Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten durch Cloud Plattformen
In: Sicher ist sicher: Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung, Heft 11
ISSN: 2199-7349
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In: Sicher ist sicher: Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung, Heft 11
ISSN: 2199-7349
In: Hohenheimer volkswirtschaftliche Schriften
Der sich in den 80er Jahren beschleunigende Konzentrationsprozess insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel hat auf den Beschaffungsmärkten des Handels den Einsatz wettbewerbsbeschränkender Praktiken durch nachfragemächtige Handelsunternehmen gefördert. Die Nachfragemacht wird in der vorliegenden interdisziplinären Untersuchung einer ökonomischen Analyse unterzogen, auf deren Grundlage eine wettbewerbspolitische Beurteilung des kartellrechtlichen Instrumentariums im Bereich der Verhaltenskontrolle erfolgt. Darauf aufbauend wird zu der kontrovers geführten Diskussion um eine Fünfte GWB-Novelle Stellung genommen.
In: Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht, Freiburg i. Br. Band 8
Der sich in den 80er Jahren beschleunigende Konzentrationsprozess insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel hat auf den Beschaffungsmärkten des Handels den Einsatz wettbewerbsbeschränkender Praktiken durch nachfragemächtige Handelsunternehmen gefördert. Die Nachfragemacht wird in der vorliegenden interdisziplinären Untersuchung einer ökonomischen Analyse unterzogen, auf deren Grundlage eine wettbewerbspolitische Beurteilung des kartellrechtlichen Instrumentariums im Bereich der Verhaltenskontrolle erfolgt. Darauf aufbauend wird zu der kontrovers geführten Diskussion um eine Fünfte GWB-Novelle Stellung genommen.
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In: ZUMA Nachrichten, Band 23, Heft 45, S. 88-114
'Dieser Beitrag thematisiert Modellierungsmöglichkeiten von Interaktionseffekten in Strukturgleichungsmodellen. Wert x Erwartungsprodukte zu den Konstrukten Einstellung, subjektive Norm und wahrgenommene Verhaltenskontrolle, formuliert in der Theorie des geplanten Verhaltens, werden hierzu herangezogen. Anhand einer repräsentativen Stichprobe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann mit multiplen Gruppenvergleichen und latenten Produktmodellen gezeigt werden, daß für das Wert x Erwartungsprodukt der wahrgenommenen Verhaltenskontrolle ein signifikanter Interaktionseffekt vorliegt. Der Stellenwert unterschiedlicher Schätzverfahren (ML, GLS und WLS) wird in bezug auf die latenten Produktmodelle diskutiert.' (Autorenreferat)
Der sich in den 80er Jahren beschleunigende Konzentrationsprozess insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel hat auf den Beschaffungsmärkten des Handels den Einsatz wettbewerbsbeschränkender Praktiken durch nachfragemächtige Handelsunternehmen gefördert. Die Nachfragemacht wird in der vorliegenden interdisziplinären Untersuchung einer ökonomischen Analyse unterzogen, auf deren Grundlage eine wettbewerbspolitische Beurteilung des kartellrechtlichen Instrumentariums im Bereich der Verhaltenskontrolle erfolgt. Darauf aufbauend wird zu der kontrovers geführten Diskussion um eine Fünfte GWB-Novelle Stellung genommen.
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Die Digitalisierung aus Sicht der Arbeitnehmervertretungen wurde anhand einer empirischen Befragung von Betriebsrät_innen aus NRW beleuchtet. Die Betriebsräte haben die Digitalisierung als Thema auf ihrer Agenda und sehen ihre Betriebe zum größten Teil als betroffen an. Größere Betriebe werden als stärker und häufi ger von der Digitalisierung betroffen wahrgenommen. Die Betriebsräte erwarten eine Zunahme der psychischen Gefährdungen, der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, des Weiterbildungsbedarfes und der mobilen Arbeit. In Bezug auf Arbeitsplätze sowie feste Arbeitszeiten rechnen sie mit einer Abnahme.
Die Sportausbildung und das Training der körperlichen Fitness sind fester Bestandteil der Ausbildungssystematik innerhalb der Bundeswehr. Sie bilden zugleich eine der wesentlichen Grundlagen für physisch einsatzbereite Kräfte. Die regelmäßige Teilnahme an der Sportausbildung ist in Weisungen und Befehlen geregelt und somit von jeder Soldatin und jedem Soldaten in einem Umfang von mindestens drei Stunden pro Woche zu realisieren (BMVg, 2017). Dem gegenüber steht die seit Jahren immer wieder als unzureichend bewertete Teilnahmequote an der Sportausbildung und die scheinbar schlechter werdende Fitness der Soldatinnen und Soldaten (Haupert, 2006, Deutscher Bundestag, 2007, Georges, 2015, Kommando Streitkräftebasis, 2016). Das daraus abgeleitete Ziel der zuständigen Fachexpertise innerhalb der Bundeswehr ist folglich, sowohl die Ausbildungssystematik zu verbessern als auch die Teilnahmequote an der Sportausbildung zu erhöhen. Ergänzend zu den oben genannten bundeswehrinternen Berichten zeigen Leyk et. al. (2012), die Weltgesundheitsorganisation [WHO], (2015, 2019c) und Santtila et. al. (2018), dass die körperliche Fitness der Bevölkerung tendenziell schlechter wird. Dies erhöht den Druck erheblich, die Ausbildungssystematik für den Bereich der körperlichen Fitness in der Bundeswehr zu optimieren. Es ist heute wichtiger denn je, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen und die daraus rekrutierten Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der Sportausbildung zu physisch einsatzbereiten Kräften auszubilden. Ziel dieser Arbeit ist es, auf der Grundlage der Theory of Planned Behavior [TPB] (Ajzen, 2005, Fishbein & Ajzen, 1975, 1980, 2010) die Einstellung zur körperlichen Fitness und das Sportverhalten der erfassten Stichprobe zu untersuchen, um herauszufinden, welche Modellvariablen für die Verhaltensvorhersage von Bedeutung sein können. Die Basis dieser Untersuchung bildet eine 14-wöchige Datenerhebung (2015/2016) in ausgewählten Dienststellen aller Organisationsbereiche der Bundeswehr. Die Datensammlung der Untersuchungsvariablen erfolgt Fragebogen basiert. Zur Überprüfung der Fragestellungen und Hypothesen werden die erhobenen Daten deskriptiv und inferenzstatistisch ausgewertet. Die vorliegende Arbeit kann zeigen, dass zwar 81,3 Prozent der Stichprobe am Dienstsport teilnehmen, aber mit einem Wert von 2,89 Stunden pro Woche die Zielmarke von mindestens drei Stunden verfehlen. Die Variablen Subjektive Norm (Vorgesetztenverhältnis), Wahrgenommene Verhaltenskontrolle (Arbeitspensum) und Beschäftigungsdauer können für die Realisierung des Dienstsports (Verhalten) eine besondere Bedeutung darstellen. Die multivariate Regressionsanalyse zeigt, dass mit den Variablen Subjektive Norm 24 Prozent (R2 = .24; F (2,1905) = 46,22, p < .001) und Wahrgenommene Verhaltenskontrolle 22 Prozent (R2 = .22; F (1,1906) = 534,17, p < .001) der Varianz vom Dienstsport erklärt werden können. Beide Variablen können folglich signifikante Prädiktoren darstellen. Das AnswerTree-Programm (CHAID) spricht der Wahrgenommenen Verhaltenskontrolle die signifikant höchste Erfolgsquote (Einflussnahme) für die Teilnahme am Dienstsport zu. Die Beschäftigungsdauer kann ebenfalls für bestimmte Personengruppen einen signifikanten Einflussfaktor für die sportliche Aktivität im Dienst darstellen. Das Regressionsmodell ermittelt für die Wahrgenommene Verhaltenskontrolle einen Wert von 2,89 Stunden Dienstsport pro Woche (p < .001, F = 111,40, n = 1956). Für die zweite Entscheidungsvariable Beschäftigungsdauer ermittelt das Regressionsmodell zwei Entscheidungsknoten. Im ersten Entscheidungsknoten wird für die Stichprobe, die bis zu vier Beschäftigungsjahre hat, ein Wert von 2,72 Stunden und für die Stichprobe mit mehr als vier Beschäftigungsjahre ein Wert von 1,95 Stunden Dienstsport pro Woche ermittelt (p = .02, F = 10,53, n = 378). Im zweiten Entscheidungsknoten wird für die Stichprobe, die bis zu 11 Jahre in Beschäftigung ist, ein Wert von 3,91 Stunden und für die Stichprobe mit mehr als 11 Beschäftigungsjahre ein Wert von 3,28 Stunden Dienstsport pro Woche ermittelt (p = .05, F = 9,26, n = 929). Geeignete Interventionsmaßnahmen können demnach die Teilnahmequote am Dienstsport verbessern. Diese sollten aber vor der Realisierung in weiteren Untersuchungen hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit und Akzeptanz überprüft werden.
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In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 51, Heft 1, S. 301-316
ISSN: 2366-0481
Zusammenfassung
Der Beitrag analysiert im Hinblick auf die Ziele Gewährleistung von Rundfunkfreiheit (Staatsferne) und Meinungsvielfalt (Sozialisationswirkung des Rundfunks) die verschiedenen ordnungspolitischen Konzeptionen, die in der Bundesrepublik Deutschland die Rundfunkordnung geprägt haben. Die Analyse beginnt mit der binnenpluralistischen Inhaltskontrolle durch den Rundfunkrat, die das Bundesverfassungsgericht in seinem ersten Rundfunkurteil von 1961 verbindlich vorgeschrieben hat; methodisch entspricht dieses Vorgehen einer Marktergebniskontrolle. Nach der Zulassung privater Programmanbieter wurde diese Konzeption durch eine Marktzugangskontrolle abgelöst; methodisch entspricht dieses Vorgehen einer Verhaltenskontrolle. Erst vor kurzem ist die Funktionsfähigkeit des publizistischen Wettbewerbs mit der Funktionsfähigkeit des wirtschaftlichen Wettbewerbs verbunden worden, indem die EU-Kommission die Beihilfevorschriften auch auf rundfunkpolitische Tatbestände erstreckt hat. Insgesamt kann man nach fünfzig Jahren Medienpolitik feststellen, daß die marktwirtschaftlichen Steuerungselemente an Einfluß gewonnen haben.
In: Lüneburger Beiträge zur Gründungsforschung 1
Mittels einer empirischen Untersuchung (n=208) bei Lüneburger Studierenden wird Ajzens "Theory of Planned Behavior" - eine einschlägige Theorie zur Erklärung spezifischen Verhaltens- auf die Erklärung der individuellen Gründungsabsicht angewendet. Im Anschluss an die Darlegung des Forschungsansatzes werden Ergebnisse der Untersuchung besprochen. Hierarchische Regressionsanalysen zeigen, dass Einstellung, sozialer Druck und wahrgenommene Verhaltenskontrolle maßgeblich zur Schätzung der Gründungsabsicht beitragen. Im Modell mit direkter Messung der Einflussgrößen tragen Einstellung und sozialer Druck signifikant zur Schätzung der Intention bei (R2=,543), während die Gründungsabsicht mittels indexbasierter Messung von allen drei genannten Konstrukten signifikant beeinflusst wird (R2=,446). Der zusätzliche Erklärungsbeitrag ausgewählter Hintergrundfaktoren ist indes gering. -- Entrepreneurship ; Gründungsperson ; Unternehmensgründung ; Theory of Planned Behavior ; Gründungsintention ; Lüneburg, Hochschulen
In: Zeitschrift für Sozialpsychologie, Band 30, Heft 1, S. 57-76
ISSN: 2235-1477
Zusammenfassung: Ist es angemessener, die Ausführung ökologisch relevanter Verhaltensweisen als «moralisches» oder als «nutzenmaximierendes» Verhalten zu konzpieren? Zur Beantwortung dieser Frage wird die Erklärungskraft der «Norm-Aktivierungs-Theorie» von Schwartz mit der der «Theorie des geplanten Verhaltens» (TPB) von Ajzen im Kontext der Verhaltensweise «PKW-Nutzung Studierender» verglichen. In der vorliegenden Untersuchung (N = 303) erklärt die Persönliche Norm («Moral») allein 19 % der später gemessenen PKW-Nutzung. Bei Kontrolle der TPB-Konstrukte «Einstellung», «soziale Norm» und «Verhaltenskontrolle» hat die Persönliche Norm jedoch keinerlei signifikante Effekte mehr auf Intention bzw. Verhalten. Die TPB-Konstrukte erklären 78 % der Intentions- und 52 % der Verhaltensvarianz. Es zeigt sich jedoch ein subgruppenspezifischer Effekt der «Moral»: Bei Studierenden, für die der Wert «Schutz der Umwelt» eine große Bedeutung hat und die einen eigenen PKW besitzen, übt die Persönliche Norm einen signifikanten negativen Effekt auf die Intention aus, den PKW zu nutzen.
Modernisierung der Arbeit Die Arbeitswelt verändert sich radikal. Die Technik steuert Arbeitsprozesse in der Verwaltung. Arbeitnehmer müssen sich in Dienststellen und Betrieben auf neue Arbeitsbedingungen einstellen. Personal- und Betriebsräte sind bei diesen Veränderungen gefordert. Sie müssen Arbeitsbedingungen mitgestalten, Verhaltenskontrollen verhindern und Qualifizierungsmaßnahmen sicherstellen. Für die Arbeitnehmervertretung ist entscheidend, Umbrüche zu erkennen und frühzeitig zu agieren: Was bedeutet digitale Arbeit? Welche Aufgaben hat der Personal- bzw. Betriebsrat bei der Einführung digitaler Arbeit? Welche Auswirkungen hat digitales Arbeiten für den Arbeitnehmer? Welche technischen Voraussetzungen erfordert digitale Arbeit? Welche Rolle spielt digitale Arbeit bei der Personalplanung? Welche Qualifikationen sind gefordert? Dieses Praxis-Handbuch Digitale Arbeit, E-Government, Arbeit 4.0 stellt die zu erwartenden Veränderungen verständlich dar. Checklisten erleichtern die Umsetzung in die Praxis, Musterformulierungen für Dienst- und Betriebsvereinbarungen zeigen Handlungsmöglichkeiten auf. Der rechtliche Rahmen wird anhand von Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsrecht und Arbeitsschutzbestimmungen erläutert. Marcus Schwarzbach, Berater in Mitbestimmungsfragen, erfahrener Referent für Personal- und Betriebsräte, erfolgreicher Fachautor.