversuche innerhalb der deutschen Ordnung, die beide darauf abzielten, die Wirksamkeit der Nichtigkeitserklärung "flexibler" zu machen. Angesichts der obigen Ausführungen ist im Verlauf der Zeit nicht nur - wie schon geschrieben - eine gemeinsame Tendenz der Verfassungsgerichte erkennbar, die insbesondere den Umgang mit der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung prägt, sondern auch ein "konstantes" Bedürfnis, die "starre" Regelung der Rechtswirkungen zu reformieren, die – wenn auch nur zum Teil – eine wichtige Form der Umsetzung im Bundesverfassungsgerichtsgesetz fand. Das zweite Kapitel beginnt im 1. Abschnitt (Eine Stellungnahme: die Furcht vor den "Folgen" der Verfassungswidrigkeitserklärung und die Regelung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit) mit einer Überlegung zur Furcht des Verfassungsgerichts, die Ordnung im Anschluss an die Aufnahme einer Verfassungswidrigkeitserklärung negativ zu beeinflussen; wie in der maßgeblichen Lehre Sajas bestätigt, darf das Verfassungsgericht "das Gewicht" seiner eigenen Entscheidungen nicht übersehen, denn dieses ist voll und ganz in einen sozialwirtschaftlichen Rahmen eingefügt, dessen Dynamik es tatsächlich nicht kennen kann; das Bedürfnis einer größeren "Flexibilität" der dem Verfassungsgericht zur Verfügung stehenden Entscheidungshilfsmittel ist, wie im Übrigen im Verlauf des Abschnitts gezeigt wird, verschiedenen europäischen Erfahrungen gemein. Auch aus diesem Grund legte der Gesetzgeber – was vielleicht nicht überrascht – mit der Zeit verschiedene Gesetzesentwürfe vor, die darauf abzielten, den Aspekt der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile zu ändern. Diese Änderungsvorschläge werden (in der Zeit zurückgehend) im 2. Abschnitt (Die Reformversuche hinsichtlich der Regelung der Verfassungswidrigkeitserklärung) dargelegt: Die Analyse beginnt bei dem Gesetzesentwurf A. S. 1952, der verzeichnet ist unter "Änderungen der Gesetze Nr. 87 vom 11. März 1953 und Nr. 196 vom 31. Dezember 2009 zur Ermittlung und Transparenz in Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit", der nie diskutiert und daher nie aufgenommen wurde. Dieser letzte Änderungsversuch war durch das "Kostenurteil" Nr. 70 von 2015 angeregt worden, das wegen seiner vollständigen Rückwirkung die Wirtschaftsstruktur des Staates besonders belastete und den Gesetzgeber dazu veranlasste, eine Form der Positivierung der zeitlichen "Steuerung" der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung zu erfinden. In Art. 1, lit. c) des Gesetzesentwurfs ist vorgesehen, den Inhalt des dritten Absatzes, Art. 30, ital. Gesetz L. 87 von 1953 zu erweitern und somit neben der Nichtanwendung der als verfassungswidrig erklärten Norm den Einwand der Verfügung durch das Verfassungsgericht einer "anderen Handhabung der Wirksamkeit im Verlauf der Zeit derselben Entscheidung zum Schutz anderer Verfassungsgrundsätze" vorzusehen. Bedeutend scheint dabei der Verweis auf "Verfassungsgrundsätze", die, wenn korrekt und ausführlich beschrieben, nach der Ratio des vorliegenden Gesetzesentwurfs, den Antrag auf Steuerung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung legitimieren können. Es folgt eine kurze Analyse des Verfassungsgesetzesentwurfs Nr. 22 von 2013, der, wie es schien, eine wesentliche Änderung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einführen wollte und eine Bevollmächtigung des Gesetzgebers zur effektiven Steuerung der Wirksamkeit der erfolgten Verfassungswidrigkeitserklärung vorsah, denn der Gesetzesentwurf verwendete den Begriff "Abschaffung" für das Phänomen des aufhebenden Eingriffs des Verfassungsgerichts. Was vermutlich an diesem Änderungsentwurf am meisten interessiert, ist die Voraussicht der Spaltung zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung und dem der "verfassungsgebenden" Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung: Man beachte in diesem Sinne Art. 1 der Gesetzesvorlage, laut der "[…] die Regierung […] die Initiative ergreift, den Kammern ein Aufhebungsgesetz oder eine Änderung des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes vorzulegen; diese Initiative kann direkt von den Versammlungen ergriffen werden, […] sofern der Gesetzesentwurf nicht innerhalb der Frist der folgenden sechs Monate bzw. neun Monate bei Verfassungsgesetzen verabschiedet wird; dieselben Versammlungen erklären die Wirksamkeit des als verfassungswidrig erklärten Gesetzes als erloschen". Schließlich ist der am 30. Juni 1997 verabschiedete Entwurf zu beachten, in dem vorgesehen war, dass "wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gesetzeskräftigen Maßnahme erklärt, die Wirksamkeit dieser Norm am Folgetag der Veröffentlichung der Entscheidung endet, außer dem Gericht bestimmt eine andere Frist, in jedem Fall nicht über einem Jahr ab Veröffentlichung der Entscheidung". Der besagte Entwurf ähnelt der österreichischen Praxis sehr, wo der Verfassungsgerichtshof über einen bestimmten Ermessensspielraum in Hinsicht auf die Möglichkeit verfügt, den Stichtag zeitlich zu verschieben, wie es zum Teil auch in der Praxis des Bundesverfassungsgerichts geschieht. Im 3. Abschnitt (Ein Verfassungsgericht, das handelt und die "traditionellen Einschränkungen" des Verfassungsrechts über die Verwaltung der Verfahrensregeln des Verfassungsprozesses hinaus überwindet) wird das Thema der Überwindung der traditionellen Einschränkungen des Verfassungsrechts durch die italienischen Verfassungsgerichte behandelt, insbesondere in Hinsicht auf die Einschränkung des Ermessensspielraums des Gesetzgebers. In diesem Sinne tritt der Beschluss Nr. 207 von 2018 hervor – der es vielleicht ermöglicht, das Thema der zeitlichen Steuerung der Rechtswirkungen wieder mit dem der Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Parlament auf dem Gebiet des Strafrechts zu verbinden – mit dem das Verfassungsgericht meinte, mit einer ganz eigenen und besonders "gefestigten" Mahnung einzugreifen; weiter verfolge das Verfassungsgericht, wie der Verfassungsrichter Lattanzi schreibt, in letzter Zeit einen eher interventionistischen und weniger von Selbstbeschränkung geprägten Trend. In diesem Sinn treten einige Verkündigungen im Strafrecht hervor, darunter Urteil Nr. 236 von 2016 (auf das auch in dem erst kürzlich ergangenen Urteil Nr. 242 von 2019 verwiesen wird und das die "Sage" Cappato beendete), Urteil Nr. 222 von 2018, Urteil Nr. 233 von 2018, das allerdings nicht im Strafrecht eingeführte kürzliche Urteil Nr. 20 von 2019, das jedoch für die Rolle, die das Verfassungsgericht in Bezug auf das Legislativorgan einnimmt, von Bedeutung ist. Im 4. Abschnitt (Die Form der Entscheidungstechniken, mit denen das Verfassungsgericht die Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung "Richtung Vergangenheit" verwaltet) wird die "Form" der Entscheidungstechniken, mit denen das Verfassungsgericht die Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung steuert, untersucht: in diesem Sinn tritt das Mittel der Urteile der verschobenen Verfassungswidrigkeit hervor, welche den Urteilen der plötzlichen Verfassungswidrigkeit im weiteren Sinn ähneln, und sich dagegen von den Urteilen der Verfassungswidrigkeit im engeren Sinn, da letztere das Phänomen der Abfolge der Nomen im Verlauf der Zeit betreffen, abheben. Kurz gesagt, im 4. Abschnitt wird versucht – auf theoretischer Ebene – zu zeigen, wie das Verfassungsgericht das Hilfsmittel der eintretenden Verfassungswidrigkeit (in diesem Sinn ist Urteil Nr. 174 von 2015 vollkommen unerheblich) oder der verschobenen Verfassungswidrigkeit unter Ausschluss des Fehlens jeglicher Form der Positivierung des Umgangs mit dem Zeitfaktor hinsichtlich der Wirksamkeit der Annahmeurteile, verwendet. In diesen Fällen kommt dem Verfassungsgericht ein bestimmter Ermessensspielraum in der Bestimmung des Stichtags zu. Im 5. Abschnitt (Die Entscheidungen, die der Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile in Bezug auf die Vergangenheit zugrunde liegen) dagegen sollen die Gründe erkannt werden, die dem Bedürfnis, die Rechtswirkungen der Urteile im Verlauf der Zeit zu steuern, zugrunde liegen. Erstens tritt die Notwendigkeit hervor, den Grundsatz der Rechtskontinuität ganz allgemein zu schützen, der als ein zu schützender Grundsatz definiert wurde und tatsächlich zu den von der Verfassung abgesicherten Grundsätzen, Interessen und Rechtssituationen gehört, zweitens tritt das Bedürfnis hervor, schwere Schädigungen des öffentlichen Haushalts oder neue und höhere finanzielle Ausgaben für den Staat und die öffentlichen Einrichtungen zu verhindern. Dieser Grundsatz wurde, wie zu unterstreichen ist, als ein allgemeiner verfassungsrechtlicher Wert definiert. Nach einem ersten theoretischen Teil wird im zweiten Kapitel versucht, die zeitlich handhabende Praxis des Verfassungsgerichts zu untersuchen. Ende der achtziger Jahre führte das Verfassungsgericht die allerersten zeitlich handhabenden Urteile ein (Abschnitte 5.1 und 5.2) und begann mit den Urteilen Nr. 266 von 1988, 501 von 1988 und 50 von 1989 die zeitlichen Rechtswirkungen der Annahmeurteile zu regulieren; später verwaltete das Verfassungsgericht den Zeitfaktor der Rechtswirkungen der eigenen Entscheidungen weiter und beträchtlich, ohne allerdings jemals ausdrücklich zu erklären, in die Steuerung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einzugreifen (eingreifen zu wollen). Zur Sparte der ersten zeitlich handhabenden Urteile gehört auch das Urteil Nr. 1 von 1991, das hinsichtlich der finanziellen Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung (wie auch bezüglich der vom Verfassungsgericht vor der Einführung desselben durchgeführten Ermittlung) von besonderer Bedeutung ist. Wenig später führte das Verfassungsgericht das Urteil Nr. 124 von 1991 ein (über dessen Wesen die Rechtslehre diskutiert, da sie teilweise der Meinung ist, es handele sich um ein Urteil zur plötzlichen Verfassungswidrigkeit im engeren Sinn), bei dem man ein weiteres Mal der Steuerung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung beiwohnen konnte. Von Bedeutung ist auch Urteil Nr. 360 von 1996: bei dieser Gelegenheit erklärte das Verfassungsgericht die (alleinige) Verfassungswidrigkeit der ihm zur Beurteilung vorgelegten Verfügung der Gesetzesverordnung, ohne die Tragweite allgemein auf die wiederholten Verordnungen auszudehnen. In diesem Fall hätte das Verfassungsgericht in seiner Eigenschaft als Hüter der Rechtsordnung befunden, die Annullierung der wiederholten Gesetzesverordnungen angesichts des Grundsatzes der Rechtssicherheit zu "einzusparen". Am Rande der genannten Verkündigungen werden andere Entscheidungen in der Hauptsache untersucht, bei denen das Verfassungsgericht, wenn auch keine wahre zeitliche Handhabung der Rechtswirkungen vornahm, so doch eine erhebliche Furcht vor dem gezeigt hatte, was in der Rechtslehre als horror vacui bezeichnet wird. In Abschnitt 5.2.1 (Fokus: Urteil Nr. 1 von 2014: "ausgleichende" Bedeutung und horror vacui) wird Urteil Nr. 1 von 2014 Gegenstand der Untersuchung, bei dem das Verfassungsgericht zum Thema Wahlsystem eingriff und die Verfassungswidrigkeit des s.g. Porcellum erklärte, d.h des proportionalen WahlgesetzesmitMehrheitsprämieund starren Listen, welche die Wahl derAbgeordnetenkammerund desSenats der Republikin Italien in den Jahren2006,2008und2013 geregelt hatte. Das Verfassungsgericht hatte bei diesem Anlass von der Kategorie der abgeschlossenen Rechtsbeziehungen Gebrauch gemacht, um sich Handlungsspielraum hinsichtlich der zeitlichen Handhabung der Wirksamkeit der eignen Urteile zu verschaffen, nicht ohne die Prozessregeln politisch zu nutzen: Es handelt sich hierbei um einen der Fälle, bei denen das Verfassungsgericht angesichts des Nichtbestehens der Möglichkeit zur Steuerung der Rechtswirkungen der eignen Urteile bestimmt hat, die Regeln des eigenen Verfahrens vollkommen elastisch zu nutzen. Die Elastizität der Interpretation der Kategorie und der Regeln des Verfassungsverfahrens war im untersuchten durch das Bedürfnis, den Grundsatz zum Schutz des Staats und der verfassungsgemäß notwendigen Funktionen beizubehalten, vorgeschrieben. In diesem Sinn ähnelt die Ratio, die der besagte Spruch mit sich bringt, zum Teil einem der Anwendungsthemen der Unvereinbarkeitserklärungen, und zwar dem der "Rechtsfolgen". Nun tritt das Urteil Nr. 1 2014 in dieser Doktorarbeit hervor, da die Eigentümlichkeit der Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung (wie auch der Kategorie der s.g. abgeschlossenen Rechtsbeziehungen) angesichts der verfassungsgemäßen Bedürfnisse "gesteuert " worden wäre. Während in Abschnitt 5.2.2. (Am Rande des Urteils Nr. 1 von 2014) nochmals auf das Thema des s.g. horror vacui hingewiesen wird, so wird im 6. Abschnitt (Das Haushaltsgleichgewicht als Gegenspieler der Rückwirkung von Annahmeurteilen) der Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts als möglicher, im Übrigen nach Inkrafttreten des ital. Gesetzes L. Nr. 1 von 2012, das den Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts einführte, erstarkter Gegenspieler der in den Annahmeurteilen verwurzelten Rückwirkung, untersucht. Kurz gesagt, obwohl Art. 81, dritter Abs, ital. GG ("Jedes Gesetz, das neue oder höhere Ausgaben mit sich bringt, muss für die dafür notwendigen Mittel sorgen") nicht für die Tätigkeiten des Verfassungsorgans gilt, sondern nur für den Gesetzgeber, haben der Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts und somit die streng finanziellen Bedürfnisse das Verfassungsgericht dazu geführt, Entscheidungsmittel zur Steuerung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile einzusetzen (wie auch im Bereich der französischen und der spanischen Verfassungsjustiz), und zwar deshalb, weil das Verfassungsgericht sich – unvermeidlicherweise – in einem durch eingeschränkte wirtschaftliche Ressourcen charakterisierten Umfeld bewegt. Nicht nur hat es in der Verfassungsrechtsprechung verschiedene Verkündigungen gegeben, bei denen die Rückwirkung mit der konkreten Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Wirtschafts- und Finanzstruktur kontrastierte (man beachte, wenn auch unter anderen Gesichtspunkten, die Urteile Nr. 137 von 1986, Nr. 1 von 1991, Nr. 240 von 1994, Nr. 49 von 1995, Nr. 126 von 1995) und nicht nur wurde der letzte Änderungsvorschlag der Regelung der Annahmeurteile im Anschluss an die Aufnahme eines Kostenurteils vorgebracht, sondern vor allem beschloss das Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 10 von 2015 zum ersten Mal mit Kenntnis der Sachlage, die Möglichkeit zur zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der eigenen Urteile zu erklären. In dieser Arbeit wird insbesondere in Abschnitt 6.1 (Fokus: Das Urteil Nr. 10 von 2015: ein unicum in der Geschichte der Verfassungsjustiz) dem Urteil Nr. 10 von 2015 viel Raum gewidmet, da dieses tatsächlich ein unicum in der Geschichte der italienischen Verfassungsjustiz darstellt: Dabei bestimmte das Verfassungsgericht, den Verfassungsprozess nach vollkommen kreativen Regeln zu steuern und setzte das um, was als "Verfassungsgewalt" bezeichnet wurde und das, wie anscheinend behauptet werden kann, auf einer bestehenden starken Korrelation zwischen der Verfassungsjustiz und dem materiellen Verfassungsrecht basiert. In der Tat kann nicht geleugnet werden, dass das Thema der Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung im Verlauf der Zeit ein Thema des materiellen Verfassungsrechts ist, welches bedeutende Anregungen für eine Überlegung zur Beziehung zwischen dem Verfassungsgericht und seinem Verfahren bietet. Weiter zwingt die Überbeanspruchung des Mechanismus, auf den sich die Inzidentalität des Systems gründet, dazu, über die Bedeutung nachzudenken, welche die Abwägung der Interessen, die einen verfassungsmäßigen Schutz verdienen, erwirbt. Vor allem scheint sich das Thema der Identifizierung jener Interessen zu stellen, die einen derartigen verfassungsmäßigen Schutz verdienen, dass sie vielleicht eine Ausnahme von der Regelung zur Steuerung der Wirksamkeit der Annahmeurteile rechtfertigen. Nun meinte das Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 10 von 2015 die Rückwirkung mit dem Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts aufwiegen zu können und somit Art. 81 ital. GG im Sinne eines "Übergrundsatzes" einzuordnen. Das materielle Recht, der Schutz der Verfassungsgrundsätze und -werte kollidierte also mit der Garantie der Jura und somit der Anrechte der Einzelnen. Der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Verteidigung waren somit Gegenstand einer Abwägung mit Art. 81 ital. GG: Das Ergebnis war der Sieg des letzteren, da das Verfassungsgericht befand, dem besagten Urteil eine bloße ex nunc-Wirkung zu verleihen. Mit dem besagten Urteil erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der s.g. Robin Hood tax, einer 2008 eingeführte der Erdölbranche auferlegte Steuer. Das Verfassungsgericht bestätigte äußerst vielsagend – nach einer vollkommen innovativen Logik – Folgendes: "Bei der Verkündigung der Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Verfügungen kann dieses Verfassungsgericht den Einfluss, den eine solche Verkündigung auf andere Verfassungsgrundsätze ausübt, nicht unbeachtet lassen, um die eventuelle Notwendigkeit einer Abstufung der zeitlichen Rechtswirkungen der eigenen Entscheidungen über die anhängigen Beziehungen zu beurteilen. Die diesem Gerichtshof übertragene Rolle als Hüter der Verfassung in ihrer Gesamtheit erfordert es, zu verhindern, dass die Verfassungswidrigkeitserklärung einer gesetzlichen Verordnung paradoxerweise "mit der Verfassung noch weniger vereinbare Rechtswirkungen bestimmt" (Urteil Nr. 13 von 2004) als die, welche zur Zensierung der Gesetzesordnung geführt haben. Um dies zu verhindern, muss der Gerichtshof seine eigenen Entscheidungen auch unter dem zeitlichen Aspekt modulieren, sodass die Behauptung eines Verfassungsgrundsatzes nicht die Opferung eines anderen zur Folge hat. Dieser Gerichtshof klärte mit den (Urteilen Nr. 49 von 1970,Nr. 58 von 1967undNr. 127 von 1966) dass die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitsverkündigungen ein allgemeines Prinzip ist (und sein muss), das in den Urteilen vor diesem Gerichtshof gilt; dieses ist jedoch nicht uneingeschränkt. Zunächst ist unbestreitbar, dass die Wirksamkeit der Annahmeurteile nicht in soweit rückwirkend ist, dass sie "in jedem Fall rechtskräftig gewordene Rechtslagen" d.h. "abgeschlossene Rechtsbeziehungen" umkehrt. Andernfalls wäre die Sicherheit der Rechtsverhältnisse beeinträchtigt (Urteile Nr. 49 von 1970,Nr. 26 von 1969,Nr. 58 von 1967undNr. 127 von 1966). Der Grundsatz der Rückwirkung "gilt […] nur für noch anhängige Verhältnisse, mit daraus folgendem Ausschluss der abgeschlossenen, die weiter durch das als verfassungswidrig erklärte Gesetz geregelt bleiben" (Urteil Nr. 139 von 1984, zuletzt wieder aufgenommen imUrteil Nr. 1 von 2014). In diesen Fällen gehört die konkrete Erkennung der Einschränkung der Rückwirkung, die von der besonderen Regelung der Abteilung abhängt – zum Beispiel bezüglich der Ablauf-, Verjährungs- oder Unanfechtbarkeitsfristen von Verwaltungsmaßnahmen – die jede weitere Rechtsmaßnahme oder -behelf ausschließt, in den Bereich der ordentlichen Auslegung, für den die gewöhnlichen Gerichte zuständig sind (ex plurimis bestätigter Grundsatz durchUrteile Nr. 58 von 1967undNr. 49 von 1970)". Das Verfassungsgericht behauptet weiter, um sein praeter legem-Vorgehen zu rechtfertigen: "der Vergleich mit anderen europäischen Verfassungsgerichten, wie beispielsweise dem österreichischen, dem deutschen, dem spanischen und dem portugiesischen zeigt im Übrigen, dass das Einschränken der Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitsentscheidungen auch in zwischenrangigen Verfahren eine verbreitete Vorgehensweise darstellt, unabhängig davon, ob die Verfassung oder der Gesetzgeber dem Verfassungsgericht diese Befugnisse ausdrücklich übertragen haben". Somit verließ das Verfassungsgericht bei dieser Verkündigung den Weg der "getarnten" Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit, um das Thema des Interventionismus zur Steuerung der Wirksamkeit der eigenen Verkündigungen im Verlauf der Zeit ausdrücklich in Angriff zu nehmen. In Abschnitt 6.2 (Die Rebellion des vorlegenden Gerichts gegenüber des mit Rückwirkungsklausel ausgezeichneten Aufschubs der Rückwirkung) wird versucht, über die von den vorlegenden Gerichten an den Tag gelegte Rebellion gegenüber dem Aufschub der Rechtswirkungen durch die Verkündigung Nr. 10 von 2015 nachgedacht: Der Kurzschluss Verfassungsgericht – Richter läuft Gefahr, mit der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit beinahe ein unicum zu werden, sollte letztere nicht Gegenstand einer Positivierung durch den Gesetzgeber werden. Wie durch die maßgebliche Rechtslehre bestätigt, haben im Übrigen "die Richter" das letzte Wort. Wie im dritten Kapitel ausgeführt wird, übernehmen in diesem Sinn die Richter auch im deutschen System eine Hauptrolle in Bezug auf die Flexibilisierung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile, nicht nur hinsichtlich der "Folgen" der Unvereinbarkeitssprüche, sondern auch in dem Fall, wo der Gesetzgeber nicht innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht angegebenen Frist handelt, denn diese, wie durch maßgebliche Rechtslehre bestätigt, werden angerufen, um verfassungsmäßig zu entscheiden. In Abschnitt 6.3 (Ein inkohärentes Verfassungsgericht? Der "Einzelfall" des Urteils Nr. 10 von 2015 und die anschließende Rechtsprechung) werden die beiden, im Anschluss an das Urteil Nr. 10 von 2015 eingeführten Kostenurteile untersucht: das Urteil Nr. 70 von 2015 und das Urteil Nr. 178 von 2015. Bei erstgenanntem erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit derital. Gesetzesverordnung Nr. 201 vom 6. Dezember 2011 (Eilverfügungen zum Zuwachs, zur Angemessenheit und zur Konsolidierung der Staatsfinanzen), das mit Änderungen durch Art. 1, 1. Abs. ital. Gesetz Nr. 214 vom 22. Dezember 2011 umgewandelt wurde, ohne jegliche zeitliche Modulation der Rechtswirkungen vorzunehmen. Aus diesem Grund stufte die Rechtslehre die besagte Verkündigung als ein "überraschendes" Urteil ein, in Anbetracht der Tatsache, dass die aus den Einwirkungen auf die wirtschaftlich-finanzielle Basis entstehenden Kosten entschieden höher waren als die, welche aus der Aufnahme des Urteils Nr. 10 von 2015 entstanden wären, hätte man dieses ganz einfach mit Rückwirkung ausgestattet. Andererseits, während der Gerichtshof beim Urteil Nr. 10 von 2015 meinte, eine Ausnahme von der den Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärung zugrunde liegenden Regelung zu machen, obwohl die Aufnahme einer "physiologischen" Verfassungswidrigkeitserklärung von sich aus hohe Kosten "nur" in Bezug auf die Erdölbranche und insbesondere in Bezug auf einen bestimmten Unternehmenszweig bewirkt hätte, ist es schwer zu verstehen, warum das Verfassungsgericht im Fall des Urteil Nr. 70, das nicht nur die s.g. Goldpensionen, sondern auch das Rentensystem insgesamt betraf, befand, nicht nach derselben Logik zu verfahren. In diesem Sinn liegt eine Antwort auf diese Entscheidungsinkohärenz vielleicht in der mangelnden Verwendung durch das Verfassungsgericht der Ermittlungsbefugnisse, die weiter unten behandelt werden. Sicher ist, dass das Verfassungsgericht eine vollkommen ungeordnete Steuerung seiner Prozesse an den Tag legte und tatsächlich eine freie und unbefangene Vorgehensweise hinsichtlich der Regeln des verfassungsrechtlichen Prozesses bewies. Die obige Behauptung wird durch die Aufnahme des zum Thema Tarifverhandlungen eingeführten Urteils Nr. 178 von 2015 bewiesen, bei dem das Verfassungsgericht durch Verwendung des Hilfsmittels der plötzlichen Verfassungswidrigkeit erneut die zeitliche Wirksamkeit der Verfassungswidrigkeitserklärung steuerte. Das Verfassungsgericht behauptet nämlich: "Erst jetzt offenbarte sich vollkommen, wie strukturpolitisch die Verhandlungsaussetzung war, daher kann die eintretende Verfassungswidrigkeit, deren Rechtswirkungen im Anschluss an die Veröffentlichung dieses Urteils beginnen, als eingetreten angesehen werden. Der unversehens begonnene Mangel an Verfassungsmäßigkeit erklärt sich angesichts der Kritiken, die dem Verfassungsgericht im Anschluss an das "denkwürdige" Urteil Nr. 10 von 2015 entgegengebracht wurden. Darum kommentierte die Rechtslehre die besagte Verkündigung im Sinne eines Falls, bei dem "ein Mangel am selben Tag auftritt und verschwindet, an dem er durch den Richter erklärt wird, welcher gleichzeitig das Fehlen zum Zeitpunkt der Überweisung der Maßnahmen an das Verfassungsgericht feststellt". Im Wesentlichen ist unzweifelhaft, dass das Verfassungsgericht einen Aufschub der Rechtswirkungen seiner eigenen Verkündigung aus plausiblerweise mit den finanziellen Folgen verbundenen Gründen in die Tat umsetzte. Hier soll in jedem Fall hervorgehoben werden, dass, wie in dem der deutschen Praxis gewidmeten Kapitel ausgeführt wird, auch das Bundesverfassungsgericht manchmal, vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet zeitlich handhabende und nicht vollkommen mit der grundlegenden Ratio kohärente Verkündigungen einführte. Außerhalb des Rahmens des zwischenrangigen Verfahrens führte das Verfassungsgericht im Bereich des Hauptverfahrens das Urteil Nr. 188 von 2016 ein, bei dem eine vollkommene Rückwirkung der Verkündigung, wieder einmal zum Zweck der maximalen Verminderung der finanziellen Beeinträchtigung durch die rückwirkende Rechtskraft verfügt wurde. Der Fall ergab sich aus einer Klage der Region Friuli Venezia Giulia bezüglich des Haushaltsgesetzes 2013, da die Region mit besonderer Rechtsstellung befand, dass einige Artikel einigen Bestimmungen der besonderen Rechtsstellung der Region, einigen Durchführungsbestimmungen dieser Rechtsstellung und anderen, aus dem System zur Steuerung der Beziehungen zwischen dem Staat und dieser Region ableitbare Grundsätzen auf finanziellem Gebiet widersprachen. Im Wesentlichen kommt das Verfassungsgericht, auch angesichts der Durchführung einer Ermittlung zu dem Schluss der Verfassungswidrigkeit der beurteilten Norm und behauptet im Einzelnen wie folgt: "Der Grundsatz des dynamischen Gleichgewichts, der eng verbunden ist mit dem für die Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen, finanziellen und vermögensrechtlichen Gleichgewichts im Verlauf der Zeit grundlegenden Prinzip der Haushaltskontinuität, […] kann auch zum Zweck des erweiterten Schutzes der Finanzlage der öffentlichen Hand angewendet werden, indem gestattet wird, die finanziellen Beziehungen bei Abkommen auch in Hinsicht auf die vergangenen Betriebsjahre angemessener umzugestalten" (Urteil r. 155 von 2015).Im Übrigen behauptete dieser Gerichtshof, wenn man einen anderen auf steuerrechtlichem Gebiet zwischenrangig eingeleiteten Fall untersucht, dass der Gesetzgeber rechtzeitig eingreifen muss, "um die verfassungsmäßige Auflage des Haushaltsgleichgewichts auch in dynamischer Hinsicht zu erfüllen (Urteile Nr. 40 von 2014,Nr. 266 von 2013,Nr. 250 von 2013,Nr. 213 von 2008,Nr. 384 von 1991eNr. 1 von 1966), […] dies eventuell auch, indem die erkannten Mängel der untersuchten Steuerregelung behoben werden" (Urteil Nr. 10 von 2015). Schließlich kann das Urteil Nr. 27 von 2018, ebenfalls auf wirtschaftlichem Gebiet interessieren. Im 7. Abschnitt (Eine Betrachtung über die Handhabung der Wirkungen: die Untersuchungsbefungnisse des Verfassungsgerichts) wird das Thema der Ermittlungsbefugnisse des Verfassungsgerichts untersucht, insbesondere in Bezug auf die Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit, ausgehend von der Voraussetzung, dass die Annahmeurteile tatsächlich "systemische" Rechtswirkungen erzeugen: daher erscheint es im höchsten Maße relevant, dass das Verfassungsrechtsorgan in Hinsicht auf die eventuell durch seine Urteile erzeugten Einwirkungen auf die Ordnung bewusste Entscheidungen aufnehmen kann. Der kritische Punkt ist, dass das Verfassungsgericht selten von seinen Ermittlungsbefugnissen Gebrauch macht (obwohl die vom Verfassungsgericht tatsächlich verwendbaren Hilfsmittel in den ergänzenden Normen besonders detailliert erläutert werden), was sich nicht nur, wie oben beschrieben in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht auswirkt, sondern auch auf dem Gebiet der Wissenschaft (vgl. Urteile Nr. 162 von 2014, Nr. 96 von 2015 und Nr. 84 von 2016). Ab dem 8. Abschnitt (Die Verschiebung des Stichtags: die Gründe, die der zeitlich Richtung Zukunft handhabenden Verfahrensweise zugrunde liegen) ist das zweite Kapitel der Arbeit den ein Prinzip ergänzenden Urteilen, den Urteilen zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit und den mahnenden Urteilen gewidmet. Im Allgemeineren ist dieser Abschnitt den Gründen gewidmet, die der zeitlich handhabenden Vorgehensweise, bei denen der zukünftige Zeitabschnitt hervortritt, zugrunde liegen: Es handelt sich um die Fälle, in denen das Verfassungsgericht nicht festlegt (oder nicht nur festlegt), die Rückwirkung der Verfassungswidrigkeitserklärung bzgl. der Vergangenheit einzuschränken, sondern (auch) entscheidet, einen Anschluss zum Gesetzgeber zu suchen, indem der Stichtag aufgeschoben wird. Weiter im Einzelnen nutzt das Verfassungsgericht einige Entscheidungsstrategien, um der Bildung der s. g. Gesetzeslücken vorzubeugen, die an sich der Kontinuität der staatlichen Funktionen wie auch der Stabilität der Rechtsverhältnisse, der positiven Tendenz der Finanzlage der öffentlichen Hand wie auch der öffentlichen Verwaltung schaden. Die Gründe, auf denen die besagte zeitlich handhabende Vorgehensweise aufbaut, sind ein weiteres Mal denen sehr ähnlich, die den Unvereinbarkeitserklärungen zugrunde liegen: die Gefahr, dass sich im Fall der Einführung eines die Verfassungswidrigkeit einer Norm ganz einfach erklärenden Urteils ein "Chaos" innerhalb der Rechtsordnung bildet. Im 9. Abschnitt (Die Mittel zur Vorverlegung des Stichtags: Die Urteile zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit) werden die Hauptmerkmale der ermittelten ab nicht erklärten Verfassungswidrigkeit dargelegt ("sentenze di incostituzionalità accertata ma non dichiarata") die den Entscheidungen der Unvereinbarkeitserklärungen erheblich ähneln, denn in beiden Fällen besteht der Mangel der Verfassungsmäßigkeit und der Gerichtshof mahnt gleichzeitig den Gesetzgeber zur (mehr oder weniger unverzüglichen) Handlung, um die Beseitigung der Verfassungswidrigkeit, die das Rechtssystem insgesamt gefährdet, zu beschleunigen. Der grundlegende Unterschied besteht in der Tatsache, dass im Fall der Unvereinbarkeitserklärungen, die Verfassungswidrigkeit einer Norm nicht nur ermittelt, sondern auch erklärt wird und dies eben in Form der Unvereinbarkeitserklärung (und also nicht der Verfassungswidrigkeitserklärung). In Abschnitt 9.1 (Die Aufschiebung des Stichtags: die ein Prinzip ergänzenden Urteile) werden die ein Prinzip ergänzenden Urteile ("sentenze additive di principio") ebenfalls in ihren Hauptmerkmalen zum Gegenstand der Untersuchung; diese gehören, wie von der neuesten Rechtslehre bestätigt zu einem ungeschriebenen, der Rechtsprechung entspringenden Prozessrecht, auf das erst kürzlich vom Gerichtshof zum Thema der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitserklärungen auch mit Bezugnahme auf ausdrücklich komparatistische Bezüge verwiesen wurde. Mittels dieser Art der Entscheidung erklärt das Verfassungsgericht zwar die Verfassungswidrigkeit einer Norm für den Teil, in welchem diese keine bestimmte Voraussicht oder Regelung enthält, stellt jedoch gleichzeitig einen Grundsatz auf, der prinzipiell vom Gesetzgeber ausgeführt werden muss (welcher je nach Fall mehr oder weniger Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Grundsatzes haben kann). Wie man sieht, ähnelt das besagte Entscheidungshilfsmittel in seiner Art den Unvereinbarkeitserklärungen, da diese eine synergetische Form der Zusammenarbeit zwischen den Organen Verfassungsgericht, Gesetzgeber und Richter mit sich bringen. Doch nicht nur das: Der Gesetzgeber wird außerdem dazu aufgerufen, die Wiederherstellung der verletzten Verfassungslegalität zu optimieren, so wie mit Bezug auf die zeitlich handhabende deutsche Praxis, denn das, was die Unvereinbarkeitserklärung auszeichnet, ist die Reformpflicht, die s.g. Nachbesserungspflicht. Im Fall einer legislativen Untätigkeit im Anschluss an die Aufnahme eines ein Prinzip ergänzenden Urteils muss die "juristische Ebene" aktiviert werden: in Wirklichkeit ist vor dem Eingriff des Legislativorgans immer eine gewisse Zusammenarbeit zwischen den Richtern und dem Verfassungsgericht notwendig: in diesem Sinne haben die ein Prinzip ergänzenden Urteile eine weitere Ähnlichkeit mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen. Den Urteilen der "reinen" Unvereinbarkeit ebenfalls sehr ähnlich sind die mit einer allgemeinen Beschlussformel ausgestatteten, ein Prinzip ergänzenden Urteile ("sentenze additive di principio dotate di un dispositivo generico"): in diesem Fall im Anschluss an die erfolgte Verfassungswidrigkeitserklärung, wenn es dem Gericht schwerfällt, im Anschluss an eine wissenschaftliche Auslegung des vom selben Verfassungsgericht erkannten Grundsatzes eine anzuwendende Norm zu bestimmen. Nach diesen Erläuterungen darf das Urteil Nr. 243 von 1993, das in dieser Doktorarbeit ausgiebig behandelt wird, nicht unberücksichtigt bleiben. Mit diesem Urteil erklärte das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit eines bestimmten Mechanismus, der vom Gesetzgeber im Rentensystems erkannt wurde, ohne jedoch mit der Aufnahme eines Verfassungswidrigkeitsurteils mit ex tunc-Wirkung fortzufahren. Die mit der Aufnahme eines Urteils der ganz einfachen Annahme verbundenen Folgen wären nämlich für die Staatskassen übermäßig belastend gewesen. Die Rechtswirkungen einer derartigen Verkündigung, die daher von der Rechtslehre akkurat als ein einen Mechanismus ergänzendes Urteil definiert wird, erwiesen sich als denen der deutschen Unvereinbarkeitsurteile vollkommen ähnlich, insbesondere in Bezug auf die Beziehung zum Gesetzgeber: Letzterer wird nicht nur dazu angerufen, zu handeln, um den festgestellten Legitimitätsmangel zu beseitigen, sondern wird auch aufgefordert, innerhalb einer präzisen Frist einzugreifen; die Festsetzung einer Frist ist nämlich einer der Aspekte, der die zeitlich handhabende Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen am stärksten auszeichnen. Ebenfalls von Bedeutung ist das Urteil Nr. 170 von 2014, das eben durch den allgemeinen Grundsatz ein Paradox innerhalb der Rechtsordnung erzeugte: Es wurde eine homosexuelle Ehe vorgesehen, obwohl die homosexuelle Ehe in Italien noch nicht legalisiert ist (man beachte im Übrigen, dass dasselbe Verfassungsgericht "BVerfG 1. Senat Beschluss vom 27. Mai 2008, 1 BvL 10/05" zitiert). Der Fall ergab sich aus einem von einem Ehepaar (bei dem eine Person, ihr Geschlecht verändert hatte) eingeleiteten Verfahren, um die Löschung der Eintragung "Beendigung der Rechtswirkungen des amtlichen Ehebundes" zu erwirken, die der Standesbeamte zusammen mit der Eintragung im Auftrag des Gerichts zur Berichtigung (von "männlich" in "weiblich") des Geschlechts des Ehemanns unter die Heiratsurkunde gesetzt hatte; das Verfassungsgericht befand, das Fehlen jeglicher Regelung des besagten Paars stelle eine Verletzung der unantastbaren Menschenrechte laut Art 2 ital. GG dar. Dennoch behauptete das Verfassungsgericht: "Die reductio adlegitimitatemdurch eine handhabende Verkündigung, welche die automatische Scheidung durch eine beantragte Scheidung ersetzt, ist nicht möglich, da dies gleichbedeutend mit einer Fortdauer des Ehebundes zwischen Personen desselben Geschlechts, im Widerspruch zu Art. 29 ital. GG wäre. Es wird also Aufgabe des Gesetzgebers sein, eine alternative (und von der Ehe verschiedene) Form einzuführen, die es den Ehepartnern ermöglicht, den Übergang von einem Zustand höchsten rechtlichen Schutzes zu einer auf dieser Ebene absolut unbestimmten Bedingung zu verhindern. Und der Gesetzgeber wird angerufen, diese Aufgabe mit höchster Eile zu erfüllen, um die erkannte Gesetzeswidrigkeit der untersuchten Regelung unter dem Gesichtspunkt des heutigen Rechtsschutzdefizits der betroffenen Personen zu überwinden". Schließlich ist das ein Prinzip ergänzende Urteil Nr. 278 von 2013 zur Anonymität der Mutter und das Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen, um seine Grundrechte zu schützen, von Bedeutung. Abschnitt 9.2 (Der Aufschub des Stichtags: die Appelle und die "Geisterhandhabung ", die diese mit sich bringen) schließlich ist den Mahnungsurteilen gewidmet, die, obwohl sie nicht in die Steuerung der Verfassungswidrigkeitserklärung eingreifen, dennoch einen Ausgleich zwischen Grundsätzen und Werten mit sich bringen, der "typischerweise" die Grundlage der zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile ist: Der Gesetzgeber wird im Bereich eines Unzulässigkeitsurteils oder eines ablehnenden Urteils aufgefordert, in Bezug auf eine bestimmte Gesetzesordnung zu handeln, um die Legalität wiederherzustellen, von der angenommen wird, dass sie tatsächlich verletzt wurde. In Bezug auf Mahnungen ist Abschnitt 9.3 (In Bezug auf gefestigte Appelle: die Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber angesichts des Beschlusses Nr. 207 von 2018) vollständig dem Fall Cappato gewidmet, einem wichtigen und bedeutenden juristischen Fall, der es gestattet, die Wechselbeziehungen zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber unter einer besonderen Lupe (auf dem Gebiet des Strafrechts) zu untersuchen. Zunächst scheint es relevant, die Sachlage zu erläutern: Der allgemein als DJ Fabo bekannte Fabiano Antoniani, der durch die Folgen eines Autounfalls 2014 querschnittsgelähmt und blind geworden war, bat Marco Cappato im Januar 2017, ihm zu helfen, die Schweiz zu erreichen, wo er die Euthanasie durch den sogenannten unterstützten Suizid beantragt hatte und am 27. Februar 2017 erhielt. Marco Cappato, dem bekannt war, dass auch die alleinige Hilfe bei der Beförderung in die Schweiz des Kranken, der darum bittet, nach italienischem Recht verboten ist, verklagte sich selbst bei seiner Rückkehr nach Italien. Gegen Marco Cappato wurde ein Verfahren eingeleitet, das später der Ausführung der Straftat nach gemäß Art. 580 ital. StGb als "Verleitung oder Hilfe zum Selbstmord" rubriziert wurde, nach dem "jeder, der Andere zum Selbstmord bringt oder sie in ihrem Suizidvorhaben bestärkt bzw. auf jedwede Weise dessen Ausführung erleichtert, wird, sofern der Selbstmord erfolgt mit fünf bis zwölf Jahren Haft bestraft". Die Prozessverhandlungen fanden am 8. November 2017, am 4. Und 13. Dezember 2017, am 17. Januar 2018 und am 14. Februar 2018 mit Verlesung des Beschlusses durch den Vorsitzenden des Geschworenengerichts Mailand statt, das die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Norm an das Verfassungsgericht verwies. Das Mailänder Gericht hatte zwei verfassungsrechtliche Legitimitätsfragen aufgeworfen: a) "dort, wo das Verhalten zur Hilfe zum Selbstmord statt des Verhaltens zur Verleitung zu Last gelegt wird und somit abgesehen von seinem Beitrag zur Entscheidung oder Bestärkung des Suizidvorhabens" wegen angenommenen Widerspruchs zu den Artikeln 2, 13, erster Absatz und 117 des ital. GG zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK, das in Rom, am 4. November 1950 unterzeichnet, ratifiziert und durch Gesetz Nr. 848 vom 4. August 1955 vollstreckbar wurde); b) "dort, wo das Verhalten der Erleichterung in der Ausführung des Selbstmords vorgesehen ist, das nicht auf den Weg der Entscheidungsfindung des Suizid-Anwärters einwirkt, mit einer Haftstrafe von 5 bis 10 [recte: 12] Jahren, ohne Unterschied zum Verhalten der Verleitung bestraft werden kann", wegen angenommenen Widerspruchs zu den Artikeln 3, 13, 25, zweiter Absatz, und 27, dritter Absatz, ital. GG. Das Verfassungsgericht bestätigte bei der Aufnahme des Beschlusses Nr. 207 von 2018 die Nicht-Unvereinbarkeit der Beschuldigung der Hilfe zum Selbstmord mit dem Grundgesetz; dennoch befand das Verfassungsgericht, spezifische Fälle zu erkennen, in denen das besagte Verbot fallen müsse. Es handele sich um völlig außergewöhnliche Situationen, und zwar solche, in denen die unterstützte Person sich selbst wie folgt identifiziere: (a) als an einer unheilbaren Krankheit leidend, die (b) körperliches und psychisches Leiden mit sich bringt, die von der Person als absolut nicht auszuhalten betrachtet werden, welche (c) durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehalten wird, aber (d) in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen. In allen anderen Fällen könnte sich der Sterbewille dank Anwendung des ital. Gesetz L. Nr. 219 von 2017 erfüllen, das als Normen zur aufgeklärten Einwilligung und Patientenverfügung) rubriziert ist und durch die Voraussichten des ital. Gesetzes Nr. 38 vom 15. März (Bestimmungen zur Gewährleistung des Zugangs zu Palliativpflege und Schmerztherapie) ergänzt wurde. Anschließend bestätigt das Verfassungsgericht bedeutungsvoll: "Dieses Gericht befindet im Übrigen, zumindest zu diesem Zeitpunkt, keine Abhilfe schaffen zu können gegen die erkannte Rechtsverletzung hinsichtlich der oben aufgeführten Grundsätze durch die bloße Ausweisung aus dem Anwendungsbereich der Strafverfügung jener Fälle, in denen die Hilfe gegenüber Personen geleistet wird, die sich in den gerade beschriebenen Zuständen befinden", denn "eine solche Lösung würde an sich die Leistung materieller Hilfe gegenüber von Patienten in diesen Zuständen, in einem ethisch-gesellschaftlich höchst empfindlichen Bereich, in welchem jeder mögliche Missbrauch mit Bestimmtheit auszuschließen ist, vollkommen ungeschützt lassen". Die besagte Regelung müsste anfangs dem Parlament anvertraut werden, da die normale Aufgabe dieses Gerichtshofs die Überprüfung der Vereinbarkeit der vom Gesetzgeber in Ausübung seines politischen Ermessensspielraums bereits vorgenommenen Entscheidungen mit den durch die Notwendigkeit der Beachtung der verfassungsrechtlichen Grundsätze und der Grundrechte der betroffenen Personen vorgeschriebenen Einschränkungen ist. Das Verfassungsgericht bestimmt also, "seine eigenen Befugnisse zur Steuerung des Verfassungsprozesses" zu nutzen und die nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmende Vorschrift beizubehalten, ohne jedoch deren Anwendung durch die Richter zu verfügen, in Anbetracht der Tatsache, dass die Wirksamkeit der zensierten Regelung im vorliegenden Fall angesichts "dessen besonderer Eigenschaften und wegen der Bedeutung der damit verbundenen Werte" nicht als erlaubt gelten könnte. Wie man bemerken kann, scheint die Ratio der Unvereinbarkeitserklärung in diesem Fall tatsächlich die Rolle des "steinernen Gastes" übernommen zu haben. Der Gerichtshof bestätigt somit: "Um zu verhindern, dass die Vorschrift in dem hier angefochtenen Teil in der Zwischenzeit angewendet werden kann, wobei dem Parlament dennoch die Möglichkeit gegeben ist, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, die grundsätzlich in seinem Ermessensspielraum bleiben – die Notwendigkeit, den Schutz der Patienten in den mit dieser Verkündigung angegebenen Einschränkungen zu gewährleisten, bleibt unangetastet – befindet der Gerichtshof somit auf andere Weise vorsorgen zu müssen, indem er also die Aufschiebung des laufenden Verfahrens verfügt und die Verhandlung zur neuen Diskussion der Verfassungsmäßigkeitsfragen für den 24. September 2019 anberaumt; in den anderen Verfahren dagegen obliegt es den Richtern, zu beurteilen, ob, angesichts der Angaben in dieser Verkündigung ähnliche Fragen zur Verfassungslegitimität der untersuchten Verfügungen als erheblich und nicht offensichtlich unbegründet anzunehmen sind, um die Anwendung derselben Verfügung in dem hier angefochtenen Teil zu vermeiden". Die besagte Verkündigung ist durch die nun sehr bekannte Beschlussformel, charakterisiert, welche die getroffene Erklärung der Verfassungswidrigkeit von Art. 580 ital. StGb nicht enthält. Darin heißt es: "Aus diesen Gründen wird die Behandlung der mit dem im Rubrum angegebenen Beschluss aufgeworfenen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit auf die öffentliche Verhandlung am 24. September 2019 verschoben". Es handelt sich nämlich um einen vorläufigen Beschluss, mit dem das Verfassungsgericht entschied, das Gerichtsverfahren aufzuschieben und die Verfassungswidrigkeit von Art. 580 ital. StGb auf die in derselben Verkündigung beschriebene Weise zu überprüfen. Die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen ähneln jedoch in Ratio und Aufbau der besprochenen Verkündigung, denn derselbe Verfassungsrichter Modugno verwies in Bezug auf Beschluss Nr. 207 von 2018 bei der öffentlichen Verhandlung am 24. September 2019 ausdrücklich auf die deutsche Rechtsprechung. In erster Linie tritt die "Anwendungssperre der verfassungswidrigen Norm" hervor; in zweiter Linie tritt die für den Gesetzgeber vorgesehenen Frist und der Verweis auf eine "faire und dialektische institutionelle Zusammenarbeit" hervor; in dritter Linie tritt der weite Ermessensspielraum, den das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber zur verfassungsgemäßen Gestaltung der Regelung gelassen hat, hervor. Wie in der Rechtslehre bestätigt, handele es sich um ein "gefestigter" Appell, ein Urteil zur ermittelten aber nicht erklärten ganz eigenen Verfassungswidrigkeit, eine italienische Unvereinbarkeitserklärung. Außerdem besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass das Gebiet, auf welchem die besagte Verkündigung eingriff, das Strafrecht ist, indem das Ermessen des Gesetzgebers erheblich bedeutend ist. Trotz der Absicht des Verfassungsgerichts handelte der Gesetzgeber nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, aus diesem Grund referierte das Verfassungsgericht in der am 25. Oktober 2019 veröffentlichten Pressemeldung, dass "der Gerichtshof in Erwartung eines unerlässlichen Eingriffs des Gesetzgebers die Nicht-Strafbarkeit der Beachtung der Verfahren, die in der Vorschrift zur aufgeklärten Einwilligung, zur Palliativpflege und zur kontinuierlichen tiefen Sedierung (Artikel 1 und 2 des ital. Gesetzes 219/2017) und der Überprüfung sowohl der erforderlichen Bedingungen als auch der Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission vorgesehen sind, unterstellt". Vor wenigen Tagen wurde das Urteil Nr. 242 von 2019 hinterlegt, mit dem das Verfassungsgericht die "Sage" Cappato "abschloss": aus zeitlichen Gründen konnte diese Verkündigung, die jedoch in Bezug auf die Beziehung zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber von erheblicher Bedeutung für diese Doktorarbeit ist, nicht untersucht werden. Das Verfassungsgericht entschied somit, die "Verfassungswidrigkeit von Art. 580 des ital. Strafgesetzbuchs dahingehend" zu erklären, "dass die Strafbarkeit dessen nicht ausgeschlossen wird, der mit der in den Artikeln 1 und 2 des ital. Gesetzes Nr. 2019 vom 22. Dezember 2017 (Normen zur aufgeklärten Einwilligung und Patientenverfügung)– d.h. in Bezug auf die Tatbestände vor der Veröffentlichung dieses Urteils im Amtsblatt der Republik mit gleichwertigen Vorgehensweisen wie in der Begründung – vorgesehenen Art und Weise die Ausführung des sich selbständig und frei gebildeten Suzidvorhabens einer durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehaltenen Person, die an einer unheilbaren Krankheit leidet, welche körperliche und psychische Leiden mit sich bringt, die von dieser als nicht auszuhalten angesehen werden, welche aber in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen, sofern diese Bedingungen und die Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes überprüft werden nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission erleichtert". Der Gesetzgeber, der zum Handeln im Anschluss an die erfolgte Aufschiebung der Rechtswirkungen des Urteils der "ermittelten" Verfassungswidrigkeit laut Beschluss Nr. 207 von 2018 aufgerufen wurde, scheint zusammen mit und vor allem durch seine Untätigkeit im Urteil Nr. 242 von 2019 in den Vordergrund zu treten. Das dritte Kapitel ist vollumfänglich der deutschen Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, deren wichtigste Vorteile und Problempunkte untersucht werden. Im 1. Abschnitt (Die Ratio eines Vergleichs zwischen der "alternativen Tenorierung" des BVerfG und der zeitlich handhabenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichts) wird versucht, die Gründe, auf denen das Interesse für die zeitlich handhabende deutsche Praxis beruht zu erklären. Erstens entspricht, wie weiter unten ausgeführt sowohl in der italienischen Ordnung wie auch in der deutschen die Verfassungswidrigkeit einer Norm faktisch seiner Ungültigkeit. Trotz dieser gemeinsamen Voraussetzung, eben in Hinsicht auf die Notwendigkeit, eine Steuerung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit der Verfassungswidrigerklärung vorzunehmen, sah der deutsche Gesetzgeber eine Änderung des BVerfGG vor, während dagegen, obwohl die Corte costituzionale in einigen Fällen befunden hatte, von der Rückwirkung der Annahmeurteile abzuweichen, das Verfassungssystem, wie im ersten und zweiten Kapitel zu zeigen versucht wurde, noch keine Form der Positivierung der Handhabung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit erfahren. Und dies trotz der kürzlichen Einführung von Urteil Nr. 10 von 2015 und Beschluss Nr. 207 von 2018: erstes enthält, wie bereits besprochen, einen ausdrücklichen Verweis auf die deutsche Praxis; zweiter dagegen verweist lediglich implizit auf den Aufbau und die Ratio der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen. Die besagten Entscheidungen werden aufgrund ihrer Bedeutung Untersuchungsgegenstand in Abschnitt 1.1. (Die Ratio des Vergleichs: zwei aktuelle Beispiele). In Abschnitt 1.2. (Die Problematik eines Vergleichs zwischen der italienischen und der deutschen Praxis) wird die Problematik bezüglich eines Vergleichs zwischen der italienischen und der deutschen Praxis hervorgehoben. In erster Linie tritt die verschiedene gesetzliche Regelung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung hervor; in zweiter Linie die ungleichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Verfassungsorganen (zu denen das Verfassungsgericht offensichtlich gehört). In diesem Abschnitt werden diese beiden Aspekte beleuchtet, wobei jedoch nicht zu vergessen ist, dass, wenn auch die Beziehung zwischen BVerfG und dem Gesetzgeber entschieden entspannter ist als in der italienischen Situation, werden in der deutschen Rechtslehre dennoch die Problematiken hervorgehoben, die ein eventuelles Nicht-Erfüllen des Gesetzgebers der Vorgabe des Verfassungsgerichts mit sich bringt; gleichzeitig weisen die Unvereinbarkeitserklärungen Elemente der Unklarheit auf, und zwar in Bezug auf die Möglichkeit, ihre juristischen Folgen sicher kennen zu können, da diese konkret von den Entscheidungen des BVerfG abhängen; aus diesem Grund ist dieser Entscheid zum Teil auch Gegenstand der Kritik durch die deutsche Rechtslehre. Im Übrigen, während in Bezug auf die italienische Praxis die Unvereinbarkeitserklärungen vor allem angesichts der "unvorhersehbaren" Folgen kritisiert werden, kann man gleichzeitig nicht übersehen, dass dieselbe Kritik (und nicht nur diese) in der deutschen Rechtslehre angeführt wird, in der auch einige Problempunkte in Bezug auf die Beziehung zwischen Gesetzgeber und BVerfG mit besonderem Verweis auf die zeitlich handhabende Praxis hervorgehoben werden. In Abschnitt 1.3. (Ziel des Vergleichs mit den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen) wird das Ziel des Vergleichs unterstrichen, das nicht nur in einer Überlegung zur hypothetischen Übertragung dieses Entscheidungstyps in die Sammlung der Entscheidungsmittel des Verfassungsgerichts ist, sondern auch in einer Überlegung zum Thema der "Einschränkung" der Rückwirkung besteht. Die nachfolgenden Abschnitte sind der Untersuchung der Norm gewidmet. Im 2. Abschnitt (Die Nichtigkeitslehre und die Theorie der Vernichtbarkeit) geht es auf rein theoretischer und allgemeiner Ebene um die Grundzüge der Nichtigkeitslehre und der Vernichtbarkeitstheorie. Abschnitt 2.1. ist vollumfänglich der Ipso-iure-Nichtigkeit gewidmet, die das Panorama der deutschen Rechtslehre seit den fünfziger Jahren beherrscht; es werden die juristischen Modelle untersucht, auf denen sie beruht und auf die Verfassungsnormen und das einfache Recht verwiesen, auf das sie aufbaut. Abschnitt 2.2. (Die Theorie der Nichtigkeit im Grundgesetz) ist den Verfassungsnormen gewidmet, welche die Grundlage der Nichtigkeitslehre darzustellen scheinen. Abschnitt 2.3. (Die Nichtigkeit des Verfassungsgesetzes und die Hauptquelle: §78 BVerfGG) ist der Untersuchung von § 78 BVerfGG gewidmet, wo es heißt, "Kommt das Bundesverfassungsgericht zu der Überzeugung, dass Bundesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder dem sonstigen Bundesrecht unvereinbar ist, so erklärt es das Gesetz für nichtig". Wie man sieht, bestätigt diese Verfügung die Nichtigkeit der für verfassungswidrige erklärten Norm und steht so im Widerspruch zur "bloßen" Erklärung der Unvereinbarkeit der verfassungswidrigen Norm. Abschnitt 2.4. (Die Gesichtspunkte der Flexibilisierung der Rechtswirkungen der Entscheidung angesichts der Ipso-iure-Nichtigkeit) ist den allerersten Versuchen des BVerfG gewidmet, eine Ausnahme vom Dogma der Nichtigkeit zu machen und sich auf dieser Weise dem zu nähern, was als "Anwendbarkeit des Rechts" definiert wurde. Abschnitt 2.5. ist vollumfänglich der Vernichtbarkeitstheorie des Gesetzes gewidmet; insbesondere werden im Verlauf desselben die theoretischen und gesetzlichen Grundlagen dieser These untersucht, die sich teilweise mit der Notwendigkeit der Überwindung der die Nichtigkeitserklärung charakterisierenden Problempunkten deckt, wobei die Bedeutung, die diese Theorie hinsichtlich der Unvereinbarkeitserklärungen annimmt zu berücksichtigen ist. Der 3. Abschnitt (Die Folgen der Nichtigkeitserklärung, §79 BVerfGG) ist der Untersuchung der Folgen (gegenüber Vergangenheit und Zukunft) der Verfassungswidrigerklärung gewidmet: Diese Analyse entwickelt sich angesichts einiger von einigen Autoren der deutschen Rechtslehre, darunter vor allen Kneser, Gusy und Ipsen vorgebrachten Thesen. Abschnitt 3.1. (Die Vorschläge zur Änderung der Rechtswirkungen der deutschen Nichtigkeitserklärung) ist, fast symmetrisch zum 2. Abschnitt des 2. Kapitels, der Untersuchung zweier bedeutender Versuche zur Änderung der Rechtswirkungen laut § 79, Abs. 1 BVerfGG (BT-Drs. V/3916) und (BT-Drs VI/388) gewidmet, die, obwohl nie verabschiedet zur Verbreitung einer möglichen Rechtfertigung der Theorie der Vernichtbarkeit der verfassungswidrigen Norm beigetragen haben. Nach einem Teil der Rechtslehre war der Grund für die mangelnde Änderung der Rechtswirkungen des Nichtigkeitsurteils laut §79 BVerfGG sehr einfach, denn jede Form der Kodifizierung würde die notwendige Handlungsflexibilität des BVerfG einschränken, welches im Übrigen durch den Gebrauch der Unvereinbarkeitserklärungen immer anwendbare Handlungen gefunden hat. In jedem Fall änderte der Gesetzgeber im Jahr 1970 durch das Vierte Gesetz zur Änderung des BVerfGG den §79 1. Abs. und den § 31 2. Abs., in denen die Möglichkeit vorgesehen ist, dass die verfassungswidrige Norm nicht nur nichtig erklärt wird, sondern auch unvereinbar. Der umfangreiche 4. Abschnitt (Die deutschen Unvereinbarkeitserklärungen) ist den deutschen Unvereinbarkeitserklärungen gewidmet, die unter mehreren Gesichtspunkten untersucht werden und in diesem Kapitel Hauptgegenstand der Studie sind. In Abschnitt 4.1. (Grundlage und Legitimation der Unvereinbarkeitserklärungen) werden die allgemeinen Gründe untersucht, die das BVerfG dazu führten, trotz der Vorgabe des § 78 BVerfGG einen von der Nichtigkeitserklärung verschiedenen Entscheidungstyp einzuführen. Der zu untersuchende Entscheidungstyp ist mit der Zeit nach einem Teil der Rechtslehre zu einer "Regel" geworden, denn §78 BVerfGG hätte (nach der Lehre Burkiczaks) ein primitives Wesen angenommen. Andererseits weist der Pragmatismus des BVerfG einige bedeutende Schwierigkeiten auf, wie hier hervorzuheben versucht wird: Erstens die der Erkennung einer juristisch-theoretischen Rechtfertigung des besprochenen Entscheidungstyps und zweitens das Problem der Beschreibung der Anwendungstopoi, in Anbetracht der Tatsache, dass die Anwendungskriterien der Unvereinbarkeitserklärungen oft Überlagerungen aufweisen. In Abschnitt 4.2. (§ 79 1. Abs. des BVerfGG und § 31, 2. Abs. BVerfGG: die Revolution des Vierten Gesetzes zur Änderung des BVerfGG) wird das Thema der Revolution des Vierten Gesetzes zur Änderung des BVerfGG in Angriff genommen, das §79 1. Abs. des BVerfGG und § 31 2. Abs. BVerfGG änderte und die Möglichkeit einfügte, die Norm für unvereinbar zu erklären. Während in Abschnitt 4.3. (Der § 31 des BVerfGG) eben § 31 des BVerfGG, untersucht wird, befasst sich Abschnitt 4.4. (Der § 35 des BVerfGG) mit § 35 des BVerfGG, welcher nicht nur die Grundlage der Fortgeltungsanordnung der unvereinbaren Norm, sondern auch die möglichen Formen zu deren Vollstreckung begründet. Gerade wegen der "pragmatischen" Natur der Unvereinbarkeitserklärungen ist es schwierig, die Anwendungstopoi dieses Entscheidungsmittels zu erkennen; nicht ohne Grund wird in der maßgeblichen Rechtslehre auf eine pragmatische, flexible und nicht dogmatische zeitlich handhabende Praxis verwiesen, die im 5. Abschnitt (Das Problem der Erkennung einer Kasuistik der Unvereinbarkeitserklärungen: die pragmatische, flexible und nicht dogmatische Praxis) behandelt wird. Ganz allgemein werden Unvereinbarkeitserklärungen in folgenden Fällen angewendet: a) wenn der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, um den Mangel an Verfassungsmäßigkeit zu beseitigen, für gewöhnlich, wenn der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird, da dem Gesetzgeber ein großer Ermessensspielraum zukommt, um die verletzte Legalität wiederherzustellen. In diesem Fall ist es der Schutz der Ermessenssphäre des Gesetzgebers der zur Grundlage der Beurteilung (oder wenn man will der Abwägung) der juristischen Folgen der Verfassungswidrigerklärung wird. Hinsichtlich der Beziehung zum Gesetzgeber wird in der Rechtslehre eine Form der spezifischen Koordinierung zwischen BVerfG und Gesetzgeber bezeichnet, in Anbetracht der Tatsache, dass die Unvereinbarkeitserklärung den Ermessensspielraum des Gesetzgebers in Hinsicht auf den Zeitraum zwischen der Erklärung der Unvereinbarkeit und der Einführung der neuen Gesetzesverordnung schützt. b) wenn ein Übergang von der verfassungswidrigen Lage zur verfassungsmäßigen Situation im Gemeininteresse notwendig ist. Im Wesentlichen erhält dieser Anwendungsbereich in dem Fall Bedeutung, wo die Aufnahme einer Verfassungswidrigerklärung die Verfassungswidrigkeit innerhalb der Rechtsordnung noch verschlimmern würde. In diesem Sinne tritt die "Chaos-Theorie" hervor, die im Übrigen an die Verletzung der Artt. 33. 1. Abs., 2. Abs., 3. Abs. und 21 1. Abs. GG anknüpft. Während man die Einwendung der möglichen Unbestimmtheit der s.g. Anwendungstopoi der Unvereinbarkeitserklärungen eben wegen des Fehlens einer umfassenden Gesetzesgrundlage, die in Abschnitt 5.1. (Gibt es einen Numerus clausus der Anwendungsfälle der Unvereinbarkeitserklärungen?) angesprochen wird, im Hinterkopf behält, wird im 6. Abschnitt (Die Unterkategorien der Unvereinbarkeitserklärungen) auf die notwendige Unterscheidung zwischen den Unvereinbarkeitsentscheidungen und den s.g. Appellentscheidungen hingewiesen, um dann im Verlauf von Abschnitt 6.1. (Das "reine" Unvereinbarkeitserklärung) zur Untersuchung der Hauptmerkmale der reinen (oder schlichten) Unvereinbarkeitserklärung überzugehen, die sich vor allem durch eine Reformpflicht (mit dem Ziel der Garantie der freien Ausübung durch den Gesetzgeber seines Werks zur Beseitigung des vom BVerfG entschiedenen Legitimitätsmangels) und durch die s.g. Anwendungssperre des für verfassungswidrig erklärten Gesetzes charakterisiert, wie im Übrigen in der allerersten Unvereinbarkeitsentscheidungen, BVerfGE 28, 227 (Steuerprivilegierung Landwirte) vorgesehen war. Abschnitt 6.2. (Die Unvereinbarkeitserklärung und die s.g. weitere Anwendbarkeit des für unvereinbar erklärten Gesetzes) ist der Untersuchung des Aufbaus der vom BVerfG verfügten Anordnung der Anwendung des für unvereinbar erklärten Gesetzes: wie in diesem Abschnitt gezeigt wird, betrachtet die Rechtslehre das Mittel der Fortgeltungsanordnung als eine Art "Ebene" des "reinen" Unvereinbarkeitsurteils; gleichzeitig wird deren so verschiedenartiger Aufbau untersucht. In diesem Sinn wird auf die vorläufige Weitergeltungsanordnung und die endgültige Weitergeltungsanordnung verwiesen. Die Fortgeltungsanordnung wird auch in Abschnitt 6.2.1. untersucht, wo die gesetzliche Grundlage der Fortgeltungsanordnung zum Analyseobjekt wird; gleichzeitig erfolgt eine Überlegung zur Möglichkeit, die Voraussicht der zeitlich beschränkten Anwendung des für unvereinbar erklärten Gesetzes mit der Normenhierarchie zu vereinen. Die Lösung scheint in dem vom BVerfG verspürten Bedürfnis, die verfassungsfernere Lösung auszuschließen zu liegen. In Abschnitt 6.2.2. (Die in der Motivation der Unvereinbarkeitserklärungen liegende Schwierigkeit, vor allem in Bezug auf die mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Erklärungen) wird der Problempunkt der schwierigen Erkennung der Folgen, die sich aus den Unvereinbarkeitsurteilen ergeben können, behandelt, und insbesondere im Fall der mit Anordnung der s.g. weiteren Anwendbarkeit, verbundenen Entscheidungen, in Anbetracht der Tatsache, dass das BVerfG die Folgen der Unvereinbarkeitsentscheidungen offen lässt. In Abschnitt 6.3. (Die mit einer Übergangsregelung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen) werden dagegen die mit einer vom selben BVerfG bestimmten Übergangsregelung verbundenen Unvereinbarkeitsentscheidungen analysiert. Die besagten Übergangsregelungen bestehen auch unabhängig von der Anwendung der Unvereinbarkeitserklärungen, denn diese können an Nichtigkeitserklärungen gebunden sein: Man denke beispielsweise an die Entscheidungen BVerfGE 1, 39 – Schwangerschaftsabbruch 1 und BVerfGE 88, 203 – Schwangerschaftsabbruch II. Wie weiter unten gezeigt, übernehmen die Übergangsregelungen, wenn sie in Begleitung der Unvereinbarkeitserklärungen beschlossen werden, die Rolle der "Entscheidungsgrundlage", und zwar deshalb, weil die Übergangsregelung keinen unabhängigen Entscheidungstyp darstellt. Der 7. Abschnitt (Die Anwendungsgebiete der Unvereinbarkeitserklärungen) besteht aus mehreren Unterabschnitten und beschäftigt sich mit Überlegungen zu den Anwendungsgebieten der deutschen Unvereinbarkeitserklärungen, die vor allem in Bezug auf die italienische Praxis von besonderem Interesse sind. Wie weiter unten gezeigt, basieren die Unvereinbarkeitserklärungen auf denselben Gründen wie die vom Verfassungsgericht entwickelte umfangreiche Sammlung an Entscheidungsmitteln, d.h. zum Beispiel die Urteile mit verschobener Verfassungswidrigkeit, die ein Prinzip ergänzenden Urteile und die Urteile zur ermittelten aber nicht erklärten Verfassungswidrigkeit. Erstens ist der Anwendungstopos der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, zu berücksichtigen, der in Abschnitt 7.1. (Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Schutz des Ermessensspielraums des Gesetzgebers) ausgehend von der ersten "offensichtlichen" Entscheidung mit Verzicht auf die Anwendung der Nichtigkeitserklärung BVerfGE 22, 349 (361-362) – Waisenrente und Wartezeit – untersucht wird. Das Ziel, die Optimierung der Beseitigung des Mangels an Verfassungsmäßigkeit zu gewährleisten, vereint sich im Fall der Verletzung des – in Art. 3 GG dargelegten Gleichheitsgrundsatzes – mit dem Schutz des Ermessensspielraums des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 17, 148; BVerfGE 93, 386; BVerfGE 71, 39; BVerfGE 105, 73; siehe schließlich auch das Urteil zum dritten Geschlecht vom 10. Oktober 2017). Während in Abschnitt 7.1.1. (Die Einführung der Nichtigerklärung im Fall der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) die (außergewöhnlichen) Gründe behandelt werden, aufgrund derer das BVerfG verfügt, die Nichtigerklärung anzuwenden, obwohl ein Gleichheitsgrundsatz verletzt wurde, beschäftigt sich Abschnitt 7.2. (Die s.g. Chaos-Theorie) mit der Theorie, die auch als "Argument der juristischen Folgen" bezeichnet wird: Dieses Argument liegt, wie man im Verlauf dieses Kapitels sieht, dem Verzicht auf die Anwendung der Nichtigerklärung zugrunde, d.h. die Gefahr eines noch "verfassungsferneren Zustands bei Nichtigerklärung" (vgl. BVerfGE 37, 217; BVerfGE 33, 303; BVerfGE 132, 134). Es ist interessant zu bemerken, dass dieser Anwendungstopos im Bedürfnis, die Rechtssicherheit und den Rechtsstaat zu gewährleisten, substanziiert werden kann; weiter könnte das BVerfG nicht nur gesellschaftliche, sondern auch durch das Grundgesetz gewährleistete Grundrechte schützen wollen. Wegen der Bedeutung der Kategorie der Rechtssicherheit in der Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen ist Abschnitt 7.2.1. (Rechtssicherheit . Eine elastische Kategorie) einer Untersuchung der Beziehung zwischen diesem juristischen "Gut" und der zeitlich handhabenden Praxis des BVerfG gewidmet; in Abschnitt 7.2.2. (Der Schutz des Gemeinwohls und die mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen) wird eine Überlegung zur Beziehung zwischen den mit Fortgeltungsanordnung verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen und der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit zum Schutz des Gemeinwohls entwickelt (vgl. BVerfGE 91, 186; BVerfGE 198, 190; BVerfGE 109, 190); der nächste Abschnitt 7.3. (BVerfG und Strafrecht) behandelt die Verwendung der Unvereinbarkeitserklärungen (insbesondere der mit Fortgeltungsanordnung verbundenen) durch das BVerfG auf dem Gebiet des Strafrechts. Dieser Abschnitt ist für italienische Forscher besonders interessant, nicht nur angesichts des weiten Ermessensspielraums, der dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Strafrechts zukommt, sondern auch angesichts der Aufnahme des kürzlichen Beschlusses Nr. 208 von 2017, der im späteren Verlauf seine "Folge" in Urteil Nr. 242 von 2019 fand (vgl. BVerfGE 109, 190; die Verkündigung zur Sicherungsverwahrung vom 4. Mai 2011, oder weiter die Entscheidung vom 20. April 2016 zum Thema Bundeskriminalamtgesetz). Wie man sehen wird, scheinen der Gesetzgeber und das BVerfG auf dem Gebiet des Strafrechts zwischen den Vorgaben der Beachtung des legislativen Ermessens und der erfolgten Unvereinbarkeitserklärung der nicht mit der Verfassung zu vereinbarenden Strafnorm zu "dialogisieren". Abschnitt 7.4. (Der Topos der Finanz- und Haushaltsplanung) ist der zwischen der Annahme der Unvereinbarkeitserklärung, seiner zeitlichen Wirkung und der Notwendigkeit zum Schutz des Staatshaushalts bestehenden Beziehung gewidmet. Zu diesem Zweck darf man die Tatsache nicht vergessen, dass die Weitergeltungsanordnung eine ausreichende juristische Grundlage ist, um die Zahlung der Steuern von den Bürgern zu fordern und dass diese gleichzeitig ein mögliches Mittel darstellt, um das Auftreten einer unsicheren Rechtssituation zu verhindern, da die Steuereinnahmen des Bundes oder der Länder verloren gehen könnten (vgl. BVerfGE 138, 136; Urteil vom 15. Januar 2019 2 BvL 1/09). Der Abschnitt 7.5. (Die Unvereinbarkeitserklärungen gegenüber der legislativen Unterlassung) behandelt die Beziehung zwischen der Unterlassung des Gesetzgebers und dem Verzicht auf die Nichtigkeitserklärung einer Norm. Es handelt sich im Wesentlichen um ein vollkommen primitives – und problematisches – Kriterium der Anwendung der Unvereinbarkeitserklärungen, wie es auch die Kategorie hinsichtlich des Ermessens des Gesetzgebers ist, dessen Hauptmerkmale in Abschnitt 7.6. (Ein primitives Kriterium: der Ermessensspielraum des Gesetzgebers) untersucht werden. Im 8. Abschnitt (Die Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen: Eine allgemeine Übersicht) werden die Folgen analysiert, die ganz allgemein die Anwendung der Unvereinbarkeitserklärung betreffen, wobei jedoch zu unterstreichen ist, dass die Folgen je nach der "konkreten" Praxis, die dasselbe BVerfG befindet, Änderungen unterliegen können. Die Auswirkungen der Unvereinbarkeitserklärung haben keine "klare Linie". Ganz allgemein folgt der Anwendung einer Unvereinbarkeitserklärung die Pflicht des Gesetzgebers, den Mangel an Verfassungsmäßigkeit zu beseitigen und die Pflicht der Richter, die Vorgabe des Gerichts in Bezug auf die für unvereinbar erklärte Norm zu befolgen. In Bezug auf die Beziehung zwischen BVerfG und Gesetzgeber wird in Abschnitt 8.1. (Die aus der Pflicht zur Reform der unvereinbaren Norm, der s.g. Nachbesserungspflicht entstehenden Folgen) die Reformpflicht des Gesetzgebers untersucht und deren ex tunc- bzw. ex nunc-Wirkung je nachdem, wie das Bundesverfassungsgericht von Fall zu Fall entscheidet. In diesem Abschnitt wird versucht, auch die Natur und das Gebundensein an die Frist zu untersuchen, einem nicht ganz unbekannten Instrument im Bereich des italienischen Verfassungsrechts. Obwohl der Deutsche Bundestag häufig innerhalb der vom BVerfG, vorgesehenen Frist eingreift, gibt es doch auch Fälle, in denen der Gesetzgeber nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums gehandelt hat (vgl. BVerfGE 99, 300; und das Urteil zur Erbschaftssteuer vom 17. Dezember 2014). In Bezug auf Problematiken hinsichtlich der Untätigkeit des Gesetzgebers kommt man nicht umhin, das in der übermäßigen zeitlichen Verlängerung der Anwendungssperre liegende Risiko zu betrachten (vgl. BVerfGE 82, 136). In Hinsicht auf die anderen Verfassungsorgane hat die Rechtslehre im Fall von legislativer Untätigkeit zwei verschiedene Möglichkeiten zum "Sperren" des verfassungswidrigen Zustands erkannt: Eingriff der Gerichte, die dazu aufgerufen sind, verfassungsmäßig zu entscheiden und Eingriff desselben BVerfG in "Einzelfall" gemäß § 35 des BVerfGG. Hinzu kommt, wie man weiter unten sieht, dass es schwierig ist, die Nichtigkeit der für unvereinbar erklärten Norm bei Untätigkeit des Gesetzgebers vorauszusehen. In jedem Fall sind die Probleme hinsichtlich des mangelnden Nachkommens der Nachbesserungspflicht eher theoretischer Art, wenn man die bestehende gute Zusammenarbeit zwischen Gesetzgeber (Richtern) und BVerfG bei der Umsetzung der zeitlich handhabenden Praxis bedenkt. In Abschnitt 8.2. (Die spezifischen Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen) werden die spezifischen juristischen Folgen der Unvereinbarkeitserklärungen untersucht, wobei vor allem die "reinen" und die mit weiterer Anwendbarkeit verbundenen Unvereinbarkeitserklärungen betrachtet werden. Der 9. Abschnitt (Der Zeitfaktor der Unvereinbarkeitserklärungen: ein flexibles Entscheidungsmittel) widmet sich der zeitlichen Orientierung, welche die Rechtswirkungen der Unvereinbarkeitsurteile annehmen können, und zwar ex tunc- oder ex nunc-Wirkung, je nach der ihrerseits von der Reformpflicht des Gesetzgebers angenommenen zeitlichen Orientierung. Die mit der bloßen ex nunc-Wirkung der Unvereinbarkeitserklärungen verbundenen Problematiken, die in den Bereichen zur Beurteilung der konkreten Normenkontrolle und der Verfassungsbeschwerde am deutlichsten hervortreten, sind für das italienische Verfassungsrecht besonders interessant, in Anbetracht der Tatsache, dass dieses weitgehend durch die Inzidentalität des Systems charakterisiert ist, das durch die Unterbrechung des Inzidentalitätszusammenhangs stark beeinträchtigt würde. Die gleichen Problematiken scheinen sich laut der deutschen Rechtslehre in Bezug auf die beiden eben angeführten deutschen Urteilstypen zu stellen; ein deutliches Beispiel ist das in diesem Abschnitt untersuchte Urteil, die Entscheidung vom 10. April 2018 – 1 BvL 11/14. Angesichts der Ausführungen im ersten, zweiten und dritten Kapitel werden im letzten die Schlüsse dieser Doktorarbeit gezogen und versucht einen roten Faden zwischen der zeitlich handhabenden Rechtsprechung des ital. Verfassungsgerichts und der des BVerfG zu finden, und zwar anhand der Untersuchung einiger Aspekte, die das heutige Verfassungsrecht zu "modellieren" scheinen und deren korrekte Funktionsweise dadurch beeinflussen. Die abschließenden Betrachtungen (4. Kapitel) drehen sich um die Beziehung zwischen Verfassungsgerichtshof und Gesetzgeber der italienischen Praxis einerseits und der deutschen andererseits (1. Abschnitt), um die Beachtung des legislativen Ermessens in der italienischen Praxis einerseits und der deutschen andererseits (2. Abschnitt) und um die Notwendigkeit, "übermäßige Folgen" zu verhindern, sowohl in der italienischen als auch in der deutschen Praxis (3. Abschnitt). Weiter angesichts der deutschen Praxis, die sich auf den Schutz der Grundrechte aber weitgehend auch der Rechtsordnung insgesamt zu konzentrieren scheint, wird versucht, über eine mögliche neue Theorie der "Verfassungsfestigkeit" des Rechtssystems nachzudenken (4. Abschnitt - Eine neue Theorie der "Verfassungsfestigkeit" des Rechtssystems? Überlegungen zur deutschen Praxis). Nach dieser Klarstellung kommt man zur Endaussage dieser Doktorarbeit, die mit dem 5. Abschnitt (Reformbedarf der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile. Auf welche Weise?) schließt: Es ist unbestreitbar, dass die Unumgänglichkeit der Rückwirkung den verfassungsrechtlichen (materiellen) Problematiken zugrunde liegt. Die deutsche Praxis der Unvereinbarkeitserklärungen beeinflusst das Verfassungsrecht unter mehreren Gesichtspunkten. Erstens in Hinsicht auf die Verbindung zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan. Eine Bestimmung des zeitlichen Elements der Rechtswirkungen der Entscheidungen der koordinierten Verfassungswidrigkeit gestattet es dem Gerichtshof, die Grenzen des Ermessensspielraums des Gesetzgebers zu ziehen. Daher die Bedeutung der Frist zur Eingrenzung der gesetzgebenden Gewalt innerhalb der verfassungsrechtlichen Trasse, um eine gemeinsame Beseitigung des Mangels an Verfassungsmäßigkeit zu fördern. Im Gegenfall muss das italienische Verfassungsgericht "alles alleine machen". Wie bereits angemerkt, sind die Schwierigkeiten zu berücksichtigen, die beispielsweise die mangelnde Reform des Strafgesetzbuchs von 1930 mit sich bringt, das unter anderem zu einem "unsystematischen und ungenauen" wie auch nicht in den Werterahmen der Verfassungsurkunde passendes Strafsystem geworden ist. Von erheblicher Bedeutung ist in dieser Hinsicht die kürzliche Pressemitteilung in Bezug auf die endgültige Entscheidung in der "Cappato-Sage", die auf der offiziellen Website des Verfassungsgerichts am 25. September 2019 veröffentlicht und durch das entsprechende nachfolgende Urteil Nr. 242 von 2019 bestätigt und in dieser Studie bereit ausgiebig behandelt wurde. Aufgrund seiner Relevanz wird hier der Text der Mitteilung vollumfänglich wiedergegeben: "Das Verfassungsgericht hat sich zur Urteilsfindung zurückgezogen, um die vom Mailänder Geschworenengericht zu Artikel 580 des Strafgesetzbuchs aufgeworfenen Fragen zur Strafbarkeit der Hilfe zum Selbstmord gegenüber einer Person, die entschlossen ist, ihrem Leben ein Ende zu setzen, zu untersuchen. In Erwartung der Urteilshinterlegung lässt die Presseabteilung wissen, dass der Gerichtshof eine Person, welche die Ausführung des selbständig und frei gebildeten Suizidvorhabens eines durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben gehaltenen Patienten, der an einer unheilbaren Krankheit leidet, welche körperliche und psychische Leiden mit sich bringt, die von diesem als nicht auszuhalten angesehen werden, welcher aber in der Lage ist, Entscheidungen frei und bewusst zu treffen, erleichtert, unter bestimmten Bedingungen für nicht strafbar laut Artikel 580 des Strafgesetzbuchs hält. In Erwartung eines unerlässlichen Eingriffs des Gesetzgebers hat das Verfassungsgericht die Nicht-Strafbarkeit der Beachtung der Verfahren, die in der Vorschrift zur aufgeklärten Einwilligung, zur Palliativpflege und zur kontinuierlichen tiefen Sedierung (Artikel 1 und 2 des ital. Gesetzes 219/2017) und der Überprüfung sowohl der erforderlichen Bedingungen als auch der Ausführungsverfahren durch eine öffentliche Einrichtung des staatlichen Gesundheitsdienstes nach Anhörung des Bescheids des örtlich zuständigen Ethik-Kommission vorgesehen sind, unterstellt. Der Gerichtshof unterstreicht, dass die Festlegung dieser spezifischen Bedingungen und Verfahrensweisen, die aus bereits in der Ordnung vorhandenen Normen abgeleitet werden, notwendig wurde, um die Risiken des Missbrauchs gegenüber besonders schwachen Personen zu verhindern, wie bereits in Beschluss 207 von 2018 hervorgehoben. Gegenüber den bereits umgesetzten Verhalten wird das Gericht das Bestehen äquivalenter materieller Bedingungen zu den oben angeführten beurteilen". Wie man beim einfache Lesen der Mitteilung erahnen kann, war es Absicht des Verfassungsgerichts, bei der Erklärung der Nicht-Strafbarkeit der Person, die unter bestimmten Bedingungen die Ausführung des Suizidvorhabens erleichtert (es handelt sich um die in Beschluss Nr. 207 von 2018 festgelegten Bedingungen), den Gesetzgeber aufzufordern, der erneut auf dem Gebiet des Lebensendes durch eine eigene Regelung eingreifen soll: Zweck des Beschlusses Nr. 207 von 2018 war gerade die zeitliche Verschiebung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung, um "vor allem dem Parlament zu gestatten, durch eine angemessene Regelung einzugreifen". Und wie man sieht, befand das Verfassungsgericht, gegenüber der fehlenden gesetzgebenden Handlung in der Rechtsordnung eine Form des Schutzes der Einzelnen durch Anwendung der bestehenden Bestimmungen zum Lebensende zu erkennen: Daher die (offensichtliche) Bedeutung, die dem Thema der Abstimmung zwischen Verfassungsgericht und Legislativorgan zukommt. Der Fall Cappato bestätigt die Idee, dass die Zusammenarbeit zwischen Gerichtshof und Parlament, sich eben in Richtung einer möglichen Einführung der Trennung zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung und dem der Erklärung der Verfassungswidrigkeit bewegen könnte, ohne den Inzidentalitätszusammenhang zu opfern. In diesem Sinn treten die Unvereinbarkeitsentscheidungen hervor, bei denen der Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, den Mangel an Verfassungsmäßigkeit mit Rückwirkung zu "bereinigen", sodass ein solches Modell funktionieren kann; dennoch ist es notwendig, der Abstimmung zwischen Gerichtshof und Parlament – wenn möglich – einen bestimmten Grad juristischer Gebundenheit zu verleihen. Anhand der deutschen Praxis und in Hinsicht auf das (entschieden kreative) zu formulierende Gesetz könnte eine bedeutende Verfassungsreform, in dieser Richtung vom Verfassungsgesetzgeber in Betracht gezogen werden (auch in diesem Fall unter Voraussicht der Rückwirkung im vorgelegten Verfahren). Wie man sehen konnte, sind die Entscheidungen des BVerfG gesetzeskräftig und bindend für alle Verfassungsorgane; sicher ist diese Grundlage in erster Instanz vorgesehen und sicher beruht auch die Pflicht des deutschen Gesetzgebers zur Beachtung der Entscheidung des BVerfG theoretisch auf Verfassungsgesetzen: dennoch wäre es vielleicht nützlich, die Vorgaben des Art. 136 2. Abs. ital. GG aufzuwerten, der, wenn auch in Bezug auf eine Beurteilung der Nützlichkeit des Eingriffs durch die Kammern und die betroffenen Regionalversammlungen doch "eine ausdrückliche und dynamische Verbindlichkeit […] der Legislativfolgen" darzustellen scheint. Eine mögliche Festigung der Verbindung zum Gesetzgeber könnte also durch eine Verfassungsreform umgesetzt werden, und zwar insbesondere durch die Änderung von Art. 132 2. Abs. ital. GG. Auf diese Weise würde die Möglichkeit des Verfassungsgerichts zur Festlegung einer Frist für den Gesetzgeber gerechtfertigt, ein Verfahren, das im Übrigen in unserem Verfassungssystem sicher nicht unbekannt ist, wie man sehen konnte. Sollte das Verfassungsgericht aufgrund verfassungsrechtlicher Bedürfnisse befinden, auf eine Form der Modellierung der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit und damit einer zeitlichen Verschiebung der Wirksamkeit der Verfassungswidrigerklärung durch eine Rückwirkungsklausel nicht verzichten zu können, dann gäbe es zwei mögliche Lösungen, die in Bezug auf ihre konkrete (aber eventuelle) "leichte" Umsetzbarkeit in absteigender Reihenfolge erläutert werden, im Bewusstsein jedoch, dass die Annahme einer der drei Vorschläge erhebliche Schwierigkeiten aufweist, sodass es vielleicht ratsam wäre, dass der Gesetzgeber sie alle untersucht und so dem Gerichtshof Spielraum lässt, durch eine Abwägung nach Feststellung einer elastischen Regelung der Rechtswirkungen zu handeln. Es ist jedoch sicher, dass die zuerst umrissene Lösung in jedem Fall die zu sein scheint, die am ehesten einer "Rückkehr zum Ursprung" des Verfassungsrechts entspricht, einschließlich der für das österreichische Verfassungsrecht im Bereich der ex nunc-Wirkung so typischen "Umfassungsprämie", die es ermöglicht, gleichzeitig sowohl den Einzelfall als auch die Ordnung insgesamt zu schützen. a) angesichts einer angemessenen Ermittlung könnte das Verfassungsgericht die Rechtswirkung der Verfassungswidrigerklärung auf Grundlage einer strengen Reglementierung aller an die Folgen der Einschränkung oder "Aussetzung" der mit der Rückwirkung verbundenen Aspekte und der Fälle, in denen eine derartige relevante und bedeutende Ausnahme in vollkommen außergewöhnlicher Weise erfolgen könnte, in der Zeit verschieben (wie es in Bezug auf die deutsche Praxis nicht geschehen ist), ebenfalls nach einer "kelsenschen Orientierung" der Reform des Artikels 30 3. Abs. ital. GG. In diesem Sinn tritt das Gesetzesdekret d.d.l. Lanzillotta hervor, wo befunden wurde, zu einer "schlichten" Reglementierung jener Fälle überzugehen, in denen der Gerichtshof eine Modulation der Rechtswirkungen im Verlauf der Zeit legitimerweise hätte tätigen können. In Art. 1 des Gesetzesentwurfs A.S. 1952 war vorgesehen, "c)im dritten Absatz des Artikels 30 werden am Ende folgende Worte hinzugefügt: ", außer falls der Gerichtshof eine andere Handhabung der Wirksamkeit im Verlauf der Zeit derselben Entscheidung zum Schutz anderer Verfassungsgrundsätze verfügt". Die "allgemeine" Formulierung ähnelt dem ersten Änderungsvorschlag für § 79 des BVerfGG: Die Ausdehnung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigerklärung war in beiden Fällen vorgesehen, in denen wie hervorzuheben ist, das deutsche und das italienische Verfassungsgericht "freie Hand" gehabt hätten. Vielleicht könnte man aber in Hinsicht auf die gemeinsame Trendlinie bemerken, dass Grundlage einer eventuellen Positivierung der zeitlichen Handhabung der Rechtswirkungen der Verfassungswidrigkeitssprüche eine übermäßige Versteifung der Fälle, welche die Verfassungsgerichte zur Abweichung von der Rückwirkung der Verfassungswidrigerklärung legitimieren würden, sein könnte. b) man könnte – mit der angemessenen Vorsicht und im Bewusstsein der erheblichen Problematik, die diese aufweist – eine dritte Lösung von anderer Art erfinden, die von einer ganz einfachen bloßen ex nunc,-Wirkung geprägt und von der Zusammenarbeit des Gesetzgebers und der Gerichte begleitet wäre (grundsätzlich nach dem Vorbild jener Unvereinbarkeitsentscheidungen, die keine "reinen" Unvereinbarkeitsentscheidungen sind). Eine solche Hypothese und extreme Lösung könnte von der Betrachtung ausgehen, dass die Rettung allein des vorgelegten Verfahrens vor der gesetzlichen Priorität den Gleichheitsgrundsatz (und auch den damit verbundenen Grundsatz des Rechts auf Verteidigung) verletze. Abgesehen von der Vorliebe für das erste vorgeschlagene Modell könnte es sich vielleicht auch auf Grundlage einer elastischen Reform der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile als nützlich erweisen, dem Verfassungsgericht die Wahl des verfassungsrechtlich zwingenden Wegs – Auswegs – dem, welcher der geringsten Qual am nächsten kommt, zu überlassen, wobei alle Möglichkeiten sorgfältig abzuwägen sind, wenn man bedenkt, dass in der Tat im Fall a) einer "ungeregelten" Modulation ohne juristische Grundlage, b) der Vorgabe einer Modulation unter Beachtung des Grundsatzes der Rückwirkung nur im vorgelegten Verfahren und c) einer ganz einfachen Modulation ohne Beachtung des Rückwirkungsprinzips, man in jedem Fall einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes oder des Grundsatzes des Rechts auf Verteidigung (oder beider) beiwohnt. Sicher ist es nicht einfach, eine angemessene Änderung der Regelung der Rechtswirkungen der Annahmeurteile in Anlehnung an das deutsche Modell vorzusehen: Mit jeder Hypothese für das zu formulierende Gesetz sind erhebliche Schwierigkeiten verbunden. Und doch ist zum heutigen Stand vielleicht sicher, dass die Lösung, die Augen vor den vom Verfassungsgericht verspürten Bedürfnissen zu schließen, dem Rahmen, in welchem dieses sich bewegt, nicht gerecht werden würde, denn dieses sollte manchmal, eben aufgrund der Beachtung des Grundsatzes der höheren Stellung der Verfassung, die Möglichkeit haben, die Rückwirkung angesichts einer größeren Verfassungswidrigkeit auszuschließen und dem Gesetzgeber gestatten, durch eine gute Verwendung seines Ermessensspielraums wieder zu einer größeren Verfassungsmäßigkeit zu gelangen.
ILLUSTRIERTE GESCHICHTE DES WELTKRIEGES 1914/15. VIERTER BAND. Illustrierte Geschichte des Weltkrieges (-) Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914/15. Vierter Band. (Vierter Band) ( - ) [Einband]: ( - ) [Abb.]: Erstürmung und Säuberung des Dorfes Douaumont nach kräftiger Artillerievorbereitung am 2. März 1916. ( - ) [Titelblatt]: Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914/16. ( - ) [Impressum]: ( - ) Kriegskalender zur Original=Einbanddecke der Illustrierten Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Vierter Band enthaltend die Ereignisse vom 1. Januar bis 31. Juli 1916. ( - ) Januar. Februar. ( - ) März ( - ) April. ( - ) Mai. ( - ) Juni. ([I]) Juli. ([I]) Ergebnis der zwei Kriegsjahre vom 1. August 1914 bis 31. Juli 1916. ([II]) Besetztes Gebiet: Kriegsgefangene: Kriegsbeute in Deutschland, Kriegsschiffsverluste Feindliche Handelsschiffsverluste: ([II]) Inhaltsverzeichnis. ([III]) Kunstbeilagen. (IV) Karten. (IV) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 76 (Heft 76) ([1]) [Abb.]: Bayrische Gebirgsartillerie eine Passhöhe in Serbien überschreitend. ([1]) [Abb.]: Serbische Flüchtlinge verlassen mit ihrer Habe das Kampfgebiet. (2) [3 Abb.]: Bilder aus Serbien (1)Deutsche Trainkolonnen auf den durch Schnee und Regen überschwemmten Strassen des Moravatales. (2)Schweres Vorwärtskommen einer deutschen Munitionskolonne auf der grundlosen serbischen Landstrasse. (3)Erbeutete schwere Mörser mit Munition in Krusevac. (3) [Abb.]: Der Einzug deutscher und bulgarischer Truppen in Monastir, der Hauptstadt von Neuserbien, am 4. Dezember 1915. ([4 - 5]) [Abb.]: Griechisches Militär in Saloniki. (6) [Abb.]: Ein griechischer Transportdampfer lädt im Hafen von Saloniki Truppen des Vierverbandes aus. (7) [Abb.]: Strassenkampf zwischen Serben und Bulgaren. (8) [Abb.]: Kampf um den Brückenkopf von Görz. ( - ) [Abb.]: Vor der Morava: Deutsche Transportkolonne auf der Rast. ([9]) [Abb.]: Deutsche Trainkolonne passiert eine Brücke über den Ibar, einen Nebenfluss der Morava, der in den albanischen Alpen entspringt und sich durch die Schluchten= und wälderreichen Gebiete der "Schunadija" durchzwängt. Die Truppenbewegungen werden durch diese Eigenart des Geländes vielfach ungemein erschwert. ([9]) [Abb.]: Görz, das von den Italienern ganz nutzlos in einen Trümmerhaufen verwandelt wurde. - Von Podgora aus gesehen. (10) Illustrierte Kriegsberichte. (10) Der Kampf um den Brückenkopf von Görz. (10) [Abb.]: Abteilungen des Krainer Infanterieregiments Nr. 17 erobern die bei Oslavija vorübergehend von den Italienern besetzten Gräben zurück. ([11]) [Abb.]: Vogelschaukarte von Görz und Umgebung (12) [Abb.]: Österreichisch=ungarischer Soldat mit einem Sauerstoffapparat als Schutzmittel gegen die Gase der italienischen Chlorbomben. (13) [Abb.]: Gneraloberst Erzherzog Eugen, der Führer der heldenmütigen österreichisch=ungarischen Armee gegen Italien, und Erzherzog Joseph bei einer Besichtigung an der Isonzofront. (13) Die Versenkung eines italienischen Seglers durch ein österreichisch=ungarisches U=Boot im Beisein eines deutschen U=Bootes. (14) [Abb.]: Abzeichen und Kriegsauszeichnungen. Wiedergabe in etwa halber Grösse. 1. Deutsche Fliegerabzeichen. Abzeichen für Flugzeugführer (a), Abzeichen für Flugzeugbeobachter (b). 2. Hanseatenkreuze. Hamburg (a), Band rot=weiss=rot; Bremen (b), Band fünf weisse und vier rote Streifen; Lübeck (c), Band weiss=rot. 3. Reussische Kriegsverdienstmedaille für Frauen und Jungfrauen (a). Aufschrift: Für treues Wirken in eiserner Zeit; Band gelb, rot=schwarz eingefasst. Abzeichen der Mackensen=Armee (b). 4. Württemberg. Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern (a). Kriegsverdienstmedaillen (b u. c). Band gelb mit schwarzen Streifen. (14) Das Passwesen im Kriege. (14) [Abb.]: Ein italienisches Segelschiff mit Karbidladung wird im Mittelmeer durch ein österreichisch=ungarisches Unterseeboot im Beisein eines deutschen Unterseebootes in die Luft gesprengt und versenkt. ([15]) [Abb.]: Einzug eines deutschen Infanterieregiments in Peronne (Nordfrankreich). (16) Ein weiblicher Kraftwagenführer an der Ostfront. (16) [Abb.]: Passzwang in den besetzten Gebieten Nordfrankreichs. Aufnahme einer Gruppe von Müttern mit kleinen Kindern. Die Bilder werden dem von der Behörde des besetzten feindlichen Gebietes ausgestellten Pass der betreffenden Person beigefügt. (17) [Abb.]: Bewohner eines französichen Dorfes werden von der deutschen Militärverwaltung zwecks Austellung der Pässe photographiert. (17) [Abb.]: Fuhrparkkolonne auf dem Marktplatz in Pillkallen. (18) Militärbrieftauben. (18) [Abb.]: An der Kirche in Laugszargen (zwischen Tilsit und Tauroggen), deren Turm von den Russen gesprengt wurde. ([19]) [Abb.]: Verwendung der Brieftauben im Kriege. Den Tauben werden Nachrichtenblättchen am Kiele der mittleren Schwanzfeder befestigt. Dann kommen sie in einen Korb und werden in demselben auf ein freies Feld geschafft.; hier wird der Korb geöffnet, worauf die Tauben ihrem Ziele zufliegen. (20) [Abb.]: Im Kampf um eine serbische Ortschaft. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 77 (Heft 77) ([21]) [Abb.]: Truppenbesichtigung nach einer Feldmesse vor dem Vormarsch gegen Pleblje. ([21]) [Abb.]: Montenegrinische Artillerie bringt ein schweres Geschütz durch einen Fluss. (22) [4 Abb.]: Bilder aus Albanien (1)Gesamtansicht von Skutari, der Haupstadt Albaniens. (2)Die Befestigungen auf dem Tarabosch bei Skutari. (3)Die Basarstraße in Skutari. (4)Eine Gruppe von Albaniern aus der Gegend von Skutari. ([23]) [Abb.]: General Todoroff, der bulgarische Sieger in Mazedonien, Oberbefehlshaber der zweiten bulgarischen Armee. (24) [Abb.]: Das Wardartal. (24) [Abb.]: Siegreicher Angriff der Bulgaren auf die Franzosen am Wardar. ([25]) [Abb.]: Gebirgsartilleriestellung an der montenegrinischen Grenze. (26) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Tragtierkolonne auf dem Vormarsch gegen den Lim (Serbien). (27) Illustrierte Kriegsberichte. (28) General Todoroff. (28) [Abb.]: Leere Munitionswagen bringen verwundete Franzosen aus der Schlachtfront mit. (28) Eine Parade vor unserem glorreichen Generalfeldmarschall. (28) Erstürmung eines englischen Schützengrabens bei Hooge. (28) [Abb.]: Einnahme und Besetzung eines englischen Schützengrabens südlich von Hooge. (29) Die Niederlage der Engländer bei Ktesiphon. (30) [Abb.]: Zur Niederlage der Engländer bei Ktesiphon. (30) [Abb.]: Djemal=Pascha, der Oberkommandierende der türkischen Armee in Mesopotamien, mit seinem Stabe im Hauptquartier. (31) [Abb.]: Unsere Verbündeten an der Trakfront: Türkische Truppen auf dem Vormarsch südlich Bagdad. (31) [Abb.]: Zu den Kämpfen um Bagdad: Die Engländer werden auf Rückzuge nach ihrer Niederlage bei Ktesiphon von freiwillger türkischer Reiterei angegriffen. ([32 - 33]) Der Sturm auf Hennemont. (34) [Abb.]: Der Oberkommandierende der zweiten türkischen Armee, Feldmarschall v. der Goltz=Pascha (X), im Quartier des Oberstleutnants Wilhelmi bei einer Beratung. Links neben v. der Goltz: dessen Stabschef Oberst Schülri=Bey, Major Redschid, Stabschef des Oberstleutnants Wilhelmi, und als letzter links Hauptmann Adil, Adjutant des Feldmarschalls. Rechts neben v. der Goltz: Oberstleutnant Wilhelmi=Bey, Kommandeur der Arillerie an der Küste des Schwarzen Meeres (im Range eines Divisionskommandeurs), und sein Adjutant Hauptmann Riza=Bey. (34) [Abb.]: Die asiatische Türkei mit der Bagdadbahn. ([35]) [Abb.]: Eine der neuen mannsgrossen französischen Fliegerbomben. (36) [Abb.]: Französisches Kampfflugzeug und eine neue französische Fliegerbombe. (36) Vormarsch durch die Wildnis. (36) [Abb.]: Französischer Kampfdoppeldecker im Fluge. (37) [Abb.]: Eines der neuen französischen Kampfflugzeuge vor dem Aufstieg an der Front in Flandern. (37) [Abb.]: Zu dem Artikel "Die Sachsen in den Vogesen". (38) Die Sachsen in den Vogesen. (38) [Abb.]: Gefecht im Urwald von Bialowieska. (38) [Abb.]: Mit Schneeschuhen ausgerüstete deutsche Gebirgstruppen beim Vormarsch über eine Hochfläche in den Vogesen. (40) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 78 (Heft 78) ([41]) [Abb.]: Italienischer Artilleriemunitionstransport auf enwegsamen, schwierigem Gelände im Gebirge. ([41]) Übersichtsskizze zu den Kämpfen am Isonzo (42) [Abb.]: Die vor ihrer Vertreibung innegehabte Stellung der Engländer und Franzosen auf der Halbinsel Gallipoli. (43) [Abb.]: An den Dardanellen gefangen genommene Engländer in ihrem Nachtquartier. (44) [Abb.]: Vertreibung der Engländer von der Suvlabucht auf Gallipoli. Blick gegen Nordwesten mit dem Kap Bujuk Kernikli und der Strandebene von Kutschuk Anafarta. ([45]) [Abb.]: Admiral v. Usedom Pascha, der Leiter der türkischen Dardanellenverteidigung, erhielt das Eichenlaub zum Orden Pour le Mérite. Der Orden selbst war ihm wegen seiner hervorragenden Leistungen im Chinafeldzuge verliehen worden. (46) [6 Abb.]: Bei unseren türkischen Verbündeten. (1)Das europäische Dardanellenschloss Kilid el Bahr. Im Vordergrund Steinkugeln für 72=cm=Bronzemörser, mit denen die Dardanellenstrasse zur Zeit der Segelschiffahrt an ihrer engsten Stelle gesperrt wurde. (2)Türkisches Truppenlager in einem der neuzeitigen Dardanellenforts. Die Aufnahme fand statt nach der grossen Seeschlacht vom 18. März 1915, bei der dieses Fort 6 Stunden unter dem Feuer der 38=cm=Kanonen der "Queen Elizabeth" gelegen hatte. (3)Blick vom Grossen Turm des Forts Tschimenlik auf die Dardanellenstadt Tschanak Kale nach der grossen Seeschlacht am 18. März 1915. (4)Der Hafen von Gallipoli mit Lazarettschiffen und Transportdampfern, auf denen die türkischen Truppen nach der Gallipolihalbinsel gebracht wurden. (5)Türkischer Transport auf dem Marmarameer wird von einem englischen Unterseeboot verfolgt. (6)Das erste deutsche Unterseeboot in den Dardanellen, befehligt von Oberleutnant zur See v. Voigt, wird von einem türkischen Torpedoboot durch das Marmarameer nach Konstantinopel geleitet. ([47]) [Abb.]: Deutschfreundliche Kundgebung in Konstantinopel. (48) [Abb.]: Sturm auf die Höhe 192 bei Tahure in der Champagne. Das Einbrechen der Bayern in die feindlichen Schützengräben. ( - ) [Abb.]: Ein türkischer Laufgraben an den Dardanellen, der bis zu den vordersten Schützengräben führt. (49) [Abb.]: Rast türkischer Truppen auf Gallipoli. (49) Illustrierte Kriegsberichte. (50) Erstürmung der Höhe 192 bei Tahure in der Champagne durch die Bayern. (50) Bulgarische Küstenwache am Ägäischen Meer. (50) [Abb.]: Bulgarische Küstenwache am Ägäischen Meer. Im Hintergrund die Bucht von Dedeagatsch und die Maritzamündung. (51) [Abb.]: Englische Soldaten in Ostafrika flüchten vor dem Angriff der Deutschen auf einen bewaffneten Zug der Ugandabahn. ([52 - 53]) Die Vorstösse der Deutschen gegen die britische Ugandabahn. (54) [Abb.]: Der Deutsche Kaiser in Ostgalizien beim Besuch der Truppen an der Strypa. Österreichisch=ungarische Soldaten werden vom Kaiser ausgezeichnet. (54) [Abb.]: Der Deutsche Kaiser in Ostgalizien beim Besuch der Truppen an der Strypa. Der Kaiser zeichnet einen jungen Soldaten durch Überreichung des Eisernen Kreuzes aus. (55) [Abb.]: Der Deutsche Kaiser in Ostgalizien beim Besuch der Truppen an der Strypa. Der österreichisch=ungarische Divisionskommandeur bringt ein Hoch auf den Deutschen Kaiser aus. Hinter diesem General Graf Bothmer. (55) [Abb.]: Die Front der Verbündeten in Südserbien. ([56]) Der Misserfolg der Orientarmee. ([56]) [Abb.]: Die Trümmer des serbischen Heeres nach der Schlacht auf dem Amselfelde. (57) [Abb.]: Von den Deutschen gefangen genommene französische Sanitätsoldaten werden von schweizerischen Truppen durch die Schweiz geleitet, um nach Frankreich zurückzukehren. (58) Deutscher Einspruch gegen die französische Kriegführung. (58) [Abb.]: Deutsche Soldaten vom Roten Kreuz, die von Belgiern gefangen genommen wurden. (58) [Abb.]: Eine Gruppe in deutscher Gefangenschaft befindlicher Soldaten vor ihren Baracken. (59) [Abb.]: Leben und Treiben der Gefangenen des grossen internationalen Gefangenenlagers zu Königsbrück (Königreich Sachsen). (59) [Abb.]: Kriegsopferstock in der Vorhalle zu den Geschäftsräumen der Union Deutsche Verlagsgesellschaft in Stuttgart. (60) Kriegsopferstöcke. (60) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 79 (Heft 79) ([61]) [Abb.]: Die Einweihung der wichtigen Eisenbahnstation Birseba an dem gegenwärtigen Endpunkte der im Anschluss an die Bagdad= und die Hedjazbahn durch das Heilige Land bis in die Wüste südlich von Gaza geführten Bahnlinie, von Djemal Pascha und anderen hohen Offizieren und Beamten, deutschen und österreichisch=ungarischen Konsuln. ([61]) Karte von Westasien (Persien und Afghanistan) (62) Karte von Vorderindien. (63) [Abb.]: Bewaffnete Perser überschreiten die russische Grenze. (64 - 65) [Abb.]: General Botha im Gespräch mit dem Bürgermeister von Windhuk bei Übergabe der Stadt. (66) [Abb.] Boote, die für die Vierverbandsmächte in Greenport in Amerika erbaut wurden und bestimmt sind, Jagd auf die deutschen Unterseeboote zu machen, zur Abfahrt nach Archangelsk bereit. (67) [Abb.]: Österreichisch=ungarisches Unterseeboot in der Adria. Der zweite Seeoffizier von rechts ist Linienschiffsleutnant Singule. (68) [Abb.]: Krieger des Scheichs der Senussi vertreiben die Engländer aus Matruh, östlich von Solum. ( - ) [Abb.]: Beschiessung und Vernichtung italienischer Transportschiffe im Haften San Giovanni di Medua an der albanischen Küste durch ein Österreichisch=ungarisches Geschwader. ([69]) [Abb.]: Zu den Kämpfen in Westägypten. (70) Illustrierte Kriegsberichte. (70) Der Angriff der Araber und Senussi auf Solum und Matruh an der westägyptischen Grenze. (70) [Abb.]: Vom Besuch des Erzherzogs Friedrich bei der deutsche Südarmee. Vorbeimarsch der deutschen Ehrenkompanie vor dem Erzherzog. Der dritte in der Reihe der hinter ihm stehenden Offiziere ist General Graf Bothmer. (71) Sappensturm. (71) [Abb.]: Sappensturm. ([72 - 73]) [Abb.]: Das Ausladen von Stacheldraht in einem Pionierpark. (74) In einem Pionierpark. (75) [Abb.]: Blick in den Pionierpark eines sächsischen Armeekorps im Westen. (75) Eröffnungsfeier der Bahnstation Birseba. (76) Kriegszeitungen. (76) [5 Abb.]: Die Gazette des Ardennes", eine in französischer Sprache von den Deutschen herausgegebene Zeitung für die Bevölkerung des besetzten Gebietes. Sie erscheint wöchentlich dreimal in einer Auflage von 100 000 Exemplaren. (1)Der Setzmaschinensaal. Zwei "Maschinensetzer" sind beschäftigt, das Manuskript für die Zeitung auf der Maschine abzusetzen. (2)Der Handsetzersaal. (3)Anfuhr des Rotationsdruckpapiers für die Druckerei. (4)Der Zeitungsverkäufer. (5)Die Druckerei mit den Rotationsmaschinen. ([77]) Versenkung italienischer und montenegrinischer Transportdamper im Hafen von San Giovanni di Medua durch die österreichisch=ungarische Flotte. (78) [Abb.]: Maschinengewehrabteilung marschiert über ein schneebedecktes Feld in der Bukowina. (78) [Abb.]: Vernichtung eines russischen Reiterregiments bei Zaleszczyki. ([79]) [Abb.]: Die deutschen Postwertzeichen im besetzten Belgien. (80) Von den Kämpfen an der bessarabischen Front. (80) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16 Heft 80 (Heft 80) ([81]) [Abb.]: Explodierendes schweres Geschoss in flandrischer Landschaft. ([81]) [Abb.]: Französische Soldaten verladen eine 220 Zentimeter lange Bombe auf ein Kampfflugzeug. (82) [Abb.]: General Foch, der neu ernannte Stellvertreter des französischen Oberbefehlshabers Joffre. (83) [Abb.]: Sir Douglas Haig, als Nachfolger des Feldmarschalls French Befehlshaber der englischen Truppen in Frankreich und Flandern. (83) [Abb.]: General Castelnau, der neu ernannte Kommandeur der französischen Truppen an der Nordwestfront. (83) [Abb.]: Der große Kriegsrat der Verbündeten. Nach einer französischen Aufnahme im Hauptquartier zu Calais am 8. Dezember 1915. General Pellé. General Porro (Italien). Marschall French (England). General Joffre (Frankreich). General Gilinsky (Russland). Oberst Stefanowitsch (Serbien) (83) [Abb.]: Zurückeroberung des Hartmannsweilerkopfes durch die 82. Landwehrbrigade am 22. Dezember 1915. ([84 - 85]) [Abb.]: Schloss Hollebeke bei Ypern, der Schauplatz erbitterter Kämpfe in Flandern, gehörte früher dem König der Belgier. (86) [Abb.]: Das Westendhotel in Westende=Bad, das von den Deutschen als Verbandplatz eingerichtet war und von den Engländern zerschossen wurde, ungeachtet der Fahne des Roten Kreuzes, die auf dem Gebäude angebracht war. Vor dem Gasthaus ist ein kleiner Friedhof mit Soldatengräbern angelegt. (86) [Abb.]: Angeschossenes englisches Flugzeug, das bei Middelkerke in Flandern zum Landen gezwungen wurde. (87) [Abb.]: Maschinengewehr=Vorposten an der flandrischen Küste. (87) [Abb.]: Ein französisches Truppenlager bei Saloniki. (88) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Landwehr vertreibt die in einen Kirchhof nördlich von Czartorysk eingedrungenen Russen am Januar 1916. ( - ) [Abb.]: Vergeblicher Ansturm der Russen auf die österreichisch=ungarischen Verschanzungen bei Toporoutz am 1. Januar 1916. Der Soldat rechts von der Mitte des Bildes schleudert ein Handgranate gegen den mit elektrischem Starkstrom geladenen Drahtverhau, um diesen durch Explosion zu sprengen. ([89]) [Abb.]: Novipazar. (90) Illustrierte Kriegsberichte. (91) Die Erstürmung von Bjelopolje durch österreichisch=ungarische Truppen. (91) [Abb.]: Krusevac. (91) [Abb.]: Deutsche Truppen auf der Rast an der serbisch=albanischen Grenze. (92) [Abb.]: Ein verlassenes Schlachtfeld im serbischen Gebirge. Im Vordergrunde serbische Gefallene, hinten eine deutsche Patrouille. (92) [Abb.]: Einnahme von Bjelopolje in Montenegro. ([93]) [Abb.]: Vom Rückzug der Serben. Beförderung von Verwundeten über eine fast ganz zerstörte Holzbrücke über die Morava. (94) Von Südserbien nach Montenegro und Albanien. (94) Die vierte Isonzoschlacht. (95) [Abb.]: König Peter I. von Serbien auf der Flucht in einem Ochsenkarren. (95) [Abb.]: Artilleriebeobachtungstand und Offizierunterstand an der Isonzofront. (96) [Abb.]: Aufklärungsflug über dem Isonzo. Rechts im Hintergrund am Fuss der Berge die Stadt Görz, dann isonzoabwärts Gradisca, daneben bei der Brücke Sagrado, weiter vorne, an dem mit dem Meere durch eine Kanal verbundenen Hafen, Monfalcone, rechts davon das vielumstrittene Doberdoplateau. Im Vordergrund die Bucht von Panzano ([97]) [Abb.]: Übersicht über die vom Zentralkomitee des Roten Kreuzes in den Austellungshallen des Berliner Zoologischen Gartens veranstaltete Austellung von Kriegsbeutestücken, die beinahe sämtliche von unseren Feinden gebrauchten Waffenarten umfasst: Panzerautomobile, Riesengeschütze und =geschosse, Mörser und Minenwerfer, Handfeuerwaffen, Kampfflugzeuge, zerschmetterte Geschützrohre und durchlöcherte Panzerplatten. (98) Pioniere als Taucher. (98) [Abb.]: Ein Taucher in voller Ausrüstung. (99) [Abb.]: Englands Missachtung fremder Hoheitszeichen. (99) [Abb.]: Vogelschaukarte des Gebietes Lovcen=Cetinje. (100) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 81 (Heft 81) ([101]) [Abb.]: Kartenskizze zur Eroberung des Lovcen. ([101]) [Abb.]: Die Bucht von Cattaro. Im Hintergrund das Grenzgebirge Montenegros mit dem Lovcen in der Mitte. ([101]) [Abb.]: Die Hauptstrasse der montenegrinischen Hauptstadt Cetinje. (102) [Abb.]: Gesamtansicht von Cetinje. (102) [Abb.]: König Nikolaus I. von Montenegro. der am 17. Januar 1916 vor der österreichisch=ungarischen Armee bedingungslos die Waffen streckte. (103) [Abb.]: Das königliche Schloss in Cetinje nach der Einnahme der Stadt durch die österreichisch=ungarischen Truppen. (103) [Abb.]: Ein österreichisch=ungarisches Regiment bezieht seine Stellungen in schneebedeckter Höhe des Karstes. (104) [Abb.]: Tiroler Kaiserjäger beim Sturm auf eine Passhöhe. ([105]) [Abb.]: Ein italienischer Posten in Winterausrüstung in den tiefverschneiten Alpen. (106) [Abb.]: Gesamtansicht des Col di Lana von Buchenstein (italienisch Pieve die Livinallongo) bis zum Pass von Falzarego. (107) [Abb.]: Italienische Belagerungsbatterie nach achtstündigem ununterbrochenem Feuer gegen die feindlichen Stellungen. (107) [Abb.]: Englische 1=Pfund=Note mit türkischem Überdruck, wie solche von den Engländern zum Umlauf in der Türkei vorbereitet waren in der sicheren Voraussetzung der Einnahme der Dardanellen, Konstantinopels und weiterer türkischer Gebiete. Wie sehr die Engländer dort auf einen Erfolg gerechnet hatten, geht auch aus der Tatsache hervor, dass auf der Insel Mudros mehr als tausend Beamte versammelt waren, die sofort nach der Einnahme Konstantinopels die ihnen zugeteilten Ämter antreten und die Zivilverwaltung übernehmen sollten. (108) [Abb.]: Blick über das Deck des englischen Linienschiffes "Eduard VII." (108) [Abb.]: Erstürmung des Lovcen durch österreichisch=ungarische Infanterie nach dreitägigem Ringen am 10. Januar 1916. ( - ) [Abb.]: Eine deutsche Abteilung zieht durch Novipazar ([109]) [Abb.]: Beobachtungsballon steigt über einem bukowinischen Gehöft auf. (110) Illustrierte Kriegsberichte. (110) Die Erstürmung des Lovcen. (110) [Abb.]: Zu dem Artikel: "Der Fesselballon im Kriege". (110) [Abb.]: Zu dem Artikel: "Der Fesselballon im Kriege". (110) [Abb.]: Fesselballon im Westen, zum Aufstieg bereit. (111) [Abb.]: Einholung eines Fesselballons auf einer Waldlichtung in den Argonnen wegen Beschiessung durch feindliche Flieger. ([112 - 113]) [Abb.]: Deutsche Organisation in Flandern: Registratur des Generalkommandos des Marinekorps in Brügge. (114) Die Einnahme von Novipazar. (114) Der Feselballon im Kriege. (115) [Abb.]: Ein ehemaliger Pfedestall in Flandern wurde als Mannschaftskantine ausgebaut. (115) [Abb.] Maschinengewehr=Abteilung der Marineinfanterie mit belgischen Ponys auf dem Vormarsch. (116) Küstenwacht in Flandern. (116) [Abb.]: Ein Landsieg deutscher Marinetruppen in Flandern. ([117]) [Abb.]: Blick auf ein zerschossenes Dorf in Flandern. Die Schützengräben ziehen sich mitten durch den Ort. (118) [Abb.]: Durch englische Schiffsgeschütze zerstörte Häuser in Middelkerke. (119) Englands Missachtung fremder Hoheitszeichen. (119) Geistesgegenwart bei einer Erkundung. (120) [Abb.]: Geistesgegenwart bei einer Erkundung. (120) [Abb.]: Die Bucht von Phaleron. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 82 (Heft 82) ([121]) [Abb.]: Eine der eigenartigen, aus Holz erbauten russischen Dorfkirchen bei Buczaz an der Struypa. ([121]) [Abb.]: Vogelschaukarte zur Neujahrschlacht bei Czernowitz und Toporoutz. (122) [Abb.]: Russische Wolfsgrube. (123) [Abb.]: In Galizien gefangen genommene Russen lagern vor ihrer Abführung auf einem Kartoffelfelde. (123) [Abb.]: Auffahren schwerer russischer Artillerie zur Schlachtfront in Ostgalizien. (124 - 125) [Abb.]: Der Deutsche Kaiser in Nisch. Links der Kaiser im Gespräch mit General Schekow, dem Oberbefehlshaber des bulgarischen Heeres, rechts König Ferdinand von Bulgarien mit Generalfeldmarschall v. Mackensen. (126) [Abb.]: Junger persischer Soldat. (127) [Abb.]: Truppenbesichtigung unter Salar ed Dauley, dem Anführer der persischen Truppen. (127) Illustrierte Kriegsberichte. (128) Die Eisnacht an der Raska. (128) [Abb.]: Saloniki und Umgebung aus der Vogelschau. (128) [Abb.]: Fliegerangriff auf das französische Lager von Saloniki. ([129]) [Abb.]: Gesamtansicht des Piräus, des Kriegshafens von Athen. (130 - 131) [Abb.]: Gesamtansicht von Athen mit der Akropolis. (130 - 131) [Abb.]: Die Terrassen des Schlosses Achilleion, des Besitztums des Deutschen Kaisers, auf der griechischen Insel Korfu. (130 - 131) [Abb.]: Zum deutschen Fliegerangriff auf die englische Festung Dover in der Nacht vom 22. zum 23. Januar 1916. Blick auf den Hafen. (132) Die Verluste der Engländer in den afrikanischen Kolonialkämpfen 1914/15. (132) [Abb.]: Englischer 8000=Tonnen=Dampfer vor der Versenkung durch ein deutsches Unterseeboot. ([133]) Vogesenkämpfe. (134) [Abb.]: Der Grossherzog von Baden hält eine Ansprache an seine Landeskinder in den Vogesen. (135) [Abb.]: Hinter der französischen Front in den Vogesen. Präsident Poincaré schreitet auf dem Kamm eines Berges die Front eines Alpenjägerregiments ab. (135) [Abb.]: Von deutschen Pionieren neu hergestellter Brückenübergang. (136) Unsere Eisenbahner im Felde. (136) [Abb.]: Die größte von deutschen Pionieren erbaute hölzerne Eisenbahnbrücke in Nordfrankreich. (136) [Abb.]: Eisenbahner beim Bahnbau in Feindesland. ([137]) [Abb.]: Sprengung der Eisenbahnbrücke Kraglanken. (138) [Abb.]: Die Eisenbahnbrücke bei Nagybocsko in Oberungarn wurde beim Nahen eines russischen Truppentransports zerstört und dadurch 300 Russen der Rückzug abgeschnitten. (138) Panzerzüge und Panzerkraftwagen. (139) [Abb.]: Eine von den Franzosen gesprengte Eisenbahnbrücke der Strecke Thiaucourt-Toul, von der noch die Schienen in der Luft schweben. (139) [Abb.]: Eines der neuen italienischen Panzerautomobile. (140) [Abb.]: Österreichisch=ungarischer Panzerzug. (140) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 83 (Heft 83) ([141]) [Abb.]: Der sinkende englische Kreuzer "Hermes", der schon am 31. Oktober 1914 8 Uhr morgens, als er von Dünkirchen aus die Straße von Dover passierte, von einem deutschen Unterseeboot torpediert wurde und innerhalb 45 Minuten versank. Unser Bild, das nur durch Zufall jetzt in die Öffentlichkeit gelangt ist, stellt die letzten Augenblicke des Untergangs dar. Die Besatzung bestand aus 418 Mann, von denen etwa 40 umgekommen sind. ([141]) [Abb.]: Amerikanische Kriegslieferungen für unsere Feinde auf dem Hafenkai in New York. Verpackte und sorgfältig verschalte Automobile und Teile von Lastwagen. (142) [Abb.]: Große Kupferplatten auf einem amerikanischen Dampfer im Eriebecken in Brooklyn (New York). Die Platten, deren jede 250 Pfund wiegt, sind zur Munitionsfabrikation für unsere Feinde bestimmt. (143) [Abb.]: Ein deutsches Marineluftschiffgeschwader belegt in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 1916 die Industrieanlagen einer englischen Hafenstadt mit Bomben. ([144 - 145]) [Abb.]: Französischer Gasangriff. Von einem Flieger aufgenommen in dem Augenblick, als die Gasbehälter geöffnet und das Gas vom Wind gegen die feindlichen Stellungen getrieben wurde. Hinter den Gasbehältern befanden sich die anstürmenden Truppen. (146) [Abb.]: Ein Kampfplatz bei Tahure in der Champagne. (147) [Abb.]: Flugzeugbeförderung in Flandern. (147) [Abb.]: Prinz Mirko (X), der zweite Sohn des Königs von Montenegro, der nach dessen Flucht im Lande verblieben ist. (148) [Abb.]: Von der Waffenstreckung der montenegrinischen Armee: Gewehrablieferung. (148) [Abb.]: Von den Kämpfen der Armee Kövesz im montenegrinisch=albanischen Gebiet. Skipetaren (mohammedanische Albanier) führen österreichisch=ungarische Infanteristen ins Gefecht. ([149]) Illustrierte Kriegsberichte. (150) Der Abschluss der Kämpfe gegen Montenegro. (150) [Abb.]: Albanier vor einem Zeitungsverkaufstand in Durazzo. (151) Was kostet ein Kanonenschuss? (151) [Abb.]: Der Hafen von Durazzo mit albanischen Typen. (151) [Abb.]: Zusammenbruch eines russischen Waffenangriffs in der Neujahrsoffensive in Ostgalizien. ([152 - 153]) Die Neujahrschlacht an Pruth, Onjestr und Strypa. (154) [Abb.]: Die Kämpfe an der Strypa. (154) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Patrouille mit Schneemänteln in der Bukowina. (154) [6 Abb.]: Bilder aus dem zerstörten Dirmuiden. (1)Stellung am Yserkanal (2) Stellung in der Nähe des Yserkanals (3)In den Ruinen der Nikolaikirche (4)Stellung im alten Friedhof (5)Marktplatz mit Rathaus (6)Bataillonsunterstand in Dirmuiden. ([155]) [Abb.]: Generalmajor Tappen, Abteilungsvorstand beim Stabe des Generalstabs des Feldheers, erhielt den Orden Pour le Mérite (156) Die Ypernfront. (156) [Abb.]: Aus den Kämpfen um Ypern: Schwere Munitionskolonne in Deckung hinter einer Ferme in Fortnin. ( - ) [Abb.]: Rettung der Fahne des 61. Reserve=Infanterieregiments. ([157]) Rettung einer Regimentsfahne. (158) Marineluftfahrwesen und Flotte im modernen Kriege. (158) [Abb.]: Wasserflugzeug von der Seite. (158) [Abb.]: Wasserflugzeug im Fluge. (159) [Abb.]: Curtiss=Flugboot in Fahrt. (159) [3 Abb.]: Bilder von der Marinefliegerschule in Kiel. (1)Der Führer eines Wasserflugzeuges wird an der Landungstelle durch einen Matrosen in wasserdichtem Ölanzug an Land gebracht. (2)Ein Wasserflugzeug, zur Abfahrt bereit, wird von Matrosen auf das Wasser gebracht, wobei diese bis ins Wasser hineingehen. (3)Matrosen beim Einbringen eines Wasserflugzeugs am Landungsteg. (160) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 84 (Heft 84) ([161]) [Abb.]: Vom Zeppelinbesuch in Paris am 29. Januar 1916. Ein fünfstöckiges Haus wurde von einer Bombe glatt durchschlagen. ([161]) [Abb.]: Frankreichs letzte Reserven. Einziehung der Jahresklasse 1917. Die jungen Leute, die fast noch Kindern gleichen wurden zu Beginn des Jahres 1916 in Frankreich unter die Waffen gerufen, um so rasch wie möglich zu Soldaten ausgebildet und an die Front geschickt zu werden. (162) [Abb.]: Zum grossen Erfolg bei Péronne und Frise. Über 900 gefangene Franzosen auf dem Marsche zum Bahnhof von Péronne. (163) [Abb.]: Durchmarsch französischer Gefangener durch eine von den Deutschen besetzte Stadt in der Champagne. (163) [Abb.]: Die Verladung der französischen Gefangenen zur Fahrt nach Deutschland. (163) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Artillerie auf dem Vormarsch in Albanien. (164 - 165) [Abb.]: Die grosse Holzbrücke bei Sjak (die einzige Zufahrtstrasse nach Durazzo), die von dem zurückweichenden feindlichen Heer abgebrochen wurde. (166) Illustrierte Kriegsberichte. (167) Soziale Kriegsfürsorge. 1. (167) 1. (167) [Abb.]: Gesamtansicht von Durazzo. (167) [Abb.]: Deutscher Landsturm auf dem Marktplatz einer mazedonischen Stadt. (168) 2. (168) 3. (168) [Abb.]: Rettung der Insassen eines beschossenen österreichisch=ungarischen Flugzeuges aus Seenot bei Valona durch den Führer des Luftgeschwaders, Leutnant Konjovic, der trotz des Nahens feindlicher Zerstörer auf das Meer niederging und unbeschädigt mit den Geretteten landete ([169]) Schwebebahnen zur Beförderung Verwundeter. (170) Russische Kulturarbeit auf französischem Boden. (170) [Abb.]: Besuch des Grossherzogs Ernst Ludwig von Hessen an der Front. Der Grossherzog vor dem Unterstand eines Regimentstabes. (170) Das Ringen am Isonzo. (171) [Abb.]: Von einer Eisenbahn zu einem Magazin abzweigende Feldseilbahnlinie. (171) [Abb.]: Die Baukompanie an Station Falkenhausen der Bismarckfeldseilbahn bei deren Inbetriebnahme. (171) [Abb.]: Russische Kulturarbeit auf französischem Boden. ([172 - 173]) [Abb.]: Italienischer Pionieroffizier von der "Todeskompanie" in gepanzerter Rüstung und mit einer Drahtschere an langem Schaft. (174) [6 Abb.]: Vom Kriegschauplatz an der österreichisch=italienischen Grenze. (1)Schwere Haubitze (Lafette), auf Schlitten verpackt, wird auf 2500 Meter Höhe in Stellung gebracht. (2)Gebirgskanone auf 2500 Meter Höhe in gedeckter Feuerstellung. (3)Im Schützengraben auf 2400 Meter Höhe. (4)General N. (X) auf dem Weg zu seinen Truppen. (5)Heizbarer Behälter für die Wasserversorgung. (6)Der brave "Hektor" im Kriegsdienste. ([175]) Wie die Franzosen Sturm laufen. (176) [Abb.]: Ein italienischer Gasangriff am Isonzo. (176) [Abb.]: Niederlage der italienischen Garde durch österreichisch=ungarische Truppen, hauptsächlich Bosniaken, an der nördlichen Isonzofront. ( - ) [Abb.]. Ein missglückter französischer Bajonettangriff. ([177]) Marineluftfahrwesen und Flotte im modernen Kriege. 2. Erfolge im Marineflugwesen beim Bekämpfen der feindlichen Flotte. (178) [Abb.]: Flugzeugangriff gegen ein Geschwader. (178) [Abb.]: Österreichisch=ungarisches Marineflugzeug steigt zu Erkundungszwecken und zur Bekämpfung feindlicher Kriegsfahrzeuge in der Adria auf. (179) [Abb.]: Luftblockade. (179) [2 Abb.]: (1)Königreich Sachsen. Kriegsverdienstkreuz, Band Mitte grün, weiß=hellblau=gelb eingefasst. Grossherzogtum Oldenburg. Auszeichnung für Verdienste um das Rote Kreuz. Band dunkelblau mit zwei roten Streifen. (2)Fürstentum Lippe=Detmold. Kriegsverdienstmedaille. Band weiss mit rot=gelber Einfassung. Militärverdienstmedaille mit Schwertern. Band rot mit schmalem gelbem Rand. Grossherzogtum Hessen. Ehrenzeichen für Kriegsfürsorge. Band rot mit weissen Streifen. (180) [Abb.]: Neue Kriegsauszeichnungen. Königreich Bayern. König=Ludwig=Kreuz. Band hellblau, in der Mitte weiss durchwirkt. (180) [Abb.]: Türkische Flugzeuge auf einer Erkundungsfahrt am Suezkanal. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 85 (Heft 85) ([181]) [Abb.]: Eine Abteilung der nach Hunderten griechischen Arbeiter, die unter Befehl und Aufsicht englischer Soldaten bei den Befestigungsarbeiten in der Gegend von Saloniki helfen mussten. Die Arbeiter wurden dafür mit einem Franken für den Tag entschädigt. ([181]) [Abb.]: Der französische Panzerkreuzer "Admiral Charner", der am 8. Februar 1916 an der syrischen Küste südlich Beirut von einem deutschen Unterseeboot versenkt wurde. (182) [Abb.]: Kut=el=Amara am Ostufer des Tigris unterhalb Bagdads. In der Umgegend wohnt der Stamm der Amaras, nach denen die Stadt benannt ist. (183) [Abb.]: Englischer Schützengraben bei Kut=el=Amara (183) [Abb.]: Ausbau der englischen Stellungen am Suezkanal. (184 - 185) [Abb.]: Ein indischer Fürst mit seinem Stabe nimmt Abschied von französischen und englischen Offizieren beim Verlassen des westlichen Kriegschauplatzes. (186) [Abb.]: Beduinenlager in der ägyptischen Wüste in der Gegend von Solum. (187) [Abb.]: Höhlenwohnungen von Angehörigen des Stammes der Bischarin am oberen Nil. (187) [Abb.]: Eine Gruppe von Offizieren in Kamerun. In der Mitte Oberst Zimmermann, der den englischen Eindringlingen wirksam entgegentrat. Die andern Offiziere sind Distriktskommissare. (188) [Abb.]: Hauptmann v. Raben, der Held von Mora, der mit einer kleinen Schar deutscher und eingeborener Truppen bis zur letzten Möglichkeit den äußersten Nordwinkel Kameruns verteidigte. (188) [Abb.]: Deutsches Unterseeboot im Gefecht mit bewaffneten französischen Fischerdampfern im Mittelmeer. ([189]) [2 Abb.]: (1)General der Artillerie v. Lauter, Generalinspekteur der Fussartillerie. (2)Generalmajor v. Schoeler, Generalintendant des Feldheeres. (190) Illustrierte Kriegsberichte. (190) Fischerbarken an Stelle von Dreadnoughts. (190) [2 Abb.]: (1)Feldoberpostmeister Domizlaff. (2)Generalstabsarzt der Armee Dr. v. Schjerning, Chef des Feldsanitätswesens. (191) Charakterköpfe aus dem Grossen Hauptquartier. (191) [Abb.]: Fürst Solms=Buruth, Kaiserl. Kommissar und Militärinspekteur der freiwilligen Krankenpflege. (192) [Abb.]: Rückzug der Russen aus der Gegend von Czartorysk. ([193]) [Abb.]: Der lang entbehrte, bar bezahlte Gänsebraten. ([193]) Rückzug der Russen aus der Gegend von Czartorysk. (194) Soziale Kriegsfürsorge. (194) [Abb.]: Deutsche Soldaten kommen mit Gänsen von einem Markte in Russisch=Polen. (194) [Abb.]: Parade in einem von den deutschen Truppen besetzten russischen Ort hinter der Front. (195) [6 Abb.]: Zum Wiederaufbau Ospreussens. Das erste wieder aufgebaute Gut in Ospreussen: Neu=Waldeck.(1)Die Ruine des früheren Gutshauses. (2)Das Gutshaus Neu=Waldeck nach dem Wiederaufbau. (3)Die Ruine des früheren Pferdestalles. (4)Der Pferdestall nach dem Wiederaufbau. (5)Die Ruine des früheren Arbeiterhauses. (6)Das Arbeiterhaus nach dem Wiederaufbau. (196) [6 Abb.]: Neues Leben in dem zerstörten Ostpreussen. (1)Verkaufsstände vor zerstörten Häusern in Hohenstein. (2)Blick auf den Marktplatz in Lyck. (3)Händler hält an einer Strassenecke in Johannisburg seine Waren feil. (4)Zerstörung in Lyck. (5)Hauptstrasse in Ortelsburg, das unter der russischen Herrschaft sehr gelitten hat. (6)Marggrabowa: Deutsche Bauern bringen das ihnen von der Regierung zur Verfügung gestellte Vieh in die Heimat. ([197]) [Abb.]: Ein neuer deutscher Flugzeugtypus: Fokker=Eindecker, der durch seine grosse Schnelligkeit und eine Steigkraft von 24,4 Metern in der Minute dazu beitrug, den Deutschen die Überlegenheit im Luftkrieg zu verschaffen. Der deutsche Fokker=Eindecker ist ein kleines Flugzeug mit ausserordentlich schmalen Tragflächen und daher sehr wenig stabil. Er ist mit einem Mercedesmotor von 150 PS ausgerüstet. Seine Eigenart gestattet die oben dargestellte Angriffsweise. Der Fokker steigt sehr schnell und greift den flüchtenden Gegner von rückwärts unten an, indem er mit dem Maschinengewehr besonders gegen den Benzinbehälter unter dem Sitz des Beobachters feuert, dabei die Flieger verwundet und oft den Motor zerstört. Misslingt dieser Angriff, so wendet der Fokker, und während der Flieger mit der einen Hand einen neuen Ladestreifen in das Maschinengewehr einführt, wendet er mit der anderen das Flugzeug und greift im Steigen wieder von rückwärts an. Ein englischer Apparat in 2500 Meter Höhe wurde von einem startenden Fokker in verhältnismässig kurzer Zeit eingeholt und angegriffen. Der Fokker ist ein reines Verteidigungsflugzeug und erfordert eine sorgfältige Auswahl des Flugzeugführers. (198 - 199) Ostpreussen im Wiederaufbau. (198 - 199) Die deutschen Fokker. (198 - 199) [Abb.]: Eine englische Darstellung des neuen deutschen Fokker=Eindeckers mit Bezeichnung der einzelnen Teile nach englischen Angaben. Das Besondere dieses neuen Flugzeuges besteht neben der grossen Steigkraft und Schnelligkeit in dem vorn eingebauten unbeweglichen Maschinengewehr, mit dem zwischen den Flügeln des sich drehenden Propellers hindurchgeschossen werden kann, ohne sie zu beschädigen. (200) [Abb.]: Deutsche Torpedobootsbesatzungen retten englische Mannschaften nach dem Seegefecht an der Doggerbank in der Nacht vom 10. zum 11. Februar 1916. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 86 (Heft 86) ([201]) [Abb.]: Exzellenz Dr. Karl Th. Hefferich, kaiserlicher Staatssekretär im Reichsschatzamt. ([201]) [Abb.]: Vogelschaukarte des Hauptindustriegebietes in England, auf das der grosse deutsche 29. Luftangriff (siehe Seite 143) erfolgte. (202) [Abb.]: Kapitänleutnant Odo Löwe, Kommandnat des in der Nordsee untergegangenen "L 19", das von vorbeifahrenden englischen Seeleuten feige im Stich gelassen wurde. (203) [Abb.]: Der Untergang des Marineluftschiffes "L 19", dessen Besatzung mit dem Kommandanten, Kapitän Löwe, ertrinken musste, weil der Kapitän des englischen Dampfers "King Stephen", der der Katastrophe aus der Nähe zusah, die Rettung der Deutschen aus Feigheit verweigerte. ([204 - 205]) Illustrierte Kriegsberichte. (206) Austauschverwundete. (206) Unsere Torpedos. (207) [ 3 Abb.]: Aufnahmen von unserer Torpedobootflotte, die sich stets in Bereitschaft halten muss, um als Schutz= und Begleitboote für unsere grossen Panzerschiffe auf hohe See zu fahren und den schweren Dienst als Vor= und Wachtposten auszuüben. (1)Das Laden eines Torpedos. (2)Das Abfeuern eines Torpedos. (3)Blick in einen grossen Torpedolagerraum. (207) [Abb.]: Leutnant z. S. der Seew. II Hans Berg (Kapitän bei der Reederei Arentiel u. Klausen, Apenrade), der als Führer der Prisenbesatzung des gekaperten englischen Dampfers "Appam" diesen in kühner Fahrt über den Ozean brachte und in Norfolk in den Vereinigten Staaten von Nordamerika landete. (208) [Abb.]: Kartenskizze zur Kaperung des englischen Dampfers "Appam", der von dem Prisenkommando des deutschen Kreuzers "Möve" von Madeira nach Norfolk, einem Hafen des Staates Viginia an der Westküste Amerikas, gebracht wurde. (208) [Abb.]: Die Kaperung des englischen Schiffes "Appam" durch den deutschen Kreuzer "Möve" im Atlantischen Ozean am 16. Januar 1916. ([209]) Die Niederwerfung Montenegros und der Feldzug in Albanien. (210) [Abb.]: Der Hauptplatz in Skutari mit der katholischen Kirche. (210) Unser Reichsfinanzminister. (211) [Abb.]: Die Besatzung von "S. M. S. Möve" nach der Rückkehr in einen deutschen Hafen. Nach einer Aufnahme vom Atelier Kloppmann am 5. März 1916. Vorderste Reihe: 1. Assistenzarzt Dr. Pietsch. 2. Leutnant z. S. Meisel. 3. Leutnant z. S. Köhler. 4. Oberleutnant z. S. Bethke. 5. Oberleutnant z. S. Niedermaier. 6. Korvettenkapitän Burggraf und Graf zu Dohna=Schlodien (erhielt vom Kaiser persönlich den Orden Pour le Mérite überreicht). 7. Kapitänleutnant Fritz Wolf. 8. Oberleutnant z. S. d. Ref. Pohlmann. 9. Torpeder Oberleutnant Kuhl. - Zweite Reihe, von links nach rechts: 1. Vizewachtmeister d. Ref. Rosenbrock. 2. Zahlmeisteraspirant Schönwald. 3. Vizewachtmeister d. Res. Wellensliek (an Bord als Vizesteuermann eingestellt). (211) [Abb.]: Blick auf die albanische Stadt Tirana mit dem Marktplatz. (212) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Truppen, die in Podgoritza einziehen, befreien gefangene Kameraden. ([213]) [3 Abb.]: Aus österreichisch=ungarischen Flüchtlingslagern. (1)Schuhverteilung an italienische Flüchtlinge in einer salzburgischen Gemeinde. (2)Mädchengruppe aus dem Lager für ruthenische Flüchtlinge in Gmünd (N.=Ö.). (3)Ansicht des mittleren Teils des polnischen Flüchtlingslager in Chotzen. (214) Österreichische Flüchtlingsfürsorge. (215) [3 Abb.]: Aus österreichisch=ungarischen Flüchtlingslagern. (1)Innenansicht der Baracke des Lagers für italienische Flüchtlinge in Pottendorf=Landegg. (2)Unterricht in der Gärtnerei im Lager für ruthenische Flüchtlinge in Gmünd (N.=Ö.). (3)Gesamtansicht des kroatischen Flüchtlingslagers in Steinklamm (N.=Ö.). (215) [Abb.]: Patrouille österreichisch=ungarische Husaren auf den Fersen des abziehenden Feindes in den Karpathen. (216) Die deutsche Kavallerie im jetzigen Kriege. (216) [Abb.]: Angreifende Dragoner. ([217]) [Abb.]: Rastende deutsche Kavalleriepatrouille in einem russischen Dorf. (218) [Abb.]: Deutsche Dragoner in der Nähe von Reims. (219) [Abb.]: Das Gedenkblatt, das die deutsche Reichsbank denen verleiht, die ihr wenigstens zweihundert Mark in Gold zuführen. (220) [Abb.]: Ein französisches Staatszeugnis für Patriotismus. Bestätigungschein für Zeichner der sogen Siegesanleihe, die in Wirklichkeit eine grosse Niederlage war. (220) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 87 (Heft 87) ([221]) [Abb.]: Ansicht von Verdun. ([221]) [Abb.]: Kartenskizze zu dem Artikel: Die Sicherung der Vimyhöhe (222) [6 Abb.]: Aus dem Kampfgebiet der Vimyhöhe. (1) Strasse in Vimy. (2)Eroberter französischer Schützengraben auf der Vimyhöhe. (3)Sprengtrichter auf der Vimyhöhe. (4)Schützengraben bei Arras, vorderste Linie. (5)Strasse in St. Laurent bei Arras. (6)Schlosspark von Blangy bei Arras. (223) [Abb.]: Erstürmung der Vimyhöhe bei La Folie am 28. Februar 1916 ([224 - 225]) [Abb.]: Aure in der Champagne, ein Schauplatz heisser Kämpfe. (226) [Abb.]: Begegnung eines Trupps gefangener Franzosen aus den Champagnekämpfen vom Februar 1916 mit einem deutschen Infanterieregiment. (227) [Abb.]: Die bei Tahure gefangenen Franzosen auf dem Durchmarsch durch Vouziers. (227) [Abb.]: Deutsche Soldaten beim Füllen von Sandsäcken zum Verschanzen neu gewonnener Stellungen südwestlich von Ypern (Februar 1916). (228) [Abb.]: Sturm des Infanterieregiments Grossherzog Friedrich Franz von Mecklenburg=Schwerin (4. brandenburgisches) Nr. 24 auf die Panzerfeste Douaumont, den nordöstlichen Eckpfeiler der permanenten Hauptbefestigungslinie der Festung Verdun, am Nachmittage der 25. Februar 1916. Hauptmann Haupt und Oberleutnant v. Brandis, die als erste mit ihren Kompanien in das Fort eindrangen, erhielten aus diesem Anlass vom Kaiser den Orden Pour le Mérite. ( - ) [Abb.]: Vordringen grösserer deutscher Erkundungsabteilungen in die englischen Stellungen in Flandern. ([229]) [Abb.]: Französischer Offizier mit seiner kleinen Kanone an der Aisnefront. (230) Illustrierte Kriegsberichte. (230) Die Sicherung der Vimyhöhe. (230) [Abb.]: Unterstände am Aisnekanal (231) Die Kämpfe in Bessarabien. (232) [Abb.]: Karte des Kampfgeländes vor Verdun mit den eingezeichneten deutschen Frontlinien vor der Eröffnung des Angriffs am 22. Februar 1916 (-) und nach den durch die deutschen Generalstabsberichte bezeichneten Stellungen am 10. März (-.-). Die Pfeile deuten die Richtung der deutschen Vorstösse an. (232) [Abb.]: Der Sturm auf den Haumontwald, mit dem am 22. Februar 1916 der grosse Angriff auf die französischen Stellungen um Verdun einsetzte. ([233]) [Abb.]: Eine fast vollständig zerstörte Ortschaft in Bessarabien. (234) Joffre=Graben. (235) Schneeschuhläufer und Gebirgs=Maschinengewehrtruppen. (235) [Abb.]: Verlassenes Schlachtfeld in Bessarabien. (235) [3 Abb.]: Übungen österreichisch=ungarischer Schneeschuhtruppen in den Allgäuer Alpen. (1)Beim Aufstieg in einer Höhe von 2000 Metern. (2)Überqueren eines Schneeferners. Im Hintergrunde die Lechtaler Alpen (3)Wendungen mit Schneeschuhen (236) Die englischen Docks. (236) [Abb.]: Ein französischer Verbindungsschützengraben in der Champagne, der bis in die vordersten Linien führt. (237) Überwinden kleiner Gewässer. (238 - 239) [Abb.]: Durchquerung eines Wasserlaufes im feindlichem Feuer. (238 - 239) [Abb.]: Wasserdichte Zeltbahn als Umhüllung der Uniform und Ausrüstung. (238 - 239) Erzerum. (238 - 239) [Abb.]: Floss aus drei Zeltbahnen für Nichtschwimmer. (238 - 239) [Abb.]: Verwundete türkische Offiziere in Berlin auf dem Wege nach Wiesbaden, um dort in einem Offiziererholungsheim Genesung zu suchen. (240) [Abb.]: Gesamtansicht von Erzerum, der in Türkisch=Armenien unweit der russischen Grenze gelegenen Haupstadt des gleichnamigen Wilajets, die von den Türken gegen grosse feindliche Übermacht aufgegeben wurde. (240) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 88 (Heft 88) ([241]) [Abb.]: Die Besprechung der beiden französischen Minister Bourgeois und Briand mit den italienischen Ministern Sonnino und Salandra (von links nach rechts) am 11. Februar 1916 in der Consulta zu Rom. ([241]) [3 Abb.]: Bilder von der Isonzofront. (1)Eine zerschossene Kirche bei Görz. (2)Österreichisch=ungarische Stellungen am Isonzo. (3)Drahtverhaue am Isonzo. (242) [3 Abb.]: Bilder von der Isonzofront. (1)Kloster Sansouci am Isonzo, das von den Italienern beschossen und zerstört wurde. (2)Bau eines Schützengrabens an der Isonzofront. (3)Beförderung von Sandkörben zum Ausbau der österreichisch=ungarischen Stellungen am Isonzo (243) [Abb.]: Überschreitung eines Flusses durch eine österreichisch=ungarische Abteilung. (244) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Feldgeschütze werden im Hochgebirge in Stellung gebracht. (244) [Abb.]: Die erste italienische Niederlage auf albanischem Gebiet im Raume Preza (Presija) und Bazar Sjak. Im Hintergrunde Bazar Sjak mit der alten Holzbrücke über den Arzen. (245) [Abb.]: Vogelschaukarte von Durazzo und Umgebung. (246) [ 3 Abb.]: Auf dem Weg nach Albanien. (1)Frisch angekommene österreichisch=ungarische Soldaten beim Antreten in einer Straße Skutaris. (2)Brückenkähne werden von einer österreichisch=ungarischen Kolonne über die montenegrinischen Berge zum Skutarisee geführt. (3)Beförderung von Gebirgsgeschützen für das schwierige Gelände. (247) [Abb.]: Der Albanierführer und Anhänger der katholischen Partei Prenk Bib Dodo, Essad Paschas entschiedenster Gegner, der sich mit seinen waffenfähigen Leuten den österreichisch=ungarischen Truppen angeschlossen hat. (248) [Abb.]: Der Deutsche Kaiser nimmt auf der Zitadelle (Kalimegdan) von Belgrad am 20. Januar 1916 den Vortrag über den Übergang der deutschen und österreichisch=ungarischen Truppen über die Donau entgegen. ( - ) [Abb.]: Einnahme von Durazzo: Österreichisch=ungarische Truppen bringen am 27. Februar 1916 beim Morgengrauen in die brennende Stadt. ([249]) [Abb.]: Bulgarische Truppen in einer mazedonischen Stadt. (250) Illustrierte Kriegsberichte. (251) Besuch des Deutschen Kaisers auf dem Kalimegdan, der Zitadelle von Belgrad. (251) [Abb.]: Drahtverhaue vor den englisch=französischen Stellungen bei Saloniki. (251) Vor und hinter der Gefechtsfront. (252 - 253) [Abb.]: Eine russisch=kaukasische Batterie auf ihrem Vormarsch an der persischen Grenze von kurdischer Reiterei bei Kelhu Luren (Gegend von Kirmánscháh) überfallen. (252 - 253) [Abb.]: Stacheldraht in der Schneeregieon: Türkische Schützengräben im Kaukasus. (254) Württembergische Ruhmestage. (254) Die 8. Infanteriebrigade erstürmt südlich Baranowitschi die von Petersburg nach Ostgalizien führende Bahn. (255) Die Neutralität im Weltkriege. (255) [Abb.]: Armenische Truppen, die auf russischer Seite gegen die Türken kämpfen. (255) [Abb.]: Kartenskizze zu den Kämpfen um Messines im Herbst 1914. (256) [Abb.]: Die Reste einer von den Russen zerstörten Brücke bei Dünaburg. (256) [Abb.]: Die 8. Infanteriebrigade erstürmt südlich Baranowitschi die von Petersburg nach Ostgalizien führende Bahn, wobei die Scharabrücke, die eben von dem letzten russischen Munitionszug passiert wird, in die Luft fliegt. Im Hintergrunde links der Brücke ein von der Artillerie des Regiments Gerstenberg in Brand geschossenes Dorf, das mit russischen Reserven belegt war; rechts eine Windmühle, in der Artilleriebeobachtungsposten und Maschinengewehre aufgestellt waren. ([257]) [Abb.]: Oberst Sprecher von Bernegg, Chef des Generalstabes der Schweizer Armee. (258) [Abb.]: Schweizer Grenzbesatzung: Von Schweizer Truppen hergestellte Befestigungen. (258) Moderne Riesenflugzeuge. (259) [Abb.]: An der belgisch=holländischen Grenze in Kieldrecht. (259) [Abb.]: Schwedische Grenzwacht gegen Russland in Haparanda. (259) [Abb.]: Ankunft der russischen Post für die in Deutschland befindlichen Kriegsgefangenen in Haparanda. (259) [Abb.]: Eines der weittragenden 40=cm=Geschütze, die Amerika den Feinden der Mittelmächte liefert. (260) [Abb.]: Ein russisches Riesenflugzeug. Sikorski=Doppeldecker, der bei einem Gewicht von dreieinhalb Tonnen vier Motoren von 400-600 Pferdestärken hat und fähig ist sechzehn Personen zu tragen. (260) [Abb.]: Die Kämpfe im Jemen: Niederlage der Engländer bei Scheich Osmani. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 89 (Heft 89) ([261]) [Abb.]: Englischer Transportdampfer schifft bei Basra indische Truppen aus, die zu den englischen Streitkräften bei Kut=el=Amara an der Irakfront stossen sollen. ([261]) [Abb.]: Karte von Südarabien mit der Jemenfront. ([261]) [3 Abb.]: Bilder von der Bagdadbahn. (1)Türkische Reservisten im Taurusgebirge auf dem Marsche zum Gestellungsort (2)Türkische Reservisten erwarten auf einer Station der Anatolischen Bahn ihre Weiterbeförderung. (3)Stationsgebäude der Bagdadbahn am Amanusgebirge. (263) [Abb.]: Zu der Inspektionsreise des türkischen Generalissimus Enver Pascha nach Palästina. Enver Pascha (X) mit dem Kommandanten der syrischen Truppen, Dschemal Pascha (XX), treffen im Automobil vor der Kommandantur in Jaffa ein, wo sie von den Behörden festlich empfangen werden. (264) [Abb.]: Gefangene Engländer aus den Kämpfen bei Kut=el=Amara werden durch ein Beduinendorf gebracht. (265) [Abb.]: Korvettenkaptiän Burggraf und Graf Nikolaus zu Dohna=Schlodien, der kühne und erfolgreiche Kommandant S. M. S. "Möve". (266) [Abb.]: Der neue Staatssekretär des Reichsmarineamts, Admiral v. Capelle, der Nachfolger des Grossadmirals v. Tirpitz. (267) [Abb.]: Deutsches Unterseeboot beim Tauchen. (267) [Abb.]: Französische Soldaten vor Verdun beim Suppefassen. (268) [Abb.]: Eine von den Franzosen gebaute Feldbahn in der Champagne, die der Verproviantierung und Munitionsversorgung der ersten Linien dient. (268) [Abb.]: Zu den Kämpfen um Verdun: Erstürmung der französischen Verschanzungen im Walde von Caures. (269) [Abb.]: Französisches schweres Geschütz im Augenblick des Abfeuerns. (270) Illustrierte Kriegsberichte. (270) Admiral v. Capelle. (270) [Abb.]: General der Infanterie v. Guretzky=Cornitz, Kommandeur der 9. Reservedivision, unter dessen Führung die Posenschen Reserveregimenter Nr. 6 und 19 am 8. März in nächtlichem Angriff das Dorf und die Panzerfeste Baux stürmten. (271) Die Kriegsbrücke bei Grodno. (271) [Abb.]: Blcik in einen Teil der Woevreebene. Im Hintergrund die Cotes Lorraines, deren Fuss von den deutschen Truppen stellenweise erreicht wurde. (271) [Abb.]: Erstürmung des Dorfes Fresnes in der Woevreebene am 6. März 1916. ([272 - 273]) [Abb.]: Von den Russen auf ihrem Rückzuge zerstörte massive Eisenbetonbrücke über den Njemen bei Grodno. (274) Krieg und Kriegsfürsorge in Hamburg. (274) [Abb.]: Russisches 25=cm=Küstengeschütz in der äußersten Fortlinie der eroberten Festung Grodno. (275) [Abb.]: Russisches 15=cm=Küstengeschütz in der äußersten Fortlinie Grodnos. (275) [Abb.]: Eine schwierige Stelle in den Dolomiten. (276) [Abb.]: Beschiessung der Drei=Zinnen=Hütte durch italienische Artillerie. ([277]) [Abb.]: Eingang zum deutschen Friedhof in Lagny bei Noyon. Die Verzierungen an den Pfeilern sind aus französischen Blindgängern hergestellt (278) Beschiessung der Drei=Zinnen=Hütte durch italienische Artillerie. (278) [Abb.]: Beerdigung deutscher Soldaten in Noyon. Der Leichenzug auf dem Wege zum Friedhof. (278) [Abb.]: Kriegergrab am vordersten Graben in Flandern dicht hinter dem Drahtverhau. (279) Soldatengräber. (279) [Abb.]: Deutsche Soldaten pflegen die Gräber gefallener Kameraden in der Nähe der Unterstände in den Dünen. (279) [Abb.]: Das Grab von 23 deutschen Soldaten der Infanterieregimenter 78 und 91 bei Charleroi. (280) [Abb.]: Fliegergrab in Menin. (280) [Abb.]: Der in Torgau in Gefangenschaft befindliche französische Brigadegeneral de Vilaret begibt sich zur Beisetzung zweier gefangener Landsleute. (280) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 90 (Heft 90) ([281]) [2 Abb.]: Von der Front im Elsass. (1)In den Felsen gesprengter Stollen von 15 Meter Länge. 30 Meter hinter der vordersten Linie. (2)Im Schützengraben im Münstertal Mannschaften mit Rauchmasken und Handgranaten. ([281]) [3 Abb.]: Der Minenkampf im Stellungskrieg im Westen. (1)Eingang zu einem Minenstollen. (2)Pioniere beim Bau eines Stollens (Blitzlichtaufnahme) (3)Erbeutete französische Minenwerfer mit Munition. (282) [Abb.]: Vogelschaukarte zu den Kämpfen um Reims und in der Champagne. ([283]) [Abb.]: Artilleriekämpfe um die Bastion am Yserkanal am 15. Februar 1916, abends 10 Uhr Die deutschen und englischen Stellungen lagen an diesem Teil des Kanals nur durch das Wasser getrennt einander gegenüber. ([284 - 285]) [Abb.]: Am Yserkanal. (286) [Abb.]: Gefangene Engländer bei Ypern. (286) [Abb.]: Zu den Kämpfen um Verdun. Französisches Lager von Geschossen schweren Kalibers, die mittels der Eisenbahn herbeigeschafft und durch Automobilzüge den Stellungen der schweren Artillerie zugeführt werden. (287) [2 Abb.]: Zum Wechsel im französischen Kriegsministerium. (1)General Gallieni, der zurückgetretene französische Kriegsminister. (2)Divisionsgeneral Roques, der neuernannte französische Kriegsminister. (288) [Abb.]: Die Teilnehmer an dem grossen Pariser Kriegsrat vom 27. März 1915. General des Castelnau (Frankreich) Sir Douglas Haig (England) General Wielemans (Belgien) General Pelle (Frankreich) General Gilinsky (Russland) General Joffre (Frankreich) General Porro (Italien) Oberst Pechitsch (Serbien). (288) [Abb.]: Zu den Kämpfen um Verdun: Erstürmung einer französischen Feldbefestigung nach vorhergegangener Beschiessung durch Artillerietrommelfeuer. ( - ) [Abb.]: Abgeschlagene französische Handgranatenangriffe in der Champagne Anfang März 1916. ([289]) [Abb.]: General der Kavallerie Emil Ritter v. Ziegler. (290) [Abb.]: Besuch des Kronprinzen Boris und des Prinzen Kyrill von Bulgarien an der Westfront (links Prinz Kyrill, in der Mitte General v. Einem, rechts Kronprinz Boris). (291) [Abb.]: Im Oberelsass abgeschossener französischer Kampfdoppeldecker neuester Bauart. (291) [Abb.]: Deutsche Soldaten am Entfernungsmesser, der besonders beim Feststellen der Entfernung von Flugzeugen eine wichtige Rolle spielt. (292) Illustrierte Kriegsberichte. (292) Das Bekämpfen feindlicher Flugzeuge. (292) Fliegerangriff auf einen Personenzug bei Donaueschingen (292) [Abb.]: Überfall zweier französischer Flugzeuge auf einen Personenzug bei Donaueschingen. ([293]) [Abb.]: Eine Proviant=Ochsenkolonne im Moravatal. (294) [Abb.]: Deutscher Train passiert eine neben einer gesprengten Eisenbahnbrücke erbaute Notbrücke bei Stalac im Moravatal. (294) Auf dem Vormarsch in Albanien. (295) [Abb.]: Deutsche Proviantkolonne begegnet bulgarischer Artillerie auf dem Marsche. (295) General der Kavallerie Emil Ritter v. Ziegler. (295) Im Oberelsass abgeschossener französischer Kampfdoppeldecker neuester Bauart. (296) Das Pontonieren. (296) [Abb.]: Gefecht einer österreichisch=ungarischen Kolonne in den albanischen Bergen mit Parteigängern Essad Paschas. Im Vordergrund Gebirgsgeschütze in Feuerstellung, im Tal entwickelt sich ein Infanterieregiment mit Tragtieren zum Gefecht. ([297]) [Abb.]: Skizze zu dem Aufsatz "Das Pontonieren": Schematische Darstellung eines Flussübergangs. (298) [5 Abb.]: Französische Pioniere beim Pontonbrückenbau. (1)Das Übersetzen eines Offiziers über den Fluss. (2)Die ersten Pioniere setzen über den Fluss, um den Brückenbau zu beginnen. (3)Ein Teil der Pontonbrücke wird über den Fluss geschleppt. (4)Vor der Vollendung. Die letzten Brückenkähne werden in Stellung gebracht. (5)Eine Ingenieurabteilung passiert als erste die Brücke. (299) Die erbeutete Kriegskasse. (299) [Abb.]: Der tägliche Mittagsgast bei den deutschen Soldaten (300) [Abb.]: Türkische Offiziere im Kasino eines Reservekorps beim Rauchen aus türkischen Nargilehpfeifen. (300) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 91 (Heft 91) ([301]) [Abb.]: Schwierigkeiten des Gebirgskrieges. Italienische Alpini befördern ein Geschütz über eine schwierige Stelle im Gebirge. Nach einer englischen Darstellung. ([301]) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Kriegsbeute: Italienische Fliegerwaffen. (302) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Granatenwerfer am Isonzo erwarten einen Angriff der Italiener. (302) [Abb.]: Ein Trupp italienischer Gefangener in Tirol. (303) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Arbeiterabteilung auf dem östlichen Kriegschauplatz im Walde während der Mittagspause. (304) [Abb.]: Russischer Vorstoss nördlich von Kozlow an der Strypa wird durch schwache Deckungstruppen der österreichisch=ungarischen vorgeschobenen Linien abgeschlagen. ([305]) [Abb.]: Vogelschaukarte zu den Kämpfen um Valona. (306) [Abb.]: Bulgarischer Grenzposten an der bulgarisch=griechischen Grenze. (307) [Abb.]: Überschiffung von Tragtieren über den Weissen Drin in Albanien. Im Hintergrund eine alte türkische Brücke, die durch Herstellung eines hölzernen Notsteges befahrbar gemacht wird. (307) [Abb.]: Kartenskizze zu den Kämpfen um Dünaburg. Widsy, Postawy. (308) [Abb.]: "Alarm". Jeder Mann führt auf Tornister ein Kommissbrot mit. (308) [Abb.]: Ein Landwehr=Feldlazarett im Stellungskriege hinter der Front. In der Luft ein deutscher Fesselballon, der von feindlichen Fliegern umstrichen und aus Abwehrkanonen mit Schrapnellen beschossen wird. ( - ) [Abb.]: Zur russischen Angriffsbewegung gegen das litauische Seengebiet. Zusammenbruch russischer Massenangriffe bei Postawy im deutschen Infanterie= und Maschinengewehrfeuer. ([309]) [Abb.]: Deutsche Truppen in Russland beim Überschreiten sumpfigen Geländes im Gebiet des Maroczsees. (310) Illustrierte Kriegsberichte. (310) Die Markwährung im Weltkrieg und der Devisenhandel. (310) Ein Landwehr=Feldlazarett im Stellungskriege. (311) [Abb.]: Offiziere eines deutschen Stabes auf dem östlichen Kriegschauplatz orientieren sich an einem Wegkreuz. (311) [Abb.]: Deutsche Trainkolonne zieht durch ein russisches Dorf in der Gegend von Dünaburg. (311) [Abb.]: Weiterbeförderung Verwundeter in den Tagen der grossen französischen Offensive von 25.-30. September 1915. (312 - 313) Erzherzog Karl Stephan. (314) [Abb.]: Zum Besuch des Erzherzogs Karl Stephan in Berlin: Vizeadmiral Erzherzog Karl Stephan mit seinem Adjutanten Major Slufarz. (314) Fahrbare Kriegsbüchereien. (315) [Abb.]: Blick auf das Kampfgelände vor Verdun westlich der Maas. In der Mitte des Bildes der von den deutschen Truppen am 7. März 1916 erstürmte Ort Forges, im Vordergrunde Confenvoye. (315) Aus der Verdunschlacht. (316) [Abb.]: Die erst fahrbare württembergische Kriegsbücherei, eine Stiftung des Kommerzienrats Robert Franck, Ludwigsburg. (316) [Abb.]: Fahrbare Kriegsbücherei: Blick in das Innere eines Bücherwagens. (316) [Abb.]: General der Infanterie v. Steuben besucht die Baracken eines Feldlazaretts. Zu dem Artikel "Ein Landwehr=Feldlazarett im Stellungskriege". ([317]) [3 Abb.]: Hinter der französischen Front vor Verdun. (1)Französische Ambulanz in einem zerstörten Dorfe hinter der Feuerlinie erwartet die Ankunft von Schwerverwundeten aus den Schützengräben. (2)Schwerverwundeter Franzose wird von französischen Hilfsposten weiterbefördert. (3)Grosse Kraftwagen bringen Truppen zu einer bedrohten Stelle an der Front. (318) [3 Abb.]: Hinter der französischen Front vor Verdun. (1)Französischer Offizier beobachtet eine von den Deutschen unmittelbar unter der französischen Front gesprengte Mine. (2)Baumstämme, die mittels schwerer Automobile an die Front geschafft wurden, um zum Bau neuer verdeckter Artilleriestellungen und bombensicherer Unterstände zu dienen. (3)Das Zurückweichen der französischen Truppen erforderte die Herstellung neuer Schützengräben und Unterstände, für die eine grosse Menge von in die Erde einzulassenden Eisenbogen an die Front gesandt wurden. (319) [2 Abb.]: Das erste in der Ruhmeshalle des Berliner Zeughauses ausgestellte serbische Feldzeichen. (1)Die Standarte des serbischen Reiterregiments 1, die in der Nacht vom 5. auf 6. Februar 1916 erbeutet wurde. (2)Rückseite der Standarte mit einem serbischen Heiligenbilde. (320) [Abb.]: Französische Drahthindernisse vor der ersten Verteidigungslinie im Rabenwalde bei Verdun. (320) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 92 (Heft 92) ([321]) [Abb.]: Verlassene russische Stellung am Dünaufer. ([321]) [Abb.]: Die deutsche Front gegen Russland im April 1916. (322) [Abb.]: Deutsche Schneeschuhtruppen begeben sich in Stellung gegen Dünaburg. (322) [Abb.]: Vom östlichen Kriegschauplatz: Ankunft frischer deutscher Truppen in Baranowitschi. (323) [Abb.]: Brückenschlag über den Muchawetz, einen Nebenfluss des Bug. (324 - 325) [Abb.]: Persische Soldaten ziehen zur Truppenbesichtigung auf. (326) [Abb.]: Blick in eine türkische Militärsammelstelle am Tigris im Gebiet der türkisch=englischen Kämpfe zwischen Bagdad und Kut=el=Amara. (327) [Abb.]: Blick in den Hafen von Sunderland, wo die Dockanlagen bei den Zeppelinangriffen auf England Anfang April 1916 besonders schwer gelitten haben. Viele Werften, besonders die von Swan, Hunter u. Wigham sowie Richardson wurden beschädigt. Eine Helling wurde so getroffen, dass das darauf liegende Schiff umfiel. Auf einem Kreuzer, der in der nächsten Zeit vom Stapel laufen sollte, wurde grosser Schaden verursacht. Ausserdem sind noch andere Schiffe getroffen worden. Ausserhalb der Sindt wurden ferner mehrere Fabrikanlagen, darunter eine Munitionsfabrik, sowie eine grössere Anzahl Schuppen teils schwer beschädigt, teils vollständig zerstört. (328) Illustrierte Kriegsberichte. (328) Vereitelter Gasangriff. (328) [Abb.]: Deutsche Torpedoboote auf hoher See auf der Suche nach dem Feind. ( - ) [Abb.]: Vogelschaukarte von Nordengland, dem Angriffsziel deutscher Luftschiffe in der Nacht zum 3. April 1916. ([329]) [Abb.]: Karte von Holland. (330) [Abb.]: Englische U=Boote kreuzen an der flanderischen Küste. (330) [Abb.]: Schützengrabenübungen holländischer Soldaten. (331) [Abb.]: Holländische Infanterie auf einem dreitägigen Übungsmarsch nach dem Übersetzen über einen Kanal. (331) [Abb.]: Ein durch Trommelfeuer von 28=cm=Granaten (Flachbahngeschosse) vollständig zerstörter und eingebneter englischer Schützengraben an der Front bei Neuve=Chapelle. Die Besatzung des englischen Grabens war für einen von ihr bereits vorbereiteten Gasangriff mit Gasmasken ausgerüstet, die teils hell, teils dunkel und mit runden odr viereckigen Augengläsern versehen sind. ([332 333]) [Abb.]: 1. Der Eiserne Hindenburg auf dem Königsplatz in Berlin Nach dem Entwurf von G. Marschall. (334) [Abb.]: 2. Der Isern Kerl in Emden, der den ruhmreichen Führer der "Emden" Fregattenkapitän v. Müller verkörpert. Nach dem Entwurf von Bildhauer Liebsch. (334) [Abb.]: 3. Der Eiserne Michael zu Hamburg. Nach der Holzplastik von Anton Kling, Hamburg (334) Kriegsnagelungen. (334) [Abb.]: 4. Das Eiserne Kreuz in San Franzisko in Nordamerika, das zur Nagelung zugunsten der deutschen Kriegsfürsorge aufgestellt wurde und grosse Beträge einbrachte. (334) [Abb.]: Der Wackere Schwabe in Stuttgart. Nach dem Entwurf von Joseph Zeitler (335) [Abb.]: 6. Der Eiserne Landsturmmann der Insel Alsen in Sonderburg. Aus dem Stamm eines Apfelbaumes der Insel nach dem Entwurf von Heit. (335) [Abb.]: 7. Der Eiserne Wehrmann in Bielefeld. Nach der Holzplastik von Bildhauer Franz Guntermann. (335) [Abb.]: 8. Der Eiserne Adler zu Frankflurt a. M. Nach dem Entwurf von Bildhauer Stock. (335) Abweisung eines italienischen Angriffs an der Tosana. (336) [Abb.]: Feldgraue mit französischen Kindern, die zutraulich zu ihren deutschen Nachbarn herüberkommen, da sie wissen, dass immer etwas Gutes für sie abfällt. (336) Mit den Bundesbrüdern in den Karpathen. (336) [Abb.]: Abwehr eines Angriffs italienischer Alpini an der Tosana ([337]) [Abb.]: Feldbefestigungen zwischen den Aussenforts von Przemysl. Aufnahme von einem Flugzeug aus. (338) Fliegerphotographien. (338) Kämpfe um den Hartmannsweiler Kopf. (339) [Abb.]: Eine Lünette der Festung Przemysl mit deutlich erkennbaren Granattrichtern. Aufnahme von einem Flugzeug aus. (339) [Abb.]: Ballonaufnahme von verlassenen Stellungen hinter der deutschen Front in Flandern. (340) [Gedicht]: Schwertsegen! (340) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 93 (Heft 93) ([341]) [Abb.]: Vertreibung der Franzosen aus dem Dorfe Malacourt vor Verdun am 30. März 1916. ([341]) [Abb.]: Die Aussenmauer der Feste Baux. (342) [Abb.]: Oberleutnant v. Brandis. erhielt für die Eroberung der Feste Douaumont den Orden Pour le Mérite. (343) [Abb.]: Hauptmann Haupt erhielt für die Eroberung der Feste Doumont den Orden Pour le Mérite. (343) [Abb.]: Dorf und Feste Douaumont, die Angelpunkte des deutschen Angriffs auf Verdun. (343) [Abb.]: Zu den Kämpfen um Verdun: Württembergische Landwehrbataillone erstürmen den Wald von Abocourt am 20. März 1916. ([344 - 345]) [Abb.]: Karte zwischen Aire und Maas Das Kampfgelände westlich von Verdun. (346) [Abb.]: Wie die französische Feuerlinie vor Verdun mit Mannschaften, Munition und Lebensmitteln verstärkt wurde. Material= und Personenwagen in langen Reihen auf den Zugangstrassen. Von einem neutralen Militärkritiker wurde Verdun als ein "Saugpumpe" bezeichnet, die die stärksten und kräftigsten Teile des französischen Heeres an sich reisse und die stärksten Kräfte Frankreichs von allen Seiten auf das Kampffeld bei Verdun führe. ([347]) [Abb.]: Die Mühle am Toten Mann bei Verdun. (348) [Abb.]: Ankunft französischer Gefangener aus den Kämpfen bei Reims auf dem Bahnhof in Laon. (348) [Abb.]: Handgranatenkampf in einem Minenstollen, in dem plötzlich Engländer und Deutsche einander gegenüberstanden. ([349]) [Abb.]: König Viktor Emanuel besichtigt eine Stellung der schweren Artillerie (26=cm=Batterie) am Isonzo. (350) [Abb.]: Gedeckte italienische Stellung. (351) [Abb.]: Blick in das Isonzotal. (351) [Abb.]: Luftschiffer Oberstleutnant Abercron, Kommandeur eines Reserve=Infanterieregiments auf dem westlichen Kriegschauplatz. Die angelegten Orden wurden ihm sämtlich im jetzigen Kriege verliehen. (352) [Abb.]: Ein deutsches Fokkerflugzeug im Kampf mit englischen Fliegern. Der Beobachter erwidert von einem Drehsitz aus das feindliche Feuer. ([353]) Illustrierte Kriegsberichte. (354) Fliegerkämpfe. (354) [Abb.]: Deutscher Eindecker stürzt sich auf einen französischen Doppeldecker. (354) [Abb.]: Die Trümmer eines bei Laon abgeschossenen französischen Doppeldeckers. (355) Die grosse russische Entlastungsoffensive. (355) [Abb.]: Eines der vier französischen Flugzeuge, die beim Angriff eines französischen Luftgeschwaders auf die offene Stadt Mühlhausen im Elsass am 18. März 1916 zum Absturz gebracht wurden. (355) [Abb.]: Bei dem Versuch eines italienischen Flugzeuggeschwaders, die Stadt Laibach mit Bomben zu belegen, wurde das italienische Führerflugzeug von den zur Abwehr aufgestiegenen österreichisch=ungarischen Fliegern umzingelt. Seinem Führer, Hauptmann Salomone, gelang es nur mit Mühe, sein Flugzeug zu retten, nachdem sein Begleiter schwer verletzt worden war. (356) [Abb.]: Zu den Kämpfen um Valona: Österreichisch=ungarische Soldaten in einem Gefecht mit Italienern. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 94 (Heft 94) ([357]) [Abb.]: Der deutsche Reichskanzler v. Bethmann Hollweg in feldgrauer Uniform. ([357]) [Abb.]: Bei den Einschliessungskämpfen von Valona gefangene Serben warten auf ihr Abführung. (358) [Abb.]: Wohnhäuser in der Stadt Doiran auf den Hügeln am Ufer des Doiransees an der griechischen Grenze, in deren Nähe Plänkeleien zwischen den Patrouillen der Mittelmächte und denen des Vierverbandes stattfanden. Der Ort hat 7000 Einwohner und liegt an der Eisenbahnstrecke nach Saloniki. (359) [Abb.]: Zur widerrechtlichen Besetzung Kretas durch den Vierverband. Beförderung von Gewehren auf der Insel. (359) [Abb.]: Hinter einem Eisenbahndamm verschanzte Russen werden nächtlicherweile beim Schein der Leuchtraketen unter schweren Verlusten zurückgewiesen. (360 - 361) [Abb.]: Übersichtskarte zu den Kämpfen am Naroczsee. (362) [Abb.]: Blick auf die Strypa in Ostgalizien, an deren Ufern heftige Kämpfe stattfanden. (363) Illustrierte Kriegsberichte. (363) Der Krieg in Ostafrika. (363) [Abb.]: Kaiserlich türkische Prinzen an der Ostfront beim Generalfeldmarschall Prinz Leopold von Bayern. In der Mitte: Prinz Leopold von Bayern; rechts von ihm: Prinz Osman Fuad, Leutnant á la suite des preussischen Leibgarde=Husarenregimentrs; links: Prinz Abdur Rahim, Leutnant á la suite des 2. preussischen Garde=Feldartillerieregiments; rechts hinter dem Generalfeldmarschall: Exzellenz v. König, Kommandeur einer Infanteriedivision. (364) [Abb.]: Kavallerie beim Überschreiten einer Schiffbrücke in der Gegend von Dünaburg. (364) [Abb.]: Protzen werden auf dem östlichen Kriegschauplatz in Deckung gebracht. ([365]) [Abb.]: Wirkung der Zeppelinbomben bei den Aprilangriffen auf England. (366) [3 Abb.]: Österreichisch=ungarische Kriegsbeutestücke im Wiener Arsenal, die ein beredtes Zeugnis von der Tapferkeit der Truppen ablegen. (1)Russisches 28=cm=Belagerungsgeschütz, das in Przemysl den österreichisch=ungarischen Truppen unversehrt in die Hände fiel Dahinter eine russische Fliegerabwehrkanone. (2)Volltreffer eines 30,5=cm=Mörsergeschosses in einem französischen Schiffsgeschütz, das am Lovcen aufgestellt war. Eine artilleristische Musterleisltung. (3) Französische Schiffsgeschütze, die bei Belgrad unbeschädigt erbeutet wurden. (367) [Abb.]: Das Kilimandscharogebiet, der Schauplatz des Heldenkampfes der deutschen Schutztruppen Ostafrika. (368 - 369) [Abb.]: Eine Strasse in Aruscha am Fusse des Kilimandscharo, das die Südafrikaner besetzten. (368 - 369) Aus der Verdunschlacht. (368 - 369) II. Im Walde von Hennemont. (368 - 369) [Abb.]: Militärstation Moschi am Kilimandscharo, die von den Südafrikanern besetzt wurde. (368 - 369) [Abb.]: Die Strasse zur Feste Bayr. Im Hintergrund die Umrisse der Feste. (370) [Abb.]: Beförderung von Geschützen auf Lokomobilen (westlicher Kriegschauplatz). (370) [Abb.]: Aus den Kämpfen um Verdun: Das von den deutschen Truppen eroberte Conflans=Geschütz, ein Marinegeschütz, mit dem die Franzosen ein Jahr lang den Bahnhof von Conflans vergeblich beschossen. Das Geschütz war so eingebaut, dass es von den Franzosen bei ihrem Rückzug nicht mitgenommen werden konnte. (371) [Abb.]: Bei Verdun gefangene französische Offiziere, die sich in ihrer Ausrüstung kaum von der Mannschaft unterscheiden. (371) [Abb.]: Sanitätskompanie mit Sanitätshunden auf dem Marsche in der Champagne. (372) [Abb.]: Kampf um Chaulnes. ([373]) [Abb.]: Vivatbänder. (374) [Abb.]: Vivatbänder (375) Vivatbänder. (375) Colmar Freiherr v. der Goltz. (376) [Abb.]: Generalfeldmarschall Dr, Colmar Freiherr v. der Goltz=Pascha, der Oberkommandierende der zweiten türkischen Armee, starb in seinem Hauptquartier in Mesopotanien nach zehntägigem Krankenlager am Flecktyphus. (376) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 95 (Heft 95) ([377]) [Abb.]: Ansicht von Trapezunt am Schwarzen Meer. ([377]) [Abb.]: Schiffbrücke über den Tigris bei Bagdad. (378) [Abb.]: Die hauptsächlichen Kampfschauplätze im Orient. ([379]) [Abb.]: Die vergeblichen Entsatzversuche der Generale Gorringe und Keary für General Townshend in Kut=el=Amara. (380 - 381) [Karte]: Die umklammernden türk. Streitkräfte (380 - 381) [Abb.]: Das Wrack des englischen Unterseebootes E 15, das in den Dardanellen durch Treffer der türkischen Artillerie schwer beschädigt wurde und seine Flagge streichen musste. (380 - 381) [Abb.]: Der Turm des englischen Unterseebootes E 15, auf dem ein türkischer Offizier steht. Man sieht deutlich das von der türkischen Granante gerissene Loch. (380 - 381) [Abb.]: Ein mit Kamelen bespanntes Geschütz der südrussischen Artillerie im Gebiete des Kaukasus. Die Tiere haben sich bei den ausserordentlich schwierigen Bodenverhältnissen und dem steten Wassermangel sehr gut bewährt. (382) [Abb.]: Türkische Feldartillerie im Vormarsch. (382) [Abb.]: Artilleriestellung englischer Kolonialsoldaten am Suezkanal, wo sich nach englischen Angaben 240 000 Mann zur Verteidigung Ägyptens und des Suezkanals in Bereitschaft zu halten hatten. (383) [Abb.]: Gefangene Engländer werden von türkischen Offizieren verhört. (384) [Abb.]: Verteidigung einer eroberten englischen Stellung von etwa 350 Metern Frontbreite am Yserkanal nördlich von Ypern. ( - ) [Abb.]: Zu den siegreichen Kämpfen der Türken im Irak im April 1916. ([385]) Illustrierte Kriegsberichte. (386) Aus der Verdunschlacht. (386) III. Die Kämpfe westlich der Maas. (386) [Abb.]: Oberleutnant Berthold, der am 1. April 1916 das vierte feindliche Flugzeug und am 16. nordwestlich von Peronne das fünfte, einen englischen Doppeldecker, abschoss (386) [3 Abb.] : Oberes Bild: Ago=Kampfflugzeug. Mittleres Bild: Gefangener kanadischer Offizier mit seinem Flugzeug. Unteres Bild: Funkentelegraphenapparat eines abgeschossenen englischen Flugzeuges. (387) [Abb.]: Gefangene französische Soldaten erwarten im Steinbruch südlich von Haudromont ihre Abführung. (388) Im Krieg mit den Bergen. (388) [Abb.]: Der Kampf um den Minentrichter. Zu den Minen= und Handgranatenkämpfen bei Douaumont. ([389]) [Abb.]: Bulgarische Infanterie rückt aus Monastir zur Front ab. (390) Im besetzten Mazedonien. (390) Das Kriegsgeschick unserer Handelsflotte. (391) [Abb.]: Deutsche Truppen marschieren auf dem Wege zur Front durch eine mazedonische Ortschaft. (391) [Abb.]: Blick durch die Bogen einer Felsenhöhle in Mazedonien, die den hier nicht seltenen Adlern guten Unterschlupf bietet. (392) Die Vernichtung des französischen Unterseebootes "Culrie". (393) [3 Abb.]: (1)Marktplatz für den Ochsenhandel in dem mazedonischen Viertel von Monastir. (2)Eine schwierige Verständigung durch die Zeichensprache. Deutsche Offiziere erwerben eine Gans. (3)Deutscher Pionier kauft Eier ein. (393) Das englische Gefangenenlager auf der Insel Man. (394) [Abb.]: Deutsche Infanteristen mit den neuen Stahlhelmen in einer Strasse Berlins. (394) [Abb.]: Vernichtung des französischen Unterseebootes "Curie" in der Adria durch österreichisch=ungarische Küstenbatterien. ([395]) [Abb.]: Originalwiedergabe der Postkarte eines in russische Gefangenschaft geratenen Österreichers an seine Schwester. Die Mitteilungen an den leeren Stellen sind vom Zensor ausradiert, wobei ihm aber die Klage über das "schlechte Futter" und die " "Prügel" entgangen ist. (396) [Abb.]: Gesamtansicht des Gefangenenlagers von Knockalve (Peel) auf der englischen Insel Man. Nach der Zeichnung eines im Hauptgefangenenlager der Insel Man interniert gewesenen deutschen Architekten, der später ausgewechselt wurde. (396) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 96 (Heft 96) ([397]) [Abb.]: Vogelschaukarte des Suganatales. ([397]) [Abb.]: In einem Tiroler Kloster untergebrachte italienische Gefangene bei der Mahlzeit. (398) [Abb.]: Ordensverleihung im Schützengraben an österreichisch=ungarische Soldaten, die sich bei der Abwehr der russischen Strypa=Offensive auszeichneten. (399) [Abb.]: Erbitterter Nahkampf am Col die Lana: Nachtangriff österreichisch=ungarischer Infanterie. ([400 - 401]) [Abb.]: In den Schützengräben vor Dünaburg. Entwässerungsarbeiten in den Zugängen zu den Schützengräben. (402) [Abb.]: Vorgehen deutscher Infanterie zum Sturm. (402) [Abb.]: Auffahrende österreichisch=ungarische Artillerie an der galizischen Front bei Tarnopol. (403) [Abb.]: Alarm in einem russischen Unterstand. Eine feindliche Patrouille wird gemeldet. (403) [Abb.]: Russische Kavallerie in einer Landschaft des Kaukasus. (404) Illustrierte Kriegsberichte. (404) Ein leichtsinniger Streich. I. (404) [Abb.]: Sturm der westfälischen Truppen auf die russischen Feldstellungen am Marocz=See und Ladischky=Bruch. ( - ) [Abb.]: Zu dem türkischen Erfolg am Suezkanal: Freischärler aus Medina vertreiben die Engländer aus der Oase Katia. (405) [Abb.]: General Townshend mit seinem Stabe bei einer Beratung in seinem Hauptquartier in Kut-el-Amara vor der Übergabe an die Türken. (406) Offiziere daheim. (406) [Abb.]: Zum russischen Vorstoss durch Persien. Ein Teil der alten Mauern von Ispahan. (406) [Abb.]: Brückenbahntransport durch türkische Soldaten im Irak. (407) Freiheit der Meere. (407) [Abb.]: Übergabe zweier von deutschen Juden in der Türkei gestifteter Feldküchen durch Dr. Nossig an den "Roten Halbmond". (407) [Abb.]: Türkische Etappenstation am Rande der Wüste. (408 - 409) [Abb.]: Auf dem Schlachtfeld bei Marcheville vor Verdun. (410) Die Schlacht vor Verdun im Urteil der Gegner. (410) [Abb.]: Gestürmte französische Stellung bei Fromesey vor Verdun (410) [Abb.]: Eroberte französische Stellungen im Caureswalde vor Verdun. (411) [Abb.]: Hütte im Waldlager vor Verdun. (411) Bei Exzellenz v. Dorrer. (412) [Abb.]: Generalleutnant Eugen v. Dorrer, Kommandeur einer Reservedivision, gestorben den 2. April 1916 an einer schweren Verwundung. (412) [Abb.]: Durch Belgien nach Nordfrankreich. ([413]) [Abb.]: Maschinengewehrabteilung in Stellung in den verschiedenen Stockwerken eines Bauernhauses. (414) Durch Belgien nach Nordfrankreich. (414) Bekämpfung von Tierseuchen im Felde. (415) [3 Abb.]: Die Bekämpfung der Tierseuchen im Felde. (1)Veterinär der Blutuntersuchgsstelle mit den verschiedenen Versuchstieren. (2)Im Versuchsraum, wo einem geimpften Hammel eine Blutprobe entnommen wird. Auf dem Tische geimpfte Meerschweinchen, die sich noch in Bearbeitung befinden. (3)Einem in Behandlung befindlichen Pferde wird eine Blutprobe entnommen. Rechts der die Eintragungen vornehmende Veterinär. (415) [Abb.]: Der Chef des türkischen Militärsanitätswesens, Professor Dr. Suleiman Ruman Pascha. (416) Der Ottomanische Rote Halbmond. (416) [Abb.]: Eine Abteilung des Ottomanischen Roten Halbonds. (416) [Abb.]: Die Seeschlacht bei Lowestoft am 25. April 1916. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 97 (Heft 97) ([417]) [Abb.]: Woodrow Wilson, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. ([417]) 4 [Abb.]: Die englische Regierung in ihren bekanntesten Vertretern. (1)Asquith, englischer Ministerpräsident. (2)Lloyd George, englischer Munitionsminister. (3)Sir Winston Churchill, ehemaliger englischer Marineminister. (4)Sir Edward Grey, englischer Minister des Äußeren. (418) [Abb.]: Von der englischen Militärmacht mit Granaten zusammengeschossenes Stadtviertel bei der Connelsbrücke, der Hauptverkehrsader in Dublin. Hier fanden die erbittersten Kämpfe b ei der April=Revolution in der Hauptstadt Irland statt, wobei von den Engländern eine Reihe der schönsten Gebäude zerstört wurde. (419) [3 Abb.]: Die Gefahren der treibenden Minen (1)Ein Minensucher hat sich in dem Minentau verfangen und die Mine unter sich gezogen, wodurch er in höchster Gefahr schwebt, bis die Mine hervorgeholt werden kann. (2)Der Minenwerfer sichtet einen aus dem Wasser hervorragenden und ein Periskop vortäuschenden Pflock, der auf einer Mine befestigt ist. (3)Ein Unterseeboot in Gefahr. Die Mannschaft versucht, die Kette, an der die Mine befestigt ist, zu durchschneiden. (420) [Abb.]: Strandwache im Nebel an der flandrischen Küste. (421) [Abb.]: Frische englische Truppen mit den neuen Stahlhelmen auf dem erweiterten Teil ihrer Front in Nordfrankreich. (422) [Abb.]: Ein Abschnitt des Kampfgebietes im Westen, den die Engländer zur Entlastung der Franzosen übernahmen. Blick von den englischen Gräben aus. (423) [Abb.]: Die durch Ablösen der Franzosen erweiterte englische Front im Westen. Überblick über das Tal des Souchez=Baches von Carency durch den Schlosspark von Carleul nach Souchez und Lens. (423) Illustrierte Kriegsberichte. (424) Ein leichtsinniger Streich. II. (424) [Abb.]: Die von deutschen Pionieren erbaute 450 Meter lange Kriegsbrücke bei Sterpigny in Nordfrankreich. (424) [Abb.]: Zusammenbruch der französischen Angriffswellen vor dem Toten Mann bei Verdun. ([425]) [Abb.]: Ruinen einer Schule in einem von den Franzosen zerschossenen französischen Vogesendorfe. (426) [Abb.]: Wirkung der deutschen schweren Artillerie. Zerstörte französische Bahnlinie in einem in den Kämpfen um Verdun von den Deutschen besetzten Gebiet. (426) [Abb.]: Vogelschaukarte des Gebietes um den Toten Mann nordwestlich von Verdun. (427) Soziale Fürsorge nach dem Kriege. (427) [Abb.]: Erstürmung des Camardwaldes bei Verdun vor der Höhe 304 durch pommersche Truppen. ([428 - 429]) [Abb.]: Der Deutsche Kronprinz (X) beobachtet ein Gefecht bei Verdun. (430) [Abb.]: General Petain, der zum Oberbefehlshaber der französischen Armeen des Zentrums (Abschnitt von Soissons bis Verdun) ernannt wurde. (430) [Abb.]: In den Kämpfen vor Verdun gefangene Franzosen, Nordafrikaner, Kabylen und Turkos werden durch ein französisches Dorf abgeführt. ([431]) [Abb.]: Zur Verwendung russischer Truppen an der französischen Westfront: Ankunft des Transportdampers im Hafen von Marseile. (432) Deutsche Kavallerie im September 1915 bei Wilna. (432) [3 Abb.]: (1)Füllung eines Pilotierballons in einer Feldwetterstation in Albanien. (2)Der aufgelassene Ballon einer Feldwetterstation in Albanien wird zur Berechnung der Windstärke und =richtung beobachtet. (3)Tragbare Feldradiostation in Albanien. (-) [Abb.]: Reiterattacke bei Wileyka: Eine Husareneskadron greift eine russische Infanteriekompanie an. ([433]) [2 Abb.]: (1)Fesselballon mit Schwanztütenrute. (2) Deutscher Fesselballon mit Bespannung vor dem Aufstieg. (434) [Abb.]: Drahtseilspindelrolle einer Luftschifferabteilung in Nordfrankreich. (434) Feldwetterstationen (435) [Abb.]: Empfang von Mitgliedern der bulgarischen Sobranje in Dresden durch den Präsidenten der zweiten sächsischen Kammer, Geheimrat Vogel (im weissen Bart), und den Oberbürgermeister Blüher (zu dessen Linken). Die Rundreise der 15 bulgarischen Volksvertreter unter Führung des Vizepräsidenten der Sobranje (Landtag), Dr. Momtschilow, durch Deutschland geschah in der Absicht, "deutsches Land und deutsche Arbeit kennen zu lernen", wie es Reichskanzler Dr. v. Bethmann Hollweg in seiner Begrüssungsrede ausdrückte. Denn suchte auch Bulgarien mit seinem Anschluss an die Zentralmächte zunächst nur die Rückeroberung Mazedoniens zu erreichen, so verfolgt das Bündnis zugleich doch viel tiefere und wertvollere Ziele, nämlich gemeinsame Entfaltung aller wirtschaftlichen Kräfte in dem neuen Vierbund, in dem Bulgarien die Brücke zu bilden bestimmt ist zwischen der östlichen und den beiden westlichen Grossmächten. Nichts ist aber geeigneter, gegenseitige gründliche Kenntnis und Wertschätzung zu schaffen, als liebevolles Studium des andern seinem Wesen und seiner Arbeit nach. So wurde denn die bulgarische Abordnung, wie zuvor in Österreich=Ungarn, auch in Deutschland überall mit herzlicher Wärme aufgenommen. (436) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 98 (Heft 98) ([437]) [Abb.]: Feldgottesdienst von Tiroler Standschützen in 2500 Meter Höhe in den Dolomiten. ([437]) [Abb.]: Das von den Italienern zwecklos in Brand geschossene Dorf Sexten in den Dolomiten. (438) [Abb.]: Ein italienischer Grosskampfdoppeldecker der Klasse "Caproni", der von österreichisch=ungarischen Fliegern im Luftkampf abgeschossen wurde. (439) [Abb.]: Aus den Kämpfen um den Besitz des Col di Lana. Im Vordergrunde rechts sowie am linksseitigen Höhenkamm feuern österreichisch=ungarische Gebirgsbatterien gegen die feindlichen Stellungen auf dem Felsmassiv des Col di Lana im Hintergrunde. Links Tiroler Landesschützenabteilungen im Vormarsch zum Sturm auf die italienischen Verschanzungen. ([440 - 441]) [Abb.]: In den Kämpfen bei Tolmein gefangene Italiener warten auf ihre Abführung. (442) [Abb.]: Gesamtansicht der Stadt Balona gegen das Meer zu. (443) Illustrierte Kriegsberichte. (444) Die Fürsorge für die Kriegsverletzten. (444) [Abb.]: Blick auf die Stadt Saloniki vom Bord eines englischen Kriegschiffes. (444) [Abb.]: Munitionstransport durch das zerschossene Dorf Condé in den Argonnen. ( - ) [Abb.]: Beschiessung des russischen Schiffes "Slawa" und eines feindlichen U=Boots im Moonsund durch ein Geschwader von deutschen Wasserflugzeugen. ([445]) Munitionstransporte. (446) [Abb.]: Soldatendorf an der Südostfront. (446) [Abb.]: Oberst Julius Planckh, der Held von Uscieczto. (447) [Abb.]: Oberstbrigadier v. Bolzano mit seinem Stabe, Kommandant einer Infanteriebrigade, die sich besonders im Kampf um den Haliczer Brückenkopf am Onjestr hervortat. (447) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Soldaten während einer Gefechtspause an der Strypa. (448) [Abb.]: Die vorderste österreichisch=ungarische Stellung an der Strypa. (448) Die kulturelle Tätigkeit des k. u. k. Militärgouverneurs in Serbien. (448) [Abb.]: Die Russen werden zwischen Toporoutz und Bojan, nordöstlich von Czernowitz an der bessarabischen Front, in wildem Nahkampf aus ihren Schützengräben zurückgeworfen. ([449]) [Abb.]: Feldmarschalleutnant Weber v. Webenau, Militärgouverneur von Montenegro, dessen Infanterietruppendivision unter seiner Führung den Lovcen eroberte. (450) Die Aufteilung Europas. (450) [3 Abb.]: (1)Serbische Zigeunerfamilie vor ihrer Behausung. (2)Serbische Zigeunermutter mit ihren Sprößlingen. (3)Zigeunerjugend auf einer Dorfstrasse in Serbien. Die Militärmusik kommt. (451) [Abb.]: Das künftige Europa nach französischer Vorstellung. (452) Der neue italienische Stahlhelm. (452) [Abb.]: Abführung der englischen Besatzung von Kut=el=Amara durch die Türken nach der Übergabe des Generals Townshend. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 99 (Heft 99) ([453]) [Abb.]: General Bronfart v. Schellendorf, Chef des Generalstabs des türkischen Feldheeres. ([453]) [Abb.]: Türkisches Infanterieregiment in Paradeaufstellung. (454) [Abb.]: Djemal Pascha und General Trommer im Wüstenlager am Suezkanal. (455) [Abb.]: Bewaffnete und mit Sandsäcken geschützte englische Dampfboote auf dem Tigris von türkischen Landtruppen beschossen. (456 - 457) [Abb.]: Der Stab der vierten kaukasischen Jägerdivision auf dem Gipfel der Hochfläche von Kargabazar. Rechts neben der Wagenspur die beiden Empfangsmasten für drahtlose Telegraphie. (458) Illustrierte Kriegsberichte. (458) Die Fürsorge für die Kriegsverletzten. (458) [Abb.]: Teheran, die Hauptstadt Persien. Rechts die kaiserliche Bank. (459) [Abb.]: General Baratoff (X), der Oberbefehlshaber der russischen Streitkräfte in Persien, bei einer Truppenbesichtigung in Teheran. (459) [Abb.]: Mit Unterständen ausgebauter deutscher Sprengtrichter in Flandern. (460) [Abb.]: Skizze der Sprengungen bei St. Eloi am 27. März 1916. (460) [Abb.]: Skizze des Kampfraumes von Armentiéres bis Givenchy (460) [Abb.]: Vorstoss englischer Seestreitkräfte an die flandrische Küste am 16. Mai 1916, wobei auf englischer Seite besonders Panzerkanonenboote (Monitore) verwendet wurden, die wegen ihres geringen Tiefangs näher an die Küste herankommen können. Der Angriff wurde von den deutschen Torpedobooten und Bewachungsfahrzeugen abgewiesen. ([461]) [Abb.]: Englische Flugzeuge über dem Hoogeabschnitt bei Ypern. Verkleinerte Wiedergabe eines in England verbreiteten farbigen Kunstblattes. (462) Die Vergewaltigung neutraler Staaten durch Grossbritannien und Frankreich. (462) [Abb.]: Frankreichs algerische Truppen. Eine Abteilung Turkos auf dem Wege zur Front im Gebiete der Maas. (463) [Abb.]: Durch deutsche Geschosse zerstörte Strasse in Verdun. (464) [Abb.]: Erstürmung der französischen Gräben der Maas, beiderseits der Strasse Haucourt-Esnes, bis auf die höhe der Südspitze des Camardwaldes. ([465]) [Abb.]: Karte zur Vergewaltigung Griechenlands durch England und Frankreich. Der Blockadering der Ententemächte, der von Saloniki ausgehend über die griechischen Inseln zu den von Italien fett 1911/12 besetzten südlichen Sporaden und von da über Kreta Kephalonia und Korfu nach dem von den Italienern befestigten Walona führt. Von Korfu aus sollten die Reste des serbischen und des montenegrinischen Heeres über die griechische Eisenbahn Patras-Korinth-Athen-Larissa nach Saloniki geschafft werden, ein Plan, dem von der griechischen Regierung kraftvoller Widerstand entgegengesetzt wurde. (466) Aus den Tagen von Postawy. (466) [Abb.]: Eine englische Signalstation auf der griechischen Insel Wytilene. (467) [Abb.]: Blick auf die Insel Samos mit dem Hafen Bathy, dem Hauptort der Insel, die von den Engländern unter dem Vorwande, die türkische Bevölkerung unterstütze deutsche Unterseeboote mit Bannware, trotz Einspruchs des Präfekten beschossen wurde. (467) [Abb.]: Kartenskizze zu dem Artikel: Aus den Tagen von Postawy. (468) Gegen Tirol und Kärnten. (468) [Abb.]: Standhaftes Ausharren eines lothringischen Regiments gegen russische Massenangriffe. ([469]) [Abb.]: Blick auf eine von den Italienern zerschossene Ortschaft in Tirol. (470) [Abb.]: Erstürmung des Freikofels durch österreichisch=ungarische Truppen. ([471]) [Abb.]: Ankunft und Empfang der aus französischer Gefangenschaft entlassenen deutschen Austauschinvaliden auf dem Bahnhof in Davos (Schweiz), woselbst sie zur Erholung Aufenthalt nahmen. (472) [Abb.]: Nächtlicher Kampf bei den italienischen Werken von Campomolon auf ausgedehnten Schneefeldern in Höhe von 1500-200 Metern. Nach den feindlichen Berichten stürmten die österreichisch=ungarischen Truppen in Schneemänteln und weissen Kappenüberzügen. ( - ) Die Geschichte des Weltkrieges 1914/16. Heft 100 (Heft 100) ([473]) [Abb.]: Der österreichisch=ungarische Thronfolger Erzherzog Karl Franz Joseph, Führer der siegreichen Truppen in Südtirol, im Gespräch mit Offizieren einer Minenwerferkompanie. ([473]) [Abb.]: Vogelschaukarte zu dem österreichisch=ungarischen Vordringen in Südtirol. ([473]) [Abb.]: Österreichisch=ungarische Gebirgsartillerie bei der Beförderung eines Geschützes schweren Kalibers. Hunderte solcher Geschütze wurden bei der Offensive in Südtirol mit der grösstmöglichen Beschleunigung nach von geworfen, eine in den hohen Bergen geradezu ungeheuerliche Aufgabe. (474) [Abb.]: Blick auf Rundschein (Roncegno) im Suganer Tal, das am 19. Mai 1916 von den österreichisch=ungarischen Truppen besetzt wurde. (475) [Abb.]: Die österreichisch=ungarischen Truppen besetzen bei ihrem Vordringen im Südtirol die Stadt Burgen (Borgo) im Suganer Tal am 22. Mai 1916. Im Hintergrunde das bereits am 19. Mai genommene Rundschein (Roncegno). ([476 - 477]) [Abb.]: Die Hochfläche von Bielgereuth, auf der die österreichisch=ungarischen Truppen am 16. Mai 1916 die feindlichen Stellungen Soglio d´Aspio-Coston-Costa d´Agro-Maronia erstürmten, und von der aus sie nach Überschreitung der italienischen Grenze die feindlichen Werke Campomolon und Toraro eroberten. (478) [Abb.]: Zum Vordringen des österreichisch=ungarischen Heeres an der italienischen Grenze. Siegesfrohe Truppen rücken in ihren Kampfstand. (478) [Abb.]: Blick auf Lafraun auf der gleichnamigen Hochfläche in Südtirol. (479) [Abb.]: Gefangene Alpini aus den Kämpfen bei dem österreichisch=ungarischen Vorgehen in Südtirol. (479) [Abb.]: Im Hauptquartier des Kommandanten der österreichisch=ungarischen Südwestfront, Generaloberst Erzherzog Eugen. 1. Generaloberst Hoch= und Deutschmeister Erzherzog Eugen; 2. k. u. k. Kriegsminister Generaloberst Alexander Freiherr v. Krobatin; 3. Vorstand der Präsidialkanzlei im k. u. k. Kriegsministerium Generalmajor Karl Edler v. Bellmond; 4. Generalstabschef Feldmarschalleutnant Krauss. (480) [Abb.]: Erstürmung der Zugna Torta, südlich von Dovreit (Rovereto). durch österreichisch=ungarische Truppen in der Nacht vom 16. zum 17. Mai 1916. ([481]) [Abb.9: Das Gebiet der Scharmützel zwischen den deutsch=bulgarischen und den Vierverbandstruppen an der griechisch=bulgarischen Grenze. Die T=Zeichen bedeuten die Grenzpfähle. (482) Illustrierte Kriegsberichte. (482) Auf Patrouille*). (482) [Abb.]: Das Wardartal bei Gevgeli. (482) [Abb.]: Die auf steilem Felsstrand gelegene Altstadt des griechischen Hafenortes Kavalla, in dem von den Engländern Truppen gelandet wurden. (483) Feldherr und Chef des Generalstabs. (484) [Abb.]: Bulgarische Gebirgsartillerie am Warda. (484) [Abb.]: Abladen eines schweren Geschützes von einem Transportdampfer im Hafen von Saloniki, dem "zweiten Gibraltar". (485) [Abb.]: Deutsche Verpflegungskolonne beim Verlassen eines Lagers auf dem Wege zur Front in Mazedonien (485) Kriegsbeute. (486) [Abb.]: Kartenskizze zur Russenoffensive am Narotschsee vom 12. März bis 28. April 1916. (486) Am Narotschsee. (487) [Abb.]: Sammelstelle für Ausrüstungsgegenstände aus der Kriegsbeute, die hier verlesen und ausgesondert werden, um zur Umarbeitung und Wiederverwendung in die Heimat gesandt zu werden. (487) [3 Abb.]: Aus dem litauischen Seengebiet. (1)Quartier deutscher Soldaten in einem litauischen Dorfe. (2)Trainkolonne beim Haferladen am Njemen. (3)Litauisches Gespann. (488) [Abb.]: Deutsche Infanterie stürmt die russischen Stellungen im Sumpfgebiet des Narostschees. ([489]) Blindgänger. (490) [Abb.]: Unschädlichmachung eines französischen Blindgängers. (490) [Abb.]: Von der Beschiessung von Middelkerke=Westende durch die Engländer. (490) Die Fürsorge für die Kriegsverletzten. (491) [Abb.]: Von der Beschiessung von Middelkerke=Westende durch die Engländer. Nicht explodierte Seemine und französischer Lufttorpedo. (491) [Abb.]: Entladen einer angeschwemmten englischen Mine an der flandrischen Küste unter Aufsicht eines deutschen Offiziers. (491) [Abb.]: Ein Denkmal für gestorbene Kriegsgefangene Franzosen und Russen in Deutschland. Auf dem Friedhof zu Ebersdorf bei Chemnitz wurde im April 1916 in Gegenwart einer Abordnung von 250 kriegsgefangenen Franzosen und Russen ein Denkmal für deren im Gefangenenlager in Ebersdorf gestorbene Kameraden enthüllt. Nach den Reden des französischen und des russischen Geistlichen erkannte ein französischer Offizier in einer Ansprache dankbar die Förderung des Denkmals durch die Kommandantur des Gefangenenlagers an. Das Denkmal, ein Werk des kriegsgefangenen Bildhauers David Debrock aus Dünkirchen, stellt das um seine gefallenen Söhne trauernde Frankreich dar, gestützt auf die umflorte Trikolore. Eine Mohnblume versinnbildlicht den Todeschlaf, den Sockel schmückt ein Lorbeerzweig. (492) [Einband]: ( - ) [Einband]: ( - )
CONTINUIRTER ATLAS PORTATILIS GERMANICUS ODER COMPENDIEUSE VORSTELLUNG TEUTSCHLANDES Continuirter Atlas portatilis germanicus Oder Compendieuse Vorstellung Teutschlandes ( - ) Einband ( - ) [Verzeichnis]: ( - ) Titelseite ([1] [A]) Geneigter Leser! ([3] [A 2]) Erklärung der gebrauchten Geographischen Zeichen. ([8] A 4) [Karte]: Extract einer General-Post Charte von allen Postrouten durch gantz Teutschland und dessen gewöhnliche X. Creiße in benachbarte Länder. ( - ) Das I. Capitel. Von Teutschland überhaupt / so auf der Charte Num. I. zu sehen. (9 A 5) Und wenn man solche Flüsse nur obenhin zusammen nehmen will / wird sich finden / daß sich deren groß und klein / so aber doch alle namhaft sind / ergiessen / (11) I. Von einem Kayser (14) II. Von IX. Chur-Fürsten (14) A) Die Geistlichen. B) Die Weltlichen. (17 [15] B) III. Von XXIV. geistlichen Fürsten / welche sind (17 [15] B) IV. Von XXIV. weltlichen annoch florirenden hochfürstlichen Häusern / welche sind: (17 B 2) V. Von XXIV. Prälaten / so zwar keine Fürsten / insgesamt aber doch auch unmittelbare Reichsstände / und den Namen nach sind (18 B 2) VI. Von XIII. Aebtissinen / so nicht minderfreye Reichs-Stände / und nahmentlich sind (19 B 3) VII. Von LIX. hohen Reichs-Gräflichen und Freyherrlichen Häusern / als XVII. Wetterauischen / so da sind / (19 B 3) VIII. Von LX. freyen Reichs-Städten / welche insgesamt gleichsam so viel kleine Republiquen vorstellen / und sind (22 B 4) A) Auf der Rheinischen Banck. (22 B 4) B) Auf der Schwäbischen Banck. (22 B 4) IX. Von einer zahlreichen freyen Reichs-Ritterschaft. (23 B 5) Hierbey aber werden gesamte Lande und mithin also das gantze Teutschland in X. Creysse getheilet /nemlich (24 B 5) [Karte]: Chur Sächsischer Post-Charten Extract mit allen Chur Sächsischen und vielen daran gräntzenden Post-Stationen. ( - ) [Abb.]: Leipzig. ( - ) Das II. Capitel. Von den Posten. (25) Das III. Capitel. Von den Distanzen der Oerter in Teutschland. (28) [Tabelle]: Meilen-Zeiger. Meilen. Entlegenheit der vornehmsten Europaeischen Residentz und Haupt Städte wie weit sie nach Teutschen Meilen von einander entfernet. ( - ) [Tabelle]: Tabula. (31 C) [Karte]: Teutschlands Oesterreichischer Creiss samt denen dazu gehörigen Provinzen. ( - ) Das IV. Capitel. Von dem Oesterreichischen Creiße. So auf dem Chärtgen Num. 4 zu sehen (33 C 2) Seiner gewöhnlichen Eintheilung nach / gehören zu demselben / (33 C 2) I. Von dem Ertz-Hertzogthume Oesterreich, so auf der Charte Num. 4 zu sehen. (34 C 2) Beyde Theile haben wiederum 4 besondere Viertel nemlich (35 C 3) Ober-Oesterreich: Nieder-Oesterreich: (35 C 3) Es gehören ab denn insonderheit (35 C 3) 1) Zu dem Traun-Viertel in Ober-Oesterreich (35 C 3) 2) Zu dem Hauß-Viertel / (35 C 3) 3) Zu dem Mühl-Viertel 4) Zu dem Schwarzen Viertel / 5) Zu dem Viertel über dem Manharts-Berge in dem Nieder-Oesterreich 3) [6] Zu dem Viertel unter dem Manharts-Berge (36 C 3) 3) [7] Zu dem Viertel unter dem Wiener-Wald. (36 C 3) 4) [8] Zu dem Viertel über dem Wiener-Walde. (37 C 4) II. Von dem Hertzogth. Steyermarck. (37 C 4) 1) Ober-Steyermarck (38 C 4) 2) Nieder-Steyer begreist (39 C 5) III. Von dem Hertzogthume Kärnthen. (39 C 5) In Ober-Kärnthen sind merckwürdig. (39 C 5) In Nieder-Kärnthen hingegen (40 C 5) III. [IV.] Von dem Hertzogthume Crain. (40 C 5) Die fürnehmsten Oerter sind in Crain insonderheit: (41) 1) Laubach 2) In der Windischen Marck. 3) In der gefürsteten Grafschaft Görz. (41) 4) In der gefürsteten Grafschaft Gradisca (41) V. Von der gefürsteten Grafschaft Tyrol, so auf dem Special-Chaertgen zu Num. 5. zu sehen. (42) 1) Tyrol an und vor sich selbst (43) 2) In dem Bischofsthume Brixen (43) Das V. Capitel. Von dem Bayerischen Kreyse. So auf dem Chärtgen Num. 6 zu sehen. (44) Das Land ist gut und fruchtbar / die Religion Römisch Catholisch / und die Eintheilung des Creises diese / daß darinnen zu betrachten fallen (44) [Karte]: Gefürstete Graffschafft Tyrol im Oesterreichischen Greiße Teutschlandes mit ihren Gräntzen ( - ) I. Von dem Hertzogthume Bayern. (45) 1) Die Münchische Regierung begreisst diese Städte: 2)Die Burghausische hat 3) Die Landshutische Regierung enthält 4) Die Straubingische aber (46) [Karte]: Teutschlandes Bayerischer Creiss samt dazu gehörigen Provintzen. ( - ) II. Von der Ober-Pfaltz. III. Von der Land-Grafschaft Leuchtenberg. (47 D) IV. Von dem Hertzogthume Neuburg. V. Von dem Fürstenthume Sultzbach. (48 D) VI. Von der gefürsteten Grafschaft Sternstein. (48 D) VII. Von dem Ertz-Bißthum Saltzburg. (49 D 2) VIII. Von dem Bisthume Freysingen. (49 D 2) IX. Von dem Bisthume Regenspurg. X. Von dem Bisthume Passau. (50 D 2) [Karte]: Teutschlandes Schwäbischer Creiss. Samt dazugehörigen Provintzen. ( - ) XI. Von der Probstey Berchtolsgaden. (51 D 3) Das VI. Capitel. Von dem Schwäbischen Creise. So auf der Charte Num. 7. zu sehen. (51 D 3) I. Das Hertzogthum Würtenberg. Wozu in specie die Charte Num. 8 gehöret. (52 D 3) [Karte]: Hertzogthum Würtenberg im Schwäbischen Creis Teutzschlandes mit angräntzenden Gegenden. ( - ) II. Die Marck-Grafschaft Baden. (55 D 5) III. Die Lande der Fürsten von Hohenzollern. IV. Das Fürstenthum Oettingen. (56 D 5) V. Die Lande der Fürsten und Grafen von Fürstenberg (56 D 5) VI. Die Vörder-Oesterreichischen Lande. (57) Die Marck-Grafschaft Burgau / Die Grafschaft Bregentz / Die Grafschaft Montfort / Die Grafschaft Feldkirch / Die Stadt Costnitz / Die Land-Grafschaft Nellenburg (57) Die Grafschaft Hohenberg / Herrschaft Hohenfels mit ihren Oertern. (58) VII. Die Herrschaft Mindelheim. (58) II. [VIII.] Die Lande der Reichs-Grafen. (58) I. Der Garfen von Oettingen / II. Der Grafen von Fürstenberg / III. Der Grafen von Pappenheim / (58) IV. Der Grafen von Rechberg / V. Der Grafen von Sintzendorf / VI. Der Grafen von Fugger / VII. Der Freyherrn von Friedberg / VIII. Der Grafen von Königseck / (59) IX. Der Grafen von Montfort / (59) X. Der Truchsesse von Waldburg / XI. Der Grafen von Hohen-Ems / XII. Der Grafen von Sultz / XIII. Der Grafen von Geroldseck / (60) XIV. Der Grafen von Eberstein. (60) XV. Der Grafen von Helfenstein / XVI. Der Grafen von Grafeneck / XVII. Der Grafen von Limburg / (61) III. [IX.] Die Reichs-Städte / (61) 1) Ulm 2) Augspurg 3) Memmingen 4) Kempten 5) Lindau (61) 6) Uberling 7) Rotvveil 8) Heilbrunn 9) Elslingen 10) Nördlingen 11) Dünckelspiel 12) Schwäbisch - Hall 13) Schwäbisch - Gmünd 24) [14)] Reutlingen 15) Wimpfen 17) [16)] Bopfingen 18) [17)] Aalen 19) [18)] Giengen 20) [19)] Offenburg 21) [20)] Gengenbach 22) [21)] Zell am Hammersbach 23) [22)] Bieberach 24) [23)] Buchau 25) [24)] Pfullendorf 26) [25)] Rauensburg 27) [26)] Buchorn 28) [27)] Kaufbeuern (62) 29) [28)] Leutkirchen 30) [29)] Isny 31) [30)] Wangen (63 E) Was aber denn die Geistlichen Stifter anbetrift / finden sich in diesem Creise: (63 E) I. Zwey Bisthümer nehmlich II. Zwey gefürstete Praelaturen nehmlich: (63 E) III. Achtzehen ungefürstete Praelaturen / deren Aebte aber doch auch insgesamt Reichs-Stände sind / als: (64 E) I. Die Abtey zu Marchthal / II. Die Abtey Salmansweiler / III. Die Abtey Ochsenhausen / IV. Die Abtey Weingarten / V. Die Abtey Irsingen / VI. Die Abtey Ursperg / VII. Die Abtey zu Ottenbeuren / VIII. Die Abtey zu Müncheroden / VIII. [IX.] Die Abtey zu Schussenrid / X. Die Abtey Petershausen XI. Die Abtey Weissenau / XII. Die Abtey Wettenhausen (64 E) XIII. Die Abtey Elchingen / XIV. Die Abtey Gengenbach XV. Die Abtey Roggenburg / XVI. Die Abtey zu S. Georgii XVII. Die Abtey Zweyfalten / XVIII. Die Abtey S. Uldarici (65 E 2) IV. Sechs ungefürstete Weibliche Praelaturen / derer Aebtißinnen aber auch nicht weniger unmittelbare Reichs-Stände sind / als: (65 E 2) I. Die Abtey Guttenzell / II. Die Abtey zu Buchau III. Die Abtey Hegenbach / IV. Die Abtey Baind / V. Die Abtey zu Lindau VI. Die Abtey Roten-Münster (65 E 2) Das VII. Capitel. Von dem Fränckischen Creise / so auf der Charte Num. 9. zu sehen. (66 E 2) [Karte]: Teutschlandes Fraenckischer Creis. Samt dazugehörigen Provintzen. ( - ) Nach dem Unterschiede der Regenten / sind die Länder theils Geistliche Stifter / als (67 E 3) II. [I.] Von dem Bißthume Bamberg. (68 E 3) III. [II.] Von dem Bißthume Würtzburg. So auf dem Special-Cärtgen Num. 10. zu sehen. (68 E 3) [Karte]: Bischthum Würtzburg im Fränckischen Creisse mit seinen Gräntzen. ( - ) III. Von dem Bißthume Aichstädt. (70 E 7 [E 4]) IV. Von dem Hoch- und Teutsch Meisterthume. (70 E 7 [E 4]) V. Von dem Marggrafthum Bayreuth. (71 D 5 [E 5]) VI. Von dem Marggrafthum Anspach. (71 D 5 [E 5]) VII. Von dem Fürstenthume Coburg. (72 D 5 [E 5]) VIII. Von der Gefürsteten Grafschaft Henneberg. (72 D 5 [E 5]) 1) Dem Hertzoge zu Sachsen-Meinungen / 2) Dem Chur-Hause Sachsen / 3) Dem Hertzoge zu Sachsen Weymar / 4) Dem Hertzog zu Sachsen-Eisenach / 5) Dem Hertzoge zu Sachsen-Gotha / 6) Dem Land-Grafen zu Hessen-Cassel / (73) IX. Von den freyen Reichs-Grafschaften. (74) 1) Das Fürstenthum Schwartzenberg / 2) Die Grafschaft Wertheim / 3) Die Grafschaft Löwenstein / 4) Die Grafschaft Castell / 5) Die Grafschaft Hohen-Lohe / (74) 6) Die Grafschaft Erpach / (74) 7) Die Grafschaft Reineck / 8) Die Grafschaft Dernbach / 9) Die Herrschaft der Grafen Limburg / 10) Die Grafschaft Reigelsberg (75) IX. [X.] Von den freyen Reichs-Städten. (75) 1) Nürnberg (75) 2) Franckfurth am Mayn (75) 3) Schweinfurth 4) Rotenburg an der Tauber 5) Winsheim 6) Weissenburg (76) Das VIII. Capitel. Von dem Ober-Rheinischen Creise / welcher auf der Charte Num. 11. und 12. zu sehen. (76) [Karte]: Des Ober-Rheinischen Creißes in Teutschland Nördlicher Theil mit Seinen abgetheilten Provintzen. ( - ) Die Eintheilung geschiehet am füglichsten / nach den Herren so ihn besitzen / und also in das / so davon hat (77) I. Von dem / was der Kayser / oder das Haus Oesterreich in diesem Creise hat. (78) II. Von dem / was Frankreich von diesem Creise abgezwacket. (79 F) 1) Der Sundgau / (79 F) 2) Die Land-Grafschaft Elsaß / (79 F) Ober-Elsaß / (79 F) Nieder-Elsaß / (80 F) III. Von dem / was dem Hertzoge von Lothringen gehöret. (80 F) IV. Von dem / was dem Hertzoge von Würtenberg zustehet. (81 F 2) V. Von dem / was die Pfaltz-Grafen am Rhein haben. (81 F 2) 1) Die Pfaltz-Grafen zu Zweybrück / (81 F 2) 2) Die Pfaltz-Grafen von Birckenfeld / 3) Der Chur-Fürst zu Pfaltz (82 F 2) VI. Von dem / was den Land-Grafen von Hessen zukommt. (82 F 2) 1) Dem Land-Grafen zu Hessen Cassel (83 F 3) a) in Nieder-Hessen b) in Ober-Hessen c) Das Fürstenthum Hirschfeld / d) Die Grafschafft Schaumburg / e) Die Aemter Vchi und Freudenberg (83 F 3) f) Schmalcalden (84 F 3) 2) Dem Land-Grafen zu Hessen-Darmstadt (84 F 3) a) in Ober-Hessen b) in Itter / c) in Nidda / d) in der Ober-Grafschafft Catzenellenbogen (84 F 3) 3) Dem Land-Grafen zu Hessen-Rheinfels (84 F 3) a) die Nieder-Grafschafft Catzenellnbogen / b) in Nieder-Hessen (84 F 3) [Karte]: Des Ober Rheinischen Creisses Südtlicher theil mit der Franche Comte und den ganzen Hertzogthum Lotharingen. ( - ) 4) Dem Land-Grafen zu Hessen-Homburg / 5) Dem Chur-Fürsten zu Mayntz / (85 F 4) VII. Von dem / was die Fürsten und Grafen von Nassau besitzen. (85 F 4) VIII. Von dem / was die Grafen von Hanau haben. (85 F 4) 1) Die Grafschafft Hanau in der Wetterau / (85 F 4) 2) Die Grafschafft Lichtenberg im Unter-Elsaß / 3) Die Grafschafft Bitsch in Westerreich / 4) Die Herrschafft Ochsenstein (86 F 4) IX. Von dem / was dem Fürsten von Salm und übrigen Wild- und Rheingrafen zuständig. (86 F 4) 1) Die Grafschafft Salm 2) Die Herrschafften Ogiville, Neufuille, Armans und Dimeringen. 3) Die Herrschafft Finstringen (86 F 4) 4) Die Grafschafft Rhein-Grafenstein / (86 F 4) X. Von dem / was andere Reichs-Grafen hier besitzen. (87 F 5) Die Grafschafft Westerburg Die Grafschafft Leiningen / Die Grafschafft Crichingen und Puttingen / Die Herrschafft Reipolts-Kirch Die Grafschafft Obernstein Die Grafschafft Falckenstein im Elsaß / (87 F 5) Die Grafschafft Solms Die Grafschafft Hatzfeld Die Grafschafft Witgenstein Die Grafschafft Nieder-Isenburg / Die Grafschafft Ober-Isenburg aber mit der Grafschafft Budingen / Die Grafschafft Waldeck / (88 F 5) Die Grafschafft Cronberg / (88 F 5) Die Grafschafft Gödern (89) XI. Von den Reichs-Städten dieses Creises. (89) XII. Von dem / was den Geistl. Ständen zuständig. (89) Der Ertz-Bischof von Bisanz. (89) Der Bischof zu Worms / Der Bischof zu Speyer / Der Bischof zu Straßburg / Der Bischof zu Basel / Der Heer-Meister des Johanniter- und Maltheser-Ordens / Der gefürstete Abt zu Fulda / Der gefürstete Abt zu Murbach und zu S. Luders in Ober-Elsaß / Der Abt zu Münster in Gregorien-Thal / (90) Die Aebtissin zu Andlau / Die Wetterau / Der Westerwald Das Westerreich Das Hundsrück (91) Das IX. Capitel. Von dem Nieder-Rheinischen Creise. So auf der Charte Num. 13. zu sehen. (92) [Karte]: Teutschlands Nieder Rheinischer Creiss mit seinen abgetheilten Provintzen. ( - ) Wegen der Eintheilung giebt es hier nicht viel Kopf-brechens / indem man nur darzu rechnet (93) I. Das Ertz-Stifft Mayntz. (93) a) In der Berg-Strasse zwischen Heidelberg und Darmstadt b) In der Pfaltz Gerresheim c) In Thüringen d) Das Eisfeld / (93) e) in Hessen / (93) II. Das Ertz-Stifft Trier. (94) III. Das Ertz-Stifft Cöln. (94) IV. Die Chur-Pfältzischen Lande. (95 G) Die 15. Aemter / darein es getheilet wird / sind folgende: (95 G) 1) Das Amt Heidelberg / 2) Das Amt Neustadt / (95 G) 3) Das Amt Lautern / 4) Das Amt Oppenheim 5) Das Amt Creutzenach / 6) Das Amt Bacharach / 7) Das Amt Stromberg / 8) Das Amt Simmern 9) Das Amt Kirchberg / 10) Das Amt Germersheim / 11) Das Amt Altzey 12) Das Amt Mosbach / 13) Das Amt Bretten / 14) Das Amt Boxberg / 15) Das Amt Utzberg / (96 G) V. Die Grafschafften. (96 G) [Karte]: Des Burgundischen Creisses Nördlicher Theil oder Vereinigte Niederlande. ( - ) Die Grafschafft Schleida / Die Grafschafft Manderscheid / Die Grafschafft Reiferscheid / Die Grafschafft Virneburg / Das Fürstenthum Arnberg / (97 G 2) Das X. Capitel. Von dem Burgundischen Creise. So aus der Charten Num. 11. 14. und 15. zusehen. (97 G 2) Sectio I. Von der Grafschafft Hochburgund. Oder wie sie insgeheim genannt wird, der Franche Comté, so mit auf der Charte Num. 11. zu stehen. (99 G 3) I. Von der Baillage de Dole, oder der mittlern Voigtey. (100 G 3) II. Von der Baillage d'Amont oder der obern Voigtey. III. Von der Baillage d'Aual, oder der untern Voigtey. (101 G 4) Sectio II. Von denen Oesterreichischen Nieder-Landen. So auf der Charte Num. 14. zu sehen. (102 G 4) Die Provincien desselben insonderheit sind (102 G 4) [Karte]: Des Burgundischen Creisses Südtlicher theil oder Oesterreichische Niederlande. ( - ) I. Von der Grafschafft Artois. (103 G 5) II. Von der Grafschafft Flandern. (104 G 5) 1. Der Römische Kayser / dem gehöret das Oesterreichische Flandern mit Gent (104 G 5) 2. Der König in Frankreich / so da das Französische Flandern und darinnen hat Ryssel oder Lille (104 G 5) 3. Die Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande / (105) III. Von der Grafschafft Hennegau. (105) Oesterreich hat Mons oder Bergen (105) Frankreich dargegen hat / (105) IV. Von der Grafschafft Namur. (106) V. Von dem Hertzogthume Luxemburg oder Lützelburg. (106) Der Kayser Luxemburg (106) Der König in Frankreich Montmedy (106) Die Erben der Oranischen Verlassenschaft / Die Marck-Grafen von Baden (107) VI. Von dem Hertzogthume Limburg. (107) VII. Von dem Hertzogthume Geldern. (107) Der Kayser / Rüremond Der König in Preussen / Geldern Die Holländer / Venlo (108) VIII. Von dem Hertzogthum Brabant. (108) Dem Römischen Kayser / Brüssel Denen vereinigten Nieder-Ländern / Bergen op. Zoom (108) Denen Oranischen Erben / Breda (109) IX. Von der Marck-Grafschafft Antwerpen. X. Von der Herrschaft Mecheln. (109) Sectio III. Von den vereinigten Niederlanden. So auf der Carte Num. 15. zu sehen. (109) . und heissen die Provincien insonderheit (111 H) I. Von der Grafschafft Holland (111 H) Nord-Holland hat Amsterdam (111 H) Süd-Holland hat Roterdam (112 H) II. Von der Grafschafft Seeland oder Zeeland. (113 H 2) 1) Walchern, 2) Sud-Beveland, 3) Duveland, 5) Schovven, 6) Tolen, (113 H 2) III. Von der Provinz Vtrecht. (113 H 2) IV. Von dem holländischen Unter-Geldern. (114 H 2) 1) In die Betau, so an der Maas lieget/ 2) In die Velau, so an der Süder-See lieget / 3) In die Grafschafft Zütphen, so an Teutschland lieget / (114 H 2) V. Von der Herrschaft Ober-Yssel. (115 H 3) 1) Salland in der Mitten / wo Deuenter 2) Tvvente unten / wo Ootmersum, 3) Drente oben / wo Coeuorden (115 H 3) VI. Von der Herrschaft Groeningen. (115 H 3) Zum Gröningischen gehöret / (115 H 3) Zu dem Ommeland wird gerechnet (116 H 3) VII. Von der Grafschafft West-Friesland. (116 H 3) 1) Ostergau / darinnen Lewarden 2) Westergau / wo Franecker 3) Sevenvolden worinnen Knynder (116 H 3) [Karte]: Teutschlandes Westphaelischer Creiss samt dazu gehörigen Provintzien. ( - ) Das XI. Capitel. Von dem Westphälischen Creise. So auf der Charte Num. 16. zu sehen. (117 H 4) Wegen der Eintheilung gehet es in diesem Creise / wie im andern / daß Geistliche und Weltliche Herrschafften allda zu regieren haben / deren Länder also betrachtet werden können: (118 H 4) I. Von dem Bischoffthum Münster. (119 H 5) II. Von dem Bischoffthum Lüttich. (119 H 5) III. Von dem Bischoffthum Oßnabrück. IV. Von dem Bischoffthum Paderborn. (120 H 5) V. Von den Abteyen. (121) VI. Von dem Hertzogthume Westphalen. (121) VII. Von dem Hertzogthum Cleve und dem Fürstenthum Moers. VIII. Von dem Hertzogthume Jülich. (122) IX. Von dem Hertzogthum Bergen. X. Von dem Fürstenthum Ost-Frießland. (123) IX. [XI.] Von dem Theile des Fürstenthums Nassau. XII. Von dem Fürstenthum Minden. (124) XIII. Von dem Fürstenthum Verden. (124) XIII. [XIV.] Von den Grafschafften Oldenburg und Delmenhorst. (125) XV. Von denen anderen Grafschafften dieses Creises. (125) 1) Die Grafschafft Marck / zwischen Münster und Westphalen / (125) 2) Die Grafschafft Ravensberg / 3) Die Grafschafft Lippe / 4) Die Grafschafft Schaumburg an der Weser bey Pyrmont 5) Die Grafschafft Spiegelberg / (126) 6) Die Grafschafft Pyrmont / (126) 7) Die Grafschafft Rietberg / 8) Die Grafschafft Sternberg / 9) Die Grafschafft Hoya an der Weser 10) Die Grafschafft Diephold 11) Die Grafschafft Bentheim / 12) Die Grafschafft Steinfort im Münsterischen / 13) Die Grafschafft Tecklenburg / 14) Die Grafschafft Lingen zwischen Münster und Osnabrück / (127 I) 15) Die Grafschafft Reckheim / 16) Die Grafschafft Dehlen / 17) Die Grafen von Gronsfeld / 18) Die Grafen von Styrum / 19) Die Grafschafft Sain bey Coblentz / 20) Die Grafschafft Wied am Rhein über Coblentz / (128 I) XVI. Von den Reichs-Städten. (128 I) [Karte]: Teutschlandes Niedersaechsischer Creis samt dazu gehörigen Provintzen. ( - ) Das XII. Capitel. Von dem Nieder-Sächsischen Creise. So auf der Charte Num. 17. zu sehen. (129 I 2) Die Länder / so hieher gehören / sind folgende: (129 I 2) I. Von dem Hertzogthum Braunschweig, so insonderheit auf dem Chärtgen Num. 18. zusehen. (130 I 2) [Karte]: Das Hertzogthum Braunschweig mit seinen abgetheilten Fürstenthümern dem Stiffte Hildesheim und andern angräntzenden Provintzen. ( - ) [Karte]: Hertzogthum Lüneburg im Nieder-Sächsische Creisse Teutzschlandes mit seinen abgetheilten Aemtern und Probsteyen. ( - ) II. Von dem Hertzogthum Lüneburg. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 19. zu sehen. (131 I 3) III. Von dem Fürstenthum Blanckenburg. (132 I 3) VI. [IV.] Von dem Fürstenthum Calenberg / oder Hanover. (132 I 3) [Karte]: Das Hertzogthum Magdeburg mit seinen abgetheilten Provintzen. ( - ) V. Von dem Fürstenthum Grubenhagen. (133 I 4) VI. Von dem Hertzogthum Magdeburg. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 20. zu sehen. (133 I 4) VII. Von dem Hertzogthum Mecklenburg. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 21. zu sehen. (134 I 4) [Karte]: Das Hertzogthum Mecklenburg im Nieder Sächsischen Creiße Teutschlandes mit seinen abgetheilten Provintzen. ( - ) I. Der König von Schweden. (135 I 5) II. Das Hertzogthum Mecklenburg Schwerin. (135 I 5) a) Das Hertzogthum Mecklenburg / b) Das Fürstenthum Wenden / Das Fürstenthum / sonst Bischoffthum Schwerin / (135 I 5) Die Grafschafft Schwerin / (135 I 5) Die Herrschafft Rostock / Die Herrschafft Stargard Das Dom-Stifft in der Stadt Ratzeburg, (136 I 5) VIII. Von dem Hertzogthum Bremen. So insonderheit auf dem Chärtgen Num 22. zu sehen. (136 I 5) [Karte]: Des Hertzogthum Bremen nebst dem Stifft oder Fürstenthum Verden im Nieder Sächsischen Creiss. ( - ) IX. Von dem Fürstenthum Halberstadt. (137) X. Von dem Hertzogthum Holstein. So insonderheit auf dem Chärtgen Num 23. zu sehen. (137) Man kan jeder Herrschaft zugehörige Oerter in jeder provintz besonders anmercken / welche denn diese sind: (138) A. Von Holstein insonderheit. (138) [Karte]: Hertzogthum Holstein im Nieder Sächsischen Creisse mit seinen abgetheilten Provintzien. ( - ) B. Von dem Hertzogthume Wagrien. C. Von dem Hertzogthume Stormarn. (139) D. Von dem Hertzogthume Dithmarsen. (139) XI. Von dem Hertzogthum Sachsen-Lauenburg. (140) XII. Von dem Bischoffthume Hildesheim. (140) XIII. Von dem Bischoffthum Lübeck / oder Eutin. XIV. Von der Grafschafft Werningeroda. (141) XV. Von denen Reichs-Städten. (142) 1) Lübeck 2) Hamburg 3) Bremen 4) Goslar 5) Mühlhausen 6) Northausen (142) Das XIII. Capitel Von dem Ober-Sächsischen Creise. So auf den beyden Charten Num 24. und 25. zu sehen. (142) [Karte]: Des Ober-Sächsischen Creißes Nördlicher Theil mit seinen abgetheilten Provintzen. ( - ) Seine Eintheilung nach begreiffet solcher Creiß / (144 K) I. Von dem Churfürstenthum und Hertzogthum Sachsen. (144 K) [Karte]: Des Ober Saechsischen Creises Südlicher theil mit abgetheilten Provintzen. ( - ) [Abb.]: Alt Dresden ( - ) 1. Das Amt Annaburg 2. Das Amt Beltzig 3. Das Amt Gräfen-Hayngen 4. Das Amt Liebenwerde 5. Das Amt Pretzsch 6. Das Amt Schlieben 7. Das Amt Schweinitz 8. Das Amt Seyda 9. Das Creiß-Amt Wittenberg 10. Das Amt Bitterfeld (145 K 2) (a.) Das Burggrafthum Magdeburg, (145 K 2) (b.) Die Grafschafft Barby, (c) Die Herrschafft Baruth, (146 K 2) II. Von dem Marggrafthum Meissen. (146 K 2) A. Von dem Meißnischen Creiß. (147 K 3) 1. Das Ober Amt Dreßden 2. Das Amt Dippoldiswalda 3. Das Amt Grossen-Hayn 4. Das Amt Hohenstein 5. Das Amt Lausnitz 6. Das Amt Lohmen 7. Das Creiß-Amt Meissen 8. Das Meißnische Procuratur-Amt 9. Das Meißnische Schul-Amt 10. Die Probstey oder Stifft-Meissen. 11. Das Amt Moritzburg (147 K 3) 12. Das Amt Mühlberg 13. Das Amt Nossen 14. Das Amt Oschatz 15. Das Amt Pirna 16. Das Amt Radeberg 17. Das Amt Senftenberg 18. Das Amt Stolpen 19. Das Amt Torgau 20. Das Amt Zabelitz (148 K 3) B. Von dem Leipziger Creise. (148 K 3) 1. Das Amt Borna (148 K 3) 2. Das Amt Colditz 3. Das Amt Düben 4. Das Amt Eilenburg 5. Das Amt Grimma 6. Das Grimmische Schul-Amt / 7. Das Creiß-Amt Leipzig 8. Das Amt Leißnig 9. Das Amt Mutschen 10. Das Amt Rochlitz 11. Das Amt Wurtzen 12. Das Amt Pegau Das Amt Dölitzlsch (149 K 4) C. Von dem Ertz-Gebürgischen Creise. (150 K 4) 1. Das Amt Altenberg 2. Das Mühlen-Amt zu Anneberg 3. Das Amt Augustusburg 4. Das Amt Chemnitz 5. Das Amt Franckenberg 6. Das Amt Frauenstein 7. Das Amt Freyberg 8. Das Amt Grüllenberg 9. Das Amt Grünhayn 10. Das Amt Lauterstein 11. Das Creiß-Amt Schwartzenberg (150 K 4) 12. Das Amt Stollberg 13. Das Amt Wolckenstein 14. Das Amt Zwickau (151 K 5) D. Von dem Weissenfelsischen Gebiethe. (151 K 5) E. Von dem Stiffte Merseburg. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 26. zu sehen. (152 K 5) F. Von dem Stiffte Naumburg. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 26. mit zu sehen. (152 K 5) [Karte]: Die Stiffter Merseburg und Naumburg mit dem Unter Stiffte Zeitz. ( - ) G. Von dem Voigtlande. (153) a) Die Churfürstliche Sächsische Aemter. 1. Pausa 2. Plauen 3. Voigtsberg b) Der Marggräfische Bayreuthische Antheil (153) c) Der Hrn. Grafen von Reussen Landschafften / (153) 1) Die ältere Linie a) Aus Unter-Graitz / b) Aus Ober-Graitz / 2) Die jüngere Linie a) Aus Gera / b) Aus Schlaitz / c) Aus Lobenstein / (154) H. Von dem Osterlande. (154) [Karte]: Landgrafschafft Thüringen mit ihren abgetheilten Provintzen im Ober Sächsischen Creisse. ( - ) a) Der Churfürst von Sachsen / b) Der Hertzog zu Weymar / c) Der ehemalige Hertzog zu Eisenberg / d) Der Hertzog zu Saalfeld / e) Der Hertzog zu Gotha /das Fürstenthum Altenburg (155) III. Von der Land-Grafschafft Thüringen. So insonderheit auf der Charte Num. 27. zu sehen. (155) A. Den Chur-Mayntzischen Antheil. a) Erfurth b) Das Eichsfeld mit Dingelstadt c) Unter-Krainichfled. d) Das dritte Theil von Trefurth. (156) B. Den Chur-Sächsischen Antheil. (156) a) Das Amt Schul-Pforte (156) b) Das Creiß-Amt Tenstädt / c) Der dritte Theil von Trefurth. d) Die Balley Thüringen / e) Die Herrschafft Tautenburg (157) C. Den Sachsen-Weissenfelischen Antheil. a) Das Amt Eckhardsberg / b) Das Amt Freyburg c) Das Amt Langensaltza d) Das Amt Sangerhausen e) Das Amt Weisen-See (157) D. Das Hertzogthum Weymar. (157) E. Das Hertzogthum Eisenach. (158) F. Das Hertzogthum Gotha. So insonderheit auf dem Chärtgen Num 28. zu sehen. (158) [Karte]. Hertzog- und Fürstenthümer Gotha Coburg und Altenburg nebst andern angräntzenden Provintzien. ( - ) G. Das Hildburgshausische. H. Das Meinungische. J. Das Saalfeldische. (159 L) IV. Von dem Fürstenthum Querfurth. (160 L) [Karte]: Fürstenthum Anhalt im Ober Sächsischen Creisse Teutschlandes mit seinen Abtheilungen. ( - ) V. Von dem Fürstenthume Anhalt. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 29. zu sehen. (161 L 2) 1) Die Anhalt-Bärnburgische Linie / 2) Die Anhalt-Dessauische Linie / 3) Die Anhalt-Cöthische Linie 4) Die Anhalt-Zörbstische Linie (161 L 2) VI. Von der Abtey Quedlinburg. (162 L 2) VII. Von der Marck Brandenburg. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 24. und 25. zu sehen. (162 L 2) 1) In die alte Marck / (162 L 2) 2) In der Mittel-Marck / 3) In die Neue-Marck / 4) In der Prignitz / (163 L 3) 5) In der Ucker-Marck / (163 L 3) VIII. Von dem Hertzogthum Pommern. (164 L 3) I. Vor-Pommern (164 L 3) 1. Das Steinische Gebiethe / 2. Das Barthische Gebiethe / 3. Das Gützkowische Gebiethe / 4. Die Insul Usedom / 5. Die Insul Wollin / (164 L 3) 6. Die Insul Rügen / (164 L 3) 7. Ruden eine kleine Insul / (165 L 4) II. Hinter-Pommern. (165 L 4) 1. Das Hertzogthum Pommern / 2. Das Hertzogthum Camin / 3. Das Hertzogthum Cassuben / 4. Das Hertzogthum Wenden / 5. Die Herrschafft Lauenburg / 6. Die Herrschafft Bütow / 7. Die Herrschafft Draheim / (165 L 4) Das XIV. Capitel. Von denen uneingecreißten Ländern in Teutschland. (165 L 4) I. Von dem Königreich Böhmen insonderheit. So insonderheit auf dem Chärtgen Num. 30. zu sehen. (166 L 4) [Karte]: Das Königreich Böhmen mit seinen abgetheilten Creissen. ( - ) Es ist aber Böhmen von Alters her in XV. Creise eingetheilet gewesen / darzu sind noch III. neue kommen / daß wir also XVIII. Creise zu betrachten haben / deren Name / und in denselben sich befindliche Oerter sind (167 L 5) 1. Im Prager-Creiß 2. Im Rackonitzer-Creise / 3. Im Slauner-Creise / 4. Im Satzer / Creise / 5. Im Leutmeritzer-Creise / 6. Im Bunzler-Creise / 7. Im Königgräzer-Creise 8. Im Beraumer-Creise / 9. Im Pilßner-Creise / 10. Im Egerischen Creise / (167 L 5) 11. Im Elnbogner-Creiß / (167 L 5) 12. Im Chrudiner-Creise / 13. Im Czaslauer-Creise / 14. Im Bechnier-Creise / 15. Im Kaurzimer-Creise / 16. Im Moldauer-Creise / 17. Im Parchenser-Creise / (168 L 5) 18. In der Grafschafft Glatz / (168 L 5) [Karte]: Das Hertzogthum Schlesien mit seinen abgetheilten Fürstenthümern und Herrschafften. ( - ) II. Von dem Hertzogthum Schlesien. So insonderheit auf der Charte Num. 31. zu sehen. (169) A. In Ober-Schlesien. (170) 1) Das Fürstenthum Teschen / 2) Das Fürstenthum Troppau / 3) Das Fürstenthum Jägerndorff (170) 4) Das Fürstenthum Ratibot / (170) 5) Das Fürstenthum Oppeln / 6) Das Fürstenthum Neisse oder Grorkau / 7) Die Herrschafft Plessen / 8) Die Grafschafft Beuthen / (171) B. In Nieder-Schlesien. (171) 1) Das Fürstenthum Breßlau (171) 2) Das Fürstenthum schweidnitz / (171) 3) das Fürstenthum Jauer / 4) Das Fürstenthum Liegnitz 5) Das Fürstenthum Brieg / 6) Das Fürstenthum Wolau / 7) Das Fürstenthum Glogau / (172) 8) Das Fürstenthum Oels / (172) 9) Das Fürstenthum Münsterberg / 10) Das Fürstenthum Sagan / 11) Das Fürstenthum Wartenberg / 12) Die Herrschafft Wartenberg / 13) Die Herrschafft Militsch / 14) Die Herrschafft Trachenberg / 15) Die Herrschafft Carlath / (173) III. Von dem Marggrafthum Mähren. So insonderheit auf der Charte Num. 32. zu sehen. (173) Die Einwohner darinnen sind Römisch-Catholisch / und die Eintheilung bestehet in sechs Creise / welche sind (174) I. Iglauer-Creiß. (174) [Karte]. Das Marggraffthum Mähren mit seinen abgetheilten Creissen. ( - ) II. Der Znaymische Creiß. III. Der Brünnische Creiß. IV. Der Olmützer-Creiß. (175 M) V. Der Prerovische Creiß. VI. Der Hradische Creiß. (176 M) III. [IV.] Von dem Marggrafthume Leußnitz. So insonderheit auf der Carte Num. 33. zu sehen. (176 M) [Karte]: Das Marckgraffthum Ober und Nieder Lausitz mit seinen abgetheilten Creissen inliegenden Herrschafften Clöstern und Aemtern. ( - ) (A.) Die Ober-Lausnitz. (177 M 2) I. Den Budissiner-Haupt-Creiß / II. Den Görlitzer Haupt-Creiß / (177 M 2) III. Die so genandte Sechs-Städte nemlich: (177 M 2) Budissin oder Bautzen. Camentz. Görlitz. Lobau (177 M 2) Luban. Zittau. Closter Marienstern. Closter Marienthal, (178 M 2) V. [IV.] Neun Land-Städtgen (178 M 2) (B) Nieder-Lausnitz. (178 M 2) I. Fünf Creise / so da sind: (178 M 2) II. Vierzehn Herrschaften / mit ihren Städten. (179 M 3) 1) Closter oder Abtey Neu-Cella 2) Dobriluk 3) Friedland, 4) Forsta 5) Pfoerten 6) Sorau 7) Beuthel 8) Sonnevvalde 9) Thräna 10) Straupitz 11) Lieberosa 12) Lübbenau 13) Amtitz 14) Triebel (179 M 3) III. Folgende Lands-Städtlein / (179 M 3) IV. Dem Chur-Brandenburgischen Antheil / (180 M 3) Das XV. Capitel. Oder Anhang. Von den warmen Bädern und Gesund-Brunnen in Töplitz, Carls-Bad oder Eger. (180 M 3) [Karte]: Herrschafft Toeplitz im Leutmeritzer Creisse des Koenigreichs Böhmen. ( - ) I. Von dem warmen Bade in der Herrschafft Töplitz. So insonderheit auf dem Chärtgen Num 34. zu sehen. (181 M 4) [Karte]: Carlsbad mit dem Gantzen Ellenbogner Creisse - im Königreiche Böhmen. ( - ) II. Von dem Carls-Bade. (183 M 5) III. Von den Säuerling zu Schläta / bey Eger, oder dem so genannten Egerischen Sauer-Brunnen. So auf den Cärtgen Num. 36. zu sehen. (186) [Karte]: Egerischer Bezirck an Königreich Böhmen nebst den angräntzenden Ascher-Gebieth. ( - ) [Karte]: Hoch. Reichs Gräffische Reusische Lande mit angräntzenden Gegenden. ( - ) Ordnung Derer hierinnen befindlichen Capitel. (190) I. Register Derer in diesem Werckgen befindlichen Charten, (N) II. Register Derer Länder und Staaten, so in dieser Geographie beschrieben finden. (N) A (N) B (N) C, D (N 2) E (N 2) F, G (N 2) H (N 2) I - K (N 3) L (N 3) M (N 3) N (N 3) O - Q (N 4) R (N 4) S (N 4) T (N 4) U, V (N 5) W (N 5) Z (N 5) Register derer vornehmsten Post-Stationen in Teutschland, wie auch etlicher Neben-Orte wo die Strassen vorbey gehen. (N 5) A (N 5) B (N 5) C ( - ) D - F ( - ) G ( - ) H - J ( - ) K ( - ) L ( - ) M ( - ) N - P ( - ) R ( - ) S ( - ) T ( - ) U - W (O) Z (O) Register derer Post-Stationen auf der Chur-Saechsischen Post-Charte. (O) A - E (O) F (O) G - N (O 2) P (O 2) Q - Z (O 2) Register derer Neben-Orte, wo die Posten durchgehen. (O 2) Register zum Meilen-Zeiger der vornehmsten Europäischen Haupt-Städte, wie weit solche voneinander entlegen. (O 3) Register der vornehmsten Städte in Teutschland, sonderlich, wieweit solche von einander nach deren meisten (jedoch hierinnen auch sehr differirenden) Autoren Meynung gerechnet werden. (O 4) Register derer in Oesterreichischen Creys befindlichen Orte. (O 4) A - F (O 4) G (O 4) H - N (O 5) O (O 5) P - V (O 5) W (O 5) Y, Z ( - ) Register zur Grafschafft Tyrol. ( - ) A - I ( - ) J - R ( - ) S ( - ) T - Z ( - ) Register der in der Grafschafft Tyrol befindlichen Flüsse. ( - ) Register derer im Bayrischen Creise befindlichen Orte. ( - ) A - G ( - ) H ( - ) I - O ( - ) P ( - ) R - Z ( - ) Register zum Schwaebischen Kreys. (P) A - F (P) G - M (P) N - T (P 2) U - Z (P 2) Register zum Hertzogthum Würtenberg. (P 2) A, B (P 2) C - L (P 3) M (P 3) N - Z (P 3) Register der im Fraenckischen Creis befindlichen Orte. (P 4) A - D (P 4) E (P 4) F - I (P 4) K (P 4) L - O (P 5) P (P 5) R - T (P 5) U - Z ( - ) Register zum Bisthum Würtzburg. ( - ) A - C ( - ) D ( - ) E - L ( - ) M ( - ) N - R ( - ) S ( - ) T - Z ( - ) Register zum Ober-Rheinischen Creis Nordlicher Theil. ( - ) A ( - ) B ( - ) C - F ( - ) G ( - ) H - K ( - ) L ( - ) M - R (Q) S (Q) T - Z (Q) Register zum Ober-Rheinischen Creis. (Q 2) A - M (Q 2) N - Z (Q 2) Register zum Hertzogthum Lotharingen. (Q 2) A (Q 2) B (Q 2) C - R (Q 3) S - V (Q 3) Register zum Nieder-Rheinischen Creise. (Q 3) A - D (Q 3) E - N (Q 4) O - Z (Q 4) Register der vereinigten Niederlande. (Q 4) A (Q 4) B (Q 4) C - H (Q 5) I (Q 5) K - V (Q 5) W - Z ( - ) Register derer in denen Oesterreichischen Niederlanden befindlichen Orte. ( - ) A, B ( - ) C - H ( - ) I - P ( - ) Q - Y ( - ) Register zum Westphaelischen Creys. ( - ) A - C ( - ) D ( - ) E - K ( - ) L ( - ) M - O (R) P (R) Q - Z (R) Register derer im Nieder-Saechsischen Creise befindlichen Orte. (R) A (R) B - D (R 2) E (R 2) F - K (R 2) L (R 2) M - R (R 3) S - Z (R 3) Register zur Braunschweigischen Carte. (R 4) A - F (R 4) G - K (R 4) L (R 4) M - R (R 5) S (R 5) T - Z (R 5) Register zum Hertzogthum Lüneburg. (R 5) A (R 5) B (R 5) C - G ( - ) H ( - ) I - Q ( - ) R ( - ) S - Z ( - ) Register derer in Hertzogthum Magdeburg und Hall befindlichen Orte. ( - ) A ( - ) B - F ( - ) G ( - ) H - L ( - ) M ( - ) N - R ( - ) S ( - ) T - Z (S) Register zum Hertzogthum Mecklenburg. (S) A (S) B (S) C - F (S) G (S) H - N (S 2) O (S 2) P - V (S 2) W (S 2) Z (S 3) Register zum Hertzogthum Bremen. (S 3) A - E (S 3) F - N (S 3) O (S 3) R - Z (S 4) Register zum Hertzogthum Hollstein. (S 4) A (S 4) B (S 4) C - G (S 4) H (S 4) I - M (S 5) N (S 5) O - R (S 5) S (S 5) T - Z ( - ) Register zum Obersaechsischen Creys Südlichen Theils. ( - ) A ( - ) B ( - ) C - E ( - ) F ( - ) G, H ( - ) I, J ( - ) K - M ( - ) N ( - ) O - R ( - ) S ( - ) T - V ( - ) W ( - ) Z (T) Register derer in Obersaechsischen Creise nordl. Theils befindlichen Orte. (T) A, B (T) C (T) D - L (T) M (T) N - S (T 2) T (T 2) U - Z (T 2) Register zur Brandenburgischen Charte. (T 2) A, B (T 2) C (T 2) D - L (T 3) M (T 3) N - S (T 3) T (T 3) U - Z (T 4) Stifft Merseburg. (T 4) A - H (T 4) K (T 4) L - Z (T 4) Stifft Naumburg. (T 4) Stifft Zeitz. (T 5) Register zu Thüringen. (T 5) A - F (T 5) G (T 5) H - M ( - ) N ( - ) O - V ( - ) W, Z ( - ) Register derer in Fürstl. Saechs. Ernestin. Landen befindlichen Orte. ( - ) A, B ( - ) C ( - ) D - I ( - ) K ( - ) L - Q ( - ) R ( - ) S - W ( - ) Z (U) Register zum Fürstenthum Anhalt. (U) A - G (U) H - R (U) S -Z (U 2) Register derer im Königreich Böhmen befindlichen Oerter. (U 2) A (U 2) B (U 2) C - G (U 2) H (U 2) I - L (U 3) M (U 3) N - R (U 3) S (U 3) U - Z (U 4) Register derer in dem Hertzogthum Schlesien befindlichen Oerter. (U 4) A - F (U 4) G (U 4) H - O (U 5) P (U 5) R - Z (U 5) Register derer im Marggrafthum Maehren befindlichen Orte. (U 5) A (U 5) B - F ( - ) G - L ( - ) M - R ( - ) S ( - ) T - Z ( - ) Register zur Ober-Lausitz. ( - ) A - J ( - ) K ( - ) L - P ( - ) R ( - ) S - W (X) Z (X) Register derer in der Nieder-Lausitz befindlichen Orte. (X) A - F (X) G (X) H - L (X 2) M (X 2) N - V (X 2) W (X 2) Z (X 3) Brandenburgische Herrschafft Cottbus. (X 3) Register zur Töplitzer Charte. (X 3) Register zur Carls-Bader-Charte. (X 4) A - J (X 4) K - R (X 4) S (X 4) T - W (X 5) Register derer in der Herrschafft Asch und in den Egerischen Bezircke befindlichen Orte. (X 5) A - D (X 5) E - M (X 5) N (X 5) O - W ( - ) Register derer in dieser Carte befindlichen Oerter. ( - ) Herrschafft Gera. ( - ) Herrschafft Unter-Graitz. ( - ) Herrschafft Ober-Graitz. Noch andere Graefl. Reusische Hauptorte sind ( - ) Einband ( - ) Einband ( - ) Farbkeil ( - )
Banks perform important functions for the economy. Besides financial intermediation, banks provide information, liquidity, maturity- and risk-transformation (Fama, 1985). Banks ensure the transfer of liquidity from depositors to the most profitable investment projects. In addition, they perform important screening and monitoring services over investments hence contributing steadily to the efficient allocation of resources across the economy (Pathan and Faff, 2013). Since banks provide financial services all across the economy, this exposes banks (as opposed to non-banks) to systemic risk: the recent financial crisis revealed that banks can push economies into severe recessions. However, the crisis also revealed that certain bank types appear far more stable than others. For instance, cooperative banks performed better during the crisis than commercial banks. Different business models may reason these performance-differences: cooperative banks focus on relationship lending across their region, hence these banks suffered less from the collapse of the US housing market. Since cooperative banks performed better during the crisis than commercial banks, it is quite surprising that research concerning cooperative banks is highly underrepresented in the literature. For this reason, the following three studies aim to contribute to current literature by examining three independent contemporaneous research questions in the context of cooperative banks. Chapter 2 examines whether cooperative banks benefit from revenue diversification: Current banking literature reveals the recent trend in the overall banking industry that banks may opt for diversification by shifting their revenues to non-interest income. However, existing literature also shows that not every bank benefits from revenue diversification (Mercieca et al., 2007; Stiroh and Rumble, 2006; Goddard et al., 2008). Stiroh and Rumble (2006) find that large commercial banks (US Financial Holding Companies) perceive decreasing performance by shifting revenues towards non-interest income. Revenues from cooperative banks differ from those of commercial banks: commercial banks trade securities and derivatives, sell investment certificates and other trading assets. Concerning the lending business, commercial banks focus on providing loans for medium-sized and large companies rather than for small (private) customers. Cooperative banks rely on commission income (fees) from monetary transactions and selling insurances as a source of non-interest income. They generate most of their interest income by providing loans to small and medium-sized companies as well as to private customers in the region. These differences in revenues raise the question whether findings from Stiroh and Rumble (2006) apply to cooperative banks. For this reason, Chapter 2 evaluates a sample of German cooperative banks over the period 2005 to 2010 and aims to investigate the following research question: which cooperative banks benefit from revenue diversification? Results show that findings from Stiroh and Rumble (2006) do not apply to cooperative banks. Revenue concentration is positive related to risk-adjusted returns (indirect effect) for cooperative banks. At the same time, non-interest income is more profitable than interest income (direct effect). The evaluation of the underlying non-interest income share shows that banks who heavily focus on non-interest income benefit by shifting towards non-interest income. This finding arises due to the fact, that the positive direct effect dominates the negative indirect effect, leading in a positive (and significant) net effect. Furthermore, results reveal a negative net effect for banks who are heavily exposed to interest generating activities. This indicates that shifting to non-interest income decreases risk-adjusted returns for these banks. Consequently, these banks do better by focusing on the interest business. Overall, results show evidence that banks need time to build capabilities, expertise and experience before trading off return and risk efficiently with regard on revenue diversification. Chapter 3 deals with the relation between credit risk, liquidity risk, capital risk and bank efficiency: There has been rising competition in the European banking market due to technological development, deregulation and the introduction of the Euro as a common currency in recent decades. In order to remain competitive banks were forced to improve efficiency. That is, banks try to operate closer to a "best practice" production function in the sense that banks improve the input – output relation. The key question in this context is if banks improve efficiency at a cost of higher risk to compensate decreasing earnings. When it comes to bank risk, a large strand of literature discusses the issue of problem loans. Several studies identify that banks hold large shares of non-performing loans in their portfolio before becoming bankrupt (Barr and Siems, 1994; Demirgüc-Kunt, 1989). According to efficiency, studies show that the average bank generates low profits and incorporates high costs compared to the "best practice" production frontier (Fiordelisi et al., 2011; Williams, 2004). At first glance, these two issues do not seem related. However, Berger and DeYoung (1997) show that banks with poor management are less able to handle their costs (low cost-efficiency) as well as to monitor their debtors in an appropriate manner to ensure loan quality. The negative relationship between cost efficiency and non-performing loans leads to declining capital. Existing studies (e.g. Williams, 2004; Berger and DeYoung, 1997) show that banks with a low level of capital tend to engage in moral hazard behavior, which in turn can push these banks into bankruptcy. However, the business model of cooperative banks is based on the interests of its commonly local customers (the cooperative act: § 1 GenG). This may imply that the common perception of banks engaging in moral hazard behavior may not apply to cooperative banks. Since short-term shareholder interests (as a potential factor for moral hazard behavior) play no role for cooperative banks this may support this notion. Furthermore, liquidity has been widely neglected in the existing literature, since the common perception has been that access to additional liquid funds is not an issue. However, the recent financial crisis revealed that liquidity dried up for many banks due to increased mistrust in the banking sector. Besides investigating moral hazard behavior, using data from 2005 to 2010 this study moves beyond current literature by employing a measure for liquidity risk in order to evaluate how liquidity risk relates to efficiency and capital. Results mostly apply to current literature in this field since the empirical evaluation reveals that lower cost and profit-efficiency Granger-cause increases in credit risk. At the same time, results indicate that credit risk negatively Granger-causes cost and profit-efficiency, hence revealing a bi-directional relationship between these measures. However, most importantly, results also show a positive relationship between capital and credit risk, thus displaying that moral hazard behavior does not apply to cooperative banks. Especially the business model of cooperative banks, which is based on the interests of its commonly local customers (the cooperative act: § 1 GenG) may reason this finding. Contrary to Fiordelisi et al. (2011), results also show a negative relationship between capital and cost-efficiency, indicating that struggling cooperative banks focus on managing their cost-exposure in following periods. Concerning the employed liquidity risk measure, the authors find that banks who hold a high level of liquidity are less active in market related investments and hold high shares of equity capital. This outcome clearly reflects risk-preferences from the management of a bank. Chapter 4 examines governance structures of cooperative banks: The financial crisis of 2007/08 led to huge distortions in the banking market. The failure of Lehman Brothers was the beginning of government interventions in various countries all over the world in order to prevent domestic economies from even further disruptions. In the aftermath of the crisis, politicians and regulators identified governance deficiencies as one major factor that contributed to the crisis. Besides existing studies in the banking literature (e.g. Beltratti and Stulz, 2012; Diamond and Rajan, 2009; Erkens et al., 2012) an OECD study from 2009 supports this notion (Kirkpatrick, 2009). Public debates increased awareness for the need of appropriate governance mechanisms at that time. Consequently, politicians and regulators called for more financial expertise on bank boards. Accordingly, the Basel Committee on Banking Supervision states in principle 2 that "board members should remain qualified, individually and collectively, for their positions. They should understand their oversight and corporate governance role and be able to exercise sound, objective judgement about the affairs of the bank." (BCBS, 2015). Taking these perceptions into consideration the prevailing question is whether financial experts on bank boards do really foster bank stability? This chapter aims to investigate this question by referring to the study from Minton et al. (2014). In their study, the authors investigate US commercial bank holding companies between the period 2003 and 2008. The authors find that financial experts on the board of US commercial bank holding companies promote pro-cyclical bank performance. Accordingly, the authors question regulators view of more financial experts on the board leading to more banking stability. However, Minton et al. (2014) do not examine whether their findings accrue due to financial experts who act in the interests of shareholders or due to the issue that financial experts may have a more risk-taking attitude (due to a better understanding of financial instruments) than other board members. Supposed that their findings accrue due to financial experts who act in the interests of shareholders. Then financial experts on the board of banks where short-term shareholder interests play no role (cooperative banks) may prove beneficial with regard on bank performance during the crisis as well as in normal times. This would mean that they use their skills and expertise to contribute sustainable growth to the bank. Contrary, if this study reveals pro-cyclical bank performance related to financial experts on the board of cooperative banks, this finding may be addressed solely to the risk-taking attitude of financial experts (since short-term shareholder interests play no role). For this reason, this chapter aims to identify the channel for the relation of financial experts and bank performance by examining the following research question: Do financial experts on the board promote pro-cyclical bank performance in a setting where short-term shareholder interests play no role? Results show that financial experts on the board of cooperative banks (data from 2006 to 2011) do not promote pro-cyclical bank performance. Contrary, results show evidence that financial experts on the board of cooperative banks appear to foster long-term bank stability. This suggests that regulators should consider ownership structure (and hence business model of banks) when imposing new regulatory constraints for financial experts on the bank board. ; Banken nehmen wichtige Funktionen innerhalb einer Volkswirtschaft wahr. Innerhalb ihrer Rolle als Finanzintermediär stellen sie Liquidität bereit und übernehmen elementare Aufgaben der Fristen- und Risikotransformation (Fama ,1985). Sie stellen sicher, dass die Liquidität der Depotinhaber den profitabelsten Investitionsprojekten zukommt. Darüber hinaus übernehmen Banken wichtige Prüfungs- und Überwachungsfunktionen über ihre Investitionsprojekte und sorgen damit für eine stetig effiziente Ressourcenallokation innerhalb einer Volkswirtschaft (Pathan and Faff, 2013). Da jedoch Banken ihre Finanzdienstleistungen der gesamten Volkswirtschaft zur Verfügung stellen, erzeugen sie damit auch (im Gegensatz zu Firmen) ein gewisses Systemrisiko: die Finanzkrise 2007 – 2008 hat gezeigt, dass Banken ganze Staaten in eine Rezession ziehen können. Gleichzeitig hat die Krise allerdings auch gezeigt, dass bestimmte Banktypen deutlich stabiler sind als andere. So sind beispielsweise die genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken deutlich besser durch die Krise gekommen als nahezu alle Universalbanken. Genossenschaftsbanken existieren in allen größeren westlichen Volkswirtschaften und nehmen innerhalb dieser oft eine bedeutende Rolle ein. Aufgrund der einerseits hohen Bedeutung von Genossenschaftsbanken in den genannten Volkswirtschaften und der andererseits vergleichsweise geringen Beachtung in der Literatur, ist es das Ziel dieser Dissertation mit den folgenden drei empirischen Studien die bestehende Forschung der Genossenschaftsbanken voranzutreiben. Die drei empirischen Studien beschäftigen sich mit jeweils unabhängigen Forschungsfragen, die für den Bankensektor in jüngster Zeit von hoher Relevanz sind. Kapitel 2 beschäftigt sich mit der Frage, welche Genossenschaftsbanken von einer Einnahmendiversifikation profitieren können: bestehende Literatur offenbart den Trend innerhalb des Bankensektors, wonach Banken nach Diversifikation streben, indem sie ihre Einnahmen immer stärker im zinsunabhängigen Geschäft generieren. Jedoch zeigt sich in der Literatur ebenfalls, dass längst nicht alle Banken durch die Einnahmendiversifikation profitieren (Mercieca et al., 2007; Stiroh and Rumble, 2006; Goddard et al., 2008). Bei der Untersuchung von Genossenschaftsbanken ergibt sich folgendes Bild: es profitieren diejenigen Banken von einer weiteren Einnahmendiversifikation, welche bereits einen hohen Anteil ihrer Einnahmen durch das zinsunabhängige Geschäft generieren. Des Weiteren zeigt die Untersuchung einen negativen Nettoeffekt für diejenigen Banken, welche den Großteil ihrer Einnahmen durch das Zinsgeschäft generieren. Insgesamt deuten die Hinweise der empirischen Untersuchung darauf hin, dass Banken eine gewisse Zeit benötigen um entsprechende Expertise und Erfahrung aufzubauen damit eine Einnahmendiversifikation eine konkurrenzfähige risikoadjustierte Rendite erzeugt. Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Beziehung zwischen dem Risiko, der Kapitalausstattung und der Effizienz einer Bank. Das Geschäftsmodell von Genossenschaftsbanken beruht auf der Förderung der Interessen der Mitglieder (§ 1 GenG). Das legt die Vermutung nahe, dass die in der Literatur weit verbreitete Ansicht des moralischen Risikoverhaltens nicht auf Genossenschaftsbanken zutrifft. Darüber hinaus könnten die besonderen Governance-Strukturen von Genossenschaftsbanken diese These stützen: kurzfristige Eigentümerinteressen als mögliche Ursache für moralisches Risikoverhalten spielen bei Genossenschaftsbanken keine Rolle. Die Ergebnisse der empirischen Untersuchung von Genossenschaftsbanken zeigen, dass eine niedrigere Kosten- und Gewinneffizienz zu einem höheren Kreditrisiko führt. Gleichzeitig bestätigen die Ergebnisse, dass ein negativer Zusammenhang zwischen dem Kreditrisiko von Banken und deren Kosten- und Gewinneffizienz besteht. Als zentraler Unterschied zu bestehenden Studien zeigt sich jedoch, dass ein positiver Zusammenhang zwischen der Eigenkapitalposition und dem Kreditrisiko besteht. Das bedeutet, dass moralisches Risikoverhalten ("moral hazard") bei Genossenschaftsbanken, wie bereits vermutet, nicht stattfindet. Insbesondere der Zweck der Genossenschaftsbanken (§ 1 GenG) und die damit einhergehenden besonderen Governance-Strukturen sind nach Ansicht der Autoren die wesentliche Begründung für diese Erkenntnis. Kapitel 4 widmet sich den Governance-Strukturen von Genossenschaftsbanken. Speziell wird in diesem Kapitel die Forschungsfrage behandelt, ob Finanzexperten im Aufsichtsrat von Genossenschaftsbanken zu einer prozyklischen Bankperformance führen. Dieser Zusammenhang wurde in der Studie von Minton, Taillard und Williamson (2014) bei kapitalmarktorientierten Banken aufgezeigt. Die Ergebnisse der Genossenschaftsbanken hingegen zeigen, dass Finanzexperten in den Aufsichtsräten von Genossenschaftsbanken im Zeitraum von 2006 bis 2011 keine prozyklische Bankperformance erzeugen. Im Gegenteil, die Ergebnisse weisen darauf hin, dass Finanzexperten in den Aufsichtsräten von Genossenschaftsbanken eine langfristige Stabilität der Banken gewährleisten. In der Konsequenz bedeutet das, dass Regulatoren die Eigentümerstrukturen (und damit das Geschäftsmodell) von Banken berücksichtigen sollten, wenn sie neue regulatorische Anforderungen hinsichtlich Finanzexperten in den Aufsichtsräten von Banken einführen.
Organisaties worden voortdurend geconfronteerd met kritische gebeurtenissen die hun maatschappelijke legitimiteit kunnen aantasten. Wanneer ondernemingen publiekelijk worden geassocieerd met activiteiten als vervuiling, discriminatie van bepaalde groepen medewerkers, omkoping, monopolistische prijszetting, of het in gevaar brengen van de veiligheid van consumenten, lopen zij het risico uit hun maatschappelijke functie ontheven te worden. Organisaties hoeven dergelijke bedreigingen echter niet passief te ondergaan. Managers blijken vaak in staat communicatieve en strategische reacties te ontwikkelen, die hun organisaties beschermen tegen publiekelijke beschuldigingen en die het positieve imago veilig kunnen stellen. Wanneer managers dergelijke geisoleerde ad hoc reacties op externe bedreigingen trachten om te zetten in een meer geintegreerde en pro-actieve bedrijfsvoering, kunnen we spreken van een issues management strategie. In dit boek tracht ik aan te tonen dat dergelijke issues management strategieen een positieve bijdrage kunnen leveren aan zowel de financiele prestaties van ondernemingen als aan hun bedrijfsreputatie. Ik heb mij in mijn onderzoek gericht op het issue van genetische modificatie. Meer in het bijzonder heb ik onderzocht hoe de verschillende ondernemingen in de Nederlandse voedingsmiddelenketen zijn omgegaan met de maatschappelijke druk rond de introductie van consumentenproducten die vervaardigd zijn op basis van genetisch gemodificeerde soja of mais. Om tenminste drie samenhangende redenen is de introductie van dergelijke producten maatschappelijk gezien een heet hangijzer. In de eerste plaats gaat het om heel veel verschillende producten. Meer dan zestig procent van alle voorverpakte levensmiddelen die te koop zijn in de supermarkt bevat op dit moment al genetisch gemodificeerde ingredienten. Genetische modificatie is alleen al daarom niet langer een technologie van de toekomst, maar in letterlijke zin een hedendaagse technologie. Naast de schaal van de introductie speelt in de tweede plaats ook mee dat er een aantal potentiele gevaren aan de nieuwe technologie kleven, alsmede een aantal ethische bezwaren. Niemand kan op dit moment voorspellen wat in de komende decennia de invloed van genetische modificatie zal zijn op het economische, sociale, en ecologische landschap van grote delen van de wereld. Een derde reden is dat de consument nooit is gevraagd naar zijn mening omtrent moderne biotechnologie. De beslissing om deze nieuwe technologie te gaan commercialiseren is genomen in de bestuurskamers van een kleine groep hoofdzakelijk Noord-Amerikaanse ondernemingen, en niet door de politieke vertegenwoordigers van alle consumenten die nu dagelijks met gentechnologie geconfronteerd worden. Voor de Nederlandse levensmiddelenbranche is moderne biotechnologie een zeer duidelijke bedreiging. Nederland kent een relatief groot aantal handelsondernemingen en voedselproducenten, alsmede een aantal grote internationaal opererende retailers. Voor al deze ondernemingen geldt dat zij aan de ene kant te maken hebben met biotechnologiebedrijven, zaadhandelaren en agrarische ondernemingen die het hen onmogelijk maken om in grote hoeveelheden ongemodificeerde ingredienten aan te schaffen, terwijl zij aan de andere kant geconfronteerd worden met consumenten die veelal afwijzend staan tegenover moderne biotechnologie. Juist voor deze groep ondernemingen is issues management dan ook een kerntaak. Zonder een adequaat management van kritische afhankelijkheden en gebeurtenissen lopen deze ondernemingen het risico imagoschade op te lopen en hun winstgevendheid te zien afnemen. Een groot probleem, zowel voor managers als onderzoekers, is echter dat er in de literatuur een veelheid aan issues management technieken beschreven wordt. Het is daarom voor de praktiserende manager zeker niet in een oogopslag duidelijk wat op een bepaald moment de meest geeigende issues management techniek is voor zijn of haar bedrijf. Tegelijkertijd is het ook voor de onderzoeker niet gemakkelijk om vast te stellen welke issues management technieken de bedrijven die hij of zij onderzoekt nu eigenlijk gebruiken. Voor dit proefschrift heb ik daarom allereerst onderzocht welke issues management technieken Nederlandse ondernemingen nu eigenlijk gebruiken bij hun pogingen om de introductie van moderne biotechnologie in goede banen te leiden. Ik heb dat gedaan door middel van een zogenaamde gevalsstudie of case studie. Een dergelijke studie is een kwalitatief onderzoek, waarbij het accent veeleer ligt op het bouwen dan op het testen van theorie. Als belangrijkste databronnen heb ik voor deze studie gebruik gemaakt interviews, archiefmateriaal, ronde tafelgesprekken, audiovisueel materiaal, en achtergrondinformatie uit kranten en tijdschriften. De case studie toonde aan dat Nederlandse ondernemingen gebruik maken van een tweetal complementaire issues management strategieen. In de eerste plaats maken zij gebruik van wat men een extraverte issues management strategie zou kunnen noemen. De ondernemingen in mijn onderzoekssteekproef hebben van begin af aan geprobeerd om de meningen van kritische externe partijen, de zogenaamde stakeholders, mee te nemen in hun besluitvorming. Deze strategie wordt ook wel stakeholder integratie genoemd. De verschillende manifestaties van dit fenomeen worden besproken in het vierde hoofdstuk van dit boek. In de tweede plaats maken ondernemingen ook gebruik van meer introverte issues management benaderingen. Het accent ligt dan veel meer op de codificatie van issues management-gerelateerde ervaringen, om zo waardevolle vaardigheden te creeren die in een later stadium weer toegepast kunnen worden op nieuwe issues. De verschillende verschijningsvormen die deze issues management vaardigheden kunnen aannemen worden beschreven in het vijfde hoofdstuk van deze dissertatie. Het identificeren van issues management technieken is een belangrijk begin wanneer men wil vaststellen wat de toegevoegde waarde van issues management is. Een tweede stap in dit proces is echter het identificeren van indicatoren waarin die toegevoegde waarde uitgedrukt zou kunnen worden. In dit proefschrift beschrijf ik een viertal van dergelijke indicatoren. In de eerste plaats beschrijf ik een tweetal indicatoren waarin de toegevoegde waarde van issues management in financiele zin tot uitdrukking zou moeten komen. De eerste indicator heb ik economische meeropbrengsten genoemd, terwijl ik de tweede heb aangeduid met strategische meeropbrengsten. In het eerste geval gaat het om korte termijn pecuniaire winsten, terwijl het in het tweede geval gaat om verbeteringen in de concurrentiepositie van een onderneming op de lange termijn. Tevens beschrijf ik een tweetal indicatoren die betrekking hebben op de reputatie van ondernemingen. In de eerste plaats gebruik ik de algemene ondernemingsreputatie, een brede evaluatie van het prestige van een onderneming ten opzichte van haar directe concurrenten. In de tweede plaats maak ik gebruik van de ondernemingsreputatie op het gebied van moderne biotechnologie, een veel specifiekere evaluatie van het externe prestige van een onderneming. De twee issues management technieken alsmede de vier prestatie- indicatoren heb ik vervolgens geoperationaliseerd in de vorm van een vragenlijst (zie Appendix A). In het kader van een tweede studie - een kwantitatief survey - heb ik deze vragenlijst opgestuurd naar alle ondernemingen (551) die in Nederland betrokken zijn bij de introductie van moderne biotechnologie (hetzij in actieve dan wel in passieve zin). Uiteindelijk heb ik bruikbare resultaten mogen ontvangen van 212 ondernemingen (38%). Door middel van diverse kwantitatieve analyses heb ik vervolgens met deze tweede studie kunnen aantonen dat de twee voornoemde issues management technieken (stakeholder integratie en het bouwen van waardevolle vaardigheden) inderdaad bijdragen aan de prestaties van ondernemingen (zie hoofdstukken zes en zeven). Ondernemingen hebben zowel in financiele termen als in termen van reputatie baat bij het inzetten van issues management technieken. Het onderzoek toont echter aan dat de meer extraverte stakeholder integratie benadering een grotere invloed heeft op de reputatie van de onderneming, terwijl de meer introverte vaardigheden benadering een grotere invloed heeft op de financiele prestaties van de onderneming. De conclusie van dit proefschrift is dan ook dat de inzet van issues management technieken weldegelijk gevolgen heeft voor de prestaties van ondernemingen. ; This book consists of four interrelated parts. Part I consists of three chapters (one, two, and three), and constitutes the empirical and theoretical introduction of this thesis. The purpose of the first (current) chapter is to introduce the two research questions that guided the design and execution of this project. The second chapter, which consists of two parts, sketches the empirical context of the research by introducing the genetic modification case study. In the first part I introduce the methodology I have used to conduct this case study. I head off with a discussion on the design of the study, which is followed by a treatment of the data collection and analysis procedures, and by an explanation of the procedures followed for establishing reliability and validity. In the second part I provide a brief general description of the case study, using both an event history (a chronological representation of the facts of the case) and a narrative account of the major occurrences characterizing the introduction of genetically modified ingredients on the Dutch market. The third chapter of this text provides an integrative theoretical framework of strategic issues management. The chapter starts with a review of two important streams of issues management research. I begin by introducing the externally oriented public affairs/corporate communication approach, and subsequently proceed with the more internally oriented organizational behavior approach to issues management. For both of these approaches it will be explained (a) how they see the strategic issue construct, and (b) how they view the strategic issues management process. I continue by introducing an integrative theoretical framework of strategic issues management, which draws upon and attempts to integrate both of the aforementioned research streams. The framework results in a number of theoretical hypotheses explaining (a) what types of issues management activities commercial organizations may use to manage those forthcoming developments that threaten to impinge upon their ability to meet their objectives, and (b) how the adoption of such activities can be linked to the attainment of a more favorable competitive position. In effect, this framework has guided and supported all further theory-building efforts that are reported in this book. Part II of this book consists of chapters four and five. This second part reports the findings of the first empirical study of this volume, the in-depth case study of the issues management practices of the firms in the Dutch fats and oils industry with respect to the highly salient issue of genetic modification. More precisely, this part addresses the first research question of this project by providing an elaborate explanation of the two issues management strategies that were uncovered with the help of the qualitative study. Chapter four discusses the issues management strategy of stakeholder integration (the development of trust- based, cooperative relationships with a broad range of external stakeholders [Hart, 1995; Sharma & Vredenburg, 1998]). Two conceptual dimensions (locus and modus of stakeholder integration) are used to develop a typology of four different integration types. Subsequently, these four types are illustrated with case study evidence, and linked to four corresponding competitive benefits. Chapter five is devoted to a discussion on capability development (the integration of individuals' specialist knowledge into higher-order organizational knowledge resources [Grant, 1996]), the second issues management strategy that was revealed with the help of the case study of the Dutch fats and oils sector. Again, two conceptual dimensions (allowed response time and public activism)areusedtodevelopa straightforward two-by-two typology of issues management capabilities, which are also illustrated with evidence from the case study. A subsequent discussion of the capability building process explains how the organizations in the case study sample went about building such competitively valuable resources. Part III of this book consists of chapters six and seven. It reports the findings of the survey study that was performed to provide an answer to the second research question raised in the present chapter. In chapter six I discuss the methods I followed while conducting the survey research. I will start by presenting a brief overview of the properties of the research sample, and proceed by reporting the procedures for purification of the six psychometric scales that were used to measure the central constructs of the study. Chapter seven discusses the results of the survey study. The chapter heads off with a recapitulation of the research model as it was presented in the third chapter of this text. It proceeds by presenting the results of four hierarchical regression analyses that were used for testing the research hypotheses developed in chapter three (using the four previously selected performance indicators [economic benefits, strategic benefits, corporate reputation, and biotechnology reputation] as the respective dependent variables). The regression procedure consists of two steps. In the first step, it is determined whether the amount of additional variance that is being explained by adding the two explanatory variables (stakeholder integration and capability development) to a regression model that only contains the control variables (i.e., corporate size and industry) differs significantly from zero. As a second step, the individual coefficients of the explanatory variables in the full model (which includes both the predictor and the control variables) are inspected to see whether the individual issues management activities add to a firm's competitive advantage or not. Effectively, this latter step represents the actual testing of the integrated framework of issues management. Part IV finally, consists of chapter eight only. This chapter presents the overall conclusions of this book, drawing upon both the case study and the survey research. First, the findings of these two studies are discussed in terms of the research questions that were introduced in the first paragraph of this introduction. Secondly, I discuss the limitations of the chosen approach; particularly those pertaining to the measures in use and the research setting I have selected. Before finishing this book with some brief concluding remarks, I will present a concise agenda for future research.