Die gemeinsame Europäische Bankenaufsicht als Reformmodell für die verstärkte Zusammenarbeit?
In: Heidelberger Beiträge zum Finanz- und Steuerrecht 5
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In: Heidelberger Beiträge zum Finanz- und Steuerrecht 5
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 27, Heft 4, S. 274-287
ISSN: 0720-5120
"Im übergreifenden Sinne findet in der Europäischen Union dann engere Zusammenarbeit statt, wenn weniger als die Gesamtzahl der Mitgliedstaaten zu einem bestimmten Thema im Geiste und mit dem Ziel europäischer Integration gemeinsam Politik machen. Diese Zusammenarbeit kann nach zwei prinzipiell unterschiedlichen Methoden vor sich gehen: innerhalb des institutionellen Systems der Verträge, nach den von ihm vorgesehenen Regeln und insbesondere im Rahmen der 'Verstärkten Zusammenarbeit', und außerhalb des institutionellen Systems der Verträge, nach den von den Teilnehmern selbst aufgestellten Regeln. Der Nutzen der engeren Zusammenarbeit war in der Vergangenheit sowohl für die Integration als Ganzes wie für die Teilnehmerstaaten der verstärkten Zusammenarbeit evident: Ohne Hinnahme engerer Zusammenarbeit, vom Einstieg bis in die aktuelle Weiterentwicklung, hätte es im vergangenen Jahrzehnt keine Vertiefung der Integration mehr gegeben. Alle bedeutenden neuen Politiken der Europäischen Union, von der Kooperation im Schengener Raum, über die gemeinsame Währung bis hin zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik, sind aus engerer Zusammenarbeit entstanden. Sie sind nur in dieser aufrecht zu erhalten. Von der Variante 'Verstärkte Zusammenarbeit' mit ihren beiden Komponenten Ermächtigung und Durchführung hat sich dabei allerdings nur die Durchführung als verwendbar gezeigt. Die Stärke der engeren Zusammenarbeit außerhalb der Verträge liegt darin, eine anwendbare Methode zur Einleitung engerer Zusammenarbeit und zum Beginn ihrer Tätigkeit bereit zu stellen. Sie liefert allerdings in ihrer bisherigen Ausprägung kein längerfristig überzeugendes Prinzip für die Organisation der internen Verfahren und des Verhältnisses zur Europäischen Union." (Autorenreferat)
In: Der Vertrag über eine Verfassung für Europa: Analysen zur Konstitutionalisierung der EU, S. 239-256
Der Beitrag zur Konstitutionalisierung der EU im Rahmen des neuen Europäischen Verfassungsvertrags stellt einige Thesen zu den Perspektiven der verstärkten Zusammenarbeit vor, wie sich diese in ihrer vertraglichen Form nach Abschluss der Regierungskonferenz und als Variante der engeren Zusammenarbeit präsentiert. In der EU findet dann engere Zusammenarbeit statt, wenn weniger als die Gesamtzahl der Mitgliedstaaten zu einem bestimmten Thema im Geiste und mit dem Ziel europäischer Integration gemeinsam Politik machen. Der erste Schritt wirft einen Blick auf die bisherigen Erfahrungen seit 1999, indem die verstärkte Zusammenarbeit nach der Vertragsrevision von Nizza sowie die engere Zusammenarbeit außerhalb des Vertrages beschrieben wird. Der zweite Schritt betrachtet sodann die verstärkte Zusammenarbeit im Lichte des Verfassungsvertrages. Dabei werden folgende politikfeldabhängige Spezifika dargestellt: (1) die Eurogruppe, (2) Sicherheit und Verteidigung sowie (3) gemeinsame Justiz- und Innenpolitik. Der dritte Schritt informiert über die Felder kommender engerer Zusammenarbeit in einer verfassten EU. Der vierte Schritt diskutiert abschließend die Frage, welche Bedeutung das Instrument der engeren Zusammenarbeit für den Fall gewinnen könnte, dass der Verfassungsvertrag nicht in allen Mitgliedstaaten ratifiziert und daher nicht in Kraft gesetzt werden kann, und zwar dann, wenn das in mehr als einem einzigen Mitgliedstaat geschehen sollte. (ICG2)
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 27, Heft 4, S. 274-287
ISSN: 0720-5120
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In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 4012
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In: Neue politische Literatur: Berichte aus Geschichts- und Politikwissenschaft ; (NPL), Band 50, Heft 1, S. 100
ISSN: 0028-3320
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 120, Heft 10, S. 627
ISSN: 0012-1363
In: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht: The Rabel journal of comparative and international private law, Band 79, Heft 3, S. 546
ISSN: 1868-7059
In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L, Rechtsvorschriften, Band 42, Heft L 153, S. 2-27
ISSN: 0376-9453
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In: Das europäische Projekt zu Beginn des 21. Jahrhunderts, S. 203-224
In: Internationale Politik nach dem Ost-West-Konflikt: globale und regionale Herausforderungen, S. 146-167
Der Autor befaßt sich mit dem europäischen Integrationsprozeß nach dem Ende des Ost-West-Konflikts. In diesem Zusammenhang wendet er sich der Dichotomie der Zielsetzung des Integrationsprozesses zu: Soll dieser zu den "Vereinigten Staaten von Europa" führen oder zu einem "Europa der Nationalstaaten"? Der Verfasser zeigt auf, daß in den ersten Jahren seit Gründung der EWG der Bundesstaat eher als Zielsetzung fungierte, seit Mitte der sechziger Jahre bis Mitte der achtziger Jahre eher die Zielsetzung Staatenbund. Die Einheitliche Europäische Akte läutete eine neue Integrationsphase ein; sie hat wesentlich zu einer Ausweitung der Felder einer EG-Politik sowie zur Stärkung der Institutionen geführt. Heute verliert die Dichotomie "Bundesstaat gegen Staatenbund" an Beschreibungskraft. Der Verfasser beobachtet statt einem konflikthaften Verhältnis im Zusammenwirken von EU und EU-Mitgliedstaaten eine offene Entwicklung, die auf ihre symbiotische, wenn auch nicht notwendigerweise immer harmonische Vernetzung schließen läßt. (ICC)
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In: Schriften zum öffentlichen, europäischen und internationalen Recht 14
In: Europarecht, Band 49, Heft 6, S. 716-729