˜Derœ Piłsudski-Kult und seine Bedeutung für den polnischen Staat : 1926 - 1939
Heidi Hein ; Literaturverz. S. 371 - 452. -Beitr. teilw. dt., teilw. poln. ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2002.5986
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Heidi Hein ; Literaturverz. S. 371 - 452. -Beitr. teilw. dt., teilw. poln. ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2002.5986
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https://wuj.pl/ ; Die verwickelte und auf vielen Ebenen verlaufende Frage nach der Rolle der politischen Parteien in der Wirksamkeit des Bundesrates der BRD gehört zu den umstrittensten Fragen der deutschen Wissenschaft; es ist schwer, den Standpunkt der einzelnen Forscher diesbezüglich auf einen gemeinsamen Nenner bringen zu wollen. Die Auseinandersetzungen mit diesem Problem tauchten bereits in den Disskussionen im Parlamentarische Rat über den Entwurf des Grundgesetzes auf. Die Folge dessen war, dass man die Struktur des Bundesrates akzeptierte, die die Verfassungstradition Deutschlands berücksichtigte und nicht die des Senats, die damals als Alternative stand. Nachdem der Verfasser sowohl den normativen Stand und die Meinungen eines Teils der westdeutschen Doktrin bezüglich der angenommenen Struktur des Bundesrates als auch die Prinzipien, nach welchen die Parteien an der Gestaltung des Gesamtwillens der Nation mitwirken, analysiert hat, kommt er zum Schluss, dass das gesetzliche Verfassungssystem der BRD ein Mangel an innerem Zusammenhalt aufweist. Es ist die Folge einer ungeschickten Verknüpfung von Verfassungsrelikten aus dem 19 Jahrhundert mit den in der westlichen Welt schon ziemlich verbreiteten Verfassungsprinzipien bürgerlicher Demokratien. Dieser Mangel ist weit fortgeschritten und vertieft, weil die Doktrin mit steifen und traditionellen Kategorien umgeht. Darüberhinaus nimmt dieses Verfassungssystem keine Rücksicht auf die für das effektive Funktionieren notwendigen praktischen Erfordernise. Danach bespricht der Verfasser die tatsächlichen Mechanismen, nach denen die Wirksameit des Bundesrates von den Parteien beeinflusst werden; er weist darauf hin, dass sie einerseits vom Charakter des imperativen Mandats abhängig sind, andererseits von den in der Praxis gestalteten gegenseitigen Verhältnissen zwischen den Parteiorganisationen (Instanzen), durch welche Regierungen der Bundesländer ausgestalten werden, und den Parteiorganisationen, die im Bundestag repräsentiert sind. Die Analyse beider Faktoren erweist, dass sie nicht nur die Beeinflussung des Bundesrates seitens der Parteileitung nicht behindern, wie manche Vertreter der westdeutschen Doktrin behaupten, sondern dass sie, im Gegenteil, wesentliche Elemente sind, die diese Beeinflussung in ihrer Wirksamkeit noch fördern. Die Formen und Methoden, derer sich politische Parteien bei der Beeinflussung der Bundesratsmitglieder bedienen, sind wesentlich verschieden von denen, die im Bundestag bestehen. Der Grund dafür ist im Mangel an gesetzlich festgelegten Parteistrukturen im Bundesrat zu sehen. Der Entscheidungsprozess in diesem Organ ist einer Reihe verschiedener Faktoren unterordnet, deren Aktivierung von der Art der zu Debatte stehenden Angelegenheit abhängt. Die Hauptrolle unter ihnen spielen politische Parteien, die den Rahmen für die Wirkung des bürokratischen Fachapparates der Bundesländer abstecken. Bei der Einflussnahme seitens der partei-politischen Organe bemerkt man die Tendenz einer verstärkten Aktivierung entweder der föderativen Wirksamkeit der Parteileitung oder aber der Länderleitung. Jene Aktivierung ist abhängig hauptsächlich vom Spannungsgrad und nicht selten vom politischen Kampf in Sachen, die im Bundesrat zu Debatte stehen. Sind es Angelegenheiten von grosser politischer Bedeutung, besonders wenn sie aussenpolitische oder Verteidigungsprobleme oder aber gesetzliche Regelungen von Wichtigkeit für die Parteiinteressen betreffen, dann treten deutlich Einwirkungen der Bundesparteileitung auf, die mit der Stellungnahme der Fraktion im Bundestag übereinstimmen. Sind es aber Angelegenheiten von Interesse für die einzelnen Bundesländer, wie z. B. neue Einteilung von Steuereinnahmen oder von finanziellen Belastungen, Verteilung von Aufgaben, besonders jener, die die gesetzliche Selbständigkeit der Bundesländer begrentz, dann wiegen Gründe der Landesparteileitungen wie auch der mit ihr eng verbundenen Landesbürokratie vor. Je nach dem Charakter der Angelegenheit werden also die einzelnen Vertretungen der Länder bestimmten Gliederungen unterordnet, übereinstimmend mit der von der Regierungsmehrheit oder Opposition angegebenen Linie. Diese Unterordnungen sind jedoch keine einfache Konsequenz jener Gliederung, weil das Kräfteverhältnis in den Landtagen anders als im Bundestag verläuft. Ein anderer daraus resultierender Grund ist das ungleiche Verhältnis der die Regierungsmehrheit bildenden Parteien in den Ländern zu den Parteien der Regierungsmehrheit und der Opposition auf Bundesebene. Die von den einzelnen Länderregierungen vertretenen Stellen im Bundesrat sind daher in der Praxis das Ergebnis äusserst komplizierter und verwickelter gegenseitiger Abhängigkeit und Verknüpfungen; die wesentlichen Varianten derselben werden von Verfasser einer Analyse unterzogen. Trotz jener Verwicklungen herrscht jedoch sowohl im Bundesrat, als auch im Bundestag eine Gliederung vor, die aus dem angenommenen alternativen Regierungssystem resultiert: Kräfte, die die Wirksamkeit der Regierung unterstützen, neben solchen, die zu jener in Opposition stehen. In den Jahren, wo die Mehrheit in den beiden Parlamentskammern in Westdeutschaland der christlichen Demokratie und ihren Koalitionspartnern gehörte, beobachtete man eine Zunahme der Zentralisierung neben Abschwächung des föderativen Charakter des Staates. Das geschah hauptsächlich dadurch, dass die Bundesbehörden sich der Befugnisse der Landesorgane bemächtigten, was in der Praxis dazu führte, dass die BRD in ein Staat des "kooperativen Föderalismus" verwandelt wurde. Der Bundesrat dagegen, staat die Interessen der Länder auf Bundesebene zu vertreten, wurde in der Tat zum Instrument in den Händen der politischen Leitung des Bundes, zwecks Einflussnahme auf die Regierungen und die Parlamente der Länder. Nach der Machtübernahme durch die kleine Koalition SPD/FDP im Jahre 1969 blieb die Superiorität im Bundesrat bei der christlichen Demokratie; deshalb wurde auch der Bundesrat kein wirksames Oppositionsinstrument gegenüber den Massnahmen der Regierung, obwohl jetzt öfter denn je gegen das Handeln der Regierungsmehrheit Einsprüche seitens der zweiten Kammer erhoben wurden. In den Schlussfolgerungen behauptet der Verfasser, dass der auf traditionellen deutschen Konstruktionen basierende Bundesrat nichts zur Vertiefung des föderativen Charakters des Staates beigetragen hat; im Gegenteil, infolge verschiedener Wandlungen — Resultat der von politischen Parteien gestalteten Praxis — ist der Bundesrat zu einem wesentlichen Element in der Entwicklung und Festigung des Zentralisierungsprozesses geworden und, in Konsequenz, einer gewissen Deformierung der Verfassung, die ein auf legalem Wege unantastbares und unveränderliches fundamentales Prinzip des Bundesstaates bildet.
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In diesem Artikel wurde untersucht, in einer vergleichenden Perspektive, die Politik der zwei in vieler Hinsicht sehr ähnlichen, neutralen Staaten, gegenüber der EG, mit besonderem Schwerpunkt auf der Zeit nach der Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte. Analysiert wurden die wichtigsten externen und inneren Determinanten, die der Wahl einer spezifischen Integrationswege bestimmten. Trotz der konvergierenden politischen und wirtschaftlichen Ziele, die Entscheidungen beider Staaten waren durch unterschiedliche Bedingungen determiniert. Für Österreich die Integration war ein wichtiger Schritt, sowohl in ökonomischer- Umstrukturierung der Volkswirtschaft, die Abschaffung von Handelshemmnissen mit den wichtigsten Wirtschaftspartner, als auch politischen Hinsicht, die die Möglichkeit einer Mitendscheidung auf der europäischen Ebene bietet. Darum haben sich die Behörden für einer Lösung, die mit der Position der EG Staaten und gleichzeitig mit der sozialen Erwartungen in Österreich kohärent war, entschlossen. Im Gegensatz zu den österreichischen Regierung, die Behörden in Bern haben im viel mehr polarisierten Bedingungen gewirkt. Neutralität spielte hier eine gravierende Rolle. Es wurde auch die komplette Öffnung des Marktes und der politischen Abhängigkeit von transnationalen Institutionen befürchtet. Die Schweizer Behörden waren also gezwungen, auf die Idee der bilateralen Beziehungen zu konzentrieren, die, obwohl nicht im Einklang mit der Position der EU Staaten stand, aber weit sozialverträglicher war, und daher praktikabler. ; Publikacja dofinansowana przez Austriackie Forum Kultury w Warszawie
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Im Artikel wird die Politik Deutschlands gegenüber Polen seit der Unterzeichnung des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit am 17. Juni 1991 bis heute dargestellt. Der Vertrag markierte die historische Wende in den vielschichtigen deutsch-polnischen Beziehungen und eröffnete ein neues Kapitel. Man sprach damals von der Werte- und Interessengemeinschaft. Später aber war auch die Rede von einer Konflikt- und Streitgemeinschaft. Deswegen wurden die vergangenen 25 Jahre auf Grund von Konsens und Dissens in den Beziehungen sowie aus dem Gesichtspunkt ihrer Wahrnehmungsunterschiede in drei Perioden unterteilt: 1990 bis 1998: Phase der Verständigung und Versöhung; 1998 bis 2007: Phase der Distanz in den Beziehungen; 2007 bis 2015: Phase der Suche nach erwachsener Partnerschaft. Die Bilanz der Errungenschaften in der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen fällt im vergangenen Vierteljahrhundert im allgemmeinen positiv aus. Es ist vor allem das Agieren von Deutschland als Anwalt Polens in der EU und NATO hervorzuheben. Die Herausforderungen, die auch Konfliktfeldern zwischen Polen und Deutschland markieren, betreffen unter anderem folgende Themen: polnische Minderheit in Deutschland, Flüchtlingskrise, das Verhältnis zu Russland und zur Ukraine, Energiepolitik, Europapolitik und Geschichtspolitik.
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In: Interdisciplinary Polish Studies volume 10
Die Untersuchung ist der Zusammenarbeit zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen im industriellen Wohnungsbauwesen der 1970er Jahre gewidmet. Am Beispiel der polnischen Wohnungsbauserie W-70 ("Warszawa 1970") und der DDR-eigenen WBS 70 werden gelungene und erfolglose Seiten dieser Kooperation zwischen den beiden sozialistischen Staaten beleuchtet. Die Analyse umfasst Strukturen, Kontakte und Handlungsspielräume auf ministerialer, institutioneller und individueller Ebene. Gab es gegenseitige Einflussnahme? Welche Rolle spielte der Westen? Jenseits aller stereotypen Vorstellungen von eindimensionalen Entscheidungsprozessen in staatssozialistischen Systemen wird eine Geschichte des europäischen Ideentransfers und der Wissenszirkulation der Nachkriegsmoderne erzählt.
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Das aus zwei Hauptteilen bestehende verfassungsvergleichende Werk ist den Grundrechtsordnungen in Polen und Deutschland gewidmet. Der erste Teil enthält eine längere Studie zur Struktur der Grundrechtsordnung beider Staaten, ihrer Bedeutung für die jeweilige Verfassungsordnung und den historischen, kulturellen und politischen Grundlagen im Kontext eines Ius Publicum Europaeum.Der zweite Teil bietet eine Reihe von Einzeluntersuchungen aus Wissenschaft und Praxis, darunter zehn Beiträge von ehemaligen und amtierenden Richtern der Verfassungsgerichte beider Länder sowie des EuGH. Schwerpunktthemen sind aktuelle Herausforderungen für die Grundrechtsordnungen im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit, die europäische Dimension des Grundrechtsschutzes und die Lage der Grundrechte in einer globalisierten Welt.Der zweisprachige Sammelband bietet seinen Lesern fundierte und facettenreiche Analysen der Grundrechtsordnungen in Polen und Deutschland sowie reichhaltige rechtsvergleichende Bezüge.
https://wuj.pl/ ; Tn der ersten Periode nach der Erschaffung des westdeutschen Staates ging die DGB von der Voraussetzung aus, dass viele für die Welt der Werktätigen wesentliche Probleme auf dem Wege der Machtübernahme durch die linken Parteien und der Einführung entsprechender Gesetzesregelungen gelöst werden könnten. Daher auch richteten sie ihre hauptsächlichsten Forderungen an die Adresse des Gesetzgebers. Jedoch die Machtübernahme durch bürgerliche Parteien sowie die Stärkung deren Position im Ergebnis der aufeinander folgenden Wahlen in das Bundesparlament bewirkte, dass eine Besserung der sozialen Existenzbedingungen der arbeitenden Massen grundsätzlich auf dem Wege von Tarifverträgen und Streikaktionen möglich wurde. Die ersten Massenstreiks von einem bedeutenden Ausmass wurden von der Gewerkschaft der IG-Metallindustrie im Jahre 1951 in Hessen, darauffolgend im Jahre 1954 in Bayern und an der Wende der Jahre 1956/57 in Schleswig-Holstein durchgeführt. Gefordert wurden vor allem höhere Löhne, eine Kürzung der Arbeitszeit, eine Erhöhung der Krankengelder sowie die Verlängerung der Zeitdauer ihrer Auszahlung, Gegen Ende der fünfziger und zu Beginn der sechziger Jahre kam es zu einer Umwertung der bisherigen programmatischen Voraussetzungen der Gewerkschaften sowie zu einer Änderung der Methoden und der Taktik ihrer Handlungsweise. Die bisher verkündeten Konzepte von marxistischen Umwandlungen des Systems wurden durch in der Praxis eines kapitalistischen Staates brauchbareren Voraussetzungen der Ökonomie von Keynes ersetzt. Das im Jahre 1963 als Ausdruck eines Kompromisses zwischen dem linken und dem rechten Flügel beschlossene fundamentale Program verkündete eine aktive Lohnpolitik und die Aufnahme anderei Schritte, deren Ziel die gerechte Teilung des gesellschaftlichen Produkts sein sollte. Diesen Bestrebungen widersetzten sich hauptsächlich Verbände der Arbeitgeber, die in einer Lohnsteigerung vor allem einen Faktor sahen, der die Investitionsmöglichkeiten der Unternehmer beschränkte, die Steigerung der Arbeitslosigkeit stimulierte, die Inflation antrieb. den ökonomischen Fortschritt und die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Masstab schwächte und sogar hemmte. Dieser Standpunkt erhielt in der Regel Unterstützung durch die Staatsmacht, die mit Hilfe fiskaler Instrumente einen gestaltenden Einfluss auf den Inhalt der von den Gewerkschaften mit dem Verband der Arbeitgeber abgeschlossenen Tarifverträge haben konnte. Angesichts des Anwachsens und der Vertiefung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten erwiesen sich diese Einflüsse als unzureichend. Nur rein fiskale Instrumente boten nämlich nicht solche Möglichkeiten der Wirtschaftssteuerung durch den Staat, die ihr Stabilisation und Entwicklung zusichern würden. Man begann daher nach neuen Formen einer Ingerenz in die Tarifbereiche zu suchen, die rechtlich die verfassungsmässig garantierte Autonomie der Gewerkschaften nicht beschränken würde. Mit dem Augenblick der Entstehung der Regierung der grossen Koalition, in der die durch das grosse und mittlere Kapital unterstützte CDU/CSU und die eine starke Unterstützung durch die Gewerkschaften besitzende SPD ihre Zusammenarbeit aufnahmen, wurde die Berufung einer Konzertierte Aktion möglich, als Ebene der Zusammenarbeit und Kopperation von Gewerkschaften. Arbeitgeberverbänden und der Regierung. Tatsächlich diente sie jedoch hauptsächlich der Regierung und den Arbeitgeberverbänden zur Ausübung eines Einflusses auf die Gewerkschaften mit dem Ziel, die sozialen und Lohnforderungen der werktätigen Massen zu beschränken und dank dem die geplanten Stabilisationsziele und einen Wirtschaftswachstum zu erreichen. Die über begründete Zeitrahmen hinaus verlängerte und diesen Zielen untergeordnete Politik der Selbstbeschränkung, die von der Leitung der DGB geführt wurde, rief spontane Proteste der Mitglieder der in ihr vereinten Organisationen hervor. Aus Furcht vor dem Zerreissen der Bande mit der Mitgliederbasis wurde die Leitung der DG3 zu einer Änderung dieser Politik gezwungen. Dagegen reagierten die Arbeitgeber öfter als in der Vergangenheit auf von Streiks unterstützte Forderungen der Gewerkschaften mit Aussperrungen. Die wachsende Spannung zwischen den Verbänden der Arbeitsgeber und den Gewerkschaften führte zu einem Austritt der letzteren aus der Konzertierte Aktion. Es wurden jedoch verschiedene andere Formen von Konsultationen und der Zusammenarbeit zwischen der Regierung, den Arbeitgebern und den Gewerkschaften beibehalten. In diesem Dreieck von gegenseitiger Abhängigkeit und Einflüssen mit dem Charakter von Rückkopplungen besitzen die Arbeitgeber eine vorherrschende Stellung. Jedoch vermochten die Gewerkschaften auf dem Wege von langjährigen Kämpfen. Zugeständnissen und Kompromissen trotzdem, wichtige Ergebnisse im Bereich einer Eesserung der Lohnbedingungen, Arbeitsverhältnissen sowie im Bereich sozialer Leistungen zu erlangen.
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Die ersten Nachkriegsjahre waren in Polen von einem harten politischen Kampf und der Umgestaltung der demokratischen Ordnung in ein totalitäres System geprägt. Die Politik der kommunistischen Machthaber war auf eine allmähliche Ausschaltung ihrer Gegner und die Umgestaltung der gesellschaftlichen Strukturen im Sinne der kommunistischen Ideologie ausgerichtet. Gegenüber der katholischen Kirche in Polen ging sie in der ersten Zeit von der Wahrung verhältnismäßig korrekter Beziehungen aus. Im Laufe der Zeit starteten die kommunistischen Behörden jedoch immer häufiger Aktivitäten, die auf eine Ausschaltung aller Einflüsse der Kirche aus dem Leben der Gesellschaft abzielte. Diese kirchenfeindliche Politik verstärkte sich nach 1948. Damals wurden Anstrengungen unternommen, die Arbeit der Kirche in den religiösen Organisationen und Vereinen zu beschränken, deren Einfluß auf breite Kreise der Bevölkerung ein starkes Gegengewicht zur Ausbreitung der materialistischen Ideologie bildete und einen die Entwicklung gestaltenden Faktor darstellte. Daher mußte es früher oder später zum Konflikt zwischen den neuen Machthabern und der Kirche kommen. Diese Situation blieb nicht ohne Einfluß auf die Tätigkeit der katholischen Organisation "Caritas", die ebenfalls eine der Ebenen bildete, auf der sich dieser Konflikt entwickelte. Die "Caritas" spielte mit ihren mehr als 800 000 Mitgliedern nach dem 2. Welt-krieg eine beträchtliche Rolle, nicht nur was die Minderung der Armut vieler Polen betrifft, sondern sie hatte auch wesentlichen Einfluß auf die Stärkung des Glaubens. Dies wurde besonders in der letzten Zeit ihres Wirkens deutlich, als viele von den Behörden zur Aufgabe ihrer Arbeit gezwungene kirchliche Organisationen diese im Rahmen der "Caritas" weiterführten. Die Politik der kommunistischen Behörden gegenüber der "Caritas" war eine Widerspiegelung der Politik der Kommunisten gegenüber der Kirche überhaupt. Deshalb erklärten sie sich in der ersten Zeit mit der Wiederaufnahme der Arbeit der "Caritas" einverstanden, und sie erhielt sogar materielle und finanzielle Unterstützung vom Staat. Der "Caritas" wurden zahlreiche Erleichterungen gewährt, und sie arbeitete bei gemeinsam unternommenen karitativen Aktionen mit den staatlichen Behörden zusammen, z.B. bei der Hilfe für obdachlose Kinder, für Überschwemmungsopfer oder für Repatrianten sowie in den Gegenmaßnahmen gegen das Bettlerwesen. Mit der Zeit begannen die Behörden die Tätigkeit der "Caritas" jedoch immer mehr zu beschränken, die nun als ein Mittel zur Stärkung der Einflüsse der Kirche auf die Gesellschaft angesehen wurde. Daher wich die zeitweilige Zusammenarbeit einer scharfen Rivalisierung, ja Feindseligkeit des Staates gegen-über der "Caritas". Diese Politik nahm nach 1948 an Stärke zu. Die Behörden begannen ihr zahlreiche Hindernisse und Erschwernisse in den Weg zu legen und immer mehr karitative Stellen zu übernehmen. Sie wandten außerdem verschiedene Repressalien gegen die Mitarbeiter der "Caritas" an (Einschüchterungen, Verhaftungen u.dgl.). Dies war von einer lügenhaften Pressekampagne begleitet. Seinen Höhepunkt erreichte dieser Kampf im Januar 1950, als die staatlichen Behörden auf Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei mit Hilfe von Funktionären des Staatssicherheitsamtes, der Staatsanwaltschaft sowie der Wojewodschafts- und Kreiskomitees der Partei zur widerrechtlichen Übernahme der "Caritas" übergingen. In dieser Situation sahen sich die polnischen Bischöfe gezwungen, diese karitative Organisation trotz zahlreicher Proteste aufzulösen, um eine Fronde im Schoße der Kirche zu vermeiden. Dadurch wurde die Tätigkeit der "Caritas" in ihren bisherigen Formen und Strukturen unterbrochen. Die Kirche führte ihre karitative Aktion allerdings im Rahmen der Pfarrpastoral in eingeschränkter Form weiter. ; -
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Der Artikel erklärt die Entwicklung des Konzepts der schweizerischen Sicherheitspolitik an der Wende vom 20. zum 21. Jahrhundert. Die Analyse wurde auf der Basis der offiziellen Dokumente der Regierung, die insbesondere in den Jahren 1993, 1999 sowie 2010 veröffentlicht wurden. Die Jahrhundertwende war eine Zeit der außergewöhnli chen - danach haben sich Wahrnehmungsformen und Analyse von Fragen der nationalen Sicherheit erheblich verändert. Das letzte Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts endete die Ära des traditionellen Verständnisses der Gefahren für die Sicherheit des Staates, vor allem im Zusammenhang mit internationalen Konflikte. Das erste Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts brachte den Aufstieg neuer Bedrohungen – in erster Linie sind hier zu nennen: Terrorismus, organisierte Kriminalität und Naturkatastrophen. Mit der Neubestimmung von Bedrohungen ändert sich die Sicherheitspolitik der Schweiz, obwohl diese Änderungen (zumindest auf der normativen Ebene) keine Antworten auf viele zentrale Fragen zur Rolle der Schweiz in der internationalen Arena bieten. Zu einem großen Teil ist dies ein Resultat einer spezifischen innenpolitischen Situation, welche die Erreichung des schwierigen, sozialen Kompromisses erfordert, damit neue wegweisende Richtlinien geschaffen werden könnten. ; Udostępnienie publikacji Wydawnictwa Uniwersytetu Łódzkiego finansowane w ramach projektu "Doskonałość naukowa kluczem do doskonałości kształcenia". Projekt realizowany jest ze środków Europejskiego Funduszu Społecznego w ramach Programu Operacyjnego Wiedza Edukacja Rozwój; nr umowy: POWER.03.05.00-00-Z092/17-00.
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Die österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik evolvierte am Anfang des 21. Jh. ähnlich wie in den anderen EU-Staaten unter dem Einfluß neuer Bedrohungen und Herasausforderungen, wie auch der Weiterentwicklung und Vertiefung Gemeinsamer Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU. Diese Entwicklung bezeugen die sog. "Weißbücher", aus den Jahren 2004, 2006, 2006 und 2010, die im Beitrag analysiert wurden. In den einzelnen Weißbücher wurden die diversen Aspekte der Sicherheit mit Bezug auf österreichische Neutralität besprochen, wie auch die in dieser Zeitspanne vorgenommenen Reformen des Bundesheeres detailliert dargestellt. Die Verfasserin berücksichtigt das sich verändernde politische Umfeld dieser Entwicklung (Koalition SPÖ/FPÖ in den Jahren 2000 –2007 und spätere Meinungsverschiedenheiten der SPÖ/ÖVP-Regierungen 2008–2013 bis zur ersten in der Geschichte Österreichs Volksbefragung über die Wehrpflicht im Januar 2013). Es wurde auch die noch nicht geltende neue Sicherheitsstrategie aus dem Jahre 2011 erwähnt, welche eine entscheidenden Absage der lange diskutierten NATO-Annährung, bzw. Beitritt bedeutete. Ferner wurde auch die Stellung Österreichs zur Beistandshilfeklausel im Lissabon Vertrag thematisiert. In den Schlußfolgerungen wird betont, daß inzwischen eine Kluft zwischen den Engagement und Aspiration Österreichs als einen europäischen und globalen Akteur im Bereich der Konfliktverhütung und Friedensmissionen, und den Probleme mit der Bundesheerreform zu entstehen scheint. ; Udostępnienie publikacji Wydawnictwa Uniwersytetu Łódzkiego finansowane w ramach projektu "Doskonałość naukowa kluczem do doskonałości kształcenia". Projekt realizowany jest ze środków Europejskiego Funduszu Społecznego w ramach Programu Operacyjnego Wiedza Edukacja Rozwój; nr umowy: POWER.03.05.00-00-Z092/17-00.
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Die Existenzbedingungen des Imperialismus haben sich qualitativ verändert. Der Imperialismus sieht sich dem Zwang ausgesetzt, sich diesen neuen Bedingungen anzupassen und das ist der Hauptfalktor für seine heutingen Besonderheiten. Anpassungsprozesse sind sowohl in der Aussenpolitik, besonders gegenüber den sozialistischen Staaten, als auch im Innern zu beobachten. In dem zweiten Fall reagiert die Monopolbourgeoisie auf den Zwang zur Anpassung vor allem mit einer Politik, die darauf gerichtet ist, die Arbeiterklasse mit zum Teil neukonstituierten alten, zum Teil mit neuen Mitteln und Methoden von ihrer revolutionären Rolle abzuhalten, sie von innen heraus zu untergraben und sie ,;in das System des Kapitalismus zu integrieren". Die Integrationspolitik, wie sie derzeit von dem Monapolkapital der BRD durchzusetzen versucht wird, stellt weder ein Abgehen von den Hauptmethoden imperialistischer Herrschaftstausübuing dar, noch bedeutet sie den Verzicht auf eine dieser Methoden. Sie erfasst, so wie in jeder Phase der kapitalistischen Entwicklung, zwei Hauptimethoden. Auf der einen Seite die Methode der Gewalt, auf der anderen Seite die Methode des "Libenalisimus" (die Richtung der Reformen, Zugeständnisse usw.). Der Rang dieser Methoden verändert sich abhängig von den jeweiligen Bedingungen. Die Bourgeoisie versucht zwar; der Gewaltandrohung gegenüber der Gewaltanwendung Vorrang zu geben und strebt mach einer neuen Vorstellung vom Gewaltapparat. Gleichzeitig jedoch wird dieser ausgebaut, um, falls notwendig, auch mit offenem Terror zu reagieren. Im sozial-ökonomischen Bereich des gesellschaftlichen Lebens versucht man, im Rahmen der Integrationspolitik solche Mittel anzuwenden, wie vor allem "Volksaktien", die Veränderung der Rolle der Gewerkschaften, verschiedene "Mitbestimmungs"- Modelle und man bemüht sich auch damit, dass die bourgeoisen Parteien grösseren Einfluss auf die Werktätigen ausüben. Die Integrationsbestrebungen können zwar vorübergehende Erfolge haben, aber letzlich können sie nicht die tiefen Widersprüche und Konflikte der heutigen kapitalistischen Gesellschaft überwinden. Dier Integrationspolitik steht der Widerspruch entgegen, "dass sie einem unerreichbaren Ziel nachjagt, mit Mitteln, die das Ziel ständig widerlegen". Von anderer Seite ausgehend gibt diese Politik dem Klassenkampf neue Impulse, weil sie auf den Versprechungen beruht, die nicht erfült werden können. ; Digitalizacja i deponowanie archiwalnych zeszytów RPEiS sfinansowane przez MNiSW w ramach realizacji umowy nr 541/P-DUN/2016
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In: Studia z polityki publicznej: Public policy studies, Band 2, Heft 3, S. 159-173
ISSN: 2719-7131
The main obstacles in the implementation of public policies emerge at the earlier stages of the agenda-setting and the formulation of goals due to institutional constraints. They comprise the ambiguities about the governing center and thus about the real actors of the public policy process. The government fully controls the legislation, although this results from a functional unity of the executive and the legislative powers rather than from formal regulations. The parliament gets deprived of its influence on public policy. The government, however, is not able to fulfill its functions, either. The evidence shows that the main actor in programming public policy is the administration, and the decision-taking process is dispersed among separate ministries without any real coordination and oversight. The law is an instrument of communicating decisions taken at the pre-legislative stage. The use of objective data and public consultations is occasional, although they could compensate for the declining role of the parliament. This makes the selection of proper policy instruments yet more difficult.
In: Studia z polityki publicznej: Public policy studies, Band 1, Heft 4, S. 69-85
ISSN: 2719-7131
In contemporary states the aims of public policy are more often met through the implementation of regulatory instruments. It appears vital then to analyse their theoretical background as well as to contextually specify the conditions of their effective implementation. The following paper aims to conduct an analysis of the regulatory instruments such as standards, soft law along with self-regulation. There are three types of regulatory standards pointed out (goal-oriented, resultative, specific). The choice of a given standard often depends on context-specific factors, and additionally it involves an important dilemma, i.e. whether they should be unified for all the subordinate entities or differentiated in terms of the given features of the regulated entities. The author analyses the so-called 'soft law' as a regulatory instrument, which is implemented both in national and international regulatory systems. The term is used within the framework of regulatory policy and holds that the aims of public policy can be met through the application of soft, and sometimes 'informal' tools, that in certain circumstances might turn out to be equally effective as typical hard regulatory tools that are subject to sanction. The article additionally aims to address the issue of self-regulation that encompasses a set of rules that economic entities have created in a voluntary way (informally) and reciprocally claim as legally binding. These can also entail formal rules (e.g. the codes of conduct) that are fully executed in courts. In the summary section it is claimed that the choice of regulatory instruments is the one that should be dependent on the level of maturity of the institutional structures functioning within an economy as well as the capacity of entities to adequately react to informative market signals.
In: Studia z polityki publicznej: Public policy studies, Band 1, Heft 1, S. 11-31
ISSN: 2719-7131
Sphere of values and related to them determinants of policy making constitute current issues in the social sciences. The author presents good practices in terms of partnerships among actors in the process of creation, implementation and evaluation of public policy, emphasizing their axiological foundations. This is primarily applicable in the knowledge sector which is an area particularly sensitive on the institutional ground because of great aspirations of the creators engaged. The article explains the concept of the knowledge sector using a group of related terms such as knowledge society, information society, knowledge-based economy, knowledge management and formulates a number of recommendations for development of this sector. The author presents the institutional structure of the knowledge sector in functional terms with emphasis on the demand of their greater integration in the pro-development activities. Subsequently, there is a presentation of constitutional norms, based on which the social dialogue and partnership are suggested as fundamental principles in the knowledge sector. The author examines the mission of the state emphasizing the importance of its role as a guarantor of these values and rules. Finally, the article presents the instruments of public policy towards the knowledge sector focusing on the importance of the principles and best practices in cooperation between public policy makers and their social partners – the creators of knowledge.
In: Studia z polityki publicznej: Public policy studies, Band 2, Heft 1, S. 95-117
ISSN: 2719-7131
The purpose of the article is to analyse the role of the public prosecutor's office as an institution that is specifically embedded in between certain elements of the political system, particularly between the executive and judiciary powers. For this reason, the public prosecutor's office can be regarded, together with courts, as an institution that aims to be actively involved in administering justice and an instrument of the executive power to guarantee internal security and to execute internal functions of the state. The public prosecutor's office, given its specific operation area, is expected to prosecute crimes effectively as well as safeguard the rule of law, which may be threatened by the infringing actions of not only individuals and criminal groups but also of officials and state institutions. Hence, with respect to the accountability of the public prosecutor's office, it should be more independent of the executive power which is subject to political rules. It appears, however, that separating it officially from the executive power does not have to lead automatically to the public prosecutor's office independence of political influence when other direct (the Prime Minister's and the Minister of Justice's authority over the Attorney General) and indirect mechanisms of prosecutors' political dependency (clientelism, politicisation and political bonds of prosecutors with politicians) exist.